Stromio Abrechnung: Fristen, Kontrolle, potentielle Fehler
Stromio hat die Belieferung zum 22.12.2021 eingestellt. Die Abrechnung muss Ihnen Stromio bis spätestens spätestens zum 2.2.2022 zugesendet werden (6 Wochen nach Vertragsende). Umgehend, spätestens 2 Wochen später muss Ihr Guthaben ausgezahlt werden. Das wäre der 16.2.2022 gewesen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Schadensersatz gegen Stromio anfordern
Fordern Sie Schadensersatz gegen Stromio auch unter deren Marke „Grünwelt Energie“), gas.de, immergrün, Phoenix Strom, LEU & Co. an. Es ist ganz leicht.
Den Schadensersatz können Sie selbst, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionelle Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde (siehe z.B. Handelsblatt vom 31.01.22).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Melden Sie Ihren Zählerstand
Um einen Verzug bei der Rechnungsstellung oder gar falsche Zählerstände zu vermeiden, sollten Sie möglichst frühzeitig den Zählerstand ablesen. Vorsichtshalber würde ich auch ein Foto machen. Übermitteln Sie den Zählerstand an Stromio und Ihrem Netzbetreiber.
Am pragmatischsten ist es, wenn Sie die beiden Unternehmen per E-Mail informieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Zählerstand am xx.xx.202x abgelesen. Dieser beträgt x.xxx.
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kundennummer: [Ihre Anschrift]
Viele Grüße [Ihr Name]
Stromio-Abrechnung: selber kontrollieren
Stromrechnungen können Fehler aufweisen. Die häufigsten Fehler sind diese:
Falscher Grund- und Arbeitspreis
Prüfen Sie, ob die dargelegten Arbeits- und Grundpreise korrekt sind. Entweder wurde Ihnen ein falscher Tarif in Rechnung gestellt, oder der Versorger hat die Preise angepasst. Preiserhöhungen von mehr als 20% können Sie mit Hilfe meiner Musterschreiben auf dieser Seite anfechten. So holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Falsche Zählerstände
Falsche Zählerstände können auf Ablesefehler, Zahlendreher oder aufgrund vertauschter Zählernummern zurückzuführen sein. Wenn Ihnen der Verbrauch sehr hoch vorkommt, dann gleichen Sie bitte den in der Rechnung aufgeführten Zählerstand mit dem aktuellen Zählerstand ab.
So bekommen Sie einen ersten Eindruck, ob der Zählerstand falsch ist. Schauen Sie zudem nach, welchen Zählerstand Sie an den Versorger übermittelt haben.
Manchmal wird der Verbrauch geschätzt, z.B. wenn der Kunde den Zählerstand nicht mitteilt. Die Schätzung kann zu Ihrem Nachteil ausfallen. In dem Fall würde ich Stromio den aktuellen Zählerstand zusenden und um Korrektur bitten. Legen Sie dar, dass die Schätzung zu hoch ausgefallen ist.
Denkbar wäre auch, dass der Zähler fehlerhaft ist. Das ist jedoch selten der Fall. Sie können den Zähler überprüfen lassen. Wenn sich jedoch herausstellt, dass der Zähler nicht fehlerhaft ist, müssen Sie die Kosten der Prüfung bezahlen.
Im Falle eines falschen Zählerstands folgen Sie bitte diesen detaillierten Handlungsempfehlungen und nutzen Sie die kostenlosen Musterschreiben zur Lösung Ihres Problems.
Nicht alle Abschlagszahlungen berücksichtigt
Bitte prüfen Sie, ob alle geleisteten Abschläge berücksichtigt wurden.
Unterjährige Preisanpassungen
Bei unterjährigen Preisanpassungen muss der Jahresverbrauch auf die Zeit vor und nach der Preiserhöhung aufgeteilt werden.
Hohe Preiserhöhungen können Sie mit meinen Musterschreiben anfechten.
Bonus wurde verweigert
Es besteht die Gefahr, dass der Versorger Ihren Bonus verweigert, weil der Vertrag nicht über 12 Monate ging. Da es aber nicht Ihre Schuld war, spricht sehr viel dafür, dass Sie den Bonus zeitanteilig zugesprochen bekommen. HIER finden Sie weiterführende Hinweise und Musterschreiben.
Stromio-Abrechnung widersprechen: Musterschreiben
Verwenden Sie die folgende Vorlage und beschweren Sie sich am besten per E-Mail an Stromio ([email protected]).
Setzen Sie eine mindestens 14-tätige Frist und passen Sie die Vorlage entsprechend Ihres Sachverhalts an. Ich empfehle, bei der Beanstandung eine eigene Rechnung aufzumachen. Hierzu können Sie meine Excel-Datei verwenden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Nachzahlung den unstrittigen Betrag (also den, den Sie errechnet haben) fristgerecht leisten müssen. Andernfalls geraten Sie in Verzug, wodurch Zusatzkosten drohen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit möchte ich Ihrer Abrechnung vom xx.xx.202x widersprechen. Nach meiner Berechnung komme ich auf einen Kostenbetrag i.H.v. xx.xx €. Hieraus ergibt sich ein Guthaben / eine Nachzahlung i.H.v. xx.xx €. Die Gründe für die Abweichung können Sie anhand der Eingaben in meiner Berechnung nachvollziehen.
Anhand meiner Kalkulation erkennen Sie, dass ich folgende Fehler in Ihrer Abrechnung ausgemacht habe:
- falscher Abrechnungszeitraum (xx.xx.202x anstatt xx.xx.202x),
- falsche Verbrauchszahlen (Zählerstand xx anstatt xx),
- Meine geleisteten Abschlagszahlen wurden zu niedrig angesetzt (xx.xx € anstatt xx.xx €)
- falscher Arbeits- und Grundpreis (xx Cent/kWh anstatt xx Cent/kWh; xx €/Monat anstatt xx €/Monat)
- Bonus wurde nicht berücksichtigt (xx €)
Ich bitte Sie, die Rechnung zu korrigieren. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße [Ihr Name]
Was tun, wenn Ihre Schlussrechnung nicht korrigiert wird?
Ihr Gasanbieter gas.de, Stromio (auch unter deren Vertriebsmarke „Grünwelt Energie“) ist rechtlich verpflichtet, Ihnen 6 Wochen nach Belieferungsjahr eine fehlerfreie Abrechnung zu erstellen. Kommt der dem nicht nach, dann gehen Sie bitte den Lösungsweg.
Kontakt zu Stromio
Adresse: Stromio GmbH – Girmes-Kreuz-Str. 55 – 41564 Kaarst
Fax: 0800 333 01 02
E-Mail: [email protected]
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Erfahren Sie hier mehr über mich!
Meine Frau und ich haben 5 Stromverträge über Stromio laufen gehabt. Für alle 5 sind viel zu hohe Rechnungen ausgestellt worden. Die Korrektur der Zählerstände bei den zuständigen Stadtwerke hat rund 3 Monate gedauert. Jetzt behauptet Stromio seit 3 Wochen, die neuen (korrigierten) Zählerstände der Stadtwerke liegen ihnen nicht vor und weigert sich die Abrechnungen zu ändern und das Guthaben auszuzahlen. Ich habe ihnen sogar den Beweis mit der Schlussabrechnung der Stadtwerken vorgelegt: Der Anfangzählerstand der Stadtwerke ist ja bekanntlich Endzählerstand von Stromio. Sie schreiben mir schlicht:
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom XX.2022.
Gerne haben wir Ihre Mitteilung zur Kenntnis genommen und möchten Sie informieren, dass wir auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GPKE (Marktprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) gesetzlich dazu verpflichtet sind, den vom zuständigen Messstellenbetreiber gemeldeten Endzählerstand heranzuziehen.
Der Messstellenbetreiber Westnetz GmbH hat uns den Endzählerstand in Höhe von XXX kWh (der falsche Zählerstand) mitgeteilt. Demnach wurde Ihre Schlussrechnung erstellt.
Rein vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Messstellenbetreiber bei einem fehlenden Zählerstand verpflichtet ist, Ihren Verbrauch zu schätzen und diesen Wert an uns zu übermitteln.
Da die Ablesung durch die Westnetz GmbH stattgefunden hat, können wir Ihr Anliegen leider nicht formgerecht bearbeiten. Daher bitten wir Sie, diesbezüglich Kontakt mit Ihrem Messstellenbetreiber aufzunehmen.
Sobald uns der Messstellenbetreiber einen korrigierten Wert übermittelt hat, werden wir die Rechnung selbstverständlich korrigieren.
Erst nach der Rechnungskorrektur ist die Auszahlung eines eventuellen Guthabens möglich.
Vielen Dank, dass Sie Ihren Fall geschildert haben.
Generell würde ich 1 x mahnen. Wenn das nichts nichts hilft, würde ich 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle einschalten. Sie sollten versuchen so schnell Ihr Geld zurück zu bekommen.
Guten Morgen, mir wurde ebenfalls zum 21.12 2021 von Stromio gekündigt und gestern also am 10.2. habe ich eine Abrechnung mit gehörige Nachzahlung erhalten. Die Frist ist ja auch schon überschritten. Wie verhalte ich mich? Sollte ich die Einzugsermächtigung entziehen und widersprechen? Danke im vorraus
Wie sieht es denn aus, wenn der Versorger nach dem 02.02. eine Nachforderung stellt? Hier ist das Schreiben von Stromio auf den 03.02. ausgestellt und Zugang war am 07.02. Eine Gutschrift aus einem anderen alten Stromvertrag wurde bis heute nicht angerechnet.
Bisher vier Widersprüche und zwei Mahnungen gesendet.
Bisher eine automatische Antwort zur Rücklastschrift und die automatische Endabrechnung erhalten.
Der Sofortrabatt ist nicht enthalten dafür die Storno Gebühren 😉
Es ist heute der 30. Januar. Mittlerweile habe ich ein Endabrechnung von mein Grundversorger (also über 21-12 bis 25.01) bekommen. Von Stromio/Grünwelt aber noch nichts gesehen. Offensichtlich sollte das bis kommenden Mittwoch ankommen. Danke für den Tipp! Was, wenn dann nichts verschickt worden ist?