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empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Die besten Preise
Ich weiß, wo Sie die besten Preise finden und ich habe auch Zugriff auf Sondertarife.
geringes Insolvenzrisiko
aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur
kundenfreundliche AGBs
keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten
Verbraucherfreundlichkeit
Als Energieexperte kenne ich die Anbieter, die häufig Probleme bereiten. Vor diesen Anbietern beschütze ich Sie.
Details zu diesen Kriterien entnehmen Sie bitte den FAQ unten auf der Seite
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anbieterwechsel. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl)
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
FAQs zu Strom- und Gasanbieter wechseln
Die erzeit von mir empfohlenen Anbieter finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Nach folgenden Kriterien wähle ich aus:
Preis
Natürlich ist der Preis ein sehr wichtiges Argument. Die günstigsten Preise werden meiner Erfahrung nach auf Verivox derzeit angeboten. Aber Vorsicht: Ganz oben sind häufig kleine Unternehmen, die riskanter handeln und oft negativ aufgefallen sind.
Verbraucherfreundlichkeit
Ich warne vor Anbietern, die negativ auffallen. Das sind häufig kleinere Anbieter, die aggressiv am Markt tätig sind. in der Energiekrise 2021-2023 haben die z.B. Kunden rausgeschmissen oder sehr verbraucherfeindlich gehandelt.
Kein Anbieter ist perfekt. Auch die von mir empfohlenen Anbieter machen Fehler und in einigen Fällen sind diese negativ aufgefallen. Aber dies ist die Ausnahme.
Solvenz
Ein großes Ärgernis besteht darin, wenn Anbieter pleite gehen oder in finanzielle Schieflage geraten. Auch dies ist in der Energiekrise 2021-2023 häufiger der Fall gewesen.
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Schritt 1: Tarifrechner verwenden
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund rate ich Ihnen den oben angeführten Tarifrechner zu verwenden. Achten Sie dabei auf folgende Eingaben:
Schritt 2: PLZ und Verbrauch eintragen
Geben Sie Ihren Vorjahres-Stromverbrauch ein. Nach meiner Einschätzung fallen die Verbrauchsvorschläge der Tarifrechner häufig zu hoch aus, woraus unnötigerweise zu hohe Abschlagszahlungen resultieren können.
Schritt 3: Zur Auswahl des passenden Anbieters
Wählen Sie den günstigsten meiner empfohlenen Anbieter aus. Vermeiden Sie kleine Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Einmaligen Bonus sind einberechnet: Ich empfehle alle Boni einzuberechnen, wenn Sie beabsichtigen Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Wenn Sie allerdings sich langfristig an einen Stromanbieter binden möchten, dann sollten Sie einen Tarif finden, der nicht nur im ersten Jahr, sondern dauerhaft günstig ist. In diesem Fall empfehle ich Ihnen unter „Weitere Einstellungen“ den entsprechenden Haken zu entfernen.
Preisgarantien, Vertragslaufzeiten: Die Preisgarantie sollte die Vertragslaufzeit abdecken, damit der Stromanbieter die Preise nicht kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann. Zu empfehlen ist eine Vertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten. Dies habe ich im Tarifrechner für Sie voreingestellt. Voreingestellt ist auch, dass die Verträge sich um bis zu 12 weitere Monate verlängern können. Wenn Sie eine monatliche Kündbarkeit wünschen, können Sie dies unter „optionale Einstellungen“ vornehmen. Mit dieser Einschränkung werden die Tarife allerdings häufig teurer.
Paket-Tarife, Kaution, Vorauskasse sind deaktiviert: Derartige Tarife sind nicht empfehlenswert. Daher habe ich Ihnen im obigen Tarifrechner deaktiviert. Ich empfehle diese und weitere Einstellungen nicht zu ändern. Paket-Preise sind kritisch zu sehen: Wenn Sie weniger verbrauchen, dann gibt es i.d.R. kein Geld zurück. Wenn Sie mehr verbrauchen, steigen die Stromkosten stark an. Zudem beschwerten sich Verbraucher bereits, dass Stromanbieter bei Umzug die gesamte anstatt einer anteiligen Strom-Menge in Rechnung stellen. Paket-Preise sollten nur Kunden wählen, die Ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können und keinen Umzug planen. In den aller seltensten Fällen dürften Verbraucher mit Hilfe von Paketpreisen ihre Stromkosten senken können, daher rate ich von Paket-Tarifen grundsätzlich ab. Vorauszahlungen und Kaution sind kritisch, weil im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld verloren gehen kann. Dies war z.B. bei Teldafax und Flexstrom der Fall.
Bei Bonus-Tarif: Wechseln Sie jährlich!
2 von 3 Verbrauchern wählen einen Bonus-Tarif (Umfrage auf dieser Seite 09/2019 bis 05/2021). Häufig können Verbraucher dadurch 50 € bis 200 € jedes Jahr zusätzlich sparen.
Bonus-Verträge haben ein schlechtes Image, weil einige Anbieter die Auszahlung mit kreativen Tricks verhindern. Wenn Sie jedoch meinem Tipp 1 befolgen, bleibt Ihnen dieser Ärger erspart. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig Sie beabsichtigen, Ihren Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie Verträge mit Bonus ab, um zusätzliche 50€ bis 200€ pro Jahr zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur Verträge mit 12-monatiger Vertragslaufzeit wählen und stets früh und selber kündigen (Tipp 4). Denn wenn Sie die Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist um ein Jahr. Da Sie den Bonus nur für das erste Jahr erhalten, ist das zweite Vertragsjahr sehr teuer. Beispiel: Bei einem Strom-Verbrauch i.H.v. 2.500 kWh können Sie mit einem Bonus-Tarif oft 130 € zusätzlich sparen. Ihr Bonus beträgt häufig ca. 300€. Daher ist Ihr 2. Jahr ca. 170€ teurer. Wenn Sie den Tarif nicht jährlich wechseln wollen, ist somit ein Tarif ohne Bonus ab dem 2. Jahr günstiger.
Prämien- und Bündelangebote (Waschmaschine, Handy etc.) sollten Sie hingegen nicht wählen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale, weil diese teuer sind: „Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.“ (Quelle)
2. Achten Sie nicht nur auf den Preis – vermeiden Sie riskante und verbraucher-un-freundliche Anbieter
Strom- und Gasanbieter, die den Bonus verweigern, Preise versteckt erhöhen oder Pleite gehen (Flexstrom, Teldafax, CareEnergy, BEV) verunsichern die Verbraucher. Anstatt Geld zu sparen, verlieren die Kunden viel Geld.
In meiner Umfrage auf dieser Seite (09/2019 bis 05/2021) waren 69% Opfer eines Strom- oder Gasanbieters. Dies zeigt, dass Probleme mit dem Energieanbieter weit verbreitet sind.
Aus diesem Grund beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und erstelle u.A. meine AGB-Studie und fasse Service-Tests zusammen.
Der beste Schutz vor diesem Ärger ist meiner Erfahrung nach, die von mir empfohlenen Anbieter zu wählen und jene Anbieter mit verbraucher-un-freundlichen AGBs und schlechtem Service zu meiden. Lesen Sie sich zudem die Schreiben vom Energieversorger durch, ob eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Ferner erachte ich es als besonders wichtig, jene Anbieter zu wählen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Da die Jahresabschlüsse der Anbieter nicht immer verfügbar und oft veraltet sind, ziehe ich als Kriterium für gute Solvenz das Eigentum an Infrastruktur (insb. in Form von Strom- und Gas) heran. Unternehmen, die Eigentum an Strom- und Gasinfrastruktur haben, erhalten aufgrund der Anreizregulierung eine regulierte Verzinsung auf das Kapital i.H.v. ca. 4%. Einnahmen sind somit gesichert und können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Endkundengeschäft dienen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Unternehmen insolvent gehen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass ein Stadtwerk bereits pleite gegangen ist. Siehe hierzu auch diese Anmerkungen zu Insolvenzrisiko.
3. Kündigen Sie selber und möglichst frühzeitig
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, dann kündigen Sie selber und frühzeitig. Häufig wird erzählt, dass der zukünftige Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Dies ist zwar richtig, aber zu häufig geht etwas schief, z.B. wenn der Anbieter einen Fehler macht oder Sie als Kunden ablehnt. Sie tragen dann die Zusatzkosten, wenn sich Ihr Vertrag beim alten Anbieter unfreiwillig verlängert. Folgen Sie daher diesen Hinweisen. Kurz zusammengefasst:
Kündigen Sie per E-Mail am besten kurz nach der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Kündigungsfrist. Wenn Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten, dann sollten Sie vorsichtshalber per Einschreiben/Einwurf kündigen. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie Kündigungsvorlagen für E-Mail und Einschreiben.
4. Wechseln Sie 3 bis 4 Monate vor Vertragsende
Wenn Sie >6 Monate im Voraus wechseln, ist die Gefahr groß, dass Sie Ihr gewünschter Anbieter ablehnt oder die Preise sich erhöhen. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie in die teure Ersatzversorgung fallen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn Ihr gewünschter Anbieter Sie als Dauer-Wechsler einstuft und Sie daher ablehnt. Der ideale Zeitpunkt ist somit 3 bis 4 Monate vor Vertragsende.
Ein weiterer Vorteil bei einem Wechsel 3 bis 4 vor Vertragsende ist, dass Sie den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen können. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen.
5. Filter: Wählen Sie keine Paket- und Vorkasse-Tarife
Seit den Pleiten von Teldafax und Flexstrom warnt die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest vor Tarifen mit Vorkasse und Paketpreisen.
Tarife mit Vorkasse bergen das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz Ihre ganze Anzahlung verloren geht. Sie sollten einen solchen Tarif nur abschließen, wenn Sie z.B. einen Schufa-Eintrag haben und ohne Vorauszahlung Ihren Grundversorger nicht wechseln können. Achten Sie aber dann auf meine Empfehlungen, um zu insolvenzsichereren Anbietern zu wechseln (Tipp 1 und **).
Bei Tarifen mit Paketpreisen verpflichten Sie sich, z.B. 3.500 kWh im Jahr abzunehmen. Verbrauchen Sie mehr, wird es teuer. Verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Nur wenn Ihr Verbrauch sehr stabil und ein Umzug ausgeschlossen ist, könnte sich diese Vertragsart für Sie lohnen. In den allermeisten Fällen lohnt sich so ein Vertrag nur für den Stromanbieter!
a) Meiden Sie Anbieter mit vielen Verbraucherbeschwerden
Eine Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) sehen insb. eine hohe Anzahl an Verbraucherbeschwerden als Warnzeichen für eine drohende Insolvenz: „Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.“ (Quelle)
Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation aus der Studie von A.T. Kearney (2012): Einige Strom- und Gasdiscounter versuchen mit aggressiven Preisen auf den Vergleichsportalen schnell zu wachsen. Dies ist teuer, weil die niedrigen Preise für hohe Verluste im ersten Jahr sorgen und hohe Provisionen an die Vergleichsportale zahlen. Die Studie von A.T. Kearney vermutete, dass einige dieser Anbieter versuchen werden, die Verluste des ersten Jahres durch verbraucher-un-freundlichen Maßnahmen zu kompensieren: versteckte Preiserhöhungen, Guthaben wird nicht ausgezahlt, Probleme bei Kündigungen, Bonusverweigerung etc. Dieses verbraucherfeindliche Verhalten bleibt natürlich nicht unbemerkt. Früher oder später werden die Kunden dem Anbieter weglaufen. Dieser Kundenschwund wird erneut durch aggressive Preise auf den Vergleichsportalen kompensiert. Die Gefahr besteht nun, dass die Strom- und Gasdiscounter in einen Teufelskreis geraten und nicht mehr herauskommen. Dies hat sich bei den letzten großen Insolvenzen von Energieanbietern (z.B. BEV) gezeigt.
b) Wählen Sie solide Unternehmen mit viel Eigenkapital oder mit Eigentum an lnfrastruktur
Die Strom- und Gasdiscounter, die bisher pleite gingen, hatten nicht viel Eigenkapital. Je weniger Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto schlechter können Verluste ausgeglichen werden. Ich empfehle Stadtwerke und konzerngebundene Anbieter, die über Eigentum an Netzinfrastruktur (z.B. Stromnetze, Gasnetze) verfügen. Diese Infrastruktur wirft aufgrund der Anreizregulierung kontinuierliche Gewinne ab und bei diesen Unternehmen liegt ein hohes Eigenkapital vor. Wenn die Anbieter, die ich empfehle, Verluste aus dem Strom- und Gasvertrieb machen, können sie es entweder durch die Gewinne aus dem Infrastrukturgeschäft oder durch das hohe Eigenkapital ausgleichen. Ferner schätze ich es als unwahrscheinlich ein, dass einer der großen Energiekonzerne seine Vertriebstochter insolvent gehen lässt. Der Image-Schaden wäre immens.
Bisherige Insolvenzen bestätigen diese Empfehlungen
Fakt ist: Bei den großen Firmenpleiten handelte es sich bisher junge, schnell wachsende Strom- und Gasdiscounter, die über kein Eigentum an Netzinfrastruktur verfügen: Teldafax, Flexstrom (2013), CareEnergy (2017), Enversum (2018), e:veen (2018) und BEV (2019).
Über diese Unternehmen gab es im Vorfeld der Insolvenzen stets zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Ich kenne kein Stadtwerk oder Konzerne mit Infrastrukturgeschäft (z.B. EnBW, Vattenfall, etc.), die Pleite gegangen sind.
Eigenschaften meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter möchten Ihre Kunden langfristig binden und mit guten Service überzeugen. Daher werden diese Anbieter verbraucherfreundliche AGBs haben und keine Fallen oder Mehrkosten dort verstecken, wie es einige Anbieter tun.
Bei verbraucherfreundlichen Anbietern sind Kunden zufrieden, insb. wenn sie keine Beschwerden haben (selbstverständlich machen auch diese Anbieter Fehler, aber diese sind an einer verbraucherfreundlichen Lösung interessiert). Diese Anbieter wollen auch mit einem guten Kundenservice überzeugen.
All dies wird sich auch in positiven Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen widerspiegeln. Allerdings warne ich davor, zu sehr auf die Kundenbewertungen der Vergleichsportale zu vertrauen, denn auch verbraucher-un-freundliche Anbieter können positive Bewertungen haben. Das liegt daran, weil die Kundenempfehlungen häufig wenige Monate nach dem Wechsel geschrieben werden und daher häufig nur die Wechselgeschichte widerspiegeln. Ob ein Stromanbieter unlautere Methoden, wie z.B. versteckte Preiserhöhungen oder eine verspätete Auszahlung von Guthaben angewendet hat, wird daher nur sehr selten in diesen Kundenrezessionen bemängelt. Aussagekräftiger wären daher Statistiken über Kundenbeschwerden.
Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre und weil diese den Verbrauchern sehr teuer zu stehen kamen, empfehle ich nur Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko. Unternehmen mit Eigentum an Netzinfrastruktur haben ein deutlich geringeres Insolvenzrisiko. Daher schränke ich meine Empfehlungen weiter ein.
Wenn Ihr Zähler für den gesamten Haushalt gilt und auch Ihr Kühlschrank über diesen einen Zähler läuft, dann brauchen Sie einen normalen Haushaltsstrom-Tarif.
Wenn Sie jedoch einen separaten Zähler für Heistrom, Wärmpepumpe haben, dann brauchen Sie für diesen einen speziellen Wärmepumpen- bzw. Heizstrom-Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, dann stellen Sie im Zweilef eine Tarifanfrage bei mir.
Von einigen Anbietern werden in deren AGBs eine Belieferung von Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Chipkartenzählern, Münzzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern etc. ausgeschlossen.
Sofern bei Ihnen eine dieser Besonderheiten vorliegen, könnte der Stromanbieter die Belieferung aufgrund dieser Besonderheit ablehnen. Bei einigen wenigen Stromanbietern besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen Vertragsbruch vorgeworfen wird, wenn bei Ihnen diese Besonderheiten vorliegen und der Vertrag dennoch zustande kam. Dieser Vorwurf ist rechtlich allerdings oft nicht haltbar und mögliche Boni dürfen Ihnen deshalb nicht verweigert werden. Welche Unternehmen Mehrtarifzähler und Photovoltaikanlagen ausschließen, entnehmen Sie der Studie „verbraucher-un-freundliche AGBs“.
Nächste Schritte nach Vertragsabschluss
Nachdem Sie Ihren Gas- & Stromanbieter nach den Kriterien Preis und Qualität ausgewählt haben, sollten Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und beim laufenden Vertragsverhältnis folgendes festhalten:
Vertragsanbahnung
Machen Sie als erstes einen Screenshot vom Angebot, dass Sie im Internet sehen. Nachdem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben, vergleichen Sie die Vertragsbestätigung mit Ihrem Screenshot.
Dokumentieren Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile
Drucken Sie sich auch die mitgelieferten AGBs aus. Die zum Vertragszeitpunkt gültigen AGBs sind relevant im Falle von Beschwerden. Ferner empfehle ich Ihnen den Screenshot vom Angebot, die Vertragsbestätigung sowie den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit abzuheften.
Laufendes Vertragsverhältnis
Teilen Sie Ihren Zählerstand zum Ende eines jeden Vertragsjahres Ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber mit. Auf diese Weise wirken Sie Verbrauchsschätzungen und fehlerhafter Zählerstände entgegen. Jede E-Mail und jeden Brief des Anbieters sollten Sie auf versteckte Preis- und Vertragsänderungen überprüfen. Rechnen Sie zudem alle Strom- und Gasrechnungen mit meinem Tool ganz bequem selber nach.
Welche Wechsel-Erfahrungen haben Sie gemacht? Nach welchen Kritierien wählen Sie Ihren Anbieter aus?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Gestern Schreiben von Evita erhalten. Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie bis 03/2024 ab 01.10.22 von 12,03 auf 18,67 Cent erhöht.
Werde auch wahrscheinlich ein Musterscheiben machen. Viel Alternativen gibt es ja nicht.
@Toto
Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, Widersprechen, der „Schritt für Schritt Anleitung“ folgen und an SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Musterschreiben hierfür stellt Herr Moeschler im Forum bereit ;-).
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich habe Evita bereits geschrieben. Die Antwort kam gestern, sie halten an der Erhöhung fest, trotz Preisgarantie. Habe die Verbraucherzentrale eingeschaltet, Termin dort ist aber erst am 12.10……..
@Jupp 1970
Sie können auch den LÖSUNGSWEG gehen. Schreiben hierfür finden sich hier im Forum.
Sorry, Sehr geehrter Herr,
Sehr geehrte Dr. Matthias Moeschler,
am 26.04.2022 sind wir (beide Rentner) von München nach Schwerin in eine altersgerechte Neubauwohnung als Mieter gezogen. Durch den Umzug haben wir unseren alten Stromvertrag gekündigt und mit Montana bereits am 18.05.2022 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Am 28.05.2022 sollte die Stromlieferung beginnen und uns wurde zugesichert, dass wir unsere künftigen Abschläge zu den vertraglichen Konditionen erhalten. Durch Krankheit und anschließender Reha habe ich mich nicht weiter darum gekümmert, weil in der Zeit auch kein Internet vorhanden war.
Durch Zufall erfuhren wir, dass der Vertrag durch die Stadtwerke Schwerin gekündigt wurde. Nachdem nun 3 Monate keine Abrechnung für monatliche Zahlung der Grundversorgung erfolgte, erkundigten wir uns bei den Stadtwerken und erfuhren, dass der Eigentümer als Kunde eigetragen ist und nicht wir als Mieter. Wir vermuten, dass die Hausverwaltung die Daten von uns als neue Mieter nicht an die Stadtwerke gemeldet hat.
Da weder der Eigentümer und auch wir keine Info von den Stadtwerken erhielten, waren wir verständlicherweise stocksauer.
Beim Abschluss eines Internetanschlusses bei den Stadtwerken wurde ich auf einen Stromvertrag angesprochen und ich legte den Montanavertrag vor. Also wussten sie, dass wir einen günstigen Vertrag abgeschlossen haben und die Lieferung am 28.05.2022 beginnt.
Auf Nachfrage bei Montana, ob die Lieferung nun beginnt, sagten sie uns, dass wir einen neuen Vertrag abschließen müssen, weil der bisherige durch
die Stadtwerke gekündigt wurde und der nun um das dreifache höher ist, als der vorher abgeschlossene. Auf unseren Einwand, dass wir die Zusage hatten, dass wir die vertraglichen festgelegten Tarif wie vereinbart zahlen, beriefen sie sich auf die Kündigung durch die Stadtwerke.
Gezwungenermaßen werden wir nun die Grundversorgung von den Stadtwerken erhalten, welche natürlich enorm höher ist.
Wir würden gerne den Vertrag widerrufen, wenn Sie uns bei der Suche eines anderen Anbieters mit günstigerem Tarif helfen können. Wir wissen nur nicht, wie wir aus dem Vertrag bei den Stadtwerken rauskommen, denn der läüft 12 Monate.
Für eine positive Nachricht wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Monika und Günter Niemz
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschrieben.
VG MM
Als Nutzer von priostrom freue ich mich auf ein Alternativangebot
Danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie komme ich so schnell wie möglich aus dem Stromvertrag bei Voxenergie?
Vielen Dank!
@Sabine Palm
Wie soll man Sie effektiv unterstützen, so schnell wie möglich aus dem Stromvertrag bei Voxenergie zu kommen, wenn Sie nicht mitteilen, was bei Ihnen Ihrer Meinung nach „falsch“ läuft“ ? 😉
Wie dem auch sei, Sie sollten zunächst prüfen, ob sich der Versorger vertragsgemäß verhält.
Wenn er das macht, besteht die Möglichkeit, FRISTGERECHT zum vereinbarten Vertragsende zu KÜNDIGEN. Dieses findet sich üblicherweise in Ihren Vertragsunterlagen.
Wenn er das NICHT macht, weil Sie z.B. einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, der Versorger aber trotzdem den Grund- und Arbeitspreis bzw. die Abschlagszahlungen erhöht, haben Sie ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT.
Weitere Hinweise sind aufgrund von fehlender Informationen leider nicht möglich.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo Herr Moeschler,
ich möchte mich hiermit ausdrücklich bei Ihnen für die absolut schnelle, professionelle
Vermittlung eines neuen Stromtarifs samt Stromanbieter bedanken.
Ihre Hilfe auch bei der Kündigung ist mehr als vorbildlich.
So stellt man sich das vor.
Viele Grüße
Reinhard L
@Edgar Glock
Wenn Sie ein Angebot von Herrn Moeschler wünschen, verfahren Sie bitte, wie oben beschrieben.
Gasanbieterwechsel wegen Preiserhöhung zum 1.09.2022,wenn günstig Kombitarif mit Strom Wechsel ab 1.01.2023 möglich
Wir Haben ebenso wie der Kommentator Hotte zuvor von Extraenergie dieses Schreiben erhalten … jedoch wurde unser preisgarantierter Vertrag von 29,59 ct /KwH auf 71,28 ct/kWH erhöht !!!
Ich hoffe sehr einen neuen annehmbaren alternativ Vertrag zu erhalten .
@Anonymous
Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Am 29. Juli 22 habe ich eine eMail meines derzeitigen Stromanbieters Extraenergie erhalten, bei dem ich seit dem Frühjahr einen Jahresvertrag inkl. 12monatiger Preisfixierung, auch eingeschränkte Preisgarantie genannt, abgeschlossen hatte. Aufgrund „staatlicher Eingriffe in den deutschen Energiemarkt“ und, natürlich „dem Ukrainekrieg geschuldet“, sieht mein Vertragspartner „eine Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB), die ihn zu entscheidenden (einseitigen) Anpassungen berechtigen würde.
Dadurch hätte ich Solidarität zu zeigen für eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Arbeitspreises um über 30 Cent per kWh brutto im laufenden Vertragszeitraum und einer Akzeptanz veränderter AGB (u. a. bezüglich Preisfixierung), alles zum 1. September.
Man hätte ja auch mit unmittelbarer Wirkung kündigen können, davor wolle man mich als „treuen Kunden jedoch schützen“.
Ziemlich gewagtes Rechtsverständnis, wie ich finde.
Da ich hier aber aus meiner (Vertrags-)Seite ebenfalls eine gewaltige „Störung der Geschäftsgrundlage“ sehe, habe ich zügig eine Sonderkündigung per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochen, die mir schon unmittelbar nach quittierter Zustellung per eMail bestätigt wurde. Ich hatte mich da eigentlich schon nach Sichtung reichlicher Bewertungen in dieser Sache auf langwierige rechtliche Probleme eingestellt.
Jetzt schauen wir einmal, wie es mit der Endabrechnung wird.
MfG
@Hotte
Gratulation, Gut gemacht und Glück gehabt ;-).
Abschlussrechnung überprüfen ist eine SEHR GUTE Idee.
Meistens stimmen die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise nicht mit den vom Versorger seiner Jahresrechnung tatsächlich zugrunde gelegten Grund- und Arbeitspreisen überein. Aber auch viele andere Dinge können nicht stimmen. In den von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben finden sich viele Argumente, die möglicherweise auch auf Ihren Fall zutreffen.
Wenn sich daher auf Ihrer Jahresrechnung nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Weiterhin viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
@Hotte
Bitte ersetzen Sie in meinem Beitrag das Wort „Jahresrechnung“ durch „Abschlussrechnung“.
ExtraEnergie will ja ihre inzwischen unlukrativen Verträge loswerden. Auf die bestehende Preisgarantie kann man BESTEHEN. Das ist zwar mit etwas Mühe und Nerven verbunden, aber da zum Teil Erhöhungen von bis zu 500% im Raum stehen, lohnt es sich in meinen Augen schon, um die Einhaltung des bestehenden Vertrages mit Preisgarantie und noch mehreren Monaten Laufzeit zu kämpfen. Mein monatlicher Abschlag wäre mal eben von jetzt 80 € auf über 300€ gestiegen. Gerade hat Extraenergie (zumindest zeitweise) eingelenkt und will meinen Vertrag erstmal nach den alten Konditionen weiter bedienen.
Lieber Thomas,
in Ihrem anderen Kommentar auf dieser Seite geht hervor, dass Extraenergie Sie gegen Ihren Willen gekündigt hat. Insofern befürchte ich, dass Ihr Widerstand nicht den gewünschten Erfolg hatte. Tut mir leid, das Ihnen mitteilen zu müssen.
VG
MM
extraenergie Preiserhöhung zum 01.09.2022, trotz vertraglicher Preisbindung bis 31.3.2023.
Keine Abrechnungsmodalität für Zeitraum April-September
Nicht erreichbar per Telefon oder Kontaktformular und das als Kunde von über 8 Jahren.
So geht man doch nicht mit Kunden um.
Mfg
O.G.
@Olav
Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung.
HitEnergie Kundenservice „[email protected]“
Mail vom 29.07.2022 – Betreff: Energiemarktentwicklungen, Preisanpassung und AGB-Änderungen – Vertrag 314 …..
„Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 24,87 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 9,98 EUR (brutto). Ihre angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum 01.10.2022 wirksam.“
Gas Preiserhöhung trotz Preisgarantie bis 05/2023 von 7,16 Cent/kWh. Werde mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und in die Ersatz-/Grundversorgung wechseln.
Die Ersatz Grundversorgung wird jedoch viel teurer sein.
@K24
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Das ist meine persönliche Meinung.
@Olaf
Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Auch ich habe eine Erhöhung von Extra Energie erhalten zum 01.09.2022 von 790,- € im Jahr auf 2204,-E darum muss ich meine Sonderrechtkündigung in Anspruch nehmen und Kündigen das habe ich gemacht jedoch es kommt keine Rückantwort von Extra Energie
ich bin ebenfalls Kunde von extraenergie. Trotz Preisgarantie bis Febr. 2024 wurde mein Stromarbeitspreis von 34 cent auf 68 cent zum 1.9.2022 erhöht. Ich habe am 2.8.2022 per mail und am 3.8.22 per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Sicher ist sicher. Eine Antwort auf meine mail habe ich noch nicht, aber ein paar Tage Reaktionszeit sollte man zugestehen, denke ich.
@Michael
Positiv ist schon mal, dass Sie per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf gekündigt haben. Ich hoffe, Sie haben eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige (Sonder) Kündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 02.08.2022 per E-Mail und 03.08.2022 per Einschreiben / Einwurf nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
@Sabina,
Es empfiehlt sich, die Sonderkündigung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf auszusprechen.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige Sonderkündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 00.00.2022 nicht beantwortet haben“).
Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
ich bin derzeit Kunde von Prioenergie, welche gerade den vorhandenen Tarif mit noch ca. 6 Monaten Preisbindung aufkündigen und den Preis auf ca. 68,69 Cent kw/h erhöhen wollen. Insgesamt dann 75% mehr. Abschluss erfolgte erst im Januar.
Ich nehme gleichzeitig gerne Ihr Angebot als Energiemakler mit separater Anfrage wahr.
Viele Grüße
Christian
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
da ich eine offene Rechnung Strom /Gas habe und das ganze über die Stadtwerke beziehe.Haben Sie mir immer neue Mahnungen gesendet ,mit Androhung Stromsperre.
Ohne jegliche Ratenvereinbarung.Sie meinte können mit keine Ratenvereinbarung anbieten weil es ja Abschlagszahlungen sind.Was ich im Internet sah gibt es diesbezüglich seit 1.12.2021 neues Gesetz. Der Betrag läuft sich bei 300€.
Danke.
@ Michael G.
Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag nicht zahlen, dann bekommen Sie nach einigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger. In der Regel mit einer Mahngebühr.
Zahlen Sie nicht und es vergeht ein weiterer Monat ohne Zahlungseingang, dann könnte es eventuell eng werden. Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100,00 Euro darf der Energieversorger Strom und / oder Gas abstellen. Zahlen Sie z.B. monatlich 55,00 Euro, dann könnte Ihnen eine Strom und / oder Gassperre nach zwei Monaten drohen.
Ungeachtet dessen werden Gas und / oder Strom nicht einfach so abgeschaltet. Es müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen, was er übrigens auch zusammen mit einer Mahnung erledigen kann.
Bevor Ihnen der Strom abgestellt und / oder der Gashahn zugedreht wird, muss Sie Ihr Versorger über kostenlose Möglichkeiten informieren, die eine Unterbrechung vermeiden können. Dies können beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen sein.
Haben Sie auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt, bekommen Sie noch einmal Post. Hier muss Sie Ihr Versorger acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Das allerdings auch nur, wenn Sie einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und / oder Gas abgeschaltet werden. Besteht allerdings ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss Ihr Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.
In Ihrem Fall sollten Sie schnellstens reagieren und handeln!
Dies ist meine persönliche Meinung.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
Vor zwei Jahren habe ich zugestimmt, unseren Stromanbieter zu wechseln. Von SWK Energie GmbH zu voxenergie. Zu diesem Zeitpunkt wurde uns ein Grundpreis von 12,98€ pro Monat und ein Verbraucherpreis pro kWh von 38,67 Cent für unseren Tarif zugesagt. Gestern nun der Schock. Der Grundpreis liegt nun bei 23,69€ Pro Monat und der Verbraucherpreis pro kWh bei 76,78 Cent. Nun versuche ich dauernd dort anzurufen. Aber außer einer Bandansagedienst bekommt man niemanden an die Leitung. Meine Frage ist : Habe ich noch eine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen? Und wohin sollte man wechseln?
Ich würde die Preiserhöhung anfechten. Mein kostenloses Musterschreiben können Sie hierüber anfordern: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Habe vor einigen Tagen die Preisanpassung meines derzeitigem Strom-Vertragspartners shell engergy erhalten; was mich ganz besonders ärgert sind die unverschämten Anpassungen des Grundpreises bzw. die unterschiedlichen Grundpreise an sich nach Netzpartner, jetzt bei shell für Duisburg von 8,16 auf 15,43 /mt.
Was hat der Grundpreis mit der Strompreisentwicklung zu tun, das ist doch nur Abzocke.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
mit Ihrer Hilfe konnte ich mich erfolgreich gegen primastrom wehren und würde nun gerne über Sie bald möglichst, spätestens zum 31.07.22 den neuen Stromanbieter auswählen. Mit freundlichen Grüßen
Andrea Szalanczi
Klasse, das freut mich zu hören!
Danke für Ihre Tarifanfrage. Der Vertrag ist seit gestern eingereicht und Vattenfall wird sich zeitnah bei Ihnen melden.
Guten Tag
mit strom bin ich bei Stadtwerke schwerin und liege bei 2300 kwh auser den neukundenbonus blebt alles so haben sie mir gesagt bis Setember
bei gas bin ich bei der enbw und will ab 1 september wegseln den verbrauch von 11000 kwh da ich mit holz heize
u
über Angebote würde ich mich freuen keine billig Anbieter lg Jürgen Seltmann Tel.05532509358
Lieber Herr Moeschler, nachdem mit Ihrer Hilfe und Einschaltung der Schlichtungsstelle -bezüglich meines Stromanbieters (verivox )- alles bis jetzt sehr gut gelaufen ist, brauche ich nun auch beim Gasanbieter Ihre Hilfe und Unterstützung. Bezüglich Stromanbieter habe ich die Endabrechnung mit den entsprechenden Rückerstattungsanspruch erhalten (das Sonderkündigungsrecht wurde respektiert und ich bekomme die entsprechende Erstattung nach den tariflich festgelegten Preisen). Sobald das Geld von verivox lt. Rückerstattungsanspruch auf meinem Konto eingegangen ist, melde ich mich bei Ihnen.
Ist der eine Ärger vorbei kommt der nächste Ärger auf den Tisch.
Nunmehr bekomme ich von TEAG „Thüringer Energie AG „ eine überzogene Gasrechnung .
Am 29.07.2022 zahle ich noch 293,00 € und jetzt soll ich ab 31.08.2022 Abschläge in Höhe von 528,00 € zahlen.
Die Mitteilung erfolgte am 25.06.2022. Soll ich wiederum Sonderkündigen oder einfach Wechseln?
Daher erneut meine Frage – was kann ich tun ? Ist auch hier ein Anbieterwechsel ratsam, wenn ja welcher Anbieter wäre, günstig und seriös? Was würden Sie mir vorschlagen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Kunze
Vielen Dank, Fr. Kunze,
ich habe Ihnen vorhin die E-Mail zugesendet. Nach meiner Recherche ist der Grundversorger TEAG mit ca. 10 Cent/kWH die aktuell beste ALternative. Wenn Sie also einen Sondertarif mit Teag haben, könnten SIe diesen kündigen und den Grundversorgungstarif stattdessen wählen.
ANtworten Sie mir am besten per E-Mail zwecks genauen Preisvergleich.
VG
MM
Ich habe hierzu bei meinem Gasversorger angerufen und auf verschiedenen Vergleichsportalen gesucht, aber leider ohne Erfolg:
Warum bietet kein Gasversorger einen Tarif garantiert ohne russisches Gas an?
Ich persönlich könnte besser schlafen, wenn ich wüsste dass wir heizen und duschen ohne den Krieg mitzufinanzieren – und ich würde dafür gerne auch etwas mehr zahlen. Ich kann nicht glauben, dass ich da der einzige bin.
Warum hat das offenbar bisher kein Gasversorger erkannt und nutzt dies zu seinem (Wettbewerbs-) Vorteil?
Hallo,mein aktueller Vertrag mit Vattenfall läuft zum Ende des Jahres aus.Es geht um Gas.Strom ist auch bei Vattenfall abgeschlossen läuft aber noch bis Ende 2023.
Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.
Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.
Klasse, es freut mich, dass ich Ihnen gleich doppelt helfen konnte 🙂
Lieber Hr. Dr. Moeschler
vielen Dank für den tollen eon-Vetrag für 24,20 ct. Eon hat nach 6 Wochen endlich den Vertrag bestätigt.
Bei eprimo zahlte ich 52 eur pro monat für den strom. Bin single.
Bei primastrom berlin muss ich 124.07 pro monat zahlen..
Trotz kündigungen, welche nicht anerkannt wurden. Bin durchs telefon reingelegt worden, muss ich
Bis 15.1.2026 ausharren.
Mfg
Elisabeth banko
Sie sollten sich dagegen wehren. ich sende Ihnen ein Musterschreiben zu.
Mir ist mit Primastrom das gleiche passiert. Reagieren nicht auf meine Kündigung. Ich soll bei ca. 7000kw im Jahr monatlich 490 Euro zahlen. Die nehmen 0,71ct
Was kann ich noch tun!?
Manfred
Sie sollten die Preiserhöhung anfechten (eine Sonderkündigung reicht nicht). Ich sende Ihnen das passende Musterschreiben gleich dazu.