6 Antworten

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  1. Meine Frau und ich haben 5 Stromverträge über Stromio laufen gehabt. Für alle 5 sind viel zu hohe Rechnungen ausgestellt worden. Die Korrektur der Zählerstände bei den zuständigen Stadtwerke hat rund 3 Monate gedauert. Jetzt behauptet Stromio seit 3 Wochen, die neuen (korrigierten) Zählerstände der Stadtwerke liegen ihnen nicht vor und weigert sich die Abrechnungen zu ändern und das Guthaben auszuzahlen. Ich habe ihnen sogar den Beweis mit der Schlussabrechnung der Stadtwerken vorgelegt: Der Anfangzählerstand der Stadtwerke ist ja bekanntlich Endzählerstand von Stromio. Sie schreiben mir schlicht:

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom XX.2022.

    Gerne haben wir Ihre Mitteilung zur Kenntnis genommen und möchten Sie informieren, dass wir auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GPKE (Marktprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) gesetzlich dazu verpflichtet sind, den vom zuständigen Messstellenbetreiber gemeldeten Endzählerstand heranzuziehen.

    Der Messstellenbetreiber Westnetz GmbH hat uns den Endzählerstand in Höhe von XXX kWh (der falsche Zählerstand) mitgeteilt. Demnach wurde Ihre Schlussrechnung erstellt.

    Rein vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Messstellenbetreiber bei einem fehlenden Zählerstand verpflichtet ist, Ihren Verbrauch zu schätzen und diesen Wert an uns zu übermitteln.

    Da die Ablesung durch die Westnetz GmbH stattgefunden hat, können wir Ihr Anliegen leider nicht formgerecht bearbeiten. Daher bitten wir Sie, diesbezüglich Kontakt mit Ihrem Messstellenbetreiber aufzunehmen.

    Sobald uns der Messstellenbetreiber einen korrigierten Wert übermittelt hat, werden wir die Rechnung selbstverständlich korrigieren.

    Erst nach der Rechnungskorrektur ist die Auszahlung eines eventuellen Guthabens möglich.

  2. Guten Morgen, mir wurde ebenfalls zum 21.12 2021 von Stromio gekündigt und gestern also am 10.2. habe ich eine Abrechnung mit gehörige Nachzahlung erhalten. Die Frist ist ja auch schon überschritten. Wie verhalte ich mich? Sollte ich die Einzugsermächtigung entziehen und widersprechen? Danke im vorraus

  3. Wie sieht es denn aus, wenn der Versorger nach dem 02.02. eine Nachforderung stellt? Hier ist das Schreiben von Stromio auf den 03.02. ausgestellt und Zugang war am 07.02. Eine Gutschrift aus einem anderen alten Stromvertrag wurde bis heute nicht angerechnet.

  4. Bisher vier Widersprüche und zwei Mahnungen gesendet.
    Bisher eine automatische Antwort zur Rücklastschrift und die automatische Endabrechnung erhalten.

    Der Sofortrabatt ist nicht enthalten dafür die Storno Gebühren 😉

  5. Es ist heute der 30. Januar. Mittlerweile habe ich ein Endabrechnung von mein Grundversorger (also über 21-12 bis 25.01) bekommen. Von Stromio/Grünwelt aber noch nichts gesehen. Offensichtlich sollte das bis kommenden Mittwoch ankommen. Danke für den Tipp! Was, wenn dann nichts verschickt worden ist?