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  1. Hallo,
    für mich geht das „Theater“ BEV nach zwei Jahren Ruhe erneut los…
    Ich habe von 2015 – einschließlich Jan.2019 Strom von BEV bezogen.
    Gekündigt habe ich damals auf Grund der Preiserhöhung des Grundpreises von jährlich netto auf monatlich über 50,- EUR.

    Im März 2020, also über ein Jahr nach Belieferungsende habe ich eine Endabrechnung mit nicht weiter definierten Forderungen erhalten.
    Ich habe seinerzeit eine Aufstellung und alle Abrechnungen der Vorjahre gefordert.
    Habe dann im Juni 2020 eine e-Mail mit vier Abrechnungen und einer „Endabrechnung“ im E-Mail Text erhalten.
    Die Abrechnungen enthielten gravierende Fehler wie z.B. falsche Abschlagszahlungen, falsche Zählerstände usw…
    In der Aufstellung wurde Bezug auf eine Rechnung genommen die nicht übersandt wurde.
    Neukundenbonus wurde auch nicht berücksichtigt.
    Also habe ich um eine ordentliche Endabrechnung und Übersendung der „unbekannten“ Rechnung gebeten.

    Jetzt erhalte ich Post von der Creditreform mit einer Forderung über 1.500,- EUR und einem Zahlungsziel von 5 Tagen…

    Nach meinem Rechtsverständnis ist für Forderungen die Belieferungszeiträume bis 31.12.2018 betreffend bereits Verjährung eingetreten.

    Sehe ich das richtig?

    Somit bestünde nur noch Anspruch auf die Leistungen aus Januar 2019, die aber über den damaligen monatlichen Abschlag gedeckt sind.

    Wie verhalte ich mich jetzt richtigerweise?

    Creditreform kontaktieren und Einwand gegen die Forderung wegen Verjährung einlegen?

    Würde mich über Tipps freuen.
    Herzlichen Dank!

  2. Harte Bandagen gegen harte Bandagen.

    Ich kontrolliere meine Zählerstände wöchentlich und rechne mit einem Excel-Sheet aus, wie ich dem Anbieter gegenüber stehe. Ich weiß also immer, ob der Anbieter von mir Geld zu bekommen hat oder ich von ihm. Klar ist eins: Wenn der Anbieter Geld hat, gibt er es so schnell nicht wieder her.

    Ein Sprüchlein wie: „Zahlen Sie erstmal die Rechnung, den Sofortbonus überweisen wir Ihnen dann später!“ verfängt bei mir nicht. Ich rechne das sofort auf, und wenn ich von dem Unternehmen noch mehr zu bekommen habe, als es von mir will, schreibe ich ihm das und zahle überhaupt nichts.

    Sollen sie doch klagen, wenn Sie (in der Situation) etwas von mir wollen!

    Ok: Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen. Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.

    Und doch ist es eher unwahrscheinlich, daß ein Insolvenzverwalter eine bestrittene Forderung in Höhe von 200 Euro einklagt, bei der der „Gläubiger“ vorträgt, er rechne diese Forderung mit einem impliziten Guthaben auf.

    Das muß man als Kunde aushalten können und gegebenenfalls durchfechten.

  3. Wie gerade geschrieben: Der Energiemarkt ist ein Haifischbecken.

    Ich habe damals (1 Jahr vor deren Insolvenz) mit Flexstrom ein Superschnäppchen gefangen. Die Insolvenz von BEV hat mich erwischt, aber nicht schlimm betroffen. In der Zwischenzeit ist ein Urteil ergangen, das den Nutzern im Insolvenzfall den kompletten Neukundenbonus zubilligt. Das habe ich in meinem Fall noch nicht gewußt und daher nicht genutzt. Ich bin dennoch recht gut aus der Sache herausgekommen, und das hat systematische Gründe.

    Warum?

    Ich habe von BEV Heizgas bezogen. Den Vertragsbeginn fürs Gas habe ich ganz bewußt auf den 1. Oktober gelegt (1. November ginge auch) und zwar aus folgendem Grund: Der Stromverbrauch ist übers Jahr einigermaßen konstant, der Heizgasverbrauch aber ist höchst ungleich verteilt. Im Juni, Juli und August fällt je 1% des Jahresverbrauchs an, im Oktober, November, Dezember, Januar und Februar aber 8%, 12%, 16%, 17% und 15%. Das heißt: Wer einen Vertrag mit gleichhohen Abschlägen von je 8% der Jahresrechnung hat (das ist die Regel), der bezahlt damit den Verbrauch des Oktobers (8%), geht aber im Winter systematisch ins Minus. Geht der Anbieter z.B. Ende März pleite, so hat der Kunde bis dahin 8+12+16+17%+15% = 68% seines Jahresverbrauchs verbraucht, aber nur 8+8+8+8%+8% = 40% seiner Jahresrechnung bezahlt. Das heißt: Der Anbieter hat vom Kunden Geld zu bekommen und nicht umgekehrt.

    Mir hatte BEV noch fristgemäß den „Sofortbonus“ bezahlt. Den hatte ich also schon im Sack. Ich hielt es für fair, dem Anbieter den Verbrauch zu bezahlen abzüglich des anteiligen Neukundenbonus. Ich hätte nach einem Gerichtsurteil, das 18 Monate später ergangen ist, sogar den ganzen Neukundenbonus einbehalten können. Ich bin aber zufrieden mit meiner Lösung – und der Insolvenzverwalter hat sich bei mir auch nicht mehr gemeldet. Ein anderer Anbieter hat mich dann mit einem flexiblen Vertrag bis Ende September gebracht, und nun habe ich wieder einen 12-Monats-Vertrag vom 01.10. bis zum 30.09. des nächsten Jahres.

  4. Guten Tag zusammen,
    ich habe von Jan-Dez 2017 von der BEV Strom bezogen. Ab 1.1.2018 habe ich einen anderen Stromlieferanten. Am 3.1.2018 erfolgte die Endabrechnung seitens der BEV. Danach hatte ich 38.81 € für die Stromlieferung aus 2017 nachzuzahlen. Laut Vertrag schuldete die BEV mir gegenüber noch den Bonus über 185,67 €. Der Bonus war auf der Endabrechnung der BEV nicht angegeben. Ich habe sofort nach Erhalt dieser Abrechnung bei der BEV angerufen und das reklamiert. Sie Sachbearbeiterin sagte, dass die Rechnung für den Strom zuerst gezahlt werden müsste und danach die Abrechnung des Bonus erfolgen würde. Das habe ich abgelehnt, da mir im Saldo noch ein Guthaben zustand. Zugleich habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen. Leider alles nur telefonisch.
    Am 24.1.2018 wurde der betrag von 38.81 € trotzdem von meinem Girokonto abgebucht. Ich habe dann noch am gleichen Tag die Rückbuchung über meine Bank veranlasst. Am 25.1.2018 hat die BEV
    Insolvenz angemeldet. Ich habe also vor dem Tag der Insolvenzanmeldung reagiert.
    Einige Tage später wurde mir der eingezogene Betrag zurückerstattet. Dann erfolgte lange Zeit nichts.
    Am 24.3.2020 erhielt ich dann eine zweite Endabrechnung von der BEV. Da war dann der Bonus aufgeführt. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass ich die Stromkosten zahlen muß und der Bonus zur Insolvenztabelle angemeldet werden muß. Am 18.8.2020 schreibt mir die Kreditreform und fordert mich auf jetzt 124,60 € zu zahlen. Das habe ich abgelehnt. Schließlich habe ich mich dazu überwunden, den Betrag für die Stromlieferung, der ja nur 38,81 € betrug zu überweisen. Der Kreditreform habe ich mitgeteilt, dass ich die Sache damit für mich als erledigt betrachte. Am 19.11.2020 schreibt die Kreditreform erneut und verlangt 86.11 € die bis zum 26.11.20 zu zahlen sind. Ansonsten wird mit Mahnbescheid gedroht. Was soll ich jetzt machen ???
    Sollte ich es darauf ankommen lassen und die Sache kommt am Ende vor Gericht, wo ist dann der Gerichtsstand ? Ich habe keine Lust wegen diesem Betrag möglicherweise nach München fahren zu müssen. Da wären meine Fahrtkosten aus Hessen ja schon höher als die letzte Forderung.

    1. Sorry, ich habe ein Falsches Datum angegeben.

      Stromlieferung war 1.1.2018 – 31.12.2018
      Bankabbuchung 24.1.2019

    2. Ich vermute, dass der Insolvenzverwalter genau darauf spekuliert: “ Ich habe keine Lust wegen diesem Betrag möglicherweise nach München fahren zu müssen. Da wären meine Fahrtkosten aus Hessen ja schon höher als die letzte Forderung.“

  5. Guten Tag zusammen,

    es scheint mir, dass der Verwalter Axel W. Bierbach mit dem Insolvenzverfahren überfordert ist.
    Selbst einfache Prozesse z.B. ordentliche Rechnungen ausstellen funktionieren nicht.
    Ich habe am 22.07.2019 nach der Insolvenz eine erste Rechnung zu Gaslieferungen erhalten, da meine monatliche Beitragszahlungen nicht ausreichend waren und 27 Euro zu wenig entrichtet wurden.
    Daraufhin habe ich Widerspruch eingereicht, da ich auch einen Stromtarif bei der BEV hatte, für welchem ich 180 Euro Abschlagszahlungen zu viel geleistet habe. Ich habe dem Insolvenzverwalter darauf hingewiesen, dass ich demnach 150 Euro verloren habe und die Rechnung von 27 Euro gerne gegen meine Forderungen abgegolten werden können.
    Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnung bis zur weiteren Klärung storniert wird.
    Letzte Woche habe ich eine neue Rechnung erhalten, diese weist nun zusätzliche Forderungen zu Nachzahlungen für meinen Stromtarif auf.
    In meinem ersten Widerspruch habe ich bereits den jährlichen Durchschnittsverbrauch der letzten 5 Jahre angegeben.
    Auf meiner aktuellen Stromrechnung wird ein Abrechnungszeitraum von 2 Monaten berücksichtigt und ein unrealistischer monatlicher Stromverbrauch nahe meines jährlichen Verbrauches abgerechnet.
    Das lässt mich darauf schließen, dass selbst einfachste Kontrollmechanismen vor dem Ausstellen einer Rechnung nicht existieren/versagen oder das ganze System hat um den ein oder anderen Verbraucher abzuzocken.
    Beste Grüße
    Meyer

  6. Hi,
    hatte damals ebenfalls eine fehlerhafte Rechnung bekommen ohne Bonus.
    Den Rest hatte ich nicht kontrolliert, es wurde mir vom Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass eine Neue zugeschickt wird. Seit über einem Jahr habe ich aber nichts mehr gehört.

    Muss ich jetzt mein Guthaben vorsichtshalber bei der Insolvenztabelle anmelden?
    Auf der Seite steht man sollte bis 31. Oktober bei Eintragungen ohne PIN warten. Gleichzeitig wird es etwas kosten, wenn man die Forderung zu spät einträgt?

    Muss ich jetzt den den fehlenden Bonus bei der Tabelle anmelden, die Endbrechung ist ja nicht vorhanden. Es fehlt Sofortbonus, Neukundenbonus …

  7. Besten Dank für Ihre Internetseite. Hier ein paar Zeilen zu meinen Erfahrungen.

    Kunde der BEV war ich bis zur Insolvenz, insgesamt ein Jahr und ein paar Wochen. Die erste Endabrechnung habe ich irgendwann im Sommer 2020 erhalten mit der Aufforderung, um die Euro 250 nachzuzahlen. Die Rechnung beinhaltete mehrere Fehler, beide Boni nicht eingerechnet, falsche Zählerstände zu Gunsten der BEV, einige Positionen, die nicht nachvollziehbar waren und kurioserweise Rechenfehler (!) in der finalen Addition. Nach meiner Berechnung steht mir eine Rückzahlung von fast Euro 100 zu. Also habe ich alle fehlerhaften Punkte freundlich in einem Brief aufgeführt und über das BEV Internetportal reklamiert. Post kam dann zunächst von Creditreform (nach ein paar Wochen), eine Mahnung mit Verweis auf die noch offenen Euro 250. Auch diese habe ich freundlich beantwortet mit Verweis auf die Mängel der Rechnung. Nach ein paar Tagen kam dann die Meldung von Creditreform, dass mein Fall geschlossen wurde. Ein paar Tage später kam eine „korrigierte“ Rechnung von der BEV, die Zählerstände wurden korrigiert, die Boni korrekt eingerechnet, dennoch finden sich noch ein paar unklare Positionen auf der Rechnung und die Gesamtrechnung ist immer noch falsch (Rechenfehler!). Ich soll jetzt jedoch „nur“ noch Euro 50 nachzahlen. Natürlich habe ich auch diese Rechnung freundlich reklamiert mit Verweis auf die zu überprüfenden Punkte. Ich vermute, dass bei der BEV immer noch ein riesen Chaos herrscht. Meine Empfehlung lautet: bitte kontrolliert eure Rechnungen und weist einfach auf unklare Punkte hin.

  8. Vielen Dank für den langen informativen Text. Wir hatten ohnehin zum 31.1.2019 gekündigt,also vor der Insolvenz. Nun bekommen wir aber eine korrigierte Abschlussrechnung von 2017-2018 und statt dem Guthaben von 24eur (in der original Rechnung) sollen wir plötzlich für den Zeitraum 200eur nachzahlen. Wir haben bereits zwei Mal auf das Schreiben geantwortet und sogar ein Foto der original Rechnung von 2018 angehängt, bekommen aber immer nur das Schreiben dass die Rechnung aktualisiert wurde und es steht immer der gleiche Preis dort… Müssen wir wirklich für eine Rechnung nachzahlen,bei der wir ursprünglich ein Guthaben hatten?

    Schreibt man dem Insolvenzverwalter bekommt man eine Standardisierte Antwort und ca 5 Wochen später dann das gleiche Schreiben wie zuvor nur mit neuem Datum…

    Vielleicht können Sie mir ja helfen.

  9. Ich habe die Endabrechnung von dem BEV Insolvenzverwalter erhalten. Der Zählerstand für den verbrauchten Strom ist korrekt. Der Zählerstand für den von mir gelieferten Strom von meiner Photovoltaikanlage wird als Verbrauch gewertet. Ich soll nun für den gelieferten Strom bezahlen.
    Auf meine Reklamation erhalte ich keine Antwort. Wie soll ich mich verhalten?

  10. Bin jetzt in der ungünstigen Situation, dass am 19.08.2020 eine Endabrechnung mit Datum 13.08.2020 (Postlaufzeit also 6 Tage!?) eingegangen ist, die eine Nachzahlung ausweist. Der versprochene Neukundenbonus (15 %) wurde nicht berücksichtigt. Das OLG München hat hierzu ein für Verbraucher positives Urteil gesprochen, gegen das der Insolvenzverwalter Revision eingelegt hat. Geht man nach dem was beim Verbraucherzentrale Bundesverband geschrieben steht, sind nur Kunden geschützt, die sich der Musterfeststellungsklage bis zum 21.07.2020 angeschlossen haben. Eine Anmeldung jetzt ist nicht mehr möglich. Am 21.07.2020 wusste ich aber noch gar nicht mit Sicherheit, wie meine Endabrechnung aussehen wird. Die Zahlungsfrist der Endabrechnung beträgt 14 Tage ab dem 13.08.2020 (was ich bei Zustellung am 19.08.2020 mehr als fragwürdig finde….). Wenn man über das Kontaktformular bev-inso/kontakt eine Anfrage stellt, bekommt man nur eine nichtssagende automatisch generierte Antwort, dass eine Anfrage eingegangen ist, ohne jeglichen inhaltlichen Anhaltspunkt, was man angefragt hat.

    Daher die Frage: Was soll / kann ich jetzt in dieser Situation tun:
    a.) abwarten, ob das Inkasso-Unternehmen tätig wird?
    b.) bezahlen und meinen Bonus abschreiben?
    c.) einen Anwalt nehmen und mehr Kosten produzieren, als der nicht gewährte Neukunden-Bonus ausmacht?
    d.) gibt es noch andere Möglichkeiten, an die ich jetzt nicht denke?

    Nebenbei noch gefragt: Der Anschlussvertrag, den ich bei einem anderen Anbieter aufgrund der BEV-Insolvenz war teurer. Besteht ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz gegenüber der BEV?

    Wäre toll, wenn mir jemand Tipps oder eigene Erfahrungen posten könnte.
    Vielen Dank schon mal.

    1. Ich empfehle einfach abzuwarten.
      In dem Laden wird trotz Insolvenzverwalters weiterhin so schlecht gearbeitet dass ich nicht glaube, dass hier sehr erfolgreich noch Gelder eingetrieben werden können.
      Das Inkasso kann auch nichts weiter machen, als einen Mahnbescheid zu schicken. Evtl. wird die vermeintliche Forderung sogar verkauft. Dann wird es der Käufer sehr sehr schwer haben, in Prozessen zu bestehen. In aller Regel wissen die Aufkäufer das auch und setzen nur auf die Dummen die sich von den Drohungen einschüchtern lassen und irgendwann genervt bezahlen. Hier sollte man rechtzeitig grenzen setzen und ggf. den Spieß umdrehen.

      Ich gehe davon aus, dass ihre Abrechnung ebenso nicht nachvollziehbar ist wie meine. Erstattungen, Guthaben usw. sind nicht nachvollziehbar.
      Evtl. wurden auch die erhöhten Preise der Preiserhöhungen verrechnet.
      Daher habe ich denen mitgeteilt, dass ich die Abrechnung nicht nachvollziehen kann, falsche Preise verwendet wurden, Bonus fehlt usw.
      Natürlich hat man auch einen Schadenersatzanspruch wegen der höheren Preise der Ersatzversorgung. Gegen diese Gegenforderungen erklärt man höchst vorsorglich schon jetzt die Aufrechnung mit etwaigen noch berechtigten Forderungen der BEV.
      Man sollte dann noch vorsorglich einer Abgabe an das Inkasso widersprechen und klarstellen, dass man nur noch aufgrund eines Urteils eines Gerichtes zahlt und daher Inkassokosten nicht zu übernehmen sind.
      Und dann heißt es abwarten. Eine solche komplizierte Klage möchte kein Anwalt für den normalen Gebührensatz durchführen. Die BEV kann die Zustellung der Preiserhöhung nicht einmal nachweisen
      wäre als Kläger aber beweispflichtig. Außerdem wissen die genau, dass ein Großteil der Forderungen unbegründet sind.

  11. Ich habe dort222 Euro gut ich glaube nicht das ich Geld wieder. Bekomme, weil ich die deutschen Gerichte kein glauben mehr schenke die tun sich nicht gegen seitig in die Pfanne hauen, in diesen statt ist nur noch Ungerechtigkeiten gegen die kleinen leute, die sind nur für die wirtschafts Bosse, aber nicht für das kleine Volk solche die so eine volksschaden machen sollte mann solange einsperren bis alles zurück gezahlt worden ist und nicht anders, des halb taugen unsere Politiker nichts und die Gerichte schön lange nicht mehr die bev sollten alles Mitarbeiter ein gespert werden

  12. Es gibt Hoffnung für diejenigen, denen der Neukundenbonus seither verweigert wurde und vielleicht gerade deshalb statt eines Guthabens nun Nachzahlungen leisten müssen.

    https://www.musterfeststellungsklagen.de/aktuelles/positives-signal-fuer-verbraucher-gericht-haelt-musterfeststellungsklage-gegen-bev

    Allen Betroffenen würde ich raten, bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung umgehend über die Seite
    https://bev-inso.de/contact
    Einspruch einzulegen und ein Aufschieben des Zahlungsziels bis zur Urteilsverkündung zu verlangen.
    So entgeht ihr den sehr schnellen Inkassoforderungen, die nicht einmal 10 Tage nach der Zahlungsaufforderung im Briefkasten liegen.

  13. Hallo,
    ich habe am 27.04.2020 eine Zahlungsaufforderung über den fälligen Betrag der Endabrechnung bekommen. Da ich 1 1/2 Jahre auf diese Abrechnung warten musste, habe ich den fälligen Betrag von 85,94 noch nicht gezahlt. Am Wochenende kam eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 166,40. Hier wurden Inkassogebühren, Portokosten, Bonitätsprüfung und Mahngebühren dazu addiert. Die Androhung gerichtlicher Maßnahmen bei Zahlungsverzug verunsichert mich. Muss ich tatsächlich den ums doppelte erhöhten Betrag zahlen?
    Über Tips wäre ich sehr froh, Anja

    1. Wurde dir ein Neukundenbonus versprochen und nicht verrechnet?

      Dann lege umgehend über die Seite
      https://bev-inso.de/contact
      Einspruch ein und verlange ein Aufschieben des Zahlungsziels bis zur Urteilsverkündung.
      Den selben Wortlaut schickst du an das Inkassounternehmen und schreibst denen, daß du die Inkassoforderung nicht akzeptierst.

    2. Nein wenn man es richtig macht.
      Es ist schon eine Frechheit das der Insolvenzverwalter nach dieser langen Zeit offene Forderungen sofort zum Inkasso gibt.
      Ich wage zu bezweifeln das die Abrechnung einer Überprüfung standhält. Regelmäßig werden Boni nicht berücksichtigt, Guthaben und Abschläge nicht richtig verrechnet bzw. sind diese nicht nachvollziehbar, ungültige Preiserhöhungen wurden einfach verrechnet. Lesen sie hier alles aufmerksam!

      Das Wichtigste! Die BEV kann den Zugang der Abrechnung bei Versand mit normaler Post überhaupt nicht nachweisen. Man kann also einfach jederzeit zahlen und behaupten die Abrechnung sei erst gestern eingegangen / das Schreiben vom Inkasso sei nicht eingegangen.
      Beweispflichtig ist BEV ! Ohne Verzug muss man die Inkassokosten auch nicht zahlen.
      Also auf keinen Fall auf deren Gutmütigkeit vertrauen und versuchen mit Ausreden (übersehen, konnte gerade nicht, ) die Forderung abzuwenden. Damit bestätigt man dann, die Abrechnung erhalten zu haben und muß die Kosten des Inkassos tragen auch wenn diese das 100fache der eigentlichen geringen Forderung ausmachen, da immer eine teure Grundgebühr genommen wird und mit pauschalen abgerechnet wird.

      Man kann auch einfach abwarten, bis man erstmals ein Einschreiben bekommt oder einen gerichtlichen Mahnbescheid und erst dann entsprechend reagieren . Grundsätzlich gilt beim Umgang mit solchen Ganoven. Nicht einschüchtern lassen. In den meisten Fällen sind das alles leere Drohungen und der Schuldner sitzt am längeren Hebel.

  14. Habe letzte Woche die Endabrechung erhalten in der ich aufgefordert werde, die zurückgeholten Lastschriften innerhalb von zwei Wochen zu überweisen – sonst würden sie an ein Inkassobüro übergeben, dass entsprechende Gebühren erhebt.
    Argumentation ist, dass diese zur Insolvenzmasse gehören und eine Verrechnung mit meinem Guthaben nicht möglich sei – das müsse ich in die Insolvenztabelle anmelden.
    Klingt für mich logisch und ich will keine Inkasso- und am Ende noch Gereichtskosten zaheln, wenn die im Recht sind.
    Hat sich jemand eingehender darüber informiert?

    1. Ich habe keine Erfahrung damit, jedoch habe auch ich Lastschriften zurückgeholt, nachdem ich gesehen habe, dass die munter weiter abbuchen.
      Ich würde sagen, halte durch!

        1. Der Artikel auf Finanztip.de war einer der ersten (01.02.2019 !!).
          Diese Informationen sind inzwischen teilweise überholt und fragwürdig.

    2. Du hattest bis Ende Januar, bis die Versorgung an deine örtlichen Grundversorger überging, eien Vertrag mit der BEV. Dieser endete erst mit der Insolvenzanmeldung Ende Januar.
      BEV erbrachte die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt, also mußt du dich auch an deine Vertragsbedingungen halten. Und die sehen eine monatliche Abschlagszahlung innerhalb der Belieferungszeit vor.
      Abschläge, die im Februar abgebucht wurden, könnten evtl. zurückgebucht werden, da hier keine Leistung mehr erbracht wurde.
      Die Abschläge vom Januar sind aber vollkommen rechtens. Diese wurden VOR der Insolvenzanmeldung abgebucht.
      Laut Insolvenzrecht fallen die Abschlagszahlungen in die Insolvenzmasse, daher mußt du diese auch leisten. Einziger Ausweg: Wenn du im Dezember der Nutzung des Lastschriftmandates widersprochen hast, war BEV zur Abbuchung im Januar nicht mehr berechtigt. Dann hättest du eine Chance.

      Aber prüfe deine Endabrechung trotzdem ganz genau. Weitere Hinweise kann du auf folgender Internetseite finden:
      https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/insolvenzverfahren-beim-energieversorger-bev-eroeffnet-was-das-bedeutet-32540

  15. Bei mir ist es TOLLDREIST…Ich erhalte von BEV-Inso die allererste Jahresabrechnung, doch ich war NIEMALS KUNDE(!) Vielmehr versuchte ich in 2018 eine Anmeldung über CHECK24, die aber noch innnerhalb 10 Tagen aufgehoben wurde, mit allen Meldeformularen die CHECK24 vorschrieb. Dazwischen gings wohl schon in die INSOLVENZ, denn ich höre erst heute zufällig wieder darüber mit einer ENDRECHNUNG über mehr wie 900 € und zufällige Weiterleitung auf ein Mail-Alias, das noch weiter leitete, aber eigentlich nicht mehr gültig ist .
    DAS SELTSAME:
    Die Adressierung der Rechnung ist falsch, da habe ich nie gewohnt lt. meinem PERSO.
    Der Abrechnungsort ist niemals von uns bezogen worden, weil dort kein Mietvertrag zustande kam, da der Vemieter Insolvent wurde. Später sollen dort wieder Leute eingezogen sein, die wir nicht kennen. Wir wohnen mittlerweile ganz woanders und sind dort seit 2018 gemeldet und bei EON angemeldet.
    Sind die INSOLVENZVERWALTER, hier Kanzlei Axel Bierbach, München vielleicht auch schon so KORRUPT, wie es die ganze BEV vorher war ???
    Oder soll sich hier ein ABRECHNUNGSFEHLER eingeschlichen haben?

    Ich gebe das hier mal zur Diskusssion frei…hätte nie gedacht, daß etwas den WAHNSINN mit der BEV noch toppen kann.

    1. Hi. Ich denke hier liegt ne Pishing Mail vor. Sowie „ihr reicher Onkel aus Afrika ist verstorben“.
      Mal das Kontaktformular von der BEV Inso Seite genutzt? Dort würde ich mal nachfragen, woher diese Abrechnung stammt und wer bitte diese Verbräuche gemeldet haben soll. Des Weiteren wäre es dann Hilfreich, wenn Sie eine Abrechnung vom anderen Versorger aus dem gleichen Zeitraum vorlegen könnten.

    2. Ich würde das ganze ausdrucken, abheften und ignorieren.
      Die Rechnung geht an eine Postadresse, an der du überhaupt nicht wohnst
      oder gewohnt hast. Wie will der Insolvenzverwalter über ein Inkassobüro überhaupt an sein Geld kommen? Stimmt denn die auf der Abrechnung angegebene Bankverbindung mit deiner Kontonummer überein?

  16. Hallo. Ich habe im Oktober 2018 meine Endabrechnung bekommen. Sogar mit Bonus!
    Die Gutschrift erfolgte dann im Januar 2019. Also alles gut.
    Da mit der Endabrechnung auch der Vertrag auslief, bin ich davon ausgegangen, das war es. Die Unterlagen habe ich dann auch zum Jahreswechsel auf 2020 entsorgt.
    Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen, dass ich für den letzten Monat Oktober 2018 noch eine Nachzahlung leisten sollte von knapp 130,00€.
    Klingt für mich erstmal nach einen Fehler von deren Seite!?
    Kann man sich die letzte Endabrechnung erneut zusenden lassen?
    Muss ich einen Widerspruch erheben?

    Merci.

  17. Verlangen für den Zeitraum vom 17.01.2019-31.01.2019 einen Abschlag von 307,48 Euro für einen drei Personen Haushalt! Völlig Irrsinnig. Dazu kommt eine Nachzahlungsaufforderung von über 1000 Euro die sich uns nicht erschliesst. Hierzu wurde keine Auflistung o.ä. geschickt daher haben wir diese jetzt angefordert. Allerdings wird natürlich direkt mit dem Inkasso gedroht wenn der Betrag nicht innerhalb von 2 Wochen überwiesen wird. Müssen wir den Betrag direkt überweisen selbst wenn das noch nicht geklärt ist oder kann man da erst mal Einspruch einlegen ?

  18. Hallo,
    bei mir geht es nicht um den Bonus, sondern um die Schlußrechnung für 2019 und 2018. Für 2018 habe ich noch keine Schlußrechnung erhalten. Dort habe ich aber ein Guthaben. Für 2019 habe ich die Schlußrechnung erhalten und soll nachzahlen und werde auch mit Inkasso innerhalb von 14 Tagen bedroht. Wie gehe ich hier vor? Kann ich das Guthaben der nicht erhaltenen Schlußrechnung von 2018 verrechnen bzw. die Verrechnung einfordern?

    1. Schreibe dein Anliegen doch einfach unter „https://bev-inso.de/kontakt“.
      Ich habe sehr schnell Antwort erhalten, als es um die Verrechnung mehrerer Verträge ging (Guthaben gegen Nachzahlung).

    2. Auf dieses Schreiben habe ich innerhalb von 2 Tagen Antwort von BEV erhalten:

      „ich bedanke mich für die korrekte Erstellung der Endabrechnung.
      Jedoch habe ich mit Ihnen zwei Lieferverträge abgeschlossen.
      Ihre Endabrechnung zum Vertrag xxx unter der Kundennummer xxx liegt jedoch noch nicht vor. Nach meiner Rechnung ergibt sich jedoch ein Guthaben aus diesem Vertrag.

      Hauptforderung aus Stromliefervertrag xxx xx,xx €
      Gegenforderung aus Gasliefervertrag xxx ca. xx,xx €
      Betrag nach Aufrechnung gem. § 387 BGB, §94 InsO xx,xx €

      Ich teile Ihnen hiermit mit, daß ich laut § 387 BGB bzw. §94 InsO die Hauptforderung von
      EUR xx,xx und die Gegenforderung von voraussichtlich EUR xx,xx aufrechne.
      Die daraus resultierende Restforderung werde ich umgehend nach Erhalt der Endabrechnung des Gasliefervertrages zur Zahlung anweisen.

      In der Zwischenzeit fordere ich Sie auf, auf angekündigte Mahnvorgänge zu verzichten. Einen Kostenerstattungsanspruch ihrerseits schließe ich hiermit aus.

      Die Antwort von BEV:
      „Vielen Dank für Ihre Nachricht.
      Wir werden Ihnen eine korrigierte Gesamtverrechnung aller Vertragskonten mit entsprechenden Endabrechnungen und neuer Zahlungsfrist zukommen lassen. Wir bitten um Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.“

  19. Hallo,
    nun haben auch wir endlich unsere Schlussrechnung der BEV erhalten.
    Ich finde es krass, dass sie sich erst ewig Zeit lassen und dann gleich, im Falle, dass man nicht innerhalb von 14 Tagen zahlt mit Inkasso drohen.
    Unsere Abrechnung ist vom Prinzip her korrekt. Allerdings fehlt auch bei uns der Neukundenbonus. Wir waren 9 Monate Kunden der BEV und haben ja nicht selbst gekündigt. Unser Vertrag sichert uns 25% Neukundenbonus zu. Dadurch wäre unsere Nachzahlung hinfällig.
    Ich lege jetzt erstmal Widerspruch ein.
    Hat jemand schon eine Antwort vom Insolventverwalter? Lt. Verbaucherzentrale müsste der Bonus abgerechnet werden, weil die Kündigung ja nicht von uns veranlasst wurde.

    1. Hallo bei mir kam die Rechnung Montag. Würde aber schon vor 5 Tagen losgeschickt. Mir geht es auch so mit 15% Bonus . Es steht aber auch das mit Inkasso drin und ich hab nur noch 10 Tage zum überweisen. Was jetzt? Wie war es bei dir? Widerspruch habe ich über Kontakt Formular gemacht. Danke michi

      1. Hi Michi, auch habe ein Endabrechnung erhalten und auch die geforderte Summe von 162€ bezahlt. 5 Tage später erhalte ich einen Brief von der BEV, dass die Abrechnung falsch war und storniert wird, also -162€ jetzt. Neue Abrechnung soll folgen.
        Mein Guthaben aus 2018 von 40€ bekomme ich auch nicht mehr.
        So ein Sch….! Bin gespannt was da jetzt rauskommt.