Probleme mit Ihrem Anbieter?
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Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters
Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
HILFE
mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
TARIFE
als Energiemakler die günstigsten Tarife vermitteln
Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
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Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
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Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
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Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Vielen Dank Herr Moeschler für Ihre erneute kompetente und prompte Hilfe .
Nach einem Widerspruch gegen die unzulässige Preiserhöhung und der Ablehnung eines Angebotes auf 30% Preisnachlass auf die Erhöhung wurde mir heute die Kündigung meines Immergrün Vertrages zum 11.11.2021 mitgeteilt ! Es ist klar dass ich so in eine
vorübergehende Grundversorgung muss da sich ein neuer Anbieter über die Portale frühestens zum 19.11. finden lässt .
Ich habe nun Widerspruch gegen die Kündigung mit dem Zusatz gestellt dass ich Schadensersatz für die entstehenden Mehr –
kosten fordern und mich an eine Schiedsstelle wenden werde wenn es zu weiteren Problemen kommt .
Ich hätte dies alles ohne Ihre Anleitung so nicht bewältigen können und hoffe weiteren Opfern dieses Stromanbieters , der zu recht
schon offiziell abgemahnt wurde , eine Hilfe sein zu können .
Vielen Dank für Ihr Lob. Das freut mich sehr!
Ein liebes Hallo an alle,
auch ich bin mit Immergrün (Strom) reingefallen. Gleiche Masche wie bei vielen anderen:
22.10.2021 Ankündigung Abschlagserhöhung 60 auf 101 Euro zum 01.11.21
26.10.2021 Ankündigung Erhöhung Arbeitspreis von 22,75 auf 51,9 c/KWh zum 26.11.2021 (sowas kann man sich nicht ausdenken, oder?)
am 28.10.2021 habe ich gegen beides Widerspruch eingelegt. Mit all den schönen Argumenten. (Danke an Herrn Moeschler)
29.10.2021 Bestätigung der Sonderkündigung zum 11.11.2021 (sehr nett geschrieben, mir wurde ganz warm ums Herz…)
@Immergrün: Schande über euch!!
Da ich nicht den Nerv habe, hier weiter zu insistieren, falle ich halt erstmal in die Grundversorgung und suche mir dann einen anderen (EWE wird hier hoch gelobt). @Herr Moerschler: mit Check24 haben Sie nix am Laufen, oder? Darüber mache ich sonst meine Verträge.
Immerhin ist aktuell kein neuer Stromvertrag bei Immergrün möglich. Zumindest funktioniert auf deren Homepage die Tarifberechnung nicht.
Lange wird es die wohl nicht mehr geben.
Aber trotzdem läuft doch mein Widerspruch noch und die Kündigung ist auch illegal. Wie kann man solchen Leuten denn nun noch ans Bein pinkeln?
Es kann doch nicht sein, das hier in Wildwest-Manier jegliches Recht über den Haufen geworfen wird.
Ich hatte an eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG gedacht. Macht das eigentlich Sinn, wenn ich nach der Kündigung einen neuen Vertrag abschließe? Bekomme ich dann nicht den Vorwurf, die Kündigung akzeptiert zu haben?
Andererseits bin ich ja auch zur Minimierung eines Schadens verpflichtet.
Schwere Kost…
Vielen Dank
Mein Fall ist ähnlich bei Immergrün, habe zwischenzeitlich erfahren, das bereits die Grundversorgung ab 9.11. eingeleitet wurde, trotz 2 Widersprüche und nicht ausgesprochener Sonderkündigung von mir, da nur eine Abschlagserhöhung vorlag.
Erst wenn ich vom Grundversorger Bescheid habe, werde ich mich nach einem neuen Anbieter umsehen.
Ich bin auch langjähriger Kunde von Check24, von Auto bis Rechtsschutz alles darüber gesucht, allerdings bin ich von dem Kundendienst in diesem Fall sehr enttäuscht, da kam nur Blabla und das sie bei neuer Anbietersuche behilflich sind….ganz toll.
Energieversorger Rheinland GmbH stellt Lieferung ein – kein Änderungsvorschlage sondern:
Sehr geehrter (….),
mit Bedauern müssen wir ihnen mitteilen, dass wir die mit Ihnen vereinbarten Endkundenpreise aufgrund nicht vorhersehbarer Preisentwicklungen und Extremsituation am Energiemarkt leider nicht halten können und gemäß unserer AGB aus wichtigem Grund beenden mussten. Mit solch einer rasanten und nie zuvor dagewesenen Entwicklung konnten weder wir als Energieversorger noch die Industrie weder die Politik rechnen – eine Besserung ist hier mittelfristig leider nicht in Sicht. Hierüber hatten wir Sie auch im Kundenportal informiert. Ihre Belieferung durch uns endet demnach leider zum 31.10.2021
Bitte beachten Sie auch, dass wir ab dem Tag, an dem Ihr Vertrag endet ist, keine Abschläge mehr fordern und dementsprechend auch keine Abschläge mehr im SEPA-Lastschriftverfahren durchführen. Nach Beendigung des Vertrages erstellen wir schnellstmöglich die Schlussrechnung, die Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugeht. Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand zum Vertragsende, damit wir Ihre Schlussrechnung zeitnah erstellen können. Bis zum Tag des Wirksamwerdens der Abmeldung wird der Vertrag unsererseits erfüllt – Bitte halten auch Sie sich daran.
Sie haben natürlich die Gelegenheit sich für einen neuen Versorger Ihrer Wahl zu entscheiden, die Belieferung würde dann nahtlos möglich sein. Sollten Sie dies nicht tun, sorgen wir selbstverständlich dafür, dass die Belieferung unterbrechungsfrei und unbürokratisch an Ihren Grundversorger übergeht. Wichtiger Hinweis: Die Versorgung mit Energie ist zu jeder Zeit gewährleistet und wird durch Ihren örtlichen Grundversorger übernommen. Es kommt somit zu keiner Versorgungsunterbrechung.
Wir bedauern es sehr, dass wir keine positiveren Nachrichten für Sie haben und sind gleichfalls aber sehr zuversichtlich, dass Sie in diesen Tagen schnell einen neuen, unter Umständen noch günstigeren Versorger finden können.
Wir entschuldigen uns zudem an dieser Stelle für alle entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis für diese sicher nicht alltägliche Situation, die auch für uns alles Andere als angenehm ist. …
Immergrün! Läuft fast unter „kriminelle Vereinigung“
Ich bin Hausverwalter eines 3-Familien Haus und bezog 2017/18 Erdgas über Immergrün. Den 15% Bonus wollten die nicht auszahlen, weil die Verbrauchstelle angeblich ein Gewerbe ist und der Tarif nur für Privathaushalte lt. deren AGB gilt. Ich habe lediglich ein Nebengewerbe (Webhosting), was aber nichts mit dem Gasbezug zu tun hat. In den 3 Wohnungen wohnen 2 Rentner und wir als Familie. Nach sehr langem hin und her und Beschwerde bei Recklabox, habe ich den Bonus widerwillig bekommen.
Es freut mich, dass Sie sich durchsetzen konnten. Diese Art der Bonus-Verweigerung kenne ich. In den AGBs steht, dass der Bonus verweigert wird, wenn nicht rein privat genutzt wird. Hierzu habe ich ein Musterschreiben entwickelt, das sehr wirksam ist. Ich stufe die AGB als nicht zulässig ein. Bei bedarf einfach mich ansprechen.
Ich bin zum 01.01.2021 zu Immergrün gewechselt (3500KW/h, Abschlag monatlich 87€, Arbeitspreis: 24,23 Cent pro KW/h, 15% Bonus nach 12 Monaten Vertragslaufzeit).
Am 22.10.2021 erhielt ich dann eine Email vom „Kundenservice-Energie“ – so ein Absender hätte auch schnell mal im Spam-Ordner landen können, oder die Mail wäre schlicht übersehen worden. Hinter dem „Kundenservice-Energie“ sitzt Immergrün Energie. Inhalt der Mail war viel Text (Bla Bla, alles wird teurer, Preise am Spotmarkt über 500% verteuert usw.) – der wichtigste Teil war, dass sich zum 01.11.2021 mein monatlicher Abschlag auf 125€ erhöht. Kein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Keine angepasste Beitragsrechnung.
Ich beschloss den Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2021 zu kündigen um zumindest noch meinen 15% Bonus mitzunehmen. Entsprechende Kündigung ging am 25.10.2021 raus.
Am 27.10.2021 erhielt ich die nächste Email von Immergrün: Zum 26.11.2021 würde sich der Arbeitspreis pro KW/h Strom von 24,23Cent auf 53,1 Cent erhöhen! Eine Erhöhung von über 100%! Dieses mal räume man mir jedoch ein Sonderkündigungsrecht ein – dieses habe ich jedoch aufgrund des 15% Bonus nicht ausgeübt.
Heute am 29.10.2021 kam dann die 3. Email von Immergrün. Man bedankt sich für meine Nachricht und bestätigt mir meine SONDERKÜNDIGUNG zum 11.11.2021!
Es ist schon eine Absolute Frechheit wie der Anbieter mit seinen Kunden umgeht, bzw. sich aus laufenden Verträgen und drohenden Bonus-Zahlungen raus mogelt!
Zu Enstroga:
Nachdem am 22.10.2021 zunächst eine Erhöhung des Abschlags um 50 % angekündigt wurde, nun eine weitere E-Mail vom 27.10.2021, Inhalt:
als unser geschätzter Kunde bzw. unsere geschätzte Kundin profitieren Sie nicht nur von günstiger Energie, sondern auch von Fairness im Vertragsverhältnis und gutem Service. Deswegen ist es für uns selbstverständlich, Sie rechtzeitig über neue Entwicklungen, die Ihren Vertrag, Ihre Preise und Tarife betreffen zu informieren.
Preisinformationen Energiejahr 2021
Die ENSTROGA AG kauft fortlaufend tagesaktuell Energie ein, damit wir einer wachsenden Zahl preisbewusster Kunden weiterhin eine attraktiv günstige Energieversorgung bieten können. Den Medien konnten Sie in den letzten Tagen und Wochen entnehmen, dass die Energiepreise an der Börse und im Großhandel vor allem in den letzten Wochen und Monaten ständig neue Höchststände erreichen. Auch wir nutzen, wie die meisten Versorger, den Einkauf über die Börse und den Großhandel, um für Sie die von Ihnen benötigte Energie in Form von Strom und Gas zu beschaffen.
Die aktuellen Märkte haben wir als Energieversorger stets im Blick und analysieren tagesaktuell den Fortgang der Energiepreise. Hierbei orientieren wir uns an den sogenannten „Future-Preisen“ der European Energy Exchange (EEX). Damit stellen wir für Sie als Verbraucher sicher, dass wir uns auf ganz konkrete Marktentwicklungen konzentrieren und zugleich für maximale Transparenz Ihnen gegenüber Sorge tragen. Seit Beginn des Jahres 2020 haben sich die Beschaffungspreise auf Europas Großhandelsmärkten vervielfacht. So kostet Strom mit mehr als 160,00 Euro pro Megawattstunde derzeit mehr als viermal so viel wie im Sommer 2020. Erdgas ist am niederländischen Referenzmarkt TTF sogar rund zehnmal so teuer.
Dann nach ein paar weiteren Grafiken, Tabellen und Zeilen:
Die Berechnung des neuen Verbrauchspreises für elektrische Energie erfolgt unter Zugrundelegung der Preise der German Power Futures Quartal (kurz „Quartals-Futures“) an der Energiebörse EEX, die für den deutschen Markt unter https://www.eex.com/en/market-data/power/futures veröffentlicht werden. Die Referenzwerte für Gas finden Sie unter https://www.powernext.com/futures-market-data. Anhand dieser Indizes werden wir Ihren Arbeitspreis zum 27.11.2021 anpassen. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich nach Ablauf der nächsten Wintermonate die Beschaffungspreise wieder auf ein für alle erträgliches Niveau anpassen und wir Ihnen dann wieder die gewohnten Tarife anbieten können.
Ihr aktueller Brutto-Arbeitspreis liegt bei: 27,35 Cent pro Kilowattstunde.
Ihr neuer Brutto-Arbeitspreis wird ab dem 27.11.2021 53,9 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Wir bitten Sie herzlich, auch zukünftig der ENSTROGA die Treue zu halten. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um auch in Zukunft traditionellen Energieversorgern den Kampf anzusagen. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen in der wir Sie gerne auch weiterhin mit günstiger Energie versorgen möchten.
Für die Änderungen, die im Falle des Nicht-Wechselns in Ihrem Tarif zum Tragen kommen, gilt für Sie ein Recht zur Sonderkündigung Ihres Vertrages bis zum Inkrafttreten der Änderungen. Das ist für uns selbstverständlich.
Preisbindung besteht eigentlich bis 31.01.2022! Habe heute erstmal Widerspruch zur Erhöhung eingelegt und fordere Enstroga auf, mich zu den gültigen Vertragskonditionen weiter zu beliefern (Danke für die vielen Hilfestellungen auf dieser Seite). Mal schauen was passiert – ich denke, in den nächsten Wochen kommt die Pleite! Deshalb, Finger weg!
Wie ich heute erfahren habe, hat Immergrün bereits die Grundversorgung ab 9.11.21 angemeldet, obwohl 2 Widersprüche laufen und diese nicht sachgemäß beantwortet wurden.
Dieser Anbieter verstößt gegen alle vom ihm selbst getroffenen AGB und ich finde ganz schlimm, das solche Anbieter überhaupt auf dem Markt sind, ich hoffe das wird sich regeln, damit vielen Neukunden so ein Ärger in Zukunft erspart bleibt.
Check24 ist da auch nicht wirklich eine Hilfe, dort geht der Fall in die Fachabteilung, die Dame am Telefon meinte aber auch nur, die können ihre Preise nicht halten, aber ist daß das Problem des Kunden?
Tipp von mir: Erkundigt Euch beim jeweiligen Grundversorger nach den Preisen, in meinem Fall sind die kaum höher als im Vertrag und schaut euch in Ruhe um.
Und an Herrn Moeschler, vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihren Einsatz auf dieser Seite, teilweise bis spät in die Nacht!!
Zu immergrün!:
Ich habe heute auch ein E-mail von immergrün erhalten. Angeblich hätte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Dabei habe ich ebenfalls nur der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen und weder schriftlich noch mündlich gekündigt.
Rechtlich gesehen fragwürdig und natürlich eine absolute Frechheit, aber ehrlich gesagt bin ich froh, diesen insolvenzbedrohten Anbieter loszuwerden. Ich schätze mal bis Weihnachten ist immergrün! vom Markt verschwunden, mein Anbieterwechsel läuft bereits…
Dto. und richtig, so sehe ich das auch, seriös und vertragsgemäß geht anders!
Es ist unglaublich. Trotz Widerruf der Einzugsermächtigung wird die Umstellung auf Überweisung vom System nicht angenommen.
Es wird lediglich ein Überweisungsformular mit dem erhöhten Abschlag angezeigt. Der Lastschrifteinzug bleibt weiter aktiviert.
Auch bei der Auszahlung von Guthaben bleibt das System hartnäckig beim Verrechnungsscheck.
Wenn er zugesandt wird, stellt sich die Frage, ob dieser dann noch gedeckt ist?
Es riecht gewaltig nach verbranntem Geld. Man muss nicht noch mehr ins Feuer werfen.
Offensichtlich ist bei Immergrün & Co. der Verrechnungsscheck nur noch als einzige Zahlungsart in Gebrauch.
Vielleicht sollten die Kunden gegebenenfalls dann berechtigte Forderungen auch nur noch mit Verrechnungscheck begleichen.
Das Schuldverhältnis erlischt erst mit dem Leistungserfolg § 362 Abs.1 BGB.
Also bei mir hat es geklappt nach mehreren Versuchen. Als ich den Iban ohne Leerzeichen eingegeben habe dann ging es.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Schützen Sie sich vor steigenden Preisen. Von CHECK24 empfohlene Tarife haben immer eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten. So sind Sie vor Preiserhöhungen durch den Anbieter geschützt. Vergleichen Sie jetzt Tarife mit unseren empfohlenen Einstellungen und sichern Sie sich gegen steigende Preise ab.
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Nützt nicht immer, immer öfter.
Mein Tipp an alle: Fragt bei euren lokalen Stadtwerke nach. Diese sind mitunter vielleicht nicht die Billigsten, sind jedoch verlässlich in der Versorgung und haben preiswürdige Produkte. Darüberhinaus gehen sie fair mit ihren Mitrarbeiterinnen und Mitarbeitern um und unterstützen die einheimischen Vereine usw. Wichtig, auch in diesen Zeiten. Beim meinem örtlichen Versorger bin ich seit vielen Jahren am besten aufgehoben, spare mir Zeit für schöne Dinge und solchen Ärger!
Lieber Herr Dr. Moeschler,
auch ich möchte mich von ganzen Herzen für Ihre unermüdliche und tolle Arbeit und die Zeit, die Sie hier investieren bedanken!!!
Ich bin von der Wunderwerk Preiserhöhung (Verdopplung des Abschlages) betroffen. Leider reagieren die nicht auf E-Mails. Widerspruch und Sonderkündigung sind Dank Ihrer Musterschreiben raus. Natürlich per Mail und zusätzlich per Einwurfeinschreiben. Ich rechne aber auch da nicht mit einer Antwort… .
Von Vergleichsportalen wie Verivox lasse ich künftig jedenfalls die Finger.
Viele Grüße
Mein Tipp an alle: Beim örtlichen Stadtwerk/Versorger nach dem günstigsten Tarif fragen. Hier gibt es oft deutlich bessere Preise als in den Vertriebsportalen von verivox und check24. Beim örtlichen Versorger ist man meiner Meinung nach am besten aufgehoben und kann sich noch dazu Zeit und Ärger sparen.
Hallo Immergrün – Community, habe auch die e-mail mit der Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung um 65 % bekommen. Habe widersprochen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Als Antwort habe ich heute -das ist wohl neu und ich bin hier der erste – eine Preiserhöhung für den Arbeitspreis ab 27.11.2021 von
26,17 ct/kWh auf 53,6 ct/kWh ( ! ) bei unverändertem Grundpreis erhalten. Und das bei einem noch bis 31.03.2022 laufenden Vertrag mit Preisgarantie. Das Sonderkündigungsrecht werde ich wohl nun selbst ausüben. Übrigens lässt sich zur Zeit noch im Kundenportal die Zahlungsweise von Lastschrift auf Überweisung selbst zurücksetzen. Eine Änderung des Zahlungsbetrages, wie hier schon erwähnt wurde, gelang mir aber nicht.
„Übrigens lässt sich zur Zeit noch im Kundenportal die Zahlungsweise von Lastschrift auf Überweisung selbst zurücksetzen.“
Kann ich nach mehreren Versuchen nicht bestätigen. Trotz Widerruf der Einzugsermächtigung wird die Umstellung auf Überweisung vom System nicht angenommen.
Es wird lediglich ein Überweisungsformular mit dem erhöhten Abschlag angezeigt.
Ob ein Einzug Anfang November erfolgt wird man sehen. Die Rückbuchung erfolgt dann prompt.
Eine Überweisung ist so auch ausgeschlossen. Das geht so gar nicht!
Auch bei der Auszahlung von Guthaben bleibt das System hartnäckig beim Verrechnungsscheck.
Wenn er zugesandt wird, stellt sich die Frage, ob dieser dann noch gedeckt ist?
Es riecht gewaltig nach verbranntem Geld. Man muss nicht noch mehr ins Feuer werfen.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
vielen Dank für die uneigennützige Unterstützung vieler betroffenen Kunden!
Ich selbst bin auch mit meinem Gasvertrag bei Wunderwerk AG von dessen dubiöser Praxis betroffen und habe per E-Mail und Einschreiben reagiert.
Leider gibt es hier keine darauffolgende Sonderkündigungs-Bestätigung (wie z.B. bei immergrün), da niemand seitens Wunderwerk reagiert!
Ich hatte mich gestern noch im Nutzerportal anmelden, die Zahlungsweise umstellen und auch den Abschlag wieder auf den alten Betrag zurück ändern können.
Letzteres ist jetzt auch nicht mehr möglich, da diese Funktion schlichtweg deaktiviert wurde…. ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Das erinnert mich arg an die BEV-Pleite!
Dumm auch, dass der versprochene Sofortbonus von 45,-€ niemals gezahlt wurde und ich durch die bereits eingezogenen Abschläge bei Minderverbrauch mit ca. 250,-€ Guthaben im Plus bin, das werde ich wohl abschreiben können…
Ich gehe davon aus, dass die Schlussrechnung wieder einmal vom Insolvenzverwalter kommen wird.
In Zukunft werde ich auch Verbrauchs-Portale wie Verivox meiden, welche gerade soche „insolvenzgefährdeten“ Firmen puschen und hinterher nicht für den Schaden aufkommen. Ich suche wieder gezielt nach örtlichen Anbietern!
Die mail hab ich heut auch bekommen…..was ist das für ein Affentanz mit immergrün…ohne Worte!!
Hallo Herr Dr. Moeschler,
habe am 23.10.21 ein Schreiben von immergrün erhalten mit der Ankünding einer Anpassung der Abschläge ab 1.11.21. Die Erhöhung beträgt +65% zum jetzigen Abschlag. Daraufhin habe ich gestern, 25.10.21, mit Ihrem Musterschreiben (https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/musterschreiben-widerspruch-gegen-beendigung-des-strom-gasvertrags/#abschlag) per Mail der Erhöhung widersprochen mit einer 14-tägigen Frist auf das Schreiben zu reagieren.
Heute erreicht mich folgende Mail von immergrün:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 08.11.2021.
Wir werden die Netzabmeldung zum 08.11.2021 für Sie in Auftrag geben.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Ihrem Lieferende von uns eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung etwaiger Bonusansprüche. Sofern möglich möchten wir Sie bitten, zum 08.11.2021 eine Ablesung Ihres Stromzählers vorzunehmen, um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen. Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte Ihrem Messstellenbetreiber (Stromzähler) / Netzbetreiber (Gaszähler) und uns formlos über den Kundenbereich auf unserer Internetseite https://kundenportal.immergruen-energie.de mit.
Sollte sich aus Ihrer Schlussrechnung ein Nachzahlungsbetrag ergeben, so müssen Sie sich um nichts kümmern. Nach Ausgleich einer etwaigen Forderung, bzw. nach Überweisung eines möglichen Guthabens erlischt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat automatisch.
Freundliche Grüße
Ihr immergrün! Team
Die Frage die ich mir nun stelle ist ob ich es jetzt einfach so laufen lassen soll.
Mit dem Musterschreiben wird das Lastschriftmandat entzogen und ich bestätige das ich die Abschlagszahlung überweise.
Ergibt sich daraus irgendeine juristische Falle?
Hallo Herr Moeschler
Ich habe ihr vorbereitetes Musterschreiben zur erhöhten Abschlagszahlungen am 24.10.2021 an Immergrün gesendet. Desweiteren noch eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.2020 ( Jahresvertrag ). Ich habe heute um 17.00 Uhr ein e-mail von Immergrün mit dem Betreff Vertragsende aufgrund Sonderkündigung zum 08.11.2021 erhalten. Ich denke das ist ein weiterer versuch eine Bonuszahlung zu vermeiden.
Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich habe Wiederspruch eingelegt und die Vertragserfüllung zum 31.12. verlangt.
LG Matthias Wittenberg
Ich habe heute auch ein E-mail von immergrün erhalten. Angeblich hätte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Dabei habe ich nur der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen und weder schriftlich noch mündlich gekündigt.
IMMERGRÜN!
Nachdem ich der bereits hier öfters erwähnten Anpassung des monatlichen Zahlbetrages widersprochen habe, in meinem Fall 36%, habe ich heute folgende Email von immergrün erhalten. Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
„Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 08.11.2021.
Wir werden die Netzabmeldung zum 08.11.2021 für Sie in Auftrag geben.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Ihrem Lieferende von uns eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung etwaiger Bonusansprüche. Sofern möglich möchten wir Sie bitten, zum 08.11.2021 eine Ablesung Ihres Stromzählers vorzunehmen, um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen. Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte Ihrem Messstellenbetreiber (Stromzähler) / Netzbetreiber (Gaszähler) und uns formlos über den Kundenbereich auf unserer Internetseite https://kundenportal.immergruen-energie.de mit.
Freundliche Grüße
Ihr immergrün! Team“
Ich habe in keinster Weise gekündigt, sondern ausschliesslich um Rücknahme der Erhöhung des monatlichen zahlbetrages gebeten.
ich werde jetzt dieser angeblichen Kündigung widersprechen und versuchen irgendwie mich an den verbraucherschutz zu wenden.
IMMERGRÜN!
Das ist jetzt an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Am Samstag erhielt ich das hier bereits mehrfach erwähnte Schreiben zur Erhöhung des monatlichen Zahlbetrages. In meinem Fall 36%. Dieser Anpassung habe ich widersprochen, da meinerseits kein erhöhter Strombedarf anfällt und der alte Zahlbetrag i.H. von 92,- EUR bitte beizuhalten ist.
Heute bekam ich folgende E-Mail:
Vertragsnummer: 2210509821
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrags zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 08.11.2021.
Wir werden die Netzabmeldung zum 08.11.2021 für Sie in Auftrag geben.
Selbstverständlich erhalten Sie nach Ihrem Lieferende von uns eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung etwaiger Bonusansprüche. Sofern möglich möchten wir Sie bitten, zum 08.11.2021 eine Ablesung Ihres Stromzählers vorzunehmen, um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen. Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte Ihrem Messstellenbetreiber (Stromzähler) / Netzbetreiber (Gaszähler) und uns formlos über den Kundenbereich auf unserer Internetseite https://kundenportal.immergruen-energie.de mit.
Freundliche Grüße
Ihr immergrün! Team
Habe folgende Bankverbindung für immergrün! gefunden:
immergrün!-Energie-365AG
Aareal Bank AG
IBAN: DE93 5501 0400 0463 7523 11
BIC: AARBDE5WDOM
Hatte heute nachmittag in einer Auflistung der Kontaktdaten der Energieversorger noch gefehlt.
Diese werde ich zum Monatswechsel dann mal verwenden.
Vielen Dank! Diese Bankverbindung kann ich bestätigen (mit fünf unabhängigen Quellen).
Habe mit Datum vom 22.10.21 ein Schreiben von immergrün bekommen bezüglich Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen. Sollen von 85,00 € auf 100 € hochgesetzt werden.
Habe Ihren Rat befolgt, gerade Widerspruch eingelegt und zusätzlich das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt. Allerdings ist mir bei genaueren Durchlesen der AGBs folgender Punkt aufgefallen. Unter 4. Zahlung, Verzug, Aufrechnungsverbot, (2) „Erteilt der Kunde…kein SEPA-Lastschriftmandat oder widerruft…ein bereits erteiltes, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 € brutto pro Einzelüberweisung zu berechnen.“
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Die Ironie in meinem Fall ist zusätzlich noch: ich habe zum Ende September meine Jahresabrechnung bekommen und habe Anspruch auf über 150 Euro Rückerstattung. Die ich natürlich auch noch nicht bekommen habe. Und dann will man mir die Abschläge erhöhen??? Ich könnte theoretisch verlangen dass sie runtergesetzt werden!
Vielen Dank für den Hinweis!
Diese Klausel ist mir neu. In den AGBs mit Stand 02/2021 habe ich keine Regelung gefunden. Auch auf der Kosten-Seite von immergrün nicht.
Ich teile die Befürchtung, dass immergrün noch kreative Wege findet, Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Meine Vermutung wäre jedoch, dass Ihre AGBs veraltet sein könnten bzw. nicht für andere Kunden gelten.
Ich unterstütze die Vermutung, dass die AGB mit den 2€ pro Überweisung alt sind.
Enstroga hatte das in einer Version von 2017 auch drin ud in einer Version von 11/2020 nicht mehr.
Auch witzig, dass die AGB nicht mit Datum oder Gültigkeitsdauer o.ä. versehen sind.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
ich habe das gleiche Anliegen wie Herr Dur im Kommentar zuvor. Vertrag mit immergrün! zum 01.04.2021 mit eingeschränkter Preisgarantie von 12 Monaten, monatlicher Abschlag € 58,00 und nun sollen es zum 01.11.2021 € 83,00 werden. Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich würde mich auch über eine Antwort freuen.
Herzliche Grüße aus Hamburg, Kristin Lang
Diese Mail habe ich ebenfalls erhalten und erst einmal widersprochen.
Sollte ich bis Dienstag keine Antwort erhalten werde ich im Onlineportal den Bankeinzug stornieren und auf Überweisung umsatteln.
Dubioserweise sind im Onlineportal, unter „Dokumente“ nur mein „Vertrag“ enthalten aber kein Dokument über Preiserhöhungen oder ähnlichem, unter dem Menüpunkt „Zahlbetrag“ ist aber der neue Abschlag schon hinterlegt.
Änderungen am SEPA-Mandat müssen 3 Bankarbeitstage vorher eingereicht werden. Ein Widerruf am Donnerstag könnte für den 1.11. schon zu spät sein.
Im Onlineportal scheint sich der Bankeinzug nicht automatisch stornieren zu lassen, auch wenn es so aussieht.
OK, Danke. habe es sogleich auf Überweisung geändert-
Ich habe auch gestern Nacht um 01.00 Uhr eine Mail bekommen von immergrün Kontakt wie unten.
Ein analytischer Revisionslauf hat vor dem Hintergrund der gestiegenen Beschaffungskosten gezeigt, dass die von Ihnen in den vergangenen Monaten geleisteten monatlichen Zahlungen nicht ausreichend sind, um den für Ihren Zählpunkt benötigten Energieeinkauf sicherzustellen. Üblicherweise sind die im Jahresmittel von allen Kunden geleisteten monatlichen Zahlungen ausreichend ihren in der Winterperiode gegenüber den Sommermonaten deutlich erhöhten Energieverbrauch abzudecken. In der jetzigen Situation trifft dies für die Belieferung an Ihrem Zählpunkt jedoch nicht zu.
Dieser Umstand bedeutet im Ergebnis, dass sich kurzfristig Ihre monatlichen Zahlbeträge erhöhen müssen, um am Ende der verbrauchsintensiven Saison eine möglicherweise für Sie sehr unwillkommene Nachzahlung zu vermeiden.
Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 3.497 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 152,00 ab dem 01.11.2021.
Im Frühjahr erwarten wir eine Entspannung der Situation, um dann mit erfreulicheren Nachrichten und Einsparungen wieder auf Sie zuzukommen.
Aber mein Vertrag hat erst 01.08.2021 begonnen für 12 Monate. Monatlich habe ich 103 Euro Abschlagszahlung gehabt. Wie gehe ich jetzt vor. Kann ich außerordentlich kündigen und für welche Datum muss ich den Kündigung ansetzen. Danke schonmal für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Mustafa Dur
Hallo zusammen,
auch ich habe am Freitag den 22.10. eine Erhöhung des monatlichen Zahlbetrags/Abschlags von den Elektrizitätswerken Düsseldorf erhalten.
Die Erhöhung beträgt 126%. Mein Vertrag läuft seit Juli 2021 und beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie (nicht auf Steuern, Abgaben und Umlagen).
Nach Durchsicht Ihrer Internetseite werde ich per Mail Einspruch gemäß Ihrem Link einlegen: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/musterschreiben-widerspruch-gegen-beendigung-des-strom-gasvertrags/ Punkt: Empfohlene Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung: einlegen. Auch die Einzugsermächtigung werde ich kündigen.
Für weitere Tipps bin ich natürlich empfänglich.
Gruß aus HH
Stefan
Heute hat der Anbieter immergrün neue Benachrichtigungen versandt. Konkret geht es um eine 300% Abschlagsanpassung meiner monatlichen Zahlungen im Gasvertrag. Ansicht ist eine Anpassung des monatlichen Zahlbeitrages nichts außergewöhnliches. Allerdings habe ich vor ca. 1.3 Jahren einen 24 Monatsvertrag abgeschlossen, der mir einen Festpreis bis 30.06.2022 garantiert. Wie kann immergruen jetzt daherkommen und meinen monatlichen Beitrag erhöhen mit dem Argument das die Preise gestiegen sind? Meine Preise sind vertraglich festgesetzt bis zum 30.06. 2022.
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Grüße
Leonhard Wilder