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Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
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Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Meine Ziele:
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auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
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Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
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Maingau, eprimo, GoldGas
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Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
leider habe ich auch ein Problem mit dem Stromanbieter primastrom. trotz etlicher Anrufe und Schreiben komme ich aus den Vertrag nicht raus. Ich bezahle zur Zeit 192,00€ pro Monat bei einem Jahresverbrauch von ca. 2700 Kwh. leider halten die es auch nicht für nötig mir eine Abrechnung mit den monatlichen Abschlagszahlungen zu senden so das ich immer schauen muß wieviel die abbuchen. Habe auch die Einzugsermächtigung gekündigt aber leider buchen die einfach ab und haben auf das Schreiben nicht reagiert.. Bei der letzten Preiserhöhung konnte ich leider nicht kündigen da mir diese nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, null Chance..Habe es trotzdem versucht aber abgelehnt weil zu spät eingegangen. Dann habe ich versucht mit den Zugangsdaten in mein dortiges Konto zu kommen Meldung immer falsche Kundennummer oder Passwort. Der Vertrag endet 03.23 aber ich finde es einfach unverschämt wie die mit Kunden umgehen, eine Abrechnung oder wenigstens eine feste monatliche Abschlagszahlung steht mir wohl zu. Was kann ich denn vielleicht trotzdem unternehmen damit ich die wenigstens habe?? Vielleicht können Sie mir da ja helfen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Viele Grüße
M.Recke
ich sende Ihnen gleich 2 Musterschreiben zu: Um die Preiserhöhung abzuwehren und die ABschlagserhöhung.
VG MM
Guten Tag es geht um Gas Anbieter Eon die machen betrug mit der Gas Jahresabrechnung ich soll auf einmal Verbrauch von 23000 kW verbraucht haben was nicht stimmt. Ich lebe alleine im eine zwei Zimmer Wohnung und verbrauchte nur im Winter gas zum heizen der Zähler stand 2019 war 3073 und jetzt 6214 kW die haben Verbrauch jedes Jahr 5000kw und ich soll auf einmal Verbrauch von 23000 kW verbraucht haben was nicht stimmt.
senden Sie denen am besten ein Foto vom Zähler. Dann klärt sich das schnell auf.
Ich habe persönlich derzeit kein Problem mir einem Energielieferant. Ich bin auf Ihren Service aufgrund einer Erwähnung im Photovoltaikforum gestoßen. Ich finde es toll, dass Sie anbieten Verbraucher unentgeltlich zu unterstützen um sich gegen unlautere Praktiken scheinbar allmächtiger Marktriesen zu wehren. Ich wünsche mir, dass alle Geschädigten mit Ihrer Hilfe den drohenden Schaden abwenden können.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Ich bin leider auch mit Voxenergie konfrontiert.
Ich habe 3 Stromverträge und einen Gasvertrag im Oktober 2021 abgeschlossen. Bis zum Ablauf der Wiederspruchsfrist war noch alles OK, Dann folgten massive Anrufe mit dem Versuch die Verträge von 24 auf 48 Monate zu verlängern mit Konditionen die fast einer Verdreifachung der Preise entspräche.
Der Lieferbeginn der Stromverträge liegt noch in der Zukunft im November bzw. Dezember 2022. Der Lieferbeginn für Gas aber schon im Mai 2022.
Die Preiserhöhung soll ab 28.052022 wirksam sein.
Nachdem ich jegliche Anrufe des Anbieters blockiert bzw. sofort wieder aufgelegt hab, erhielt ich eine absolut überzogene Preiserhöhung aller Tarife.
Aufgrund meiner Recherchen zu diesem Anbieter möchte ich nun alle Verträge über das Sonderkündigungsrecht kündigen. Hierfür werde ich Ihre Vorlagen benutzen und Ihrer Anleitung folgen. Jedoch stellen sich mir noch folgende Fragen:
– Kann diese Sonderkündigung von Voxenergie in irgendeiner Weise wieder ausgehebelt werden, da der Vertrag ja noch gar nicht richtig begonnen wurde (Lieferbeginn in der Zukunft…)
– Wie verhält es sich hier mit den unnützen Haushaltsschutzbriefen die ja zu 0,0 Euro mit verkauft wurden? Muss ich hier auch tätig werden? Meine Befürchtung ist, das hier dann für diese Verträge durch eine Hintertür 4x 9,99 € / Monat berechnet werden.
Für eine kurze Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar.
Leider gibt es für solche Fälle nicht genug öffentliches Interesse, so dass ich auch trotz Rechtschutzversicherung lieber für ein Ende mit schrecken entschieden habe und sehr dankbar für Ihr engagement bin.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Straninger
sehr geehrter Herr Straininger,
Ich sende Ihnen gleich meine Vorlage für diesen Fall zu „Preiserhöhung vor Vertragsbeginn“.
Andere Voxenergie-Betroffene berichten mir, dass Kündigungen nicht bearbeitet werden. Daher stufe ich mein umfassendes Musterschreiben, bei dem auch die Preiserhöhung per se angefochten wird, als besonders hilfreich. Die Gefahr, dass eine korrekt übermittelte Sonderkündigung ausgehebelt wird, sehe ich nicht.
Ich sehe jedoch auch die Gefahr, dass die Haushaltsschutzbrief explizit von Ihnen gekündigt werden müssen.
Guten Tag
Ich wende mich an Sie wegen meines Problems mit Voxenergy. Nachdem ich meinen Vertrag, der im Oktober 2020 begann, schriftlich gekündigt hatte, wurde mir mitgeteilt, dass ich erst 2028 kündigen kann, obwohl ich einen Zweijahresvertrag unterschrieben hatte. Ich konnte nicht auf die Website meines Unternehmens zugreifen und meine Unterlagen einsehen, habe aber darum gebeten, dass mir eine Kopie meines Vertrags an meine E-Mail-Adresse geschickt wird. Vergeblich. Ein Anruf am anderen Ende der Leitung führte zu keinem Ergebnis. Ich kann nicht verstehen, wie das passieren kann. Für Hilfe bei diesem Problem wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Lust Alexander
Sehr geehrter Herr Dr. Möschler,
ich habe am 20.04.2022 eine Anpassung zu meinem Stromliefervertrag bekommen.
Diesen Vertrag habe ich telefonisch am 23.12.2021 vereinbart. Darauf hin wurde mehrfach versucht
eine Preisanpassung durchzuführen, telefonisch und schriftlich. Der ich aber widersprochen habe.
Darauf wollte ich den Vertrag kündigen. Kurz zuvor hatten sie schriflich mitgeteilt, dass sie die Preisanpassung zurückgenommen haben. Kündigen wäre nicht mehr möglich.
Am 20.04.2022 nun, habe ich eine Preisanpassung schriftlich zugesandt bekommen, in dem
der Grundpreis von 126,00€ auf 217,00€ steigt und der Verbraucherpreis von 29,94Cent auf 76,15Cent angepasst werden soll. Das sollte Gültigkeit haben, ab dem 28.05.2022.
Ich bräuchte mich um nichts kümmern. Sie würden die Anpassung automatisch durchführen.
Zum Vertrag selbst. Der Lieferbeginn ist erst am 06.01.2023.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schrimpf
Preiserhöhungen kann man nicht einfach zurücknehmen. Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Notfalls müssen Sie die Schlichtungsstelle einschalten, um sich durchzusetzen.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
dank Ihrer Hilfe konnte ich den errechneten Schadensersatz geltend machen. Ihr Excel-Tool und Ihre Musterschreiben haben mir dabei sehr geholfen. Gas.de hat den Betrag (ca. 1.400 €) vollständig innerhalb von ein paar Tagen ausgezahlt.
Bitte machen Sie weiter so!
Viele Grüße, Anna
Guten Tag Herr Dr. Moeschler,
ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiter helfen könnten. Meine Mutter, bekam letztes Jahr im November einen Anruf von voxenerige, sie unterbreiteten ihr Angebote und sie bräuchten dafür den aktuellen Zählerstand, meine Eltern Kunden bei yello, hatten kein Interesse daran. Die Dame am Telefon sagte aber sie müsste es tun und man hat ihr versichert, dass sie bei yello Strom bleibt. Sie ließ sich darauf ein. Ihr war nicht bewusst, dass sie damit eine Kündigung Gegenüber yello ausgesprochen hat. Sie hatte dem ganzen leider nicht widersprochen. Jetzt kam im März eine starke Preiserhöhung von voxenergie, wir haben über ein Portal ( volders) eine Sonderkündigung verschickt. Gestern ist ein Schreiben von ihnen gekommen, dass es nicht akzeptiert werden kann, weil keine Handschriftliche Unterschrift vorhanden ist und sie uns zur einer Verifizierung der Sonderkündigung auffordern ( Originalvollmacht gemäß § 127 Abs.2 BGB).
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Ich empfehle Ihnen den Lösungsweg zu gehen – notfalls die Schlichtungsstelle einzuschalten: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-erfahrungen/#weg
Der Versorger irrt. Seit 01.10.2016 ist bei der Textform keine „Handschriftliche Unterschrift“ mehr erforderlich (BGB § 309 (13)). Im Übrigen möge der Versorger die Rechtsgrundlage mitteilen aus der sich ergibt, dass die Vorlage der von ihm unter Berufung auf § 127 Abs. 2 BGB geforderten Originalvollmacht erforderlich ist. Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
an dieser Stelle möchte ich Ihnen herzlich für Ihre Arbeit danken! Ich war Kunde bei immergrün und von der Kündigungswelle im November 2021 betroffen. Zudem wurde der vereinbarte Bonus nicht ausgezahlt mit Verweis auf die AGB und meine Solaranlage. Nach meinen Einsprüchen auf Basis Ihrer Musterschreiben wurde ein Bonus in Höhe von 25% der ursprünglichen Höhe angeboten.
Dann habe ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Zudem war mein neues Argument, dass die Solaranlage seit dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 auf Antrag als Liebhaberei eingestuft wird, was das Finanzamt mit der Steuererklärung 2020 bestätigt hat. Damit liegt eben keine Gewinnerzielungsabsicht gem. AGB von immergrün vor.
Gestern hat sich immergrün mit einer korrigierten Abrechnung 2021 gemeldet. Der Bonus wird jetzt zu 100% ausgezahlt.
Ohne Ihre Hilfe wäre ich wahrscheinlich nicht so weit gekommen. Ihre Infos sind echt gut und in diesem Falle auch echt hilfreich. Ein bisschen muss man Juristerei aber auch mögen 😉
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Hallo Herr Dr. Moeschler,
ich war Kunde bei Neckermann Strom. Am 21.12.2021 habe ich ein Kündigungsschreiben erhalten, welches zum 20.12.2021 Gültigkeit erlangen sollte.
Im Nachgang habe ich nun mehrere Rechnungen erhalten, hier steht, sie müssen nichts veranlassen, wenn ein Lastschriftverfahren vorliegt. Dieses liegt vor, daher habe ich nichts weiter unternommen. Nun habe ich allerdings noch eine Rechnungsvorderung vom Insolvenzverwalter bekommen und eine Mahnung der Neckermann Strom AG mit Androhung von Inkasso. Da mir nicht nachvollziehbar ist, warum nach Kündigung des Vertrages mir Monate später noch Rechnungen zugehen, die ich nicht nachvollziehen kann und sowohl Insolvenzverwalter und auch Stromanbieter Forderungen stellen habe ich jetzt mit Anzeige wegen Betrugsverdacht gedroht, wenn mir der Sachverhalt nicht konkret dargestellt wird. Sollte ich mich auch an die Schlichtungsstelle wenden, oder ist diese Praxis üblich?
Zudem habe ich immer kurz nach Versand einer Mail an Neckermann Strom einen Anruf von einem Stromwechselanbieter erhalten. – Da kommt bei mir die Vermutung auf, das auch noch meine persönlichen Daten veruntreut wurden.
Haben Sie vielen Dank im voraus für ihre Beratung!
Herzliche Grüße
H,allo Herr Moeschler
Ich habe mich leider von voxenergie breitschlagen lassen.2 Tage später habe ich von meinen 14tägigen
Rücktritt Gemacht leider per Einwurf Einschreiben ,da es bei Postfach nicht anders geht.Sie haben es angeblich nicht bekommen.Da ich den Straßennamen herausfand habe ich ihnen eine Kopie mit begleit
schreiben dieses mal per Einschreiben mit Rückschein. Gestern bekam ich eine SMS das ich den Tarif
von alten Stromanbieter noch nicht geschickt hätte. Ich schrieb ihnen das ihnen ein Einschreiben ge-
schickt habe in dem ich wie im Brief auch eine Antwort bis 11.04.2022 erwarte.Bin Gespannt ob ich was
höre.Ich habe eine Frage kann man da Strafanzeige wegen Betrug stellen?Ich habe nichts Unterschrieben.
Ich würde mich auf ein Antwort von Ihnen Freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Ducke
Ich habe noch nicht 1 x mitbekommen, dass die Staatsanwaltschaft Untersuchungen gestartet hat. Insofern würden Sie höchstwahrscheinlich Ihre Zeit verschwenden…
Senden Sie den Widerruf vollständigkeitshalber auch als E-Mail ab.
Haben Sie den Rückschein erhalten? So finden Sie ja raus, ob das Einschreiben zugestellt werden konnte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im September. 2020 haben wir einen Vertrag von einem Herr, der sich von Voxenergie ausgab und sich so vorstellte, dass er von unserem Anbieter wäre telefonisch abgeschlossen. Per SMS mussten wir mit „Ja“ antworten. Innerhalb der 14-tätigen Widerrufsrechts, haben wir dem Herrn, der uns den Vertrag angedreht hat, an seine Nummer geschrieben, dass wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen. Wir haben keine Antwort bekommen und ans Telefon ging er auch nicht. Innerhalb der 2 Monate haben uns noch weitere 2 verschiedene Nummern eine SMS geschrieben, dass ihnen Daten von uns fehlen. Wir haben auch auf den beiden Nummern den Widerruf geschrieben. Wir haben bis heute keine Auftragsbestätigung, geschweige denn einen Vertrag zugeschickt bekommen. Im Dezember. 2021 bekamen wir Post von der Voxenergie, dass sie ab dem 1.1.2022 Geld von uns abbuchen. Ich habe darauf hin ein Schreiben an die geschickt, dass wir den Vertrag bereits widerrufen hatten und fügte die SMS’s hinzu. Nachdem sie dann im Januar abbuchen wollten und ein Schreiben zuschickten, dass sie vom Konto nichts abbuchen konnten, habe ich im Februar. 2022 wieder ein Schreiben rausgeschickt. Wir haben nie eine Antwort auf die Schreiben erhalten. Vor paar Tagen schickten Sie uns wieder eine Mahnung zu und ein Schreiben mit einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2011 zu. Ich hatte auf der Internetseite von ReclaBox eine Beschwerde geschrieben, habe dann eine E-Mail an voxenergie geschrieben, dass die Sachverhalte geklärt werden sollen. Hatte insgesamt 2 Emails geschrieben und bis dato keine Antworten erhalten.
Am 1.4.2022 haben wir versucht bei der Voxenergie anzurufen. Beim dritten Versuch ging eine Dame dran, der wir alles erklärten. Zunächst behauptete Sie, dass sie keine Schreiben von uns erhalten haben. Und zum Ende hin sagte sie dann, dass sie doch alles bekommen haben. Und dass die SMS mit dem Widerruf nicht gültig wäre, da man gesetzlich per Post ein Widerruf mit Unterschrift schreiben müsste und das die verschiedene SMS die wir erhalten haben von welchen „Vertretern“ wären. Nach langem Diskutieren sagte sie das wir eine Kündigung mit sofortiger Wirkung schreiben sollen. Ich habe die Dame aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen. Sie verstand zum Ende hin unsere Aufregung, da wir nie antworten von ihnen erhalten haben und über 1 Jahr telefonisch von denen terrorisiert wurden und diese „Vertreter“ mehrmals am Tag auf unser Haustelefon anriefen und auch auf Handy anriefen.
Wir haben allerdings bedenken, dass die Kündigung akzeptiert wird.
Was können wir machen, falls wir keine schriftliche Bestätigung erhalten oder falls die Kündigung abgelehnt wird?
Mfg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen Vertrag mit Primastrom Telefonische am 25.06.2021 abgeschlossen, den Vertrag sollte ab dem 01.04.2022 erst laufen. Von meinem bisherigen Anbieter, lecker Strom habe ich schon Kündigung bekommen. Der neue Stromanbieter hat ab dem 01.04.2022 ihre Grundpreise sowie pro kw Preise erhöht, aufgrund dessen wurde von mir die Sonderkündigung eingereicht, die von der Seite der Primastrom abgelehnt wurde.
Die gesamte Briefkommunikation füge ich in PDF Dateien bei.
Meiner Meinung nach besteht für mich die Möglichkeit den Vertrag anzufechten, weil von Anfang an, habe ich den Vertrag nicht für die Konditionen(Preiserhöhung),die ab dem 01.04.2022 bei Primastrom erst laufen sollten.
Ich bitte Sie mich zu informieren, ob es Möglichkeit besteht, trotz Sonderkündigungablehnung, den Vertrag mit Primastrom als ungültig anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Igor Kasatkin
Unkorrekte Abrechnung, falsche Schlussrechnung, Intransparenz der Firma NeckermannStrom
1. Daten
2. Abschlagshöhen- mit verschiedene Angaben zu verschiedenen Daten
3. keine Transparenz aller Angaben seit dem 1.8.21, sowie der Jahresabrechnung
4. Arbeitspreiserhöhung von 100% innerhalb von 3Monaten
5. Abrechnung im Dezember ist nicht korrekt- Zählerstand wurde vom 24.12.21 genommen
zu1.
Datierung der Jahresabrechnung am 10. September ist per Post/Mail eingegangen, dieses Schreiben enthält folgenden Wortlaut:
der Abschlag beträgt 84€ zum 1.Oktober 21 und wird abgebucht
zu2.
eine ArbeitsPreiserhöhung und Abschlagserhöhung wurde lediglich (am 16.August 21 ) ins Kundenportal eingestellt:(was mir weder per Mail noch Post mitgeteilt wurde)
107€ ab 1.Oktober.21 erhöht
zu3.
Die im Kundenportal eingestellten ArbeitsPreiserhöhungen sowie Abschläge wurden mir weder per Mail noch per Post mitgeteilt: nicht transparent
Nachzahlung und Abschlag wurden zusammen abgebucht. Aus der Jahresabrechnung (10.September) konnte man nicht erkennen wie hoch der Abschlag war.
Abschläge:abgebucht vom Konto
01.07.21 49€
01.08.21 58€
01.09.21. 58€ Arbeitspr 0,095
01.10.21 wurde mir ein kompletter – Abschlag mit Nachzahlung – Betrag von 381,75€ abgebucht, darin waren ein Abschlag von 107€ versteckt.
01.11.21 107€ ( ist mir da noch nicht aufgefallen weil ich im Urlaub war, und zudem jede Firma die ein Lastschriftverfahren hat , immer korrekt abgebucht hat)
der Arbeitspreis, den ich erst in der Schlussrechnung vorliegen hatte ist von 0,095 auf 0,156 gestiegen
und zudem mir einfach vom Konto Beträge abzubuchen ohne mein Einverständnis ist Krass!
am 01.12.21 die Abbuchung von 107€ habe ich zurückbuchen lassen. Ich wollte erst eine Abrechnung und Erklärung wieso der erhöhte Betrag.
zu4.
eine 100% ige Preiserhöhung von 1.7.21 bis 1.10.21 ( wieso kam das nicht per Mail? dann hätte ich die Möglichkeit gehabt zu kündigen! )
von 49€ auf 58€ waren plausiebel, und im September die Ankündigung einen Abschlag von 84€ zu bezahlen wäre auch in Ordnung gewesen.
Aber mir die 107€ abzubuchen, versteckt in der Nachzahlung und dann im selben Schreiben 84€ Abschlag zu schreiben, ist absolute Täuschung!
Nachdem die Schlussrechnung im Januar kam, habe ich sofort Widerspruch und Beschwerde eingelegt, das ich keine Information über die Erhöhungen hatte
daraufhin schickte mir NeckermannStromeine eine Mail mit Anhang von der Erhöhung
Seit dem gingen Mails hin und her aber leider gibt es keine Einigung. Meine Berechnung verläuft sich auf ca 60€, die ich gerne bezahlen würde.
zu5.
Der Zählerstand wurde NeckermannStrom am 24. Dezember 21 übermittelt. : 79691,4 kwh (Belge wären zum einen das Kündigungsschreiben mit Datum vom 23.12.21 – die Übermittlung folglich erst am 24.12.21 auch an Süwag.
Die Abrechnung endete aber am 20. Dezember.
80 kWh 4 Tage a` 20kwh wären abzuziehen
Die Berechnung , Abrechnung ist also falsch
zusammengefasst: Verschiedene Daten, keine Transparenz, 100% Preiserhöhung. falscher Zählerstand berechnet
Als Kunde hat man keine Veranlassung ins KundenPortal zu gehen wenn immer alles korrekt gelaufen ist.
(- BGH : lt Verbraucherzentrale muss eine Preiserhöhung zugesendet werden, ansonsten intransparent … ist doch richtig?)
Und alle 2 Wochen müssten sich Kunden informieren, ob sich was ändert?
Wahrscheinlich kommt bald ein Inkassotyp und der Kleine… hat verloren. Oder gibt es eine Institution wo ich mich hinwenden kann?
grüsse aus Elz Jutta Druck
Ich empfehle die Schlichtungsstelle einzuschalten.Schlichtungsstelle Energie Erfahrungen: sehr empfehlenswert!
Preiserhöhung müssen nach Ansicht vieler zugesendet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, fordern Sie den Nachweis ein und widersprechen Sie der Preiserhöhung. Inkassofirmen dürfen nicht aktiv werden, wenn der Betroffene begründet den Forderungen widersprochen hat.
VG, MM
Hallo liebe Verbraucherhilfe,
wir wurden letztes Jahr sowohl von unserem Storm- als auch unserem Gasanbieter fristlos gekündigt.
Seitdem sind wir beim Strom in der Grundversorgung und beim Gas mussten wir einen horrend teuren Gasvertrag abschließen.
Bei dem Strom handelt es sich um unseren Privatstromanschluss. Beim Gas um einen Gasversorgungsvertrag für 2 MFH, in welchem wir eine Wohneinheit selbst bewohnen!
(stormio + gas.de)
Gerne würden wir Ihre Hilfe in Anspruch nehmen, da ich ungern diese Firmen ungeschoren davon kommen lassen würden!
Bitte daher um Ihre Hilfe! Vielen Dank.
Viele Grüße
Thomas Lihs
Wir haben letztes Jahr den Anbieter gewechselt und nun haben wir nur noch ärger mit denen, bei Prima Strom sind wir, ich überweise jedesmal das Geld,und die schicken das wider zurück und dann bekomme ich eine Mahnung (auch noch die letzte) und schreiben noch dazu sie hätten es versucht das Geld abzubuchen und stimmt überhaupt nicht, und jetzt komme ich da nicht mehr raus, MFG Wolfgang Prinz
Schalten Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie ein. Dann werden die bald einknicken. Die Schlichtungsstelle wird die Schlichtung ca. 3 Wochen nach Einreichung über das Online-Formular in die Wege leiten.
Es ist wichtig, dass Sie
– die unstrittigen Beträge stets bezahlen
– unzulässige Abschlags- und Preiserhöhung schriftlich widersprechen (mit Begründung) und
– Wenn zu viel abgebucht wird, würde ich den unstrittigen Betrag selber zahlen, das SEPA-Mandat ggü. dem Anbieter kündigen und den zu hohen Abschlag zurückbuchen lassen. Die Folge werden Mahnungen sein und dass Ihnen die Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Alternative wäre, zu viel zu bezahlen.
– auf alle Mahnungen schriftlich antworten, indem Sie widersprechen und auf Ihre vorherige Widersprüche verweisen.
Beispiel: Ihr Abschlag betrug zu Beginn 100 €. Zu einen späteren Zeitpunkt wurde Ihnen 200 € abgebucht.
– Widersprechen Sie dem höheren Abschlag. Wenn eine Preiserhöhung vorlag, dann widersprechen Sie zusätzlich dieser (Argumente: die Preiserhöhung war versteckt und überzogen, es fehlt an einer Berechnungsgrundlage, die Preisgarantie wurde nicht eingehalten).
– Überweisen Sie den unstrittigen Betrag (100€)
„Wunderwerk Köln“, versprechen nicht gehalten
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler!
Vorab vielen, vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe in der Abwicklungsangelgenheit mit diesem „Online-Stromanbieter!“.
Durch die wertvollen Tipps und Empfehlungen konnte ich ohne Verluste aus dem Vertrag aussteigen und nach dem heutigen Stand der Dinge auch für die Restlaufzeit meinen Schaden geltend machen.
Bleiben Sie gesund, solche Menschen wie Sie gibt es leider zu selten.
Für weitere sachkundliche Fragen wende ich mich jetzt weiterhin an Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
d.k.
sehr gerne!
Hallo,
Ich habe Anfang Februar bei primastrom von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, da der Anbieter bei zwei Monaten infolfe einen Abschlag von knapp 250 Euro von meinem Konto abgebucht hatte. Die Sonderkündigung wurde auch bestätigt.(15.02.2022) Ich würde aufgefordert, meinen Zählerstand abzulesen und anschließend bekäme ich meine Schlußrechnung. Vom städtischen Versorger bekam ich dann die übliche vorgefertigte Karte und sollte am 25.02.2022 ablesen. Seither passiert nichts. Am 11.03.2022 schrieb ich nochmal eine Mail an primastrom, schilderte den Verlauf und forderte Stellungnahme – keine Reaktion.
Beste Grüße
Franziska Plaschke
Sehr geehrter Herr Moeschler,
ich habe ein Problem mit dem Stromanbieter Primastrom und bitte um Ihre Hilfe.
Ich habe einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit mit nächstmöglicher Kündigung zum 13/09/22. Bisher ist oder war mein getrennt lebender Mann der Vertragspartner.
Am 30/12/21 wurde mir telefonisch ein Angebot unterbreitet und ich habe unter der Bedingung zugestimmt, dass dieser Vertrag auf mich incl. Änderung der Bankverbindung umgestellt wird. Dies wurde bestätigt und das Angebot sollte per Post mit einer Widerrufsmöglichkeit von zwei Wochen an mich geschickt werden.
Bekommen habe ich dann die Vertragsverlängerung für meinen Mann. Daraufhin habe ich dann am 17/01/22 den Kundenservice erreicht. Die Dame am Telefon erklärte mir dann, dass einen solche Änderung telefonisch gar nicht möglich sei und wollte mir den Antrag auf Vertragsübernahme incl. Änderung der Bankverbindung per Post zuschicken. Es kam kein Antrag und auf weitere telefonische Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass die Anfrage weitergeleitet wurde.
Zwischenzeitlich hatte mein Mann ebenfalls die Umstellung per Mail beantragt, ohne Rückmeldung.
Der bisherige monatliche Abschlag betrug 175,- Euro.
Jetzt wurden mir für den März plötzlich 385,71 Euro abgebucht.
Weder mein Mann noch ich wurden darüber informiert. Ich weiß noch nicht einmal, ob ich jetzt der Vertragspartner bin oder ob nur das Konto umgestellt wurde.
Diese hohen Abschläge wurden, wie mein getrennt lebender Mann mir auf Nachfrage mitteilte, bereits auch schon für Januar und Februar von seinem Konto gebucht.
Ich möchte nach Möglichkeit den Anbieter wechseln.
Können Sie mir bitte helfen?
Mit freundlichen Grüßen
I. L.
Ich sende Ihnen gleich mein Musterschreiben zu, mit dem Sie die Abschlagserhöhung anfechten können.
Ihr Mann sollte die ordentliche Kündigung aussprechen. Per E-Mail reicht im 1. Schritt:
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum xx.xx.202x.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Mit freundlichen Grüße
[Ihr Name]
Sehr geehrter Herr Moeschler,
im September letzten Jahres habe ich einenAnruf von VOXENERGIE erhalten.
Mir wurden Kondizionen genannt 24 cent/kWh Grundgebühr ca.24 Euro die eingegangen bin.
Ich habe keinen Vertrag unterschrieben.
Bin jetzt seit 01.01.22 Kunde bei Voxenergie.
Im Januar wurde mir 264,67 Euro abgebucht! Wofür?
Hab das Geld zurückgeholt.
Am 13.01.22 kahm eine Mahnung Hab nicht reagiert.
Dann kahm am 20.01.22 ein schreiben Preissenkung 46,34Cent/kWh
Ich soll 163,17 Euro Monatlich bezahlen.
Dieses Geld habe ich auch zurückgeholt.
Seit damals habe ich nichts mehr von Voxenergie gehort.
Mein Anwat hat mir heute mirgeteilt das er mir ohne schriftichen Vertrag nicht helfen kann.
Sie sind meine atzte Hoffnung.
MfG
Dieter Wotsch
Ich helfe Ihnen, indem ich Ihnen mein Musterschreiben zusende.
VG
MM
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann man Ihren Antrag nicht komplett ausfüllen. Angabenseite ist okay aber Auftragseite lässt sich nicht mehr aufrufen. Vielleicht kontrollieren Sie das und kontaktieren mich erneut.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Scheibelein
Sehr geehrter Herr Moeschler,
ich benötige Ihre Hilfe betreffend VOXENERGIE. Meine Schwiegermutter ist in diese Spirale der VOXENERGIE geraten und ich weis nun gerade nicht wie ich aus dem laufenden Vertrag wieder raus kommen sollte. Kündigung per Mail wurde schon versendet -> keine Antwort.
Ich schicke jetzt eine Kündigung per Einschreiben an VOXENERGIE raus.
Was kann ich hier noch machen, bitte um Hilfe Ihrerseits
Ich schreibe Ihnen. VG MM
Hallo Herr Moeschler,
Mein Mann und ich haben ein Problem. Wir sind mit unseren Kindern zum 01.03.22 in unser Eigenheim gezogen, das wir von meinem Papa übernommen haben. Nun ist die Situation leider so das man keinen bezahlbaren Gastarif bekommt. Mein Vater hat schon versucht uns zu helfen, indem er Herr Elmar Rave um Rat gefragt hat. Herr Rave hat uns an Sie geleitet, da er mittlerweile an die Stadt Recklinghausen gebunden ist und lässt herzliche Grüße ausrichten. Im Moment sind wir an die Grundversorgung angeschlossen und das kostet das 3fache von dem wie wir vorher gezahlt haben. Vielleicht haben Sie ja einen Rat was wir nun machen sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Holthausen
Ich schicke Ihnen gleich eine E-Mail. Aktuell kann ich Tarife für ca. 15 Cent vermitteln. Das ist gut 4 Cent günstiger als bei den bekannten Vergleichsportalen.
Hallo
Ich habe ein Problem mit dem Stromanbieter Primastrom.Der mir eine völlig übertriebene Jahresendabrechnung zukommen hat lassen.Habe Wiederspruch per E-Mail eingelegt.aber nie eine Antwort erhalten.Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüssen Michael Hinsch.
Widersprechen Sie und gehen Sie den Lösungsweg. Dort finden Sie auch die Musterschreiben.
VG MM
Hallo
Ich habe einen Stromvertrag mit Primastrom im Oktober 21 abgeschlossen.
Monatlicher Abschlag 184 € abgebucht wurden dann 288 €.
Ende Dezember teilte mir Eon mit das sie mich als Grundversorger ab dem 7.1 22 mit Strom versorgen.Am ca 5.1 22 teilte mir Primastrom mit das sie mich nicht mehr mit Strom beliefern können und der Grundversorger mich beliefert.Am ca 9. 1.22 teilte mir Eon mit das sie mich jetzt doch nicht beliefern. Habe mich dann mit dem Netzbetreiber Westnetz kurzgeschlossen und Die haben mir dann gesagt das Primastrom mich bis zum 31.1 beliefert und dann Eon als Grundversorger.
Habe dann Primastrom die Einzugsermächtigung entzogen und ihnen mitgeteilt das sie mir schon mal 300 € zuviel abgebucht haben und mir bitte die Abschlussrechnung zu senden sollen.
Die schrieben mir dann das ich jetzt den Betrag Monatlich überweisen soll zum 1 eines Monats. Sonst habe ich keine Informationen von Primastrom bekommen.
Ich habe jetzt einen Vertrag mit Eon gemacht zu 174 € Monatlich.
Muss ich jetzt Primastrom nochmals kündigen?Wollte schon Anzeige erstatten wegen Betrug und Diebstahl.
Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf):
Kündigung vom Unternehmen per email zum 31.03.2022 !
Begründung: Zitat der email:
“
die Beschaffungsmarktpreise für Erdgas und Strom steigen mit der Invasion Russlands in die Ukraine auf ein exorbitantes Ausmaß. Diese Entwicklung führt leider dazu, dass die zur zukünftigen Beschaffung erforderlichen Sicherheitsleistungen, die wir zur Besicherung der Energie Einkaufsmengen gegenüber unseren Lieferanten stellen müssen, für uns nicht mehr darstellbar sind. Wir bedauern diese Nachricht sehr, jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie zukünftig unter den Umständen des drohenden weltweiten Krieges und gegenseitiger Sanktionen zwischen NATO Ländern und Russland, welche die Energiebranche insbesondere in Deutschland sehr hart treffen, nicht mehr durch uns beliefern können. Das bedeutet, dass wir Ihren Stromliefervertrag mit Wirkung zum 31.03.2022 hiermit kündigen müssen. Ihre Versorgung ist natürlich weiterhin sichergestellt. Ab dem 01.04.2022 werden Sie automatisch und ohne Unterbrechung von Ihrem regionalen Grundversorger mit Strom versorgt. Natürlich können Sie jederzeit zu einem anderen Energieversorger Ihrer Wahl wechseln. Dieser wendet sich dann mit Ihrem Wechselwunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt an uns – wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Sehr wichtig: Bitte beachten Sie auch, dass wir ab dem Tag der Kündigung, keine Abschläge mehr im SEPA-Lastschriftverfahren durchführen. Bis zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung wird der Vertrag unsererseits erfüllt. Nach Beendigung des Vertrages erstellen wir schnellstmöglich die Schlussrechnung.
Für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns und bitten in dieser äußerst schwierigen Situation um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Regionale EnergieWerke GmbH
Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf
“
Ich habe einen 12-monatigen Vertrag mit mon. Abschlägen und 12-mon. Preisgarantie (ca. 34 ct/kWh) zu Beginn März 2022 abgeschlossen.
Ist diese Art der Kündigung durch den Energieanbieter zulässig? Es wird nichts von Insolvenz erwähnt. Es ist doch eigenes unternehmerisches Risiko, wenn deren Einkaufspreise steigen. Könnte ich rechtlich gesehen durchsetzen, dass dieser Vertrag vom Energieunternehmen korrekt erfüllt wird? Oder ist dies vergebene Mühe, weil dieser sich dann doch früher oder später auf „Liquiditätsprobleme“ berufen wird?
Hallo,
aus den AGB ergibt sich kein Kündigungsrecht durch den Anbieter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Ein Recht auf Sonderkündigung oder außerordentliche Kündigung lässt sich meiner Meinung nach aus den AGB nicht ableiten.
Die AGB sind aber ohnehin abenteuerlich und widersprechen sich selbst…
§6 (5) Die Kündigung muss in Textform der Regionale Energiewerke GmbH fristgerecht zugehen. Die Kündigung sollte an die FaxNummer +49 0211 97533331, an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per Briefpost an: Regionale EnergieWerke GmbH, Prinzenallee gerichtet werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten
§20 (4) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Auch eine Übermittlung der Kündigung per Telefax oder durch per E-Mail übersandtem Scan der Kündigung ist nicht ausreichend.
Lg
……. das spielt auch alles keine Rolle, die haben sich vom Acker gemacht, ist keiner mehr erreichbar!
So viele wie möglich Lastschriften zurück geben und bei neuem Anbieter Vertrag abschließen!
Strafanzeige gegen die GF habe ich schon erledigt