Probleme mit Ihrem Anbieter?
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Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Ihr Experte bei Problemen mit Strom & Gas
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Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters
Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
HILFE
mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
TARIFE
als Energiemakler die günstigsten Tarife vermitteln
Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
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empfohlene Anbieter
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Guten Tag,
Prima Strom hat von 30 Cent auf 75 Cent im laufenden Vertrag mit Preisgarantie erhöht.
Auf Widerspruch, Kündigung etc. gab es keine Reaktion.
Ich habe darauf hin die Einzugsgenehmigung entzogen und nur noch den laut Vertrag fälligen Abschlag gezahlt.
Auf eine Mahnung hin folgte nun die Rückschaltung zum Grundversorger.
Also Prima Strom hat gekündigt ?!
Nun soll ich aber trotzdem weiterhin die Grundgebühr bis zum eigentlichen Vertragsende 09.2023 bezahlen.
Muss ich nun diese Grundgebühr, die ja auch erheblich erhöht wurde, bis 09.2023 bezahlen ?
Oder wie kann ich mich dagegen wehren ?
Danke für die Info
@Sylvia Kücker
Abschlagszahlungen bis Vertragsende 09.2023 sind meines Erachtens nach nicht geschuldet. Sollte dies von Primastrom anders gesehen werden, möge Ihnen Primastrom bitte die Rechtsgrundlage mitteilen, aufgrund derer Sie angeblich verpflichtet sein sollen, Abschlagszahlungen bis Vertragsende 09.2023 zu leisten.
Wenn Primastrom weiterhin an seiner Auffassung festhält, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
Das ist meine persönliche Auffassung.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
vielen Dank für die Vermittlung eines Stromvertrages mit eprimo. Es hat zwar fast 3 Wochen gedauert, bis der Vertrag bestätigt wurde, dies lag aber in erster Linie am Netzbetreiber und nicht an eprimo. Ich bin sehr froh über die Sonderkonditionen und werde damit sehr viel Geld sparen. Vor Ablauf des Vertrages werde ich mich auf jeden Fall wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
Viele Grüße aus Köln und einen schönen Sonntag wünscht
Birgit F.
Hallo, ich habe extrem hohe Stromrechnung obwohl ich meinen eigenen Strom habe.
@Keller Roswitha
Zunächst sollte geprüft werden, ob der ABGELESENE Zählerstand mit dem auf der Stromrechnung übereinstimmt. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Stromrechnung widersprechen.
Dann sollten Sie anhand IHRER VERTRAGSUNTERLAGEN und der STROMRECHNUNG prüfen, ob der Versorger seiner Stromrechnung die VERTRAGLICH VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreise zugrunde gelegt hat. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Stromrechnung widersprechen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Herr Moeschler hat uns sehr gut und schnell beraten und er konnte tatsächlich einen preisgünstigen Stromtarif vermitteln. Die Abwicklung ist ebenfalls innerhalb weniger Tage erfolgt. Ich kann daher eine klare Empfehlung aussprechen.
Nachdem ich eine vollkommen überzogene Preiserhöhung vom bisherigen Anbieter während der Preisbindung erhielt, habe ich hier über die Seite den eprimo-Tarif abgeschlossen (und auch noch gegenüber dem bisherigen Preis gespart!). Die Vermittlung an eprimo hat reibungslos funktioniert. Kontakt von eprimo erfolgte innerhalb weniger Tage. Das hat mich sehr beruhigt ?.
10.08.2022
Viiieeelen Dank für ihre Hilfe. Sie sind ein Ass. Danke, dass es noch so Menschen wie sie gibt, hatte schon fast die Hoffnung verloren 😉
Klasse, dass ich Ihnen helfen konnte. 🙂
Ich war selber mal in einer blöden Situation mit einem Energieversorger. Daher weiß ich, wie schwer es ist an Hilfe zu kommen. Daher diese Hilfe auf meiner Seite.
VG MM
Nachdem mein Stromanbieter (extraenergie) mir eine Preiserhöhung von ca. 300% in Aussicht gestellt hatte, machte ich mich umgehend auf die Suche nach einer halbwegs akzeptablen Alternative. In den Vergleichsportalen, wie z.B. Verivox, sah die Sache dann schon nicht mehr so dramatisch aus, trotzdem war der zu erwartende Preisanstieg mit ca. 100% immer noch happig.
Durch Zufall stolperte ich dann über die Seite von Matthias Moeschler und wollte den dort in Aussicht gestellten Preisen nicht wirklich glauben.
Meine Mail ( am Sonntag !!) wurde innerhalb einer halben Stunde (!) beantwortet mit beigefügtem Antrag, den ich umgehend ausfüllte und abschickte.
Nach zwei Tagen erhielt ich die Vertragsbestätigung von, exakt zu dem von Herrn Moeschler angegebenen Preis. Dieser liegt ca. 45% unter dem bei Verivox aufgeführten Preis!
Jetzt zahle ich nur unwesentlich mehr als bei meinem alten Anbieter und bin glücklich und dankbar für dieses Angebot.
Klasse, das freut mich, Werner 🙂
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Sie haben ja jetzt meine Kontaktdaten.
MM
Ich hab Tatsache am Freitag dieses Schreiben bis Mail vom Stromanbieter Extraenergie erhalten und noch am gleichen Tag Widerspruch eingelegt mit der Begründung sogar, dass mir der Anbieter am 02.12.2021 eine Preisfixierung bis einschließlich 31.07.23 garantiert (Kilowattstundenpreis für Strom aus dem Jahr 2021 (Arbeitspreis+ alle Steuern und Abgaben) in Höhe von 26,55 Ct/kWh (brutto)). Heute habe ich eine Antwort bekommen, in welchem der Anbieter sich §313 BGB lediglich beruft und es damit gänzlich legitim sei an der Preisfixierung nicht festhalten zu müssen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Diese Standard-Antwort ist mir bekannt und ich habe diese sowie Tipps zum weiteren Vorgehen auf DIESER SEITE eingestellt.
VG MM
Hallo Herr Moeschler,
ich habe im Juni 22, mich telefonisch von Primastrom auf eine Stromanbieterwechsel, überredn lassen,
Ich hab sogleich einen Tag später, mit Hilfe ihrer Seite eine Widerspruchschreiben an die Herrschaften geschickt und hab kein Reaktion beommen.
Was aber mir beinahe entfallen ist das ich auf eine SMS von Primastrom mit „NEIN “ geantwortet habe und die Antwort von Primastrom war
„Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Widerruf zu Auftrag Aftxxxx-xxx anerkennen. Somit wurde Ihr Auftarag bei primastrom storniert.Ihr Primastrom-Team“
Das heisst für mich das der Widerspruch anerkannt wurde.
ABER es wurde nicht danach gehandelt. ich bekomme immer noch Schreiben von Primastrom und ich hab noch expliziet bzw, mein Mann ein Einwurfeinschreiben an primastrom geschickt mit dem Hinweis auf diesen Widerspruchsbestätigung und aufdas zurückziehen des Sepamandats.
Als Antwort kam nur das „Bedauern“ das wir ihnen das Mandat entzogen haben , sonst nichts.
Sind wir im Unrecht wenn wir uns weigern zu bezahlen und kann es schwerwiegende Folgen für uns haben,?
In unserem Einschreibe haben wir mit Anzeige und Anwalt „gedroht“
Herzliche Dank schon im Vorraus
I. koch
@Isabel
Gehen wir einfach logisch vor ;-).
Sie haben auf die SMS von Primastrom mit NEIN geantwortet.
In der Folge hat Ihnen Primastrom mitgeteilt, dass Ihr Widerruf zu Auftrag AFTxxxx-xxx anerkannt wird.
Damit gilt der Auftrag als WIDERRUFEN, weshalb dem Versorger Primastrom KEINE Zahlungen zustehen.
Bewahren Sie zur Sicherheit die SMS von Primastrom gut auf!
Unter Berücksichtigung des Sachverhalts sind Sie sind nicht im Unrecht, wenn Sie nicht zahlen.
In diesem Sinne: Genießen Sie die abendliche Sonne.
Das ist meine persönliche Meinung
Vielen Dank Juris, ich teile deine Einschätzung!
Sollten Sie doch noch Vertragsunterlagen erhalten, dann widersprechen Sie per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/primastrom-kuendigen/
Bis dahin genießen Sie das tolle Wetter 🙂
VG MM
Lieber Herr Moeschler,
mir hatte der Anbieter Phoenixstrom einen gültigen Stromvertrag zum 01.01.22 bestätigt, dann jedoch vor Lieferbeginn wieder gekündigt. Ich bin dadurch in die deutlich teurere Grundversorgung gefallen. Auch andere Tarife am Markt sind viel teurer, als was Phoenixstrom mir bestätigt hatte. Der Anbieter reagiert seit Monaten weder auf E-mails noch auf Anrufe. Eine Insolvenz liegt jedoch nicht vor. Damit müsste ich doch eine Forderung auf Schadensersatz stellen können? Welche Druckmittel habe ich, damit der Anbieter darauf reagieren muss?
Vielen Dank
@Dietmar
Meines Wissens bietet Herr Moeschler speziell für solche Fälle ein Musterschreiben, welches Sie auf Ihren Fall „anpassen“ können.
Das Problem ist, dass Phoenixstrom darauf nicht reagiert. Die können sich doch nicht einfach verstecken?
@Dietmar
Doch, dass können die, denn die haben Zeit. SIE wollen etwas und müssen tätig werden. Wenn der Versorger auf Ihr Schreiben nicht reagiert, müssen SIE wieder tätig werden. Juristisch betrachtet ist „Nicht reagieren“ legitim. Viele Verbraucher werden dadurch zermürbt und geben auf, wodurch der Versorger Geld spart.
Verfahren Sie für den Fall dass Sie Schadensersatz begehren so, wie Herr Moeschler in seinem „Ratgeber zum Schadensersatz“ vorschlägt. Für den Fall, dass Sie nicht weiter kommen, können Sie auch mit der im Ratgeber aufgeführten Kanzlei Kontakt aufnehmen und diese fragen, ob sie Ihnen bei dem Ihrer Angelegenheit zu Grunde liegenden Sachverhalt helfen kann und welche Kosten anfallen.
Guten Tag Herr Dr. Moeschler, leider bin ich auch Geschädigter aus der BEV Insolvenz. Unser Guthaben ist für uns Rentner (78+75Jahre) ein Vermögen. Ich habe
die vorgeschriebene Anmeldung eingehalten. Meine Frage an Sie wäre: haben ich eine Chance je den mir zustehenden Betrag wieder zusehen. Vielen Dank
Die Insolvenzmasse ist leider sehr gering. ich vermute, dass Sie leider nur ca. 5% Ihres Guthabens zurückerhalten können.
Achtung – Abzocke!!!!
Tun so als wären Sie von meinem Anbieter beauftragt. Man lässt sich dazu hinreißen einen Vertrag mit Primastrom einzugehen. Habe jedoch festgestellt dass der KW Preis überteuert ist. Darauf hin habe ich heute den Vertrag vom 11.07.2022 schriftlich per E-Mail, Fax und Einschreiben widerrufen. Ich hoffe ich habe alles richtig gemacht. Wenn der schriftliche Vertrag kommen sollten, werde ich den Brief zurückschicken. Finger weg von diesem Anbieter
Hallo Herr Dr. Moeschler. Meine Eltern, 75 und 80 Jahre alt, haben heute Vormittag einen Anruf von Primastrom bekommen. Die Anrufe haben meine Mutter in ein sehr langes Gespräch verwickelt, sie war so höflich und wollte nicht auflegen, ihr die Handynummer entlockt, mit der Begründung um ihr eine Info per SMS zu schicken. Mama möchte diese doch aufmachen und mit JA bestätigen. Gott sei Dank sieht meine Mama nicht mehr sehr gut und benutzt ihr Handy nur für Notfälle zum Anrufen, deshalb konnte sie nichts bestätigen. Als der Anrufer ihre IBAN Nummer wissen wollte, nicht mal die komplette Nummer hat er gemeint, ihm würden 8 Zahlen schon reichen, hat Mama endlich verstanden, dass was nicht stimmt und legte auf. Als ich meine Eltern Nachmittag besuchte, habe ich die Verträge auf Ihrem Handy gesehen, die per SMS versendet worden sind und diese wollte die Firma bestätigt haben. Dann kam noch ein Anruf unter der selben Handynummer und ich ging ran. Musste mir einen wirren Text anhören, wobei man mir nicht zuhören oder ausreden lassen wollte. Erst als der Satz “ gut, dann trage ich bei mir ein, dass Sie den 2 Jahres Vertag so stehen lassen wollen“ , wurde mir schlecht. Ich sah vor meinen Augen den Dokubericht über Betrüger, die Telefongespräche so zusammen schneiden, dass es am Ende zum Vertrag Abschluss kommt. Ich schreite , nichts wird da eingetragen und legte auf. Ich kann jetzt nicht mehr zu 100% sagen ob ich in diesem Gespräch das Wort JA gesagt habe, aber ich vermute schon, wie das so ist wenn man nicht drauf achtet und nicht alarmiert ist. Jetzt mache ich mir Vorwürfe nicht sofort aufgelegt zu haben und möchte nicht, dass meinen Eltern irgendwelche dubiose Verträge ins Haus reinflattern. Haben Sie Erfahrungen mit solchen Telefon Werbungen? Muss ich bereits jetzt was unternehmen? Die Handynummer von dem Anrufer hab ich noch. Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus. MfG Helene Janker
Sie sollten vorsichtshalber Primastrom widerrufen.
Hallo Herr Moeschler !
Ich bin seitdem 1.12.2016 mit Strom bei Immergrün.
Habe in Sachen Stromanbieter in den letzen Jahren alles ein bischen schleifen lassen,da keine Post ins Haus kommt.
Nun zu meiner Frage:
Habe am 10.09.2021 im Postfach der Onlineseite Immergrün folgendes Schreiben bekommen :
Ab dem 01.11.2021 verändert sich Ihr Arbeitspreis von 31,40 Cent pro Kilowattstunde auf 53,40 Cent pro
Kilowattstunde.
Am 22.12.2021 wieder ein Schreiben in dem Stand :
Ihr neuer Tarif sieht ab dem 23.01.2022 einen Arbeitspreis von 95,00 Cent pro Kilowattstunde (Ihr
bisheriger Arbeitspreis: 53,40 Cent pro Kilowattstunde) der monatliche Grundpreis beträgt nach wie vor EUR 7,77.
Aufgrund Ihres ab dem 23.01.2022 geltenden neuen Tarifs (und unter Berücksichtigung Ihres mitgeteilten
voraussichtlichen Verbrauches) passen wir mit Wirkung zu eben diesem Zeitpunkt Ihre monatlichen Zahlbeträge
entsprechend an. Ihr neuer monatlicher Zahlbetrag beträgt ab diesem Zeitpunkt statt zuvor EUR 113,00 nun
EUR 208,00.
Tatsächlich werden mir zur Zeit 113,00€ abgezogen.
Habe damals das Sonderkündigungsrecht leider versäumt.
Möchte so schnell wie möglich bei Immergrün kündigen.
Meine Frage:
Kann ich nun erst zum 1.12.2022 mit 6 Wochen Kündigungsfrist kündigen ?
Wie ist ihre Erfahrung,kommen da noch Überraschungen auf mich zu ?
Muss ich selber kündigen,oder macht das der neue Anbieter ( vielleicht Vattenfall )?
Was können sie mir raten ?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Michael Westermann
Da die Preiserhöhung schon wirksam ist, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Ich sende Ihnen hierzu das Musterschreibebn zu.
VG
MM
Hallo! Wir möchten gegen gas.de klagen, die den Schaden, den ihre plötzliche Kündigung im Dezember verursacht hat, nicht komplett begleichen wollen. Sie bieten 440 Euro statt der 530 Euro, die wir Mehrkosten hatten. Haben Sie eine Empfehlung? Sind wir da kleinlich und sollten das Angebot von gas.de annehmen? Oder sollten wir klagen? Kennen Sie einen Anwalt, der das macht? Unsere Rechtsschutzversicherung hat zumindest die Übernahme der Kosten einer Erstberatung zugesagt.
Vielen Dank und viele Grüße
Anja Reum
Ich würde mir überlegen, ob Ihnen der Ärger 90€ Wert ist.
Wenn ja, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
– Schlichtungsstelle Energie einschalten
– oder Rechtsanwalt einschalten. Bei Interesse nenne ich Ihnen gerne einen Anwalt.
Hallo könnten Sie mir bitte auch das Musterschreiben schicken?
Bin leider auch Primastrom reingefallen.
Vielen Dank
Für welchen Fall benötigen Sie ein Musterschreiben?
Die Liste aller Musterschreiben finden Sie HIER.
Ich kann Herrn Moeschler nur weiter empfehlen, er hatte viele gute Empfehlungen und hat immer umgehend auf meine Nachrichten reagiert.
Dabei ist er sehr gut informiert und hat viel zur Lösung meines Problems mit Grünwelt beigetragen
Hallo Herr Moeschler,
ich habe eine Frage, zu der ich hier nichts direkt bisher finden konnte.
Eine Bekannte, der ich versuche zu helfen, ist aktuell bei Voxenergie (Strom).
Aktueller Arbeitspreis über 60ct/kWh…
Dieser Vertrag läuft bereits seit 2017, dies ist auch als Vertragsstart auf der letzten Abrechnung (2021) so aufgedruckt.
Sie hat den Vertrag nie aktiv verlängert.
Nach meiner Auffassung müsste sie daher nach aktuellem Recht eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. (dadurch, dass der Vertrag ja automatisch verlängert wurde.)
Ich habe bereits „zum nächst möglichen Termin“ gekündigt. Daraufhin wurde mir von Voxenergie der 12.12.2024 bestätig ??!
Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich weiter vorgehe? Stimmt meine Annahme, dass ihre gesetzliche Kündigungsfrist eigentlich einen Monat beträgt?
Vielen Dank im Voraus!
Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen. Meines Wissens nach ist das auch die Kündigungsfrist, die Voxenergie in den AGBs standardmäßig hinterlegt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden. Sie haben den Weg der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende gewählt. Wenn die Bekannte eine Vertragsverlängerung an Voxenergie gesendet hat, dann kann das nächstmögliche Kündigungsdatum in der Tat der 12.12.2024 betragen.
Es gibt bessere und schnellere Möglichkeiten aus dem Vertrag herauszukommen. Ich würde die Preiserhöhungen vom Unternehmen anfechten. Das Musterschreiben sende ich Ihnen gerne zu. Nutzen Sie hierzu bitte dieses Formular und hängen Sie bitte auch das Preiserhöhungsschreiben mit an.
7.6.22
Hallo, ich bin Opfer von Prima Strom. Mein jetziger Stromvertrag läuft noch bis 30.9. 23! Deshab komme ich erst leider)zum 1.10.23 raus. Mir wurde tel. günstiger Strom v. Prima Strom versprochen. Daraufhin habe ich am 2.7. 21 Vertr.unterlagen mit Grundpreis 10,50 €/Mon und Arbeitspreis 30,95 cent/kWh und. jährlichen Treuebonus 25 €/Jahr erhalten. Am 9.8.21 habe ich den Schaltungstermin 1.10.23 von Prima Strom erhalten und den garantierten günstigen prima Strom Tarif bestätigt. Schon am 13.8.21 habe ich eine Vertragsverlängerung von Prima erhalten. Grundpreis war schon bei 19,50 €/Mon. und Arbeitspreis bei 37,95 cent/kWh. Am 12.11.21 erhielt ich eine Preis-und Vertragsinfo., auf Rückseite eine Tabelle mit Grundpreis 22,0 €/Mon.und Arbeitspreis von 42,22 cent/kWh ab 12/21. Erst am 15.2.22 wurde ich stutzig als eine wiederholte Vertragsverlängerung auf Grund eines erteilten Auftrages zur Verlängerung meines Stromvertrages kam. Auf Rückseite Grundpreis 27,21€/Mon. und Arbeitspreis 65,23 cent/kWh ab sofort. Am 19.2.22 schrieb ich eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht, da sich der Strompreis horrent erhöht hatte. Ich bekam ein Schreiben dass mein Sonderkündigungsrecht leider nicht berücksichtigt werden kann, da diese nicht fristgerecht eingegangen wäre. Dieses Schreiben schickte ich nochmals ähnlich mit Paragraph 5 Abs.3 Strom GVV und drohte mit meinem Anwalt der schon den Sachverhalt kenne. Seit dem kein Lebenszeichen mehr. Ich telefonierte noch 2 x mit Bitte um Kündigungsbestätigung, dies wurde mir 2 x versichert. Nichts passiert. Srimmt es, wenn mein jetziger Stromvertrag noch länger als 12 Monate läuft, dass der Prima Vertrag rechtswidrig ist?
Bitte antworten Sie auf meinen verzwickte Fall.
Danke Iris Aggensteiner
Gerne sende ich Ihnen mein Musterschreiben „D3“ per E-Mail zu.
VG MM
Sehr geehrter Herr Moeschler,
leider habe ich ein Problem mit Primastrom. Ich habe 1 Stromvertrag ( beginnt ab 30.06.2022 ) und ein Gasvertrag (beginnt ab 31.08.22) abgechlossen im vorigen Sommer 2021. Anfang diesem Jahr sehr viele Anrufe um den Vertrag von 24 Monate auf 48 Monate zuverlängern. Erst richtig bewusst ist es mir geworden gestern mit dem Brief wie hoch die Abschlagsrate vom Strom zukünftig sein wird. Ich bezahle derzeit 140 euro und sollen ab lieferung des neuen Stroms 389,0 Euro zahlen. Die kw stunde soll 75,27 kosten und der Grundpreis monatl 21,38€.
Leider haben ich eine benachrichtigung über die Preiserhöhung erhalten die am 28.05.22 war, somit habe ich das Sonderkündigungsrecht verpasst (ich hatte es leider nicht auf den Schirm da ich in dieser zeit gesundheitlich familär stark eingebunden war und bin)
Diese Preiserhöhung ist zumutbar und keinenfalls rechtzufertigen. Als ich den Vertrag abgeschlossen habe waren diese Konditionen nicht die Kw stunde viel weniger. Dann 24 Monate eine eingeschränkte Preisgarantie. Leider ist es eine Masche die Kunden durch ständige Anrufe zu verunsichern und leider bin ich reingefallen.
In den beiden Verträgen ist zusätzlich ein Haushaltsbrief(angeblich kostenlos) was ich nicht glaube)wie verhalte ich mich hier,muss ich das seperat kündigen. Ich bin Rechtschutzversicht und würde mir auch rechtshilfe holen.
Ich habe hier sehr viel gelesen,und bin wahnsinnig dankbar wievielen Menschen Sie Mut machen und ihre Tipps helfen.
Vielen Dank im voraus für ihr Tipp. Ich bräucht ihren Rat
Hallo Herr Moeschler,
Meine Mutter hat großen Ärger mit EnBW, sie ist seit ettlichen Jahren Kunde da aber das was die zur Zeit abziehen ist der Hammer, sie hat in den letzten Jahren keine Ablesekarte mehr bekommen sondern nur von der EVS in Schwenningen, man sagte uns dass die die Werte an EnBW weiterleiten würde, dann kam von EnBW ein Brief mit der Aufforderung dass meine Mutter ein Bild vom Zähler machen solle und denen schicken da anscheinend der Wert von der EVS nicht mit denen ihren Daten übereinstimmen könne. Ich habe denen dann ein Bild des Zählers per Mail übersendet da meine Mutter weder Internet noch eine Mailadresse hat, jetzt kommt der Hammer, meine Mutter bekam vier Briefe von EnBW. In denen kamen 2 Korrekturrechnungen von 2018-2021 ohne Angabe von Zählerständen von insgesamt 1300€, nur mit Angaben eines Verbrauches wo ich nicht weiß wo der herkommt. Dann noch eine Jahresrechnung von einer Nachzahlung von 880€ also insgesamt über 2000€, meine Mutter ist sehr verzweifelt da sie das Geld nicht hat und wir uns nicht erklären können wo die Beträge herkommen sollen. Was sollen wir tun. Sie möchte auf jedenfall den Anbieter wechseln aber das wird leider nicht gehen da das neue Jahr angefangen hat. Wir bitten um Hilfe.
Mfg Uwe Valgoi
Es tut mir leid, dass Sie so hohe Nachzahlungen erhalten haben.
Gerne kann ich mir Ihre Rechnung mal anschauen. Ich vermute, dass in den letzten Jahren der Verbrauch geschätzt wurde und nun der Verbrauch von Ihrem Zähler-Bild angesetzt wurde. Daher die Korrekturrechnungen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr aktueller Zählerstand ungefähr zur letzten Abrechnung passt.
Ich habe angeblich einen Vertrag bei voxenergie abgeschlossen obwohl ich nichts schriftlich gemacht habe. Bis zum 01.06.2022 bekomme ich meinen Strom von Rheinpower bei denen ich eine Abschlagszahlung von 50€ im Monat habe. Heute bekomme ich ein Schreiben von voxenergie das ich ab dem 01.06.2022 meinen Strom von dort beziehe und soll einen monatlichen Abschlag in Höhe von 183€ leisten. Ich weiß gar nicht wie ich das machen soll da ich eine kleine Rente habe. Können Sie mir bei dieser Angelegenheit helfen?Bitte! Mit freundlichem Gruß Petra Henne
Hallo
Stromio hat mir vor ca 4 Wochen eine weitere „Endabrechnung“ in Höhe von knapp 70€ zugesandt.
Die Abschlussrechnung fiel zu meinen Gunsten aus und würde verrechnet. Damit war die Sache für mich erledigt. Muss ich diese Rechnung begleichen? Obwohl alle Zahlungen beglichen wurden, die Abschlussrechnung längst erfolgt ist? Anschließend ist ein Fehler unterlaufen und ich soll den Betrag jetzt sofort bezahlen. Sie drohen mit Inkasso. Immerhin bin ich unverschuldet wieder in der teuereren Grundversorgung gelandet. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Freundliche Grüße
Mir wurde im letzten Jahr vom Stromanbieter Primastrom arglistig in einen Vertrag untergeschobenen. Auf meiner Suche nach Möglichkeiten, aus diesem Vertrag zu kommen, stieß ich auf die Verbraucherhilfe-stromanbieter.de.. Meine Anfrage wurde sofort beantwortet und ich erhielt für verschiedene Abschlusssituationen Musterbriefe und ausführliche Erklärungen, wie ich was und bei wem veranlassen kann. Über einen längeren Zeitraum und mit zusätzlicher Hilfe der Schlichtungsstelle Energie könnte ich eine Rückabwicklung des Vertrages erreichen. Vielen, lieben Dank Herr Moeschler. Ohne Sie hätte ich nicht gewußt, was ich unternehmen muß.
Hallo…habe mich telefonisch von voxenergie in versprochenen Stromsenkungspreis per Email zu Vertrag und Wechsel überrumpeln lassen… Jetzt wurden über 200 Euro davor 60 Euro Eon abgebucht…Es ist absoluter betrug und ich gehe dagegen vor. Kann ich bei ihnen Unterstützung erhalten… Telefonisch wurde einfach aufgelegt..habe alles schriftlich angefordert..werde morgen Geld zurückbuchen…sie haben mich 24 Monatsvertrag aufgeschwatzt ohne das ich den monatlichen Abschlag oder Aufstellung bekommen hab.
ich sende Ihnen gleich mein Musterschreiben hierzu zu.