26 Antworten

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  1. Ich bekomme einen Vertrag für einen Zähler, der mir nicht gehört, und jetzt auch noch eine Rechnung von Eon. Ohne Erfolg schriftlich und telefonisch ein Veto eingelegt. Kann ich die Rechnung ignorieren, weil es nicht mein Zähler ist?

    1. Ich würde nicht die Rechnung ignorieren. Denn dann werden Sie früher oder später gemahnt.
      Ich würde die letzte Rechnung von Ihnen an eon senden, als Nachweis, dass ein Fehler von Seiten eon vorliegt. Senden Sie hierzu am besten eon eine E-Mail.

  2. EON Energieversorger,
    in der Jahresabrechnung wurden ausschließlich nur „geschätzte Zählerbestände“ berechnet. Nicht einmal im Abrechnungszeitraum „aktueller Ablesung erfolgt“. – Also immer falsch!
    Einige Wochen später erfolgte eine „Korrektur der Abrechnung“. „Geschätzte Zählerbestände“ wurden kräftig erhöht ohne Erklärung! – also Nachzahlung -!
    Einige Tage nach der 1. Abrechnung, vor der 2. Korrektur Abrechnung erfolgte eine „echte“ Ablesung die wesentlich niedriger war – diese wurde einfach „ignoriert“!
    – Widerspruch –

  3. Guten Tag,

    wir haben im Juni eine fehlerhafte Jahresrechnung für unseren Haushaltstrom erhalten.Es wurde leider ein falscher Anfangszählerstand von seiten des Stromanbieters genutzt.Dies habe ich bemerkt da ich mir jeden Monat die Zählerstände notiere und sie auch abfotografiere mit Datum.Laut Anbieter betrg der Anfangszählerstand 218.051 kWh und ein Endzählerstand v0n 231.015kWh.Statdessen betrug der Anfangszählerstand tatsächlich um die 223.293kWh.Somit betrug mein Verbrauch insgesamt mind. ca. 7937kWh und keine12.963kWh wie der Anbieter dann mit den falschen Daten errechnet hatte.

    Ich habe den Stromanbieter per Einschreiben angeschrieben und um eine Rechnungskorrektur gebeten.Nach 2 Wochen kam bis dato keine Antwort.Soll ich nach 2 Wochen die Schlichtungsstelle informieren oder was meinen Sie wie ich weiter vorgehen sollte?Die Rechnungssumme habe ich natürlich wegen dieser Unstimmigkeit erstmal einbehalten.Es handelt sich hierbei übrigens um den Energieanbieter Schweizstrom.

  4. Sehr geehrter Herr Möschler!
    Ich bekomme unser Gas beim Überlandwerk Gronau-Leine.
    Am 17.01.2022 bekam ich eine Rechnung, Nachzahlung 605,15 €.
    Das Ü-Werk hatte 24.276 kWh abgerechnet, ich hatte unseren GAS-Zähler am 14.12.2021,
    mit 12.467 Kubikmeter an das Ü-Werk, per Internet durch gegeben und ausgedruckt.
    Wir hatten 89 Euro, von Februar-Dezember 2021, monatlich bezahlt.
    Ab Februar 2022 sollen wir jetzt 202 € monatlich bezahlen.
    Am nächsten Tag sind wir zum Ü-Werk gefahren, um uns zu beschweren.
    Eine Vorzimmerdame erklärte es so ( Die Kubikmeter werden auf kWh umgerechnet, dann kämen aber noch zwei andere Summen dazu und das würde dann den Preis geben, den wir bezahlen müssten. ) Dann haben wir die Rechnung angezweifelt, danach kam eine Nachzahlung als Restforderung mit 601,45 €, wo sie sich entschuldigt haben, danach noch eine Rechnung mit
    – 601,45 € da steht Guthaben davor.

    Meine Frau und ich nehmen an, das wir nicht so viel Gas, wie das Ü-Werk es berechnet hat, verbraucht haben, aber wir steigen da nicht durch.

    Wir haben inzwischen den Vertrag gekündigt, zum 01.03.2022, per EINSCHREIBEN, vorher habe ich schon, per Mail, am 24.01.22 gekündigt, aber keine Nachricht bekommen und wollen zu Vatterfall gehen, das habe ich schon da angemeldet.

    Uwe Büschlepp
    Göttinger Straße 19
    31028 Gronau-Leine

  5. Hallo guten Tag. Danke für Ihre detaillierte Arbeit. Bei mir würde von Schweizstrom eine Schlussrechnung mit einem Guthaben im Höhe von 96,37 Euro zugeschickt allerdings seit 3/12/21 wo hätten die das Geld überwiesen müssen und bis heute keine Cent zurück. Nach einer Mahnung von mir Anfang Januar kam gestern der Brief wo die mir alles komplett storniert haben und jetzt sollte ich auf neue Rechnung warten. Was kann ich tun?

  6. Guten Tag Herr Moeschler,
    die unten aufgeführte Nachricht haben wir an die EnBW gesendet, nachdem wir am 7.6.2021 eine erneute Mahnung erhalten haben. Da wir keine konkrete Antwort erhalten haben (nur, dass es aufgrund systemischer Gegebenheiten länger mit der Antwort dauern kann und aufgrund der ablaufenden Mahnfrist zum 15.06.2021) haben wir erneut mit der EnBW telefoniert, wobei diese dann die Beschwerde erneut aufgenommen haben. Als Antwort haben wir dann eine Entschuldigung erhalten („Ihre Verärgerung über die zu spät erstellte Jahresrechnung können wir sehr gut verstehen.“), in der uns dann die Möglichkeit einer Ratenzahlung (Höhe und Anzahl dürfen wir vorgeben) mit lediglich Nachlass der Ratengebühr eingeräumt wurde. Wir hatten uns hier aufgrund der Anfrage (s. unten) mehr Entgegenkommen erhofft.

    Folgender Sachverhalt​ist uns bekannt: Laut Gesetzgebung (§ 40 Abs. 4 EnWG) ist festgelegt, dass nach Ende eines Abrechnungszeitraumes innerhalb von 6 Wochen eine Abrechnung erfolgen muss. In der Regel beträgt der Zeitraum für die Strombelieferung 12 Monate. Dies wurde von der EnbW folgendermaßen beantwortet: „Ihre Jahresrechnung wurde systembedingt nicht rechtzeitig erstellt.“
    ___________________________________________________________________________________________________________
    Guten Tag Herr K.,
    hiermit nehmen wir unter anderem Bezug auf Ihre Mahnung vom 2.6.2021, per Post erhalten am 7.6.2021.
    Leider haben sie auf unsere Beanstandung, die ein Mitarbeiter von Ihnen im Rahmen eines Telefon-gesprächs aufgenommen hatte, nicht reagiert. Dieses Gespräch folgte kurz nach Ihrer Mail vom 3.3.2021 (20:48 Uhr) an uns. Wir beanstandeten hierbei, dass wir im Februar 2020 keine Rechnung über den Abrechnungszeitraum 16.3.2019 bis einschließlich 6.2.2020 erhalten haben, sondern erst per Mail am 8. Februar 2021, gemeinsam mit der Rechnung für den Zeitraum 7.2.2020 bis 30.6.2020.

    Bei Zusendung der Rechnung im Februar 2020 (8.2.2020) wäre uns der hohe Verbrauch sicherlich aufgefallen. Der durchschnittliche monatl. Verbrauch (30 Tage) lag im Zeitraum vom 16.3.2019 bis 6.2.2020 bei ca. 260 kWh pro Monat bzw. 88,48 € pro Monat. Eine Überprüfung der hohen Verbrauchsstelle(n) (innerhalb der Wohnung) unsererseits hätte dadurch vorgenommen und zukünftig der Stromverbrauch an dieser Stelle(n) reduziert bzw. vermieden werden können. Für gewöhnlich nehmen die Energieversorger nach einem Abrechnungszeitraum aufgrund des in der Vergangenheit höheren Verbrauchs auch die Anpassung des Abschlags, bisher 45 € pro Monat, vor. Zum einen hätte der Abschlag dann im März 2020 auf ca. 90 € pro Monat angepasst werden müssen. Zum andern hätte der hohe Stromverbrauchsanstieg ab dem 7.2.2020 bis 30.6.2020 sicherlich vermieden werden können.
    Unsere hohe Verbrauchsstelle konnten wir also erst nach Erhalt der Abschlussrechnung (1.7.2020 bis einschließlich 8.1.2021) vom 12.1.2021 des neuen Versorgers ermitteln und entsprechend den Stromverbrauch an dieser Stelle durch eine Maßnahme reduzieren.

    Eine Reduzierung des verbleibenden Rechnungsbetrages (Abrechnungszeitraumes 7.2. -30.06.2020) i.H.V. 888,45€ würden wir als ein faires Entgegenkommen betrachten.
    Gleichzeitig möchten wir von Ihrem Angebot (Mail vom 3.3.2021) Gebrauch machen und Sie um Vereinbarung eines Ratenplans (möglichst mind. 12 Ratenzahlungen) bitten.
    Mit freundlichen Grüßen
    S.B. und H.S.
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    Über einen Ratschlag für die weitere Vorgehensweise wären dankbar.
    MfG S.B. und H.S.

    Bitte informieren Sie uns vor dem Geben eines Ratschlages/Tipps, insofern dieser kostenpflichtig ist!

  7. Hallo Herr Moeschler, ich bitte Sie um Rat, wie ich jetzt weiter vorgehen sollte, denn soetwas wie mit e.on, habe ich bisher noch nicht erlebt. Der Fall passt zudem in keine Kategorie.

    Am 01.02.2020 bezog ich eine Wohnung. Zuvor (am 18.01.2020) beauftragte ich den örtlichen Stromanbieter Westfalica mit der Stromlieferung.
    Da mir bis einschließlich April keine Beträge von meinem Konto abgebucht wurden, telefonierte ich mit einer Sachbearbeiterin.
    Sie wollte sich drum kümmern und ich solle warten, es wird sich jemand melden.
    Zu der Zeit waren entscheidende Stellen, Corona -bedingt nicht besetzt.

    Nach mehreren Telefonaten, entsprechende Stellen zu erreichen, sprach ich mit einer Sachbearbeiterin, die mir sagte dass der Stromzähler meiner Wohnung seit 2019 gesperrt sei und nicht zählen dürfe, was er aber tat.
    Der Zähler wurde offensichtlich manipuliert. Am 17.06.2020 kam ein Techniker mit Wiederinbetriebnahmeauftrag.

    Auf meine Anfrage bei Westfalica persönlich vor Ort, kann ein Vertrag rückwirkend nur bis 6 Wochen abgeschlossen werden aber nicht rückwirkend zum 18.01.2020, wie ich erwünschte, um für die entstandenen Stromverbrauchskosten bis zu meinem Auszug aufzukommen. Am 17.07.2020 erhielt ich eine Stornierung von Westfalica für den Stromlieferungsauftrag.

    Am 01.07.2020 bezog ich eine neue Wohnung in einem anderen Ort und ein örtlicher Stromanbieter versorgt mich seitdem.

    Nach einem weiteren Telefonat mit Westfalen Weser am 18.08.2020, erfuhr ich, dass weder Daten noch ein mit mir zusammenhängendes Vertragskonto vorhanden sei, deshalb man mir in diesem Fall nicht weiterhelfen könne.

    Am 10.10.2020 erhielt ein Zahlungserinnerungsschreiben von e.on datiert am 30.09.2020.
    Mit monatlichen Abschlagszahlungen von 106.00€ ab 24.09.2020, mit einem einseitig von e.on eingerichteten Vertragskonto und Vertragskontonummer. Für die Wohnung, die ich seit dem 30.06.2020 nicht mehr bewohnte. (Mietvertrag lief bis zum 31.07.2020).

    Dem widersprach ich am 13.10.2020 per e-mail, samt Wohnungsübergabeprotokoll als jpg im Anhang. Telefonate folgten. Ich erhielt weitere
    falsch datierte Rechnungen über den Abrechnungszeitraum.

    Am 10.11.2020 ging ich mit meinen Unterlagen in die Geschäftsstelle Westfalen Weser und sprach dort ausführlich über den Fall. Kopien wurden erstellt und der Fall wurde an die entsprechenden Stellen weiter geleitet.

    Weitere Telefonate mit e.on und der Bitte um eine Rechnung der Zählerstände für den Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.07.2020 blieben unberücksichtigt. Es folgten Rechnungen für einen falschen Zeitraum.

    Ein Einschreiben vom 02.12.2020 an e.on, in dem ich die Zusammenhänge schilderte, den Stromlieferungsauftrag an Westfalica und weitere Schreiben samt Fotos versendete und um eine korrigierte Schlussrechnung bat, blieben erfolglos.

    Am 08.01.2021 wurde mein Beschwerdeschreiben in der reclabox veröffentlicht. (Schlussrechnung)

    Am 07.01.2021 widersprach ich in einer e-mail der korrigierten Schlussrechnung von e.on abermals.
    E.on antwortete auf meine e-mail am 08.01.2021, die Rechnung geprüft zu haben und dass die Zählerstände von Westfalen-Weser abgelesen wurden, was jedoch nicht stimmt, da ich die Fotos der jeweiligen Zählerstände mit meinem Einschreiben an e.on versendet hatte.

    Jetzt droht mir e.on per e-mail auf reclabox, eventuell anfallende Kostenerstattung bei erneuter Schlussrechnungskorrektur und mögliche Schadensersatzforderungen bei Vertragsbruch könnten sogar geltend gemacht werden, weil ich e.on den Umzug damals nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Ich hatte jedoch keinen Vertrag mit e.on.

    Sollte ich mich sofort an die Schlichtungsstelle-Energie wenden, oder gibt es eine Alternative?
    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß,
    Frank S.

    1. LIeber Frank,

      4 Wochen nach erstmaliger BEschwerde können Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Das ist sicherlich eine gute Idee. Vorab empfiehlt sich generell eine BEschwerde auf de.reclabox.com.

      VG
      MOeschler

      1. Hallo Herr Dr. Moeschler und Lesenden,
        vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Rat, mich an die Schlichtungsstelle-Energie zu wenden.
        Diesen nehme ich sehr gerne an und werde den Schlichtungsantrag stellen.

        In der von Ihnen empfohlenen Reclabox hatte ich meine Beschwerde gegen E.on bereits veröffentlicht. Bisher ergibnislos.

        Seit über 1 Woche mauert E.on, das heisst, E.on antwortet weder auf meine Emailanfragen noch auf der
        Reclabox. Ich vermute daher, dass demnächst mit Mahnungen oder Inkasso gegen mich, zur Geldeinforderung weiter vorgegangen wird.

        Zu meiner Beschwerde kommt erhärtend, dass ich ziemlich aktuell an den damals zuständigen Netzbetreiber eine Anfrage gestellt hatte, die sich auf eventuelle Eintragungen bzgl. des Stromzählers bezog.

        Und tatsächlich wurde jeweils am 30.07.2020 und am 04.09.2020 eine Maschinelle Schätzung ins Log des Netzbetreibers eingetragen, wie mir (Name veröffentliche ich nicht) die Person am Telefon, dazu mitteilte.

        Meine damals an E.on übermittelten tatsächlichen Zählerstände wurden also in die Schlussrechnung eingetragen aber mit dem jeweiligen Datum der Maschinellen Schätzung versehen. (Frisiert, möglicherweise wegen Buchhaltungsproblematik)

        Selbst nach einer weiteren „Prüfung“ seitens E.on, die wegen meines Widerspruchs (07.01.21) stattgefunden hatte, wird auf die Richtigkeit der Angaben verwiesen und weiterhin behauptet, dass der Netzbetreiber die Zählerstände abgelesen hat, und die Rechnung somit korrekt und deshalb zu zahlen sei.

        Meiner Meinung nach ist ein Versehen ab Prüfung praktisch ausgeschlossen und somit ist das Prozedere E.on’s zumindest in diesem Fall, bereits eine Vorspiegelung falscher- und Unterdrückung wahrer Tatsachen. (§263StGB ?)

        Ab Anfang Februar stelle ich den Schlichtungsantrag und bin dann sehr gespannt, wie die Schlichtungsstelle-Energie reagieren wird und hoffentlich diesen Fall annehmen und beurteilen wird.

        Nochmals vielen Dank für Ihren guten Rat und dafür dass es diese so wertvolle Seite gibt.

        Alles Gute Ihnen lieber Herr Moeschler und allen Mitstreitern und Hilfesuchenden,
        Frank

  8. Vielleicht hat jemand einen Tipp????

    Die EnBW hat mir dieses Jahr eine knapp 600 Euro Rechnung Nachzahlung berechnet und meine Abschlag ab sofort um knapp das vierfache erhöht.
    Ein Teil meines Verbrauchs lag in nur vier Monaten bei knapp 1400 kW. Den Verbrauch habe ich oft nicht mal in einem Jahr. (1 Personen Haushalt)

    Ich habe daraufhin die EnBW angeschrieben und wurde dann auf die Netze BW verwiesen, diese sollten mir den Verbrauch belegen… Leider wurde mir von Netze BW nur mitgeteilt, das wohl das Jahr zuvor etwas falsch seitens EnBW berechnet wurde.
    Auflistung meines tatsächlichen Verbrauchs habe ich nicht bekommen nur den Hinweis – EnBW hat „wahrscheinlich“ bei der Berechnung im Jahr 2018/2019 falsch gemacht, dass ist jetzt halt mit berechnet…
    Mag sein das was falsch berechnet wurde im letzten Jahr, ABER dann kann man doch nicht kommentarlos so eine Nachzahlung für das neue Jahr fordern, den Abschlag so dermaßen erhöhen und zudem den Verbrauch (der eventuell im Jahr zuvor falsch berechnet bzw. vergessen wurde) einfach auf den letzten Rechnungsabschnitt des neuen Jahres drauflegen.
    Definitiv ist die Abrechnung von diesem Jahr falsch – ich habe jetzt erstmal einen detaillierten Nachweis für 2019/2020 angefordert – den einem tatsächlichen Verbrauch entspricht die Rechnung definitiv nicht. Sollte aber wirklich bei der Berechnung von 2018/2019 etwas vergessen worden sein, kann EnBW die Rechnung von 2018/2019 nachträglich noch korrigieren?

  9. Schwere Abrechnungsfehler bei INNOGY;

    Bei der Jahresabrechnung 2019 der INNOGY
    Bei der Jahresabrechnung ..Zuerst die Miteilung .. Gute Nachricht Sie haben eine Gutschrift über … (ca. 600.– Euro).
    Dann sollte aber der neue Abschlag doppelt so hoch sein im Vorjahr.
    Das wurde nach Reklamation auch behoben mit neuer Abrechnung.
    Dann wurde der Abschlag korriegiert, aber nicht um den verminderten Verbrauch.
    Gleichzeitig wurde ich aufgefordert, im nächsten Monat einmalig den Wert des Guthabens zu überweisen.

    Konnte alles geklärt werden. Ist aber sicherlich für das Unternehmen sehr peinlich und wiedermal zeigt sich auch bei großen Firmen als Verbraucher aufmerksam zu sein.

  10. Ich bin 2018 umgezogen und habe dabei den Stron und Gasanbieter gewechselt.2019 habe ich für 2018 die Abrechnung erhalten mit einer Gutschrift von€156.In diesem Jahr 2020 kam dann die Abrechnung für 2019 und ich soll €1659 nachzahlen.In der Abrechnung stehen für den Ablesezeitraum vom 31.12.18-22.02.19 exorbitante Verbrauchswerte 12433kwh Gas und1676 kwh Strom(Jahr:24810kwh Gas,4355kwh Strom).Nach mehreren Beschwerden und Widersprüchen und konnte ich nachweisen,das ich niemals einen so hohen Verbrauch hatte(techn.u.wirtschaftlich nicht möglich)bei einem 2 Personen Haushalt und 80qm hatte.Der Anbieter hat nun nachweislich zugegeben,falsch abgerechnet zu haben,sie hatten 2019 eine Testsoftware im Betrieb und Abschläge nicht korrekt berechnet,desweiteren lagen falsche Anfangswerte 2018 des Netzbetreibers an den Anbieter vor.Es hat sich rausgestellt,das nicht nur die 2019 er Abrechnung falsch ist,sondern auch die 2018er.Der Anbieter hat sich dafür entschuldigt und will für 2019 und 2018 neue Endabrechnungen erstellen.Das ich 2019 nachzahlen muß steht außer Frage,muß ich aber dann auch 2018 bezahlen wenn es da zu einer Nachzahlungdforderung kommt?Ich seh es nicht ein zur Kasse gebeten zu werden,wenn Anbieter und Netzbetreiber2018 falsch abgerechnet haben.Ich hatte keine Möglichkeit die 2018 er Abrechnung zu überprüfen da keine Verbrauchswerte und Endabrechnungen der Vormieter mitgeteilt wurden.Wie kann ich mich wehren?

  11. Hallo,

    vielen Dank, dass Sie sich engagieren, um den Tarifwald und die kreativen Abrechnungen transparenter zu machen!

    Frage zu Ihrem Excel-Blatt: Die Abschlagszahlungen (F12) sind Brutto, die Eingabe von Grund-/Arbeitspreis erfolgt netto. Aus meiner Sicht errechnet die Tabelle in F29 jedoch den Netto-Preis, nicht wie links angegeben, Brutto.

    Was meinen Sie?
    Grüße
    Markus Tollmann

    1. Hallo Hr. Tollmann,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe die Bezeichnungen „brutto“ und „netto“ vertauscht. Das habe ich korrigiert und die Datei noch hochgeladen.
      Vielen Dank, dass Sie mir hierbei geholfen haben!
      Matthias Moeschler

  12. Mir ist etwas Interessantes aufgefallen: Bei jeder Abrechnung, die ich von Stromanbietern erhalten habe, hat der Abschlag vom letzten Monat gefehlt und war auch nie abgebucht worden – sondern ist dann in der Abrechnung als „noch fälliger Abschlag von Monat X“ aufgeführt.

    Ist sowas eigentlich rechtens oder versuchen die etwa, die Rechnung zu „pimpen“?

  13. Stromio _Kunde nie wieder…
    Vorgeschichte: 2016 gewechselt zu Stromio. 2 Jahre lang keine Probleme. Gut mit der Zählerübertragung hadert es manchmal. Diese Jahr bekomme ich eine Jahresabrechnung mit völlig falschen Ständen und ein neuer Abschlag von 154, €. Darauf hin habe ich meinen aktuellen Zähler fotografiert und hat auch noch die alten Stände von 2018 als Foto. Alles per Mail zum Kundenservice geschickt. Nach Rückmeldung, dann telefonisch geklärt. Die Jahresrechnungen wurden ( zwar mit etwas Druck) korrigiert und der Abschlag auf 95,- € gesenkt. Ich habe alle Rechnungen bezahlt, einen Dauerauftrag über 95,- angelegt.
    Dann erfolgen im Juli Mahnungen über 61,50 € mit einem Verweis auf eine Rechnung vom 10.07. Die gibt es gar nicht. Ich hab mir nur gedacht, gut die haben das im System noch nicht korrigiert und das erledigt sich schon.
    In Form einer Kündigung von Stromio, da ich im Zahlungsverzug wäre. Ich habe alle Rechnungen nachgeschaut, konnte diese Differenz nirgendwo finden. Auf der letzen Jahresabrechnung steht das der neue Abschlag von 95,- € ab dem 01.06. gilt. Nun sagt mir Stromio „Nein, zum 01.06 wären noch die 154,- und erst ab dem 01.07. dann 95,-€.“ Das stimmt nicht. Ich habe den Screenshots von der Rechnung geschickt und den Fall noch mal geschildert. Darauf hin gewährt mir Stromio einen Zahlungsaufschub bis zum 03.10.19.
    Wieder telefoniert und mir wurde dann mitgeteilt, das es ein Systemfehler wäre, worauf Stromio keinen Einfluss hätte. Die Kündigung wurde auch automatisch erstellt. Aus Kulanzgründen würden sie mir den Betrag von 59,- € gutschreiben, aber es wären immer noch 5,-€ offen und eigentlich hätte der Computer ausgerechnet, das mein montl. Abschlag 100,- € wäre.
    Die bösen Computer!!!

    Fazit: ich habe auf dieser Seite einen neuen Stromanbieter gefunden und hoffe, das es hier keine Probleme geben wird.

  14. Aufgrund Ihres Beitrags habe ich jetzt auch recherchiert und weiß jetzt nicht wirklich, ob ich etwas unternehmen kann. Ich habe einen Vertrag bei ExtraEnergie. Ein Schreiben vom 15.12.2017 war als E-Mail in meinen Postfach vom Energieversorge. Da schaue ich natürlich nicht jeden Tag rein. Leider hatte ich ein Paket von 3200 kwh 2016 abgeschlossen. Das Schreiben lautet: Energieentwicklung und Preisanpassung. Irgendwo steht, dass der“ Paketpreis sich verändert“.
    1. „Alle weiteren Preiskonditionen bleiben unverändert“
    2. „Sie haben das Recht, Ihren Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen“
    3. „Die Höhe Ihrer aktuellen Abschläge bleiben unverändert.“
    4. „Eine Erhöhung oder Veringerung Ihres Verbrauchs wird in Ihrer jährlichen Rechnung berücksichtigt.“
    zu1: Welche Preiskonditionen meinen die da – es ist alles teurer?
    zu2: Wirksamwerden wann? Vertragsbeginn war der 01.03.2016 – es verlängert sich um ein Jahr, wenn ich nicht 3 Monate vorher kündige. Das Schreiben welches ich erst gar nicht sah – da als E-Mail im Portal kam war am 15.12. und zu spät zum kündigen. Da stand nichts von Fristen. Und falls es die Sonderkündigung wäre , war es auch zu spät, da ich es ja viel später gesehen habe.
    zu3.: Abschlag hat sich wohl um 19€ erhöht.
    zu 4 .: was wird da berücksichtigt? Bei mir wurde nichts berücksichtigt.
    Den Stromzählerstand habe ich überprüft und dieser ist fehlerhaft in der Abrechnung.
    Nun habe ich nachgerechnet und der Verbrauch war deutlich geringer. ( Kinder sind aus dem Haus) Bei meiner Nachfrage beim Anbieter wieso verkehrte Werte in meiner Abrechnung sind, wurde mir gesagt, dass sie geschätzt haben. Wenn ich falsche Werte bekomme, kann ich doch nie reagieren und hänge ewig auf dem zu hohen Paket.

    Ich würde gerne den Vertrag kündigen, bin aber bei der 3 Monatereglung 9 Tage zu spät.
    Der Vertrag ist bei 3200 kwh und ich verbrauche noch nicht mal 2000 kwh.
    Wie bekomme ich mit, dass die (wie ich vermute) wieder die Preise erhöhen? Ich kann ja nicht jeden Tag ins Portal schauen, ob eine Mail kommt um die 14 Frist einzuhalten.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  15. Aufgrund Ihrer Beiträge, habe ich mich daran gemacht die Rechnungen der letzten drei Jahre von Fuxx zu kontrollieren.

    Wie lang ist die Verjährungszeit für die Feststellung von Fehlern? Und ich habe auch nicht mehr Unterlagen bzw. infos inwieweit sich der Tarif vom ersten Jahr ins neue Jahr angehoben wurde. Wie kann/sollte ich das am besten angehen?

    Ich habe im Nov 2016 ein sehr unklare E-Mail mit der Preiserhöhung, aufgrund der EEG-Umlage (!) erhalten. Und das sich der Grundpreis auf 20 € (vorher 9,08 €) monatlich erhöht und das ab 1.1.2017. Tatsächlich haben sie diese Preise für den Zeitraum 1.2.15 bis 31.1.16 berechnet.

    Leider habe ich keine E-Mail über den Übergang von Anfangstarif zum neuen; auch nicht in der Vertragsbestätigung. Was mache ich da?

    1. ok, habe jetzt mal gerechnet:

      Differenz zum Ersttarif: 0,69 c/kWh – habe ich ich jetzt auch beim Anbieterwechsel hinnehmen müssen.

      Dann die Berechnung selbst machen auf das ganze Jahr 13 € – da habe ich jetzt auch keine Lust ein Kleinkrieg anzufangen. Schaded nur mir selbst. Wenn ich da noch Kunde wäre, würde ich sie höfflich darauf hinweisen.

      Für mich das Thema jetzt beendet und in Zukunft schaue ich genauer, wenn es den meine Gesundheit es zulässt.

    2. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
      Da Sie wahrscheinlich eine 1-jährige Preisgarantie haben, könnten Sie die Preiserhöhung nach einem Jahr annehmen.
      Ich hoffe Sie wehren sich gegen die Preiserhöhung von 11 Euro. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.

  16. Ich habe ende 2016 mein Strom abgelesen und dem Stromanbieder mitgeteilt ende 2017 bekam ich die ablesekarte und stelle fest das die zahlen nicht stimmen darauf bin ich zum Stromanbieter hin um das richtig zu stellen das ich die richtigen zahlen übermittelt habe darauf bekam ich gesagt dann bekomme ich nochmal eine Rechnung von über 10000 kW mus ich die wirklich Bezahlen wenn es nicht mein Fehler war

    1. Nein, Sie müssen nicht dafür bezahlen.
      Fordern Sie erneut das Unternehmen auf, die Rechnung zu korrigieren. Wenn es erneut zu Problemen kommt, empfehle ich eine Beschwerde auf Reclabox und kündigen Sie am besten auch an, dass Sie beabsichtigen, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Bitte kommunizieren Sie nur schriftlich.
      Viel Erfolg!

  17. Mein Stromanbieter hat mich als ich innerhalb des Hauses umgezogen bin ( Etagen Wechsel) hat mich mein Stromanbieter in einen teureren Tarif gewechselt das ist mir jetzt nach 2 Jahren erst aufgefallen , nach einem kurzen Telefonat wäre dieser geneigt mir meinen Vertrag 8 Monate zurück zu datieren und mir einen besseren Tarif zu geben . Meine Frage ist muss mein Anbieter nicht die kompletten 2 Jahre berücksichtigen ?

    1. Wenn Sie selber keinen Vertrag unterschrieben haben sondern einfach nur wechselt wurden, dann dürfte dies nicht zulässig sein. Selbstverständlich müsste der Stromanbieter dann beide Jahre korrigieren.
      Vorschlag: teilen Sie Ihrem Stromanbieter Ihre Sicht der Dinge mit und die gesamten 2 Jahr korrigiert haben möchten. Um den Druck zu erhöhen, können Sie eine BEschwerde auf de.reclabox.com einstellen und auch androhen bei der Schlichtungsstelle den Sachverhalt einzurichten.
      Stromanbieter reagieren sehr unterschiedlich auf dieses Vorgehensweise. Ich hoffe, dass Sie nicht bei einen der Stromanbieter mit den Top-10-Verbraucherbeschwerden Kunde sind.