Fuxx Sparenergie Erfahrungen

Spar-Fuxx ist nicht empfehlenswert. Viele Kunden beschweren sich z.B. über unzulässige Preis- und Abschlagserhöhungen, ungewollte Kündigungen. Auch die AGBs sind verbraucher-un-freundlich. Es gibt aktuell verbraucherfreundlichere mit vergleichbaren Preisen.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 23.11.2022

Inhaltsverzeichnis:

I. Bewertungen zu Fuxx Sparenergie & Grüner Funke
II. Sind Sie auf der Suche nach einen neuen Anbieter?
III. Hilfe für Verbraucher
IV. Ist bald Fuxx Sparenergie insolvent?

I. Bewertungen zu Fuxx Sparenergie & Grüner Funke

fuxx sparenergie erfahrungen grüner funke

Ich empfehle Fuxx Sparenergie & Grüner Funke nicht, u.a., weil kritische AGBs vorliegen. Zudem wurde der Service negativ bewertet und bestehende Kunden haben Probleme mit starken Preis- und Abschlagserhöhungen.

a) Aktuelle Probleme mit Fuxx Sparenergie: Preis- & Abschlagserhöhungen

Seit Oktober 2021 erhöht Fuxx Sparenergie die Preise und Abschläge für die Bestandskunden drastisch – teilweise um über 100%.

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Fuxx Sparenergie.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mindestens 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

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b) Erfahrungen mit Fuxx Sparenergie & Grüner Funke

Verbraucher beklagen beim Stromanbieter Fuxx Sparenergie (mit den Vertriebsmarken Grüner Funke und PlusStrom) u.A. eine verspätete Auszahlung von Guthaben und Sofortbonus sowie Verspätungen und Fehler bei der Stromabrechnung (z.B. verweigerter Neukundenbonus aufgrund angeblichen Gewerbe, Photovoltaikanlage oder Mehrtarifzähler). Seit 2016 werden auch Nichterfüllungsschäden bei vorzeitiger Kündigung sowie die Einschaltung von Inkasso-Unternehmen kritisiert.

Die Weiterempfehlungsraten auf Verivox (82%) und auf Check24 (83%; Stand 01/2020) für Grüner Funke lassen vermuten, dass die Verbraucher insgesamt recht zufrieden sind. Dies ist aber aus meiner Sicht ein Trugschluss. Bei Hotelbewertungen mögen diese Weiterempfehlungsraten noch o.k. sein. Weiterempfehlungsraten bei Stromanbietern fallen jedoch im Vergleich zu Hotelbewertungen deutlich positiver aus und verbraucherfreundliche Stromanbieter schneiden i.d.R. besser ab als Grüner Funke.

Die meisten Verbraucher bewerten ihren Stromanbieter kurz nach dem Wechsel. Die Probleme mit Fuxx Sparenergie ereignen sich allerdings in den meisten Fällen erst deutlich später. Insofern sind die Weiterempfehlungsraten auf den Vergleichsportalen mit Vorsicht zu genießen! 

Damit Sie einen Eindruck erhalten, welche Probleme Kunden von Fuxx Sparenergie hatten, empfehle ich Ihnen die Beschwerden auf Reclabox zu lesen. In meinem Erfahrungsbericht schildere ich, dass der vermeidlich günstigste Stromanbieter mir teuer zu stehen kam: Ich war Opfer einer versteckten 50%-Preiserhöhung. Als ich mich dagegen wehren wollte, verklagte mich mein Stromanbieter (dieser war nicht Fuxx Sparenergie).

Aufgrund juristischer Fehler erhielt ich kein Recht und ich musste Rechts- und Gerichtskosten i.H.v. ca. 250€ tragen. Viel schlimmer als der finanzielle Schaden war für mich der damit verbundene Arbeitsaufwand und die schlaflosen Nächte, weil ich vom Stromanbieter vor Gericht gezogen wurde. Beim Anbieter handelte es sich nicht über Fuxx Sparenergie / Grüner Funke.

c) Kundenunfreundliche AGBs

Die AGBs der Fuxx Sparenergie enthalten Nachteile für Verbraucher. Es liegen branchenunübliche Bonuseinschränkungen und Zusatzkosten vor (z.B. im Falle eines Umzugs eine 45€-Gebühr). Die vollständige Studie finden Sie hier. Da AGBs sich laufend ändern können, können einige der kritischen Klauseln entfallen oder neu hinzugekommen sein.

Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen dürfen laut Vertrag nicht beliefert werden.

„Das Betreiben von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), Notstromaggregaten, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Bargeld- und/oder Chipkartenzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern sowie Photovoltaikanlagen an der vertraglich vereinbarten Abnahmestelle ist dem Kunden nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferanten gestattet.“ (AGB 3.2; Abruf: 28.01.2021)

Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und es kommt ein Vertrag zustande, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden Verbrauchern bereits aufgrund dieser Einschränkungen der Bonus verweigert.

Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf rein private Nutzung sein. Wenn ein Verbraucher den Strom nicht ausschließlich privat nutzt, dann kann das Unternehmen den Neukundenbonus verweigern.

„Privatkunden sind solche Kunden, die die vertraglich vereinbarte Abnahmestelle ausschließlich für den privaten Bedarf nutzen. Eine private Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn der Kunde diese nicht zu gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Zwecken nutzt.“ (AGB 1.2; Abruf: 28.01.2021)

In AGB 8.4 wird der Bonus mit Bezug auf Klausel 1.2 eingeschränkt. Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann räumt sich das Unternehmen somit gemäß AGB 8.4 das Recht ein, den Bonus zu verweigern.

Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Fuxx Sparenergie oder deren Vertriebsmarken (z.B. Grüner Funke) widersprochen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass auch Haushaltsangehörige Neukunden sein müssen, obwohl mit diesen gar kein Vertrag geschlossen wird.

Überraschend dürfte für die Kunden der Fuxx Sparenergie ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in früheren AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, wird Ihr Bonus gekürzt. Diese Klausel lag zum Stand 28.01.2021 nicht mehr vor.

Überraschungen drohen, wenn Kunden von Fuxx Sparenergie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Fuxx Sparenergie schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn der Verbraucher zwölf Monate lang und ununterbrochen an derselben Abnahmestelle mit Energie beliefert wurde. Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist untypisch für Strom- und Gasverträge und wird nur von wenigen Anbietern (z.B. Idealenergie, immergrün, enstroga und Strogon) verwendet. In einer früheren AGB-Version berechnete Fuxx Sparenergie zusätzliche Kosten im Falle eines Umzugs i.H.v. 45€ (AGB 14.4). Diese Zusatzkosten lagen zum Stand 28.01.2021 nicht mehr vor. Deratige Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese wahrscheinlich für Verbraucher überraschend sind und meiner Meinung nach deutlich zu hoch bemessen sind.

Wenn Sie Kunde von Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) sind und Ihnen wie zuvor beschreiben der Bonus verweigert oder Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurde, dann finden Sie auf dieser Internetseite wichtige Informationen, wie Sie sich wehren können.

d) Unterdurchschnittliche Service-Qualität

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 FUXX – Die Sparenergie in der Kategorie Service mit 54%. In der Studie von Check 24 (2015) erhielt das Unternehmen 62,5 von 80 Punkten in der Kategorie „Service-Qualität“. Im Vergleich zu anderen Anbietern wurde der Service von Fuxx Sparenergie unterdurchschnittlich bewertet.

II. Sind Sie auf der Suche nach einen neuen Anbieter?

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen meine empfohlenen, kundenfreundlichen Strom- und Gasanbieter zusammengestellt. 

III. Hilfe für Verbraucher

Die m.E. wichtigsten Probleme mit Strom- und Gasanbietern sowie damit verbundene (allgemeine) Lösungsansätze habe ich nachfolgend zusammengefasst. 

a) Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
b) Kündigung nicht anerkannt
c) Preiserhöhungen
d) Fehlerhafte Stromabrechnungen
e) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
f) Sonstige Beschwerden

a) Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Wenn Sie vor weniger als zwei Wochen den Vertrag mit Fuxx Sparenergie per Telefon, Post oder Internet abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Bitte achten Sie darauf, wie Sie Ihren Stromanbieter Fuxx Sparenergie richtig kündigen. Ich empfehle eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen. Kündigungen per E-Mail, z.B., können Sie nicht gerichtsfest beweisen. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie Ihre Kündigung nicht belegen können, wenn diese angezweifelt wird.

b) Kündigung nicht anerkannt

Vielleicht erwägen Sie, Ihren bestehenden Stromanbieter zu kündigen und zu einen anderen Stromanbieter zu wechseln. Verbraucher beklagen sich bereits, dass Fuxx Sparenergie ihre Kündigungen nicht anerkennt. Vermeiden Sei daher Wechselfehler und achten Sie darauf, dass Sie z.B. per Einschreiben/Einwurf kündigen (siehe oben).

c) Preiserhöhungen

Verbraucher beschweren sich ggü. Fuxx Sparenergie über überzogene oder über intransparente Preiserhöhungen. Oft berichten die Verbraucher sogar über Preiserhöhungen von 30% und mehr. Es ist fraglich, ob solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Ich habe starke Zweifel. In den meisten Fällen gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Mitteilungen, die der Gestalt von Werbeflyern ähneln, enthalten sein. Mir sind im Fall von Fuxx Sparenergie Preiserhöhungen vorgelegt worden, auf denen z.B. spielende Füchse zu sehen sind und mich sehr stark an Werbeflyer erinnern. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten. Folgen Sie diesen Hinweisen, damit Sie sich mit meinen Vorlagen Ihr Geld zurückholen können.

d) Fehlerhafte Stromabrechnungen

In den letzten Jahren haben sich weniger Verbraucher gegenüber Fuxx Sparenergie über verweigerte Neukundenboni beschwert. Dies liegt womöglich darin, dass deutsche Gerichte wiederholt die Einschränkungen der Neukundenboni in den AGBs als unzulässig eingestuft haben. Fuxx Sparenergie wird vorgeworfen, den Neukundenbonus aufgrund von Fotovoltaikanlagen, wegen gewerblicher Nutzung oder weil ein Mehrtarifzähler installiert war, zu verweigern. Es werden auch fehlerhafte Verbrauchsmengen angeführt.

e) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus

Kunden kritisieren Fuxx Sparenergie, die gesetzlichen Fristen zur Erstellung der Stromabrechnung und dem Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachzukommen. Dadurch kommen die Kunden später an ihr Geld.

Vermeiden Sie zukünftig verspätete Guthabenauszahlungen:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße“

Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

f) Sonstige Beschwerden

Es gibt weitere Anlässe für Verbraucherbeschwerden. Erwähnenswert im Fall von Fuxx Sparenergie ist insbesondere folgender Anlass: Verbraucher berichten, dass Fuxx Sparenergie Nichterfüllungsschäden einfordern, z.B. aufgrund eines Umzugs, wenn der Verbraucher den Stromanbieter gekündigt hat.

Hintergrundinformationen zu Fuxx Sparenergie

Fuxx Sparenergie beliefert seit 2014 bundesweit Kunden mit Strom und Gas. Der Versorger aus Hamburg ist konzernunabhängig und unterhält kein eigenes Stromnetz. Alleiniger Eigentümer ist der Geschäftsführer Matthias Bodo Sprungk. Unter den Vertriebsnamen PlusStrom und Grüner Funke bietet das Unternehmen Tarife mit und ohne Neukundenbonus an.

Quelle: Energieanbieterinformation.de; Internetseite des Stromanbieters

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit dem Stromanbieter Fuxx Sparenergie gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, damit andere Verbraucher aus Ihren Erfahrungen lernen können!
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81 Kommentare

  1. Hallo,
    mein Sohn hat letztes Jahr im November die vormals gemeinsame Wohnung mit der Ehefrau verlassen. Dies wurde dem Stromambieter Fuxx mitgeteilt. Sollte darum Wechsel auf Ehefrau erfolgen…nach langem Hin und Her, unzähligen Anrufen und Emails an Anbieter, schien die Sache geregelt. Seither liefen die Abschläge von Konto der Mietern (Ehefrau).
    Nun zieht diese aus der Wohnung aus und wollte kündigen, war aber mit dem vorgeschlagenen Stromliefer-Ende nicht einverstanden, sprich möchte eher aus Vertrag. Plötzlich wendet sich der Anbieter wieder an meinen Sohn, er solle Auszugsdatum angeben. Er sei noch der Vertragsnehmer! Da er das Datum nicht erfährt von der Ehefrau, macht er sich Sorgen, was da noch auf ihn zukommen könnte. Was soll er unternehmen???

    1. @Momo

      Alle Energielieferungsverträge aus denen Ihr Sohn mitverpflichtet ist, müssen bei AUSZUG unter Angabe des Kündigungsgrundes ( Auszug aufgrund von Trennung ) sofort fristlos und sicherheitshalber hilfsweise fristgemäß GEKÜNDIGT werden.

      Wurden die Verträge bei Auszug Ihres Sohnes NICHT GEKÜNDIGT, wird der Versorger Ihren Sohn zur Zahlung heranziehen können.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  2. So, finales Update meinerseits: Nach dem u.g. anwaltlichen Schreiben und der Bestätigung seitens Fuxx samt Verrechnung des Neukundenbonus sind schon vor einigen Wochen alle Guthaben und vereinbarten Beträge auf meinem Konto eingegangen. Unter dem Strich hat sich der Wechsel zu Fuxx damit für mich dank der Tätigkeit meiner Anwältin für mich gelohnt. Auch habe ich sogar ein gewisses Grundverständnis für die kleinen Versorger, die ansonsten wegen dieser historischen Preissteigerungen am Energiemarkt reihenweise in die Insolvenz gerutscht wären. Nichtsdestotrotz waren die Preisanpassungen/Kündigungen in meinem Fall rechtswidrig, weshalb ich dort nicht noch einmal Kunde werden würde. Für mich ist das Thema nun durch und ich hatte Glück, bei meinem örtlichen Versorger noch in einen Altkundentarif gekommen zu sein, aber allen anderen kann ich nur raten, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen und wünsche ich noch viel Erfolg!

  3. Fuxx-Sparenergie kann ich auf keinen Fall empfehlen. Mehrerer Male versucht das Unternehmen zu erreichen, kein Erfolg. 3x email geschickt, kein Erfolg.

  4. Ich wurde lediglich über mein Fuxx Online Postfach in einem Schreiben, datiert vom 24.12.2021 (!) darauf hingewiesen dass ab 24.01.2022 der monatliche Abschlag von 270€ auf 448€ erhöht wird. Trotz bekannter Email Adresse ging weder eine Email darüber bei mir ein noch ein Schreiben per Post. Bereits im vergangenen Oktober wurde auf dieselbe Weise eine Erhöhung von 220€ auf die 270€ durchgeführt. Damit also inzwischen mehr als verdoppelt! Ist das alles legal? Bin ich verpflichtet in ein Online Postfach zu schauen oder bedarf es der postalischen Information?

  5. Ich warte auf die Rückzahlung meines Guthabens. Hab die Fuxx Energie schriftlich per Einschreiben in Verzug gesetzt.nach Ablauf der Frist leite ich privat ein gerichtliches Mahnverfahren ein.