Gas-& Stromanbieter:
Häufige Beschwerden
So wehren Sie sich gegen Ihren Strom- und Gasanbieter
Es gibt ca. in Dutzend immer wiederkehrende Probleme mit dem Strom- und Gasanbieter. Tausende betroffene Kunden haben sich bereits mit meiner Hilfe gewehrt. Ich zeige Ihnen, wie auch Sie sich erfolgreich wehren!
- Zunächst beschreibe ich die Probleme mit den Strom- und Gasanbietern.
- Im nächsten Schritt finden Sie das passende Musterschreiben und weiterführende Hinweise, wie Sie Ihr Problem lösen.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Hier finden Sie Ihr passendes Musterschreiben
Versteckte oder überhöhe Preiserhöhung
- Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Die Mehrzahl der Preiserhöhungen aus 2021, 2022 und 2023 weisen formale Fehler auf und sind anfechtbar.
- Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung) an den Verbraucher weiterreichen. Bei hohen Preiserhöhungen kann somit angezweifelt werden, dass der Stromanbieter mehr als nur seine gestiegenen Kosten an den Verbraucher weiterreicht.
Tipp: Rechnungen kostenlos prüfen lassen
Wenn Sie in den Jahren 2020 bis 2023 deutlich mehr für Strom & Gas zahlen mussten, dann sollten Sie die Rechnung Ihres Strom- und Gasanbieters prüfen lassen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Schnell-Prüfung Ihrer Abrechnung an.
Wenn Sie zu viel bezahlt haben oder die Preiserhöhung unzulässig war, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Für unsere Unterstützung erhalten wir eine Erfolgsprämie i.H.v. 1/3 der Forderung. Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall einen Teil der Forderung erhalten. Sie gehen nicht im Vorleistung und können daher nur gewinnen.
Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon
- Viele betroffene Verbraucher beschweren sich über die Anbieter Voxenergie, Primastrom und nowenergy.
- In den meisten Fällen wurden am Telefon ungewollte Verträge untergeschoben. Dabei sind telefonische Vertragsabschlüsse nicht mehr zulässig!
- Innerhalb der ersten 14 Tage haben Sie ein Widerrufsrecht. Danach können Sie den Vertrag aber auch noch anfechten, weil häufig Täuschung vorliegt und die Widerrufsbelehrung fehlte.
Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung nicht erstellt.
- Nach spätestens sechs Wochen muss der Stromanbieter die Stromrechnung erstellen.
- Im Falle eines Guthabens muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstattet werden.
- Mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe des Musterschreibens.
Zu hohe Abschläge
- Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
- Abschläge dürfen nur angehoben werden, wenn die Preise steigen oder der Verbrauch gestiegen ist. Dabei dürfen die Abschläge nur proportional erhöht werden.
- Bei einem Guthaben muss der Anbieter die Abschläge senken.
Bonus verweigert
- Kunden haben sich u.a. über die Stromanbieter immergrün und Fuxx Sparenergie beschwert, weil der Bonus verweigert wurde.
- Angeführte Begründungen: Photovoltaikanlage, gewerbliche Nutzung, Mehrtarifzähler/Doppelzähler, keine 12-monatige Versorgung, vorzeitige Kündigung, Umzug etc.
- Wehren Sie sich. In den meisten Fällen bestehen gute Chancen, Ihren Neukundenbonus zu erhalten.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
- Über einige Anbieter beschweren sich Verbraucher, das Kündigungen ignoriert oder nicht anerkannt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Vertrag unfreiwillig verlängert.
- Der Verbraucher muss seine Kündigung belegen können, z.B. per E-Mail und Einschreiben. Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht nicht aus, um die Kündigung beweisen zu können.
Unzulässige Kündigung des Vertrags
- Stromio, Gas.de & Co. haben den Vertrag vor Vertragsende gekündigt.
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Schadensersatz. Es lohnt sich!
Nichterfüllungsschaden wird gefordert
- Kunden, die vorzeitig den Vertrag beenden haben (z.B. wegen Umzug), wurden mit Schadensersatzforderungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung konfrontiert.
- Derartige Forderungen haben immergrün, Fuxx Sparenergie, Voxenerige und Primastrom gestellt.
- Derartige Forderungen sind leicht abwehrbar mit den richtigen Argumenten.
Mahnungen und Inkasso
- Wenn Sie z.B. einer Rechnung oder einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben, dann müssen Sie nur den unstrittigen Betrag leisten.
- Wenn z.B. nur aufgrund einer Preiserhöhung eine Rückzahlung entsteht, dann müssen Sie diese bis zur Klärung des Sachverhalts nicht leisten. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Strom- und Gasanbieter Ihnen dennoch Mahn- und Inkassokosten auferlegt.
- Mit diesen Hinweisen können Sie die zulässige Höhe der Mahn- und Inkassokosten überprüfen. Zudem teile ich mit Ihnen meine Erfahrungen, wie Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen sollten.
Kontakt
Bitte schildern Sie mir kurz Ihr Problem und nennen Sie mir den Anbieter.
Bei Problemen mit Preiserhöhungen und Rechnungen kann ich Ihnen nur helfen, wenn Sie mir die entsprechenden Dokumente anfügen.
Viele Grüße
Dr. Matthias Moeschler
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.