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Start / Problem / Stromanbieter insolvent: Das sollten Sie jetzt tun

Stromanbieter insolvent: Das sollten Sie jetzt tun

Wenn Ihr Anbieter insolvent ist, dann erhalten Sie weiterhin Strom & Gas. Sie sollten aber Fehler vermeiden. 

Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Jetzt wehren!

Berücksichtigen Sie diese Hinweise, um Zusatzkosten zu vermeiden

Wenn ihr Anbieter insolvent ist, sollten Sie Fehler vermeiden und diese 7 Punkte erledigen. Andernfalls drohen Mehrkosten für Sie. Hintergrundinformationen zu dem Thema finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Hinweise bei Insolvenz Ihres Gas- & Stromanbieters

a) Sie erhalten weiterhin Energie.

Entweder von Ihrem insolventen Anbieter oder über die Ersatzversorgung.

b) Ihr Guthaben dürfte weg sein.

Zum Vergleich: bei der letzten großen Insolvenz der BEV haben die Gläubiger lediglich 3% des Geldes zurückbekommen. Ihre Ansprüche müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen, die erst später bekannt gegeben wird.

c) Buchen Sie nicht unüberlegt Ihre bisherigen Abschläge zurück!

Zahlen Sie auf jeden Fall den angebrochenen Monat anteilig. Stellen Sie dann die Zahlung ein. Der erste Impuls von vielen betroffenen Kunden ist, die Abschlagszahlungen zurück zu buchen – insbesondere wenn sie eine hohes Guthaben erwarten. 

Musterschreiben
Das tun andere

Nach meiner Meinung (als Betriebswirt) sind Rückbuchungen nur dann zulässig, wenn Abschläge nach der Einstellung der Belieferung eingezogen oder geleistet wurden (da grundsätzlich Abschläge im Voraus geleistet werden). 

Weiterlesen

Wenn Sie die Abschläge davor vollständig zurück buchen lassen, gehen Sie ein großes Risiko ein. Schließlich wurden Sie bisher mit Strom versorgt und immergrün hat zugesichert, seine Leistung bis zum 19.10.2021 zu erbringen. Folglich haben Sie als Vertragspartner die Verpflichtung, Ihren Abschlag zu leisten. Ob Ihnen ein Guthaben zusteht, entnehmen Sie der Stromrechnung (ca. 6 Wochen nach Vertragsende; Auszahlung sollte dann zeitnah erfolgen)

Keine weiteren Abschlagszahlungen leisten

Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Abschlagszahlung für jeden Monat im Voraus zahlen. Sobald der insolvente Anbieter Sie nicht mehr mit Enerigeversorgt, sollten Sie ab sofort keine Abschlagszahlungen mehr leisten. Im schlimmsten Fall könnte diese verloren gehen. Vorsichtshalber würde ich Daueraufträge stornieren und das Lastschriftmandat aufkündigen. Wenn der insovlente Anbieter Sie jedoch noch im Strom & Gas beliefert, dann müssen Sie Ihre Abschläge wie gehabt leisten – nur auf ein neues Konto (siehe II.)

Möchten Sie dennoch die Überweisung zurückbuchen?

Nur wenn der insolvente Anbieter Sie nicht mehr mit Energie beliefern wird und Sie sich den Risiken (s.u.) bewusst sind, können Sie folgendes tun:

Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an.

Überweisen Sie eine Teilzahlung, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten (z.B. 19/31stel; also Anzahl der geleisteten Tage des Monats).

Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an.
Risiken: Erfahrungen aus der Insolvenz der BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden. Ich vermute, dass die betroffenen Kunden keine Zahlungen für den anteiligen Monat überwiesen haben. Sicher weiß ich das aber nicht.

Risiken in Form von Mahnungen

Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen i.d.R. nur maximal 2,5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€). Stellen Sie vor diesem Hintergrund sicher, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und holen Sie sich vorsichtshalber rechtlichen Rat ein.

Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren

Als allererstes sollten Sie dies tun

1) Energielieferung klären

Finden Sie heraus, ob Ihr insolventer Anbieter oder die Ersatzversorger Sie zukünftig mit Energie beliefert. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der insolvente Anbieter die Belieferung fortsetzt oder ob die Ersatzversorgung einspringt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der insolvente Anbieter keine Energie mehr liefern kann.

Aufgrund der aktuell stark steigenden Preise halte ich es für wahrscheinlicher, dass der Ersatzversorger einspringt. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Ersatzversorger informiert. Auch auf dieser Seite werde ich dies bekannt geben.

 

2) Einzugsermächtigung widerrufen/Dauerauftrag kündigen

Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank.

Weiterlesen

Wenn der insolvente Anbieter Sie weiterhin mit Energie beliefert, dann müssen Sie die Abschläge an ein neues Konto überweisen, dass der Insolvenzverwalter noch bekannt gibt. Zahlen Sie die Abschläge so lange, bis der Vertrag planmäßig ausläuft. Diesen Vertrag können Sie nur regulär zum Vertragsende kündigen.

Wenn der Ersatzversorger einspringt, dann wird dieser Sie informieren und die neue Bankverbindung mitteilen.

Die Einzugsermächtigung bzw. den Dauerauftrag für den insolventen Anbieter müssen Sie unbedingt kündigen. Andernfalls geht dieses Geld in die Insolvenzmasse ein. Den Dauerauftrag kündigen Sie über die Bank, die Einzugsermächtigung kündigen Sie gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Nutzen Sie diese Vorlage.

3) Zählerstand ablesen und an neuen Anbieter weitergeben

Lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie diesen dem Netzbetreiber und ihrem aktuellen Anbieter (Ersatzversorger oder insolventen Anbieter) mit.

Machen Sie vorsichtshalber ein Foto. Es reicht, wenn Sie dem Netzbetreiber den Zählerstand in einer kurzen E-Mail mitteilen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Zählerstand am xx.xx.202x abgelesen. Dieser beträgt x.xxx.

Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kundennummer: [Ihre Anschrift]

Viele Grüße [Ihr Name]

4) Vertrag (mit dem insolventen Lieferanten) kündigen

Wenn der Ersatzversorger einspringt: Kündigen Sie vorsichtshalber den Vertrag mit dem insolventen Lieferanten. Das Musterschreiben finden Sie hier.

Zukünftige ToDos

5) Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung

Grundsätzlich muss Ihnen die Abrechnung 6 Wochen nach Vertragsende zugesendet werden. Erfahrungsgemäß werden Sie die Abrechnung bei einer Insolvenz jedoch später erhalten. Eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten. Ein Guthaben wird nicht an Sie ausgezahlt, Sie können es jedoch in die Insolvenzmasse eintragen.

Weiterlesen

Bei der Abrechnung werden öfters Fehler gemacht. Schauen Sie daher genau nach. Am häufigsten liegen falsche Zählerstande vor, der Boni wurde nicht berücksichtigt oder nicht alle geleisteten Abschläge erfasst. Die Abrechnung ist relativ leicht zu kontrollieren. Das habe ich im folgenden Bild veranschaulicht. Zudem finden Sie hier Musterschreiben, wenn ein Fehler vorliegt. Weiterführende Details und ein Berechnungs-Tool (Excel), mit der Sie die Rechnung kontrollieren können, finden Sie hier.

immergrün Rechnung prüfen

6) Tragen Sie ausstehende Guthaben in die Insolvenztabelle ein

Wie Sie das Guthaben in die Insolvenztabelle eintragen, erfahren Sie an dieser Stelle, wenn es soweit ist.

Wählen Sie nur noch verbraucherfreundliche Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko

a) Meine Empfehlungen (Stand: 12.02.2022)

Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. Diese Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGB & einen guten Kundenservice (Nachweis). Legen Sie bitte zukünftig mehr Wert auf Qualität. So vermeiden Sie sich viel Ärger.

Weiterlesen

b) Strom- und Gasanbieter mit geringem Insolvenzrisiko

Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.

c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?

Millionen von deutschen Verbrauchern wissen aus eigener Erfahrung, wie riskant die Geschäftsmodelle einiger Stromdiscounter tatsächlich sind: In den Jahren 2011, 2013, 2017 und 2019 haben die Stromdiscounter Teldafax, Flexstrom, Care-Energy und BEV Insolvenz angemeldet.

Kurz zusammengefasst (ausführlich siehe hier):

  • Stromdiscounter sichern sich seltener ab und kaufen Strom häufiger kurzfristig ein.
  • Im ersten Jahr werden aufgrund von Kampfpreisen und Provisionen Verluste eingefahren. Diese müssen kompensiert werden, z.B. durch Preiserhöhung. Wenn sich die Kunden jedoch in den Fällen wehren, kann es passieren, dass das Geschäftsmodell nicht aufgeht.
  • Stromdiscounter haben i.d.R. keinen finanziellen Puffer aus Netzeigentum.

 

d) Meine Erfahrungen

Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün. Diese Auseinandersetzung ging über 5 Monate und war sehr anstrengend(⇒ Mein Fall). Damals habe ich – ein wenig naiv – einfach den günstigsten Anbieter gewählt und nicht auf Qualität geachtet.

Seitdem beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und kenne die problematischen Anbieter, über die sich Kunden häufig beschweren.

Ich wechsle nur noch zu  Anbietern mit geringen Insolvenzrisiko, verbraucherfreundlichen AGBs und einem guten Service.. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem. Das möchte ich Ihnen auch raten.

Da die wenigsten unter Ihnen die Zeit haben, den Energiemarkt zu beobachten, Service-Studien auszuwerten und die AGBs auf kritische Klauseln zu untersuchen, nehme ich Ihnen all dies ab. Auf der zuvor verlinkten Seite zeige ich Ihnen die aktuell günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. Häufig sind diese sogar am günstigsten oder nur wenige teurer als andere Anbieter.

Tipp: speichern Sie diese Seite unter Ihren Favoriten ab, indem Sie die Seite besuchen und gleichzeitig [Strg] und [D] drücken.

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern

STROM ab 26 Cent/kWh

empfohlene Anbieter:

NEW, eprimo und Maingau

Preisvergleich starten*
GAS ab 8 Cent/kWh

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* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt

Frank B. ★★★★★ Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.Paddy H. ★★★★★ Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken. Ich bin erst kürzlich auf ihn gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner Situation noch gut heraus zukommen.Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten. Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Bis zur Preiserhöhung im Juli 2022 war ich „zufriedener Kunde“. Die Begründung schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam auch als die Krise bereits in vollem Gange war. Man könnte das Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!Matthias M. ★★★★☆ Gute Unterstützung. Danke!Nach N. ★★★★★ Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!M K ★★★★★ Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.Sanja T. ★★★★★ T K ★★★★★ Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!karl K. ★★★★★ Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche UnterstützungIvan G. ★★★★★ Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.Alexander G. ★★★★★ Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.Anne H. ★★★★★ Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom HerzenChristiane M. ★★★★★ Stephanie H. ★★★★★ Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!Michael D. ★★★★★ Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.Stefan ★★★★★ Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.Arne A. ★★★★★ Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen DankSilke Kruse W. ★★★★★ Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswertDennis S. ★★★★★ 38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!Carsten R. ★★★★★ Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!Michael W. ★★★★★ Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.Susanne H. ★★★★★ Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!Jacqueline H. ★★★★★ Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽Uwe G. ★★★★★ Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmannjs_loader

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.

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