Stromanbieter insolvent: Das sollten Sie jetzt tun
Wenn Ihr Anbieter insolvent ist, dann erhalten Sie weiterhin Strom & Gas. Sie sollten aber Fehler vermeiden.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Berücksichtigen Sie diese Hinweise, um Zusatzkosten zu vermeiden
Wenn ihr Anbieter insolvent ist, sollten Sie Fehler vermeiden und diese 7 Punkte erledigen. Andernfalls drohen Mehrkosten für Sie. Hintergrundinformationen zu dem Thema finden Sie hier.
Wichtige Hinweise bei Insolvenz Ihres Gas- & Stromanbieters
a) Sie erhalten weiterhin Energie.
Entweder von Ihrem insolventen Anbieter oder über die Ersatzversorgung.
b) Ihr Guthaben dürfte weg sein.
Zum Vergleich: bei der letzten großen Insolvenz der BEV haben die Gläubiger lediglich 3% des Geldes zurückbekommen. Ihre Ansprüche müssen Sie in die Insolvenztabelle eintragen, die erst später bekannt gegeben wird.
c) Buchen Sie nicht unüberlegt Ihre bisherigen Abschläge zurück!
Zahlen Sie auf jeden Fall den angebrochenen Monat anteilig. Stellen Sie dann die Zahlung ein. Der erste Impuls von vielen betroffenen Kunden ist, die Abschlagszahlungen zurück zu buchen – insbesondere wenn sie eine hohes Guthaben erwarten.
Nach meiner Meinung (als Betriebswirt) sind Rückbuchungen nur dann zulässig, wenn Abschläge nach der Einstellung der Belieferung eingezogen oder geleistet wurden (da grundsätzlich Abschläge im Voraus geleistet werden).
Wenn Sie die Abschläge davor vollständig zurück buchen lassen, gehen Sie ein großes Risiko ein. Schließlich wurden Sie bisher mit Strom versorgt und immergrün hat zugesichert, seine Leistung bis zum 19.10.2021 zu erbringen. Folglich haben Sie als Vertragspartner die Verpflichtung, Ihren Abschlag zu leisten. Ob Ihnen ein Guthaben zusteht, entnehmen Sie der Stromrechnung (ca. 6 Wochen nach Vertragsende; Auszahlung sollte dann zeitnah erfolgen)
Keine weiteren Abschlagszahlungen leisten
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Abschlagszahlung für jeden Monat im Voraus zahlen. Sobald der insolvente Anbieter Sie nicht mehr mit Enerigeversorgt, sollten Sie ab sofort keine Abschlagszahlungen mehr leisten. Im schlimmsten Fall könnte diese verloren gehen. Vorsichtshalber würde ich Daueraufträge stornieren und das Lastschriftmandat aufkündigen. Wenn der insovlente Anbieter Sie jedoch noch im Strom & Gas beliefert, dann müssen Sie Ihre Abschläge wie gehabt leisten – nur auf ein neues Konto (siehe II.)
Möchten Sie dennoch die Überweisung zurückbuchen?
Nur wenn der insolvente Anbieter Sie nicht mehr mit Energie beliefern wird und Sie sich den Risiken (s.u.) bewusst sind, können Sie folgendes tun:
Kündigen Sie Ihrem Anbieter die Rückbuchung per E-Mail vorab an.
Überweisen Sie eine Teilzahlung, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten (z.B. 19/31stel; also Anzahl der geleisteten Tage des Monats).
Eine Aufrechnung mit dem erwarteten Guthaben bzw. mit dem Neukundenbonus sehe ich als riskant an.
Risiken: Erfahrungen aus der Insolvenz der BEV (2019)
Bereits bei der Insolvenz von BEV wurde diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Der Insolvenzverwalter von BEV hat jedoch versucht, die zurück gebuchten Verträge nachträglich einzufordern. Es entstanden Mehrkosten für die betroffenen Kunden. Ich vermute, dass die betroffenen Kunden keine Zahlungen für den anteiligen Monat überwiesen haben. Sicher weiß ich das aber nicht.
Risiken in Form von Mahnungen
Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen i.d.R. nur maximal 2,5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€). Stellen Sie vor diesem Hintergrund sicher, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und holen Sie sich vorsichtshalber rechtlichen Rat ein.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Als allererstes sollten Sie dies tun
1) Energielieferung klären
Finden Sie heraus, ob Ihr insolventer Anbieter oder die Ersatzversorger Sie zukünftig mit Energie beliefert. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der insolvente Anbieter die Belieferung fortsetzt oder ob die Ersatzversorgung einspringt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur dann, wenn der insolvente Anbieter keine Energie mehr liefern kann.
Aufgrund der aktuell stark steigenden Preise halte ich es für wahrscheinlicher, dass der Ersatzversorger einspringt. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Ersatzversorger informiert. Auch auf dieser Seite werde ich dies bekannt geben.
2) Einzugsermächtigung widerrufen/Dauerauftrag kündigen
Widerrufen Sie die Einzugsermächtigung bzw. kündigen Sie den Dauerauftrag bei Ihrer Bank.
Wenn der insolvente Anbieter Sie weiterhin mit Energie beliefert, dann müssen Sie die Abschläge an ein neues Konto überweisen, dass der Insolvenzverwalter noch bekannt gibt. Zahlen Sie die Abschläge so lange, bis der Vertrag planmäßig ausläuft. Diesen Vertrag können Sie nur regulär zum Vertragsende kündigen.
Wenn der Ersatzversorger einspringt, dann wird dieser Sie informieren und die neue Bankverbindung mitteilen.
Die Einzugsermächtigung bzw. den Dauerauftrag für den insolventen Anbieter müssen Sie unbedingt kündigen. Andernfalls geht dieses Geld in die Insolvenzmasse ein. Den Dauerauftrag kündigen Sie über die Bank, die Einzugsermächtigung kündigen Sie gegenüber dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Nutzen Sie diese Vorlage.
3) Zählerstand ablesen und an neuen Anbieter weitergeben
Lesen Sie den Zählerstand ab und teilen Sie diesen dem Netzbetreiber und ihrem aktuellen Anbieter (Ersatzversorger oder insolventen Anbieter) mit.
Machen Sie vorsichtshalber ein Foto. Es reicht, wenn Sie dem Netzbetreiber den Zählerstand in einer kurzen E-Mail mitteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Zählerstand am xx.xx.202x abgelesen. Dieser beträgt x.xxx.
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kundennummer: [Ihre Anschrift]
Viele Grüße [Ihr Name]
4) Vertrag (mit dem insolventen Lieferanten) kündigen
Wenn der Ersatzversorger einspringt: Kündigen Sie vorsichtshalber den Vertrag mit dem insolventen Lieferanten. Das Musterschreiben finden Sie hier.
Zukünftige ToDos
5) Kontrollieren Sie Ihre Abrechnung
Grundsätzlich muss Ihnen die Abrechnung 6 Wochen nach Vertragsende zugesendet werden. Erfahrungsgemäß werden Sie die Abrechnung bei einer Insolvenz jedoch später erhalten. Eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten. Ein Guthaben wird nicht an Sie ausgezahlt, Sie können es jedoch in die Insolvenzmasse eintragen.
Bei der Abrechnung werden öfters Fehler gemacht. Schauen Sie daher genau nach. Am häufigsten liegen falsche Zählerstande vor, der Boni wurde nicht berücksichtigt oder nicht alle geleisteten Abschläge erfasst. Die Abrechnung ist relativ leicht zu kontrollieren. Das habe ich im folgenden Bild veranschaulicht. Zudem finden Sie hier Musterschreiben, wenn ein Fehler vorliegt. Weiterführende Details und ein Berechnungs-Tool (Excel), mit der Sie die Rechnung kontrollieren können, finden Sie hier.
6) Tragen Sie ausstehende Guthaben in die Insolvenztabelle ein
Wie Sie das Guthaben in die Insolvenztabelle eintragen, erfahren Sie an dieser Stelle, wenn es soweit ist.
Wählen Sie nur noch verbraucherfreundliche Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko
a) Meine Empfehlungen (Stand: 12.02.2022)
Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. Diese Anbieter haben ein geringes Insolvenzrisiko, verbraucherfreundliche AGB & einen guten Kundenservice (Nachweis). Legen Sie bitte zukünftig mehr Wert auf Qualität. So vermeiden Sie sich viel Ärger.
b) Strom- und Gasanbieter mit geringem Insolvenzrisiko
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren.
c) Warum sind Stromdiscounter oft riskanter?
Millionen von deutschen Verbrauchern wissen aus eigener Erfahrung, wie riskant die Geschäftsmodelle einiger Stromdiscounter tatsächlich sind: In den Jahren 2011, 2013, 2017 und 2019 haben die Stromdiscounter Teldafax, Flexstrom, Care-Energy und BEV Insolvenz angemeldet.
Kurz zusammengefasst (ausführlich siehe hier):
- Stromdiscounter sichern sich seltener ab und kaufen Strom häufiger kurzfristig ein.
- Im ersten Jahr werden aufgrund von Kampfpreisen und Provisionen Verluste eingefahren. Diese müssen kompensiert werden, z.B. durch Preiserhöhung. Wenn sich die Kunden jedoch in den Fällen wehren, kann es passieren, dass das Geschäftsmodell nicht aufgeht.
- Stromdiscounter haben i.d.R. keinen finanziellen Puffer aus Netzeigentum.
d) Meine Erfahrungen
Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün. Diese Auseinandersetzung ging über 5 Monate und war sehr anstrengend(⇒ Mein Fall). Damals habe ich – ein wenig naiv – einfach den günstigsten Anbieter gewählt und nicht auf Qualität geachtet.
Seitdem beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und kenne die problematischen Anbieter, über die sich Kunden häufig beschweren.
Ich wechsle nur noch zu Anbietern mit geringen Insolvenzrisiko, verbraucherfreundlichen AGBs und einem guten Service.. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem. Das möchte ich Ihnen auch raten.
Da die wenigsten unter Ihnen die Zeit haben, den Energiemarkt zu beobachten, Service-Studien auszuwerten und die AGBs auf kritische Klauseln zu untersuchen, nehme ich Ihnen all dies ab. Auf der zuvor verlinkten Seite zeige ich Ihnen die aktuell günstigsten meiner empfohlenen Anbieter. Häufig sind diese sogar am günstigsten oder nur wenige teurer als andere Anbieter.
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Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.