Strogon hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise und Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung vorzeitig einzustellen.
- Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufschreiben.
- Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser und der zuvor verlinken Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.
Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher
Strogon-Kunden wenden sich an mich, u.a. weil sie mit meinen kostenlosen Musterschreiben ihren Neukundenbonus einfordern und überzogene Preiserhöhungen i.H.v. 20% und mehr anfechten wollen. Auf de.reclabox.com beschweren sich Verbraucher auch über andere Probleme.
Strom-Preis-Studie vom 12.02.2022:
Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter.
Welcher dieser Anbieter für Ihre PLZ und Ihren Verbrauch am günstigsten ist, erfahren Sie über den STROM-Vergleich & GAS-Vergleich von Verivox.* Mit deren „nirgendwo günstiger Garantie“ erhalten Sie garantiert die günstigsten Preise.
Haben Sie ein Problem mit Strogon?
Auf dieser Seite finden Sie praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben, um Ihr Problem zu lösen. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten.
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022
Inhaltsverzeichnis:
I. Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher
II. Diese Stromanbieter empfehle ich
III. Hilfe für Strogon-Kunden
I. Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher
a) Verbraucherbeschwerden
Über den Stromanbieter Strogon ist nur wenig bekannt. Es handelt sich um einen kleinen Stromanbieter aus Bonn, der seit 2014 seine Kunden mit Strom beliefert. Auf de.reclabox.com haben sich Verbraucher über diesen kleinen Anbieter beschwert. Die folgenden Abbildungen zeigen Ihnen exemplarisch, welche Probleme Verbraucher mit Strogon haben:
Im Forum des Bundes der Energieverbraucher wurde der Stromanbieter Strogon hinsichtlich einer monatlichen Vorkasse und aufgrund überhöhter und versteckter Preiserhöhungen kritisiert. Auf den Vergleichsportalen von Verivox und Check24 wurden häufiger fehlgeschlagene Anbieterwechsel bemängelt.
b) Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs von Strogon sehen kundenunfreundliche Regelungen vor, bei denen der Neukundenbonus eingeschränkt wird oder Zusatzkosten drohen (z.B. Umzugspauschalen i.H.v. 45 €; diese Klausel ist in der AGB-Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten; zur Studie).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 4; Abruf: 28.01.2021). Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen, wie Verbraucher von anderen Anbietern berichten: Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf rein private Nutzung sein. Wenn ein Verbraucher den Strom nicht rein privat nutzt, dann kann das Unternehmen den Neukundenbonus verweigern. Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann nutzt dieser den Strom oder das Gas nicht ausschließlich privat.
„Privatkundentarife sind Kunden vorbehalten, die die Abnahmestelle ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen“ (AGB 6.1; Abruf: 28.01.2021)
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Strogon widersprochen haben (AGB 8; Abruf: 28.01.2021)
Mit Überraschungen müssen Kunden von Strogon auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Auch wenn der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Strogon schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, „wenn wir Sie zwölf Monate ununterbrochen und berechtigt an der gleichen Abnahmestelle beliefern durften.“ (AGB 8; Abruf: 28.01.2021) Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt.
Wenn Sie Kunde von Strogon sind und Ihnen der Bonus verweigert oder Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurde, dann können Sie sich mit den Informationen auf dieser Internetseite dagegen wehren.
II. Diese Stromanbieter empfehle ich
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
III. Hilfe für Strogon-Kunden
Praxiserprobte Empfehlungen: Folgende Empfehlungen haben sich bei Verbrauchern als besonders effizient wertvoll. Diese Erkenntnisse stammen aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern.
a) Strogon kündigen / widerrufen
Leider verweigern einige Stromdiscounter die Kündigung, wodurch Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
b) Probleme mit Strogon lösen
Versteckte Preiserhöhung
Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass überzogene Preiserhöhungen von 30% und mehr versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. In der Vergangenheit wurde insbesondere der Grundpreis erhöht. Lesen Sie daher alle Dokumente von Strogon besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte. Wenn Sie Opfer einer versteckten oder überzogenen Preiserhöhung sind, dann folgen Sie diesen Hinweisen. Rezessionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen, mit derer Sie Ihr Geld zurückholen können.
Neukundenbonus verweigert
Wählen Sie die Begründung für die Bonusverweigerung aus und folgen Sie den Empfehlungen.
Fehlerhafte Stromabrechnungen
Verbraucher beschwerten sich über verspätete und falsche Abrechnungen. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Auf dieser Seite stelle ich ein Berechnungstool bereit und gebe Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler finden und wie Sie sich wehren. Ein Fehler ist z.B., wenn falsche Zählerstände angesetzt werden.
Guthabenauszahlung fehlt
Verbraucher beschweren sich über Strogon, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Folgen Sie diesen Hinweisen, um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen.
Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
Bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.20xx betrug mein Zählerstand (Nr. xxx) xxx Kwh.
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße“
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Praxisfall: Strogon Preiserhöhung 2017 per E-Mail
In 2017 hat Strogon gegenüber einen Kunden eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 37 Cent/kWh angekündigt. Die mir vorliegende Preiserhöhung halte ich für intransparent und überhöht, weshalb ich die Preiserhöhung für unzulässig erachte. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie sich wehren können.
Meine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung
Die Preiserhöhung ist intransparent und daher unzulässig
Die Preiserhöhung von Strogon ist aus meiner Sicht aufgrund folgender Eigenschaften intransparent und daher unzulässig gemäß §41 (3) EnWG:
- Im Betreff „Servicestark und zukunftssicher – Vertragsinformationen“ ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher mit einer Preiserhöhung rechnen muss. Zudem verspricht der Betreff einen positiven Inhalt. Eine derart hohe Preiserhöhung ist allerdings äußerst nachteilig für den Verbraucher.
- Im Text wird lediglich ein Satz für die Preiserhöhung gewidmet. Zudem wird die Preiserhöhung nicht hervorgehoben.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Die Preiserhöhung ist überhöht und daher unzulässig
Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter muss die Preiserhöhung auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit wird verhindert, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. An dieser Stelle sei auf die ständige Rechtsprechung des BGH verwiesen:
„…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam.“
In einem mir vorliegenden Fall wurde der Arbeitspreis von 22,19 Cent/kWh auf 37 Cent/kWh erhöht (+67%). Begründet wird diese Erhöhung mit Investitionen in den Service und steigenden Netzentgelten. Auch wenn Ihre Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Ihre Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind. Denn die EEG Umlage der tennet TSO GmbH stieg im Jahr 2017 z.B. „nur“ um 8,3% – dies sind lediglich 0,5Cent /kWh . Bundesweit stiegen die Strompreise für private Haushalte von 2016 auf 2017 durchschnittlich „nur“ um 1,7%.Woher die anderen Steigerungen des Arbeitspreises herkommen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Fazit
Insgesamt schätze ich die Preiserhöhung als unzulässig an. Verbraucher dürfte daher in vergleichbaren Fällen gute Erfolgsaussichten haben. Betroffene Verbraucher können sich gerne an mich wenden. Über das Formular auf dieser Seite können Sie ein kostenloses Antwortvorlage anfordern.
Hallo.
Die Strogon GmbH ist im Dezember 2021 mit der Enstroga AG verschmolzen !!
Jeder Gläubiger, der aufgrund der Verschmelzung mit dem Verlust seiner Forderung rechnen muss, kann beim Gericht einen Antrag auf Sicherheitsleistung stellen. Da sowohl die Enstroga Ag als auch die Strogon GmbH vielen Kunden bzw. ehemaligen Kunden Ihren Guthaben nicht auszahlen bzw. nicht ausgezahlt haben, besteht durchaus die Vermutung, dass die wirtschaftliche Lage der beiden Gesellschaften schlecht ist und durch die Verschmelzung ggf. ein „Totalverlust“ entstehen kann.
Das Gerücht habe ich auch bereits gehört.
Bei einer Verschmelzung bleiben die Guthabenansprüche erhalten.
Ob die wirtschaftliche Lage eines oder beider Unternehmen sich dadurch verschlechtert kann ich nicht abschätzen.
Alle Geschädigte sollten bitte beachten , dass die Strogon GmbH mit Verschmelzungsvertrag vom 9.12-2021 mit der EnStroGa AG mit Sitz in Berlin verschmolzen wurde.
Alle Gläubiger sollten die bekannt 6-Monatsfrist kennen und beachten. Die Eintragung im HR erfolgte am 14-12-2021.
am 31.12.2021 bekam ich eine email wo im betreff ende der belieferung…
am 23.102021 kam per mail eine änderung der monatlichen zahlbeträge statt 144 euro soll ich 159 euro bezahlen was ich auch ohne mosern gemacht habe … aber das jetzt so eine mail kommt haut mich irgendwie um …
nach weihnachten bekam ich post vom stromnetz berlin und konnte mit dem brief nicht wirklich etwas anfangen aber als die mail von strogon am 31.12 kam ergab alles einen sinn
hänge heute den ganzen vormittag bei strogon in der warteschleife
ich hatte so ein theater vor einigen jahren schonmal mit care energy meine abschläge habe ich bis heute nicht zurück bekommen und soll an vattenfall 2500 euro bezahlen weil die mich in der zeit mit strom beliefert haben was ich aber nicht wusste und auch erst 9 monate später erfahren habe das ich kein strom mehr von care energy bekomme wo ich meine monatlichen abschläge immer brav hin überwiesen habe … das sind alles solche verbecher in meinen augen
ich bin stinksauer und fühle mich regelrecht verarscht
ich weiss nicht was ich jetzt machen soll.
am 30.12.21 wurde der nbormale abschlag überwiesen
ich kann jetzt nur hoffen das die dort wenigstens so korrekt sind und mir das geld zurück überweisen
sorry für fehler in der rechtschreibung meine wut und verzweiflung haben einfach drauf los getippert
Hallo y.s,
mir erging es ähnlich, im Oktober ebenfalls per Mail die Info über eine gewaltige Abschlagserhöhung von Strogon, am 24.12.2021 ein Brief des Netzbetreibers Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH mit der Bitte, den Zählerstand zwecks Wechsel des Stromanbieters (von Strogon zu EnStroGa) zu melden. (Habe weder von Strogon eine Kündigung erhalten, noch selbst gekündigt, geschweige denn einen neuen Vertrag mit EnStroGa abgeschlossen.) Die telefonische Nachfrage bei MITNETZ ergab lediglich, dass Strogon dem Wechsel zu EnStroGa zugestimmt hat.
Das Kundenportal von Strogon war schon am 24.12.2021 offline wegen angeblicher Wartungsarbeiten. Gut, also notgedrungen Hotline angerufen. Nach langer Wartezeit doch einen sehr freundlichen, aber seltsamen Herrn, der auffällig lustig war („Wechsel, na das ist doch fabelhaft, fabelhaft!“) an die Strippe bekommen, der sich um das Problem kümmern wollte. Am 31.12.2021 dann die Aufforderung von Strogon zur Zählerstandübermittlung wegen Ende der Belieferung und zwar über das Kundenportal, welches ja noch immer offline war. Den Zählerstand habe ich dann über das Kontaktformular von Strogon übermittelt und erneut um Klärung gebeten. Null Reaktion.
Heute habe ich es nun nochmals mit dem Kundenportal probiert. Es erfolgt jetzt eine automatische Weiterleitung zum EnStroGa-Kundenportal, da kann ich mich mit der Strogon-Kundennummer auch anmelden. Habe sofort die Zahlungsweise auf Rechnung umgestellt.
Seit 01.10. bin ich über check 24 bei Strogon.Das Angebot war letztes Jahr , mein Sonderkündigungsrecht vom Voranbieter wurde nicht akzeptiert. Nicht Böses geahnt, am 27.09. bekomme ich eine Mail über 97€ Abschlag monatlich. Letzten Freitag in den Abendstunden kommt eine Mail , das mein Abschlag auf 150 € erhöht wird. Die Einkaufenerekosten sind gestiegen und tolle Milchmädchenrechnung mit Drohungen ich hätte dieses Jahr so wenig bezahlt . Die haben überhaupt nicht gemerkt , das ich erst 3 Wochen im Vertrag bin. Sofort mail geschrieben, keine Antwort. Fernmündlich nur besetzt. Einloggen nicht möglich.
Was nun , Lastschrift zurückholen bis Kommunicationsbereitschaft… besteht Grüsse aus Cadenberge
Hi Jürgen,
ich habe eine ähnliche Situation. Mein Abschlag wurde von 68€ auf 109€ erhöht. Ohne das sich die Kosten pro kWh oder der Grundpreis geändert hätten. (Auf der Website einsehbar unverändert.) Ich habe eben mit der Hotline telefoniert. Leider geht die Hotline nicht auf das eigentliche Problem ein. Die tun so, als würden Sie den Zusammenhang zwischen Preis und Abschlag nicht verstehen.
Das erste Gespräch wurde noch mal gehalten und dann in der Pause von denen einfach beendet. Im zweiten Gespräch konnte meinen Abschlag dann auf 97€ reduziert werden. Immer noch viel zu viel. Ich werde jetzt die Vorlage mit dem Wiederspruch gegen die Abschlagserhöhung hinschicken.
Login auf der Website ging bei mir Problemlos.
Hi Gunnar, ich schreibe jeden Tag mindestens eine Mail bis jetzt ohne Reaktion. Ich habe nicht die Absicht die Firma zu sanieren, bleibt wahrscheinlich nur das Sonderkündigungsrecht. ich habe nicht erwartet durch check 24 in so eine Situation tzu kommen. Superwerbung
Da mein aktueller Vertrag bei STROGON nur bis 31.10.21 läuft, habe ich nach der erhaltenen Tariferhöhung mit Sonderkündigungsrecht bereits zum 31.10.21 gekündigt und mich um einen anderen Anbieter bemüht (ab 01.11.21). Mein Antrag wird dort auch schon bearbeitet. Komischerweise erhielt ich von STROGON eine E-Mail mit dem Kündigungstermn 05.11.21, wobei das Datum nicht passt. Nun habe auch ich habe das Kündigungsschreiben von STROGON zum 20.01.21 erhalten. Ich bemühe mich nun bei meinem neuen Anbieter bereits ab 21.10.21 versorgt zu werden Ich hoffe, dass das klappt. So ein Gebahren eines Stromabnieters habe ich noch nicht erlebt.
Guten Morgen,
STROGON hat mir heute Nacht per Mail meinen Vertrag zum 20.10.2021 ohne
Angabe von Gründen gekündigt. Ist das rechtmäßig?
Beste Grüße
W. Kuhn
Kann mich nur anschließen: Strogon nie wieder, das erscheint mir nicht Gesetzeskonform.
Der Anbieter gewährt mir keinen Zugang zum Kundenportal. Ich habe trotz mehrfacher Aufforderung keine Infos zu meinen Abschlagszahlungen und Verbrauch. Daraufhin habe ich die Abschläge nicht mehr bezahlt. Es kam ein Inkasso-Schreiben. Daraufhin habe ich nochmal 70 EUR zusätzlich bezahlt, dass die Sache nicht eskaliert. Aus beruflicher Eingebundenheit wollte ich das Thema vom Tisch haben. Inzwischen ist das Portal ganz abgeschaltet. Wenn ich eine Abrechnung haben möchte, dann würde das 25EUR kosten!!! Ich wollte nur eine Info zu meinem Kundenkonto, das ich nirgendwo einsehen kann. Auch Abschläge etc. kann man nicht ändern.
Ich habe Strogon aufgefordert die Abgrenzung für den 2020er Verbrauch mit der gesetzlichen MwSt. abzugrenzen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der MwSt.-Satz genommen wird, der am Endabrechnungstag gültig ist! Also 03/2021 und 19%. Das geht gar nicht. Vielleicht streite ich das Ding wirklich gerichtlich aus.
In jedem Fall ist der Vertrag nun gekündigt. Ein halbes Jahr werde ich mir das leider noch antun müssen. An jeden der darüber nachdenkt zu Strogon zu wechseln….LASST ES!!!!
Hallo, wir haben fälschlicherweise eine Mahnung erhalten. Da wir uns dann im kundenbereich nicht einloggen konnten, haben wir eine Email verfasst. Ein paar Tage später kam Folgendes :
Sehr geehrter Herr XY
es fällt uns nicht leicht, Sie heute darüber zu informieren, dass wir die Belieferung mit Strom in Ihrem Tarif Fest Plus nicht aufrechterhalten können.
Für Bonuskunden hat dies keinen negativen Anspruch auf ihren Neukundenbonus!
Die Versorgung mit Strom durch uns wird vorübergehend in Ihrem Gebiet zum 20.10.2021, 24.00 Uhr, eingestellt.
Logindaten haben wir jedoch nicht erhalten..
Gruß
Hallo,
hier noch ein negativer Erfahrungsbericht zu Strogon:
Ich wurde bis zum 8.2.19 von Strogon mit Gas beliefert, danach bin ich zu einem anderen Anbieter gewechselt. Vor einer Woche sah ich nochmal meine Unterlagen durch und stellte fest, dass ich von Strogon gar keine Abschlussrechnung hatte. Auf meine Email an den Kundenservice im November 2019 schickt mir Strogon diese zu. Die Endabrechnung war datiert auf den 11.06.19, also schlappe 4 Monat nach Belieferungsende. Laut dieser sollte ich eine Erstattung i. H. v. EUR 437,90 erhalten innerhalb von 30 Tagen, das hieße bis zum 11.07.19. Immerhin hatte Strogon den 15prozentigen Neukundenbonus korrekt einbezogen. Leider war aber auf meinem Konto nirgends der Geldeingang zu verzeichnen. Also wieder Email geschickt. Darauf antwortete Strogon lapidar, dass man mir das Geld in den nächsten Tagen überweisen werde. Nach 3 Tagen war das Geld auch korrekt auf meinem Konto eingegangen.
Ich bin sehr enttäuscht von Strogon. Man hat sich noch nicht mal für den „Fehler“ entschuldigt und sein Bedauern ausgedrückt. Und 437 EUR sind schon eine Menge Geld. Ich werde dort wahrscheinlich nie wieder Kunde werden… Holzauge sei wachsam!
Zwei Mal über Abo Alarm gekündigt! Strogon ist frech und unmöglich. Jahresabrechnung konnte nicht mal verglichen werden, da ich nicht mal eine bekommen habe. Strogon fordert Mahngebühren für Monat Juli obwohl der noch nicht mal rum ist! Der totale Chaos Haufen da arbeiten nur Ausländer die einen teilweise nicht mal verstehen ??♂️. Hab rechtzeitig gekündigt und deshalb bekommen sie nichts mehr! Zusagen von Mitarbeitern werden nicht eingehalten und ignoriert. Absolut nicht zu empfehlen diese Firma.
Zwei Mal über Abo Alarm gekündigt! Strogon ist frech und unmöglich. Jahresabrechnung konnte nicht mal verglichen werden, da ich nicht mal eine bekommen habe. Strogon fordert Mahngebühren für Monat Juli obwohl der noch nicht mal rum ist! Der totale Chaos Haufen da arbeiten nur Ausländer die einen teilweise nicht mal verstehen ??♂️. Hab rechtzeitig gekündigt und deshalb bekommen sie nichts mehr! Zusagen von Mitarbeitern werden nicht eingehalten und ignoriert.