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Start / Strogon: Abschlags-, Preiserhöhung, Kündigung > Hilfe

Strogon Erfahrungen: viele Probleme

Strogon hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise und Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung vorzeitig einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Jetzt gegen Strogon wehren!

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Das finden Sie hier:
Erfahrungen

Strogon Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden

Hilfe

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Anbieterwechsel

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FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren

Strogon Erfahrungen

Praxisfall: Strogon Preiserhöhung 2017 per E-Mail

In 2017 hat Strogon gegenüber einen Kunden eine Erhöhung des Arbeitspreises auf 37 Cent/kWh angekündigt. Die mir vorliegende Preiserhöhung halte ich für intransparent und überhöht, weshalb ich die Preiserhöhung für unzulässig erachte. 

Preiserhöhung Strogon 2017

Verbraucherbeschwerde: Kundenunfreundliche AGB

Die AGB von Strogon sehen kundenunfreundliche Regelungen vor, bei denen der Neukundenbonus eingeschränkt wird oder Zusatzkosten drohen (z.B. Umzugspauschalen i.H.v. 45 €; diese Klausel ist in der AGB-Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten; zur Studie).

Weiterlesen

Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 4; Abruf: 28.01.2021). Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen, wie Verbraucher von anderen Anbietern berichten: Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert.

Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf rein private Nutzung sein. Wenn ein Verbraucher den Strom nicht rein privat nutzt, dann kann das Unternehmen den Neukundenbonus verweigern. 

Weiterlesen

Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann nutzt dieser den Strom oder das Gas nicht ausschließlich privat.

„Privatkundentarife sind Kunden vorbehalten, die die Abnahmestelle ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen“ (AGB 6.1; Abruf: 28.01.2021)

Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Strogon widersprochen haben (AGB 8; Abruf: 28.01.2021)

Mit Überraschungen müssen Kunden von Strogon auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Auch wenn der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Strogon schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, „wenn wir Sie zwölf Monate ununterbrochen und berechtigt an der gleichen Abnahmestelle beliefern durften.“ (AGB 8; Abruf: 28.01.2021) Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt.

Wenn Sie Kunde von Strogon sind und Ihnen der Bonus verweigert oder Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurde, dann können Sie sich mit den Informationen auf dieser Internetseite dagegen wehren.

Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher

Über den Stromanbieter Strogon ist nur wenig bekannt. Es handelt sich um einen kleinen Stromanbieter aus Bonn, der seit 2014 seine Kunden mit Strom beliefert. Im Forum des Bundes der Energieverbraucher wurde der Stromanbieter Strogon hinsichtlich einer monatlichen Vorkasse und aufgrund überhöhter und versteckter Preiserhöhungen kritisiert. Auf den Vergleichsportalen von Verivox und Check24 wurden häufiger fehlgeschlagene Anbieterwechsel bemängelt.

Auf de.reclabox.com haben sich Verbraucher über diesen kleinen Anbieter beschwert. Die folgenden Abbildungen zeigen Ihnen exemplarisch, welche Probleme Verbraucher mit Strogon haben:

 
strogon Bewertungen
Strogon Erfahrungsberichte
Strogon Erfahrungen

Hilfe bei folgenden Problemen

Preiserhöhung bei Strom und Gas

Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass überzogene Preiserhöhungen von 30% und mehr versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. In der Vergangenheit wurde insbesondere der Grundpreis erhöht. Lesen Sie daher alle Dokumente von Strogon besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.

Meine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung: Die Preiserhöhung ist intransparent und daher unzulässig.

Weiterlesen

Die Preiserhöhung von Strogon ist aus meiner Sicht aufgrund folgender Eigenschaften intransparent und daher unzulässig gemäß §41 (3) EnWG:

  • Im Betreff „Servicestark und zukunftssicher – Vertragsinformationen“ ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher mit einer Preiserhöhung rechnen muss. Zudem verspricht der Betreff einen positiven Inhalt. Eine derart hohe Preiserhöhung ist allerdings äußerst nachteilig für den Verbraucher.
  • Im Text wird lediglich ein Satz für die Preiserhöhung gewidmet. Zudem wird die Preiserhöhung nicht hervorgehoben.
  • Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17)  in seinem Urteil.

Die Preiserhöhung ist überhöht und daher unzulässig

Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter muss die Preiserhöhung auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit wird verhindert, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. An dieser Stelle sei auf die ständige Rechtsprechung des BGH verwiesen:

„…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam.“

In einem mir vorliegenden Fall wurde der Arbeitspreis von 22,19 Cent/kWh auf 37 Cent/kWh erhöht (+67%). Begründet wird diese Erhöhung mit Investitionen in den Service und steigenden Netzentgelten. Auch wenn Ihre Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Ihre Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind. Denn die EEG Umlage der tennet TSO GmbH stieg im Jahr 2017 z.B. „nur“ um 8,3% – dies sind lediglich 0,5Cent /kWh . Bundesweit stiegen die Strompreise für private Haushalte von 2016 auf 2017 durchschnittlich „nur“ um 1,7%.Woher die anderen Steigerungen des Arbeitspreises herkommen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Fazit

Insgesamt schätze ich die Preiserhöhung als unzulässig an. Verbraucher dürfte daher in vergleichbaren Fällen gute Erfolgsaussichten haben. Betroffene Verbraucher können sich gerne an mich wenden.

Strogon Preisanpassung +67% Arbeitspreis +83% Grundpreis
Strogon Preisanpassung +67% Arbeitspreis +83% Grundpreis
Strogon Abschlag - Änderung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Strogon: Änderung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Enstroga Preiserhöhung
Enstroga Preiserhöhung
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Strogon.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Sind Sie Strom- oder Gaskunde?

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

So fechten Sie die Preiserhöhung an

Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Strogon setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.

Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Strogon jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.

Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ENSTROGA AG –  Neustr. 1 – 40789 Monheim am Rhein).

Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Strogon zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen. 

Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.

Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Strogon, Sie erhalten 667 €.

Rechnung fehlt / falsch

Es kommt vor, dass Strogon nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.

Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.

Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?

Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.

Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.

Rechnung prüfen und anfechten

Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.

Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.

Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.

Hilfe für Strogon-Kunden

Praxiserprobte Empfehlungen:

Folgende Empfehlungen haben sich bei Verbrauchern als besonders effizient wertvoll. Diese Erkenntnisse stammen aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern.

Guthabenauszahlungen fehlt

Verbraucher beschweren sich über Strogon, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Folgen Sie diesen Hinweisen, um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen., um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen.

Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:

Bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

 

Betreff: Verspätete Guthabenauszahlungen

Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am xx.xx.202x betrug mein Zählerstand (Nr. xxx) xxx Kwh.

Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Viele Grüße [Ihr Name]

Strogon kündigen / widerrufen

Leider verweigern einige Stromdiscounter die Kündigung, wodurch Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.

Fehlerhafte Stromabrechnungen

Verbraucher beschwerten sich über verspätete und falsche Abrechnungen. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Auf dieser Seite stelle ich ein Berechnungstool bereit und gebe Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler finden und wie Sie sich wehren. Ein Fehler ist z.B., wenn falsche Zählerstände angesetzt werden.

Neukundenbonus verweigert​

Wählen Sie die Begründung für die Bonusverweigerung aus und folgen Sie den Empfehlungen.

Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern

STROM ab 24 Cent/kWh

empfohlene Anbieter:

Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas

Preisvergleich starten*
GAS ab 6 Cent/kWh

empfohlene Anbieter

Maingau, eprimo, GoldGas

Preisvergleich starten*

* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ausgezeichnet
4.9
Hubel D.
Sehr gute Anlaufstelle für Kunden dubios agierende Stromanbieter wie in unserem Fall die VOXENERGIE.
marco S.
Ich bin sehr enttäuscht über die Gleichgültigkeit des Anwalts oder wer auch immer er ist, nachdem ich mehrere E-Mails mit Fotos an die Verbraucherhilfe geschickt hat mit Abschluss Rechnung und Preiserhöhung von 2022 und 2023 durch mivolta Dass ich trotz der Tatsache, dass er mir einen Vertrag für den Werbeanruf gemacht und mir einen Garantiepreis für die Dauer des Vertrages versprochen hatte, immer noch vergeblich auf eine Antwort warten muss, wie und was getan werden könnte, um die Schlusszahlung von mivolta zu korrigieren Ich hoffe wirklich, dass der Anwalt meine Bewertung liest und sein Gewissen prüft und beschließt, meine E-Mails mit den Dokumenten zu überprüfen, die er brauchte, die ich beigefügt habe, und mir so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, zumindest eine Bestätigung, dass er meine E-Mail erhalten hat.
Antwort vom Eigentümer: Sehr geehrter Herr Sapioli,vielen Dank, dass Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben. Sie haben ein Kontaktformular ausgefüllt, sodass wir Ihnen Fall prüfen und ein kostenloses Musterschreiben bereitstellen können.Bitte entschuldigen Sie! Bisher haben wir leider keine Unterlagen Ihrerseits erhalten und Ihnen deshalb auch keine weitere Rückmeldung gegeben. Wir haben im System allerdings nachvollziehen können, dass es ein Fehler mit Ihrer Email-Adresse gab, Wahrscheinlich hat dazu geführt, dass Ihnen unsere Nachricht nicht zugestellt wurde. Bitte seien Sie so gut und geben Sie uns eine 2. Chance.Den Kontakt haben wir inzwischen wieder hergestellt, sodass wir Ihr Problem mit der Preiserhöhung und dem untergeschobenen Vertrag nun bearbeiten können.
Paddwell
Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor. Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken._________________***Juni/2023:***Ich bin erst kürzlich auf Herrn Moeschler gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner prekären Situation noch gut heraus zukommen.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten, den neuen Vertrag beim neuen Anbieter hatte ich bilateral geschlossen.Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich zusätzlich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Dann kam widererwarten eine Preiserhöhung (auf 70,86 Cent / kWh) in 07/2022. Bis hier war ich „zufriedener Kunde“ (seit 2015!). Die Begründung war schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam während die Krise bereits in vollem Gange war. Man kann hier ganz klar Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder sehr. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!_________________***Januar/2024:***Seit 08/2023 habe ich mich der "Sammelklage" angeschlossen. Das Verfahren läuft und die EVD (bzw. ExtraEnergie) wehrt sich massiv und verzögert das Ganze.Ich habe am 31/12/2023 meinen Vertrag zum 31/05/2024 gekündigt und bereits nach Rücksprache und Beratung durch Herrn Moeschler einen neuen Stromlieferanten (LichtBlick) gefunden, der neben einer Preisersparnis von mehr als 100% (statt 70,86 Cent / kWh sind es jetzt 31,08 Cent / kWh = 39,78 Cent / kWh Differenz) gibt es auch eine kürzere Kündigungsfrist von 4 Wochen (statt bisher 6 Wochen) und einen Neukundenbonus von 222,56€.
Liane W.
Ich habe mir Hilfe bei Dr. Matthias Moeschler gesucht. Er hat mich bis jetzt kostenlos beraten und mein Gefühl im Recht zu sein bestärkt. Ich werde Ihn auch offiziell beauftragen, mein Recht durchzusetzen.Das ist das Problem:"Vattenfall macht seine eigenen Regeln"Ich bekam eine Preiserhöhung und habe mich telefonisch auf einen anderen Vertrag bzw. eine Vertragsänderung geeinigt. Ich füllte den zugeschickten Link aus und hörte nichts mehr davon. Stattdessen kassiert Vattenfall jeden Monat über das doppelte des marktüblichen Preises ( trotz Gaspreisbremse ) und dem Preis, auf den wir uns eigentlich geeinigt hatten. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass der von Vattenfall angebotene Vertrag nicht zustande kam. Ich hatte mehrfach gefordert, das aufgezeichnete Gespräch mit unserer Einigung mal abzuhören. Mit dem “Kundenservice” ist keine sachliche Kommunikation möglich. Das habe ich dann irgendwann aufgegeben, aber mit der Preiserhöhung bin ich trotzdem nicht einverstanden.1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.Beide Punkte habe ich ausführlich erläutert.Unterm Strich teilt Vattenfall mir immer nur mit, dass Sie mir die Preiserhöhung fristgerecht mitgeteilt hätten und dass Sie meine Beschwerden nicht weiter bearbeiten würden. Verweise auf Urteile vom BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20), OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19), LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18) werden ignoriert.
Frank B.
Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.
Matthias M.
Gute Unterstützung. Danke!
Nach N.
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
M K
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.
Sanja T.
T K
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl K.
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche Unterstützung
Ivan G.
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.
Alexander G.
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne H.
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Christiane M.
Stephanie H.
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael D.
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.
Arne A.
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank
Silke Kruse W.
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert
Dennis S.
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten R.
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!
Michael W.
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.
Susanne H.
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!
Jacqueline H.
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽
Uwe G.
Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann
Michael B.
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen
Wolfgang P.
Nachdem mein bisheriger Stromanbieter den Preis trotz Preisfix einfach verdoppelt hat, habe ich hier schnelle und günstige Hilfe auf der Suche nach einem neuen Anbieter bekommen.Vielen Dank nochmal.
Andrea D.
Nur durch die Hilfe von Herrn Moeschler konnte ich einen sehr "dubiosen" Stromvertrag erfolgreich kündigen. Ich kann ihn und sein Portal nur empfehlen und werde in Zukunft seine Hilfe bei der Suche eines neues Stromanbieters gerne in Anspruch nehmen. Das ist gegenwärtig ziemlich schwierig.
Jasmin W.
Total schnelle Antwort, es hat zumindest bzgl. des Stromvertrages geholfen und dann die Hilfe noch kostenlos, vielen lieben Dank, super Arbeit
Susanne H.
Wir hatten Gas + Strom von immergrün. Über Preiserhöhungen wurden wir nicht informiert ! Durch die Hilfe von Herrn Moeschler haben wir uns erfolgreich dagegen wehren können !! Vielen vielen Dank dafür 🙂
Gunther F.
Hr. Moeschler ist erste Wahl bei Problemen mit Stromanbietern und Preiserhöhung. Er hat mir und einer Bekannten einen sehr guten Stromvertrag vermittelt und war sehr freundlich und Hilfsbereit bei Problemen beim Wechselprozess bei der Bekannten, bei mir war der Wechsel nach 4 Tagen!!! schon abgeschlossen.Ich empfehle ihn gerne weiter und bedanke mich herzlich bei ihm!!!
M. A.
Nur positive Erfahrungen! Nach Preiserhöhung meines bisherigen Stromanbieters hat mir Herr Möschler einen attraktiven und günstigen Stromanbieter vermittelt.
Mark F.
Super Vorlage - Danke!
Brigitta L.
Vielen Dank für das sehr schnelle Angebot bezüglich eines Stromanbieterwechsels. Leider kam der Vertrag nicht zu Stande, weil wir uns anderweitig entscheiden mussten. Für die Zukunft würde wir in jedem Fall immer eine Angebotsanfrage bei Herrn Moeschler in Betracht ziehen.Brigitta und Frank
Hen M.
Erfolg durch die Verwendung des Musterschreibens. Dankeschön.
Frieder G.
Bin mit der Beratung, mit den gegebenen Informationen und Hilfestellung vollens zufrieden.
Max D. Z.
Dank der Tipps von Herrn Moeschler sind wir die Kriminellen losgeworden. Sehr zu empfehlen!
Rüdiger P.
Antwort vom Eigentümer: Lieber Hr. Paudler, Sie beschweren sich über Eon, bewertet haben Sie aber mich (Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de). Ich versuche Menschen mit derartigen Problemen zu helfen. Gerne unterstütze ich auch Sie.Da hier eine Verwechslung vorliegt möchte ich Sie bitten, die Rezension zu löschen.Vielen Dank. Matthias Moeschler
Marin Z.
Abed A.
Sehr Nett und ehrlich
Sascha R.
Schnelle, kostenlose und erfolgreiche Hilfe. Herzlichen Dank!
Klaus W.
Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über den Tisch gezogen wird. Die Qualitäts-Liste der Stromanbieter habe ich bei neuen Stromverträgen immer beachtet und seitdem keinen Ärger mehr. Man spürt, dass es um die gute Sache und nicht um Gewinnmaximierung geht, was man heute nicht mehr oft findet.
uwe ralf S.
Wahnsinn , nur diese Seite erwähnt . Nach 4Tage war alles geklärt. Danke
J
Sehr schnelle Unterstützung beim Anbieterwechsel mit guten Vorschlägen zur Preisersparnis. Absolut zu empfehlen!
Regine O.
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank!Ich möchte meine Rezension noch ergänzen. Es sind jetzt 8 Wochen vergangen und ich habe den 1. Teilerfolg erreicht.Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.
German B.
Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen. Mit seiner Hilfe konnte ich die Preiserhöhungen wiedersprechen. Ich wünsche ihn alles gutes!
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FAQs zu Strogon

Wie kontaktiere ich Strogon?

Bitte kontaktieren Sie Strogon nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.

Adresse: ENSTROGA AG –  Neustr. 1 – 
40789 Monheim am Rhein

Tel.: 0228 – 929 535 55
E-Mail: [email protected]

Wie wehre ich mich gegen eine Erhöhung des Abschlags und der Preise?

Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein. 

Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.

Ist Strogon seriös?

Über Strogon gibt es viele Beschwerden. Gegen Strogon klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Strogon als nicht empfehlenswert ein.

Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Dr. Matthias Moeschler Verbraucherhilfe Stromanbieter

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.

Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. 

Erfahren Sie hier mehr über mich!

Welche Strogon Erfahrungen haben Sie gemacht? Konnten Sie sich wehren?

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