Strogon Erfahrungen: viele Probleme
Strogon hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise und Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung vorzeitig einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Strogon wehren!
Strogon Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Strogon Erfahrungen
Verbraucherbeschwerde: Kundenunfreundliche AGB
Die AGB von Strogon sehen kundenunfreundliche Regelungen vor, bei denen der Neukundenbonus eingeschränkt wird oder Zusatzkosten drohen (z.B. Umzugspauschalen i.H.v. 45 €; diese Klausel ist in der AGB-Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten; zur Studie).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 4; Abruf: 28.01.2021). Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen, wie Verbraucher von anderen Anbietern berichten: Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf rein private Nutzung sein. Wenn ein Verbraucher den Strom nicht rein privat nutzt, dann kann das Unternehmen den Neukundenbonus verweigern.
Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann nutzt dieser den Strom oder das Gas nicht ausschließlich privat.
„Privatkundentarife sind Kunden vorbehalten, die die Abnahmestelle ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen“ (AGB 6.1; Abruf: 28.01.2021)
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Strogon widersprochen haben (AGB 8; Abruf: 28.01.2021)
Mit Überraschungen müssen Kunden von Strogon auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Auch wenn der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Strogon schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, „wenn wir Sie zwölf Monate ununterbrochen und berechtigt an der gleichen Abnahmestelle beliefern durften.“ (AGB 8; Abruf: 28.01.2021) Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt.
Wenn Sie Kunde von Strogon sind und Ihnen der Bonus verweigert oder Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurde, dann können Sie sich mit den Informationen auf dieser Internetseite dagegen wehren.
Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher
Über den Stromanbieter Strogon ist nur wenig bekannt. Es handelt sich um einen kleinen Stromanbieter aus Bonn, der seit 2014 seine Kunden mit Strom beliefert. Im Forum des Bundes der Energieverbraucher wurde der Stromanbieter Strogon hinsichtlich einer monatlichen Vorkasse und aufgrund überhöhter und versteckter Preiserhöhungen kritisiert. Auf den Vergleichsportalen von Verivox und Check24 wurden häufiger fehlgeschlagene Anbieterwechsel bemängelt.
Auf de.reclabox.com haben sich Verbraucher über diesen kleinen Anbieter beschwert. Die folgenden Abbildungen zeigen Ihnen exemplarisch, welche Probleme Verbraucher mit Strogon haben:
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass überzogene Preiserhöhungen von 30% und mehr versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. In der Vergangenheit wurde insbesondere der Grundpreis erhöht. Lesen Sie daher alle Dokumente von Strogon besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
Meine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung: Die Preiserhöhung ist intransparent und daher unzulässig.
Die Preiserhöhung von Strogon ist aus meiner Sicht aufgrund folgender Eigenschaften intransparent und daher unzulässig gemäß §41 (3) EnWG:
- Im Betreff „Servicestark und zukunftssicher – Vertragsinformationen“ ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher mit einer Preiserhöhung rechnen muss. Zudem verspricht der Betreff einen positiven Inhalt. Eine derart hohe Preiserhöhung ist allerdings äußerst nachteilig für den Verbraucher.
- Im Text wird lediglich ein Satz für die Preiserhöhung gewidmet. Zudem wird die Preiserhöhung nicht hervorgehoben.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Die Preiserhöhung ist überhöht und daher unzulässig
Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter muss die Preiserhöhung auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit wird verhindert, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. An dieser Stelle sei auf die ständige Rechtsprechung des BGH verwiesen:
„…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam.“
In einem mir vorliegenden Fall wurde der Arbeitspreis von 22,19 Cent/kWh auf 37 Cent/kWh erhöht (+67%). Begründet wird diese Erhöhung mit Investitionen in den Service und steigenden Netzentgelten. Auch wenn Ihre Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Ihre Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind. Denn die EEG Umlage der tennet TSO GmbH stieg im Jahr 2017 z.B. „nur“ um 8,3% – dies sind lediglich 0,5Cent /kWh . Bundesweit stiegen die Strompreise für private Haushalte von 2016 auf 2017 durchschnittlich „nur“ um 1,7%.Woher die anderen Steigerungen des Arbeitspreises herkommen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Fazit
Insgesamt schätze ich die Preiserhöhung als unzulässig an. Verbraucher dürfte daher in vergleichbaren Fällen gute Erfolgsaussichten haben. Betroffene Verbraucher können sich gerne an mich wenden.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Strogon.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Strogon setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Strogon jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ENSTROGA AG – Neustr. 1 – 40789 Monheim am Rhein).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Strogon zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Strogon, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Strogon nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Hilfe für Strogon-Kunden
Praxiserprobte Empfehlungen:
Folgende Empfehlungen haben sich bei Verbrauchern als besonders effizient wertvoll. Diese Erkenntnisse stammen aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern.
Guthabenauszahlungen fehlt
Verbraucher beschweren sich über Strogon, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Folgen Sie diesen Hinweisen, um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen., um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen.
Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
Bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Betreff: Verspätete Guthabenauszahlungen
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x betrug mein Zählerstand (Nr. xxx) xxx Kwh.
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
Strogon kündigen / widerrufen
Leider verweigern einige Stromdiscounter die Kündigung, wodurch Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
Fehlerhafte Stromabrechnungen
Verbraucher beschwerten sich über verspätete und falsche Abrechnungen. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Auf dieser Seite stelle ich ein Berechnungstool bereit und gebe Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler finden und wie Sie sich wehren. Ein Fehler ist z.B., wenn falsche Zählerstände angesetzt werden.
Neukundenbonus verweigert
Wählen Sie die Begründung für die Bonusverweigerung aus und folgen Sie den Empfehlungen.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Strogon
Bitte kontaktieren Sie Strogon nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ENSTROGA AG – Neustr. 1 –
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 0228 – 929 535 55
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Strogon gibt es viele Beschwerden. Gegen Strogon klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Strogon als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Erfahren Sie hier mehr über mich!