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  1. Die Fa. Senec ist seit 1.8.2023 nicht mehr STromlieferant und schreibt nun auf mein Aufforderung, die Abschlussrechnung zu schicken:
    „Das Jahr 2023 kann noch nicht abgerechnet werden, da die Strompreisbremse systemseitig noch nicht abbildbar ist und leider kann ich Ihnen hier keinen genauen Zeitpunkt nennen, wann das möglich sein wird. “
    Muss ich das so akzeptieren?

    Gruß Peter Trautmann

    1. nein. Es ist deren Problem. Nicht Ihres. Im Gesetz steht, dass die Rechnung 6 Wochen nach Vertragsende zu erstellen ist.