Guthaben Strom/Gas: Wann muss der Anbieter auszahlen?

Gas- & Stromanbieter müssen Abrechnungen innerhalb von 6 Wochen erstellen. Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abrechnung. Bei Verzug mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe der kostenlosen Musterbriefe (E-Mail / Fax / Einschreiben).

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 Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022

Inhaltsverzeichnis:
I. Anleitung: So wehren Sie sich
II. Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
III: Welche Strom- und Gasanbieter zahlen Guthaben nicht aus?
IV. Diese Anbieter empfehle ich
V: Rechtliche Grundlagen

I. Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: so wehren Sie sich

Folgende Vorgehensweise hat sich Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Foren und aus persönlichen Erfahrungen von anderen Verbrauchern zusammengetragen. Mit meinen Vorlagen sparen Sie zudem Zeit.

Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage

Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.

Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter.

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Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an. 

[Betreff:] Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet

Kundennummer: xxx
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet

Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).

Mit freundlichen Grüßen

Senden Sie diese Vorlage ganz bequem per E-Mail an Ihren Energieversorger. Die E-Mail-Adressen für die größten Anbieter finden Sie in nachfolgender Tabelle:

Eon[email protected]
immergrün, idealenergie[email protected]
innogy[email protected]
jura strom[email protected]
Stromiokundenservice@stromio.de
Vattenfall[email protected]
yello[email protected]

Schritt 2: Rechnung / Guthaben fehlt immer noch? ⇒ mahnen Sie erneut!

Einige Anbieter reagieren nicht auf Ihr erstes Schreiben und halten die Frist nicht ein. Dies kenne ich insb. von Voxenergie, Primastrom, jura strom und eon. Schreiben Sie nach Ablauf der First per E-Mail eine weitere Mahnung.

  • Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
  • Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich Sie zur Erstellung der Abrechnung / zum Auszahlen meines Guthabens aufgefordert. Die gesetzte Frist haben Sie nicht eingehalten. Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.

Viele Grüße,

Optional: Online-Beschwerde

Zusätzlich können Sie den Druck erhöhen. Besonders empfehlenswert ist eine Beschwerde auf de.reclabox.com. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  1. Öffnen Sie de.reclabox.com
  2. Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
    • Teaser:
      Guthaben wird nicht ausgezahlt
    • Beschwerdetext:
      Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.
    • Ihre Forderung:
      Umgehende Auszahlung meines Guthabens

In vielen Fällen werden die Online-Beschwerden gelöst. Da die Energieanbieter meine Internetseite schon kennen, hilft der Verweis auf meine Seite. Die Energieanbieter wissen, dass ich im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle Energie empfehle. Diese ist kostenpflichtig für die Energieversorger. Um dies zu verhindern, dürfte Ihr Anliegen nun vorrangig behandelt werden.

Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten

Wenn auch diese Beschwerde nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese ist für Sie kostenlos. Aus meiner Erfahrung wird der Anbieter dann sehr schnell reagieren. Denn je länger er jetzt braucht, um Ihre Beschwerde zu lösen, desto teurer wird es für ihn.

II. Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren

Abschlagszahlungen sind anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. Wenn also Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann müsste im Folgejahr der Abschlag sinken. Schließlich müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wenn die Preise jedoch erhöht wurden, muss nicht in jedem Fall der Abschlag sinken. Dies gilt es individuell zu berechnen.

Guthaben Strom nicht ausgezahlt

Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter passen Ihren Abschlag automatisch an. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Ihren Abschlag selber auszurechnen und ggf. eine Reduktion des Abschlags einzufordern.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Excel-Tool entwickelt. Mit nur wenigen Angaben können Sie die Abrechnung Ihres Energieversorgers kontrollieren und zudem die angemessene Abschlagshöhe bestimmen.

III: Welche Strom- und Gasanbieter zahlen Guthaben nicht aus?

Anhang meiner Auswertung der Beschwerden auf de.reclabox.com habe ich ermittelt, dass sich Kunden u.a. über folgende Stromanbieter aufgrund zu später Abrechnungen und Guthabenauszahlungen beschweren:

IV. Diese Anbieter empfehle ich

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

Wenn Sie befürchten, dass Ihr Guthaben zu spät ausgezahlt werden könnte, dann sollten Sie bei Ihrer nächsten Mitteilung des Zählerstands per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße

Damit signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Strom- oder Gasanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

V: Rechtliche Grundlagen

Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Strom- und Gasanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Ergibt sich ein Guthaben (Rechnungsüberschuss), dann muss der Stromanbieter dieses Guthaben umgehend an Sie erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Eine Verrechnung mit mehreren Abschlagszahlungen ist nicht zulässig (LG Düsseldorf; AZ: 12 O 474/12; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Entgegenstehende ABGs sind nach §307 BGB unwirksam.

Ihr Stromanbieter ist rechtlich verpflichtet, die Fristen einzuhalten. Kommt dieser selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht seinen Pflichten nach, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden. Ihnen steht somit ein Sonderkündigungsrecht zu.

Verspätete Auszahlung des Sofortbonus

Häufig werden laut AGB der Sofortbonus nach 60 oder 90 Tagen ausgezahlt. Prüfen Sie zuerst in Ihren Vertragsunterlagen, welche Frist dem Stromanbieter für die Auszahlung des Sofortbonus zusteht. Erfahrungsgemäß werden diese Zahlungen häufig verspätet ausgezahlt. Gehen Sie dann am besten so wie oben beschrieben vor: Mahnen Sie mit einer Woche Frist und nach Ablauf der Frist erwägen Sie, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben.

Laut dem Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) ist es irreführend und unlauter, wenn ein Unternehmen den versprochenen Sofortbonus nach der vereinbarten Frist (gewöhnlich 60 oder 90 Tage) nicht auszahlt. Es ist nicht die Pflicht des Verbrauchers, das Unternehmen an die Auszahlung zu erinnern.

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79 Kommentare

  1. Hallo Herr Moeschler,
    vielen Dank für die guten Tipps und Anregungen.
    Eine kleine Anmerkung zum Verweise auf das EnWG: M.E. müsste der Verweis auf das EnWG nunmehr Artikel §40c Abs. 2 EnWG lauten (6 Wochen Frist).
    Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Seite
    S. V.

  2. Guten Tag,
    Ich habe zum 31.12.2022 bei stadtenergie gekündigt. Leider bis heute keine Schlussrechnung und Neukundenbonus erhalten. Habe wie beschrieben die 1. Mahnung per Mail gesendet. Als Antwort kam, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kommt es zu einem erhöhten Aufwand an Kundenanfragen. Das wars. Ich werde dann gleich die 2. Mahnung senden. Korrekt?
    Danke für Ihre ausführliche Hilfe. Mit freundlichen Grüßen A. Müller

    1. Hallo, auch bei stadrenergie auf deren e- mailaccount am 17.02.23 die fehlende gasrechnung angemahnt mit Frist zum 03.03.23. Eine interne automatisierte Mitteilung als Bestätigung erhalten. Wird über deren intere id verfolgt bisher keine Rückmeldung. Die Bewertungen von stadtenergie im Internet sind miserabel. Mal sehen was daraus wird 2. Mahnung geht zum 04.03 dann raus vg G. Hutter

  3. Hallo
    Wenn man 2 Stromkonten hat unterschiedliche Vertragskonten aber gleiche Kundennummer. Darf der Stromanbieter einfach Guthaben von dem einen Stromkonto auf das andere verrechnen wenn das ein Minus aufweist ? Oder ist das nicht rechtens da es ja 2 unterschiedliche Zähler und Konten sind.

    Grüße Isa

  4. Maxximo schickt keine Gasabrechnung, trotz Mahnung.
    Der Zähler wurde bereits am 6. Oktober abgelesen. Habe ein Guthaben, das mir somit ebenfalls nicht ausgezahlt wird.
    Ist es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten oder bei Netzagentur eine Beschwerde einzureichen?

  5. Hallo,

    wenn Guthaben falsch ausgezahlt wurde (mehr als die Hälfte wurde nicht ausgezahlt), kann man das vom Abschlag abziehen beim nächsten Überweisen? Kundenservice wurde bereits angeschrieben (tel. nicht zu erreichen).

    1. Maxximo schickt keine Gasabrechnung, trotz Mahnung.
      Der Zähler wurde bereits am 6. Oktober abgelesen. Habe ein Guthaben, das mir somit ebenfalls nicht ausgezahlt wird.
      Ist es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten oder bei Netzagentur eine Beschwerde einzureichen?
      Telefonisch ist MXximo nicht erreichbar.

  6. Guten Tag,
    danke für Ihre Ausführungen. Haben Sie auch eine Idee, was man als kleine GbR machen kann, wenn der Stromanbieter (e.on) mit der Abrechnung mittlerweile 8 Monate in Verzug ist, auf Fristsetzung nicht reagiert, nur vertröstet, und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen auch nicht den gewünschten Erfolg bringt?

  7. Sehr geehrter Herr Moeschler,
    ich möchte gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Warte jetzt schon 3 Monate auf die Endrechnung und Neukundenbonus. Habe der jura-strom 2 Erinnerungen per E-Mail gesendet, Antwort bei Rechnungserstellung kommt es momentan leider zu Verzögerungen. Dann habe ich 1 Mahnung per E-Mail gesendet mit einer Frist.
    Bis Heute noch keine Nachricht erhalten.
    Soll ich mich bei Ihnen in der Herrenstr. 14 per Telefon anmelden.
    Mit freundlichem Gruß
    Erhard Kalkhake

  8. Ich habe den Anbieter voxenergie gekündigt mit sonderkündigungsrecht da er im ersten vertragsjahr laufend den Preis erhöht hat und das nicht klar ersichtlich. Nach 3 Kündigungen war ich im Januar endlich erfolgreich. Nun sendet er seitdem aber meine Jahresabrechnung nicht .habe ihn schon mehrmals angemahnt.keine Antwort. Müsste eigentlich einiges zurück bekommen da sie im Februar einfach nochmal abgebucht haben .