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Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: So mahnen Sie

Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten. Bei Verzug mahnen Sie mit meinem Musterschreiben.
Überprüfen Sie auch Ihre Abrechnung. Viele Preiserhöhungen sind unzulässig und damit anfechtbar!

Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Jetzt Anbieter mahnen!

Guthaben Strom/Gas: Wann muss der Anbieter auszahlen?

Gas- & Stromanbieter müssen Abrechnungen innerhalb von 6 Wochen erstellen. Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abrechnung. Bei Verzug mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe der kostenlosen Musterbriefe (E-Mail / Fax / Einschreiben).

Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren
Inhaltsverzeichnis

I. Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: so wehren Sie sich

Folgende Vorgehensweise hat sich Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Foren und aus persönlichen Erfahrungen von anderen Verbrauchern zusammengetragen. Mit meinen Vorlagen sparen Sie zudem Zeit.

Strom Guthaben auszahlen Gas

Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage

Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.

Wenn Sie per FAX oder sogar rechtssicher per Einschreiben mahnen möchten, dann laden Sie den jeweiligen kostenlosen Musterbrief mit einem Klick herunter.

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Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an. 

Betreff: Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet

Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet

Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).

Viele Grüße [Ihr Name]

Senden Sie diese Vorlage ganz bequem per E-Mail an Ihren Energieversorger. Die E-Mail-Adressen für die größten Anbieter finden Sie in nachfolgender Tabelle:

Eon[email protected]
immergrün, idealenergie[email protected]
innogy[email protected]
jura strom[email protected]
Stromiokundenservice@stromio.de
Vattenfall[email protected]
yello[email protected]

Schritt 2: Rechnung / Guthaben fehlt immer noch? ⇒ mahnen Sie erneut!

Einige Anbieter reagieren nicht auf Ihr erstes Schreiben und halten die Frist nicht ein. Dies kenne ich insb. von Voxenergie, Primastrom, jura strom und eon. Schreiben Sie nach Ablauf der First per E-Mail eine weitere Mahnung.

  • Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
  • Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.

Kundennummer: [sofern vorhanden]

Vertragsnummer: [sofern vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich Sie zur Erstellung der Abrechnung / zum Auszahlen meines Guthabens aufgefordert. Die gesetzte Frist haben Sie nicht eingehalten. Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.

Viele Grüße [Ihr Name]

Optional: Online-Beschwerde

Zusätzlich können Sie den Druck erhöhen. Besonders empfehlenswert ist eine Beschwerde auf de.reclabox.com. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

Weiterlesen
  1. Öffnen Sie de.reclabox.com
  2. Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
    • Teaser:
      Guthaben wird nicht ausgezahlt
    • Beschwerdetext:
      Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.
    • Ihre Forderung:
      Umgehende Auszahlung meines Guthabens


In vielen Fällen werden die Online-Beschwerden gelöst. Da die Energieanbieter meine Internetseite schon kennen, hilft der Verweis auf meine Seite. Die Energieanbieter wissen, dass ich im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle Energie empfehle. Diese ist kostenpflichtig für die Energieversorger. Um dies zu verhindern, dürfte Ihr Anliegen nun vorrangig behandelt werden.

Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten

Wenn auch diese Beschwerde nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese ist für Sie kostenlos. Aus meiner Erfahrung wird der Anbieter dann sehr schnell reagieren. Denn je länger er jetzt braucht, um Ihre Beschwerde zu lösen, desto teurer wird es für ihn.

Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren

Abschlagszahlungen sind anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. Wenn also Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann müsste im Folgejahr der Abschlag sinken. Schließlich müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wenn die Preise jedoch erhöht wurden, muss nicht in jedem Fall der Abschlag sinken. Dies gilt es individuell zu berechnen.

Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter passen Ihren Abschlag automatisch an. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Ihren Abschlag selber auszurechnen und ggf. eine Reduktion des Abschlags einzufordern.

 

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Excel-Tool entwickelt. Mit nur wenigen Angaben können Sie die Abrechnung Ihres Energieversorgers kontrollieren und zudem die angemessene Abschlagshöhe bestimmen.

Stromrechnung Zählerstand falsch

Welche Strom- und Gasanbieter zahlen Guthaben nicht aus?

Anhang meiner Auswertung der Beschwerden auf de.reclabox.com habe ich ermittelt, dass sich Kunden u.a. über folgende Stromanbieter aufgrund zu später Abrechnungen und Guthabenauszahlungen beschweren:

  • Eon
  • ExtraEnergie (Vertriebsmarken ExtraStrom, HitStrom und PrioStrom),
  • Stromio (Vertriebsmarken Stromio, GrünweltEnergie und Gas.de),
  • Fuxx Die Sparenergie (Vertriebsmarken Fuxx, PlusStrom und Grüner Funke) sowie
  • immergrün (inkl. Meisterstrom und IdealEnergie).

Wenn Sie befürchten, dass Ihr Guthaben zu spät ausgezahlt werden könnte, dann sollten Sie bei Ihrer nächsten Mitteilung des Zählerstands per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt.

Damit signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Strom- oder Gasanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße

Rechtliche Grundlagen

Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Strom- und Gasanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Ergibt sich ein Guthaben (Rechnungsüberschuss), dann muss der Stromanbieter dieses Guthaben umgehend an Sie erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.

Weiterlesen

Eine Verrechnung mit mehreren Abschlagszahlungen ist nicht zulässig (LG Düsseldorf; AZ: 12 O 474/12; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Entgegenstehende ABGs sind nach §307 BGB unwirksam.

Ihr Stromanbieter ist rechtlich verpflichtet, die Fristen einzuhalten. Kommt dieser selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht seinen Pflichten nach, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden. Ihnen steht somit ein Sonderkündigungsrecht zu.


Verspätete Auszahlung des Sofortbonus

Häufig werden laut AGB der Sofortbonus nach 60 oder 90 Tagen ausgezahlt. Prüfen Sie zuerst in Ihren Vertragsunterlagen, welche Frist dem Stromanbieter für die Auszahlung des Sofortbonus zusteht. Erfahrungsgemäß werden diese Zahlungen häufig verspätet ausgezahlt. Gehen Sie dann am besten so wie oben beschrieben vor: Mahnen Sie mit einer Woche Frist und nach Ablauf der Frist erwägen Sie, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben.

Laut dem Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) ist es irreführend und unlauter, wenn ein Unternehmen den versprochenen Sofortbonus nach der vereinbarten Frist (gewöhnlich 60 oder 90 Tage) nicht auszahlt. Es ist nicht die Pflicht des Verbrauchers, das Unternehmen an die Auszahlung zu erinnern.

Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
STROM ab 24 Cent/kWh

empfohlene Anbieter:

Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas

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GAS ab 6 Cent/kWh

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* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt

Ausgezeichnet
4.9
Hubel D.
Sehr gute Anlaufstelle für Kunden dubios agierende Stromanbieter wie in unserem Fall die VOXENERGIE.
marco S.
Ich bin sehr enttäuscht über die Gleichgültigkeit des Anwalts oder wer auch immer er ist, nachdem ich mehrere E-Mails mit Fotos an die Verbraucherhilfe geschickt hat mit Abschluss Rechnung und Preiserhöhung von 2022 und 2023 durch mivolta Dass ich trotz der Tatsache, dass er mir einen Vertrag für den Werbeanruf gemacht und mir einen Garantiepreis für die Dauer des Vertrages versprochen hatte, immer noch vergeblich auf eine Antwort warten muss, wie und was getan werden könnte, um die Schlusszahlung von mivolta zu korrigieren Ich hoffe wirklich, dass der Anwalt meine Bewertung liest und sein Gewissen prüft und beschließt, meine E-Mails mit den Dokumenten zu überprüfen, die er brauchte, die ich beigefügt habe, und mir so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, zumindest eine Bestätigung, dass er meine E-Mail erhalten hat.
Antwort vom Eigentümer: Sehr geehrter Herr Sapioli,vielen Dank, dass Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben. Sie haben ein Kontaktformular ausgefüllt, sodass wir Ihnen Fall prüfen und ein kostenloses Musterschreiben bereitstellen können.Bitte entschuldigen Sie! Bisher haben wir leider keine Unterlagen Ihrerseits erhalten und Ihnen deshalb auch keine weitere Rückmeldung gegeben. Wir haben im System allerdings nachvollziehen können, dass es ein Fehler mit Ihrer Email-Adresse gab, Wahrscheinlich hat dazu geführt, dass Ihnen unsere Nachricht nicht zugestellt wurde. Bitte seien Sie so gut und geben Sie uns eine 2. Chance.Den Kontakt haben wir inzwischen wieder hergestellt, sodass wir Ihr Problem mit der Preiserhöhung und dem untergeschobenen Vertrag nun bearbeiten können.
Paddwell
Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor. Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken._________________***Juni/2023:***Ich bin erst kürzlich auf Herrn Moeschler gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner prekären Situation noch gut heraus zukommen.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten, den neuen Vertrag beim neuen Anbieter hatte ich bilateral geschlossen.Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich zusätzlich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Dann kam widererwarten eine Preiserhöhung (auf 70,86 Cent / kWh) in 07/2022. Bis hier war ich „zufriedener Kunde“ (seit 2015!). Die Begründung war schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam während die Krise bereits in vollem Gange war. Man kann hier ganz klar Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder sehr. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!_________________***Januar/2024:***Seit 08/2023 habe ich mich der "Sammelklage" angeschlossen. Das Verfahren läuft und die EVD (bzw. ExtraEnergie) wehrt sich massiv und verzögert das Ganze.Ich habe am 31/12/2023 meinen Vertrag zum 31/05/2024 gekündigt und bereits nach Rücksprache und Beratung durch Herrn Moeschler einen neuen Stromlieferanten (LichtBlick) gefunden, der neben einer Preisersparnis von mehr als 100% (statt 70,86 Cent / kWh sind es jetzt 31,08 Cent / kWh = 39,78 Cent / kWh Differenz) gibt es auch eine kürzere Kündigungsfrist von 4 Wochen (statt bisher 6 Wochen) und einen Neukundenbonus von 222,56€.
Liane W.
Ich habe mir Hilfe bei Dr. Matthias Moeschler gesucht. Er hat mich bis jetzt kostenlos beraten und mein Gefühl im Recht zu sein bestärkt. Ich werde Ihn auch offiziell beauftragen, mein Recht durchzusetzen.Das ist das Problem:"Vattenfall macht seine eigenen Regeln"Ich bekam eine Preiserhöhung und habe mich telefonisch auf einen anderen Vertrag bzw. eine Vertragsänderung geeinigt. Ich füllte den zugeschickten Link aus und hörte nichts mehr davon. Stattdessen kassiert Vattenfall jeden Monat über das doppelte des marktüblichen Preises ( trotz Gaspreisbremse ) und dem Preis, auf den wir uns eigentlich geeinigt hatten. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass der von Vattenfall angebotene Vertrag nicht zustande kam. Ich hatte mehrfach gefordert, das aufgezeichnete Gespräch mit unserer Einigung mal abzuhören. Mit dem “Kundenservice” ist keine sachliche Kommunikation möglich. Das habe ich dann irgendwann aufgegeben, aber mit der Preiserhöhung bin ich trotzdem nicht einverstanden.1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.Beide Punkte habe ich ausführlich erläutert.Unterm Strich teilt Vattenfall mir immer nur mit, dass Sie mir die Preiserhöhung fristgerecht mitgeteilt hätten und dass Sie meine Beschwerden nicht weiter bearbeiten würden. Verweise auf Urteile vom BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20), OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19), LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18) werden ignoriert.
Frank B.
Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.
Matthias M.
Gute Unterstützung. Danke!
Nach N.
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
M K
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.
Sanja T.
T K
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl K.
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche Unterstützung
Ivan G.
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.
Alexander G.
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne H.
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Christiane M.
Stephanie H.
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael D.
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.
Arne A.
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank
Silke Kruse W.
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert
Dennis S.
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten R.
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!
Michael W.
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.
Susanne H.
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!
Jacqueline H.
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽
Uwe G.
Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann
Michael B.
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen
Wolfgang P.
Nachdem mein bisheriger Stromanbieter den Preis trotz Preisfix einfach verdoppelt hat, habe ich hier schnelle und günstige Hilfe auf der Suche nach einem neuen Anbieter bekommen.Vielen Dank nochmal.
Andrea D.
Nur durch die Hilfe von Herrn Moeschler konnte ich einen sehr "dubiosen" Stromvertrag erfolgreich kündigen. Ich kann ihn und sein Portal nur empfehlen und werde in Zukunft seine Hilfe bei der Suche eines neues Stromanbieters gerne in Anspruch nehmen. Das ist gegenwärtig ziemlich schwierig.
Jasmin W.
Total schnelle Antwort, es hat zumindest bzgl. des Stromvertrages geholfen und dann die Hilfe noch kostenlos, vielen lieben Dank, super Arbeit
Susanne H.
Wir hatten Gas + Strom von immergrün. Über Preiserhöhungen wurden wir nicht informiert ! Durch die Hilfe von Herrn Moeschler haben wir uns erfolgreich dagegen wehren können !! Vielen vielen Dank dafür 🙂
Gunther F.
Hr. Moeschler ist erste Wahl bei Problemen mit Stromanbietern und Preiserhöhung. Er hat mir und einer Bekannten einen sehr guten Stromvertrag vermittelt und war sehr freundlich und Hilfsbereit bei Problemen beim Wechselprozess bei der Bekannten, bei mir war der Wechsel nach 4 Tagen!!! schon abgeschlossen.Ich empfehle ihn gerne weiter und bedanke mich herzlich bei ihm!!!
M. A.
Nur positive Erfahrungen! Nach Preiserhöhung meines bisherigen Stromanbieters hat mir Herr Möschler einen attraktiven und günstigen Stromanbieter vermittelt.
Mark F.
Super Vorlage - Danke!
Brigitta L.
Vielen Dank für das sehr schnelle Angebot bezüglich eines Stromanbieterwechsels. Leider kam der Vertrag nicht zu Stande, weil wir uns anderweitig entscheiden mussten. Für die Zukunft würde wir in jedem Fall immer eine Angebotsanfrage bei Herrn Moeschler in Betracht ziehen.Brigitta und Frank
Hen M.
Erfolg durch die Verwendung des Musterschreibens. Dankeschön.
Frieder G.
Bin mit der Beratung, mit den gegebenen Informationen und Hilfestellung vollens zufrieden.
Max D. Z.
Dank der Tipps von Herrn Moeschler sind wir die Kriminellen losgeworden. Sehr zu empfehlen!
Rüdiger P.
Antwort vom Eigentümer: Lieber Hr. Paudler, Sie beschweren sich über Eon, bewertet haben Sie aber mich (Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de). Ich versuche Menschen mit derartigen Problemen zu helfen. Gerne unterstütze ich auch Sie.Da hier eine Verwechslung vorliegt möchte ich Sie bitten, die Rezension zu löschen.Vielen Dank. Matthias Moeschler
Marin Z.
Abed A.
Sehr Nett und ehrlich
Sascha R.
Schnelle, kostenlose und erfolgreiche Hilfe. Herzlichen Dank!
Klaus W.
Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über den Tisch gezogen wird. Die Qualitäts-Liste der Stromanbieter habe ich bei neuen Stromverträgen immer beachtet und seitdem keinen Ärger mehr. Man spürt, dass es um die gute Sache und nicht um Gewinnmaximierung geht, was man heute nicht mehr oft findet.
uwe ralf S.
Wahnsinn , nur diese Seite erwähnt . Nach 4Tage war alles geklärt. Danke
J
Sehr schnelle Unterstützung beim Anbieterwechsel mit guten Vorschlägen zur Preisersparnis. Absolut zu empfehlen!
Regine O.
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank!Ich möchte meine Rezension noch ergänzen. Es sind jetzt 8 Wochen vergangen und ich habe den 1. Teilerfolg erreicht.Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.
German B.
Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen. Mit seiner Hilfe konnte ich die Preiserhöhungen wiedersprechen. Ich wünsche ihn alles gutes!
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Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.

Bitte nennen Sie Ihren Anbieter:
Sind Sie Strom- oder Gaskunde?

Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Dr. Matthias Moeschler Verbraucherhilfe Stromanbieter

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.

Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. 

Erfahren Sie hier mehr über mich!

Welche Erfahrungen haben Sie mit Guthabenrückzahlungen gemacht? Konnten Sie sich wehren?
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