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  1. Hallo,
    ich habe meine Eigentumswohnung in Passau im Herbst 2022 verkauft. Übergabe der Wohnung war am 06.11.2022. Im Notarvertrag wurde der Übergang der Lasten auf den Käufer ab diesem Zeitpunkt vereinbart. Meinen Stromanbieter habe ich den Verkauf schon frühzeitig mitgeteilt und zum 06.11.2022 den Zählerstand der Wohnungsübergabe dem Stromanbieter mitgeteilt. Eine Endabrechnung habe ich auch erhalten und beglichen. Mitte Februar habe ich auf einmal eine Rechnung von den Stadtwerken Passau erhalten für den Strom vom 07.11.2022 bis 30.11.2022 für die Wohnung in Passau. Zu diesem Zeitpunkt war die Wohnung aber schon nicht mehr in meinem Besitz und ich konnte somit keine Leistungen der Stadtwerke Passau mehr beziehen. Ich war aber seit 2016 nicht mehr Kunde bei den Stadtwerken in Passau und hatte bis November 2022 einen anderen Anbieter.

    Ich habe die Rechnung nun mit dem Übergabeprotokoll vom 06.11.2022 wieder an die Stadtwerke Passau zurückgesendet.
    Wie kann es sein, dass man auf einmal wieder Kunde bei einem Energieversorger werden kann ohne mit diesem ein Vertrag abgeschlossen zu haben?
    Verwunderlich ist auch, wie die Stadtwerke Passau an meine neue Adresse gekommen sind? Ein Telefonat brachte keine Aufklärung sondern nur noch mehr Verwirrung. Mir wurde gesagt, ich hätte dem Vertrag bei Ihnen kündigen müssen. Dabei hatte ich doch seit 2016 keinen Vertrag mehr bei den SWP und auch keine Kundennummer. Meine aktuelle Kundennummer (andere als im Altvertrag) und das ich einen „Vertrag“ mit den SWP habe, habe ich ja erst im Februar 2023 erfahren. Mit dem Käufer wurde bei der Übergabe übrigens vereinbart, dass dieser sich um den Strom gleich am nächsten Werktag kümmern wird.
    Ist das Vorgehen der Stadtwerke Passau rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Guten Tag,
    wir haben eine Wohnung erworben; die Schlüsselübergabe und die Abnahme war heute, am 13.10.22
    Der Zählerstand (Nr.: 108306) lautet 32 kw.
    Ab heute soll der Vertrag mit dem neuen Zählerstand auf unseren Namen lauten:.
    Reinhard u. Katharina Gröning
    Vinzenzstr. 16
    49740 Haselünne.
    Der bisherige Vertragspartner war Lüske Invest GbR.
    Unser bisheriger Vertrag in der alten Wohnung

    49774 Lähden
    Schulstr. 5b
    soll noch bis zur endgültigen Übernahme an den Käufer unseres bisherigen Hauses bestehen bleiben.
    Ich bitte um Bestätigung per eMail ([email protected])
    Vielen Dank
    MfG.
    Reinhard Gröning

    Vinzenzstr. 16
    49740 Haselünne Kd.-Nr.: 21321859, Vertragsnr: 1002191225

  3. Hallo,
    ich möchte meinen Stromvertrag kündigen da ich zurück zu meinen Eltern ziehe und dort bereits ein Stromvertrag besteht. Folgendes steht in den AGB’s:
    9. Umzug
    9.1. Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. voxenergie gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch voxenergie an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.

    Welche Daten und Nachweise können/dürfen da verlangt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  4. Hallo Dr. Moeschler,
    bei uns steht ein Umzug innerhalb der gleichen Ortschaft kurz bevor und der aktuelle Stromversorger (Mainova) sagt, eine Vertragsmitnahme sei nicht möglich, nur ein neuer Vertrag. Statt 24ct kW/h jetzt satte 49ct kW/h. Laut letzter Anpassung der AGBs aus 2019 heißt es aber: „Ihr Liefervertrag gilt, sofern ungekündigt und die Mainova an der neuen Anschrift ebenfalls Strom liefert, zu unveränderten Konditionen weiter.“ Damit ist die Sache für uns klar. Wie können wir die Vertragsfortführung erwirken? Aktuell hat eine Kündigung bei den Marktpreisen kaum einen Vorteil für uns.
    Vielen Dank vorab & Grüße

  5. Hallo,

    bei mir steht demnächst ein Umzug an – und ich habe einen sehr vorteilhaften Alt-Tarif (SWM M-Ökostrom Eintarif), der trotz kürzlich erfolgter Preiserhöhung günstiger als die aktuell verfügbaren Tarife ist.
    Habe ich ein Recht darauf, bei einem Umzug den Alt-Tarif zu behalten?

    Viele Grüße, Martin

    1. Ich habe eine ähnliche Situation wie Martin. Ich habe einen bestehenden Vertrag der wesentlich günstiger ist als alle neuen und will ihn behalten und mitnehmen. Der Vertrag läuft noch 19 Monate, Preisbindung ist noch mehrere Monate. Ich habe den Umzug schon vor 4 Wochen im Kundenportal und auch der Hotline gemeldet mit Zähler usw gemeldet. Der Anbieter, der ganz Deutschland versorgt, reagiert auf die Anfragen überhaupt nicht und die Hotline vertröstet mich nur, ich würde bald was hören, aber nichts passiert. Ich habe den Umzug jetzt auch per Einschreiben mitgeteilt. Umzug ist in 2 Wochen. Finde aber kaum Tipps ,wie ich mich verhalten soll, wenn weiterhin keine Reaktion kommt.

      1. Hallo, vielen Dank für den Artikel.

        Ich habe frühzeitig bei meinem Stromanbieter angerufen, da ich mich informieren lassen wollte, was ich wann melden muss, da ich einen Umzug plane. Man teilte mir nun mit, dass ich am neuen Wohnort ein neues ANgebot von meinem jetztigen Stromanbieter bekomme (Versorgung ist also möglich), da ich den Vertrag zu diesen Konditionen nicht mitnehmen darf. Angeblich will das der Netzbetreiber so.
        Im Internet finde ich nichts, was dies bestätigt. Ist dies ein Versuch des Stromanbieters günstige Bestandskunden loszuwerden? Kann ich dagegen vorgehen?

  6. Hallo,

    ich muss gesundheitsbedingt schnell aus meiner Wohnung. Habe zum 1.3.21 einen neuen Sromanbieter, dem ich nach 1 Monat schon eine neue Adresse angeben muss. Was soll ich tun? Es handelt sich um innogydirekt. Ich moechte gerne Sonderbonus und Bonus behalten. Wie geh ich vor?

    Gruss Anna