Umzug Strom: Hinweise | Kündigung | Meldungen | Kosten
Auf der Seite finden Sie Links, Vorlagen, Tipps sowie Hinweise zu allen weiteren Fragen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
So vermeiden Sie Zusatzkosten beim Umzug Ihres Stromanbieters:
- So früh wie möglich sollten Sie den Umzug Ihrem Stromanbieter melden und am Tag des Umzugs sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen.
- + III. Prüfen Sie, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
- Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, dann sollten Sie Ihren Anbieter möglichst früh kündigen und zu einen meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter wechseln.
- V. Es drohen Zusatzkosten, wenn Sei Ihren Meldepflichten (I.) nicht nachkommen oder wenn Sie Kunde einiger kritischer Anbieter sind.
Auf dieser Seite habe ich Ihnen wertvolle Links, Vorlagen, Tipps sowie Hinweise zu allen weiteren Fragen (VI.) zusammengestellt, damit Sie Zusatzkosten vermeiden und möglichst schnell Ihren Umzug abwickeln können.
I. Umzug Stromanbieter: ToDos für jeden Kunden
a) Umzug anmelden
Wenn Sie umziehen, sollten Sie dies Ihren Strom- und Gasanbieter frühzeitig mitteilen, um Zusatzkosten zu vermeiden. Ihre Meldefrist finden Sie in Ihren AGBs. Suchen Sie nach dem Schlagwort „Umzug“.
In den meisten AGBs ist regelt, dass Sie mindestens vier Wochen vor dem Umzug den Stromanbieter darüber informieren. Der Grund liegt darin, dass die meisten Stromanbieter Sie gerne als Kunden behalten möchten. Sie sind verpflichtet Ihre neue Zählernummer, den voraussichtlichen Aus- und Einzugstermin sowie die neue Anschrift mitzuteilen.
Am 30.03.2020 sahen folgende Anbieter eine 2 bzw. 3-wöchige Kündigungsfrist vor:
2-wöchige Frist | RWE, yello |
1-Monats-Frist | eprimo, Eon, immergrün (365 AG), Stromio, Vattenfall |
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Wenn Sie beim Anbieter bleiben wollen:
Sie können Kunde des Anbieters bleiben, wenn er Sie am neuen Wohnort ebenfalls mit Energie beliefern kann. Melden können Sie den Umzug entweder per E-Mail, Fax, postalisch per Einschreiben/Einwurf oder über das Kundenportal (sofern vorhanden). Ich habe bisher immer über das Kundenportal meinen Umzug mitgeteilt und sehr schnell eine Bestätigung erhalten. Bei eprimo finden Sie den Umzugsservice z.B. unter „Services“.
Rechtssicher ist dieser Weg jedoch nicht. Die Meldung können Sie vor Gericht nur nachweisen, wenn Sie diese postalisch per Einschreiben/Einwurf tätigen. Da dies mit Mehrkosten verbunden ist, länger dauert und in den meisten Fällen nicht notwendig ist, habe ich bisher davon abgesehen.
Alternativ können Sie auch per E-Mail Ihren Umzug anmelden. Folgende Vorlage bietet sich hierzu an:
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen meinen Umzug mitteilen. Ich behalte bis zum xx.xx.202x meine bisherige Anschrift und ziehe ab dem xx.xx.202x in meine neue Wohnung um [Adresse]. meine neue Zählernummer lautet [xxx] / ist mir noch nicht bekannt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Umzugsmeldung innerhalb von 14 Tagen zu.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn Sie Ihren Anbieter kündigen wollen
Wollen Sie Ihren Anbieter kündigen, dann können Sie die Umzugsmeldung zusammen mit der Kündigung versenden. Dies geht häufig auch über das Kundenportal. Einfacher und schneller dürfte es jedoch sein, wenn Sie den Hinweisen unten folgen.
b) Zählerstand ablesen
Am Tag des Umzugs sollten Sie unbedingt Ihren Strom- und Gaszähler ablesen. Senden Sie den Zählerstand zusammen mit der Zählernummer direkt an Ihren Netzbetreiber und Ihren Strom- und Gasanbieter. Ihr Versorger benötigt diese Informationen, um korrekt abrechnen zu können. Am besten Sie machen ein Foto, um mögliche Beanstandungen im nachhinein belegen zu können.
Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Zählernummer und den korrekten Zählerstand notieren. Wenn Ihnen ein Fehler passiert, wird es aufgrund Ihres Umzugs schwierig sein, diesen zu korrigieren! Wenn Sie sich unsicher sind, dann schauen Sie sich Ihre letzte Abrechnung an. Dort ist die Zählernummer und der letzte Zählerstand notiert. Prüfen Sie den aktuellen Zählerstand auf Plausibilität. Weiterführende Hinweise zum Ablesen finden Sie hier.
c) Stromrechnung kontrollieren
Spätestens 6 Wochen nach Ihrem Umzug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung. Kontrollieren Sie diese. Da das Nachrechnen nicht ganz trivial ist, habe ich ein hilfreiches Tool für Sie erstellt, dass Ihnen Arbeit abnehmen wird.
Je nachdem, ob Sie ein Sonderkunde (II.) sind oder noch nicht Ihren Stromanbieter gewechselt haben und damit in der Grundversorgung sind (III.), fallen bei Ihnen weitere ToDos an.
ToDos für Sonderkunden
Sie haben Ihren Grundversorger zuvor bereits gekündigt und sind zu einem anderen Anbieter gewechselt.
Wenn a) Sie zu jemand anderes einziehen oder b) wenn Ihnen der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihrem Anbieter korrekt kündigen. Beim Umzug gibt es nämlich Besonderheiten zu beachten. Nach der Kündigung sollten Sie darauf achten, dass Sie zu einen meiner empfohlenen Anbieter wechseln. Es gibt leider zu viele schwarze Schafe in der Branche, die z.B. Boni verweigern, Preise versteckt und drastisch erhöhen, Guthaben nicht auszahlen oder gar Pleite gehen. Beachten Sie zudem, dass Ihr Neukundenbonus verweigert werden könnte, sofern der Vertrag weniger als 12 Monate läuft.
a) Kündigen wegen Umzug zu Eltern / Partner / WG Wenn Sie in die Wohnung einer anderen Person einziehen(z.B. zurück zu Ihren Eltern, zu oder Ihren Partner etc.), auf die bereits ein Liefervertrag läuft, dann haben Sie ein Kündigungsrecht. Schließlich kann je Anschluss ja nur ein Stromvertrag bestehen. Einige Anbieter fordern dennoch vom Verbraucher, weiterzuzahlen. In diesem Fall empfehle ich Ihnen anhand des §313 BGB zu argumentieren, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen ist und damit die Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses ein Kündigungsrecht darstellt. Teilen Sie ihm ferner mit, dass nach deutschem Recht nur einen Energievertrag pro Belieferungsstelle möglich ist. Daher muss er Ihre Kündigung anerkennen.
b) Ihr Stromanbieter gesteht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu Ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Strom-Vertrag bei Umzug hätten Sie nur, wenn Sie noch im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden. Als Sonderkunde haben Sie jedoch grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur dann zu, wenn eines der drei folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Stromanbieter kann Sie nicht versorgen: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn der bestehende Stromanbieter Sie nicht in der neuen Wohnung mit Strom beliefern kann.
- Umzug führt zu Preiserhöhung: Wenn der Verbraucher nach dem Umzug höhere Preise bezahlen muss, weil z.B. der Versorger für unterschiedliche Regionen unterschiedliche Preise berechnet, liegt de facto eine Preiserhöhung vor. Für eine Preiserhöhung steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Stromanbieter gewährt freiwillig ein Sonderkündigungsrecht: Der Stromanbieter kann selbst wählen, ob er dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zugesteht. Dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. In vielen Fällen haben die Versorger Ihren Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug in den AGBs eingeräumt. Um dies herauszufinden, müssen Sie sich die für Sie gültigen AGBs anschauen. Suchen Sie hierzu nach der Überschrift „Umzug“. Die meisten AGBs ähneln sich inhaltlich und sprachlich sehr. Nachfolgend sind die AGBs von Eon abgebildet:
Gemäß den AGBs vom 30.03.2020 sahen folgende Anbieter ein bzw. kein Sonderkündigungsrecht vor:
Sonderkündigungsrecht: ja! | innogy, RWE |
Sonderkündigungsrecht: nein! | eprimo, Eon, immergrün (365 AG), Stromio, Vattenfall, yello |
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dann sollten Sie dies nutzen und die Hinweise zur Kündigung und zum Anbieterwechsel (IV) lesen. Wenn Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zusteht, bleiben Sie Kunde. Sie können jedoch planmäßig zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie auch in diesem Fall die zuvor erwähnten Hinweise.
ToDos für Sonderkunden
Sie sind Kunde bei Ihren Grundversorger und sind nicht zu einem anderen Anbieter gewechselt. In diesem Fall haben Sie grundsätzlich ein Kündigungsrecht von zwei Wochen, das auch im Falle eines Umzugs wirksam ist.
Da der Tarif des Grundversorgers ca. 20% teurer ist, sollten Sie Ihren Anbieter wechseln. Viele Grundversorger-Kunden sind verunsichert, weil es einige Schwarze Schafe gibt, die z.B. den Neukundenbonus verweigern, Preise versteckt erhöhen, Guthaben nicht auszahlen oder sogar Pleite gehen. Zum Glück gibt es nur wenige Anbieter, die Probleme bereiten. Mit meinen folgenden Hinweisen in Kapitel IV. können Sie ganz bequem Ihren Anbieter kündigen und Sie werden zu einen meiner empfohlenen Anbieter wechseln. Es kostet Sie nur 10 Minuten. Dieser Aufwand lohnt sich!
Wenn Sie nicht kündigen möchten, werden Sie im Tarif des neuen Grundversorgers automatisch mit Strom und Gas versorgt.
Richtig kündigen – diese Anbieter empfehle ich
c) Stromrechnung kontrollieren
Sie sollten den Vertrag möglichst schnell selber kündigen und nicht Ihren neuen Stromanbieter damit beauftragen. Zum einen dürfen nur Sie Ihre Sonderkündigungsrechte aussprechen. Die Kündigung durch den neuen Anbieter ist dann nicht wirksam. Zum anderen ist oft Eile geboten. Häufig benötigt Ihr neuer Anbieter einige Wochen, bis er Ihren neuen Vertrag bearbeitet hat und die Kündigung rausschickt. Durch den Zeitverzug können Zusatzkosten entstehen und die gesamte Kündigung ist gefährdet.
Kündigen Sie per E-Mail und nutzen Sie das Kundenportal Ihres Anbieters (sofern vorhanden). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie zusätzlich per Einschreiben/Einwurf kündigen, um den Erhalt der Kündigung nachweisen zu können.
Stellen Sie sicher, dass Sie in der folgenden Vorlage die richtige Zählernummer Ihrer alten Wohnung angeben. Ihre Kunden- und Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung oder im Vertrag. Wenn Sie fälschlicherweise z.B. die Zählernummer Ihres Nachbarn angeben, dann schließen Sie einen Vertrag für die Nachbarwohnung und für Ihre Wohnung kommt zusätzlich ein Vertrag für die Grundversorgung zustande. Sie haben dann zwei Verträge, die zu Mehrkosten führen.
[Bei postalischer Kündigung: Anschrift des Anbieters sowie Datum ergänzen]
Betreff: Kündigung des Stromvertrags wegen Umzug
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Umzug am: [xx.xx.202x]
Jetzige Anschrift: [Ihre derzeitige Anschrift]
Zukünftige Anschrift: [Ihre zukünftige Anschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Umzugs kündige ich den bestehenden Stromvertrag. Mir steht ein Kündigungsrecht zu, weil
[bitte Kündigungsgrund auswählen]
– ich in den Haushalt meines Partners einziehe und dort bereits ein Stromvertrag besteht.
– Sie mich am neuen Wohnort nicht mit Energie beliefern können.
– Sie eine Preiserhöhung im Rahmen des Umzugs vorgenommen haben.
– gemäß Ihrer AGBs ein Recht auf Sonderkündigung besteht.
– ich Kunde in der Grundversorgung bin und mir ein 2-wöchiges Sonderkündigungsrecht zusteht.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.
Viele Grüße [Ihr Name]
Sollte der Stromanbieter Ihre Kündigung nicht annehmen oder ignorieren, finden Sie hier weiterführende Hinweise.
Drohende Zusatzkosten
a) Ummeldung vergessen
Wenn Sie die Ummeldung vergessen oder die Fristen nicht einhalten, können Zusatzkosten anfallen. Die drohenden Zusatzkosten setzen sich aus den weiteren Betrieb der Entnahmestelle und mehr Verbrauch nach Ihrem Umzug zusammen.
- Beim Betrieb der Entnahmestelle: Der Netzbetreiber hat eine rückwirkende Auszugsmeldung von bis zu 6 Wochen zu akzeptieren. Deshalb darf er erst nach diesen Zeitraum Gebühren Ihrem Stromversorger in Rechnung stellen, der die Kosten dann weiterleiten wird.
- Verbrauch nach Auszug: Wenn nach Ihrem Auszug weiterhin Strom an Ihrer alten Abnahmestelle verbraucht wird, besteht die Gefahr, dass Sie hierfür aufkommen müssen. Um Ihren Schaden zu reduzieren ist es daher sinnvoll, wenn Sie (wie zuvor beschrieben) ein Foto vom Zählerstand machen.
Einige Anbieter räumen sich zudem das Recht ein, den Vertrag vorzeitig beenden zu dürfen. Einige der Anbieter werden kritisiert dies zu tun, damit Sie Ihnen nicht den Neukundenbonus auszahlen müssen. Auf diese weise können Ihnen hohe Verluste drohen. Es besteht auch die Gefahr, dass Ihr Anbieter einen Schadensersatz einfordert. Die drohenden Zusatzkosten können Sie in den AGBs nachlesen. Dies sei beispielhaft anhand derer von immergrün dargestellt. Dieser Anbieter fordert, wenn Sie die Ummeldung vergessen, Zusatzkosten in Form einer Umzugspauschale, Schadensersatz sowie den Mehrverbrauch, wenn weiter Energie von Ihrem Anschluss entnommen wird. Ob diese Zusatzkosten zulässig sind, ist mehr als fraglich. Dies belege ich nachfolgend.
b) Gefahr: Nichterfüllungsschaden
Seit 2016 beschweren sich Verbraucher über Nichterfüllungsschäden, die einige Stromanbieter (z.B. FUXX Die Sparenergie, Grüner Funke, immergrün) nachträglich einfordern. In diesen Fällen nehmen einige Stromanbieter die Kündigung des Stromvertrags an. Nach der erfolgreichen Kündigung fordert der Stromanbieter eine Kompensation dafür, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst wurde. Betroffene Verbraucher sollten sich dagegen wehren. Wie Sie dies am besten tun, habe ich hier beschrieben. Dieser Nichterfüllungsschaden wird auch gefordert, wenn der Verbraucher seinen Informationspflichten nicht rechtzeitig oder nur unvollständig nachkommt.
Wenn der Verbraucher seinen Informationspflichten nicht vollständig nachkommt, räumen sich einige Stromdiscounter das Recht ein, den Vertrag zu beenden. Dadurch kann der Verbraucher seinen Neukundenbonus verlieren.
c) Versteckte Zusatzkosten in den AGB
Im Oktober 2017 habe ich erstmalig in den AGBs der immergrün nachgelesen, dass eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ berechnet wird. Die Fuxx Sparnergie hat nun nachgezogen und fordert eine Umzugspauschale i.H.v. 45€ und die Wunderwerk AG, die seit Februar 2018 tätig ist, sieht ein Pausachle von 60€ vor. „Dem Kunden bleibt hierbei jedoch der Nachweis gestattet, dem Energieversorger sei ein Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die angesetzte Pauschale.“ (AGB immergrün, Stand: Februar 2018).
Dieser Satz ist auch nach mehrmaligen Lesen nicht klar verständlich. Anscheinend steht es dem Kunden zu nachzuweisen, dass immergrün (ehemals 365 AG) geringere Kosten angefallen sind. Wie dies möglich sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Hier erwarte ich in Zukunft einige Konflikte zwischen Verbrauchern und dem Unternehmen. Bei keinem anderen Stromanbieter habe ich von solchen Umzugspauschalen gelesen oder gehört. Ich gehe schwer davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist und noch in absehbarer Zeit von deutschen Gerichten kassiert wird.
Es ist davon auszugehen, dass bei einem Ummelden keine hohen Kosten für die Stromanbieter anfallen. Schließlich sieht §20 GGV III vor, dass bei einem Lieferantenwechsel auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund dürfte diese AGB für Verbraucher überraschend und daher unzulässig sein. Nach Leitbild des §20GVV ist eine zweiwöchige Meldungsfrist vorgesehen. Aus diesem Grund ist die häufig geforderte vierwöchige Frist insbesondere dann kritisch zu sehen, wenn Zusatzkosten mit einer Verletzung der Informationspflicht begründet werden.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Weiterführende Fragen & Antworten und Sonderfälle
Ihren Umzug müssen Sie häufig 4 Wochen vor Umzug, mindestens jedoch 2 Wochen vor Umzug melden. Ihre Mitteilungsfrist entnehmen Sie Ihren AGBs. Sie können Ihren Umzug per E-Mail, Fax, postalisch per Einschreiben/Einwurf oder über das Kundenportal tätigen.
Wenn Ihr Energieversorger Sie auch am neuen Wohnort beliefern kann, dann können Sie in den allermeisten Fällen Ihren Vertrag mitnehmen. Sie können Ihren Wunsch schriftlich mitteilen, am einfachsten dürfte es jedoch sein, wenn Sie sich in Ihr Kundenportal einloggen. Wie unter Ia) beschrieben, bieten viele Anbieter einen Umzugsservice an.
Da Ihr Vertrag personengebunden ist, übertragen viele Anbieter Ihren Vertrag nicht auf andere Personen. Insofern müssten Sie Ihren Vertrag zunächst kündigen und die andere Person kann dann den nächsten Vertrag auf sich abschließen. Fragen Sie aber vorsichtshalber bei Ihrem Stromanbieter nach, ob eine Ummeldung nicht vielleicht doch möglich ist.
Jeder Mieter ist selber dafür verantwortlich, seinen Stromanbieter den Ein- und Auszug mitzuteilen. Damit korrekte Abrechnungen gestellt werden können, ist es wichtig, den Zählerstand zu protokollieren. Bei Leerstand tritt die Grundversorgung automatisch ein. Die Kosten zahlt der Vermieter. Da Leerstände wenn überhaupt nur sehr kurz ausfallen, lohnt es sich häufig nicht, den Grundversorger zu kündigen und zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Lediglich bei längeren Leerständen und wenn Energie für Renovierungsarbeiten anfallen, lohnt es sich, den Stromanbieter zu wechseln.
Vermieter dürfen nicht ihren zukünftigen Vermieter beim Versorger anmelden. Dadurch würden Sie gegen den Datenschutz verstoßen. Zudem hat jeder Mieter das Recht, seinen eigenen Stromanbieter frei auszuwählen.
Sie können bei Umzug Ihren Vertrag außerplanmäßig kündigen, wenn Sie in der Grundversorgung sind (II.) oder (III.) wenn Sie a) zu einer anderen Person in eine andere Wohnung einziehen, b) wenn der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht versorgen kann oder c) Ihnen in den AGBs ein Sonderkündigungsrecht zugestanden wird.
Wenn Sie aufgrund Ihres Umzugs z.B. über einen Monat lang über zwei Wohnungen verfügen, dann gilt Folgendes:
- Nicht nur die Miete, sondern auch die Stromkosten fallen in zwei Wohnungen an.
- Wenn Sie den Vertrag übernehmen wollen, teilen Sie die Überschneidung Ihrem Stromanbieter mit. Der Anbieter wird Sie dann für einen Monat an beiden Wohnungen mit Strom beliefern.
- Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen, dann teilen Sie dem Anbieter das Datum mit, an dem Sie die alte Wohnung verlassen und teilen Sie dem neuen Anbieter mit, ab wann Sie die neue Wohnung beziehen.
Wenn Sie ein Hauseigentümer sind, dann haben Sie (neben Ihrem Stromvertrag) auch einen Netzanschlussvertrag. Auch in diesem Fall gilt: Nehmen Sie möglichst früh Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber auf. Dieser Netzanschlussvertrag muss entweder an Ihre neue Adresse verlegt werden, oder gekündigt und dann mit einem neuen Netzbetreiber geschlossen werden.
Sie können nur dann ohne Strom dastehen, wenn der Netzanschluss gesperrt wurde. Eine Stromsperre kommt zustande, wenn der Vormieter dem Stromanbieter mehr als 100€ schuldet und trotz mehrfacher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Wenn dann auch noch der Eigentümer diese Stromsperre nicht bemerkt, können Sie ohne Strom dastehen. Wenn Sie jedoch vor dem Umzug einen Stromvertrag abschließen, erfährt der Stromanbieter vom Netzbetreiber die Stromsperre und kann diese aufheben lassen.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
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Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
ich habe meine Eigentumswohnung in Passau im Herbst 2022 verkauft. Übergabe der Wohnung war am 06.11.2022. Im Notarvertrag wurde der Übergang der Lasten auf den Käufer ab diesem Zeitpunkt vereinbart. Meinen Stromanbieter habe ich den Verkauf schon frühzeitig mitgeteilt und zum 06.11.2022 den Zählerstand der Wohnungsübergabe dem Stromanbieter mitgeteilt. Eine Endabrechnung habe ich auch erhalten und beglichen. Mitte Februar habe ich auf einmal eine Rechnung von den Stadtwerken Passau erhalten für den Strom vom 07.11.2022 bis 30.11.2022 für die Wohnung in Passau. Zu diesem Zeitpunkt war die Wohnung aber schon nicht mehr in meinem Besitz und ich konnte somit keine Leistungen der Stadtwerke Passau mehr beziehen. Ich war aber seit 2016 nicht mehr Kunde bei den Stadtwerken in Passau und hatte bis November 2022 einen anderen Anbieter.
Ich habe die Rechnung nun mit dem Übergabeprotokoll vom 06.11.2022 wieder an die Stadtwerke Passau zurückgesendet.
Wie kann es sein, dass man auf einmal wieder Kunde bei einem Energieversorger werden kann ohne mit diesem ein Vertrag abgeschlossen zu haben?
Verwunderlich ist auch, wie die Stadtwerke Passau an meine neue Adresse gekommen sind? Ein Telefonat brachte keine Aufklärung sondern nur noch mehr Verwirrung. Mir wurde gesagt, ich hätte dem Vertrag bei Ihnen kündigen müssen. Dabei hatte ich doch seit 2016 keinen Vertrag mehr bei den SWP und auch keine Kundennummer. Meine aktuelle Kundennummer (andere als im Altvertrag) und das ich einen „Vertrag“ mit den SWP habe, habe ich ja erst im Februar 2023 erfahren. Mit dem Käufer wurde bei der Übergabe übrigens vereinbart, dass dieser sich um den Strom gleich am nächsten Werktag kümmern wird.
Ist das Vorgehen der Stadtwerke Passau rechtens?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
wir haben eine Wohnung erworben; die Schlüsselübergabe und die Abnahme war heute, am 13.10.22
Der Zählerstand (Nr.: 108306) lautet 32 kw.
Ab heute soll der Vertrag mit dem neuen Zählerstand auf unseren Namen lauten:.
Reinhard u. Katharina Gröning
Vinzenzstr. 16
49740 Haselünne.
Der bisherige Vertragspartner war Lüske Invest GbR.
Unser bisheriger Vertrag in der alten Wohnung
49774 Lähden
Schulstr. 5b
soll noch bis zur endgültigen Übernahme an den Käufer unseres bisherigen Hauses bestehen bleiben.
Ich bitte um Bestätigung per eMail ([email protected])
Vielen Dank
MfG.
Reinhard Gröning
Vinzenzstr. 16
49740 Haselünne Kd.-Nr.: 21321859, Vertragsnr: 1002191225
Hallo,
ich möchte meinen Stromvertrag kündigen da ich zurück zu meinen Eltern ziehe und dort bereits ein Stromvertrag besteht. Folgendes steht in den AGB’s:
9. Umzug
9.1. Der Kunde hat voxenergie einen Umzug spätestens vier Wochen vorher anzuzeigen und das genaue Umzugsdatum und die neue Wohnanschrift mitzuteilen und das ihm durch voxenergie übermittelte Umzugsformular vollständig ausgefüllt nebst der angeforderten Nachweise einzureichen. voxenergie gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch voxenergie an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.
Welche Daten und Nachweise können/dürfen da verlangt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Dr. Moeschler,
bei uns steht ein Umzug innerhalb der gleichen Ortschaft kurz bevor und der aktuelle Stromversorger (Mainova) sagt, eine Vertragsmitnahme sei nicht möglich, nur ein neuer Vertrag. Statt 24ct kW/h jetzt satte 49ct kW/h. Laut letzter Anpassung der AGBs aus 2019 heißt es aber: „Ihr Liefervertrag gilt, sofern ungekündigt und die Mainova an der neuen Anschrift ebenfalls Strom liefert, zu unveränderten Konditionen weiter.“ Damit ist die Sache für uns klar. Wie können wir die Vertragsfortführung erwirken? Aktuell hat eine Kündigung bei den Marktpreisen kaum einen Vorteil für uns.
Vielen Dank vorab & Grüße
Hallo,
bei mir steht demnächst ein Umzug an – und ich habe einen sehr vorteilhaften Alt-Tarif (SWM M-Ökostrom Eintarif), der trotz kürzlich erfolgter Preiserhöhung günstiger als die aktuell verfügbaren Tarife ist.
Habe ich ein Recht darauf, bei einem Umzug den Alt-Tarif zu behalten?
Viele Grüße, Martin
Ich habe eine ähnliche Situation wie Martin. Ich habe einen bestehenden Vertrag der wesentlich günstiger ist als alle neuen und will ihn behalten und mitnehmen. Der Vertrag läuft noch 19 Monate, Preisbindung ist noch mehrere Monate. Ich habe den Umzug schon vor 4 Wochen im Kundenportal und auch der Hotline gemeldet mit Zähler usw gemeldet. Der Anbieter, der ganz Deutschland versorgt, reagiert auf die Anfragen überhaupt nicht und die Hotline vertröstet mich nur, ich würde bald was hören, aber nichts passiert. Ich habe den Umzug jetzt auch per Einschreiben mitgeteilt. Umzug ist in 2 Wochen. Finde aber kaum Tipps ,wie ich mich verhalten soll, wenn weiterhin keine Reaktion kommt.
Hallo, vielen Dank für den Artikel.
Ich habe frühzeitig bei meinem Stromanbieter angerufen, da ich mich informieren lassen wollte, was ich wann melden muss, da ich einen Umzug plane. Man teilte mir nun mit, dass ich am neuen Wohnort ein neues ANgebot von meinem jetztigen Stromanbieter bekomme (Versorgung ist also möglich), da ich den Vertrag zu diesen Konditionen nicht mitnehmen darf. Angeblich will das der Netzbetreiber so.
Im Internet finde ich nichts, was dies bestätigt. Ist dies ein Versuch des Stromanbieters günstige Bestandskunden loszuwerden? Kann ich dagegen vorgehen?
Hallo,
ich muss gesundheitsbedingt schnell aus meiner Wohnung. Habe zum 1.3.21 einen neuen Sromanbieter, dem ich nach 1 Monat schon eine neue Adresse angeben muss. Was soll ich tun? Es handelt sich um innogydirekt. Ich moechte gerne Sonderbonus und Bonus behalten. Wie geh ich vor?
Gruss Anna
Liebe ANna,
laut agb sind SIe verprlichtet, den Anbieter 1 MOnat vorab über den Umzug zu informieren. Rufen Sie dort gleich mal an oder schicken Sie eine E-Mail. Ich gehe davon aus, dass SIe den Vertrag mit in die neue WOhnung nehmen können, so ist der Bonus nicht gefährdet.
https://revulution.zendesk.com/hc/de/sections/360004005959-Umzug
VG
MOeschler