Wunderwerk AG Erfahrungen: viele Probleme
ACHTUNG: Wunderwerk AG hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise & Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Wunderwerk AG wehren!
Wunderwerk AG Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Wunderwerk AG Erfahrungen
Wunderwerk gehört zu Elektrizitätswerke Düsseldorf. Verbraucher berichten über negative Erfahrungen u.a. aufgrund verweigerter Boni, Nichterfüllungsschäden & Guthabenauszahlung. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.
Kunden beschweren sich u.A. über:
– Guthaben nicht ausgezahlt
– Abrechnungen verspätet, fehlerhaft
– Bonus verweigert (z.B. wegen PV)
– Nichterfüllungsschaden nach Umzug gefordert
Wunderwerk AGBs: kritische, kundenunfreundliche Klauseln
Die AGBs des Unternehmens enthalten verbraucherunfreundliche Bestimmungen (siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.). Diese schränken den Bonus ein und es drohen unerwartete Zusatzkosten. Zudem schließt das Unternehmen z.B. Kunden aus, die einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage haben.
Das Problem an den folgenden AGB-Klauseln ist, dass diese dem Verbraucher meiner Erfahrung nach nicht transparent mitgeteilt werden. Verbraucher erfahren die Besonderheiten beim Vertragsabschluss m.E. nur, wenn Sie sich die AGBs anschauen. Zudem haben vergleichbare Bonuseinschränkungen bei z.B. immergrün und Fuxx Sparenergie in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt. Für mich sind diese AGBs nicht vertrauensfördernd und empfehle Verbrauchern vorsichtig zu sein.
Meinungen anderer Verbraucher
Neben den AGBs und dem Vorstand des Unternehmens wurde im Forum des Bundes der Energieverbraucher zudem das Geschäftsmodell der Wunderwerk AG kritisch hinterfragt. Ein Forenmitglied fühlt sich als Verbraucher auf die Schippe genommen, weil sich das Unternehmen mit vielen sozialen Projekten rühme und anscheinend nicht viel dahinter sei:
„Ich habe gerade mal eine Handvoll kleinster sozialer Organisationen gesehen, an die Wunderwerk angeblich gespendet haben will: Wie viel, wird nicht bekannt gegeben. 2000 Euro oder vielleicht 4000 Euro oder vielleicht doch 10.000 Euro? Doch so oder so dürften es bei „Diakonische Stiftung Wittekindshof“ oder „Kinderstiftung Lesen bildet“ sich nicht um exorbitant hohe Fördergelder handeln. Ganz abgesehen davon: Soziales Engagement so zu Markte zu tragen ist geradezu schäbig. Dass es im Vergleich zu wirklichen Wohltätern zudem geradezu vernachlässigbar erscheint, an eine Handvoll Mini-Organisationen als Energieversorger etwas Geld zu geben sei hier nicht weiter diskutiert.“
Die größten Probleme treten anscheinend nach dem 1. Vertragsjahr auf.
Auf reclabox beschweren sich Verbraucher über fehlende Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerte Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und dass Wunderwerk einen Nichterfüllungsschaden fordert. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Wunderwerk AG.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Wunderwerk AG setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Wunderwerk AG jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Wunderwerk AG zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Wunderwerk AG, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Wunderwerk AG nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Unerwartete Zusatzkosten
Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) wurden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Diese Klausel ist in den AGBs vom 28.01.2021 nicht mehr zu finden. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
Bei Pakettarifen kauft der Kunde ein Strompaket, das er unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abnehmen muss. Wenn der Vertrag allerdings vorzeitig beendet wird, wäre eine nur anteilig Verrechnung des Pakets fair. Dies ist aber nicht bei Wunderwerk AG der Fall (Ziffer 2(3); Abruf: 28.01.2021): „Wird bei Pakettarifen der Vertrag vor Ablauf des jeweilig maßgeblichen Belieferungszeitraums aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet, ist Wunderwerk berechtigt, das gesamte Paketvolumen abzurechnen.“
Gemäß Ziffer 10 (6) kann vom Kunden eine Vertragsstrafe verlangt werden, „wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (Abruf: 28.01.2021) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.
Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGB (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.
Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Wunderwerk AG sind
Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter Wunderwerk AG richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Weil Wunderwerk AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:
- Wunderwerk AG richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Wunderwerk AG Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
- Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.
Wenn Sie Probleme mit Wunderwerk AG bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Wunderwerk AG
Bitte kontaktieren Sie Wunderwerk AG nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
Tel.: 0211 95 434 434
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Wunderwerk AG gibt es viele Beschwerden. Gegen Wunderwerk AG klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Wunderwerk AG als nicht empfehlenswert ein.
a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH
In der Vergangenheit haben derartige AGBs zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt – z.B. bei Kunden der ehemaligen 365 AG (immergrün). Weil der Vorstand von Wunderwerk AG, Herr Samuel Schmidt, mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig war, könnte er ähnliche Geschäftspraktiken verfolgen. Ich sage nicht, dass er dies tut. Jedoch verwendet er sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs und die Beschwerden auf reclabox ähneln denen gegenüber immergrün. Operativ wird das Unternehmen vom Dienstleister GFM unterstützt, das viele Prozesse übernimmt (z.B. Lieferantenrahmenverträge) und bereits mit Herrn Schmidt zu Zeiten der 365 AG zusammengearbeitet hat (Quelle: energate Messenger vom 17.04.2018). Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.
b) Der Mehrwert ist unklar
Das Besondere am Geschäftsmodell sei, dass der Verbraucher jährlich sparen könne und dass andererseits gemeinnützige Kinder- und Jugendprojekten in Deutschland systematisch gefördert werden.
Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt sprach das Ziel aus, in den ersten drei Jahren in Summe eine Million Euro zu spenden. Bald sind die 3 Jahre rum. Wenn jemand Hinweise hat, wie viel Geld gespendet wurde, freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen! Was das Unternehmen verspricht ist, dass es je Vertragsabschluss einmalig 20€ spendet.
In der auf openPR im Presseportal Düsseldorf am 22.02.2018 veröffentlichte Mitteilung von Wunderwerk verspricht das Unternehmen, dass mit dem „Sparwunder“-Tarif dem Unternehmen gelungen sei, den Wechsel-Stress für Verbraucher zu beenden. Dank des revolutionären Tarifs sei es für die Verbraucher erstmalig möglich jährlich zu sparen, auch ohne den Stromanbieter zu wechseln.
Auch wie diese Spar-Wunder von Wunderwerk zustande kommen, bleibt für mich ein Rätsel. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was das revolutionäre am Tarif sein soll. Auf der Internetseite von Wunderwerk konnte ich leidglich Versprechungen, aber keine Antworten auf diese Frage finden. Wenn man mit einem cleveren Konstrukt viel Geld sparen kann, dann würden andere Stromanbieter diese Idee aufgreifen. Dies ist mir aber nicht bekannt.
- Eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wunderwerk gestattet (§1 (3); Abruf: 28.01.2021) . Diese Einschränkung dürfte für Verbraucher überraschend sein, weil Verbraucher hierüber nur unzureichend informiert werden. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Wunderwerk erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5); Abruf: 28.01.2021) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern. Diese AGB-Klausel dürfte jedoch unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Wunderwerk AG in Betracht kommt.
- Wunderwerk AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3); Abruf: 28.01.2021). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Wunderwerk AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5); Abruf: 28.01.2021). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.
- In früheren AGB-Versionen wurde der Bonus gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Zum Abruf am 28.01.2021 ist diese Einschränkung entfallen. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und Gerichtsurteile. Es ist zu bezweifeln, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke).
- Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4); Abruf: 28.01.2021). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
- Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2; Abruf: 28.01.2021). Diese Einschränkung ist m.E. branchenunüblich und für mich überraschend.
Auch das Hamburger Amtsgericht glaubt nicht an Wunder und hat der Wunderwerk AG die irreführende Werbung untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat bei Wunderwerk AG festgestellt, dass es sich beim „Sparwunder“-Tarif um ein altbekanntes Steuersparmodell handelt und somit alles andere als ein Wunder darstellt. Schließlich ist diese Steuerersparnis bei jedem Energieanbieter oder sonstigen Unternehmen theoretisch umsetzbar.
Weil Wunderwerk mit dem steuerlich subventionierten Sparwunder-Tarif Kunden von Bonus-Verträgen weglotsen will, kann man hier durchaus der Meinung sein, dass der eigentliche Gewinner oder „Sparer“ Wunderwerk AG selber ist und weniger der Kunde oder sein Arbeitgeber. Schließlich schließt das Unternehmen aus, eine Garantie für dieses Wunder übernehmen zu wollen: „In keinem Fall übernimmt die Wunderwerk AG Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann“, führt Wunderwerk für seinen Wunderwerk Strom aus.
Das Landgericht Hamburg stellte in einer einstweiligen Verfügung fest, dass große Teile der Werbung des Unternehmens irreführend seien.
Das Werbeversprechen des Wunderwerk AG suggeriere allen Verbrauchern einen nutzbaren besonders günstigen Tarif. Dies sei aber nicht der Fall, weil die versprochene Ersparnis aus Steuervorteilen resultiere, die nur Angestellte mit Unterstützung des Arbeitgebers erzielen können. Der Richter stellte fest, dass diese notwendige Aufklärung nicht ausreichend in der Werbung vermittelt wurde.
In Wirklichkeit sei das aber nicht so, da die versprochene Ersparnis tatsächlich aus Steuervorteilen resultiere, welche nur abhängig Beschäftigte bei Mitwirkung Ihres Arbeitgebers erzielen könnten. Die diesbezüglich aufklärenden Hinweise des Unternehmens Wunderwerk seien aber nicht in der notwendigen Form mit der streitigen Werbung verknüpft gewesen, stellte der Richter in seinem Beschluss fest.
Die Wunderwerk AG hat diese einstweilige Verfügung akzeptiert und verwendet seitdem den Begriff „Sparwunder“-Tarif nicht mehr. Allerdings bietet das Unternehmen nach wie vor den Tarif weiter an.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Vorsicht bei Privaten Blogs und Wunderwerk AG!
Diese versuchen einen Privaten Blog / Newsseite als Gewerblich (da ein Impressum ja Pflicht ist …) abzustempeln. Bonus Zahlungen wurden erst nach Einschalten des Rechtsanwalts verrechnet.
Kündigung war die schlimmste die ich je erlebt hatte. Auch hier musste der Rechtsanwalt tätig werden da eine Fristgerechte Kündigung via Einschreibe nicht akzeptiert wurde.
wunderwerk muss an bonus erinnert werden und will sich nun drum kümmern.was soll das?
Hallo Wunderwerk hat zum 01/03 mein kWh preis, von 22,84 auf 31,70 erhöht.
Habe am 24/07 von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Da diese den Vertrag um ein drittes Jahr verlängert hätten.
Und ich auf keinen Fall dort weiter Kunde sein wollte. Die kündigung wurde erst zum 01/09/20 vollzogen. Da ich Wunderwerk ,,angeblich “ einen falschen Zähler mitteilte.
Bekam jetzt die schlussrechnung.
105×12 gezahlt. Und muss 85€ zurück zahlen.hatte vor einem.Jahr noch knapp 400€ zurück bekommen. Habe mich an die Schlichtungsstelle gewandt.
Wunderwerk ag antwortete prombt.
Sie wollen den kWh preis ab Erhöhung. Am 01/03 rückwirkend auf 27,70 reduzieren.
Spare ich mir die 85€?
Guten Tag, ich möchte mich bei Ihnen erst einmal bedanken. Durch Ihre Empfehlungen habe ich mich gerade erfolgreich gegen die „Geschäftspraktiken“ von Wunderwerk wehren können. Völlig überhöhte Abschlagszahlungen wurden gerade von Wunderwerk gesenkt. Ebenso habe ich mich gegen eine fehlende Auszahlung von Guthaben gewehrt, indem ich Ihre Vordrucke benutzt habe.
Wir sind leider auch- aus Unwissenheit- einen 2- Jahres-Vertrag mit diesem Unternehmen eingegangen. Ich kann jedem Interessenten nur abraten! Wie beschrieben- Boni werden teilweise nur nach hartnäckigem Nachfragen ausgezahlt bzw. nicht nachvollziehbar verrechnet. Die Jahresabrechnung gleicht ebenfalls einem „Wunderwerk“. Allerdings habe ich da auch bei empfohlenen Anbietern schon Überraschungen erlebt. Jetzt bin ich gespannt, wie mit unserer Kündigung verfahren wird. Ich tippe mal: wir werden unser „blaues Wunder“ erleben….=))
Hi ich Habe eine Frage. Habe versäumt zu kündigen. Bin bis zum 31.09 gebunden. Neukundenbonus habe ich nach mehrmaligen nachfragen so in 4 wochen erhalten.
Ab dem 01.03.2020 hat sich der Kilowatt preis erhöht.
Vorher 22,85Kwh
Ab März 31,26 pro kWh
Habe von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Ohne Erfolg.
Zahle immernoch den selben Abschlag wie vor einem Jahr. 105 pro monat 12 Monate.
Beim zweiten Jahr gebunden sein.
Habe ich garkeine vertragsunterlagen erhalten.
Alles über E-Mail. Außer Vertrag für das 2te Jahr.
Habe über switch gewechselt, da ich raus fand das verivox check 24.
Kein background wissen über die Firmen haben.
Bin gespannt wie ein flitzebogen wie die endrechnung aussieht.
Oh je, Switchup hat Ihnen diesen Vertrag empfohlen? Das wundert mich doch sehr. Allein in den AGBs stehen viele zusatzkosten und Bonuseinschränkungen drin. Der Anbieter ist m.E. definitiv nicht empfehlenswert!
Haben Sie ein Preiserhöhugnsschreiben erhalten? ich bin sehr optimistisch, dass Sie mit meiner Hilfe die Preiserhöhung abwehren können. Das klappt eigentlich immer in solchen Fällen. Füllen Sie hierzu einfach dieses Formular aus. Sie erhalten Dann Ihr Beschwerde-Schreiben.
VG
Matthias Moeschler
Habe folgendes gerade auf trustpilot.com geschrieben:
Für mich sind das Betrüger!
Für mich sind das Betrüger!
Hatten einen Sofortbonus 60 Tage nach Lieferung versprochen. 130 Tage später war er immer noch nicht da!
Nach Reklamation von mir, wurde er 3 Tage später überwiesen.
Da mir das zu unseriös war, habe ich zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
Weil sie zu hohe Ratenbeträge angesetz hatte, kam ein Guthaben von 442 Euro zusammen.
Laut Abschlußrechnung vom 9.12.2019 würde mir das überwiesen werden.
Bis heut, 20.03.2020, ist nichts angekommen!
Ich glaube die machen das immer oder oft so, also Finger weg!
Liebe Wunderwerk Kunden,
auch mir wird bislang mein Neukundenbonus nicht ausgezahlt.
Hier hilft nur:
* Bundesnetzagentur informieren
* Grundversoger informieren
* seinen Energievermittler wie z.B. Verivox, Check24 etc. informieren, falls man über diesen vermittelt wurde
Darüber hinaus solltet ihr mit euren Anwalt besprechen, ob er den Betrag einklagt (Kosten trägt komplett Wunderwerk) sowie Insolvenzverschleppung vorliegt oder bereits Insolvenz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit beantragt werden kann. Wunderwerk mit Samuel Schmidt muss vom Markt entfernt werden.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten wollen, dann stellen Sie bitte sicher, dass dieser sich auskennt und genügend Zeit für Ihren Fall aufwendet. In meinem Fall war ein Rechtsanwalt schädlich, weil dieser lediglich 200€ verdient hat und bestimmt keine halbe Stunde sich inhaltlich eingearbeitet hat.
Aus meiner Sicht können Sie mit den Hinweisen auf meiner Seite Preiserhöhungen und Bonusverweigerungen abwehren. Gerne unterstütze ich Sie dabei auch persönlich!
Ich bin seit 1 Jahr bei der Wunderwerk AG.
Am 01.07 wurde der Abschlag fällig. Da sich keiner gerührt hat, habe ich mich anfang August selbst gemeldet. Zählerstand telefonisch und sogar schriftlich mitgeteilt.
Bis heute 12.09 warte ich auf meine Guthaben von knapp 500 Euro. Seit 2 Wochen heißt es, das Geld wird überwiesen.
Gestern kam eine Email mit der Bitte ein Foto des Zählerstandes mitzuteilen. Ich habe diese verschickt und heute morgen wieder angerufen. Jetzt heißt es, wir müssen alles neu berechnen.
Jetzt bin ich noch ein weiteres Jahr an diese unmögliche Firma gebunden!
Ich kann die Wunderwerk AG NICHT empfehlen.
die wunderwerk ag ist eindeutig eine unseröse firma.
ich kann jedem nur empfehlen die funger von diesem unternehmen zu lassen.
diese vögel halten meinen sofortbonus seit über 10 monaten zurück.
sie sind auch nicht bereit den bonus mit abschlägen zu werrechnen.
also finger weg.
völlig inakzeptabel.
Ich habe zum 01.04.19 einen einjährigen Stromvertrag bei Wunderwerk abgeschlossen. Nun habe ich den Vertrag (ich ziehe zu meinem Freund, Stromvertrag bereits vorhanden) zum 30.09.19 gekündigt. Heute kam die Bestätigung und die Bitte die neue Adresse mitzuteilen um dort weiterhin mit Strom durch Wunderwerk versorgt zu werden. Habe ich irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen? Denn wie gesagt hat mein Freund dort ja bereits einen Stromlieferanten.
Hallo Anna,
konnte dein Problem mittlerweile gelöst werden?
In den AGBs der Wunderwerk AG steht folgendes:
§ 12 Änderungen der Abnahmestelle (1) Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.
Da die Fortsetzung tatsächlich nicht möglich ist, da in der neuen Wohnung bereits ein Stromlieferungsvertrag unter anderem Namen vorhanden ist, kannst du aus dem Vertrag austreten. So verstehe ich das und sicherlich auch jeder andere Verbraucher!
Wie ging es bei dir weiter?
Gruß
Ich kann den Tenor der meisten Kommentare bestätigen!
Seit dem 16.08. werde ich von Wunderwerk mit Ihrem Stromtarif „Bonuswunder“ beliefert.
Den nach 60 Tagen fälligen Sofortbonus habe ich bis heute nicht erhalten.
Am 15.11. habe ich die Bonuszahlung telefonisch angemahnt.
Es wurde mir im Telefongespräch zugesichert, dass es sich lediglich um ein Versäumnis handele und die Überweisung noch während des Gespräches beauftragt wurde.
Am 19.12. habe ich ein weiteres Mal telefonisch die Bonuszahlung angemahnt. In diesem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass meine Bankverbindung trotz monatlicher Überweisung des Abschlages bei Wunderwerk nicht bekannt sei.
Auf meinen Einwand warum diese nicht angefordert werden, wurde mir mitgeteilt, dies sei nicht üblich bei Wunderwerk.
Außerdem sei mein Vertragskonto nicht ausgeglichen und daher könnte ich die Bonuszahlung nicht erhalten.
Ich habe den Dezemberabschlag nicht bezahlt, da mir die Begründung der Nichtzahlung des Sofortbonus nach mehr als vier Monaten und zweimaliger Erinnerung (Telefon) schon sehr dubios vorkam.
Ich habe die Aufrechnung meiner Abschlagszahlungen mit dem vertraglich vereinbarten Sofortbonus erklärt und dies auch in schriftlicher Form mitgeteilt.
Als Antwort habe ich heute 22.12. lediglich eine Mahnung des Dezemberabschlages zuzüglich Mahngebühr 2,50€ per E-Mail erhalten.
Hierauf habe ich ein weiteres Mal den seit dem 16.10. bestehenden Zahlungsverzug seitens Wunderwerk und die Aufrechnung erklärt.
Wie wird es weiter gehen?????????
Hallo, Ihnen wird gekündigt… wegen Rückstand der Abschläge oder mehrmaliger verspäteter Abschlagszahlung!
So geschehen bei mir… Dasselbe Prozedere wie bei Ihnen. Versprochene boni von 145 Euro erfolgte nicht, im Juni vertragsbeginn, mir wurde noch nicht mal auf meine postalischen erinnerungen geantwortet. Am 27.12 erhielt ich eine Mail mit der Kündigung des Vertrages weil ich Dezemberabschlag noch nicht gezahlt habe.
Grüße Jo
Wärend der Laufzeit des Vertrags lief alles glatt, auf die Auszahlung eines Guthabens aus der Schlussrechnung warte ich jetzt sei 7 Wochen.
Auf eine Email kam keine Antwort.
Anruf Versuch bei Wunderwerk hat geklappt, die Dame am Tel. meldete sich aber unter „Immergrün“.
Jetzt warte ich weiter auf mein Geld.
Katastrophe bei Auszahlung Sofortbonus, der mittels Verneblungstaktiken nicht bezahlt wird. Wunderwerk erklärt abwechselnd, dieser sei angewiesen oder man habe die Bankverbindung nicht. Auch nachdem die Bankverbindung mehrmals per mail, Fax und Einwurfeinschreiben übermittelt wurde und nach Empfangsbestätigungen auch eingegangen ist. Nachdem ich nach § 387 BGB Aufrechnung mit den Abschlägen erklärt habe, wurde ich gemahnt und ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Die Klausel in der AGB, dass der Kunde keine Aufrechung der Boni machen könne, ist nicht richtig und unwirksam. Denn es gilt § 309 BGB III, wonach ein Aurechnungsverbot unwirksam ist. Wer diesen Anbieter nimmt: Durchsetzungskraft ist gefordert. Wahrscheinlich ist es beim Neukundenbonus und Kündigung dasselbe Spiel. Also gilt nicht nur mailen, sondern auch immer Fax und Einwurfeinschreiben mit Sendenachweisen. Denn im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss man nachweisen, dass eingegangen ist. Ist nur was für Leute, die Stromhopping betreiben und alle Fristen und Rechtsmittel kennen.
Warum bin ich über diese nützliche Seite nicht eher gestolpert..
Seit dem 01.09 sollte ich von der Fa. Wunderwerk mit Strom beliefert werden, jedoch hat der eigentliche Netzversorger (EGT) bis heute keine Meldung über einen Wechsel erhalten. Die Telefonhotline ist locker 5 Sekunden verzögert und macht einen normalen Gesprächsaustausch unmöglich! Und dass, wenn man es überhaupt in eine freie Leitung schafft. Heute Abend hab ich 60 Minuten versucht durchzukommen, keine Chance..
Ich bin völlig ratlos wie ich mich jetzt verhalten soll..
LG Philipp
Auch ich gehöre zu den Dauerwechsler -wechsle also jedes Jahr um die ganzen Boni einzufahren und als Neukunde von den günstigen Preisen im ersten Jahr zu profitieren. Ich kündige immer selbst, denn dann habe ich auch direkt die Bestätigung. Die Kündigung schreibe ich immer sofort nach Erhalt des Neukundenbonus denn dann bleibt noch genügend Zeit sich um die Kündigung zu kümmern. Den Neukundenbonus habe ich von Wunderwerk erst auf Nachfrage erhalten. Zuerst bekam ich eine Mitteilung das dieser schon überwiesen wurde – hat nicht gestimmt. Dann habe ich ein Mail erhalten das der Fall einem Inkassounternehmen übergeben wurde — komisch da ja Wunderwerk mir Geld „geschuldet“ hat und nicht umgekehrt. Darauf nochmalige Nachfrage was das soll und als Antwort kam das ein falsches Formular angeklickt wurde und der Bonus bald überwiesen wird. 3 Tage später war der Bonus da. Generell : Lieber selbst darum kümmern dann läuft es. denn es wird auch mal „vergessen“ einen Bonus zu überweisen. Mit der Kündigung habe ich nun noch 10 1/2 Monate Zeit das es klappt.
Habe anfangs Juli versucht, zum 1.9.18 zu „Wunderwerk“ zu wechseln. Mitteilung von diesen, dass trotz mehrmaliger Versuche eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber, der Bayernwerk Netz GmbH, nicht zustande kam.
Habe dann versucht, zu BEV zu wechseln. Auch dieser Wechsel wurde mit der Begründung abgelehnt, es würden technische Probleme entgegenstehen. Auf tel. Anfrage hin erklärte man mir, dass die BEV im Einzugsbereich der Postleitzahl „9“ von Bayernwerk nicht beliefert wird.
Eine schriftliche Anfrage von mir an Bayernwerk ergab, dass weder „Wunderwerk“ noch die „BEV“ an den Netzbetreiber eine Belieferungsanfrage gestellt hätten.
Ich werde Verivox über diese Gebaren informieren. Die Bundesnetzagentur in Köln vermutete eh schon auf meine Anfrage hin, dass die beiden Anbieter überhaupt keine Anfrage an den Netzbetreiber gerichtet hätten. Ein Netzbetreiber muss diskrimminierungsfrei sein und allen Lieferanten sein Netz zur Verfügung stellen, soweit das betreffende Netzentgelt entrichtet wird.
Vielen Dank für Ihren informativen Kommentar! bitte halten Sie mich auf dem Laufenden.
Ich habe schon die Vermutung geäußert, dass gewisse Stromanbieter „wechselfreudige“ Kunden einfach nicht beliefern wollen.
Ich habe einen Vertrag bei Wunderwerk, diese möchte ich kündigen, da ich mit meinen Freund zusammenziehe. In seiner WOhnung gibt es einen bstehenden Stromanbieter und die Laufzeit meines Vertrags beträgt 1 Jahr.
Bei Wunderwerk gilt Umzug nicht als Kündigungsgrund. Was kann ich tun, damit ich dennoch kündigen kann und nicht weiteren 9 Monate Strom bezahlen muss.
Hat jemand bereits Erfahrung?
Ich habe genau das selbe Problem. Habe jetzt schon 2 mal eine Ablehnung für die Strombelieferung bekommen und bin BEV Kunde 😀 und habe selbst gekündigt. Mit meinem Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG habe ich telefoniert das Vertragsende ist von der BEV schon hinterlegt und ich kann wechseln. Bekomme auch nur die fadenscheinlichen E-mails von Wunderwerk. Komischerweise hat mein Gas Wechsel von E wie einfach zu Wunderwerk geklappt. Den habe ich jetzt übrigens widerrufen, da ich gern Strom- und Gas aus einer Hand habe. Ist mir zu blöd das es bei Gas geht aber bei Strom scheitert! Naja wer nicht will der hat schon wa? Da werden wir doch mal eine schlechte Bewertung bei Google und trusted Shops lassen! Übrigens cool das es diesen Blog hier gibt!
Ich muss auch sagen das ich ein Dauerwechsler bin, spart ungemein und war vor der BEV bei immergrün 365 AG; bei mir hat wirklich alles geklappt. Neukundenonus auf der Rechnung war verrechnet, Sofort Bonus wurde rechtzeitig ausgezahlt und die Endabrechnung kam auch pünktlich das Guthaben wurde innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt. Trotz negativer Bewertungen und böser Vorahnung hat alles wirklich super geklappt.
Also ich mache gern selbst Erfahrungen bin aber auhc über andere Erfahrungen dankbar. Aber ich habe auch viel rechtliches Hintergrund wissen und plärre die gleich mit § im Schreiben voll, vllt liegt es auch daran.
Hallo Leute,
habe auch versucht zu Wunderwerk zu wechseln nachdem ich von Immergrün/365 AG abgelehnt wurde. Ich gehöre zu Intensivwechslern, sprich jährlich. Vor einigen Jahren gab es im Antragsformular bei 365 AG eine Frage: „Wie lange lief Ihr Liefervertrag mit dem aktuellen Stromlieferanten?“ Mit dieser Frage wollten die bestimmt „jährliche Wechsler“ ermitteln und wahrscheinlich keine Verträge abschließen.
Da das Wunderwerk seine „Wurzeln“ aufgrund der oben genannten früheren Tätigkeiten der GF in der 365 AG hat, und von der gleichen Service-Gesellschaft GFM bedient wird, vermute ich eine Datenbank, in welcher Oftwechselnde aufgenommen wurden und keine Verträge bekommen.
Vielen Dank für Ihren interessanten Kommentar! Die Vermutung, dass Oftwechsler gegenseitig abgelehnt werden, hat ein anderer Verbraucher am 16.06.2018 hier ebenfalls vermutet.
Sehr interessant fand ich am Kommentar die Idee eine Auskunft über die gespeicherten Daten „im allgemeinen und speziell die Vertragsablehnung betreffend“ einzufordern.
Dies werde ich auch gleich mal tun.
Wir hatten per Verivox nach einem neuen Stromanbieter gesucht. Da wir und auch unser Umfeld damit immer gut gefahren sind, dachten wir uns: wird schon passen.
Durch den günstigen Preis von angeblichen 58€ bei 3200 kwH dachten wir uns: das nehmen wir! Und es gibt auch noch einen Bonus. Als Azubis ( sind eine WG ) freut man sich immer.
Dann wurden dem Vertragsinhaber, meinem Mitbewohner, allerdings 95€ abgebucht. Wir konnten den Vertrag ein Glück noch gerade so widerrufen. Wunderwerk schlüsselt ihre Kosten nicht klar verständlich auf. Telefonisch wurde uns erklärt, dass die 58€ passen, wenn man die Boni über das Jahr runterechnet. Man muss also erst in Vorkasse gehen. Für uns nicht machbar.
Der Vertrag wurde widerrufen; die 95€ trotz Widerruf des SEPA-Mandates trotzdem abgebucht und sollen angeblich gut geschrieben werden, wenn wir den Zählerstand mitteilen. Ich glaube das Geld ist weg.
Leider kommen wir erst am 21.06 aus dem Tarif raus, wohl wegen technischer Gründe seitens Wunderwerk. Und das, obwohl es beim widerruf am 11.6 hieß, wir sollen ab 12.6 einen neuen Stromlieferer suchen.
Wir sind nun bei den Stadtwerken, da zahlen wir wirklich 58€ und konnten den Vertrag locker ohne Umschweife auf den 21.6 abändern. Und es gibt einen persönlichen Ansprechpartner.
Auf Grund Ihres Berichtes werde ich bei Wunderwerk keinen Abschluß tätigen !!
Ich werde einem unseriösen Unternehmen durch den Wechsel von BEV zu Wunderwerk – den ich
beabsichtigte , keine Unterstützung zuteil werden Lassen !!
Vielen Dank für Ihren Bericht .
Ich habe auch zwei Mal versucht, zu Wunderwerk zu wechseln. In beiden Fällen habe ich innerhalb kürzester Zeit die von anderen Forumsmitgliedern bereits zitierte Email bekommen. Meine Nachfrage bei Verivox blieb erfolglos; man antwortete zwar prompt und sagte mir zu, bei Wunderwerk noch einmal nachzuhaken, aber danach kam von Wunderwerk eine Email: Der Prüfungs- und Ablehnungsprozess sei ein automatisches Verfahren, in das man keine Einsicht habe oder Einfluss nehmen könne. Hallo? Erst schreiben sie einem, dass Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht und es Abstimmungsprobleme gebe; dann schreiben sie, dass das Verfahren automatisch und außerhalb ihres Einflusses sei?!? Und das, obwohl ich alle Daten des bisherigen Anbieters (BEV) übermittelt und auch bereits selbst gekündigt habe.
Das Wunderwerk-Angebot ist immer noch bei Verivox erhältlich. Zum gleichen Preis. Und erheblich günstiger als der nächst-teurer Anbieter (Vattenfall). Ich versuche es einfach noch mal.
Aber ein gutes Gefühl habe ich jetzt schon nicht (mehr).
Es fällt mir auf, dass häufig diese „Abstimmungsprobleme“ zwischen BEV und Wunderwerk AG auftreten. Sehr interessant…
Schade, dass ich Sie nicht überzeugen konnte, sich einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter zu suchen. Wahrscheinlich haben Sie noch nicht die negativen Erfahrungen gesammelt, über die ich und andere Verbraucher auf dieser Seite berichten. Ich empfehle Ihnen die Hinweise zur Kündigung zu befolgen, Ihre Stromrechnung und die Auszahlung von Guthaben und Boni genau zu kontrollieren. Viel Erfolg mit Wunderwerk AG!
Achtung!
Wunderwerk erscheint mir unseriös.
2x Mal abgelehnt mit den obigen fadenscheinigen Gründen.
Warum reagiert Verivox nicht und schmeisst die Firma einfach raus?
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Bei welchem Stromanbieter sind Sie aktuell? Ich versuche Parallelen zu andern Fällen aufzustellen.
Wunderwerk scheint in Schwierigkeiten zu stecken. Ich habe meinen Wechsel dahin beantragt un dparallel und unabhängig voneinander meine Freundin auch. Beide haben wir unanhängig voneinander heute eine email von Wunderwerk mit folgendem Inhalt erhalten:
Zitat
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihren Antrag auf eine Energiebelieferung.
Ihre Zufriedenheit ist für uns das Wichtigste.
Für das Zustandekommen einer Energiebelieferung ist die Abstimmung zwischen dem Betreiber des Zählers sowie dem bisherigen und dem neuen Anbieter erforderlich.
Trotz mehrfachem Versuchs ist diese Abstimmung bislang nicht erfolgreich gewesen. Aus unserer Sicht scheint ein reibungsloser Übergang in ein neues Belieferungsverhältnis somit sehr unsicher zu sein. Da wir selbstverständlich verhindern wollen, dass Sie zu dem geplanten Termin keinen neuen Energieversorger haben, müssen wir nun rechtzeitig handeln.
Auch wenn wir Sie gerne als Neukunden begrüßt hätten und die fehlende Abstimmung teilweise nicht in unserer Hand liegt, möchten wir Ihnen ermöglichen, einen neuen Antrag auf einer Energiebelieferung zu stellen, damit Sie eventuell doch noch zum geplanten Termin durch einen neuen Versorger beliefert werden. Somit werden wir Ihren Auftrag bei uns nicht mehr weiterbearbeiten und leider beenden.
Es tut uns leid, dass wir keine besseren Nachrichten für Sie haben und bitten um Ihr Verständnis.
Zitat Ende
Da wir Beide einige Kilometer voneinander weg wohnen, kann es keine spezifische Sache in einem einzigen Fall sein. Für mich hört sich das nach einem vorgeschobenen Grund an.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Erklärung seltsam ist. Der Austausch mit dem Netzbetreiber ist ein Standard-Prozess, den jeder Stromanbieter beherrschen muss. Im Fall von Wunderwerk gehe ich davon aus, dass die Service-Gesellschaft GFM den Wechselprozess und weitere Prozesse übernimmt. Probleme bei der Abstimmung mit dem Netzbetreiber kann ich mir daher nicht erklären. Ich würde auf einen anderen Grund tippen. Darf ich fragen, bei welchem Stromanbieter Sie und Ihre Freundin zuvor waren?
Hallo, ich habe ach einen Vertrag bei Wunderwerk schließen wollen und es hat auch nicht geklappt. Die Begründung war die gleiche.
Im Grunde genommen finde ich die doch recht schnelle Information aber gut, besonders wenn man den Wechsel fast auf den letzten Drucker vollziehen will/muss. Man kann sich dann noch umorientieren und rutscht nicht in die Versorgung der Stadtwerke.
Eine schnelle Rückmeldung finde ich auch gut. Mich wundert es nur, dass innerhalb weniger Stunden mehrere Kontaktversuche gescheitert sein sollen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass E-Mail/Fax/Telefon etc. ausgefallen sein soll und dass sich dadurch die Versorger nicht austauschen konnten.
Ich habe eine Bewertung auf Verivox vom 24.04.2018 gesehen, dass ein anderer Verbraucher das gleiche Problem hatte. Interessant ist, dass Wunderwerk AG den Vertrag aufgrund mehrfacher misslungener Abstimmungsversuche mit dem bisherigen Anbieter bereits nach ca. 24 Stunden abgewiesen haben soll.
„Abweisung mit fadenscheiniger Begründung
Wie üblich bei Verivox den Wechselauftrag gestellt und alle Daten des bisherigen Anbieters korrekt angegeben. Soweit wieder TOP. Doch dann das Erwachen: Wunderwerk meint nach nur ~24h bereits, dass „Trotz mehrfachem Versuchs ist diese Abstimmung bislang nicht erfolgreich gewesen und somit den Auftrag nicht mehr weiterbearbeiten und leider beenden … und siehe da, nur kurz drauf ist das günstige Angebot auch nicht mehr verfügbar. Für mich kein seriöses Vorgehen.“
(24.04.2018 – 07:4/24/2018 7:24:09 AM Uhr Wechsel beauftragt im April 2018)
Also ich habe bei Wunderwerk über Verivox abgeschlossen und kann mich nicht dagegen verwehren, dass hier Fake Angebote unterbreitet werden. Das Angebot war vom 10.April 2018. Neukundenbonus 201. – Euro. Am 12. April bekam ich folgende Nachricht
vielen Dank für Ihren Antrag auf eine Energiebelieferung.
Ihre Zufriedenheit ist für uns das Wichtigste.
Für das Zustandekommen einer Energiebelieferung ist die Abstimmung zwischen dem Betreiber des Zählers sowie dem bisherigen und dem neuen Anbieter erforderlich.
Trotz mehrfachem Versuchs ist diese Abstimmung bislang nicht erfolgreich gewesen. Aus unserer Sicht scheint ein reibungsloser Übergang in ein neues Belieferungsverhältnis somit sehr unsicher zu sein. Da wir selbstverständlich verhindern wollen, dass Sie zu dem geplanten Termin keinen neuen Energieversorger haben, müssen wir nun rechtzeitig handeln.
Auch wenn wir Sie gerne als Neukunden begrüßt hätten und die fehlende Abstimmung teilweise nicht in unserer Hand liegt, möchten wir Ihnen ermöglichen, einen neuen Antrag auf einer Energiebelieferung zu stellen, damit Sie eventuell doch noch zum geplanten Termin durch einen neuen Versorger beliefert werden. Somit werden wir Ihren Auftrag bei uns nicht mehr weiterbearbeiten und leider beenden.
Auf Nachfrage bei meinem jetzigen Liferanten und beim Grundversorger ist keine Anfrage eingegangen.
Am 14. April würde das Angebot auf Verivox angepasst und ist jetzt 40.- Euro schlechter. Der Name des Unternehmens ist Programm und den Wunderbonus habe ich schon vor Lieferung bekommen.
Der Telefonsupport besteht nur aus Textansagen. Ich jedenfalls könnte niemanden erreichen. Ich habe Beschwerde eingelegt und Verivox sollte etwas besser prüfen. Somit kann ich diesen Anbieter nicht empfehlen und schließe mich der Meinung des Autors an.
Kann man mit Wunderwerk Steuern sparen?
Wahrscheinlich schon. Bei einer kurzen Google-Recherche habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber auch einen Stromkostenzuschuss als steuerfreien Sachbezug leisten kann. Steuersparen kann also funktionieren – sicherlich auch mit jedem anderen Stromversorger. Unseriös und lächerlich finde ich das nicht.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Ich habe auf Ihren Kommentar hin recherchiert und gesehen, dass monatliche Sachbezüge von maximal 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV). Neben dem Klassiker Tankgutschein und Geschenkgutscheinen, kann der Arbeitgeber z.B. auch Stromkosten von 44 € verschenken.
Was ist schade finde ist, dass zwar mit der Steuerersparnis geworben wird, aber nicht erklärt wird, wie dies funktioniert. Denn wenn Verbraucher schon Tankgutscheine etc. im Wert von 44€ monatlich von ihren Arbeitgebern erhalten, dann ist die Freigrenze bereits erreicht und mit dem Wunderwerk-Tarif können keine Steuern gespart werden. Zudem muss der Arbeitgeber (so verstehe ich es zumindest) den Verbrauchern die 44 € schenken. Nicht jeder Arbeitgeber wird dazu bereit sein.
Ich stimme Ihnen zu, dass Steuersparen über die Stromrechnung durchaus seriös ist – allerdings würde ich mir wünschen, dass auch gut erklärt wird, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Vielleicht passt Wunderwerk AG seine Internetseite dahingehend an. Ich würde mich freuen.
Auf der Internetseite der Wunderwerk AG werden Ersparnis und Voraussetzungen (z. B. noch nicht ausgeschöpfte Freigrenze) an einem Beispiel erläutert. Insgesamt eine relativ komplexe Rechnung. Verschenken muss der Arbeitgeber nichts. Durch die Verringerung des Bruttogehaltes und dadurch gesparte AG-Anteile an den SV-Beiträgen sinkt in dem Beispiel sogar die Belastung für den Arbeitgeber.
Wer die individuelle Berechnung seiner Ersparnis nicht scheut (was man vorab machen sollte) und kein Problem mit ggf. geringeren RV-Beiträgen und den Konsequenzen daraus hat (wenn Lohn/Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen), kann mit diesem Modell vermutlich insgesamt einige Euro sparen. Als Anlass für ein (Gehalts-)Gespräch mit dem Vorgesetzten ist es in jedem Fall geeignet, sofern die Freigrenze bisher nicht ausgeschöpft wird und vielleicht sogar Aussicht auf zusätzliches steuerfreies Einkommen neben dem normalen Brutto besteht. Hier kann man Wunderwerk dankbar sein, dass sie dieses Thema in die Öffentlichkeit tragen – es kann schließlich jeder Stromkunde unabhängig vom Stromanbieter profitieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Vielen Dank für Ihre Ergänzung!
Ich stimme Ihnen zu, dass – sofern die Freigrenze nicht ausgeschöpft ist – der Verbraucher „einige Euro“ sparen kann. Ich komme zu einem anderen Fazit als Sie: Wegen diesen paar Euros würde ich nicht die Lohnbuchhaltung in meinem Unternehmen wild machen. In meinem Unternehmen gibt es klare Regelungen mit dem Betriebsrat. Insofern wird bestimmt keine Sonderlösung für mich gestrickt. Es müsste eine Lösung für alle Mitarbeiter gefunden werden. Diesen Aufwand würde ich mir ersparen wollen. Im Gespräch mit meinem Chef würde ich lieber die Zeit für Gehaltserhöhungen nutzen, als das Modell von Wunderwerk zu erklären.
Ob man Wunderwerk für diesen Steuertipp danken soll, mag jeder Leser selbst beurteilen. Ich sehe die Gefahr, dass mit Versprechen gelockt werden, die im Nachhinein für den Verbraucher nicht umsetzbar sind.
Ich finde es klasse, dass zum Thema „Steuersparen mit Hilfe des Stromanbieters“ eine kleine Diskussion mit unterschiedlichen Ansichten entstanden ist! Ich würde mich sehr über weitere Verbrauchermeinungen freuen. Vielleicht gibt es ja auch schon die ersten Verbraucher, die über Erfahrungen mit der Steuerersparnis berichten können.