Wunderwerk AG Erfahrungen: viele Probleme
ACHTUNG: Wunderwerk AG hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise & Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Wunderwerk AG wehren!
Wunderwerk AG Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Wunderwerk AG Erfahrungen
Wunderwerk gehört zu Elektrizitätswerke Düsseldorf. Verbraucher berichten über negative Erfahrungen u.a. aufgrund verweigerter Boni, Nichterfüllungsschäden & Guthabenauszahlung. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.
Kunden beschweren sich u.A. über:
– Guthaben nicht ausgezahlt
– Abrechnungen verspätet, fehlerhaft
– Bonus verweigert (z.B. wegen PV)
– Nichterfüllungsschaden nach Umzug gefordert
Wunderwerk AGBs: kritische, kundenunfreundliche Klauseln
Die AGBs des Unternehmens enthalten verbraucherunfreundliche Bestimmungen (siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.). Diese schränken den Bonus ein und es drohen unerwartete Zusatzkosten. Zudem schließt das Unternehmen z.B. Kunden aus, die einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage haben.
Das Problem an den folgenden AGB-Klauseln ist, dass diese dem Verbraucher meiner Erfahrung nach nicht transparent mitgeteilt werden. Verbraucher erfahren die Besonderheiten beim Vertragsabschluss m.E. nur, wenn Sie sich die AGBs anschauen. Zudem haben vergleichbare Bonuseinschränkungen bei z.B. immergrün und Fuxx Sparenergie in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt. Für mich sind diese AGBs nicht vertrauensfördernd und empfehle Verbrauchern vorsichtig zu sein.
Meinungen anderer Verbraucher
Neben den AGBs und dem Vorstand des Unternehmens wurde im Forum des Bundes der Energieverbraucher zudem das Geschäftsmodell der Wunderwerk AG kritisch hinterfragt. Ein Forenmitglied fühlt sich als Verbraucher auf die Schippe genommen, weil sich das Unternehmen mit vielen sozialen Projekten rühme und anscheinend nicht viel dahinter sei:
„Ich habe gerade mal eine Handvoll kleinster sozialer Organisationen gesehen, an die Wunderwerk angeblich gespendet haben will: Wie viel, wird nicht bekannt gegeben. 2000 Euro oder vielleicht 4000 Euro oder vielleicht doch 10.000 Euro? Doch so oder so dürften es bei „Diakonische Stiftung Wittekindshof“ oder „Kinderstiftung Lesen bildet“ sich nicht um exorbitant hohe Fördergelder handeln. Ganz abgesehen davon: Soziales Engagement so zu Markte zu tragen ist geradezu schäbig. Dass es im Vergleich zu wirklichen Wohltätern zudem geradezu vernachlässigbar erscheint, an eine Handvoll Mini-Organisationen als Energieversorger etwas Geld zu geben sei hier nicht weiter diskutiert.“
Die größten Probleme treten anscheinend nach dem 1. Vertragsjahr auf.
Auf reclabox beschweren sich Verbraucher über fehlende Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerte Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und dass Wunderwerk einen Nichterfüllungsschaden fordert. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Preiserhöhungen können Sie teuer zu stehen kommen. Leider passiert es viel zu häufig, dass Preiserhöhungen versteckt oder beiläufig den Verbrauchern mitgeteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich sorgfältig alle Dokumente Ihres Stromanbieters und auch das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Wunderwerk AG.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Wunderwerk AG setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Wunderwerk AG jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Wunderwerk AG zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Wunderwerk AG, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Wunderwerk nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Unerwartete Zusatzkosten
Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) wurden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Diese Klausel ist in den AGBs vom 28.01.2021 nicht mehr zu finden. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
Bei Pakettarifen kauft der Kunde ein Strompaket, das er unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abnehmen muss. Wenn der Vertrag allerdings vorzeitig beendet wird, wäre eine nur anteilig Verrechnung des Pakets fair. Dies ist aber nicht bei Wunderwerk AG der Fall (Ziffer 2(3); Abruf: 28.01.2021): „Wird bei Pakettarifen der Vertrag vor Ablauf des jeweilig maßgeblichen Belieferungszeitraums aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet, ist Wunderwerk berechtigt, das gesamte Paketvolumen abzurechnen.“
Gemäß Ziffer 10 (6) kann vom Kunden eine Vertragsstrafe verlangt werden, „wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (Abruf: 28.01.2021) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.
Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGB (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.
Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Wunderwerk AG sind
Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter Wunderwerk AG richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Weil Wunderwerk AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:
- Wunderwerk AG richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Wunderwerk AG Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
- Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.
Wenn Sie Probleme mit Wunderwerk AG bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Wunderwerk AG
Bitte kontaktieren Sie Wunderwerk AG nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
Tel.: 0211 95 434 434
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Wunderwerk AG gibt es viele Beschwerden. Gegen Wunderwerk AG klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Wunderwerk AG als nicht empfehlenswert ein.
a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH
In der Vergangenheit haben derartige AGBs zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt – z.B. bei Kunden der ehemaligen 365 AG (immergrün). Weil der Vorstand von Wunderwerk AG, Herr Samuel Schmidt, mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig war, könnte er ähnliche Geschäftspraktiken verfolgen. Ich sage nicht, dass er dies tut. Jedoch verwendet er sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs und die Beschwerden auf reclabox ähneln denen gegenüber immergrün. Operativ wird das Unternehmen vom Dienstleister GFM unterstützt, das viele Prozesse übernimmt (z.B. Lieferantenrahmenverträge) und bereits mit Herrn Schmidt zu Zeiten der 365 AG zusammengearbeitet hat (Quelle: energate Messenger vom 17.04.2018). Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.
b) Der Mehrwert ist unklar
Das Besondere am Geschäftsmodell sei, dass der Verbraucher jährlich sparen könne und dass andererseits gemeinnützige Kinder- und Jugendprojekten in Deutschland systematisch gefördert werden.
Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt sprach das Ziel aus, in den ersten drei Jahren in Summe eine Million Euro zu spenden. Bald sind die 3 Jahre rum. Wenn jemand Hinweise hat, wie viel Geld gespendet wurde, freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen! Was das Unternehmen verspricht ist, dass es je Vertragsabschluss einmalig 20€ spendet.
In der auf openPR im Presseportal Düsseldorf am 22.02.2018 veröffentlichte Mitteilung von Wunderwerk verspricht das Unternehmen, dass mit dem „Sparwunder“-Tarif dem Unternehmen gelungen sei, den Wechsel-Stress für Verbraucher zu beenden. Dank des revolutionären Tarifs sei es für die Verbraucher erstmalig möglich jährlich zu sparen, auch ohne den Stromanbieter zu wechseln.
Auch wie diese Spar-Wunder von Wunderwerk zustande kommen, bleibt für mich ein Rätsel. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was das revolutionäre am Tarif sein soll. Auf der Internetseite von Wunderwerk konnte ich leidglich Versprechungen, aber keine Antworten auf diese Frage finden. Wenn man mit einem cleveren Konstrukt viel Geld sparen kann, dann würden andere Stromanbieter diese Idee aufgreifen. Dies ist mir aber nicht bekannt.
- Eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wunderwerk gestattet (§1 (3); Abruf: 28.01.2021) . Diese Einschränkung dürfte für Verbraucher überraschend sein, weil Verbraucher hierüber nur unzureichend informiert werden. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Wunderwerk erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5); Abruf: 28.01.2021) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern. Diese AGB-Klausel dürfte jedoch unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Wunderwerk AG in Betracht kommt.
- Wunderwerk AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3); Abruf: 28.01.2021). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Wunderwerk AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5); Abruf: 28.01.2021). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.
- In früheren AGB-Versionen wurde der Bonus gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Zum Abruf am 28.01.2021 ist diese Einschränkung entfallen. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und Gerichtsurteile. Es ist zu bezweifeln, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke).
- Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4); Abruf: 28.01.2021). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
- Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2; Abruf: 28.01.2021). Diese Einschränkung ist m.E. branchenunüblich und für mich überraschend.
Auch das Hamburger Amtsgericht glaubt nicht an Wunder und hat der Wunderwerk AG die irreführende Werbung untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat bei Wunderwerk AG festgestellt, dass es sich beim „Sparwunder“-Tarif um ein altbekanntes Steuersparmodell handelt und somit alles andere als ein Wunder darstellt. Schließlich ist diese Steuerersparnis bei jedem Energieanbieter oder sonstigen Unternehmen theoretisch umsetzbar.
Weil Wunderwerk mit dem steuerlich subventionierten Sparwunder-Tarif Kunden von Bonus-Verträgen weglotsen will, kann man hier durchaus der Meinung sein, dass der eigentliche Gewinner oder „Sparer“ Wunderwerk AG selber ist und weniger der Kunde oder sein Arbeitgeber. Schließlich schließt das Unternehmen aus, eine Garantie für dieses Wunder übernehmen zu wollen: „In keinem Fall übernimmt die Wunderwerk AG Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann“, führt Wunderwerk für seinen Wunderwerk Strom aus.
Das Landgericht Hamburg stellte in einer einstweiligen Verfügung fest, dass große Teile der Werbung des Unternehmens irreführend seien.
Das Werbeversprechen des Wunderwerk AG suggeriere allen Verbrauchern einen nutzbaren besonders günstigen Tarif. Dies sei aber nicht der Fall, weil die versprochene Ersparnis aus Steuervorteilen resultiere, die nur Angestellte mit Unterstützung des Arbeitgebers erzielen können. Der Richter stellte fest, dass diese notwendige Aufklärung nicht ausreichend in der Werbung vermittelt wurde.
In Wirklichkeit sei das aber nicht so, da die versprochene Ersparnis tatsächlich aus Steuervorteilen resultiere, welche nur abhängig Beschäftigte bei Mitwirkung Ihres Arbeitgebers erzielen könnten. Die diesbezüglich aufklärenden Hinweise des Unternehmens Wunderwerk seien aber nicht in der notwendigen Form mit der streitigen Werbung verknüpft gewesen, stellte der Richter in seinem Beschluss fest.
Die Wunderwerk AG hat diese einstweilige Verfügung akzeptiert und verwendet seitdem den Begriff „Sparwunder“-Tarif nicht mehr. Allerdings bietet das Unternehmen nach wie vor den Tarif weiter an.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich kann nur sagen Hände weg!
Total unseriös…
1. Man erhält sein eigenes Guthaben NUR dann zurück, wen man es auch selbst einfordert, und selbst dann dauert es fast ein Jahr, bis man es bekommt, wen man es zurück bekommt.
2. Am Telefon sind die Mitarbeiter sehr unerfahren, ungeeignet und vor allem sehr desinteressiert und unfreundlich. Hauptsache schnell weiterleiten, oder dumme Sprüche.
3. Keine Antwort auf E-Mails!
Hat man Fragen etc. die nicht von belangen sind, wird man echt freundlich beraten und super schnell informiert, auch per E-Mail erhält man sofort eine Antwort!
Geht es aber um Guthaben, Rechnungen oder Kündigung, sind plötzlich alle wie ausgestorben und man hört und sieht nichts mehr. Als würde es die Firma einfach nicht geben. Ich finde das total unverschämt und respektlos seinen Kunden gegenüber…
Ich persönlich empfehle diesen Stromanbieter NIEMANDEN!!!!
Unseriöser Anbieter.
Haben kurz vorm Jahreswechsel die Energiepreise bei Gas angehoben. Siehe untenstehende
E-Mail von Wunderwerk.
Haben den monatlichen Abschlag von 195€ auf 511€ angehoben.
Angeblich mit dem Hinweis, das wir dann am Ende nicht so viel nachzahlen müssen.
Habe die 511€ zurückgebucht und dann wieder 195€ überwiesen.
Finger weg, haben jetzt ein Inkassobüro am Hals, das die Differenzsumme einfordert.
An der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.
Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.
Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.
Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.
Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,78 Cent pro Kilowattstunde auf 17,10 Cent pro Kilowattstunde.
Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.
Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick:
Einkaufspreise Futures für Strom / Gas in Euro / MWh
Auch ich habe einen günstigen Gasvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie bei Wunderwerk, d.h. daß Arbeitspreis und Grundpreis bleiben für die Vertragsdauer von einem Jahr gleichbleiben. Die Firma hat zunächst versucht, den Arbeitspreis 5,63 Cent/kWh auf 18,3 Cent/kWh zu erhöhen, dann gab es 30% und als ich auch dieses Angebot nicht angenommen habe, hat man mir den Vertrag gekündigt. Vorgeschoben wird eine Kündigung von meiner Seite, was natürlich nicht stimmt. Ich habe Widerspruch eingelegt, werde den Zählerstand nicht mitteilen und keinen neuen Vertrag anstreben, sondern in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters gehen. Wenn man einen neue Vertrag abschließ, wird der alte automatisch gekündigt, und genau das will ich nicht. Ich werde sehen wie es weitergeht. Gegebenenfalls gehe ich mit einem Anwalt gerichtlich gegen Wunderwerk vor, denn es ist eindeutig ein Vertragsbruch.
Einspruch zu ihrer Einstellung der Energielieferung zum 15.11.2021
Guten Tag,
ich erhebe Einspruch zu ihrer Entscheidung uns zum 15.11.2021 nicht mehr mit Erdgas zu versorgen.
Ihre Begründung # ich hätte gekündigt # das stimmt nicht.
Ich hatte lediglich den monatlichen Abschlag auf 302 € moniert und abgelehnt.
Ich zahle wie vereinbart 108 € monatlich.
Ich bitte um postalische Mitteilungen zu Vertragsänderungen. Emails sind nicht rechtlich bindend.
Ich bitte um schriftliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Birke
Ich kann den Einspruch nicht weiterleiten. Bitte schreiben Sie das Unternehmen selber an.
Vertag für Gaslieferung für ein Jahr ab 01.07.2021 abgeschlossen. Am 29.10. 2021 völlig formwidrige Ankündigung der Gaspreiserhöhung mit überflüssigem Hinweis auf Sonerkündigungsrecht ab 27.11.2021 erhalten. Habe Widerspruch mit Verweis auf Preisfixierung lt. Vertrag eingelegt. Reaktion am 02.11.2021 per Mail: „Wir akzeptieren Ihre Kündigung frühestens zum 11.11.2021…“
Die Telefonverbindung existiert offensichtlich nicht mehr.
Ich habe die Verbraucherzentrale NRW informiert und Beschwerde bei der Bundesaufsicht eingelegt.
Ich fürchte, das Unternehmen geht in die Insolvenz bzw. Lliefert nicht mehr. Werde also wechseln – leider nun sehr viel teurer.
Ich habe gestern, Samstag dem 23.10.2021 eine E-Mail erhalten, das der Abschlag sich ab dem 1.11.21 von 84€ auf 128 € erhöht, ohne differenzierte Gründe dafür anzugeben. das ist eine Erhöhung um
gut 52 %. Der Vertrag läuft noch 6 Monate. Es wurde eine Preisgarantie gegeben. Es ist eine Unverschämtheit, dieses eine Woche vor Eintritt der Preiserhöhung mitzuteilen.
Ich habe am 22.10.2021 eine E-Mail von Wunderwerk AG erhalten das die Abschlagszahlung von 87€ auf 133€ erhöht werden soll !!! Wunderwerk hält sich auch noch für sehr clever, indem sie dem prognostizierten Verbrauch reduziert. Im meinem Fall waren 3400kWh bestellt, zu 87€, (mit Prämie 65,xx€) . Bei der Erhöhung wird dann nur von 2970kWh zu 133€ monatlich gesprochen. Hier wird man also nochmal um knapp 15% betrogen was sich auf den Preis noch aufschlägt. Also ist die reale Erhöhung auf knapp 152€ statt den ohnehin schon viel zu hohen 133€ monatlich. Die Prämie die erst nach 12 Monaten Vertragslaufzeit ohne ausgesprochen Kündigung ausgezahlt werden sollte, ist somit auch dahin. Wäre eh nur maginal gegen diese Preiserhöhung.
Man sollte hier von seinem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung gebrauch machen.
Eine bodenlose Frechheit von Wunderwerk. Bei einem aktuellen Vergleich bekommt man noch Tarife um die 100€ bei Vergleichsportalen angeboten, mit 24 Monaten Preisgarantie, nicht nur eingeschränkter Preisgarantie!
Hall Zusammen,
habe am 22.20.2021 „eine kurzfristige Anhebung ihrer monatlichen Zahlbeträge“ seitens Stromanbieter Wunderwerk AG bekommen.
Der Grund der Preiserhöhung laut Wunderwerk AG. “ Erhöhung der Beschaffungspreie und ein nicht mehr tragfähiges Lastenprofil an meiner Abnahmestelle!!!!!
Momentan zahle ich einen Betrag von 92 Euro monatlich.
Mit der Anhebung die schon am 01.11.2021 greift, beträgt der Zahlbetrag 146 Euro.
Leute, das sind ja 58,69 % die jetzt draufgeschlagen werden.
Das schlimme an meinem Vertrag ist, der läuft erst am 01.03.2022 aus.
können Sie mir bitte mitteilen wie ich mich verhalte soll nach dieser Schock-Mail,
Ich danke Ihnen schon mal im Voraus,
MfG.
P.M
Hallo, einfach im System den Beitrag auf die von Ihnen bereits gezahlte Summe zurücksetzen. Und dann unten im Feld eine Nachricht hinterlassen das Sie die Preisanpassung nicht mitmachen. Dann sind die sehr schnell und kündigen Ihnen den Vertrag . War bei mir auch so. Viel Glück. Können sich ja mal melden ob es geklappt hat.
Vielen Dank für den Hinweis.
Neueste Masche von Wunderwerk ist Sie behaupten man hätte einem Tarifwechselvorgenommen.
Was absulut nicht zutrifft.
Habe nun von Wunderwerk den Nachweis eingefordert.
Mal sehen ob da was kommt.
F.A.
Danke für den Hinweis.
Sie haben richtig gehandelt. Fordern Sie schriftlich einen Nachweis an.
VG
Moeschler
Ich bin im Wechselprozeß von Wunderwerk zu einem anderen Anbieter. WUNDERWERK hatte mir – völlig überraschend -die Kündigung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der 12 Monate bestätigt, was ich leider nicht sofort entdeckt habe.
Von WUNDERWERK ist das im Grunde ein genialer Schachzug, da ich dann weniger als 12 Monate belifert wurde und keinen Anspruch auf den Bonus hätte. Sehr wahrscheinlich ist das kein Bearbeitungsfehler sondern eine gezielte Schweinerei?
Gibt es ähnliche Erfahrungen?
Ich habe widersprochen, der Wechsel ist vermutlich aber nicht mehr aufzuhalten.
T.K.
Habe heute meine Kündigungsbestägigung erhalten. Per Mail.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres Energieliefervertrags zum 03.04.2020. Bitte teilen Sie zu diesem Datum Ihrem Betreiber des Zählers, als auch uns den Schlusszählerstand mit.
Vertrag wurde aber am 04.04. Abgeschlossen.
Das bedeutet ein Tag zu früh.
Evtl Absicht damit kein Bonus ausgezahlt werden muss?
Allgemein kann festgehalten werden, dass ein Bonus nach den meisten AGBs Verbrauchern zustehen, wenn ein ganzes Jahr die Energieversorgung stattfand.
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe am 14.6.18 über den Finanztip Stromrechner und Verivox von 123energie zu Wunderwerk gewechselt.
Der Vertrag mit 123Energie läuft noch bis zum 28.02.2019.
Nach den viele, schlechten Bewertungen über Wunderwerk möchte ich natürlich nicht wechseln. Die habe ich aber erst heute gelesen“ 07.01.2019″ und dann gleich wiederufen.
Wohl zu spät oder wann ist der Vertragsbeginn = Versorgungsbeginn?
Komme ich noch aus der Nummer raus oder muß ich ein Jahr bei denen bleiben.
Besten Dank und viele Grüße
Stuckmann
Entscheidend ist der Vertragsschluss und wann die Widerrufsbelehrung Ihnen mitgeteilt wurde – nicht der Vertragsbeginn.