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Start / Wunderwerk AG: Abschlags- & Preiserhöhung > Hilfe

Wunderwerk AG Erfahrungen: viele Probleme

ACHTUNG: Wunderwerk AG hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise & Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen. 

Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Jetzt gegen Wunderwerk AG  wehren!

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Das finden Sie hier:
Erfahrungen

Wunderwerk AG Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden

Hilfe

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Anbieterwechsel

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FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren

Wunderwerk AG Erfahrungen

Wunderwerk gehört zu Elektrizitätswerke Düsseldorf. Verbraucher berichten über negative Erfahrungen u.a. aufgrund verweigerter Boni, Nichterfüllungsschäden & Guthabenauszahlung. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten. 

Kunden beschweren sich u.A. über:
– Guthaben nicht ausgezahlt 
– Abrechnungen verspätet, fehlerhaft
– Bonus verweigert (z.B. wegen PV)
– Nichterfüllungsschaden nach Umzug gefordert

wunderwerk ag erfahrungen

Wunderwerk AGBs: kritische, kundenunfreundliche Klauseln

Die AGBs des Unternehmens enthalten verbraucherunfreundliche Bestimmungen (siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.). Diese schränken den Bonus ein und es drohen unerwartete Zusatzkosten. Zudem schließt das Unternehmen z.B. Kunden aus, die einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage haben.

Weiterlesen

Das Problem an den folgenden AGB-Klauseln ist, dass diese dem Verbraucher meiner Erfahrung nach nicht transparent mitgeteilt werden. Verbraucher erfahren die Besonderheiten beim Vertragsabschluss m.E. nur, wenn Sie sich die AGBs anschauen. Zudem haben vergleichbare Bonuseinschränkungen bei z.B. immergrün und Fuxx Sparenergie in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt. Für mich sind diese AGBs nicht vertrauensfördernd und empfehle Verbrauchern vorsichtig zu sein.

Meinungen anderer Verbraucher

Neben den AGBs und dem Vorstand des Unternehmens wurde im Forum des Bundes der Energieverbraucher zudem das Geschäftsmodell der Wunderwerk AG kritisch hinterfragt. Ein Forenmitglied fühlt sich als Verbraucher auf die Schippe genommen, weil sich das Unternehmen mit vielen sozialen Projekten rühme und anscheinend nicht viel dahinter sei:

„Ich habe gerade mal eine Handvoll kleinster sozialer Organisationen gesehen, an die Wunderwerk angeblich gespendet haben will: Wie viel, wird nicht bekannt gegeben. 2000 Euro oder vielleicht 4000 Euro oder vielleicht doch 10.000 Euro? Doch so oder so dürften es bei „Diakonische Stiftung Wittekindshof“ oder „Kinderstiftung Lesen bildet“ sich nicht um exorbitant hohe Fördergelder handeln. Ganz abgesehen davon: Soziales Engagement so zu Markte zu tragen ist geradezu schäbig. Dass es im Vergleich zu wirklichen Wohltätern zudem geradezu vernachlässigbar erscheint, an eine Handvoll Mini-Organisationen als Energieversorger etwas Geld zu geben sei hier nicht weiter diskutiert.“

Die größten Probleme treten anscheinend nach dem 1. Vertragsjahr auf. 

Auf reclabox beschweren sich Verbraucher über fehlende Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerte Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und dass Wunderwerk einen Nichterfüllungsschaden fordert. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):

wunderwerk neukundenbonus bonus verweigert
wunderwerk ag stromrechnung guthaben

Hilfe bei folgenden Problemen

Preiserhöhung bei Strom und Gas

Preiserhöhungen können Sie teuer zu stehen kommen. Leider passiert es viel zu häufig, dass Preiserhöhungen versteckt oder beiläufig den Verbrauchern mitgeteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich sorgfältig alle Dokumente Ihres Stromanbieters und auch das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen.

Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Wunderwerk AG.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Sind Sie Strom- oder Gaskunde?

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

So fechten Sie die Preiserhöhung an

Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Wunderwerk AG setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.

Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Wunderwerk AG jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.

Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln).

Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Wunderwerk AG zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen. 

Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.

Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Wunderwerk AG, Sie erhalten 667 €.

Rechnung fehlt / falsch

Es kommt vor, dass Wunderwerk nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.

Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.

Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?

Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.

Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.

Rechnung prüfen und anfechten

Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.

Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.

Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.

Unerwartete Zusatzkosten

Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) wurden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Diese Klausel ist in den AGBs vom 28.01.2021 nicht mehr zu finden. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.

Weiterlesen

Bei Pakettarifen kauft der Kunde ein Strompaket, das er unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abnehmen muss. Wenn der Vertrag allerdings vorzeitig beendet wird, wäre eine nur anteilig Verrechnung des Pakets fair. Dies ist aber nicht bei Wunderwerk AG der Fall (Ziffer 2(3); Abruf: 28.01.2021): „Wird bei Pakettarifen der Vertrag vor Ablauf des jeweilig maßgeblichen Belieferungszeitraums aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet, ist Wunderwerk berechtigt, das gesamte Paketvolumen abzurechnen.“

Gemäß Ziffer 10 (6) kann vom Kunden eine Vertragsstrafe verlangt werden, „wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (Abruf: 28.01.2021) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.

Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGB (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.

agb stromanbieter-gasanbieter

Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Wunderwerk AG sind

Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. 

Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter Wunderwerk AG richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.

Weil Wunderwerk AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:

  1. Wunderwerk AG richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
  2. Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Wunderwerk AG Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
  3. Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.

 

Wenn Sie Probleme mit Wunderwerk AG bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.

Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern

STROM ab 24 Cent/kWh

empfohlene Anbieter:

Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas

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GAS ab 6 Cent/kWh

empfohlene Anbieter

Maingau, eprimo, GoldGas

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* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ausgezeichnet
4.9
Hubel D.
Sehr gute Anlaufstelle für Kunden dubios agierende Stromanbieter wie in unserem Fall die VOXENERGIE.
marco S.
Ich bin sehr enttäuscht über die Gleichgültigkeit des Anwalts oder wer auch immer er ist, nachdem ich mehrere E-Mails mit Fotos an die Verbraucherhilfe geschickt hat mit Abschluss Rechnung und Preiserhöhung von 2022 und 2023 durch mivolta Dass ich trotz der Tatsache, dass er mir einen Vertrag für den Werbeanruf gemacht und mir einen Garantiepreis für die Dauer des Vertrages versprochen hatte, immer noch vergeblich auf eine Antwort warten muss, wie und was getan werden könnte, um die Schlusszahlung von mivolta zu korrigieren Ich hoffe wirklich, dass der Anwalt meine Bewertung liest und sein Gewissen prüft und beschließt, meine E-Mails mit den Dokumenten zu überprüfen, die er brauchte, die ich beigefügt habe, und mir so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, zumindest eine Bestätigung, dass er meine E-Mail erhalten hat.
Antwort vom Eigentümer: Sehr geehrter Herr Sapioli,vielen Dank, dass Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben. Sie haben ein Kontaktformular ausgefüllt, sodass wir Ihnen Fall prüfen und ein kostenloses Musterschreiben bereitstellen können.Bitte entschuldigen Sie! Bisher haben wir leider keine Unterlagen Ihrerseits erhalten und Ihnen deshalb auch keine weitere Rückmeldung gegeben. Wir haben im System allerdings nachvollziehen können, dass es ein Fehler mit Ihrer Email-Adresse gab, Wahrscheinlich hat dazu geführt, dass Ihnen unsere Nachricht nicht zugestellt wurde. Bitte seien Sie so gut und geben Sie uns eine 2. Chance.Den Kontakt haben wir inzwischen wieder hergestellt, sodass wir Ihr Problem mit der Preiserhöhung und dem untergeschobenen Vertrag nun bearbeiten können.
Paddwell
Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor. Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken._________________***Juni/2023:***Ich bin erst kürzlich auf Herrn Moeschler gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner prekären Situation noch gut heraus zukommen.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten, den neuen Vertrag beim neuen Anbieter hatte ich bilateral geschlossen.Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich zusätzlich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Dann kam widererwarten eine Preiserhöhung (auf 70,86 Cent / kWh) in 07/2022. Bis hier war ich „zufriedener Kunde“ (seit 2015!). Die Begründung war schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam während die Krise bereits in vollem Gange war. Man kann hier ganz klar Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder sehr. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!_________________***Januar/2024:***Seit 08/2023 habe ich mich der "Sammelklage" angeschlossen. Das Verfahren läuft und die EVD (bzw. ExtraEnergie) wehrt sich massiv und verzögert das Ganze.Ich habe am 31/12/2023 meinen Vertrag zum 31/05/2024 gekündigt und bereits nach Rücksprache und Beratung durch Herrn Moeschler einen neuen Stromlieferanten (LichtBlick) gefunden, der neben einer Preisersparnis von mehr als 100% (statt 70,86 Cent / kWh sind es jetzt 31,08 Cent / kWh = 39,78 Cent / kWh Differenz) gibt es auch eine kürzere Kündigungsfrist von 4 Wochen (statt bisher 6 Wochen) und einen Neukundenbonus von 222,56€.
Liane W.
Ich habe mir Hilfe bei Dr. Matthias Moeschler gesucht. Er hat mich bis jetzt kostenlos beraten und mein Gefühl im Recht zu sein bestärkt. Ich werde Ihn auch offiziell beauftragen, mein Recht durchzusetzen.Das ist das Problem:"Vattenfall macht seine eigenen Regeln"Ich bekam eine Preiserhöhung und habe mich telefonisch auf einen anderen Vertrag bzw. eine Vertragsänderung geeinigt. Ich füllte den zugeschickten Link aus und hörte nichts mehr davon. Stattdessen kassiert Vattenfall jeden Monat über das doppelte des marktüblichen Preises ( trotz Gaspreisbremse ) und dem Preis, auf den wir uns eigentlich geeinigt hatten. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass der von Vattenfall angebotene Vertrag nicht zustande kam. Ich hatte mehrfach gefordert, das aufgezeichnete Gespräch mit unserer Einigung mal abzuhören. Mit dem “Kundenservice” ist keine sachliche Kommunikation möglich. Das habe ich dann irgendwann aufgegeben, aber mit der Preiserhöhung bin ich trotzdem nicht einverstanden.1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.Beide Punkte habe ich ausführlich erläutert.Unterm Strich teilt Vattenfall mir immer nur mit, dass Sie mir die Preiserhöhung fristgerecht mitgeteilt hätten und dass Sie meine Beschwerden nicht weiter bearbeiten würden. Verweise auf Urteile vom BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20), OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19), LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18) werden ignoriert.
Frank B.
Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.
Matthias M.
Gute Unterstützung. Danke!
Nach N.
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
M K
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.
Sanja T.
T K
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl K.
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche Unterstützung
Ivan G.
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.
Alexander G.
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne H.
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Christiane M.
Stephanie H.
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael D.
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.
Arne A.
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank
Silke Kruse W.
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert
Dennis S.
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten R.
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!
Michael W.
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.
Susanne H.
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!
Jacqueline H.
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽
Uwe G.
Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann
Michael B.
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen
Wolfgang P.
Nachdem mein bisheriger Stromanbieter den Preis trotz Preisfix einfach verdoppelt hat, habe ich hier schnelle und günstige Hilfe auf der Suche nach einem neuen Anbieter bekommen.Vielen Dank nochmal.
Andrea D.
Nur durch die Hilfe von Herrn Moeschler konnte ich einen sehr "dubiosen" Stromvertrag erfolgreich kündigen. Ich kann ihn und sein Portal nur empfehlen und werde in Zukunft seine Hilfe bei der Suche eines neues Stromanbieters gerne in Anspruch nehmen. Das ist gegenwärtig ziemlich schwierig.
Jasmin W.
Total schnelle Antwort, es hat zumindest bzgl. des Stromvertrages geholfen und dann die Hilfe noch kostenlos, vielen lieben Dank, super Arbeit
Susanne H.
Wir hatten Gas + Strom von immergrün. Über Preiserhöhungen wurden wir nicht informiert ! Durch die Hilfe von Herrn Moeschler haben wir uns erfolgreich dagegen wehren können !! Vielen vielen Dank dafür 🙂
Gunther F.
Hr. Moeschler ist erste Wahl bei Problemen mit Stromanbietern und Preiserhöhung. Er hat mir und einer Bekannten einen sehr guten Stromvertrag vermittelt und war sehr freundlich und Hilfsbereit bei Problemen beim Wechselprozess bei der Bekannten, bei mir war der Wechsel nach 4 Tagen!!! schon abgeschlossen.Ich empfehle ihn gerne weiter und bedanke mich herzlich bei ihm!!!
M. A.
Nur positive Erfahrungen! Nach Preiserhöhung meines bisherigen Stromanbieters hat mir Herr Möschler einen attraktiven und günstigen Stromanbieter vermittelt.
Mark F.
Super Vorlage - Danke!
Brigitta L.
Vielen Dank für das sehr schnelle Angebot bezüglich eines Stromanbieterwechsels. Leider kam der Vertrag nicht zu Stande, weil wir uns anderweitig entscheiden mussten. Für die Zukunft würde wir in jedem Fall immer eine Angebotsanfrage bei Herrn Moeschler in Betracht ziehen.Brigitta und Frank
Hen M.
Erfolg durch die Verwendung des Musterschreibens. Dankeschön.
Frieder G.
Bin mit der Beratung, mit den gegebenen Informationen und Hilfestellung vollens zufrieden.
Max D. Z.
Dank der Tipps von Herrn Moeschler sind wir die Kriminellen losgeworden. Sehr zu empfehlen!
Rüdiger P.
Antwort vom Eigentümer: Lieber Hr. Paudler, Sie beschweren sich über Eon, bewertet haben Sie aber mich (Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de). Ich versuche Menschen mit derartigen Problemen zu helfen. Gerne unterstütze ich auch Sie.Da hier eine Verwechslung vorliegt möchte ich Sie bitten, die Rezension zu löschen.Vielen Dank. Matthias Moeschler
Marin Z.
Abed A.
Sehr Nett und ehrlich
Sascha R.
Schnelle, kostenlose und erfolgreiche Hilfe. Herzlichen Dank!
Klaus W.
Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über den Tisch gezogen wird. Die Qualitäts-Liste der Stromanbieter habe ich bei neuen Stromverträgen immer beachtet und seitdem keinen Ärger mehr. Man spürt, dass es um die gute Sache und nicht um Gewinnmaximierung geht, was man heute nicht mehr oft findet.
uwe ralf S.
Wahnsinn , nur diese Seite erwähnt . Nach 4Tage war alles geklärt. Danke
J
Sehr schnelle Unterstützung beim Anbieterwechsel mit guten Vorschlägen zur Preisersparnis. Absolut zu empfehlen!
Regine O.
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank!Ich möchte meine Rezension noch ergänzen. Es sind jetzt 8 Wochen vergangen und ich habe den 1. Teilerfolg erreicht.Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.
German B.
Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen. Mit seiner Hilfe konnte ich die Preiserhöhungen wiedersprechen. Ich wünsche ihn alles gutes!
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FAQs zu Wunderwerk AG

Wie kontaktiere ich Wunderwerk AG?

Bitte kontaktieren Sie Wunderwerk AG nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.

Adresse: Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln

Tel.: 0211 95 434 434
E-Mail: [email protected]

Wie wehre ich mich gegen eine Erhöhung des Abschlags und der Preise?

Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein. 

Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.

Ist Wunderwerk AG seriös?

Über Wunderwerk AG gibt es viele Beschwerden. Gegen Wunderwerk AG klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Wunderwerk AG als nicht empfehlenswert ein.

Weitere Gründe, weshalb ich Wunderwerk kritisch sehe

a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH

In der Vergangenheit haben derartige AGBs zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt – z.B. bei Kunden der ehemaligen 365 AG (immergrün). Weil der Vorstand von Wunderwerk AG, Herr Samuel Schmidt, mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig war, könnte er ähnliche Geschäftspraktiken verfolgen. Ich sage nicht, dass er dies tut. Jedoch verwendet er sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs und die Beschwerden auf reclabox ähneln denen gegenüber immergrün. Operativ wird das Unternehmen vom Dienstleister GFM unterstützt, das viele Prozesse übernimmt (z.B. Lieferantenrahmenverträge) und bereits mit Herrn Schmidt zu Zeiten der 365 AG zusammengearbeitet hat (Quelle: energate Messenger vom 17.04.2018). Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.

b) Der Mehrwert ist unklar

Das Besondere am Geschäftsmodell sei, dass der Verbraucher jährlich sparen könne und dass andererseits gemeinnützige Kinder- und Jugendprojekten in Deutschland systematisch gefördert werden.

Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt sprach das Ziel aus, in den ersten drei Jahren in Summe eine Million Euro zu spenden. Bald sind die 3 Jahre rum. Wenn jemand Hinweise hat, wie viel Geld gespendet wurde, freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen! Was das Unternehmen verspricht ist, dass es je Vertragsabschluss einmalig 20€ spendet.

Wunderwerk AG Bonuswunder

In der auf openPR im Presseportal Düsseldorf am 22.02.2018 veröffentlichte Mitteilung von Wunderwerk verspricht das Unternehmen, dass mit dem „Sparwunder“-Tarif dem Unternehmen gelungen sei, den Wechsel-Stress für Verbraucher zu beenden. Dank des revolutionären Tarifs sei es für die Verbraucher erstmalig möglich jährlich zu sparen, auch ohne den Stromanbieter zu wechseln. 

Auch wie diese Spar-Wunder von Wunderwerk zustande kommen, bleibt für mich ein Rätsel. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was das revolutionäre am Tarif sein soll. Auf der Internetseite von Wunderwerk konnte ich leidglich Versprechungen, aber keine Antworten auf diese Frage finden. Wenn man mit einem cleveren Konstrukt viel Geld sparen kann, dann würden andere Stromanbieter diese Idee aufgreifen. Dies ist mir aber nicht bekannt.

Wunderwerk Vertragseinschränkungen
  • Eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wunderwerk gestattet (§1 (3); Abruf: 28.01.2021) . Diese Einschränkung dürfte für Verbraucher überraschend sein, weil Verbraucher hierüber nur unzureichend informiert werden. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Wunderwerk erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5); Abruf: 28.01.2021) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern. Diese AGB-Klausel dürfte jedoch unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Wunderwerk AG in Betracht kommt.
  • Wunderwerk AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3); Abruf: 28.01.2021). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Wunderwerk AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5); Abruf: 28.01.2021). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.
Wunderwerk Bonuseinschränkungen
  • In früheren AGB-Versionen wurde der Bonus gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Zum Abruf am 28.01.2021 ist diese Einschränkung entfallen. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und Gerichtsurteile. Es ist zu bezweifeln, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke). 
  • Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4); Abruf: 28.01.2021). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
  • Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2; Abruf: 28.01.2021). Diese Einschränkung ist m.E. branchenunüblich und für mich überraschend.
Einstweilige Verfügung gegen Wunderwerk AG

Auch das Hamburger Amtsgericht glaubt nicht an Wunder und hat der Wunderwerk AG die irreführende Werbung untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat bei Wunderwerk AG festgestellt, dass es sich beim „Sparwunder“-Tarif um ein altbekanntes Steuersparmodell handelt und somit alles andere als ein Wunder darstellt. Schließlich ist diese Steuerersparnis bei jedem Energieanbieter oder sonstigen Unternehmen theoretisch umsetzbar.

Weil Wunderwerk mit dem steuerlich subventionierten Sparwunder-Tarif Kunden von Bonus-Verträgen weglotsen will, kann man hier durchaus der Meinung sein, dass der eigentliche Gewinner oder „Sparer“ Wunderwerk AG selber ist und weniger der Kunde oder sein Arbeitgeber. Schließlich schließt das Unternehmen aus, eine Garantie für dieses Wunder übernehmen zu wollen: „In keinem Fall übernimmt die Wunderwerk AG Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann“, führt Wunderwerk für seinen Wunderwerk Strom aus.

Das Landgericht Hamburg stellte in einer einstweiligen Verfügung fest, dass große Teile der Werbung des Unternehmens irreführend seien.

Das Werbeversprechen des Wunderwerk AG suggeriere allen Verbrauchern einen nutzbaren besonders günstigen Tarif. Dies sei aber nicht der Fall, weil die versprochene Ersparnis aus Steuervorteilen resultiere, die nur Angestellte mit Unterstützung des Arbeitgebers erzielen können. Der Richter stellte fest, dass diese notwendige Aufklärung nicht ausreichend in der Werbung vermittelt wurde.

In Wirklichkeit sei das aber nicht so, da die versprochene Ersparnis tatsächlich aus Steuervorteilen resultiere, welche nur abhängig Beschäftigte bei Mitwirkung Ihres Arbeitgebers erzielen könnten. Die diesbezüglich aufklärenden Hinweise des Unternehmens Wunderwerk seien aber nicht in der notwendigen Form mit der streitigen Werbung verknüpft gewesen, stellte der Richter in seinem Beschluss fest.

Die Wunderwerk AG hat diese einstweilige Verfügung akzeptiert und verwendet seitdem den Begriff „Sparwunder“-Tarif nicht mehr. Allerdings bietet das Unternehmen nach wie vor den Tarif weiter an.

Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Dr. Matthias Moeschler Verbraucherhilfe Stromanbieter

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.

Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. 

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