16 Antworten

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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    um im Hinblick auf die Anwendung der Strom- und Gaspreisbremse eine realistische Berechnungsgrundlage zu haben, teile ich Ihnen hiermit meine Strom- und Gaszählerstände zum 31.12.2022 mit:
    Mein Vertragskonto: 20026667
    Strom: Zählernummer 241211 Stand 31.12.22: 873
    Gaszähler: Zählerbnummer 10042007: Stand 31.12.22: 9864
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Hesterberg

  2. Hallo,
    Leider funktioniert die Webseite von Voxenergie ab dem Zeitpunkt der Registrierung nicht mehr und es ist keine Übermittlung von Daten mehr möglich.
    Zudem gibt es auch keine Empfangsbestätigung per Mail ….
    Um es mal deutlich zu sagen Finger weg von Voxenergie!!!
    Verbraucherschutz hat bereits Klage erhoben!
    Bei mir haben sie versucht (wie bei vielen anderen) Ungerechtfertigt statt veranschlagten Abschlägen Strom und Gas von ca 60€ einmal 225€ und einmal 127€ abzubuchen!!!! Monatlich!
    Ich wohne in einer Wohnung mit nichtmal 50m2
    Verbrecher

  3. Wir werden immer vom Netzbetreiber und vom Stromlieferanten getrennt voneinander (und zu verschiedenen Zeiten) zur Zählerablesung gebeten.
    Die abgegebenen Daten werden dann offenbar nicht miteinander korelliert: Ich habe zum Test schon mal fingierte, implausible Werte angegeben, z.B. ein Wert in Woche 1 an den Netzbetreiber und ein kleinerer Wert ein paar Wochen später an den Lieferanten – das ist keinem aufgefallen!
    Einmal kam die Ablesungs-Aufforderung des Lieferanten ganz kurz nach der des Netzbetreibers, da dachte ich mir „Die kriegen doch den Wert vom Netzbetreiber, da lese ich nicht nochmal ab!“ Aber der Lieferant schrieb noch mehrfache Erinnerungen und sagte mir schließlich, telefonisch, dass sie keinen Zählerstand vom Netzbetreiber bekommen.
    Das System scheint also nicht zu funktionieren.
    Nächstes Mal versuche ich beim Wechsel beim alten Lieferanten einen kleineren Zählerstand anzugeben als beim neuen, so dass ich im Endeffekt weniger zahle (wenn es klappt).

    1. an sich eine interessante idee. funktioniert leider nur bedingt und schlussendlich nicht.
      denn du gibst ja somit einen falschen zählerstand an, was dir spätestens beim auszug auf die füße fallen wird. (wenn man zur miete wohnt)
      aber ebenso bei eigentum. also eigenem grundstück und haus. denn wenn zähler ausgetauscht oder gewartet werden müssen, dabei der zählerstand erfasst wird, darfst du das was du mal weniger gezahlt hast plötzlich mehr bezahlen. was sinnfrei ist, da man davon ausgehen muss, dass strom nicht billiger wird. da ist eine mögliche strafe wegen vorsätzlicher falschangabe noch gar nicht mal mit bedacht.

  4. Hallo,
    Muss mich mein Strom oder Gasanbieter nicht daran erinnern ihm den Zählerstand zu senden? Ich habe vor meinen Umzug immer eine Nachricht vom alten Anbieter bekommen. Nun mit dem neuen nicht mehr und die schätzen meinen Verbrauch jedes Jahr aufs neue. Ich wohne alleine bin höchstens 30 Tage im Jahr zu Hause und habe einen Verbrauch wie eine 4 köpfige Familie die immer da ist.

  5. Habe einen Brief bekommem von Innogy SE vom 17.04.2020
    in dem mitgeteilt wird- Den Zählerstand am 19.03.2020 ablesen und an den Nezbetreiber senden
    Kundennummer x206 0429 335
    Zähler Nr: 717 95 30 213
    Zählerstand am 29.04.2020—168 885 kw/h

  6. Hallo. Gibt es auch für in den Niederlanden stattfindenden Streitigkeiten wegen zB falschen Zählerstand und uneinsichtigen Stromanbieter Hilfe auf dieser Seite?

    1. Ich kenne mich nicht aus, wie das Recht in den Niederlanden ausgestaltet ist. Ich würde IHnen jedoch empfehlen, analog vorzugehen. Meine Vorlagen helfen Ihnen, einen Widerspruch zu formulieren.
      VG
      Moeschler

  7. Nach vielen Jahren bin ich ab dem 01.04. (hoffentlich!) wieder bei den Stadtwerken. Fazit: „Am Anfang konnte man tatsächlich Geld sparen. Aber jetzt ist das eine nervenaufreibende Sache.“ Einige Beispiele:
    – GoldGas und PrimaStrom legen ihre AGBs aus, wie sie es brauchen und verweigern die Kündigung wegen Preiserhöhung.
    – Fuxx erhöht die Preise heimlich, schätzt den Stromverbrauch nach Gutdünken, lehnt sogar die vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstände ab. Nach Beschwerde wird das Kundenkonto deaktiviert.
    – Vattenfall liefert nicht nur Strom, sondern saugt zusätzlich die Telefondaten ab.

  8. BEV-Energie den Zählerstand (z.B. Strom) per Mail übermitteln, kann man sich sparen. Eine Lesebestätigung gibt es grundsätzlich nicht und eine Antwort ebenfalls nicht.
    Ich warte seit dem Versorgerwechsel jetzt seit Wochen auf meine Abschlussrechnung, was nicht mit einem eventuellen Nichtvorliegen des Zählerstandes begründet werden kann. Der Netzbetreiber übermittelt diese Daten im Zuge der Marktkommunikation automatisch sowohl an den alten als auch den neuen Versorger. Hier geht es einzig und allein um Verzögerung, Hinhalten und darum, dem Ex-Kunden möglichst viel Ärger zu bereiten.

  9. Hallo, mein Gaslieferant die BEV Energie teilt mir mit das eine Prüfung der zuletzt übermittelten Jahresverbrauchs Prognose nicht bei dem im Vertrag angegebenen 15.000 kWh sondern bei 23.790kWh liegt. Diese 23.790 kWh hat angeblich der zuständige Netzbetreiber die Westnetz GmbH BEV mitgeteilt. Meine letzte Jahresrechnung von den Vereinigten Stadtwerken betrug 12.446kWh! Auch die Jahre zuvor habe ich immer unter 15.000 Kwh gelegen! Ich soll für die Gaslieferungen (August -November) 157,09€ am 22.11.18 nachzahlen. Ab Dezember sollen die weiteren Monate dem voraussichtlichen Jahresverbrauch entsprechend erhöht werden!!! Ich habe die BEV und die Westnetz GmbH angeschrieben und um Richtigstellung gebeten aber noch keine Antwort erhalten.
    Seit vielen Jahren wechsle ich regelmäßig Strom und Gaslieferanten mittels Verivox , aber das ist mir zum ersten Mal passiert.

    1. Hallo Herr Lücke, exakt das gleiche Procedere liegt bei mir vor…bin auf den weiteren Verlauf gespannt, MFG
      H Werner, Jena

  10. Hallo zusammen,
    als Kunde bei BEV habe ich mangels Erinnerung durch den Anbieter verpasst, den Zählerstand fristgerecht mitzuteilen. Die Folge war, dass eine überhöhte Schätzung vorgenommen und für das folgende Jahr ein viel zu hoher Abschlag mitgeteilt wurde.
    Auf eine Email mit dem korrekten Zählerstand unmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgte keine Reaktion. Beim telefonischen Kundenservice verlangte man als „Nachweis“ eine Email mit einem Foto des korrekten Zählerstands. Ich habe den Zählerstand aber jetzt über die automatische telefonische Annahme eingegeben. Wenn nun die Nachzahlung abgebucht werden sollte, lass ich die Buchung erstmal zurückgehen. Mal sehen, ob sie es dann lernen…