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Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
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mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
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Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
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Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
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Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo Herr Moeschler,
aktuell ist der Anbieter „Brilliant – eine Marke der Stadtwerke Leipzig“ sehr günstig beim Gas auf den einschlägigen Vergleichsportalen.
Auf Ihrer Website fand ich nichts zu dem Anbieter. Ich gehe aber davon aus, dass das Unternehmen seriös ist, da es zu einem kommunalen Versorger gehört. Oder übersehe ich da etwas?
mir sind keine Beschwerden zu Brilliant zugetragen worden. Anscheinend ist Brilliant ein sehr kleiner Anbieter, daher empfehle ich lieber andere Anbieter.
Hallo werter Herr Moeschler,
folgendes Problem stellt sich uns Familie Lindner.
-es wurde uns tel. ein Vertragsangebot zum Energiewechsel von bisher VATTENFALL zu der Fa. now energy gmbH gemacht.
Wir verwiesen darauf das wir am Telefon KEINE Vertragsabschlüsse tätigen.
– wir erhielten auf dem Postweg eine Anfrage von NOW ENERGY zu bisherigen Abrechnungsdaten unseres Energie- Lieferanten VATTENFALL die wir allerdings nicht beantworteten da wir mit NOW ENERGY keinen !!! Vertrag hatten/haben und auch NICHT haben wollten.
Es folgten diverse Aufforderungs-sms diese Abrechnungen ihnen ( now energy) zu übermitteln.
– wir sendeten nowenergy eine e-mail in der wir mitteilten, daß wir von einem Vertragsabschluss mit nowenegy Abstand nehmen !
– wir erhielten von VATTENFALL eine Mitteilung über die Kündigung unseres Vertragsverhältnisses mit Vattenfall und dem Bedauern das wir den Stromanbieter wechseln wollen
– bei erfolgtem Anruf bei VATTENFALL wurde uns tel. mitgeteilt das die Umstände der „Kündigung “ geprüft würden und man versuche uns im bestehenden Vertrag zu halten
– daraufhin erhielten wir ein Schreiben von NOW ENERGY Betreff: „Widerruf“ in dem mitgeteilt wurde das der Widerruf nach der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt wäre – NEWENERGY -würde den Widerruf als nicht fristgerecht zurückweisen
– aktuell erhielten wir, da ja angeblich unsere Verträge gekündigt seien, ein neues Angebot der Stromlieferung von VATTENFALL , natürlich teurer als bisher
Zusammenfassung: tel. Kontakt von NEWENERGY mit uns- kein Vertrag !
– schriftlich keinerlei Vertrag !
– Kündigung des bisherigen Versorgers durch NEWENERGY ohne Zustimmung oder Vertrages mit uns
Was ist zu tun ?
Vielen Dank im Voraus
Familie Lindner 12685 Berlin
Am Schmeding 45
e-mail Adresse Sohn : [email protected]
Bitte folgen Sie dieser Anleitung inkl. Musterschreiben. So kommen Sie aus dem Vertrag raus.
Ich war auch Opfer eines Stromanbieters, Voxenergie. Es wurden einfach, ohne mich zu informieren die Abschläge erhöht. Die Kündigungszeit war enorm lang.
Dank der Hilfe von Herrn Matthias Moeschler, kam ich schnell aus meinem Vertrag raus. Auch hat er mir geholfen einen günstigen und soliden Stromanbieter zu finden.
Ich möchte mich nochmal recht herzlich bei Ihnen bedanken.
Lieben Gruß
Hallo Herr Dr. Moeschler,
Ihnen ein frohes Neues Jahr und vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit!
Ich habe folgenden „Sonderfall“: Mein Stromio Tarif hatte eine nominelle Laufzeit von 12 Monaten.
Jedoch steht in den Vertragsdaten eine Vertragslaufzeit von 1 Monat, da der Vertrag von mir monatlich gekündigt hätte werden können.
Siehe folgender Ausschnitt aus dem Vertrag:
Arbeitspreis 25,51 ct/kWh
Grundpreis 79,04 EUR/Jahr
Vertragslaufzeit 1 Monate
Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen
Verlängerung um 1 Monate
Eingeschränkte Preisgarantie ab Lieferbeginn* 12 Monate
Nun befürchte ich, dass ich nur einen Schadensersatzanspruch auf einen Monat habe, obwohl der Vertrag nicht fristgerecht von Stromio gekündigt wurde.
Mein Ansatz wäre nun der Folgende:
Ich gehe von einer 12 monatigen Laufzeit aus und berechne meinen Schadensersatz entsprechend. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich meinen vorraus. Verbrauch in die Excel eintragen darf (z.B. 5000 kwh), da ich von diesem Verbrauch ausgegangen bin.
ODER
Muss ich erst den Stichtag des möglichen regulären Stromiovertragsendes (Sept 2023) abwarten und berechne dann nach der Zählerstandsablesung den Stromverbrauch.
Ist zugegebenermaßen ein Sonderfall, jedoch würde ich mich sehr über Kommentare freuen.
Sehr geehrte Herr Moeschler,
ich möchte mich hiermit ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Durch Ihre Hilfe kam ich aus dem Stromvertrag der „Primastrom“ heraus und spare mir dadurch ca. 350,- Euro monatlich (Vertragslaufzeit 24 Monate).
Gruß Matthias Hösl
Hallo,
mich haben die Stadtwerke Flensburg hereingelegt: Anfang Oktober bekam ich eine Mail, dass ich nur als Bestandskunde und nur innerhalb von zwei Tagen und nur online meinen Strompreis für ein Jahr sichern kann. Der Arbeitspreis von über 50 Cent je kWh erschrak mich zwar, aber zu der Zeit schien der Preis ins Unendliche möglich. Die sind aber nett, dachte ich mir als langjähriger Kunde, und sagte natürlich zu.
Jetzt ist mein örtlicher Grundversorger natürlich deutlich günstiger geworden, und ich wollte den Vertrag noch vor Inkrafttreten am 1.1.2023 sonderkündigen: Ätsch, geht nicht. Ich habe einen Tarifwechsel beantragt, und nun habe ich kein Sonderkündigungsrecht…. oder doch nicht? Stimmt das oder wie komme ich da raus?
Danke und Grüße
Es gibt immer eine schnelle Lösung. Wenn Sie eine andere Person also Partner/Partnerin Sohn/Tochter oder vater/Mutter haben können Sie bei Ihrem Netzbetreiber einen Auszug zum sagen wir 5. Januar melden. Unter dem Namen der neuen Person wir dann bei Ihrem Netzbetreiber ein sogenannter Neueinzug gemeldet.
Sie haben dazu sogar bis zu 6 Wochen Zeit sich einen neunen Lieferanten zu suchen oder aber Sie gehen zum günstigeren Grundversorger. Außerdem machen Sie ein Foto vom Zähler was Sie an Ihren Netzbetreiber als auch an Ihren Lieferanten senden, damit Sie dann eine Schlußrechnung erhalten. Gruß
Leif Zander
Hallo
hier noch jemand, bei dem der Stromvertrag von Vattenfall mit Preisgarantie zum 01.02.2023 verdoppelt wurde
Mein Vertrag wurde am 31.10 stillschweigend mit bestehenden Konditionen übernommen. Noch bei 23ct/kwh.
Das ist sehr günstig und hat mich auch verwundert….
Jetzt im Dezember die Preiserhöhung per Mail. auf 42ct/kwh, trotz Preisgarantie
Aufschlüsselung der Kosten ist nicht genannt, die Steigerung schon, die AGB sind so verwirrend
dass ich mir nicht sicher bin, ob ein Widerspruch Sinn macht…Hier der Auszug der AGB:
(1) Im Strompreis sind die folgenden Kosten enthalten: die Umsatzsteuer (ausschließlich bei Haushaltskunden), die Stromsteuer, die jeweils an die Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte und Umlagen (z. B. Netzentgelte, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, Konzessionsabgaben, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG-Umlage], Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz [KWKG-Umlage], Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV [§ 19-StromNEV-Umlage], Umlage nach § 17f EnWG [Offshore-Netzumlage] und Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten [Umlage für abschaltbare Lasten]) sowie die Beschaffungs- und Vertriebskosten einschließlich der Kosten für die Abrechnung.
(2) Preisänderungen durch den Lieferanten erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch den Lieferanten sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Abs. 1 maßgeblich sind. Der Lieferant ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen.
Vlt. gibts ein paar Tipps für mich..
Danke und Gruß
Sehr geehretr Herr Ecker,
das mit den AGBS ist überall so eine Sache. Selbstverständllich gelten die AGBS die bei Vertragsabschluß bestanden. Die meißten unseriösen Energieanbieter verändern permanent Ihre AGBS, kommt es dann zu einem Streitfall verweisen die Anbieter immer auf die neusten AGBS! Von daher sollten Sie die AGBS raussuchen die Ihnen bei Vertragunterschrift ausgehändigt wurden. Gruß Leif Zander
Hier mal die Antwort von Vattenfall:
vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Entschuldigen Sie bitte die lange Antwortzeit.
Die Preisänderung ist rechtmäßig unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgt. Ein Widerspruchsrecht gegen eine Preisänderung ist weder gesetzlich noch vertraglich eingeräumt. Ihre Mitteilung hat daher keine Auswirkung auf den Bestand des Energieliefervertrags.
Ihrem Wunsch, Ihnen gegenüber unsere Preiskalkulation offen zu legen, werden wir nicht nachkommen. Unser Stromgeschäft wäre nicht mehr durchführbar, wenn wir jedem Kunden unsere Stromentgeltkalkulation offen legen würden. Bei den Kalkulationsdaten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, also um wirtschaftlich sensible Daten, deren Vertraulichkeit wir insbesondere aufgrund des Wettbewerbes im Strommarkt sicherstellen müssen.
Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass wir auf die Zahlung unserer Entgeltforderungen, für die Sie auch eine Leistung in Anspruch genommen haben, bestehen und uns vorbehalten, alle daraus resultierenden Rechte geltend zu machen.
Aufgrund unserer Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Die Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie die Kündigung erklären wollen, so müssen sie dies eindeutig und zweifelsfrei in Textform erklären. Erklären Sie keine Kündigung, dann tritt die Preisänderung wie mitgeteilt in Kraft.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Guten Tag,
Ich bin leider auf die Mivolta rein gefallen und habe direkt meinen Anbieter Bescheid gegeben und noch am selben Tag eine Mail mit einem wiederruf geschrieben und auch per Post per einschreiben gesendet. Jetzt kam nach über 2 Monaten ein willkommens Schreiben der mivolta. Jedoch noch keine Antwort auf den wiederruf! Was kann ich tun damit ich nun Weiss ob ich von denen los gelöst bin und nichts weiter zu erwarten habe?
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Morgenroth
Sie sollten mahnen.
Folgen Sie dem Lösungsweg: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/loesungsweg/
Guten Tag Hr. Moeschler
Zuerst einmal, schön dass es auch solche Seiten gibt, die Versuchen den Betrogenen zu helfen
Nun zu meinem Anliegen :
Auch ich bin ein Klassiker von primastrom ( wie ich hierzu leider spät feststellen musste )
– Telefonwerbung vom 24.06.22, dann SMS mit Ja und Namen dazu bestätigt und Zählernummer mitgeteilt per Tel.
– 28.06.22 Willkommen Schreiben mit Grundpreis 11,90 und Arbeitspreis 40,79 Cent kWh per Post dazu erhalten ( würde ich sogar noch akzeptieren )
– 14.07.22 per Unterschrift dies bestsätigt + letzte Stromrechnung per Mail an primastrom zugesandt ( als Neukunde ! )
– 21.07.22 per Post Kündigungsbestätigung des Alt-Anbieters zum 31.12.22 von Süwag ( Alt-Anbieter ) erhalten
– 06.11.22 per Post von primastrom, Neuigkeiten zum Stromtarif erhalten darin steht allerdings auch: Ihre Rechte zusammengefasst: Ohne Einhaltung einer Kündigunsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß i.V.m § 41 Abs 5 EnWG gekündigt werden ( z. 06.11.22 ??)
– mein Neuvertrag bei Primastrom beginnt ja erst zum 01.01.2023
– 14.12.22 per Post von primastrom Schreiben Terminbestätigung zum 01.01.2023 ! hier dann Ankündigung Grundpreis 23,71 € u. Arbeitspreis 105,98 Cent / kWh !!
( beim Nachlesen im Schreiben vom 06.11.22 auch rückseitig aufgeführt)
Deshalb meine Frage hierzu ;
Wie verhalten ich mich denn nun bestenfalls richtig um aus dem Schlamassel wieder raus zukommen ?
– welches von Ihnen angezeigte Formular benutze ich hierzu ?
– da mein Neu-Vertrag ja erst zum 01.01.2023 ! beginnen würde, hilft da noch eine sofortige Kündigung ??
– kann ich meinem Alt-Versorger evtl. auch bitte die Kündigung rückgängig zu machen und mich weiterhin zu versorgen ?
In der Hoffnung einer alsbaldigen Hilfestellung hierzu
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Harald Schuhwerk
Ich würde zweigleisig fahren: Vertrag anfechten und Preiserhöhung anfechten. Nutzen Sie diese beiden Musterschreiben: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-erfahrungen/#hilfe
Sehr geehrter Herr Schuhwerk, falls Sie verheiratet sind oder eine Partnerin/ Partner oder Sohn/Tochter haben, empfehle ich Ihnen einen Auszug zu melden und
dann unter neuem Namen einen Neueinzug melden. Bei sogenannten Standartlastprofilzählern kann das auch rückwirkend gemacht werden.Gruß
Leif Zander
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Wir haben nun eine Preiserhöhung von Vattenfall bekommen. Nun zahlen wir ab Februar 2023 39,47 Cent und 12,95€ Grundpreis.
Wir wohnen in 12524 Berlin und verbrauchen 2500kWh.
gibt es für uns bessere Alternativen? Der Preis wurde nun um mehr als 1/3 zum Vorjahrespreis angehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Domenic Dürger
derzeit leider nicht. Ich würde daher beim Anbieter Vattenfall bleiben.
02.11.22 freundlicher Anruf mit Datenvergleich.Kein Wort von Anbieterwechsel.22.11.Vertrag,datiert auf 16.11.
24.11. Widerruf per Einschreiben mit Rückschein.Bestätigung, Post: zugestellt,03.12.22. Bis heute keine Antwort.
3facher Preis!!!
Wer?MIVOLTA,Frau Schönemann.!!!
Kündigung und Widerruf auch über Aboalarm.
Rufnummer und fax nicht vergeben.
Rufnummer nicht vergeben,fax nicht sendbar.
Wichtig ist, dass Sie gegenüber dem Anbieter (Mivolta) widerrufen.
Folgen Sie diesen Hinweisen, um zu widerrufen und den Vertrag anzufechten: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/voxenergie-erfahrungen/#hilfe
Am 14.12.2022 hab ich darum gebeten mir eine Bestätigung zu schicken das mein Widerruf bearbeitet wird, aber leider keine Antwort.
Betrifft: Am12.12.2022 habe ich mit ihrer Frau Jakobi Anna telefonisch einen Vertrag über ELT und Gas abgeschlossen dem habe ich am 13.12.2022 widerrufen,
und habe um eine Bestätigung gebeten.
Leider habe ich bis jetzt keine Antwort.
Mit bestem Gruß: D.Hennig
Mein Strom Vertragspartner ist EON und kann nichts
nachteiliges berichten. Es gab keine unangebrachte Preiserhöhung. Zahle für meinen Single-Haushalt, ich achte jedoch sehr darauf wie ich was benutze, lediglich EUR 50 per Monat und am Ende reicht das auch. Ggf werde ich bei der nächsten Jahresabrechnung etwas zuzahlen müssen, ist mir allerdings noch nicht bekannt.
Warte noch auf das musterschreiben now energie habe leider noch keine Email von Ihnen erhalten.
Mfg Frau Böhme
Das müsste ich Ihnen bereits zugesendet haben. Falls nicht, finden Sie dieses hier: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhohung-anfechten/
Ich hab mir hier und bei der Verbraucherzentrale Beratung und Hilfe gesucht wegen Extraenergie. Was soll ich sagen?! Ich habe alles gemacht was mir empfohlen wurde, hab x Einschreiben weggeschickt und jetzt wo mir mein Vertrag gekündigt wurde – trotz 1000,-€ die ich mehr gezahlt und nicht genutzt (Gas) habe und trotz einer Laufzeit bis Februar – is keiner mehr für einen da. Da wird man allein gelassen. Einzige Antwort „Das kann passieren.“ Danke Deutschland!
Sind Sie meinen Empfehlungen auf dieser Seite zu ExtraEnergie gefolgt? Dort habe ich auch aufgezeigt, dass Sie den Lösungsweg folgen müssen, da ExtraEnergie nicht sofort nachgibt. Ich empfehle Ihnen z.B. die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.
Vielen lieben Dank für die gut funktionierende Textunterstützung mit Quellen auf Ihrer Seite.
Bei mir hat die Vox Energie Auseinandersetzung grobe 6 Wochen gedauert, alles via e-mail und Einschreiben/ Rückschein gesandt. Bitte nicht von Rückweisung der Sonderkündigung irritieren lassen, nach dem Erhalt des Briefes mit Textauszügen von dieser Seite ist Vox eingeknickt und hat innerhalb der von mir vorgegebenen Fristsetzung die Sonderkündigung akzeptiert.
An der Sache dranbleiben und sich nicht abwimmeln lassen.
Allen anderen Betroffenen wünsche ich viel Erfolg!
Klasse 🙂
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Es freut mich, dass mein Musterschreiben Ihnen geholfen hat.
Hallo
evtl hat hier ja jemand einen tip für mich die EWE betreffend.
Letztes Jahr bekam ich ca im April eine Rechnung der EWE von knapp 5000 Euro ohne jegliche beschreibung wofür-
Nach vielen telefonaten erfuhr ich dann das ich im Dezember 2020 knapp 12000KW verbraucht haben soll.
Ich habe seit 15 Jahren fast immer einen Jahresverbrauch von 3500-4000 KW und soll nun im Dezember den 3fachen Jahresverbrauch gehabt haben.
Viele EWE Mitarbeiter gaben mir am telefon recht das dies niemals stimmen kann.
Um es abzukürzen, ich lies den Zähler Prüfen angeblich wäre dieser in Ordnung aber ist spurlos verschwunden, der sollte laut EWE ja wieder eigebaut werden
DIe EWE hat sein nunmehr fast 1 Jahr weder auf Mails, Briefe Einschreiben usw reagiert.
Das Einzige was man von denen bekommt ist die Mahnung die 5000 Euro zu Zahlen.
Hier in der Gegend scheinen viele betroffen zu sein was die EWE angeht.
Ich ging sogar zur Zeitung um dies öffentlich zu machen und die EWE antwortete im Generalanzeiger damit das ich angeblich seit Jahren kostant falsche Zählerstände durchgegeben hätte und ich die Zählerstände entweder nicht angegeben habe was absout nicht der Wahrheit entspricht oder falsche Angabengemacht hätte, was die EWE nun nun die Letzten 8 Jahre rückwirkend die Zählerstände hochgeschätzt hat was nun noch oben auf die REchnung soll.
Jedes Jahr hab ich im Dezember die Daten durchgegeben und weder falsche Angaben gemacht noch die Daten nicht angegeben.
Vor 5 Jahren habe ich dann unser altes Haus abreissen lassen und einen Energiesparenden Neubau gebaut. Alles Energisparende Geräte usw.
das alte Haus war nicht annähernd so Isoliert wie der Neubau, auch jetzt brauchen meine Tochter und ch die Heizung nicht anmachen da wir es ungeheizt noch immer 20 Grad im Haus haben.
Jeder Energieverbraucher wurde mit Stromverbrauchs Geräten monatelang geprüft und kommt nicht ansatzweise an die Verbraucherzahlen die die EWE angeblich nach geschätzt haben und schon keine 12000 KW.
Aussage der EWE zum Neubau das da ja nicht plötzlich mehr Energie verbraucht wird als im alten Haus und im neuen Haus erst nach 3 Jahren,) dann wirds wohl am neuen Haus liegen oder an den Geräten,
Ein Techniker der aber nicht wollte das ich mich auf Ihn berufe sagte mir das er in einem Haus war wo 6 Raumtrockner liefen 8 Wochen lang und da nicht annähernd so ein Verbrauch war wie ich angeblich im Dezember hatte.
Im Januar will die EWE den Strom abstellen sollte ich die 5000 Euro nicht zahlen.
Im Sommer bekam ich noch einen 100 Euro Entschuldigungs Gutschein wegen des Ärger mit dem Zähler was für bedeutet das man die Schuld eingesehen hat seitdem aber stellt man sich dort stur verweist auf EWE Vertrieb und die verweisen auf EWE Netz keiner von denen antwortet auf schreiben, man lässt fristen verstreichen, verweigert das perönliche Gespräch als ich im Kundencenter war.
Ich weiss einfach nicht weiter.
Lieben Gruss Andreas
Hallo!
Ich bin Prioenergiekunde. Ich habe jedes Jahr am 1.8. eine Vetragsverlängerung um ein Jahr und einen Paketpreis mit Preisfixierung. Im Juli haben sie diesen Preis zum 1.9. plötzlich geändert.
Ich habe Briefe geschrieben, emails, mir wird trotzdem gesagt, ich hätte keine Preisfixierung und nun kommen schon die Mahnungen.
Abbuchung habe ich auf Überweisung umgestellt und überweise meinen alten Abschlag.
Mittlerweile bekomme ich schon Angst, dass sie mir den Strom abstellen.
Ich würde gerne einen Auszug aus meinem Vertrag hier hineinkopieren, um noch mal auf Nummer sicher zu gehen, ob es wirklich eine Preisfixierung ist oder ich völlig daneben liege:
„Der Gesamtpreis setzt sich bei einem “Pakettarif” aus einem Paketpreis und einem ggf. zusätzlichen Arbeitspreis für Mehrverbrauchsmengen über der vertraglich vereinbarten
Paketmengengrenze (Mehrverbrauchspreis) zusammen. Der Paketpreis umfasst einen Betrag für eine feste Strommenge innerhalb der vereinbarten Laufzeit, den der K unde unabhängig vom
tatsächlichen Verbrauch immer vollständig bezahlen muss. Verlängert sich der Vertrag nach Ziff. 1.6, verlängern sich jeweils auch die Bedingungen des Pakettarifs. Das heißt, ab dem Zeitpunkt
der Verlängerung gilt ein neues Paket, die ursprünglich fest vereinbarte Strommenge gilt für den Zeitraum der Vertragsverläng erung zu dem dann gültigen Paketpreis (den der Kunde unabhängig
vom tatsächlichen Verbrauch immer vollständig bezahlen muss) wiederum als ….“
Das war der Ausschnitt. Kann mir jemand sagen, ob ich das richtig verstehe?
LG und danke schonmal, Tim
Betr. Brief mit Strompreiserhöhung zum 1.1.2023 ist nicht rechtzeitig zugestellt bzw. angekündigt.
————————————————————————————————————
Einen schönen Guten Tag !
Seit 2019 bin ich Stromkunde der „meineStadtEnergie“ (gehört zu Urbania, Stadtwerke Weinheim/Bergstraße). Das ist nicht mein lokaler Stromversorger (wäre MVV Mannheim). Ich hatte damals meineStadtEnergie gewählt, weil der Strom erheblich günstiger angeboten wurde.
Jetzt erhalte ich am Dienstag, den 22.12.2022 eine Strompreiserhöhungsankündigung zum 1.1.2023 von 26,99 Cent auf 35,10 Cent. [Kopie siehe Anlage].
Verglichen mit dem lokalen Anbieter (MVV Mannheim Grundversorgung ab 1.1.23 44,95 Cent) ist das noch günstig.
Aber:
Laut Vertrag und AGB [Kopie auszugsweise anbei] ist eine Preiserhöhung dem Kunden mindestens 6 Wochen vorher anzukündigen – das wäre ja dann Samstag den 19.11.2022 gewesen.
Tatsächlich ist die Preiserhöhungsankündigung erst bei mir am Dienstag 22.12.2022 circa 15.00 mit normalen Brief eingetroffen. Ich war auch nicht verreist und sehe täglich mehrmals in meinen Briefkasten.
Ich könnte den Posteingang zum 22.12.2022 auch eidesstattlich versichern (wer nimmt schon einen Zeugen mit, wenn man den Briefkasten leert ?).
Es gab auch sonst vorher keine andere Ankündigung wie z. B. Email.
Daraufhin habe ich bei der meineStadEnergie reklamiert per Email [ Kopie anbei ],
und mitgeteilt, dass das Erhöhungsschreiben zu spät, erst am Dienstag 22.12.2022, eingetroffen sei und deshalb die Preiserhöhung erst zum 1.2.2023 wirken könne.
Die Antwort der meineStadtEnergie kam prompt:
Man habe den Brief (E-Post-Verfahren) schon am 16.11.2022 rechtzeitig aufgegeben, deshalb habe man die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten, und die Preiserhöhung würde ab dem 1.1.2023 erfolgen [ Kopie anbei ].
Meiner Meinung muss die Preiserhöhungsankündigung dem Kunden 6 Wochen vorher z u g e g a n g e n sein.
Wer weiß denn, ob die Deutsche Post den E-Post-Auftrag (drucken, kuvertieren) tatsächlich sofort umgesetzt hat oder vielleicht erst Tage später ?
Die Post hier klagt seit Monaten über Personalmangel, hohen Krankenstand und Anderes. So erfolgt wohl montags erfolgt in unserem Wohngebiet keine Briefzustellung (hätte in diesen Fall auch nichts geändert). Verzögerungen von 1-3 Tagen bei der Briefzustellungen kommen häufig vor.
All das hätte, meiner Meinung nach, die meineStadtEnergie berücksichtigen müssen, und die Briefe mit den Preiserhöhungen halt ein paar Tage früher abschicken müssen.
Was macht man jetzt ( ? ).
Ich kann dem Ansinnen der meineStadtEmergie nochmals deutlich widersprechen. Die Jahresabrechnung (Abrechnungsperiode 1.1.23-31.12.23) käme dann sowieso erst im Januar 2024 !
Ein Wechsel kommt nicht infrage weil der örtliche Grundversorger (MVV Mannheim) deutlich mehr verlangt.
Wenn ich mich vehement gegen die Erhöhung ab dem 1.1.23 wehre, riskiere ich womöglich eine Kündigung von Seiten der meinerStadtEnergie.
Wegen der erhöhten Stromkosten für den einen Monat 2023 lohnt sich eine juristische Auseinandersetzung nicht; es geht halt um das Prinzip.
Nehme an, dass es vergleichbare Sachverhalte gibt.
Ich wollte mal wissen, ob jemand eine Meinung dazu hat oder eine Idee, was man hier machen
kann oder sollte.
Grüße aus Mannheim
Kurt B Fritz
… PS.: sehe gerade, dass ich hier keine Anlagen beifügen kann…
Meinen herzlichen Dank geht an Herr Dr. Moeschler!!
Fast 4 Wochen begleitete er mich beim „erkämpfen“ des Sonderkündigungsrechts bei Voxenergie.
Völlig selbstlos gab er Tipps, Musterschreiben und auch Motivation, um aus einem total überteuerten Stromvertrag herauszukommen.
Ohne diese Hilfe wäre es mir als Laie nicht möglich gewesen so glimpflich davongekommen.
Danke 🙂
Herzlichen Dank Herr Moeschler,
heute, nicht einen Tag früher als angekündigt und als es sein musste, hat HitEnergie/ExtraEnergie den Zaster rüberwachsen lassen. Mehrere hundert Euro von unserem ehemaligen Gas-Kundenkonto. Mit viel Mühe und vor allem mit Ihrer Hilfe haben wir es nachträglich geschafft, den Gas-Vertrag nach exorbitanter Preiserhöhung zu kündigen. Bis zum Schluss war als wachende Instanz die Schlichtungsstelle Energie involviert. Sonst scheint sich HitEnergie/ExtraEnergie kaum zu rühren.
Wir sind jedenfalls erleichtert und können Ihren Ratschlag und Dienst weiterempfehlen.
Mir wurde sehr geholfen bzgl falschen Stromanbieter. Allein hätte ich das nicht geschafft! Und jetzt hat mich mein bisheriger Versorger sogar heruntergestuft und mir eine Gutschrift überwiesen!
Heute habe ich von extraenergie eine Preisanpassung meines Gasvertrags erhalten. Dort teilt man mir freudestrahlend mit, dass mein Arbeitspreis von 24,37 Cent/kwh auf 21,91 KWH ab dem 1.1.2023 sinken wird. der monatliche Grundpreis beträgt dann 86,10 brutto. Interessanterweise habe ich aber einen Vertrag mit Preisfixierung bis zum 31.12.2022 über 9,65 cts/KWh und einen monatl. Grundpreis von 14,67. Ich habe bis auf heute keine Preisanpassung erhalten. Das wird wohl ziemlichen Ärger geben. Denn ich werde ja auf dem vertraglich vereinbarten Preis bestehen bleiben. Ggf. mus ich den Vertreag dann zum 31.12.2022 auch kündigen, falls ich etwas besseres finde.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
nachdem mein Schadensanspruch von den Elektrizitätswerken Düsseldorf vollständig auf meinem Konto überwiesen wurde,
hat sich der Aufwand, sich gegen die Willkür dieses Anbieters zu wehren, letztlich gelohnt.
Danke nochmals für Ihre überaus tolle Homepage, den Hilfestellungen und Ihrer Mühe und (moralische) Unterstützung !
Ich weiß nicht, ob ich das ohne Sie und Ihre Homepage hätte so bewältigen können – Danke.
Ihnen wünsche ich für die Zukunft weiterhin viel Glück, sowie Erfolg und vor allem Gesundheit !
Mit freundlichen Grüßen
Michael B.