Enstroga Erfahrungen: viele Probleme
Enstroga hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Abschläge und Preise massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.
Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.
Jetzt gegen Enstroga wehren!
Enstroga Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einen seriösen Anbieter
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Enstroga Erfahrungen
Enstroga Bewertungen
Enstroga ist ein kleiner Discountanbieter aus Berlin, der seit 2012 seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Im Internet liegen einige Verbraucherbeschwerden über das Unternehmen vor und die AGBs sind m.E. als verbraucherunfreundlich einzuschätzen. Der Service wurde hingegen gut bewertet.
Kundenunfreundliche AGB
Die folgenden Aussagen stütze ich auf diese AGB-Studie. Hierzu habe ich die AGBs von ENSTROGA herangezogen (Abruf 28.01.2021).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 1.1.). Gegenwärtig ist mir nicht bekannt, dass aufgrund dieser Einschränkung ein Bonus verweigert wurde. Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen laut de.reclabox.com bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher gewesen sein, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat nutzen Sie die Abnahmestelle, wenn Sie oder ein Dritter sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.4) Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann räumt sich das Unternehmen somit gemäß AGB 9.4 das Recht ein, den Bonus zu verweigern. Diese Einschränkung ist in der Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten gewesen.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Enstroga widersprochen haben (Ziffer 9.1).
Überraschend dürfte für Verbraucher ferner gewesen sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss beschränkt wird. Diese Einschränkung ist entfallen und lag am 28.01.2021 nicht mehr vor. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden, sofern die alte AGB-Version für Sie noch gültig ist.
Mit Überraschungen müssen Kunden von Enstroga auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Enstroga schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „Sie durch uns zwölf Monate an derselben Abnahmestelle ununterbrochen beliefert worden sind“ (Ziffer 9.1).
Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist m.E. branchen-untypisch und wird nur von wenigen Anbietern, u.a. 365 AG (Idealenergie), immergrün, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon, verwendet.
Eine weitere Überraschung dürfte für Verbraucher sein, dass Enstroga zusätzliche Kosten im Falle eines Umzugs vorsieht (AGB 5.4). In der AGB-Version mit Abruf 09/2019 wurde eine Pauschale i.H.v. 45€ beziffert. In der Version mit Abruf 28.01.2021 steht lediglich „Wir sind berechtigt, Ihnen für die Durchführung des Umzuges Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal zu berechnen.“ (Ziffer 5.4) Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese wahrscheinlich für Verbraucher überraschend sind und m.E. deutlich zu hoch bemessen sind.
Neben der Umzugspauschale drohen Verbraucher im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Sie sind verpflichtet uns mitzuteilen, wenn an Ihrer Abnahmestelle aufgrund eines Wasserschadens oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses ein außerplanmäßiger Stromverbrauch entsteht oder entstanden ist. (…) Wir sind berechtigt, diesen außerplanmäßigen Stromverbrauch mit einem Arbeitspreis von 40,00 Cent/kWh brutto abrechnen. Hierfür ist die Erstellung von zwei Zwischenabrechnungen notwendig, für die wir jeweils eine Gebühr von 20,00 € brutto in Rechnung stellen dürfen.“ (AGB 7.13) Diese Klausel ist in der aktuellen Version vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch von immergrün bekannt. Die Vertriebsmarke der 365 AG ist in der Vergangenheit durch sehr viele Verbraucherbeschwerden aufgefallen.
Enstroga Erfahrungen anderer Verbraucher
Die Verbraucher reklamierten auf de.reclabox.com verspätete Guthabenauszahlungen, versteckte und überhöhte Preiserhöhung sowie Probleme beim Stromanbieterwechsel. Vor versteckten und überhöhten Preiserhöhungen wird auf dem Forum vom Bund der Energieverbraucher gewarnt sowie von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnte in 2016 bereits vor gesteckten und überhöhten Preiserhöhungen.
Verbraucher beschweren sich auf reclabox über Enstroga / Elogico u.a. aufgrund:
• Preiserhöhungen
• Jahresrechnung nicht erstellt
• Guthaben nicht ausgezahlt
• Jahresrechnung fehlerhaft
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Enstroga.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Enstroga setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Enstroga jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ENSTROGA AG – Neustraße 1 – 40789 Monheim am Rhein).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Enstroga zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Enstroga, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Enstroga nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Enstroga kündigen
Leider verweigern einige Energiediscounter die Kündigung und Kunden machen Fehler beim Kündigen. Dadurch sind schon Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie richtig kündigen und eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Enstroga
Bitte kontaktieren Sie Enstroga nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ENSTROGA AG
Neustraße 1
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 030 / 40 91 91 91
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Enstroga gibt es viele Beschwerden. Gegen Enstroga klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Enstroga als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Enstroga hat meinen Gasverbrauch fast verdoppelt, (ohne belegbare Angaben)! Abschläge wurden von 149.18 Euro auf 192.–Euro auf 218.–Euro auf 355.–Euro einfach neu angepasst!!! Natürlich habe ich gekündigt. Die Bestätigung der Kündigung habe ich noch immer nicht bekommen! Enstroga möchte nur telefonisch dazu Stellung nehmen. Ich akzeptiere nur den schriftlichen Weg, da ich diese Gasfirma als unseriös einstufe! Warum macht Enstroga das, Geldprobleme, Insolvenz?
Leider habe ich auch den Strom von Elogico, ich wusste nicht, dass Enstroga dazugehört. Muss vermutlich die Abrechnung dann kontrollieren lassen.
Esther Fischer
sehr gerne prüfen wir Ihre Rechnung. Ich vermute, dass auch eine anfechtbare Preiserhöhung vorliegt. Es ist sehr gut denkbar, dass Sie Geld zurückfordern können. Füllen Sie dazu das Formular aus. Wir helfen Ihnen!
Zufällig bei Durchsicht der Konten festgestellt, dass Enstroga den Preis erhöht hat, ohne es mitzuteilen. Anbieterwechsel eingeleitet. Anruf von Enstroga mit einem angeblich günstigeren Angebot. Inklusive Vertragsverlängerung und höchst dubioser weiterer Bedingungen. Größte Vorsicht.
Als Hausverwaltung hatten wir 2 Gaslieferverträge mit Strogon in 2021. Beide Verträge wurden am 31.12.2021 zum 31.12.2021 (!) (kein Schreibfehler) per eMail gekündigt. Zwischenzeitlich war im Oktober die Vorauszahlung um ca. 200% erhöht worden.
Die Abrechnungen für 2021 beinhalteten dann Preiserhöhungen, die nie mitgeteilt wurden.
Dann wurde mitgeteilt, dass die Kündigung der Gaslieferverträge eine Übernahme durch Enstroga war.
Da wir die Kündigung, wie eine Kündigung behandelt haben, wurde kein Geld mehr angewiesen und die letzten Sepaabbuchung zurückgeholt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung wurde zunächst ignoriert und die „Abbuchungen“ mußten zurückgeholt werden.
Die Abrechnungen für 2021 wurden erst nach mehrmaliger Beschwerde korrigiert.
Die „Lieferungen“ wurden wegen Nichtzahlung im Mai 2021 eingestellt. Eine vorherige Kündigung der Lieferung wurde von Enstroga abgelehnt.
Nun ist die Höhe des Einzelpreises der kwh strittig. Bei einem Vertrag wurde der ursprüngliche Preis von 0,06 € / kwh akzeptiert für den Zeitraum Januar bis Mai 2022. Bei dem anderen Vertrag wird immer wieder versucht, den Betrag von 0,14 € / kwh durchzusetzen, mit Mahnungen und Inkasso Androhungen.
Mittlerweile wurde bei der Aufsichtsbehörde der Inkassounternehmen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde eingelegt und 100 € Bearbeitungsgebühr unsererseits für die falschen Abrechnungen und Mahnungen angedroht.
All dieses Vorgehen ist eine abzulehnende Geschäftspraxis.
Der Entzug der Zulassung zur wirtschaftlichen Betätigung, der hier handelnden Personen, ist dringend von der Justiz zu prüfen.
Mal sehen, wohin dies alles führt.
Katastrophe, das ist das einzige Wort was es trifft.
Monatlich 241 abgebucht. 5 Monate.
Dann folgt unberechtigt Abbuchung von 1122 Euro.
Die habe ich sofort zurück buchen lassen.
Nichts gehört.
2 Wochen später folgt Mahnung.
Versuche telefonisch oder per Mail Enstroga zu erreichen gleich Null.
Nie wieder
Es ist wichtig, dass Sie
– die unstrittigen Beträge stets bezahlen
– unzulässige Abschlags- und Preiserhöhung schriftlich widersprechen (mit Begründung) und Wenn zu viel abgebucht wird, würde ich den unstrittigen Betrag selber zahlen, das SEPA-Mandat ggü. dem Anbieter kündigen (Musterschreiben: OHNE vorheriger Preiserhöhung/ MIT vorheriger Preiserhöhung)
– und den zu hohen Abschlag zurückbuchen lassen. Die Folge werden Mahnungen sein und dass Ihnen die Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Alternative wäre, zu viel zu bezahlen.
– auf alle Mahnungen schriftlich antworten, indem Sie widersprechen und auf Ihre vorherige Widersprüche verweisen.
Beispiel: Ihr Abschlag betrug zu Beginn 100 €. Zu einen späteren Zeitpunkt wurde Ihnen 200 € abgebucht.
– Widersprechen Sie dem höheren Abschlag. Wenn eine Preiserhöhung vorlag, dann widersprechen Sie zusätzlich dieser (Argumente: die Preiserhöhung war versteckt und überzogen, es fehlt an einer Berechnungsgrundlage, die Preisgarantie wurde nicht eingehalten).
– Überweisen Sie den unstrittigen Betrag (100€)
Viele Grüße
Matthias Moeschler
Enstroga nie wieder…
November 2021 von 50 Eur auf 91 Euro. Februar Abschlag gezahlt, eine Woche später Endabrechnung nach mehrmaligen Nachfragen, zeitgleich Mahnung für Februarabschlag, Endabrechnung 181 Guthaben, integriert mein Abschlag für Februar, Mahnung widersprochen, bitte um Korrektur, weitere Mahnung, am 23.3. Guthaben überwiesen am 24.3 Kündigung erhalten und Inkassoschreiben. Es ist so traurig was da abgeht.. nun warten auf Endabrechnung… so traurig…sollten sich schämen
Moin zusammen,
Enstroga hat vor dem Ende der Preisbindung die Preise für Strom um über 100 % erhöht und zugleich deutlich höhere Abschläge eingezogen. Leider habe ich hier die Frist zur außerordentlichen Kündigung verpasst, macht aber nichts. Gemäß der Tarifierung ist eine Preiserhöhung vor Ende der Vertragslaufzeit nicht zulässig, entsprechend spielt eine verpasste Kündigungsfrist hier überhaupt keine Rolle. Auf anwaltlichen Druck hat die Enstroga hier zunächst die Jahresabrechnung korrigiert. Als Bonus wurde mit Verweis auf den Mehrtarifzähler (Tag- und Nachtstrom) ein pauschaler Kompromiss in Höhe von 40 € vorgeschlagen, nicht jedoch die vereinbarten 15 %. Der Schriftverkehr in dieser Angelegenheit läuft noch. Leider ist dies noch nicht alles: Die Zahlung der Gutschrift zur Jahresabrechnung in Höhe von über 700 € (da deutlich höhere Abschläge eingezogen, s. o.) steht bis heute aus. Ich kann nur jedem raten, hier sich bereits über SEPA-Mandat eingezogenes Geld zurückzuholen, dies ist für ein Zeitraum der letzten 8 Wochen möglich. Persönlich gehe ich anlässlich eines solchen Geschäftsgebarens von einer baldigen Zahlungsunfähigkeit der Enstroga aus.
Last but not least: Check 24 hat hier gern die Provision kassiert, war jedoch null hilfreich und hat noch nicht einmal erkannt, dass eine vorzeitige Preiserhöhung überhaupt nicht zulässig ist.
Ich hatte auch das ganze Drama mit Abschlagserhöhung, anschließend Preiserhöhung in der eingeschränkten Preisgarantie, Schlußrechnung ohne Berücksichtigung von Bonus usw. ab 15.November 2021.
4 Stunden Aufwand, 2 Einwurf-Einschreiben, 7 E-Mails und 1 Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie später sind alle Forderungen beglichen. Sofortbonus ausgezahlt, Neukundenbonus nach Schlußrechnung ausgezahlt, Schadenersatz durch verkürzte Laufzeit ausgezahlt. Es hilft also, hartnäckig zu bleiben.
Den Schadenersatz wollte Enstroga zunächst noch an eine Verschwiegenheitsklausel sowie Rücknahme des Antrags statt einvernehmliche Einigung knüpfen. Auf Ablehnung dessen wurde trotzdem bezahlt.
Das hätte ich gegen ein entsprechendes Honorar sogar gemacht, das wollte Enstroga aber dann auch nicht.
– Abschlag wurde einseitig ohne Grund erhöht.
– Statt Onlineportal wurde Kostenpflichtig auf Papierversand umgestellt
– Es wurde einseitig der Tarif trotz eingeschränkter Preisgarantie angepasst 0,2304€/kwh –> 0,51€/kwh
– Die Anpassung wurde nicht kommuniziert –> Umstellung kostenpflichtigen Postversand
– Es wurde eine weitere Preisanpassung vorgenommen trotz eingeschränkter Preisgarantie
– Die Anpassung wurde im Onlineportal ohne einen externen Hinweis trotz Postversand kommuniziert 0,51€/kwh –> 0,81€/kwh
– Es wurde eine Endabrechnung erstellt. Diese ist fehlerhaft. Kein Hinweis auf die widersprochen Abschlag und Preisänderungen, Fehlerhaft ist auch die Angabe vom Verbrauch 222kw/h in 179 Tagen, 1736kw/h in 62 Tagen zum erhöhten widersprochen Preis.
– Auch der Abrechnung wurde widersprochen
– Lastschriftmandat wurde widerrufen
– Fall Schlichtungstelle eingereicht
– Messtellenbetreiber fordert die Zählermiete obwol die Abrechnung wie überall anders auch im Stromvertrag enthalten ist.
– Enstroga entfernt die Kontaktmöglichkeit im Onlinebereich
– Downloads im Onlinebereich (auch falsche Endabrechnung) wird deaktiviert. Ein Klick auf den Download führt zur Abmeldung!
Fairerweise muß ich meinem Kommentar vom 26. Januar 2022 um 11:47 etwas hinzufügen.. Ich hatte hier den Tipp mit der Fristsetzung gelesen (für den ich mich herzlich bedanke) und habe noch einmal an Enstroga geschrieben und eine Frist gesetzt zur Erstattung meines Guthabens von € 65,46.
Gestern, einen Tag vor Ablauf der Frist, war tatsächlich diese Summe auf meinem Konto.
Zusätzlich zu diesem Guthaben hatte ich allerdings den damals vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 25% der ersten Jahresrechnung mit eingefordert, den man aber ignoriert hat.
Ich werde diesen Betrag noch einmal einfordern, bin aber überzeugt, dass ich der ganzen Enstroga-Erfahrung so glimpflich entgangen bin wie kaum jemand sonst.
Ich wünsche allen Betroffenen ebensoviel Glück !
Hallo,
hat eigentlich schon jemand Schadenersatz bei Enstroga gefordert und eine Rückmeldung bekommen?
Ich habe am 11.1.2022 Schadenersatz per Mail gefordert. Allerdings wurde das bis heute ignoriert.
Zur Ergänzung: Enstroga hat inzwischen den geforderten Schadensersatz in voller Höhe erstattet. Ich musste allerdings mahnen und klarstellen, daß ich nicht nachgeben werde.
Ich lese hier genau was ich auch so erlebt habe. Offensichtlich muss man anwaltlich vorgehen. Für alle die sich im Vorfeld informieren: schließt mir Enstroga bloß keinen Vertrag ab!!!!!
Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Moeschler,
ich finde Ihren Artikel wirklich sehr interessant. Danke dafür! Ich habe selbst derzeit ein paar Probleme mit der ENSTROGA AG.
Ohne Ankündigung (Nach 2 Monaten Lieferung) hat mir die ENSTROGA plötzlich anstatt der vereinbarten 65€ plötzlich 138€ als Abschlag abgebucht. Ein paar Tage nach der Abbuchung kam ein Brief per Post – „Leider konnten wie Sie über die angegebene E-Mail Adresse nicht erreichen und sie haben auf die Erhöhung nicht geantwortet“. (Wobei andere Mails als Kommunikation über diese Mailadresse wunderbar geklappt haben, inkl. Anmeldung und Passwort zurücksetzen).
Für mich ganz klar ein Trick. Ich habe dann eine Frist von 14 Tagen gesetzt mir den zu Unrecht abgezogenen Betrag abzüglich der vereinbarten Kosten zurückzusenden. Darauf hin bekam ich eine Kündigung. Nach ca. 5 Wochen habe ich dann den Betrag zurückgebucht (Lastschrift widersprochen) und das Mandat zur Lastschrift entzogen. Selbstverständlich bekam ich eine Antwort über die Mail Adresse von der ich geschrieben habe.
Nun kam auch promt die Rechnung + 4,95€ Rücklastschriftgebühren. Ich habe den Betrag abzüglich der 4,95€ bezahlt und bekomme nun Manungen über die 4,95 + ca. 1 € Mahnspesen und die Androhung das ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Auf meine Mails wird weiterhin nicht eingegangen.
Wie sollte ich mich nun verhalten?
Ich hatte ab September vergangenes Jahr einen Vertrag zur Lieferung von Strom mit Enstroga. Anfang November verlangte das Unternehmen von mir eine fast 50%ige Erhöhung meiner monatlichen Vorauszahlung. Das habe ich abgelehnt, worauf mir Enstroga kündigte. Da ich kurzfristig keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen konnte, musste ich hohe Kosten des Grundversorgers tragen.
Die Auszahlung meines Guthabens entsprechend der RE von Enstroga steht jetzt seit fast 4 Wochen aus.
Hallo,ich hatte das gleiche Problem.Seit drei Wochen warte ich auf mein Guthaben.