Gas-& Stromanbieter:
Häufige Beschwerden
So wehren Sie sich gegen Ihren Strom- und Gasanbieter
Es gibt ca. in Dutzend immer wiederkehrende Probleme mit dem Strom- und Gasanbieter. Tausende betroffene Kunden haben sich bereits mit meiner Hilfe gewehrt. Ich zeige Ihnen, wie auch Sie sich erfolgreich wehren!
- Zunächst beschreibe ich die Probleme mit den Strom- und Gasanbietern.
- Im nächsten Schritt finden Sie das passende Musterschreiben und weiterführende Hinweise, wie Sie Ihr Problem lösen.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Hier finden Sie Ihr passendes Musterschreiben
Versteckte oder überhöhe Preiserhöhung
- Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Die Mehrzahl der Preiserhöhungen aus 2021, 2022 und 2023 weisen formale Fehler auf und sind anfechtbar.
- Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung) an den Verbraucher weiterreichen. Bei hohen Preiserhöhungen kann somit angezweifelt werden, dass der Stromanbieter mehr als nur seine gestiegenen Kosten an den Verbraucher weiterreicht.
Tipp: Rechnungen kostenlos prüfen lassen
Wenn Sie in den Jahren 2020 bis 2023 deutlich mehr für Strom & Gas zahlen mussten, dann sollten Sie die Rechnung Ihres Strom- und Gasanbieters prüfen lassen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Schnell-Prüfung Ihrer Abrechnung an.
Wenn Sie zu viel bezahlt haben oder die Preiserhöhung unzulässig war, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Für unsere Unterstützung erhalten wir eine Erfolgsprämie i.H.v. 1/3 der Forderung. Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall einen Teil der Forderung erhalten. Sie gehen nicht im Vorleistung und können daher nur gewinnen.
Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon
- Viele betroffene Verbraucher beschweren sich über die Anbieter Voxenergie, Primastrom und nowenergy.
- In den meisten Fällen wurden am Telefon ungewollte Verträge untergeschoben. Dabei sind telefonische Vertragsabschlüsse nicht mehr zulässig!
- Innerhalb der ersten 14 Tage haben Sie ein Widerrufsrecht. Danach können Sie den Vertrag aber auch noch anfechten, weil häufig Täuschung vorliegt und die Widerrufsbelehrung fehlte.
Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung nicht erstellt.
- Nach spätestens sechs Wochen muss der Stromanbieter die Stromrechnung erstellen.
- Im Falle eines Guthabens muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstattet werden.
- Mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe des Musterschreibens.
Zu hohe Abschläge
- Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
- Abschläge dürfen nur angehoben werden, wenn die Preise steigen oder der Verbrauch gestiegen ist. Dabei dürfen die Abschläge nur proportional erhöht werden.
- Bei einem Guthaben muss der Anbieter die Abschläge senken.
Bonus verweigert
- Kunden haben sich u.a. über die Stromanbieter immergrün und Fuxx Sparenergie beschwert, weil der Bonus verweigert wurde.
- Angeführte Begründungen: Photovoltaikanlage, gewerbliche Nutzung, Mehrtarifzähler/Doppelzähler, keine 12-monatige Versorgung, vorzeitige Kündigung, Umzug etc.
- Wehren Sie sich. In den meisten Fällen bestehen gute Chancen, Ihren Neukundenbonus zu erhalten.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
- Über einige Anbieter beschweren sich Verbraucher, das Kündigungen ignoriert oder nicht anerkannt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Vertrag unfreiwillig verlängert.
- Der Verbraucher muss seine Kündigung belegen können, z.B. per E-Mail und Einschreiben. Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht nicht aus, um die Kündigung beweisen zu können.
Unzulässige Kündigung des Vertrags
- Stromio, Gas.de & Co. haben den Vertrag vor Vertragsende gekündigt.
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Schadensersatz. Es lohnt sich!
Nichterfüllungsschaden wird gefordert
- Kunden, die vorzeitig den Vertrag beenden haben (z.B. wegen Umzug), wurden mit Schadensersatzforderungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung konfrontiert.
- Derartige Forderungen haben immergrün, Fuxx Sparenergie, Voxenerige und Primastrom gestellt.
- Derartige Forderungen sind leicht abwehrbar mit den richtigen Argumenten.
Mahnungen und Inkasso
- Wenn Sie z.B. einer Rechnung oder einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben, dann müssen Sie nur den unstrittigen Betrag leisten.
- Wenn z.B. nur aufgrund einer Preiserhöhung eine Rückzahlung entsteht, dann müssen Sie diese bis zur Klärung des Sachverhalts nicht leisten. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Strom- und Gasanbieter Ihnen dennoch Mahn- und Inkassokosten auferlegt.
- Mit diesen Hinweisen können Sie die zulässige Höhe der Mahn- und Inkassokosten überprüfen. Zudem teile ich mit Ihnen meine Erfahrungen, wie Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen sollten.
Kontakt
Bitte schildern Sie mir kurz Ihr Problem und nennen Sie mir den Anbieter.
Bei Problemen mit Preiserhöhungen und Rechnungen kann ich Ihnen nur helfen, wenn Sie mir die entsprechenden Dokumente anfügen.
Viele Grüße
Dr. Matthias Moeschler
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Meine Freundin hat über einen Wechselanbieter den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter veranlasst. Aus diversen Gründen wird sie zum vorherigen Stromlieferanten zurückkehren und hat den hierfür erforderlichen Widerspruch an den neuen Stromanbieter nachweislich fristgerecht versandt. Wie lange darf der neue Stromanbieter den Kunden auf die Bestätigung des Widerspruchs warten lassen? Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen, die Bestätigung steht weiterhin aus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es geht um meine Nachbarin, sie ist keine Deutsche, sie kennt sie in Schriftlichkeiten nicht so gut aus.
Es hat jemand fremdes wer? In ihrem Namen bei einem online Strom Anbieter einen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen,,,, mit Ihrer Kontonummer und einer Mail Adresse,, sie hat keine Mail Adresse Sie kennt sich auch gar nicht damit aus aus Vertrag abgeschlossen.. mit ihren Konto Daten, wie kann ich das Kündigen sie hat nix Unterschrieben.
Sehr geehrter Herr Moeschler
Am 31.10 22 Zählerstand durchgegeben,
Energiehoch3
bis heute NIX kein Brief, keine Info.
Habe am 14.11 eine Mahnung geschickt mit 14 tägiger Frist, bis heute Nix.
keine Info über den zukünftigen Abschlag noch KW ( Heizstrom) bis heute noch keine Abbuchungen.
Einfach keine Reakion, kein Telefonisches durchkommen.
Habe heute ein Sonderkündigungsrecht verlangt wegen VERLETZUNG DER VERTRAGSPFLICHT.
Sehr geehrter Herr Moeschler, ich wurde als neue Kundin vom Stromanbieter abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit jedoch mitgeteilt, erst nachdem der neue Stromanbieter meinen Vertrag mit dem alten Stromanbieter gekündigt hat (mit meiner Vollmacht). Dadurch bin ich in die Grundversorgung gerutscht. Was würden Sie mir nun empfehlen zu tun? Darf der neue Stromanbieter mich überhaupt ablehnen, nachdem er meinen alten Vertrag selbst gekündigt hat? Wenn er das darf, steht mir Schadensersatz für die durch die Kündigung und die teuere Grundversorgung entstandenen Mehrkosten zu? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Bin verzweifelt.
Grundsätzlich wird als erstes vom neuen Anbieter geprüft, ob er Sie „haben möchte“. Es folgt eine Schufaauskunft und dann eine Überprüfung, ob Ihr Zähler zum Vertrag passt etc. Es ist ungewöhnlich, dass erst der alte Vertrag gekündigt wird und dann der neue Vertrag abgelehnt wird.
Hier muss ich gestehen, habe ich keine Erfahrung. Ich weiß nicht, ob Sie Recht auf Schadensersatz haben. Voraussetzung für Schadensersatz ist zudem, dass Ihnen ein Schaden entstanden ist. Wenn Sie also „morgen“ einen günstigeren Tarif woanders finden oder woanders abschließen können, dann entsteht Ihnen kein echter Schaden. Zum Zeitpunkt Ihres Kommentars gehe ich davon aus, dass Ihnen kein nennenswerter Schaden entsteht. Falls doch, würde ich den Anbieter anschreiben und um Aufklärung bitten. Im Zweifel können Sie über die Schlichtungsstelle Energie versuchen, ihr Recht durchzusetzen. Ob sich der Aufwand lohnt müssen Sie sich selber überlegen. Vermutlich nicht.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und biete Ihnen an, eine Tarifempfehlung zu unterbreiten. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular. Sicherlich können wir so den Schaden stark begrenzen.
Matthias Moeschler
Danke
Vielen Dank Herr Moeschler, es hat geklappt . Ich bin aus den Vertrag herausgekommen, dank Ihrer Unterstützung.
Guten Abend,
Leider habe ich keine für mein Fall passende Situation bei Ihren Vorschlägen gefunden.
Kurz gefasst: Ich bin seit vielen Jahren prioenergie mit Stromvertag gebunden. Am 26.09.22 habe ich per Mail eine Ankündigung über Abschlagsanpassung bekommen. Von Eur 67,00 auf eur 235,00,
Daraufhin habe ich am 28.09.22 per Mail gekündigt. Sonderkündigungsrecht wg. Preiserhöhung. Am 7.10.22 habe ich Nachricht bekommen, dass mein Vertrag zum 31.10.2023 endet.
Das habe ich sofort widersprochen. Daraufhin haben sie mir geschrieben, dass die Anpassung wg politischer Lage zu meinem Schutz dient. Einzugsermächtigung habe ich bereits entzogen.
Ich verstehe nicht aus welchem Grund wird mein sonderkündigungsrech so souverän ignoriert. Was kann ich noch machen?
Danke im Voraus Irina
@Irina
Wenn Sie aufgrund der vom Versorger ausgesprochenen Preiserhöhung Ihre Sonderkündigung ausgesprochen haben, MUSS diese vom Versorger anerkannt werden.
Nachdem er sie aber NICHT anerkennt und damit dem Problem nicht abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden. Ein Musterschreiben hierfür findet sich hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Danke
@Irina
Gerne?.
Viel Erfolg!
Hallo, ich war Kunde bei Grünweltenergie. nach einer Preiserhöhung zum 1.11.21, habe ich zum 31.10.21 gekündigt. Kündigung wurde bestätigt.
nun habe ich eine Endabrechnung (Schlussrechnung) am 23.09.2022 erhalten. Mittlerweile eine Androhung, eine Inkassofirma hinzuzuziehen.
Muss ich die Schlussrechnung nach so langer zeit akzeptieren und begleichen ?
MfG Müller
@Michael Müller
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist klar geregelt, dass Strom- und Gasrechnungen dem Kunden spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen müssen. Trotzdem wird diese Frist in der Praxis durch Versorger häufig nicht eingehalten. Nicht selten kommt es sogar zu Verzögerung von mehreren Jahren. Betroffene Kunden stehen dann vor der Frage, ob sie nach einem derartig langen Zeitraum noch zur Zahlung verpflichtet sind.
Bei der Klärung dieser Frage sind insbesondere die nachstehenden Aspekte zu beachten.
a)
Regelverjährungsfrist drei Jahre:
Für Vergütungsansprüche aus Versorgungsverhältnissen gilt die Regelverjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Der Verjährungsbeginn richtet sich im Allgemeinen nach § 199 Abs. 1 Ziffer 2 BGB und fällt somit auf den Schluss des Jahres, in dem der Versorger die Rechnung hätte erteilen können. Dies gilt insbesondere innerhalb von Energieversorgungsverträgen außerhalb der Grundversorgung (vgl. LG Köln Urteil vom 07.05.2018, Az. 19 O 3/18).
Diese Frist hat Ihr Versorger eingehalten.
b)
Verwirkung der Vergütungsansprüche:
Es ist zu prüfen, ob Verwirkung der Vergütungsansprüche eingetreten ist. Ein Recht ist gemäß § 242 BGB verwirkt, wenn der Berechtigte (in Ihrem Fall der Versorger) es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete (in Ihrem Fall SIE) sich darauf eingerichtet hat, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde, und wegen des geschaffenen Vertrauenstatbestandes die verspätete Geltendmachung des Rechts sich als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellt (BGH NJW 2003, 824). Eine solche mit Treu und Glauben unvereinbare Härte liegt vor, wenn der Schuldner im Hinblick auf die Nichtgeltendmachung des Rechts Vermögensdispositionen getroffen hat und durch die Nachforderungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, während er bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs seine Lebensführung entsprechend angepasst hätte (Palandt/Grüneberg, BGB, § 242, Rn. 95). Die Regelung des § 40 Abs. 4 EnWG, die eine Abrechnungsfrist von sechs Wochen vorsieht, verfolgt den Zweck, derartige Situation zu verhindern. Der Kunde soll sich durch zeitnahe Abrechnung unter anderem auf die in Zukunft zu erwartenden Vergütungsansprüche einstellen, seine wirtschaftliche Planung danach ausrichten und gegebenenfalls seinen Energieverbrauch reduzieren können.
Ob Verwirkung eingetreten ist, müssen SIE (ggf. zusammen mit Ihrem Anwalt) entscheiden.
c)
Bei alledem ist zu beachten, dass eine RechnungsKORREKTUR nur drei Jahre möglich ist.
Gemäß § 18 Abs. 2 StromGVV/§ 18 Abs. 2 GasGVV ist die Korrektur von Berechnungsfehlern lediglich für den Zeitraum von drei Jahren vor der Feststellung des Fehlers möglich. Berechnungsfehler sind alle dem Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens zuzurechnenden Fehler bei der Abrechnung des Energieverbrauchs. Ein solcher Fehler liegt nicht nur dann vor, wenn der Verbrauch falsch abgelesen wurde, sondern auch, wenn eine Abrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs fehlerhaft unterbleibt (LG Kleve Urteil vom 27.04.2007, Az. 5 S 185/06).
Das ist meine persönliche Meinung.
Die Rechnung verjährt erst nach 3 Jahren. Wenn alles korrekt ist, sollten Sie die Nachzahlung leisten.
Hallo!
Mein Vater ist Kunde bei extra Energie, bekam am 29.07.22 per E-Mail eine Info zur „Preisänderung“, die zum 01.09.22 wirksam werden sollte. Zwischen Info und Wirksamwerden der Preiserhöhung lagen damit keine 6 Wochen. Allerdings hatte mein Vater es verabsäumt, zu kündigen. Ich habe mich jetzt der Sache angenommen, nachdem er im Rahmen der Abrechnung eine horrende Erhöhung der Abschläge bekommen hat, wollte sonderkündigen, fand dann allerdings eine E-Mail vom 26.09.22 von extra Energie mit der Info, dass im Schreiben vom 29.07. ein Fehler beim Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung unterlaufen sei, diese werde nicht zum 01.09., sondern zum 01.10.22 wirksam. Ist die 6 Wochen-Frist damit eingehalten?
@Esther Jungmann
Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde – also Ihr Vater – dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, müssen Sie Ihren Vater fragen und zudem im Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB von ExtraEnergie nachlesen.
Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.
Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.
Ihr Vater möge dem Anbieter mitteilen, dass er von dessen Preiserhöhung zum 01.10.2022 erst durch das Schreiben vom 26.09.2022 erfahren hat und – wenn er möchte – SCHNELLSTMÖGLICH eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen. Hilfsweise soll er dem Preiserhöhungsbegehren widersprechen. Ihr Vater soll dem Versorger eine Frist von 14 Tagen setzen um zu antworten. Wenn dieser innerhalb dieser Frist nicht reagiert und / oder dem Problem abhilft, soll Ihr Vater bitte KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG folgen. Diesen finden Sie hier im Forum unter
https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/haeufige-beschwerden/
Der LÖSUNGSWEG endet spätestens im 3. Schritt bei der SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Vater viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
@Esther Jungmann
Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde – also Ihr Vater – dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, müssen Sie Ihren Vater fragen und zudem im Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB von ExtraEnergie nachlesen.
Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.
Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.
Ihr Vater möge dem Anbieter mitteilen, dass er von dessen Preiserhöhung zum 01.10.2022 erst durch das Schreiben vom 26.09.2022 erfahren hat und – wenn er möchte – SCHNELLSTMÖGLICH eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen. Hilfsweise soll er dem Preiserhöhungsbegehren widersprechen. Ihr Vater soll dem Versorger eine Frist von 14 Tagen setzen um zu antworten. Wenn dieser innerhalb dieser Frist nicht reagiert und / oder dem Problem abhilft, soll Ihr Vater bitte KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG folgen. Diesen finden Sie hier im Forum. Der LÖSUNGSWEG endet spätestens im 3. Schritt bei der SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Vater viel Erfolg!
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich habe am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, da mir versichert wurde das ich nur 36cent/kwh zahlen muß für eine Laufzeiten von 24 Monate .dies war am 22.9.2022 .Am 22.11.2022 kam von mivoltaGmbH die Bestätigung per Brief.Aber statt 36 cent so wie gesagt wurde, steht im Vertrag 86 ,60 cent.Der Brief von mivolta GmbH wurde erstellt am 15.11.022 .Habe den Vertrag Widerrufen per Einschreiben . Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten ? Da dieser Anbieter sehr schlechte Rezessionen hat ,um sicher zu gehen das mein schreiben anerkannt wird . Bitte um Rückmeldung! Danke
Ich schlage mich seit März mit E-on rum.
In 3 Monaten wurde meine Kunden Nr. dreimal geändert.
Der Zähler wurde falsch abgelesen und ich habe einen Haufen Mahnungen und Letzte Mahnungen hier vorliegen.
Nach Dutzenden von Anrufen und E-mails bin ich keinen Schritt weiter.
Mein Online Portal wurde gesperrt.
In den ganzen Jahren hier in Deutschland hatte ich nie ein Problem mit Innogy, aber seit E-On übernommen hat, funktioniert nichts mehr.
Ich möchte nicht wissen was in meiner Schufa los ist, ich hatte immer ein makelloses Konto.
Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll.
Bitte um Hilfe
@K.Gorham
Erfahrungsgemäß führen Anrufe nicht zum gewünschten Erfolg.
Wie Sie schreiben, geht es bei Ihnen seit März 2022 hin und her, ohne dass sich ein Ende abzeichnet.
Um Struktur und Bewegung in die Angelegenheit zu bringen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt in einer Verbraucherbeschwerde an E-on chronologisch (wann ist was passiert) zusammenzufassen sowie zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn E-on innerhalb von vier Wochen ab Zugang der E-Mail und des Schreibens auf die Verbraucherbeschwerde nicht antwortet und / oder Abhilfe schafft.
Seit dem 04. August 2011 können sich nämlich Verbraucher gemäß §§ 111a und b EnWG nach einer erfolglosen Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.
Wenn Sie sich für eine Verbraucherbeschwerde entscheiden, senden Sie diese als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich mindestens als Einschreiben / Einwurf an E-on.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
ich hatte heute eine Schlussrechnung von meinem EON Anbieter Strom im Briefkasten, ich habe weder gekündigt noch wissen die meinen Zählerstand gar nicht, da ich ihn eigentlich erst in Dezember übermitteln muss. Nun die Schlussrechnung, kann den Widerrufen?
MfG
Doren
Kann es sein, dass Sie einen Werbeanruf hatten von Voxenergie und Primastrom?
Gut möglich, dass die den Vertrag gekündigt haben. Bitte prüfen Sie das.
EON Energie Deutschland GmbH; Postfach 14 75; 84001 Landshut, Vorsicht Abzocke. Versprochener Treuebonus /Guthaben 147,00 Euro wird nicht gezahlt13.mal habe ich mich seit 14.04.2022 per email und Telefonisch Versucht mir Wurde nicht geholfen Keine Kundenservice , wenn am Telefon jemand was zusagt, wird nicht eingehalten usw.usw. Finger weg!!!!!!!!!! Schlechtester Stromanbieter
Wir sind gefluchtete und wir haben kein Strom schon mehr als 1 Monat da eon hat ab 3.5.2022 Anmeldung nicht “ gesehen“ hat. Wir können schon ein Monat und fast eine Woche nichts kochen und nicht waschen uns mit kleinem Kind. Danke schon EON Arbeiter /in. Bravo!!!
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Wir sind leider auch auf Voxenergie reingefallen.Wir wurden im Dezember 2021 von Voxenergie angerufen, die uns ein Angebot für Strom gemacht haben wo wir nur 95 Euro Abschlag Monatlich bezahlen. Der Vertrag sei 24 Monate ohne Preiserhöhung bindend. Dann haben wir im Mai 22 ein Schreiben bekommen von Voxenergie es war eine Preiserhöhung jetzt sollen wir anstatt 95 Euro monatlich 238 Euro monatlich bezahlen. Haben einen Schriftlichen Wiederruf per Einschreiben an Voxenergie geschickt. Haben heute Antwort bekommen, dass der Wiederruf nicht fristgerecht. Weil der Widerruf 141 Tage nach der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt ist. Was können wir jetzt tun bitte um schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marcel Schöler
Sie sollten die Preiserhöhung anfechten. Ein Widerruf gilt nur 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen.
Das Musterschreiben zur Vertragsanfechtung können Sie hier anfordern. Ich sende es Ihnen aber auch gleich mal zu.
VG
MM
Hallo Herr Schöler,
genauso exakt ist bei mir der Fall..
lass uns mal in Kontakt bleiben
Hallo,
meine Schwiegermutter ist auch auf Vox Energie hereingefallen am Telefon und hat nunmehr auch einen ungewollten Vertrag „an der Backe“. Könnten Sie uns ihr Schreiben bzgl. unerwünschter / untergeschobener Verträge zukommen lassen?
Ihre Seite finden wir ganz toll! Sehr informativ da aufgezeigt wird, dass man als Verbraucher -entgegen der eigenen Annahme- doch nicht so ganz rechtlos dasteht!
Vielen herzlichen Dank
Esther u. Chris Jungmann
Sehr gerne. Das Schreiben sende ich Ihnen zu.
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!!!
Es geht meine Stromrechnung in Höhe von 621,56 Euro Ich habe vor ungefähr 2 Monaten mit einem Mitarbeiter von Ihnen gesprochen und darum gebeten mir eine Bestätigung zu schicken ,dass ich den Betrag monatlich mit 100 Euro bezahle .Auch das ich nicht so hohe Abschläge bezahlen kann .Sie haben mir daraufhin nur eine Verlängerung bis 2025 zugeschickt.Die habe ich noch nicht unterschrieben zurück geschickt. Ausserdem finde ich es nicht schön ,dass man nicht jemand ans Telefon zu sptrechen kriegt.Ich hoffe das ich jetzt mal eine konkrete Aussage von Ihnen bekomme –
Sie müssen diese Beschwerde an das Unternehmen richten. Nicht an mich, weil ich nicht mit denen zusammenarbeite.
Hallo.
Mir wurde am 14.03.22 am Telefon während meiner Arbeitszeit ein Anbieterwechsel von der Firma „Energiekostensenker“ zu Voxenergie untergeschoben. Das war ein Ronny Lehmann, die Telefonnummer habe ich auch. Da ich seitdem beruflich unterwegs war und jetzt auch noch Corona positiv bin konnte ich bis jetzt nur per Email und mit Hilfe Ihrer Vorlage kündigen. Ich werde morgen endlich, am letzten Tag der 14-tägigen Kündigungsfrist, dasselbe Schreiben als Einschreiben losschicken. Ich hoffe, das fruchtet.
In der Zwischenzeit kam auch ein Schreiben und Bestätigung der Voxenergie über den abgeschlossenen Vertrag, in dem wieder ein 14-tägiges Widerrufsrecht steht.
1. Frage: Soll ich auf diesen erhaltenen Vertrag auch nochmals kündigen? Und, mit welchem Vordruck und Wortlaut soll das geschehen?
2. Frage: Mit dabei war noch ein kostenloser Haushaltsschutzbrief „vox safety basic“ von Roland. Muss dieser auch separat gekündigt werden?
Ich würde mich sehr über eine Antwort und Hilfestellung freuen.
MfG
Thomas Dotterweich
Hallo, ich habe einen verzwickten Fall mit voxenergie. Im Oktober hatte ich bewusst einen Telefon vertrag mit ihnen abgeschlossen. nun allerdings das Problem. der vertrag wurde nicht auf mich sondern auf meinen Mann geschrieben, allerdings mit meinen Bankdaten. Ich lebe aber in Scheidung, und mein Mann nicht bei mir. mehrmals telefonisch versucht, den Vertrag umzuschreiben, war erfolglos. nach recherche habe ich festgestellt, auf was für einen Anbieter ich gestossen bin. als voxengerie schrieb, ich hätte ein Sonderkündigungsrecht wegen erhöhter Strompreise, habe ich dies sofort gemacht (mit Einschreiben/ Rückschein). Inzwischen hat voxenergie das erste mal 384 Euro eingezogen. wie dieser betrag zustande kommt ist mir nicht erklärbar, da ich keine ordentliche Abrechnung erhalte habe. zweimal habe ich den Zähler ablesen müssen. und weitergeleitet. auf meine Kündigung kam keinerlei Reaktion. endlich telefonisch eine Dame erwischt, wurde mir erklärt ich kann ja gar nicht kündigen, da der Vertrag auf meinen Mann läuft. Nur er kann kündigen. Also nun eine zweite Kündigung per sofort geschickt mit Entzug zum 2. Mal der Lastschrift. einzige Reaktion nun, die Kündigung wäre zu spät eingegangen. Inzwischen schreiben sie mir eine letzte Mahnung für die zurückgegebenen Abschlagszahlungen. Wie soll ich nun weiter vorgehen? ich bin echt ratlos und verzweifelt! vielen Dank
Liebe Fr. Schram, ich habe Ihnen mein Musterschreiben zugesendet.
Hallo,
ich bin Gas Kunde bei immergrün. Gerade habe ich im Kundenportal die Preiserhöhung vom 22.12.21 auf 38,60 Cent pro Kilowattstunde gefunden!
Weitere Informationen habe ich nicht bekommen.
Ich bin ratlos wie nun vorzugehen ist.
Viele Grüße
Hallo und Guten Tag,voxenergie will aus mein Konto ein Betrag von175 € monatlich obwohl, laut vertrag monatliche Abschlag Zahlung von 79 € bestätigt hat zu meiner Widerspruch und sofortige Kündigung habe bis heute keine Antwort erhalten als Bedrohung gegen Bezahlung Verzug gibt Hinweise wie Grundlagen gesetzlich Schadenersatz . ich denke diese Gesetzen sind nur für Vorteile Stromlieferanten bestimmt worden und Verbraucher haben keine Vorteil gegenüber diese Unternehmer und deren unzulässige Vorgehensweise
Ich sende Ihnen mein Musterschreiben zu.
Guten Abend,
ich habe bei Primastrom meinen Stromvertrag nach Preiserhöhung mit Sonderküngigung gekündigt. Darauf erhielt ich ein Schreiben dass dies bedauert wird und wenn ich bei meiner Sonderkündigung bleibe diese erneut schriftlich bestätigen soll. Ich habe mich darüber gewundert jedoch per Mail bestätigt. Darauf hin erhielt ich ein Schreiben dass diese Bestätigung nicht fristgerecht einging und nun die Sonderkündigung nicht berücksichtigt werden kann. Ein Anruf von mir im Kundenservice dass die Sonderkündigung fristgerecht eingegangen ist und was das soll dass ich das erneut bestätigen soll brachte leider gar nichts. Ist ein solches Vorgehen rechtens? Was kann ich tun? Ich war mir nicht sicher welches Ihrer Muszerschreiben dazu passt. Ich bitte um Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen,
M. Philippi
Wenn die Preiserhöhung nur wenige Tage vorab mitgeteilt wurde, dann finden Sie die passende Vorlage HIER. Bitte vergleichen Sie die Schreiben und die Fälle. Leider gibt es einige Fälle, weil die Anbieter unterschiedlich vorgehen und unterschiedliche Fehler bei den Preiserhöhungsschreiben machen.
Guten Abend Herr Moeschler,
Wir haben ein Problem mit Voxenergie und wären Ihnen sehr dankbar ,wenn wir das Problem ggf telefonisch besprechen könnten .Wäre das möglich?
Mfg Familie Becher