Auf dieser Seite liste ich Ihnen die m.E. häufigsten Beschwerden gegenüber Strom- und Gasanbietern auf.

  • Meine Hilfe ist 100% kostenlos. Ich stelle Ihnen kostenlose Musterschreiben & praxiserprobte Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit.
  • Bei Problemen mit Preiserhöhungen folgen Sie dieser Seite.
  • Fordern Sie Schadensersatz ein, wenn Ihr Vertrag vorzeitig gekündigt wurde (z.B. Stromio, Gas.de, immergrün)
  • Bei Problemen mit nowenergy, Voxenergie & Primastrom gehen Sie bitte zu diesen Seiten.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 15.02.2023

Nutzen Sie diese Musterschreiben und folgen Sie dann dem Lösungsweg:

Voxenergie Erfahrungen Preiserhöhung Abschlagserhöhung

Den Lösungsweg und die Liste aller Musterschreiben habe ich ➞ HIER für Sie aufgelistet.

Für aktuelle Probleme mit immergrün, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga, Fuxx Sparenergie

Liste aller Musterschreiben

  1. Ihre Hilfe bei Abschlagserhöhungen (inkl. anschließender Sonderkündigung)
  2. Ihre Hilfe bei vorgezogenen Kündigungen
  3. Ihre Hilfe bei Preiserhöhungen >30%
  4. Ihre Hilfe bei fehlenden Guthaben / Rechnungen
  5. Ihre Hilfe bei Insolvenz

Hilfe für weitere Probleme

  1. Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung wird nicht erstellt
  2. Preiserhöhung: versteckt und/oder überhöht
  3. Fehlerhafte Stromrechnung
  4. Zu hohe Abschläge
  5. Mahnungen und Inkasso
  6. Neukundenbonus nicht anerkannt
  7. Kündigung ignoriert/nicht anerkannt
  8. Umstellung Lastschriftmandat auf Überweisung
  9. Nichterfüllungsschaden wird gefordert
  10. Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon
  11. Anbieterwechsel abgelehnt

Bei den aufgeführten Beschwerden stütze ich mich auf die Seite de.reclabox.com.

1. Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung wird nicht erstellt

  • Einige Stromanbieter scheinen ihren Kunden ihr Guthaben später als zulässig auszuzahlen. Auf Kosten der Kunden können Unternehmen sich so günstiger finanzieren. Sehr häufig wird der Sofortbonus und die Guthaben aus der Stromrechnung verspätet ausgezahlt.
  • Nach spätestens sechs Wochen muss der Stromanbieter die Stromrechnung erstellen. Im Falle eines Guthabens muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstattet werden. Der Sofortbonus muss wie vereinbart ausgezahlt werden. Dies ist häufig nach 60 oder 90 Tagen der Fall.
  • Setzen Sie Ihrem Stromanbieter frühzeitig eine Frist.

2. Versteckte oder überhöhe Preiserhöhung

  • Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Preiserhöhungen, die versteckt in langen Texten oder als Werbe-flyer getarnt sind, sind nicht zulässig. 
  • Die Preisanpassungsklauseln in den AGBs müssen rechtlichen Anforderungen genügen, was in der Vergangenheit häufig nicht der Fall war.
  • Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Preiserhöhungen dürfen nicht dazu dienen, den anfänglichen Gewinnanteil des Stromanbieters zu steigern. Bei hohen Preiserhöhungen kann somit angezweifelt werden, dass der Stromanbieter mehr als nur seine gestiegenen Kosten an den Verbraucher weiterreicht.
  • Viele Preiserhöhungen dürften unzulässig sein – sei es aufgrund mangelnder Transparenz, aufgrund der Preisanpassungsklauseln oder weil die Preiserhöhung zu hoch ausfällt. Wehren Sie sich.
  • Mit meinen Vorlagen wehren Sie unzulässige Preiserhöhungen erfolgreich ab. Folgen Sie hierzu bitte diesen Hinweisen.

3. Fehlerhafte Stromrechnung

  • Bei einigen Stromanbietern sollten die Verbraucher die Stromrechnung besonders genau kontrollieren.
  • Am häufigsten treten Fehler bei der Anerkennung vom Neukundenonus und beim berechneten Verbrauch auf. Wenn bei Ihnen ein falscher Verbrauch berechnet wurde, folgen Sie diesen Hinweisen.
  • Kontrollieren Sie Ihre Strom- und Gasrechnung mit Hilfe dieses Excel-Tools und fordern Sie eine Korrektur ein.
  • Folgen Sie den Hinweisen auf dieser Seite.

4. Zu hohe Abschläge

  • Strom- und Gasabschläge müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Ist dies nicht möglich, darf der Stromanbieter die Abschlagszahlungen nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden heranziehen.
  • Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
  • Fordern Sie niedrigere Abschlagszahlungen ein.
  • Mit Hilfe dieses Excel-Tools können Sie die zulässige höhe Ihrer Abschlagszahlung bequem selber berechnen. Wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen, sollten Sie diese heruntersetzen lassen.

5. Mahnungen und Inkasso

  • Wenn Sie z.B. einer Rechnung oder einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben, dann müssen Sie nur den unstrittigen Betrag leisten. Wenn z.B. nur aufgrund einer Preiserhöhung eine Rückzahlung entsteht, dann müssen Sie diese bis zur Klärung des Sachverhalts nicht leisten. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Strom- und Gasanbieter Ihnen dennoch Mahn- und Inkassokosten auferlegt.
  • Mit diesen Hinweisen können Sie die zulässige Höhe der Mahn- und Inkassokosten überprüfen. Zudem teile ich mit Ihnen meine Erfahrungen, wie Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen sollten.

6. Neukundenbonus nicht anerkannt

  • Kunden haben sich u.a. über die Stromanbieter immergrün und Fuxx Sparenergie beschwert, weil Neukundenboni verweigert wurden.
  • Angeführte Begründungen: Photovoltaikanlage, gewerbliche Nutzung, Mehrtarifzähler/Doppelzähler, keine 12-monatige Versorgung, vorzeitige Kündigung, Umzug etc.
  • Wehren Sie sich. In den meisten Fällen bestehen gute Chancen, dass Ihren Neukundenbonus erhalten.
  • Wertvolle Musterschreiben und weiterführende Hinweise finden Sie hier.

7. Kündigung ignoriert/nicht anerkannt

  • Über einige Anbieter beschweren sich Verbraucher, das Kündigungen ignoriert oder nicht anerkannt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Vertrag unfreiwillig verlängert.
  • Der Verbraucher muss seine Kündigung belegen können, z.B. per Einschreiben. Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht nicht aus, um die Kündigung beweisen zu können.
  • Seit Oktober 2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren.
  • Wehren Sie sich und beachten Sie, wie Sie zukünftig Ihren Stromanbieter richtig kündigen.

8. Umstellung Lastschriftmandat auf Überweisung

  • Fuxx Sparenergie und immergrün wurden vorgeworfen, das Lastschriftmandat aufzukündigen, nachdem der Kunde seinen Stromvertrag beenden möchte.
  • Dies ist unzulässig und Folgekosten müssen nicht von Ihnen bezahlt werden.

9. Nichterfüllungsschaden wird gefordert

  • Kunden, die vorzeitig den Vertrag mit immergrün oder mit Fuxx Sparenergie beenden haben, wurden mit Schadensersatzforderungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung konfrontiert.
  • Verbraucher berichten, dass sie aufgrund eines Umzugs vorzeitig den Vertrag beenden wollten. Der Stromversorger stimmte zu und forderte nach dem Anbieterwechsel überraschend einen sogenannten Nichterfüllungsschaden aufgrund entgangener Gewinne.
  • Sie haben gute Chancen, den geforderten Nichterfüllungsschaden in diesen Fällen abzuwehren.

10. Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon

Die meisten Beschwerden über Voxenergie, lekker Energie und Primastrom beinhalten, dass Verträge ohne Einwilligung telefonisch abgeschlossen wurden. Folgen Sie  diesen Empfehlungen und fragen Sie mein kostenloses Antwortschreiben an.

11. Anbieterwechsel abgelehnt

Viele Verbraucher beschweren sich über fehlgeschlagene Anbieterwechsel.  Am häufigsten werden Wechsel aufgrund negativer Schufa-Auskunft oder bei Dauer-Wechslern abgelehnt. Im obigen Link erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Vertrag kommen sowie ungewollte Vertragsverlängerungen vermeiden.

Anhand dieser Kriterien wähle ich meine Anbieter aus

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

Haben Sie Anmerkungen oder Ergänzungen? Ich freue mich auf Ihren Kommentar.

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112 Kommentare

  1. Meine Freundin hat über einen Wechselanbieter den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter veranlasst. Aus diversen Gründen wird sie zum vorherigen Stromlieferanten zurückkehren und hat den hierfür erforderlichen Widerspruch an den neuen Stromanbieter nachweislich fristgerecht versandt. Wie lange darf der neue Stromanbieter den Kunden auf die Bestätigung des Widerspruchs warten lassen? Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen, die Bestätigung steht weiterhin aus.