Gas-& Stromanbieter:
Häufige Beschwerden
So wehren Sie sich gegen Ihren Strom- und Gasanbieter
Es gibt ca. in Dutzend immer wiederkehrende Probleme mit dem Strom- und Gasanbieter. Tausende betroffene Kunden haben sich bereits mit meiner Hilfe gewehrt. Ich zeige Ihnen, wie auch Sie sich erfolgreich wehren!
- Zunächst beschreibe ich die Probleme mit den Strom- und Gasanbietern.
- Im nächsten Schritt finden Sie das passende Musterschreiben und weiterführende Hinweise, wie Sie Ihr Problem lösen.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Hier finden Sie Ihr passendes Musterschreiben
Versteckte oder überhöhe Preiserhöhung
- Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Die Mehrzahl der Preiserhöhungen aus 2021, 2022 und 2023 weisen formale Fehler auf und sind anfechtbar.
- Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung) an den Verbraucher weiterreichen. Bei hohen Preiserhöhungen kann somit angezweifelt werden, dass der Stromanbieter mehr als nur seine gestiegenen Kosten an den Verbraucher weiterreicht.
Tipp: Rechnungen kostenlos prüfen lassen
Wenn Sie in den Jahren 2020 bis 2023 deutlich mehr für Strom & Gas zahlen mussten, dann sollten Sie die Rechnung Ihres Strom- und Gasanbieters prüfen lassen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Schnell-Prüfung Ihrer Abrechnung an.
Wenn Sie zu viel bezahlt haben oder die Preiserhöhung unzulässig war, dann unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Für unsere Unterstützung erhalten wir eine Erfolgsprämie i.H.v. 1/3 der Forderung. Das bedeutet, dass wir nur im Erfolgsfall einen Teil der Forderung erhalten. Sie gehen nicht im Vorleistung und können daher nur gewinnen.
Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon
- Viele betroffene Verbraucher beschweren sich über die Anbieter Voxenergie, Primastrom und nowenergy.
- In den meisten Fällen wurden am Telefon ungewollte Verträge untergeschoben. Dabei sind telefonische Vertragsabschlüsse nicht mehr zulässig!
- Innerhalb der ersten 14 Tage haben Sie ein Widerrufsrecht. Danach können Sie den Vertrag aber auch noch anfechten, weil häufig Täuschung vorliegt und die Widerrufsbelehrung fehlte.
Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung nicht erstellt.
- Nach spätestens sechs Wochen muss der Stromanbieter die Stromrechnung erstellen.
- Im Falle eines Guthabens muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstattet werden.
- Mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe des Musterschreibens.
Zu hohe Abschläge
- Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
- Abschläge dürfen nur angehoben werden, wenn die Preise steigen oder der Verbrauch gestiegen ist. Dabei dürfen die Abschläge nur proportional erhöht werden.
- Bei einem Guthaben muss der Anbieter die Abschläge senken.
Bonus verweigert
- Kunden haben sich u.a. über die Stromanbieter immergrün und Fuxx Sparenergie beschwert, weil der Bonus verweigert wurde.
- Angeführte Begründungen: Photovoltaikanlage, gewerbliche Nutzung, Mehrtarifzähler/Doppelzähler, keine 12-monatige Versorgung, vorzeitige Kündigung, Umzug etc.
- Wehren Sie sich. In den meisten Fällen bestehen gute Chancen, Ihren Neukundenbonus zu erhalten.
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
- Über einige Anbieter beschweren sich Verbraucher, das Kündigungen ignoriert oder nicht anerkannt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Vertrag unfreiwillig verlängert.
- Der Verbraucher muss seine Kündigung belegen können, z.B. per E-Mail und Einschreiben. Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht nicht aus, um die Kündigung beweisen zu können.
Unzulässige Kündigung des Vertrags
- Stromio, Gas.de & Co. haben den Vertrag vor Vertragsende gekündigt.
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Schadensersatz. Es lohnt sich!
Nichterfüllungsschaden wird gefordert
- Kunden, die vorzeitig den Vertrag beenden haben (z.B. wegen Umzug), wurden mit Schadensersatzforderungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung konfrontiert.
- Derartige Forderungen haben immergrün, Fuxx Sparenergie, Voxenerige und Primastrom gestellt.
- Derartige Forderungen sind leicht abwehrbar mit den richtigen Argumenten.
Mahnungen und Inkasso
- Wenn Sie z.B. einer Rechnung oder einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben, dann müssen Sie nur den unstrittigen Betrag leisten.
- Wenn z.B. nur aufgrund einer Preiserhöhung eine Rückzahlung entsteht, dann müssen Sie diese bis zur Klärung des Sachverhalts nicht leisten. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Strom- und Gasanbieter Ihnen dennoch Mahn- und Inkassokosten auferlegt.
- Mit diesen Hinweisen können Sie die zulässige Höhe der Mahn- und Inkassokosten überprüfen. Zudem teile ich mit Ihnen meine Erfahrungen, wie Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen sollten.
Kontakt
Bitte schildern Sie mir kurz Ihr Problem und nennen Sie mir den Anbieter.
Bei Problemen mit Preiserhöhungen und Rechnungen kann ich Ihnen nur helfen, wenn Sie mir die entsprechenden Dokumente anfügen.
Viele Grüße
Dr. Matthias Moeschler
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
eon ist unseriös, unmenschlich, ignorant. trotz Kündigung wurden Abschläge in Höhe von 200 Euro von einen toten Frau abgebucht über ein Jahr abgebucht.
BEI MIR IST ES GENAUSO: ÜBER EIN JAHR 220 euro.
Es war ein sehr langer Weg, bis der Anbieter Voxenergie selbst die Kündigung angeboten hat. Dazwischen wurden zweimal Kündigungen von mir, per Einschreiben mit Rückantwort, ignoriert . Kündigungsgrund: Geänderte Tarife als angegeben. Danke für Ihre Aufmunterung, nicht nachzulassen.
Yello Strom verzögert die Zusendung der Jahresabrechnung, somit kann die Kündigung nicht fristgerecht erfolgen, weil man die Preise nicht vergleichen kann . Das hatte ich schon mal vor 4 Jahren. Ein unseriöses Unterfangen. Check 24 toleriert dies, besser bei Verivox einloggen und den Wechsel vollziehen. So eine abzocke, die ständig stattfindet. man muss aufpassen und sich nicht auf die Assistenzportale verlassen, die arbeiten snscheinend alle zusammen zum Schaden der Verbraucher.
Hallo Herr Moeschler,
Ich wollte mich an dieser Stelle nochmals recht herzlich bei Ihnen bedanken! Dank Ihnen konnte ich meinen neuen Stromanbieter schnell erfolgreich und unkompliziert widerrufen. Schön, dass es solche hilfreiche Menschen wie Sie noch gibt?.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
ich habe auf „Empfehlung“ von Verivox meinen Strom ab 1.1.2020 von Jura Strom Neumarkt bezogen.
bis heute, 6 Wochen nach Vertragsende (31.12.2020) habe ich noch keine Abrechnung.
Nachdem auch ich ein Guthaben erstattet bekommen muss ist mir, nach Lesen der Beschwerden klar,
dass ich evtl. auch keine Erstattung erwarten darf und diese Firma -ähnlich wie die BEV München- in den nächsten Wochen Insolvenz anmelden wird. Insofern werde ich nun juristische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Verivox ist übrigens für mich, nach jetzt zweimaliger negativer Erfahrung, gestorben.
Im August letzten Jahres wurde ich von Voxenergie angerufen und in einen nicht rechtmäßigen vertrag gedrängt. Mir wurde dann meines erachtens Infomatrial zugeschickt. Darauf habe ich nict reagiert. Als ich dann ein paar Wochen später angeschrieben wurde, das ich einen Vertrag mit Voxenerie eingegangen bin(strom&Gas) und sofort Widerspruch eingelegt habe, wurde mir geschriebe, die Widerspruchsfrist sei bereits abgelaufen. Jetzt habe ich eine Preiserhöhung als die Chance gesehen, aus diesen Verträgen wieder rauszukommen. Die Preiserhöhung (Gas)wird am 04.02. wirksam. ich habe zwei Einschreiben mit Rückschein mit fristloser Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung und auch immer wieder per E-mail. Dieses wurde die ganze Zeit ignoriert. Ebenso die Aufforderung der Kündigungsbestätigung. Nun habe ich 5 Tage vor Wirksamwerdens der Erhöhung eine Kündigungsbestätigung mit ganz normaler Laufzeit(11.08.22)bekommen. Gestern wurde mir nun die Preiserhöhung für Strom zugestellt. Jetzt geht das Ganze von vorne los. Wie kann es sein, daß diese Betrüger durch Ignoranz erzwingen können, daß Ihre Vorhaben wirksam werden.Können sie mir helfen?
Hallo Herr Möschler,
dank Ihrer Widerspruchvorlage konnte ich bei zwei Energieanbieter problemlos aussteigen. Ganz herzlichen Dank dafür.
Danke auch dafür, das Sie mit Ihrem Angebot Menschen in einer Notlage, Ihre Erfahrung und Wissen weiter geben. Sie machen damit die Welt ein wenig besser. DANKE !!!!!
Vielen Dank für Ihre liebe Nachricht! Ich habe ich sehr darüber gefreut 🙂
Guten Abend Herr Moeschler,
im Oktober habe ich eine E-Mail meines Gasanbieters immergrün erhalten, jedoch ist sie in der Flut von Mails untergegangen, sodass ich erst jetzt auf den brisanten Inhalt aufmerksam geworden bin. Unter anderem kündigen sie darin fast die Verdopplung meines Grundpreises an:
[…] Betriebsbedingte Änderungen sind ab dem 01.12.2020 in einer aktualisierten Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgebildet. Zum selben Zeitpunkt wird Ihr derzeit gültiger monatlicher Grundpreis von 8,42 Euro angepasst. Die zukünftig geltende Fassung der AGB finden Sie am Ende dieser E-Mail. Ihr neuer monatlicher Grundpreis von 16 Euro gilt ganz automatisch ab dem 01.12.2020 und ist mit einer aktualisierten Preisgarantie verbunden. Das Recht zur Sonderkündigung Ihres Vertrages ist wegen obiger Änderungen selbstverständlich. .[…]
Kann ich jetzt noch das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, oder ist es dafür zu spät?
Falls dem so ist, wird meine Gasrechnung nun doppelt so teuer wie bisher? Ist der Grundpreis von 16€ gerechtfertigt? Leider bin ich in Sachen Stromversorgung nicht sonderlich versiert. Danke daher für Ihre Antwort und Expertise.
Mit freundlichen Grüßen, Anne
Hallo Anne,
bitte schauen Sie sich diese Seite an: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Dort zeige ich Ihnen, dass Sie sich mit meiner Antwortvorlage wehren können. Ich helfe Ihnen dabei sehr gerne!
Hallo Herr Moeschler, bin froh das ich ihre Seite durch Zufall gefunden habe.
Habe Wiederruf gegen Voxenergie eingelegt und meine Bestätigung eben bekommen.
Vielen dank für ihre Seite die mir sehr wahrscheinlich viel Ärger erspart hat.
MfG
Hallo, sehr interessant die Varianten bei diesen Anbietern. In meinem Fall lag eine Kündigung per Einschreiben zum 31.12.20 vor. Bestätigt wurde mir dann per Mail die Kündigung zum 30.11.20. Auf Nachfrage teilte mir mit, dass mein neuer Anbieter gebeten hat den Vertrag früher starten zu können. Entstroga vertritt den Standpunkt im Sinne des Kunden gehandelt zu haben :-).“ Die sind lieb. “
Weiterhin erzählte der Mann am Telefon das es leider nicht mehr möglich ist diese Zusage zu revidieren. Es tut ihm leid. Hintergrund in diesem Fall ist, dass dadurch die Vertragslaufzeit unter einem Jahr ist und der fällige Bonus in Höhe von 195 nicht gezahlt werden soll.
Sie schreiben „Ich habe die Beschwerden auf den Internetseiten de.reclabox.com und forum.energienetz.de ausführlich recherchiert. Anhand dieser Erkenntnisse habe ich die häufigsten Beschwerden gegenüber Stromanbietern, bei denen der Verbraucher den Eindruck hat, der Stromanbieter bereichere sich auf seine Kosten, zusammengestellt“.
Ich würde auch die negativen Bewertungen der Anbieter auf den Vergleichsportalen wie Verivox mit einbeziehen.
Konkret wurde ich kürzlich von Maingau als Kunde abgelehnt. Ich war vormals bereits Kunde von Maingau und habe bei Preiserhöhung gekündigt. Nach gezielter Recherche bei Verivox nach solchen Ablehnungen in den negativen Bewertungen komme ich zum Schluss, dass das bei Maingau sehr häufig vorkommt. Das hat mir auch ein Hotline-Mitarbeiter von Verivox bestätigt.
Für mich muss ein Anbieter mit solcher Praxis von Positivlisten entfernt werden oder zumindest klar vor diesem Risiko gewarnt werden.
Ich möchte meinen Stromanbieter wechseln und zwar sofort.
Bin bei Yello und habe ein Guthaben bei meiner Abrechnung.
Obwohl ich alle Abschläge pünktlich gezahlt habe, wird es verweigert.
Man sagte mir ich hätte 2019 einen Abschlag nicht gezahlt, habe nie eine Mahnung bekommen.
Die Kundenbetreuung kann mir auf Nachfrage auch keine konkreten Angaben machen.
Meine Emails werden auch nicht beantwortet.
MfG Rita Thomas
Immergün energie ist absolut unseriös.
Vorgang:
1. Ich wurde am 23.7. 2020 von einer Person im Auftrag von immergün angerufen . Man wolle mir ein Angebot machen.
2. Ich habe gesagt, dass ich am Telefon keine Angebote annehme, man möge mir ein schriftliches Angebot machen.
3. Innerhalb von 3 Stunden erhielt ich ein Angebot, das per Rückmail mit gleichem Datum als zu hoch bezeichnet wurde.
4. Am 24.7. 2020 erhielt ich auf einmal per Mail einen Vertrag, ausgestellt auf den Namen mier Frau, die früher einmal Kunde bei immergün Strom war.
5. Dem Vertrag habe ich widersprochen und kann allen Marktteilnehmern nur raten: Auf keinen Fall Kontakt mit immergün haben!!
Ich habe bei stromio leider vergessen, den monatlichen Abschlag zu zahlen.
Jetzt erhielt ich eine letzte Mahnung (Datum 22.6. bei mir aber erst am 29.6. eingegangen) mit Zahlungsziel 29.6. bei stromio eingehend. Das war natürlich unmöglich zu leisten. Habe am 30. bezahlt und trotzdem sofort die Kündigung erhalten.
Ist das Rechtens? So eine kurze Zahlungsfrist?
Mfg
Hallo,
Strogon versteckt in seinen AGBs das Einbehalten von Neukundenboni und Treubonus.
Die Masche: Sobald auf die eingetragene Adresse irgendwo ein Gewerbe ersichtlich ist (im WWW), z.B. ein Online-Shop , werden die Boni einbehalten – auch wenn das in keinem Verhältnis steht zu den anderen Verbrauchern.
Dieser Sachverhalt wird erst kommuniziert, nach dem schon 7 Monate das Vertragsverhältnis besteht.
Dadurch, daß das erst so spät passiert, kann man nichts mehr machen als Kunde.
Rechtlich mag das alles ok sein aber gefühlt haben wir einen klaren Fall von Betrug am Kunden.
Die könnten das auch in großen Buchstaben auf die Produktbeschreibung schreiben. Nein das machen sie nicht. Sie wollen genau die Leute für 1 Jahr bekommen, denen sie auf diese Art das Geld wegnehmen können.
Fazit: Strogon unbedingt meiden !!!
Dieses „Versteckspiel“ betreibt nicht nur Strogon. https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/stromanbieter-mit-verbraucherunfreundlichen-agbs-studie-2018/
Ich halte diese AGB-Klauseln für unzulässig und in den meisten Fällen geben die Unternehmen nach, wenn sich die Verbraucher mit meinen Hinweisen dagegen wehren.
VG
Moeschler
STOPP nicht wechseln zu den abzocke, inkasso ist wohl den ihre staerke, alles richitg gemacht, erst nach dem ich polizei eingeschaltet habe nach weisbar, liessen die vom in kasso ab, schluss rechnung kam dann verzugskosten 115 euro das heisst, stromanbieter wechsel nehmen die geld fuer, echt tolllllll darum kämpfe ich gerade noch, wou und keiner macht was , der buerger wird abgezockt ohne ende und alle schauen zu, heee bin rentner mit mini rente, aber lasse mir das jetzt nicht gefallen gehe bis vors gericht ohne wenn und aber,danke
Hallo Herr Moeschler,
mir wurde am 13.09.2019 von Energieversorger EnviaM mein Ein-Jahr-Vertrag per Postbox
Auftragsbestätigung bestätigt Konditionen lauteten auf.Verbrauchspreis: 25,94 Cent/kWh / 4,76 Euro/Monat (57,12 Euro/Jahr)Am 02.10.20.19 erfolgte per Postbox eine Vertragsbestätigung zu den og.Konditionen.Lieferbiginn 01.11.2019
Am 07.11.2019 also 7 Tage nach Lieferbeginn erhielt ich per Postbox im Betreff“ Kopie zur Preisinformation“ enthalten eine Preiserhöhung zum 01.01.2020
Verbrauchspreis: 25,94 Cent/kWh (alt) Neupreis Ab 01.01.2020 + 3,12 Cent/kWh.
4,76 Euro/Monat (57,12 Euro/Jahr) (alt)Neupreis ab 01.01.202 +0,76 Euro/Monat. (66,24 Euro/Jahr)
Ich finde es ja eine ziemliche Frechheit mir 7 Tage nach Vertragbeginn eine Preiserhöhung mitteilen.
Erst kurze Zeit davor eine Werbung über ein Preisportal zu machen um Kunden zu bekommen.Da frage ich mich natürlich was gelten noch Verträge?
Lohnt sich hier eine Ziviklage,da der Anbieter ja nicht von 09.2019 bis 07.11.2019 eine Preiskaltulation erstellt.Oder grundsätzlich sich die Frage stellt ob diese Stromkundenwerbung über ein Preisportal überhaupt dann noch zulässig ist.Im Endeffekt egal was ich als Anbieter anbiete,erhöhe ich einfach die Preise!Bedanke mich für eine Antwort.
Angelika.M.
Guten Tag,
ja, das AG Delmenhorst hat diese Praktik bei immergrün als sittenwidrig eingestuft.
SIe haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden. Dieses können Sie nutzen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihnen Ihre Kündigung bestätigt.
Viele Grüße
Moeschler
T. A. 12.07.2019
str
A.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Schlichtung wegen :
Widerruf /Widerspruch bzw . ersatzweise sofortige Kündigung gegen lekker Gmbh
Zählernummer
Str.
A
Nummer: Vorgangsnummer: bei lekker Gmbh
Kontaktdaten von Vertriebspartner/Dienstleister Herrn S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe irrtümlicherweise Weise telefonisch einen Vertrag mit lekker Gmbh bei Herrn S dem Vertriebspartner/Dienstleister von lekker Gmbh unterzeichnet, da ich der Meinung war mein bisheriger Stromversorger Stadtwerke xxxx sei am Telefon und er sagten er wollte nur Daten abgleichen.
– Siehe Anlage 1 im beil. Worddokument –
Vom Beschwerdemangament von lekker erhielt ich die Nachricht, dass das Bestätigungschreibens des Widerrufes bereit unterwegs sei und ich habe es erhalten.
– Siehe Anlage 2 im beil. Worddokument –
Aber nun schrieb Frau J. vom Beschwerdemanagement, von lekker dass die Daten von dem Vertriebspartner Herrn Stein noch bei lekker eintreffen könnten und dass wir dann ggf. auf ein Vertragschreiben von lekker reagieren sollen.
– Siehe Anlage 3 im beil. Worddokument –
Im Zusammenhang mit unserer Beschwerde hätte ich aber gerne noch die Kontaktdaten von ihrem Dienstleister /Vertriebspartner
Herrn S.
Ich will unbedingt vermeiden, dass ihr Vertriebspartner Herr S ihnen die Auftragsdaten mit irrtümlicherweise von mir herausgebenen sensiblen Daten fälschlicherweise an Fa. Lekker Gmbh übermittelt und deshalb sofort direkt Kontakt zu ihm aufnehmen.
Es geht u.a. auch um meine Kontodaten.
Das habe ich auch per Email an Fa lekker heute übermittelt.
– Siehe Anlage 4 im beil. Worddokument –
Leider habe ich nichts von der Firma lekker Gmbh seitdem mehr gehört.
Können Sie als Schlichtungsstelle die Firma Lekker bitten uns die Kontakdaten von Herrn S. zu nennen?
Wir wollen Ihn außerdem zu seinem Geschäftsgebaren in geeigneter Weise zur Rede stellen.
Mit freundlichen Grüßen
T
Per Posteingang 18.03.19 erhielt ich von voxenergie GmbH ein Schreiben über eine Preiserhöhung.
Daraufhin machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Eine Woche später erhielt ich
eine Bestätigung meines Schreibens. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, um mein Anliegen bearbeiten
zu können, würden noch einige Informationen benötigt. Wozu?? Leider konnte ich bis heute telefonisch niemanden erreichen, da wegen des hohen Gesprächaufkommens alle Mitarbeiter im Ge-
spräch wären. Trotz des Angebots Rückruf wär möglich – warte ich noch immer darauf. Stattdessen
erhielt ich von einer anderen Tel-Nr. eine neues Tarifangebot von voxenergie GmbH.
Bis heute habe ich noch keine Kündigungsbestätigung.
Ich werde mit bezüglich dieses Geschäftsgebarens weitere Schritte vorbehalten.
Ich bin auch auf diese Betrüger reingefallen !!!
Ich habe meine Zustimmung per Telefon gegeben zum Wechsel , 2 Jahre Preisgarantie nach einigen Tagen
wurde ich schon wieder angerufen Verlängern auf 3 Jahre ,habe erst zugestimmt .
Nach einigen Stunden dachte ich ,das ist doch kein seriöses Unternehmen .
Habe dann der Verlängerung widersprochen und festgestellt das mein bestehender Vertrag bei ESWE
vorzeitig gekündigt wurde. Habe gleichzeitig meinen abgeschlossenen Vertrag gekündigt erst per mail
das haben sie nicht anerkannt ohne Unterschrift, habe sie dann angeschrieben .
Das ich mich wundere wie man Verträge ohne Unterschrift abschließen kann ,aber kündigen nicht.
BEV benimmt sich schon merkwürdig. Abrechnung 12 Wochen !!! nach Perioden-Ende (30.06.2018). Überzahlung bis heute (30.10.2018) nicht erstattet (17 Wochen !!!), trotz E-Mail und (14 Tage später) Anruf bei der Firma. Ich habe am 25.10.2018 per Einschreiben den Vertrag fristgerecht gekündigt und nochmals die Erstattung der Überzahlung verlangt. Auch die Zahlung des Neukunden-Bonus steht aus.
So etwas habe ich bei einem Energieversorger noch nie erlebt.
Wichtig ist, dass Sie stets schriftlich kommunizieren. Wenn Ihr Anliegen nach 4 Wochen nicht gelöst wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Ich hatte ebenfalls die BEV zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt.
Die Endabrechnung kam nach ca. 8(!) Wochen und man muß schon aufpassen die Rechnung zu verstehen.
Einmal sind die Netto- und ein anderes mal die Bruttopreise aufgeführt, also eine Mixtur die man ersteinmal verstehen muß, da alles ineinander verschwurbelt ist.
Wie kommt man an sein Geld:
1. Der Abschlag (bei mir noch 25% auf die Stromrechnung i.H.v. 550€) wurde erst nach Anruf bei der Hotline ausgezahlt -> Ausrede: „Upps, das hing hier noch im System“
2. Der Sofortbonus (bei mir insgesamt 12*10€=120€) wurde auch erst nach Anruf bei der Hotline ausgezahlt -> Ausrede: „Upps, das hing hier noch im System“
ERGO:
Bei BEV „hängen alle Boni noch im System“ solange man sich dort nicht meldet und die Auszahlung verlangt!
AUFPASSEN:
In der Jahresabrechnung (welche bei mir vom Abrechnungsbetrag OK war) wird auch aufgeführt, das Kundenboni ‚demnächst‘ ausgezahlt werden. Viele legen diese Rechnung dann ad acta und vertrauen auf Ehrlichkeit. Fehlanzeige.
Ich habe mir-entgegen Ihrer Empfehlung- die umständliche Dokumentationsprozedur mit der Schlichtungsstelle Energie-Berlin erspart. Zudem ist für eine Erledigung durch die Schlichtungsstelle wochenlange Geduld angesagt.
Meine beschriebene, effektive Methode gegenüber BEV hat sich inzwischen zu meiner vollsten Zufriedenheit bewährt und war erfolgreich.
In Eigeninitiative und mit entsprechenden Argumenten/Methoden kann sich prinzipiell jeder Verbraucher kurz und bündig gegenüber BEV wehren.
Ihrer Einschätzung stimme ich grundsätzlich zu. Mit genügend Geduld braucht man die Schlichtungsstelle nicht einzuschalten. Es ist aber sehr vorteilhaft, wenn Verbraucher mit der Schlichtungsstelle drohen.
Wenn man den Prozess mit dem Stromanbieter beschleunigen möchte, dann kann man die Schlichtungsstelle einschalten. Mir hat das damals ca. 1 Stunde Zeit gekostet.
In meiner Verbrauchsabrechnung vom Febr. 2018 wies BEV statt der zwölf geleisteten, monatlichen Zahlungen nur elf aus, d. h. eine geleistete Monatszahlung wurde komplett unterschlagen.
Zudem kalkulierte BEV für die neue Lieferperiode einen höheren, unbilligen mtl. Zahlungsbetrag, indem der Rechnungsbetrag (Orientierungsbetrag) der vergangenen Lieferperiode wiederum nur auf elf mtl. Zahlungen kalkuliert wurde, obwohl zwölf Abbuchungen erfolgen.
Arbeitspreis und Grundpreis blieben bei alter und neuer Lieferperiode unverändert.
BEV betreibt zweifelsfrei ein sehr raffiniertes, überhöhtes Vorauszahlungs-Spielchen zu Lasten des Verbrauchers und verstößt damit gegen das Billigkeitsprinzip gemäß §315 BGB.
Schriftliche Beschwerden sind gegenüber BEV erfahrungsgemäß nutzlos, insofern grundsätzlich nur mittels Standard-Schreiben und Slogan „in Bearbeitung etc.“ reagiert wird und wochenlang überhaupt nichts passiert.
Bei derart unanständigen Geschäftspraktiken ist es ratsam, dass erteilte SEPA-Lastschriftmandat zu kündigen (Einschreiben mit Rückmeldung) und weitere Zahlungen nur per Überweisung (Dauerauftrag) vorzunehmen.
Sinnvoll ist es zudem, eine eigene, detaillierte Berechnung zum realen, billigen Abschlagsbetrag beizufügen.
Bei der Zahlungsart „Überweisung“ ist es auch möglich, dass bisher nicht erstattete Guthaben auf Basis §812 BGB (Herausgabeanspruch) zu verrechnen.
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht und Ihre wertvollen Ratschläge! Verbraucher berichten auf dieser Seite über ähnliche Schwierigkeiten. Obwohl schriftliche Beschwerden in der Regel nur mit einem Standardschreiben beantwortet werden, so halte ich diese dennoch für sinnvoll, denn der Stromanbieter wird zur Nachbesserung aufgefordert. Bleibt diese aus, kann sich der Verbraucher nach vier Wochen an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle ist der größte Trumpf aus meiner Sicht, den wir Verbraucher haben.
Das erzählen sie man der Ewe
Die in der jetzigen Situation mit dem Virus sich weigert, bestehende Energie sperren zu unterbrechen
Ich habe12 Monate bei der BEV Strom bezogen.Nach 4 Wochen bekam ich die Rechnung.Man muss sich telefonisch beim Kundenservice melden um den Neukundenbonus zu erhalten.Nach mehrmaligen Anrufsversuchen bekam ich dann den Bonus.Aber das Guthaben aus der Rechnung fehlte.Wieder mehrmals angerufen und jetzt warte ich auf die Gutschrift.Diese Taktik ist ein Betrug am Kunden.Wer nicht anruft bekommt kein Geld zurück.Nie wieder BEV.
Selbstverständlich ist es nicht zulässig, dass der Kunde seinen Bonus anfordern muss. Damit verstößt das Unternehmen nicht nur gegen das EnWG, sondern auch gegen die eigenen AGBs. Dort heißt es (Stand: 26.03.2018):
„Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten“ (8.3). Mit anderen Worten: Das Guthaben (inkl. der Boni) ist spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen.