Auf dieser Seite liste ich Ihnen die m.E. häufigsten Beschwerden gegenüber Strom- und Gasanbietern auf.

  • Meine Hilfe ist 100% kostenlos. Ich stelle Ihnen kostenlose Musterschreiben & praxiserprobte Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit.
  • Bei Problemen mit Preiserhöhungen folgen Sie dieser Seite.
  • Fordern Sie Schadensersatz ein, wenn Ihr Vertrag vorzeitig gekündigt wurde (z.B. Stromio, Gas.de, immergrün)
  • Bei Problemen mit nowenergy, Voxenergie & Primastrom gehen Sie bitte zu diesen Seiten.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 15.02.2023

Nutzen Sie diese Musterschreiben und folgen Sie dann dem Lösungsweg:

Voxenergie Erfahrungen Preiserhöhung Abschlagserhöhung

Den Lösungsweg und die Liste aller Musterschreiben habe ich ➞ HIER für Sie aufgelistet.

Für aktuelle Probleme mit immergrün, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga, Fuxx Sparenergie

Liste aller Musterschreiben

  1. Ihre Hilfe bei Abschlagserhöhungen (inkl. anschließender Sonderkündigung)
  2. Ihre Hilfe bei vorgezogenen Kündigungen
  3. Ihre Hilfe bei Preiserhöhungen >30%
  4. Ihre Hilfe bei fehlenden Guthaben / Rechnungen
  5. Ihre Hilfe bei Insolvenz

Hilfe für weitere Probleme

  1. Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung wird nicht erstellt
  2. Preiserhöhung: versteckt und/oder überhöht
  3. Fehlerhafte Stromrechnung
  4. Zu hohe Abschläge
  5. Mahnungen und Inkasso
  6. Neukundenbonus nicht anerkannt
  7. Kündigung ignoriert/nicht anerkannt
  8. Umstellung Lastschriftmandat auf Überweisung
  9. Nichterfüllungsschaden wird gefordert
  10. Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon
  11. Anbieterwechsel abgelehnt

Bei den aufgeführten Beschwerden stütze ich mich auf die Seite de.reclabox.com.

1. Guthaben nicht ausgezahlt / Stromrechnung wird nicht erstellt

  • Einige Stromanbieter scheinen ihren Kunden ihr Guthaben später als zulässig auszuzahlen. Auf Kosten der Kunden können Unternehmen sich so günstiger finanzieren. Sehr häufig wird der Sofortbonus und die Guthaben aus der Stromrechnung verspätet ausgezahlt.
  • Nach spätestens sechs Wochen muss der Stromanbieter die Stromrechnung erstellen. Im Falle eines Guthabens muss dieses umgehend, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung erstattet werden. Der Sofortbonus muss wie vereinbart ausgezahlt werden. Dies ist häufig nach 60 oder 90 Tagen der Fall.
  • Setzen Sie Ihrem Stromanbieter frühzeitig eine Frist.

2. Versteckte oder überhöhe Preiserhöhung

  • Preiserhöhungen müssen transparent mitgeteilt werden. Preiserhöhungen, die versteckt in langen Texten oder als Werbe-flyer getarnt sind, sind nicht zulässig. 
  • Die Preisanpassungsklauseln in den AGBs müssen rechtlichen Anforderungen genügen, was in der Vergangenheit häufig nicht der Fall war.
  • Der Stromanbieter darf nur die gestiegenen Kosten (z.B. Energiebeschaffung, Vertrieb) an den Verbraucher weiterreichen. Preiserhöhungen dürfen nicht dazu dienen, den anfänglichen Gewinnanteil des Stromanbieters zu steigern. Bei hohen Preiserhöhungen kann somit angezweifelt werden, dass der Stromanbieter mehr als nur seine gestiegenen Kosten an den Verbraucher weiterreicht.
  • Viele Preiserhöhungen dürften unzulässig sein – sei es aufgrund mangelnder Transparenz, aufgrund der Preisanpassungsklauseln oder weil die Preiserhöhung zu hoch ausfällt. Wehren Sie sich.
  • Mit meinen Vorlagen wehren Sie unzulässige Preiserhöhungen erfolgreich ab. Folgen Sie hierzu bitte diesen Hinweisen.

3. Fehlerhafte Stromrechnung

  • Bei einigen Stromanbietern sollten die Verbraucher die Stromrechnung besonders genau kontrollieren.
  • Am häufigsten treten Fehler bei der Anerkennung vom Neukundenonus und beim berechneten Verbrauch auf. Wenn bei Ihnen ein falscher Verbrauch berechnet wurde, folgen Sie diesen Hinweisen.
  • Kontrollieren Sie Ihre Strom- und Gasrechnung mit Hilfe dieses Excel-Tools und fordern Sie eine Korrektur ein.
  • Folgen Sie den Hinweisen auf dieser Seite.

4. Zu hohe Abschläge

  • Strom- und Gasabschläge müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Ist dies nicht möglich, darf der Stromanbieter die Abschlagszahlungen nach dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kunden heranziehen.
  • Kunden brauchen nicht in Vorleistung zu gehen. Somit sollten die Abschläge 1/12 der voraussichtlichen Stromkosten für ein Jahr betragen.
  • Fordern Sie niedrigere Abschlagszahlungen ein.
  • Mit Hilfe dieses Excel-Tools können Sie die zulässige höhe Ihrer Abschlagszahlung bequem selber berechnen. Wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen, sollten Sie diese heruntersetzen lassen.

5. Mahnungen und Inkasso

  • Wenn Sie z.B. einer Rechnung oder einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben, dann müssen Sie nur den unstrittigen Betrag leisten. Wenn z.B. nur aufgrund einer Preiserhöhung eine Rückzahlung entsteht, dann müssen Sie diese bis zur Klärung des Sachverhalts nicht leisten. In diesem Fall ist es nicht zulässig, dass der Strom- und Gasanbieter Ihnen dennoch Mahn- und Inkassokosten auferlegt.
  • Mit diesen Hinweisen können Sie die zulässige Höhe der Mahn- und Inkassokosten überprüfen. Zudem teile ich mit Ihnen meine Erfahrungen, wie Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen sollten.

6. Neukundenbonus nicht anerkannt

  • Kunden haben sich u.a. über die Stromanbieter immergrün und Fuxx Sparenergie beschwert, weil Neukundenboni verweigert wurden.
  • Angeführte Begründungen: Photovoltaikanlage, gewerbliche Nutzung, Mehrtarifzähler/Doppelzähler, keine 12-monatige Versorgung, vorzeitige Kündigung, Umzug etc.
  • Wehren Sie sich. In den meisten Fällen bestehen gute Chancen, dass Ihren Neukundenbonus erhalten.
  • Wertvolle Musterschreiben und weiterführende Hinweise finden Sie hier.

7. Kündigung ignoriert/nicht anerkannt

  • Über einige Anbieter beschweren sich Verbraucher, das Kündigungen ignoriert oder nicht anerkannt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Vertrag unfreiwillig verlängert.
  • Der Verbraucher muss seine Kündigung belegen können, z.B. per Einschreiben. Ein Telefonat oder ein einfacher Brief reicht nicht aus, um die Kündigung beweisen zu können.
  • Seit Oktober 2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren.
  • Wehren Sie sich und beachten Sie, wie Sie zukünftig Ihren Stromanbieter richtig kündigen.

8. Umstellung Lastschriftmandat auf Überweisung

  • Fuxx Sparenergie und immergrün wurden vorgeworfen, das Lastschriftmandat aufzukündigen, nachdem der Kunde seinen Stromvertrag beenden möchte.
  • Dies ist unzulässig und Folgekosten müssen nicht von Ihnen bezahlt werden.

9. Nichterfüllungsschaden wird gefordert

  • Kunden, die vorzeitig den Vertrag mit immergrün oder mit Fuxx Sparenergie beenden haben, wurden mit Schadensersatzforderungen aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung konfrontiert.
  • Verbraucher berichten, dass sie aufgrund eines Umzugs vorzeitig den Vertrag beenden wollten. Der Stromversorger stimmte zu und forderte nach dem Anbieterwechsel überraschend einen sogenannten Nichterfüllungsschaden aufgrund entgangener Gewinne.
  • Sie haben gute Chancen, den geforderten Nichterfüllungsschaden in diesen Fällen abzuwehren.

10. Unzulässige Vertragsabschlüsse über Telefon

Die meisten Beschwerden über Voxenergie, lekker Energie und Primastrom beinhalten, dass Verträge ohne Einwilligung telefonisch abgeschlossen wurden. Folgen Sie  diesen Empfehlungen und fragen Sie mein kostenloses Antwortschreiben an.

11. Anbieterwechsel abgelehnt

Viele Verbraucher beschweren sich über fehlgeschlagene Anbieterwechsel.  Am häufigsten werden Wechsel aufgrund negativer Schufa-Auskunft oder bei Dauer-Wechslern abgelehnt. Im obigen Link erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Vertrag kommen sowie ungewollte Vertragsverlängerungen vermeiden.

Anhand dieser Kriterien wähle ich meine Anbieter aus

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

Haben Sie Anmerkungen oder Ergänzungen? Ich freue mich auf Ihren Kommentar.

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112 Kommentare

  1. Im August letzten Jahres wurde ich von Voxenergie angerufen und in einen nicht rechtmäßigen vertrag gedrängt. Mir wurde dann meines erachtens Infomatrial zugeschickt. Darauf habe ich nict reagiert. Als ich dann ein paar Wochen später angeschrieben wurde, das ich einen Vertrag mit Voxenerie eingegangen bin(strom&Gas) und sofort Widerspruch eingelegt habe, wurde mir geschriebe, die Widerspruchsfrist sei bereits abgelaufen. Jetzt habe ich eine Preiserhöhung als die Chance gesehen, aus diesen Verträgen wieder rauszukommen. Die Preiserhöhung (Gas)wird am 04.02. wirksam. ich habe zwei Einschreiben mit Rückschein mit fristloser Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung und auch immer wieder per E-mail. Dieses wurde die ganze Zeit ignoriert. Ebenso die Aufforderung der Kündigungsbestätigung. Nun habe ich 5 Tage vor Wirksamwerdens der Erhöhung eine Kündigungsbestätigung mit ganz normaler Laufzeit(11.08.22)bekommen. Gestern wurde mir nun die Preiserhöhung für Strom zugestellt. Jetzt geht das Ganze von vorne los. Wie kann es sein, daß diese Betrüger durch Ignoranz erzwingen können, daß Ihre Vorhaben wirksam werden.Können sie mir helfen?

  2. Hallo Herr Möschler,
    dank Ihrer Widerspruchvorlage konnte ich bei zwei Energieanbieter problemlos aussteigen. Ganz herzlichen Dank dafür.
    Danke auch dafür, das Sie mit Ihrem Angebot Menschen in einer Notlage, Ihre Erfahrung und Wissen weiter geben. Sie machen damit die Welt ein wenig besser. DANKE !!!!!

  3. Guten Abend Herr Moeschler,

    im Oktober habe ich eine E-Mail meines Gasanbieters immergrün erhalten, jedoch ist sie in der Flut von Mails untergegangen, sodass ich erst jetzt auf den brisanten Inhalt aufmerksam geworden bin. Unter anderem kündigen sie darin fast die Verdopplung meines Grundpreises an:

    […] Betriebsbedingte Änderungen sind ab dem 01.12.2020 in einer aktualisierten Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgebildet. Zum selben Zeitpunkt wird Ihr derzeit gültiger monatlicher Grundpreis von 8,42 Euro angepasst. Die zukünftig geltende Fassung der AGB finden Sie am Ende dieser E-Mail. Ihr neuer monatlicher Grundpreis von 16 Euro gilt ganz automatisch ab dem 01.12.2020 und ist mit einer aktualisierten Preisgarantie verbunden. Das Recht zur Sonderkündigung Ihres Vertrages ist wegen obiger Änderungen selbstverständlich. .[…]

    Kann ich jetzt noch das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, oder ist es dafür zu spät?
    Falls dem so ist, wird meine Gasrechnung nun doppelt so teuer wie bisher? Ist der Grundpreis von 16€ gerechtfertigt? Leider bin ich in Sachen Stromversorgung nicht sonderlich versiert. Danke daher für Ihre Antwort und Expertise.

    Mit freundlichen Grüßen, Anne

  4. Hallo Herr Moeschler, bin froh das ich ihre Seite durch Zufall gefunden habe.
    Habe Wiederruf gegen Voxenergie eingelegt und meine Bestätigung eben bekommen.
    Vielen dank für ihre Seite die mir sehr wahrscheinlich viel Ärger erspart hat.
    MfG

  5. Hallo, sehr interessant die Varianten bei diesen Anbietern. In meinem Fall lag eine Kündigung per Einschreiben zum 31.12.20 vor. Bestätigt wurde mir dann per Mail die Kündigung zum 30.11.20. Auf Nachfrage teilte mir mit, dass mein neuer Anbieter gebeten hat den Vertrag früher starten zu können. Entstroga vertritt den Standpunkt im Sinne des Kunden gehandelt zu haben :-).“ Die sind lieb. “
    Weiterhin erzählte der Mann am Telefon das es leider nicht mehr möglich ist diese Zusage zu revidieren. Es tut ihm leid. Hintergrund in diesem Fall ist, dass dadurch die Vertragslaufzeit unter einem Jahr ist und der fällige Bonus in Höhe von 195 nicht gezahlt werden soll.

  6. Sie schreiben „Ich habe die Beschwerden auf den Internetseiten de.reclabox.com und forum.energienetz.de ausführlich recherchiert. Anhand dieser Erkenntnisse habe ich die häufigsten Beschwerden gegenüber Stromanbietern, bei denen der Verbraucher den Eindruck hat, der Stromanbieter bereichere sich auf seine Kosten, zusammengestellt“.
    Ich würde auch die negativen Bewertungen der Anbieter auf den Vergleichsportalen wie Verivox mit einbeziehen.
    Konkret wurde ich kürzlich von Maingau als Kunde abgelehnt. Ich war vormals bereits Kunde von Maingau und habe bei Preiserhöhung gekündigt. Nach gezielter Recherche bei Verivox nach solchen Ablehnungen in den negativen Bewertungen komme ich zum Schluss, dass das bei Maingau sehr häufig vorkommt. Das hat mir auch ein Hotline-Mitarbeiter von Verivox bestätigt.
    Für mich muss ein Anbieter mit solcher Praxis von Positivlisten entfernt werden oder zumindest klar vor diesem Risiko gewarnt werden.

  7. Ich möchte meinen Stromanbieter wechseln und zwar sofort.
    Bin bei Yello und habe ein Guthaben bei meiner Abrechnung.
    Obwohl ich alle Abschläge pünktlich gezahlt habe, wird es verweigert.
    Man sagte mir ich hätte 2019 einen Abschlag nicht gezahlt, habe nie eine Mahnung bekommen.
    Die Kundenbetreuung kann mir auf Nachfrage auch keine konkreten Angaben machen.
    Meine Emails werden auch nicht beantwortet.

    MfG Rita Thomas

  8. Immergün energie ist absolut unseriös.
    Vorgang:
    1. Ich wurde am 23.7. 2020 von einer Person im Auftrag von immergün angerufen . Man wolle mir ein Angebot machen.
    2. Ich habe gesagt, dass ich am Telefon keine Angebote annehme, man möge mir ein schriftliches Angebot machen.
    3. Innerhalb von 3 Stunden erhielt ich ein Angebot, das per Rückmail mit gleichem Datum als zu hoch bezeichnet wurde.
    4. Am 24.7. 2020 erhielt ich auf einmal per Mail einen Vertrag, ausgestellt auf den Namen mier Frau, die früher einmal Kunde bei immergün Strom war.
    5. Dem Vertrag habe ich widersprochen und kann allen Marktteilnehmern nur raten: Auf keinen Fall Kontakt mit immergün haben!!

  9. Ich habe bei stromio leider vergessen, den monatlichen Abschlag zu zahlen.

    Jetzt erhielt ich eine letzte Mahnung (Datum 22.6. bei mir aber erst am 29.6. eingegangen) mit Zahlungsziel 29.6. bei stromio eingehend. Das war natürlich unmöglich zu leisten. Habe am 30. bezahlt und trotzdem sofort die Kündigung erhalten.

    Ist das Rechtens? So eine kurze Zahlungsfrist?

    Mfg

  10. Hallo,

    Strogon versteckt in seinen AGBs das Einbehalten von Neukundenboni und Treubonus.

    Die Masche: Sobald auf die eingetragene Adresse irgendwo ein Gewerbe ersichtlich ist (im WWW), z.B. ein Online-Shop , werden die Boni einbehalten – auch wenn das in keinem Verhältnis steht zu den anderen Verbrauchern.
    Dieser Sachverhalt wird erst kommuniziert, nach dem schon 7 Monate das Vertragsverhältnis besteht.
    Dadurch, daß das erst so spät passiert, kann man nichts mehr machen als Kunde.

    Rechtlich mag das alles ok sein aber gefühlt haben wir einen klaren Fall von Betrug am Kunden.
    Die könnten das auch in großen Buchstaben auf die Produktbeschreibung schreiben. Nein das machen sie nicht. Sie wollen genau die Leute für 1 Jahr bekommen, denen sie auf diese Art das Geld wegnehmen können.

    Fazit: Strogon unbedingt meiden !!!