86 Antworten

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  1. Ich habe im September von eprimo zu ihnen gewechselt war sehr krank …nun sehe ich auf meinem Konto…was für Summen sie mir für Strom G2210604968 167. Euro ????? Gas. 2210604965. 126 Euro ??? Wir haben 70qm …..und sind zwei Erwachsene und ein Kind!!????????
    Ich kann diese Summe nicht bezahlen und bin auch nicht bereit ..schaffe als allein verdiener nicht ….sind doch keine Fabrik!!?????

    Ich will da raus aus diesem Vertrag…sonst muss ich andere Schritte wählen ……

    Ich erwarte Antwort bitte

    Mit Gruß

    Frau Sommer

  2. Guten Tag,

    ich will bei immergrün kündigen. Da wir aber umziehen und immergrün kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug gewährt gibt es jetzt folgendes Problem. Ich habe den Umzug bei immergrün angemeldet. Ich bin davon ausgegangen, dass meine Vertragslaufzeit weiterhin bestehen bleibt, da ich ja nicht kündigen kann. Nun sagt immergrün, dass sie mir einen neuen Vertrag mit weiteren 24 Monaten Vertraugslaufzeit anbieten und der jetzige nicht einfach umgemeldet werden könnte. Dieser Vertrag ist auch noch 20 € teurer als der Durchschnitt auf check 24.
    Kann hier irgendetwas unternommen werden? Kann ich darauf bestehen, dass der jetzige Vertrag weiter läuft und sich nur die Adresse ändert?

    Mit freundlichen Grüßen
    GBF

    1. Guten Tag Herr Moeschler,

      mir wurde jetzt ein anderer Vertrag angeboten und nicht die Möglichkeit meinen jetzigen Vertrag zu behalten. Habe ich damit nun das Recht zu kündigen?

      Mit freundlichen Grüßen
      GBF

  3. Hallo mir wurden die Abschlagszahlungen um 100% erhöht nach drei Monaten. Vertraglich festgelegt waren eigentlich nur 56 EU Monatlich, ein Frechheit ohne gleichen. Nach Rücksprache sollte der alte Betrag wieder gelten, was bis jetzt nicht passiert ist. Die 100% bleiben, es stört auch Niemanden ,wenn Sie telefonisch nicht zu erreichen sind. Ich hoffe man legt ihnen das Handwerk, sowas in Deutschland, sind wir eine Bananenrepublik ???Die zu viel gezahlten Beträge sieht man wohl auch nicht wieder??
    Sowas gehört in den Knast !!

  4. Eine Preiserhöhung von 250 auf 450 euro für Gas. Es wird behauptet man wurde rechtzeitig informiert, aber im Mail (auch Spam) ist keine Mitteilung zu finden! Man ist aber bereit mir einen 24-Monatigen Vertrag anzubieten, bei dem das man anze 60 Euro weniger zahlen müsste. Unfassbar!

  5. ich ärgere mich sooo sehr!!!

    Ich habe auch vor paar Tagen diese Erhöhung per E-Mail im Posteingang gehabt.
    Erhöhung des monatlichen Abschlags von 217 € auf 673 € (!!!!). Ich war so fix und fertig. Habe dann denen eine Mail geschrieben, da man ja tefelonisch nicht durchkommt.
    Ich habe geschrieben, dass ich max. 250 € bezahlen kann. Die haben mir daraufhin u. a. das hier geantwortet:
    „Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 465,00 €.
    Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese E-Mail mit dem Kennwort: „Rabatt30“.
    „.
    Da habe ich gedacht, hier ist was nicht richtig. Was wäre wenn ich Rabatt90 geantwortet hätte?
    Ich habe natürlich nicht mit Rabatt30 auf die Mail geantwortet, sondern habe gefragt, wie ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen kann?
    Darauf haben Sie natürlich nicht direkt geantwortet, sondern es kam eine Antwort mit:
    „vielen Dank, dass Sie sich mit immergrün! in Verbindung gesetzt haben.
    Ihre monatlichen Zahlbeträge wurden wunschgemäß angepasst. Ab dem 15.11.2021 zahlen Sie 217,00 €.“
    War erstmal beruhigt. Aber dann kam eben die Ernüchterung. Aufgrund der Kommentare hier, bin ich auch im Portal von immergrün eingestiegen. Siehe da: Auch bei mir liegt ein Schreiben im Portal vom 25.09.2021, das ich nie erhalten habe. Hier steht, dass ab dem 13.11.2021 (also heute!) der Arbeitspreis von 7,00 Cent auf 17,60 Cent erhöht wird!
    Wahrscheinlich haben sie auch mich hingehalten, damit ich nicht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen kann.

    Ich bin so maßlos verärgert! Dennoch versuche ich es mit der Sonderkündigung. Per Mail ist bereits raus. Fahre gleich zur Post, um es noch per Einschreiben mit Rückschein auch doppelt abzusichern.

    Vielen Dank für den Austausch hier.

  6. Ich hatte am 08.11.21 eine E-Mail bekommen, mit der Abschlagserhöhung von 70€ auf 126€ zum 15.11.21 (wie auch weiter unten berichtet in den Kommentaren).

    Daraufhin hatte ich gleich die Kündigungsvorlage von hier verwendet und am Dienstag abgeschickt (per Brief mit Einschreiben und E-Mail)

    Direkt am Dienstag 09.11.21 kam dann eine E-Mail mit einer Kündigung zum 22.11.21.

    „in den vergangen Tagen sind wir mit verschiedenen Anliegen auf Sie zugekommen. Hierbei hatten wir Ihnen dargestellt, dass es in der gegenwärtigen Situation leider unumgänglich ist, Ihre Energietarife auf die exorbitant gestiegenen Beschaffungskosten anzupassen. Auch über Änderungen der monatlichen Zahlbeträge hatten wir informiert.

    Leider haben wir von Ihnen zu diesen Maßnahmen keine zustimmende Rückmeldung erhalten. Allerdings können wir ohne Ihre Zustimmung die Belieferung an Ihrer Versorgungsstelle nicht weiter fortführen und kündigen infolgedessen hiermit den Belieferungsvertrag mit Strom zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Unter Berücksichtigung der Marktregeln endet damit die Belieferung für Sie am 22.11.2021.“

    Ich habe nur eine E-Mail von denen bekommen, und zwar genau 1 tag vorher. Mit keinerlei aufforderung dazu, meine Zustimmung zu geben. Daher ist es eine sehr merkwürdige Kündigung ihrerseits. Da ich aber ohnehin kündingen will, kommt es mir ganz gelegen.

    Es zeigt aber, wie chaotisch dort gerade alles ablaufen muss.

    Interessant ist es nur, was am 15.11 passieren wird. Dort wäre die nächste Zahlung vorgesehen. Diese wäre dann ja nur für 1 Woche (bis zum 22.11). Ich bin mir aber sicher, dass sie entweder ganz normal 70€ haben wollen, oder sogar 126€. Mal abwarten.

  7. immergrün AGBs (13, 1; Stand: 01.03.2020):
    „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.„

    Dieser Teil der AGB ist verfassungswidrig und damit nichtig.
    Wenn man den Strom-Zähler mitnimmt, bleibt der Vertrag erhalten. Der Vertrag beruht auf der Abnahmestelle (Liegenschaft) und ist an den Zähler und die Person gebunden.

    Achten Sie darauf, dass Ihren Umzug immergrün möglichst frühzeitig mitteilen. Laut AGBs sind Sie verpflichtet, mindestens vier Wochen vor dem Umzug die neue Zählernummer, den voraussichtlichen Aus- und Einzugstermin sowie die neue Anschrift mitzuteilen.

    Auch diese „angebliche“ Pflicht ist unzulässig und damit hinfällig.
    Allein schon mindestens 4 Wochen vorher alles anzuzeigen ist ein Witz. Wenn ich von heute auf morgen umziehen muss, wäre das nie einzuhalten. Außerdem kann zum Beispiel der Vermieter auf Grund von guten Konditionen den Vermietern einen Stromanbieter „vorschreiben“ empfehlen. Hat man selbst einen günstigeren Anbieter, darf der Vermieter dieses aber nicht verlangen bzw. muss das, was mehr zu zahlen ist selber tragen. Es darf nicht zum Nachteil des Vermieters sein. Und wenn ein Mieter Geld sparen kann, wird er mit der Wahl des Vermieters auch einverstanden sein.

    Versteckte Vertrags relevante Bestandteile dürfen nicht in Fußnoten enthalten sein. Fußnoten dienen nur zur Ergänzung, um Sachbestände verständlicher zu machen. Oft werden aber wichtige Punkte des Vertrages dort „versteckt“, die man schnell überliest (da eigentlich nicht Vertrags relevant). Allein diese dort zu platzieren, dient letztlich den Vertragspartner täuschen zu wollen. Hier muss man davon ausgehen, dass es bewusst gemacht wird. Täuschung ist Betrug und damit eine Straftat und allein der Versuch ist strafbar. Immer wieder gibt es dieses „Vergehen“(?). Wenn die Justiz hier gleich mit harten Strafen durchgreifen würde, würden sich die Firmen dieses auch nicht mehr trauen. Leider versagt die „deutsche“ Justiz.

    Vom Bundesverfassungsgericht wurde entschieden, dass nur eine einseitige Mitteilung bei
    einer Vertragsänderung nicht ausreicht. Auch der Hinweis, wenn nach Ablauf einer Frist nicht
    widersprochen wird, gilt die Änderung als anerkannt, ist unzulässig. Eine Veränderung des
    Vertrages bedarf des schriftlichen Einvernehmens „beider“ Vertragspartner. Solange man nicht
    schriftlich mit seiner Unterschrift der Änderung zugestimmt hat, gilt die alte AGB (Vertrag).

    Meiner Sparkasse hat das damals nicht gefallen und hat mir dann mit einer Frist von 3
    Monaten alle meine Konten gekündigt. Selbst das war eigentlich nicht zulässig, denn die
    Preiserhöhung für die Kontoführungsgebühren, die man erhoben hatte, hätte begründet
    werden müssen, denn nur dann hätte es überhaupt einen Grund für die Aufhebung des alten
    Vertrages gegeben.

    Eine Preiserhöhung ohne plausible Begründung ist unzulässig. Nur weil andere Stromanbieter ihre Preise erhöhen, berechtigt dieses nicht einfach auch seine Preise zu erhöhen.
    Die Kontoführungsgebühren zu erhöhen bei der Bank, obwohl der Bankverkehr automatisiert wurde und das Personal an den Schaltern abgebaut wurde, ließen keine plausible Begründung der Bank erkennen. Mir wurde gekündigt, weil ich den neuen AGBś nicht zugestimmt habe. Hätte ich zugestimmt, dann hätte ich auch der Preiserhöhung zugestimmt. Aber wieso sollte man das machen? Wenn die Bank diese Erhöhung rechtfertigen kann, wäre man vielleicht auch bereit diese Erhöhung zu zahlen. Aber für diese Erhöhung gab es für mich keine Erklärung. Im Grunde hätten die Preise fallen müssen, denn es wurde fast alles nur noch automatisch online gemacht und Personal am Schalter (=hoher Kostenfaktor) wurde abgebaut. Post wurde auch nicht mehr verschickt, sondern digital per Mail zugestellt. Es gab mehr Gründe die Preise zu senken, als zu erhöhen.

    Es ist einfach so, dass Banken und große Firmen machen können, was sie wollen. Eigentlich sollte hier die Politik und unser Staat zum Wohle der Gesellschaft eingreifen. Aber wie korrupt es dort ist, sehen wir ja heute. Die Regierung setzt sich einfach über die Menschenrechte hinweg. Leider haben die wenigsten gelernt, was sie für Rechte haben. Unser System ist total pervertiert. Die Macht geht vom Volke aus. Die Regierung und Behörden haben die Aufgabe dem Staat (Bürgern) zu dienen. Es handelt sich um Staatsdiener. Sie ermächtigen sich aber über die Menschen und dienen nicht den Bürgern, sondern schikanieren sie.
    Die Polizei (früher Schutzmann) hat die Aufgabe die Menschen zu schützen. Aber auch die macht sich zum Gehilfen der pervertierten Politik, statt die Menschen vor diese menschenverachtenden Politik zu schützen.
    Leider kommen die Menschen nicht mehr zu ihren Rechten. Pflichten haben nur Staatsdiener. Bei uns ist es umgekehrt. Die Menschen haben Pflichten und die Staatsdiener nehmen sich ihre Rechte, die eigentlich allen zustehen, nur eben nicht den Staatsdienern. In der Funktion eines Amtes hat der Beamte keine Rechte, sondern nur Pflichten.
    Wo soll das alles noch hinführen?
    Ganz bewusst werden die Menschen alle gegeneinander ausgespielt und aufgehetzt. Alle sind dann so abgelenkt, dass die Hauptakteure im Hintergrund ihre Spiele und Machtposition ungehindert weiter führen.

    Wenn man es hier so liest, dann haben sehr viele jetzt eine Mail mit der Preiserhöhung erhalten. Hier handelt es sich eindeutig um eine Täuschung und Betrugsversuch. Aus diesem Grund sollte jeder, der nicht nach 3 Tagen (Frist im Schreiben setzen) eine Kündigungsbestätigung erhält, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Köln einreichen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet dieser Sache nachzukommen. In diesem Fall ist es eigentlich offensichtlich.
    Wir müssen uns alle zusammenschließen, denn die Justiz funktioniert leider nicht mehr wirklich. Nur gemeinsam sind wir stark. Aber wie schon gesagt, wird überall für Spaltung gesorgt. Und so lange jeder allein kämpfen muss, steht er auf verlorenem Posten.

    In Liebe und Verbundenheit
    GottesHelfer
    Jo

  8. Ich habe ebenfalls am 8. 11. 2021 abends die Mitteilung erhalten, dass sich meine Abschlagszahlung um ca. 300% erhöhen wird ab dem 15. 11. 2021.
    Das Problem ist, dass das nicht die eigentliche Ankündigung der Preiserhöhung ist, sondern lediglich die Mitteilung über die Veränderung der Abschlagshöhe.
    Die eigentliche Ankündigung zur Preiserhöhung habe ich weder per Mail noch per Post erhalten. Aber: Sie wurde im Kundenportal hinterlegt (Schreiben vom 10. 09. 2021). In diesem Schreiben wird die Preiserhöhung für den 1. 11. angekündigt – also ist die Frist für die Sonderkündigung bereits verstrichen.
    Ich gehe davon aus, dass immergruen dies absichtlich gemacht hat, damit der Kunde die Frist für ein Sonderkündigungsrecht verpasst. Ich gehe auch davon aus, dass die anderen Diskussionsteilnehmer hier ein entsprechendes Schreiben im Kundenportal hinterlegt bekommen haben, es lediglich nicht gesehen haben.
    Die Frage ist: Ist das überhaupt zulässig, ein solches Schreiben NICHT per Mail oder Post zu schicken, sondern es im Kundenportal zu verstecken?
    Habe ich Aussicht auf Erfolg, wenn ich dennoch ein Sonderkündigungsschreiben einreiche?

    1. P.S.: Das Schreiben mit der Preisankündigung habe ich natürlich erst heute morgen entdeckt, da ich mich aufgrund der Mailankündigung vom 8. 11. in mein Kundenkonto eingeloggt habe.

      1. Diesbezüglich gibt es ein Gerichtsurteil, wonach eine Preiserhöhung nicht nur im Kundenportal vorliegen darf, sondern dem „Kunden zwingend erreichen“ muss:

        Es ist unzulässig, wenn ein Verbraucher lediglich online über das Kundenportal seines Vertragspartners über eine Preiserhöhung informiert wird. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheiden (Urteil vom 19.10.2017, Az. 6 U 110/17).

  9. Auch wir haben am 8. 11.21 ziemlich spät am Abend eine Email für eine Preiserhöhung bekommen… Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen weil ich mir so viele Gedanken gemacht habe. Denn wirklich ohne Worte, die wollen meinen Strompreis um mehr als das doppelte erhöhen. Von 150 Euro monatlich auf 330 Euro monatlich! Ich bin fassungslos und mein kopf ist so voll vom nachdenken. Ich habe mir jetzt das Schreiben runter geladen. Und schicke dieses via Email an immergrün? Und gleichzeitig am besten via Post als einschreiben?

        1. Wir schicken heute den Brief per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet zwar knapp 5€, ist aber die sicherste Variante. Da erhalten wir sofort Bescheid, sobald Immergrün (bzw. Rheinsche Elektrizitäts…) den Brief entgegen genommen haben. Und so haben wir notfalls was in der Hand, falls sie sagen, dass unser Brief nicht oder zu spät angekommen sei.

          Das machen wir mittlerweile bei jedem wichtigen Brief so, weil wir beide schon zu oft erlebt haben, dass Kündigungen usw. plötzlich verschwinden.

          1. Richtig! Zudem empfehle ich per E-Mail den Widerruf zu versenden. So können Sie nicht nur nachweisen, dass Sie etwas versendet haben, sondern auch den Inhalt.

  10. Wir haben heute um 21 Uhr eine E-Mail von Immergrün! erhalten, mit einer Preiserhöhung von 70€ auf 126€ im Monat.
    Diese haben wir am 08.11.21 bekommen, und die Preiserhöhung soll am 15.11.21 wirksam werden.,

    Ich habe mir nun die Vorlage herunter geladen und ausgefüllt, um mein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Allerdings wird hier von einer Antwort innerhalb von 14 Tagen ausgegangen. Zu dieser Zeit wäre die Preiserhöhung aber schon wirksam.

    Nach etwas recherche habe ich heraus gefunden, dass eine Preiserhöhung 7 tage vorher anzukündigen ohnehin rechtwidrig ist.

    Wie soll ich mich am besten nun verhalten? Soll ich ein Schreiben aufsetzen und Immergrün bitten, innerhalb von 14 Tagen dadrauf zu reagieren, oder soll ich etwas am Anschreiben ändern, um auf die 7 Tage Frist einzugehen bis zur Preisänderung?

    1. Es gibt eine Mindestfrist von 72 Stunden. Entspricht 3 Tage. Da am Wochenende oft nicht gearbeitet wird, gesteht man eine Frist von 3 Werktagen zu, um auf ein Schreiben reagieren zu können. Daher würde ich die Kündigungsbestätigung innerhalb von 3 Werktagen per Mail einfordern. Innerhalb dieser Zeit muss auf jeden Fall eine Antwort kommen. Auch wenn es nicht die Kündigungsbestätigung ist, so muss mitgeteilt werden, wann mit der Bestätigung zu rechnen ist. So eine Antwort ist heute über einen Automatismus zu programmieren. Wird in einer Mail um eine Kündigungsbestätigung gebeten, kann automatisch eine Antwortmail generiert werden. Es wird nämlich bestimmt so sein, dass sehr viele jetzt bei immergrün kündigen werden. Und wenn dort recht gleichzeitig 20.000 Mails ankommen, dann können die wenigen Leute dort in den Büros diese nicht alle gleichzeitig abarbeiten. Sagen wir dort arbeiten 20 Leute, wo jeder am Tag max. 100 Aufträge bewältigt, dann sind das 2.000 am Tag. Das bedeutet die brauchen mindestens 10 Tage um alle zu bearbeiten.

  11. Zur Information:

    Wir haben die Preiserhöhung von immergrün vom 25.09.2021″Aktuelle Strompreiserhöhung für den Versorgungswinter“ weder per Post noch per E-Mail erhalten. Wir haben dieses Dokument ausschließlich in unserem Kunden-Portal gefunden.
    Interessant daran ist, das Dokument, das aussieht wie ein PDF-Download ist eine „Datei“.
    Diese haben wir erstmal mit dem Editor geöffnet. Natürlich nichts gecheckt, in dem Wirr Warr.
    Man kann dieser Datei durch Umbenennen einfach die Endung „.pdf“ geben um sie zu einem PDF zu machen. Klingt einfach, aber mein Mann ist IT-ler und ich wäre da nicht drauf gekommen. Für einen „Laien“ (wie mich z.B.) komplett unverständlich und nicht nachvollziehbar.

    Hier haben wir auch erst erfahren, dass wir eben doch vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen können.

    Danke Herr Moeschler!

  12. Hallo,

    ich bin ein wenig verzweifelt.
    Würde aufgrund der Kostenerhöhungen gern mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

    Leider finde ich in keiner meiner Unterlagen, Emails oder Kontoabbuchungen explizit meine Kundennummer.
    Die Vertragsnummer wird immer als solche ausgewiesen, ansonsten steht auf meinem Überweisungsträger nur nach der Vertragsnummer eine lange Zahlenkombi 1206719-1206708-XXXX wobei XXXX mit jeder Überweisung variiert..

    Handelt es sich bei einer der beiden Zahlen um eine Kdnr? Kann mir jmd helfen?
    Ich danke vorab!

  13. Die Adresse die ich habe ist

    immergrün!
    Postfach 210769
    50532 Köln

    und somit eine andere als die im PDF genutzte.

    Habe auch eine exorbitante Erhöhung erhalten von 22ct auf einen kwh-Preis von über 42ct. Ich werde per email u. per Einwurf-Einschreiben kündigen. Ehrlich gesagt begrüße ich das Dadurch erhaltene Sonderkündigungsrecht, da ich eh zum April zu einem günstigerem Anbieter wechseln wollte der mir 15€/Monat spart und ich so früher aus dem Vertrag komme.

    Allerdings frage ich mich ob die Erhöhung überhaupt rechtens ist und nicht den Tatbestand des Wuchers erfüllt. Durchschnittspreis für Strom in Deutschland liegt bei 30.42ct

    1. Guten Tag,

      Laut AGB der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Punkt 17. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 13 BGB ist die Adresse Im Mediapark 8, 50670.

      „(Rheinische Elektrizitäts- und
      Gasversorgungsgesellschaft mbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, per Telefon: 0221/98599985
      oder per E-Mail an [email protected])…“

      https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/wp-content/uploads/2021/10/immergruen_Strom_Gas_AGB_210112.pdf

      Herr Moeschler hat das „Postfach: 21 09 29“ angegeben.
      Auf unseren Schreiben wird die immergrün!, Postfach 21 07 69, 50532 Köln angegeben.
      Wir sind nun auch ein wenig verwirrt, wohin wir unsere Kündigung senden sollen.
      Senden wahrscheinlich einfach sicherheitshalber mehrere Kündigungen raus.

      1. vielen Dank für Ihre Anmerkung. Ich prüfe das. Erschwerend kommt hinzu, dass laut Handelsregister der Standort nach Leverkusen verlegt werden soll…
        Ganz wichtig ist, dass Sie die Kündigung vorsichtshalber an die Andresse senden, die Ihnen in den Schreiben mitgeteilt werden. Senden Sie vorsichtshalber die Schreiben auch per E-Mail raus.

  14. Hallo,
    ich möchte gerne einmal meine jüngsten Erfahrungen mit Immergrün berichten.
    Vor einigen Tagen bekam ich ein Schreiben, indem mir mitgeteilt wurde, dass sich mein Abschlag wegen Erhöhung der Beschaffungskosten um 150% erhöht.
    Ich schrieb eine Mail und erklärte, dass ich dies nicht akzeptiere, da mehrere Formfehler im Schreiben vorlagen. Unter anderem fehlt der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht.
    Einen Tag später bekam ich ein bearbeitetes korrigiertes Schreiben.
    Nun überlegte ich, ob ich jetzt kündige, oder ob ich einen Anspruch auf den Preis aus meinen noch über ein Jahr dauernden Vertrag habe.
    Bevor ich überhaupt etwas unternehmen konnte, bekam ich heute eine Bestätigung meiner Kündigung zum nächsten Termin. Seltsam, da ich noch gar nicht gekündigt hatte.
    Weiß zufällig jemand, was das soll?
    Ich würde mich über Kommentare freuen.

    1. Jemand der auf Formfehler aufmerksam macht, hat Ahnung. Und jemand der Ahnung hat, der wird seine Rechte einklagen. Von daher wollen sie dich lieber schnell los werden.
      Wenn sie die Preiserhöhung einem Gericht plausibel darlegen können, dann ist die Erhöhung auch zulässig. Aber eine Erhöhung um über 100% einem Gericht plausibel erklären zu können, dürfte wohl sehr schwer werden. Da hatten schon andere Teilnehmer hier richtig von Wucher gesprochen.
      Ob ein langer Klageweg Sinn macht, oder man doch besser nur den Anbieter wechselt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Da ich in den letzten 15 Jahren die Erfahrung gemacht habe, dass die Justiz nicht funktioniert, würde ich auf eine Klage verzichten und einfach den Anbieter wechseln. Sollten sie auf ein Fortbestehen des Vertrages pochen, werde ich natürlich klagen. Ich würde aber meine Zahlungen einstellen, denn wenn das Geld erst einmal weg ist und die Firma Konkurs geht (was mehr als wahrscheinlich ist), bekommst du kein Geld zurück. Ich notiere mir den Zählerstand am 15.11.2021 und zahle nur das, was vereinbart war.

  15. Ich ziehe demnächst um und wollte Meinen Gasvertrag bei immergrün kündigen. Habe vor 4 Tagen dort angerufen, da hieß es ich kann von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und ganz leicht kündigen. Habe das Schreiben dann per Einwurf verschickt und bin heute auf diese Seite hier gestoßen und habe selbst noch mal die AGB’s überprüft und siehe da, ein Umzug bedeutet nicht das man kündigen kann. Also rief ich erneut an und schilderte meine Lage und wieder hieß es ich soll doch einfach kündigen. Ich meinte dann das in den AGB’s ja steht das ich dann eine Strafe zahlen muss, daraufhin wusste der Kundenberater auch nicht weiter und leitete mich in die Fachabteilung weiter. Dort sagte man mir das ja viele Kund*innen die AGB’s nicht lesen würden und der Mann klang so als würde er sich über solche Leute lustig machen. Er meinte dann das ich verpflichtet bin meinen vertrag mit in die neue Wohnung zu nehmen, da ich aber als Untermieterin dort einziehe muss ich einen Untermietervertrag einreichen, dann kann ich tatsächlich kündigen. Die ganze Zeit bestand er darauf das ich sämtliche Unterlagen per Mail einreichen sollte, als ich aber meinte das sein Kollege mir vor 4 Tagen sagte ich soll alles per Post verschicken sagte er wirklich zu mir: „Das scheint ja ein neuer Kollege zu sein der grade fertig mit der Schulung ist, ich werde mal rausfinden wer das ist.“
    Da ich ja weiß das immergrün gerne mal behauptet das Mails nicht ankommen kam mir das extrem suspekt vor. Ich warte jetzt ab bis ich den Untermietervertrag verschickt habe, mal sehen was passiert.

    1. Es gibt keine Pflicht bei Umzug im Vertrag zu bleiben. Das ist ein unzulässiger Passus, der Null und nichtig ist. Aber leider funktioniert unsere Justiz nicht und große Firmen kommen mit solchen Dingen oft durch. Leider sind Richter meist nicht wirklich unabhängig. Wenn sie aufsteigen wollen, müssen sie sich gewissen Spielregeln unterordnen. Wer glaubt, dass es in Deutschland keine Korruption gibt, der muss sehr naiv sein. Hier ist alles nur nicht so offensichtlich wie in anderen Ländern. Aber wer sich mit der Thematik mehr beschäftigt, der wird sein blaues Wunder erleben.

  16. Guten Tag,

    meine Schwester zieht zum 1.6.21 kurzfristig um. Sie hat aktuell einen Vertrag bei Immergrün. In den AGBs hatte ich gelesen, dass sie kein Sonderkündigungsrecht hat. Statt dessen soll ja der aktuelle Vertrag mitgenommen werden. Als sie den Umzug telefonisch anmelden wollte, bot man ihr einen neuen günstigeren Vertrag an. Als ich die Konditionen prüfte war klar, dass das gelogen war. Sie hätte nichts gespart. Also hat sie heute dort nochmal angerufen. Der Mitarbeiter sagte ihr dann, dass man Verträge nicht mitnehmen kann, da sie an die Zählernummer gebunden sind. Sie hätte aber ein Sonderkündigungsrecht. Er erklärte ihr auch, was sie in die Kündigung schreiben soll.

    Nun habe ich auf dieser Seite gelesen, dass in der Vergangenheit auch anderen Kunden so etwas gesagt wurde und sie dann im nachhinein einen „Nichterfüllungsschaden“ leisten mussten. Können Sie mir sagen wie hoch der wäre? Sollte sie lieber doch nicht kündigen? Sie möchte halt keinen neuen Vertrag mit denen.

    Über eine Rückmeldung, was sie tun kann, wäre ich sehr dankbar!

    Freundliche Grüße

    1. Ich würde Kündigen unter Hinweis auf das telefonisch zugestandene SOnderkündigungsrecht. In etwa so:
      sehr geehrte Damen und Herren,
      im Telefonat vom xx.xx.2021 hat Ihr Mitarbeiter mir ein Sonderkündigungsrecht für den Umzug zugestanden. Aufgrund dieser Zusage möchte ich den Vertrag vorzeitig im Einvernehmen mit Ihnen kündigen. VOraussetzung ist natürlich, dass keine Zusatzkosten entstehen.
      Viele Grüße,
      Ihr Name

  17. Hallo,
    Ich habe ein 2 Jahr Strom Vertrag mit immergrün, ab erste April bin ich in neue Wohnung umgezogen und jetzt seit 2 Tage habe ich ein zweite Stromvertrag (für 13 Monaten) mit Vattenfall unterschrieben. Gestern kommt die info von Vattenfall dass ich immer grün nicht kündigen kann.
    Ich weiss nicht, was kann ich jetzt machen. 🙁
    Mit freundlichen Grüßen
    Khoshkaki

    1. Nehmen Sie bitte Kontakt mit immergrün und mit Vattenfall auf.
      Wichtig für SIe zu wissen:
      – immergrün sieht kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug vor.
      – Pro Abnahmestelle kann Ihnen nur ein Vertrag vorliegen.

  18. Stimmt das, dass es Immergrün 365 AG als Gasanbieter nicht mehr gibt? Ich erreiche tel. niemanden!
    Gibt es einen Rechtsnachfolger ?

  19. Hallo Herr Moeschler,

    vielen Dank für die hier puplizierten Empfehlungen und Informationen zur Kündigung des Stromliefervertrags bei immergrün! Ihre Ausführungen kann ich nur bestätigen!

    Auch ich möchte meinen Stromliefervertrag bei immergrün kündigen. Allerdings bin ich bzgl. des Kündigungsdatums unsicher. Ihr Rat wäre mir zur Sicherheit eine große Hilfe. Folgende Daten kann ich ihnen liefern.

    Datum der Auftragsbestätigung: 16.05.2019
    Datum der Vertragsbestätigung: 23.05.2019
    Versorgungsbeginn: 01.07.2019
    Vertagslaufzeit: 24 Monate
    Kündigungsfrist: 12 Wochen zum Vertragsende

    In den bei Vertragsabschluss überlassenen AGBs ist die „365 AG“ genannt. Nach ihren Ausführungen hat der Firmenname zu „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH“ geändert. An wen muss ich meine Kündigung richten?

    Schon jetzt vielen Dank für ihre Antwort.
    Beste Grüße
    Jens

    1. Lieber Jens,
      entscheidend ist der Versorungsbeginn. Kündigen Sie daher zum 30.06.2021.
      Bezüglich der Kündigung habe ich ja die Adresse „Rheinische…“ angegeben. Dies sieht das Unternehmen in seiner aktuelle Widerrufsvorlage (Stand 8.2.2021) ebenfalls vor.
      In der AUftragsbestätigung haben Verbraucher häufig in Ihren AGBs stehen, dass sie an die 365 AG und nicht an immergrün kündigen sollten (so schildern Sie es ja ebenfalls). Weil es die 365 AG nicht mehr gibt, müsste nun die KÜndigung an die „RHeinische…“ gehen. Dies würde auch dafür sprechen.
      Mir ist bekannt, dass Kündigungen in der Vergangenheit schon an das falsche Unternehmen zugestellt wurden. Daher kündigen Sie auf jeden Fall zusätzlich per E-Mail.
      Viel ERfolg!
      Matthias MOeschler

    2. aufgrund der Preiserhöhung,wirksam ab dem 20.22.2021 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Energievertrag Gas mit Ihnen

  20. Super Beitrag! Ich habe bei meinem letzten Umzug quasi von immergrün zu immergrün gewechselt und dabei eine ganz besonders hinterlistige Masche kennengelernt: Weil ich beim Vertragswechsel den Dauerauftrag gekündigt und versehentlich eine Frist überschritten hatte, wurde ich verwarnt und habe noch innerhalb der Zeit bezahlt, nach der der Fall an ein Inkasso-Unternehmen (EWD) gehen sollte. Trotzdem schrieb mir eine Woche später ein solches Unternehmen und verlangte natürlich 40€ Inkassogebühr. Mein Einspruch wurde ignoriert und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, also hab ich bezahlt und mich an immergrün gewendet, den Prozess sofort zu stoppen und mir das Geld zu erstatten. Obwohl ich also meine Rechnung inzwischen zweimal bezahlt hatte, kam noch ein Brief, dass in einer Woche ein Verfahren eröffnet wird.
    Nach all den Maschen hab ich dann den Grund herausgefunden: Der Eigentümer von EWD-Inkasso ist Gesellschafter bei der 365 AG. Das hier war kein Verfahren, sondern eine Masche und was man für schlechten Kundenservice hält, ist in Wirklichkeit ein parasitäres Geschäftsmodell. Ich hoffe, dass beide Unternehmen an Rechtsstreits zugrunde gehen und anderen Leuten sowas erspart bleibt.

  21. Interessant.

    Ich habe nun bei Immergrün bzw. der 365 AG fristgerecht gekündigt per Einschreiben. Die Kündigung wurde mir auch per Mail bestätigt zum Juli 2021. Passt auch soweit. Danach habe ich nun fristgerecht meinen Umzug gemeldet zum 1.1.2021. Nun kam eine Mail mit den Konditionen am neuen Wohnort mit neuer 24 monatiger Vertragslaufzeit. Ich hätte nichts weiter zu tun als innerhalb von 14 Tagen mit eindeutiger Formulierung auf dieses Angebot einzugehen. Was meint Ihr? Einfach nicht antworten oder direkt widersprechen und auf das Ende der Vertrages im Juli hinweisen?

    Ich hab beim letzten Mal das Ganze auch durch gemacht und vorher leider nicht gekündigt und mich erneut auf eine volle Vertragslaufzeit von 12 Monaten eingelassen. Daher habe ich vor der Umzugsmeldung gekündigt.

  22. Eine Preiserhöhung in den AGB dürfte unwirksam sein, da es eine versteckte Preiserhöhung ist. So ein entscheidender Faktor muss ausdrücklich mitgeteilt werden. Darüber hinaus ist eine Erhöhung auf 28 Euro nicht mit Kostensteigerungen zu begründen, sondern es handelt sich um eine Erhöhung des Gewinnanteils, daher überhöht=unwirksam. Da 365 AG gerne Sachverhalte ignoriert, einfach den vereinbarten Preis berechnen und zahlen. Dann kommt eine Reihe von Mahnungen und Drohungen (Sachverhalt mitteilen und dann schweigen), oder gar ein Mahnbescheid (unbedingt widersprechen), danach hört man vermutlich nie wieder etwas (so war es hier), weil 365 ein hohes Kostenrisiko hat und genau weiß, dass sie im Unrecht sind. Hunde die bellen, beißen nicht. Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Sichtweise/Erfahrung.

  23. Hallo,

    habe im Internet gelesen, dass bei AGB-Änderungen man aus dem Vertrag kann, sprich kündigen. Trifft das so zu?
    Immergrün hat mich nicht über die AGB-Änderung zum 1.7.19 informiert. Jetzt sehe ich im Kundenportal das es eine Änderung gab.

    Kann ich aus dem Vertrag? Zahle 28 Euro Grundgebühr und habe bereits zum 30.04.2020 ordentlioch gekündigt.

    Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar!

    Sven

    1. Vor Wirksamwerden der AGBs können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen!
      Achten Sie auf meine HInweise zur Sonderkündigung!
      Viel ERfolg
      Moeschler

  24. Auch ich habe mit immergrün Schwierigkeiten gehabt Zahlungen würden zu spät kommen haben auch mit Inkassounternehmen gedroht . Bonus Zahlung musste angemahnt werden und auf einmal wurden die Abschläge auf kurioseweise fast verdoppelt die Bonus Zahlung kommt dann beim Wechsel wieder fast oben drauf. Kommen jetzt nach einem guten halben Jahr angeblich sind Fehler in der Rechnung wollen wohl noch Geld haben aber nicht von mir, Es ist im warsten Sinn ein Krimminelles Unternehmen. Also bloß die Hände weg von denen. Es gibt wirklich Seriöse Unternehmen.

  25. Hallo,
    hab gestern den 29.10.2019 von meinem geplanten neuen Stromanbieter die Nachhricht erhalten wonach ich noch bis zum 14.12.2020 an Immergrün gebunden bin. Belieferungsbeginn war am 15.12.2018. Ende des Belieferungsjahres würde der 14.12.2019 sein.Kündidigung nicht akzeptiert weil der Vertag am 03.10.2018 geschlossen wurde,somit hätte die Kündigung spätestens Mitte August 2019 rausgehen müssen,das ist doch lächerlich da ja Vertragsbeginn und Lieferbeginn nicht das selbe Datum beinhalten und somit auch keine vollen 12 Monate Lieferung für eventuelle Bonis Zustande kommen würden.Da ich in diesem Fall dann ja zum 02.10.2019 aus dem Vertrag gewesen wäre und somit auch nur 9 Monate von Immergrün beliefert worden wäre. Bei anderen Strom oder Gasanbietern hab ich das Problem nicht. Strom oder Gaslieferbeginn = Vertragsbeginn.