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  1. Hallo Herr Möschler,

    erstmal vielen Dank für Ihre tolle Seite! Klasse!
    Ich selbst bin seit knapp einem Jahr Stromvertragskunde bei eprimo. Soweit bin ich auch eigentlich zufrieden, nur habe ich mich gewundert, dass für das anstehende Vertragsjahr nach der Mindestlaufzeit noch keine Preiserhöhung ins Haus geflattert ist. Daher habe ich nochmals die Vertragsdaten zur Hand genommen und gesehen, dass im Vertrag steht:
    „Arbeitspreis brutto 1. bis 12. Monat: 23,42 Cent, ab dem 13. Monat 25,92 Cent“. Der Grundpreis (brutto) bleibt gleich.
    Die Frage ist: habe ich in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht? Die Preiserhöhung war praktisch schon bei Vertragsabschluss vor einem Jahr klar, wurde seitdem aber nicht mehr kommuniziert. Ist das so zulässig? Ich habe das so zuvor nie gesehen. Mir kommt es so vor, als würde eprimo das so machen, um nicht nochmals die Preiserhöhung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mitteilen zu müssen und somit das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung zu umgehen.

    Herzlichen Dank für eine Einschätzung! 🙂

  2. Hallo,
    habe im März 2017 mit immergrün einen Stromlieferungsvertrag geschlossen.
    Wesentliche Vertragsbestandteile: Arbeitspreis: 25,15 Cent/kWh
    Grundpreis: 2,43 €/Monat
    Eingeschränkte Preisgarantie: 12 Monate
    Vertragslaufzeit: 12 Monate
    Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Vertragsende
    Vertragsverlängerung: 12 Monate
    Mit der Verbrauchsabrechnung am 12.04.2018 wurde mir ohne Begründung die Erhöhung des
    Grundpreises auf 17,- € zum 01.06. mitgeteilt. Auf Seite 4 der Abrechnung wurden obige Tarife jedoch
    bestätigt. Am 16.04. legte ich bei immergrün Widerspruch gegen die Erhöhung des Grundpreises ein, da sich nach meiner Ansicht der Liefervertrag bereits um ein Jahr verlängert hat. Ich bestand weiter darauf, dass ich den Strom zu den 2017 vereinbarten Konditionen geliefert bekomme. Von immergrün
    kam keine Antwort auf mein Schreiben. Vorsichtshalber habe ich den Vertrag zum 31.03.2019 gekündigt. In der Schlussrechnung wurde mir dann tatsächlich ein Grundpreis von 17,- € berechnet.
    In einem sehr energisch geführten Telefonat habe ich mich dann über die Vorgehensweise beschwert.
    Danach erhielt ich eine Mail in der mir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Grundpreis von 13,35 € angeboten wurde. Da ich mich im Recht fühle habe ich dieses Angebot abgelehnt. Darauf erhielt ich am 16.04. folgende Antwort: “ wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 16.04.2019 und bedauern, dass wir bislang keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen finden konnten. In Anbetracht der Sach- und Rechtslage besteht vorliegend jedoch keine Bereitschaft zu einem weiteren Entgegenkommen. Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Fragen umfassend zu beantworten.“
    Am 09. April habe ich auch die SEPA-Lastschrift mit sofortiger Wirkung entzogen, um zu verhindern dass die Nachzahlung noch abgebucht werden kann. Ich erhielt darauf die Antwort dass der Lastschriftenzug zu spät eingegangen ist und erst ab 02.05. berücksichtigt werden könne.
    Wie kann ich jetzt weiter gegen immergrün vorgehen? Ich möchte diese Schlussrechnung nicht ohne
    weiteres akzeptieren.

  3. Hallo!
    Ich habe auch sehr schlechte Erfahrung mit prima strom. Habe im vorigen Jahr einen Vertrag mit denen abgeschlossen, für 2 Jahre Preis Garantie 8,24 Euro Grundpreis und 26,74 Euro Arbeitspreis. Da sich die Strompreise zur Zeit öfter erhöhen habe ich zugestimmt diesen Preis ab dem 1.1.2019 für 2 Jahre zu zahlen. Dann kam kurz vor Weihnachten ein Brief der aussah wie ein Info Blatt. Alles ganz klein geschrieben, nichts hervor gehoben so das man ihn erst einmal gar nicht richtig liest. Habe es dann aber mit Brille doch getan und einen Schock bekommen da steht ganz unten im Text das ab dem 1.2.2019 der Grundpreis 10,95 Euro und der Arbeitspreis 32,24 Euro betragen. Habe gleich versucht den Anbieter zu wechseln. (Auch Online habe ich schon versucht zu kündigen da kam nur die Info ohne pers. Unterschrift geht nicht .)Ging natürlich nicht nach den Feiertagen war es zu spät. Habe jetzt natürlich den Zonk zahle jetzt im Monat 165 Euro an diese Verbrecher. Wenn es eine Möglichkeit gibt würde ich gern noch wechseln zu Vattenfall oder irgend einen anderen günstigen Anbieter. hoffe mir kann jemand da raus helfen habe leider nicht im Lotto gewonnen und keinen Geldbaum. Arbeite für etwa 1100 Euro im Schichtdienst da tut dieses Geld schon weh. Vielen Dank im Voraus hoffe auf Antwort kann gerne die Schreiben zusenden.

    1. Sehr geehrte Frau Walter,
      es ist schlimm, dass sich manche Strom- und Gasanbieter an Menschen wie Ihnen bereichern. Sehr gerne unterstütze ich Sie. Schicken Sie mir doch bitte das Schreiben zu. Ich unterstütze Sie gerne kostenlos in Form eines Musterschreibens, dass Sie dann noch anpassen müssen.

  4. Preiserhöhung 365 AG / immergrün!Energie 2018

    Der Versorger versendete Preiserhöhungen an Verbraucher im Jahr 2018, die in der Verbrauchsabrechnung versteckt mitgeteilt wurden. In einem mir zugesendeten Anschreiben lautete der Betreff der E-Mail „Vertragsende aufgrund Kündigung“. Im E-Mail-Text war kein Hinweis auf die Preiserhöhung. Erst beim genaueren Lesen des Anhangs hätte der Verbraucher die Preiserhöhung finden können:

    Zunächst wurde das Guthaben der Verbraucher tabellarisch berechnet. Im Kleingedruckten steht dann geschrieben: „Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisinformationen zu Ihrem Stromliefervertrag finden Sie auf den folgenden Seiten.“

    Erst auf der Folgeseite unter der Überschrift „Erläuterungen zu Ihrer Abrechnung“ steht der Hinweis auf die Erhöhung des Strompreises.

    Diese Art der Preiserhöhung schätze ich als unzulässig ein. Weder im Betreff noch im Anschreiben wurden die Verbraucher auf die Preiserhöhung hingewiesen. Erst in Erläuterungen zur Abrechnung werden zukünftige Preissteigerungen ohne Hervorhebungen mitgeteilt. Die Preiserhöhungen werden somit nicht transparent mitgeteilt. Zudem vertrete ich die Auffassung, dass die Preiserhöhung auch geradezu versteckt wurde: Die Ankündigung zukünftiger Preise hat nichts mit den Erläuterungen zur Abrechnung des vergangenen Abrechnungsperiode zu tun. Folglich kann ein Verbraucher nicht damit rechnen, dass er dort Preiserhöhungen mitgeteilt bekommt.

    ->>> Genau das habe ich in meiner Abrechnung zum letzten Verbrauchsjahr (2018) auch entdeckt (neben der gestern beschriebenen falschen Zählerstandsangabe, die vermutlich vom Schätzwert stammt).

    Dort steht auf S. 4 unter „Weitere Informationen nach §§ 40, 41 EnWG“ unter „Geltende Tarife“:
    Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!-Energie ist somit jederzeit berechtigt – sofern nicht vertraglich ausgeschlossen – Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb. EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage [….] weiter zu geben. Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,3000 €/kwh), Ihr aktueller Bruttomonatspreis: 9,20 € . Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens.“
    -> Die Leistungen aus dem letzten Jahr, der Arbeitspreis pro Einheit, steht auf S. 2 und betrug 0,25210084 € pro kwh.
    Das stellt für mich jetzt eine Preiserhöhung da, die nicht wirklich transparent ist.
    Ich habe auch im Vorfeld keinerlei Emails bzgl. der Anpassung erhalten, das ergibt sich nur aus der Rechnung. Da wird dem Unternehmen wohl (neben dem Widerspruch zur Stromrechnung) eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben ins Haus flattern…

    1. achso: Der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht fehlt auch. Zum Rücktrittsrecht steht auf S. 4 nur (unter dem neuen Bruttoarbeitspreis): „Über die gesetzlichen Rücktrittrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht.“

  5. Am 15.12.2018 (Eingang 20.12.18) erhalte ich eine unberechtigte Preiserhöhung der BEV. Ich widerspreche per E-mail am 20.12.18, da mein Vertrag eine Preisbindung bis 1.8.2019 hat.
    Am 21.12.18 mache ich Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht und sende die Kündigung per E-Mail und parallel per Einwurf-Einschreiben an die BEV.
    Am 22.12.18 (Briefdatum 21.12.18) teilt die BEV mit, dass die Preiserhöhung zurück genommen wird und das Schreiben vom 15.12.2018 gegenstandslos ist.
    Was nun? Ich möchte auf meiner Sonderkündigung bestehen, da die BEV unerträglich ist.
    MFG

  6. Hallo zusammen,
    Ich habe heute einen Brief mit Datum 15.12.2018 von meinem Stromanbieter mit dem Betreff „Information zur Preisanpassung“ erhalten. Immerhin keine versteckte Preiserhöhung und es wurde auch auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Meine Frage ist jetzt ob in diesem Fall der Beginn der Kündigungsfrist ab jetzt gilt (Datum schreiben) oder wie vom Versorger angegeben zum wirksam werden der Änderung:
    „… Aufgrund der veränderten Vertragsbedingungen kann dieser Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mindestens in Textform gekündigt werden.“
    Laut dem Schreiben tritt die Wirksamkeit der neuen Bedingungen ab dem 01.02.2019 in Kraft.
    Ich bin verunsichert und will nur nichts falsch machen da die Erhöhung nicht gerade gering ist.
    Kann ich jetzt, bzw muss ich jetzt per Einschreiben den Vertrag zum 01.02.2019 kündigen, obwohl es so klingt als hätte ich erst ab diesem Zeitpunkt das Recht mich auf das Sonderkündigungsrecht zu berufen?
    Oder wäre es sogar so das mir das Recht zu Stünde schon sofort zum Erhalt des Schreibens zu kündigen und einen neuen Stromanbieter zu beauftragen?
    Ich hoffe meine Fragen sind verständlich. Ich habe bisher kaum Erfahrung mit Stromanbietern gemacht.
    Vielen Dank schonmal für Ihre tolle Arbeit. Die Seite hat mir gerade schon unheimlich viel geholfen und mir ein wenig Einblick in das Stromchaos verschafft
    MfG Katrin

  7. Hallo!
    Vielen Dank für diese tolle Seite!
    Ich bin gerade umgezogen und habe dadurch gemerkt, dass man 1. immergrün nicht kündigen kann, nur weil man umzieht… und 2. bei meinem Vertrag der Grundpreis von 2,87€ auf 19 € erhöht wurde…
    Gilt die Unzulässigkeit einer Preiserhöhung von 10 % auch für den Grundpreis?
    Ich glaube auch, dass die Erhöhung versteckt war, da sie in der letzten Verbrauchabrechnung auf der 2. Seite stand und ich sie erst beim 2. mal lesen gefunden habe. Die Kündigungsfrist wegen der Erhöhung ist natürlich längst vorbei…
    Der Vertrag geht jetzt noch bis Mai. Sollte ich erst bei der Endabrechnung Widerspruch einlegen oder jetzt schon?
    Ich wollte eigentlich nur umweltschonenden Strom kaufen. Solche Unternehmen sind echt das letzte!

  8. Guten Tag, habe nach meinen Umzug im April 2017 leider das Pech gehabt, das ich gleich 2 Verträge mit Immergrün abgeschlossen habe. Der Grundpreis für Strom lag bei Abschluss bei 8,44 € und für Gas bei 6,77 € pro Monat. Vor 2 Tagen bekam ich dann einen Flyer, wo im letzten Satz eine Grundpreiserhöhung auf 38 € zum 01.01.2019 genannt wird. Nach einen Anruf bei der Hotline erfuhr ich, dass der Anstieg von 19 € auf 38 € seine Richtigkeit hat. Mir war bis dahin gar nicht bekannt, das ich mittlerweile 19 € Grundgebühr für meinen Gas Tarif zahle. Nach Recherchen im Internet stieß ich auf dieses Portal und las mich in den Thema ein. Nach erneuter Begutachtung meiner Abschlussrechnungen wurde mir ganz anders. Bei der Strom Rechnung wurde eine versteckte Grundgebühr Erhöhung auf 33 € zum 01.06.2018 erwähnt. Da die Gasrechnung gleichzeitig kam, war auch hier die Grundgebühr auf 19 € erhöht wurden. Nun zum 01.01.2019 soll sie sogar auf 38 € ansteigen. Somit steigen meine Tarife in Bezug auf die Grundsteuer wie folgt. Strom um ca. 390 % und Gas sogar über 500 %. Heute habe ich über Abo Alarm beide Verträge gekündigt. Den Gasvertrag als Sonderkündigung, den Stromvertrag zum nächstmöglichen Termin. Abo Alarm wies während des Prozesses darauf hin, dass es sich bei Immergrün um kein Vorzeigeunternehmen handelt und deshalb die Kündigung per Briefpost weiter leiten wird. Ich wäre nun erstmal froh, wenn die Kündigungen ohne Probleme von statten geht. Aber ein enormer finanzieller Schaden wird mir bei den Endabrechnungen schon bleiben. Würde sehr gerne mithelfen, dass solch fragwürdigen Unternehmen, keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft haben. Vielen Dank Herr Moeschler für Ihren bemerkenswerten Einsatz.

    Lieben Gruß, aus Salzgitter sendet Peter

  9. Hallo, ich weiß gerade auch nicht weiter. Ich habe mit immergrün über 365AG einen gasvertrag gehabt. Ich hatte dann Mitte des Jahres gewechselt und der neue Anbieter hat dann die Kündigung vorgenommen. Das hat alles gut geklappt. Dann wurden die Werte zum Vertragsende übermittelt und ich hab auf die Abschlussrechnung gewartet. Und dann kam der Schock. Vom 15.8.17-30.9.17 der gewohnte Preis von 0,04042000€/kWh. Ohne steuern. Dann bis 30.11.17 einen Preis von 0,05462185€/kWh. Und ab dem 1.12.17-14.8.18 ein Preis von 0,07478992€/kWh. Von dieser Erhöhung habe ich nie etwas mitbekommen. Letztes Jahr gab es noch ne Nachzahlung an mich und dieses Jahr ziehen die ne Menge einfach in 2 Wochen ein. Bei einem Verbrauch von ca 10000kwh (Gas) haben sich die Kosten fast verdoppelt. Was kann ich hier tun ? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Viele Grüße, Dajana

  10. Meine Erfahrungen mit Immergrün!

    Man weiss überhaut nicht wo man anfangen soll…
    Am 27.08. kam die jährliche Stromrechnung per Email mit einer satten Nachzahlung von kanpp 400€ bei geringerem Mehrverbrauch. Nach genauer Prüfung ist mit aufgefallen, dass der Strompreis zum 01.02. von 27,5cent KW/h auf 36,5cent KW/h gestiegen ist. Diese Preiserhöhung war mir gänzlich unbekannt. Ich habe weder Mail noch Brief von Immergrün oder der 365AG mit einer Preishöhung erhalten.
    Daraufhin habe ich telefonisch und per Mail diese angefordert. Bis heute -Fehlanzeige…. Parallell zur Anfrage der Peiserhöhung hatte ich sofort der Rechnung widersprochen und aufgrund der nicht angekündigten Preiserhöhung sondergekündigt. Dies ging am 29.08. der 365AG per Einwurfeinschreiben zu. Einen Tag später erreichte die 365AG ein Einschreiben mit dem Entzug des Lastschriftmandats. Dieses wurde auch ziemlich zügig per Mail bestätigt. Die Nachzahlung habe ich natürlich auf den alten Strompreis korrigiert und selbstverständlich zur Fälligkeit überwiesen.
    Vom Widerspruch und der Sonderkündigung habe ich bis heute von Seiten der 365AG nichts gehört. Angebote über eine Vertragsverlängerung habe ich bekommen, ohne Ende. Mehrmalige Telefonate brachten auch nur widerprüchliches. Was ich alles gehört habe, von „ist hier nie angekommen“- was schwer zu verstehen ist, da es sich ja um ein Einwurfeinschreiben gehandelt hat – bis „liegt in der dafür zuständigen Abteilung“, es war alles dabei. Heute nun der nächste Hammer – eine freundliche Zahlungserinnerung über den „Restbetrag“. Also habe ich wieder zu Telefon gegriffen und zum xten mal die Hotline kontaktiert. Wieder habe ich erklärt, dass ich der Rechnung widersprochen habe und ohnehin noch auf die Bestätigung der Sonderkündigung warte. Dann wieder die übliche Leier, von ich prüfe das und gebe es weiter. Was mir die Dame vom Service doch noch sagen konnte war, dass ich beim letzten Telefonat darauf hingewiesen habe, dass ich die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren werde. Naja, in einer Woche ist es dann wirklich soweit, dann sind die 4 Wochen rum. Bis dahin heisst es warten…

    1. Heute hat mich die Beschwerdestelle von Immergrün telefonisch kontaktiert. Nach langem hin und her hat man meiner Sonderkündigung und dem Widerspruch der Rechnung entsprochen. Sonderkündigung allerdings erst zum technisch nächst möglichen Zeitpunkt. Die Kündigung habe ich vorab als PDF per Mail schon losgeschickt, das Einwurfeinschreiben müsste schon auf dem Weg zum Briefzentrum sein.

  11. Hallo. Ich war bei Immergrün. Habe dieses Jahr zum 28.07.18 gekündigt. Auf der darauffolgenden Abrechnung stellte ich fest, das voriges Jahr der Strompreis von ca 21cent auf 27 cent(netto) zum 1.08.17 erhöht wurde. Darüber bekam ich keine Info per Email. Am 30.08.17 bekam ich aber die Abrechnung per Email mit einer höheren monatlichen Abschlagszahlung. (aber ohne Begründung) Auf dieser Abrechnung stande auch nichts von Preiserhöhung.
    Ich habe dort angerufen und es wurde gesagt es wird geprüft. Bis jetzt noch keine Info. Was soll ich tun?

    1. Sehr wahrscheinlich wird immergrün Ihnen ein Schreiben mit der Preiserhöhung zusenden. Danach können Sie sich erst inhaltlich gegen die Preiserhöhung wehren.
      Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.

    2. Hallo Dennis Riedel,

      bei mir gleicher Fall, Immergrün antwortet nicht auf den Widerspruch, bis ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Hier die Antwort von immergrün an meinen Anwalt, wie sie die Preiserhöhung angekündigt hätten:

      „Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 27.09.2018.

      Zu Ihrem Anliegen nehmen wir gerne Stellung.

      In unserer E-Mail vom 07.12.2016 haben wir Ihren Mandanten über den Relaunch unserer Webseite informiert. In dieser E-Mail wurden er gebeten, regelmäßig unter https://www.immergruen-energie.de/kundenportal/ sein persönliches Kundenpostfach einzusehen. Dort haben wir in seinem persönlichen Kundenportal alle bisherigen Preisinformationsschreiben hinterlegt.

      Gem. § 41 Abs. 3 des EnWG sind wir unserer Meldepflicht nachgekommen. Ihr Mandant wurde vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode auf transparente und verständliche Weise über beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Auch wurde er in diesen Schreiben über sein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhungen informiert. Dieses hat er jedoch mehrfach ungenutzt verstreichen lassen, so dass die Preiserhöhungen ab dem 01.01.2017, 01.09.2017 und 01.02.2018 ihre Wirksamkeit entfaltet haben und ihm grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht mehr zusteht.

      Von unserer Seite liegt kein Fehlverhalten vor.“

      Das ist also die neue Masche. Werde mit meiner Rechtsanwältin weiter dagegen vorgehen!

      Beste Grüße
      P. Wenning

  12. Guten Tag, ich bin leider Kunde bei Gründer Funke, Fuxx Energie. Ich habe leider erst jetzt festgestellt, dass auf meiner Stromrechnung aus April diesen Jahres ein deutlich gesteigerter KW Preis von 28,5 Cent auf 37,5 Cent berechnet wurde. Leider ist das nicht schon bei Erhalt der Rechnung aufgefallen. Natürlich habe ich keine Nachricht vom Stromanbieter erhalten, die eine Strompreiserhöhung angekündigt hätte. Lt. Hotline gab es einen postalischen Brief und eine Email – die dann wohl im Spamordner gelandet sei. Merkwürdig, dass alle anderen emails von Grüner Funke angekommen sind. Außerdem ziehe ich zum 23.10.2018 um in ein Eigenheim. Das leider führt in dem Fall auch nicht zum Sonderkündigungsrecht wurde mir mitgeteilt. Können Sie mir sagen, was man hier noch tun kann? Ich danke herzlich! Gruß Wim Eckhorn

    1. Fordern Sie am besten das Schreiben erneut an und wenn Sie es mir dieses dann weiterleiten wollen (mrmoeschler(at)gmail.com), biete ich Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.

  13. Leider habe ich auch gerade mit Eprimo sehr unangenehme Erfahrungen gemacht.
    Auch ich habe ein Schreiben bekommen, indem das Deckblatt freundlich aussagt, ich hätte etwas gespart. Das Guthaben würde mir schnellstmöglich überwiesen werden…
    und dahinter ist in drei Seiten aufgelistet, dass ich angeblich (ich wohne seit drei Monaten hier, dies ist meine erste Wohnung) von 200 kWh auf 700 kWh gestiegen bin.
    Dann war die Rede vom Vorjahresverbrauch der mich natürlich stutzig macht, da ich hier ja erst seit drei Monaten wohne.
    Wie bereits ähnlich benannt von Naivling, habe ich ebenfalls eine Erhöhung von 45 Euro monatlich auf 83 Euro Abschlag.
    Nun fragt man sich natürlich, wie man dagegen angehen soll…zumal nicht jeder Geld für einen Anwalt hat.

  14. Ich habe von Eprimo am 27.05.2018 die Jahresabrechnung bekommen. Sie wurde Online gestellt ohne irgendeine Info an mich. Ich habe sie zufällig gesehen als ich mich eingeloggt habe. Bei genauerer Prüfung habe ich gesehen, dass der Grundpreis ab 01.01.2018 von 63,28 €/Jahr auf 112,60 €/Jahr nahezu verdoppelt wurde. Ich Naivling habe mich noch gefreut dass keine Preiserhöhung erfolgt und fand das sehr fair. Im Nachhinein erinnere ich mich an einen Werbefleyer. Diesen habe ich nur grob überflogen und entsorgt. Gestern habe ich bei der Hotline angerufen. Der Herr war recht unfreundlich. Er teilte mir mit, dass ein Schreiben angeblich im November letzten Jahres an mich versendet wurde. Er schickt es mir „sehr gerne“ nochmals zu. Daraufhin hat er mich abgewimmelt. Ich werde nun ein Schreiben aufsetzen Aufgrund Ihrer Vorlage. Herzlichen Dank hierfür.

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Wäre es möglich, dass Sie mir das Schreiben zur Verfügung stellen? Ich würde gerne darüber auf dieser Seite berichten.

    2. Das Schreiben kam mittlerweile an, man sieht deutlich dass im Nachhinein die relevanten Daten geändert wurden da die Schrift sehr verschwommen ist, die persönlichen Daten aber ganz klar sind. Ich muss mich schwer bemühen sachlich zu formulieren.

        1. Ich habe Ihnen gestern Abend zwei E-Mails dazu geschrieben. Es könnte sein, dass durch die Anhänge alles im Spamfilter gelandet ist.

          Grüße

          1. Heute kam ein Hinweis auf die nächste Preiserhöhung. Immerhin dieses Mal sehr übersichtlich und nicht mehr als Infoflyer getarnt wie beim letzten Mal. Aber der Jahrespreis erhöhte sich nun wieder. 1. Jahr 63,28 €, 2 Jahr auf 112,60 € und nun im 3. Jahr 176,04 €. Ich werde definitiv kündigen und wechseln.

  15. Gerade habe ich eine über 25% Preiserrhöhung von Grünwelt Strom (stromio) erhalten von 23 cent auf 29 Cent + Jahresgebühr Erhöhung. Habe sofort Sonderkündigung ausgesprochen !

    1. Ich höre in den letzten Tagen von einigen Stromio-Kunden, dass sie Preiserhöhungen im Kunden-Portal vorfinden. Anscheinend wird den Verbrauchern nicht auf transparente Weise per E-mail mitgeteilt, dass eine Preiserhöhung vorgenommen werden soll. Stattdessen erfolgt anscheinend nur der Hinweis, dass neue Dokumente im Kunden-Portal vorliegen. Sofern die Frist für eine Sonderkündigung abgelaufen ist, sollten Verbraucher sich gegen diese Art der Mitteilung wehren.

  16. Hallo, Vielen Dank für diese Tolle Homepage! Ich habe einen Tarif bei Grüner Funke und hatte im ersten Jahr kein Problem. ich hatte auch zeitnah eine Abrechnung bekommen und die Auszahlen von 10€ haben auch funktioniert. Heute hat mich mein Netzbetreiber gebeten meinen Zählerstand mitzuteilen. Jetzt habe ich mich bei Gründer Funke eingewählt und dort auch meinen Zählerstand eingegeben. daraufhin ist mir ein Schreiben vom 17.10. aufgefallen in dem versteckt auf der 2. Seite eine Preiserhöhung ab dem 1.12.17 von 3€ auf 23€ aufgeführt ist. das ist eine Preiserhöhung von 766%!!!!!
    Ich werde heute mal eine e-Mail aufsetzen um das ganze nicht mehr bis Juli laufen zu lassen.

  17. Hier mein Feedback zu meiner Meldung vom 13.01.18
    Immergrün hat die Preiserhöhung von 36,21% storniert.
    Die Preiserhöhung war als vorletzter Satz als Preisanpassung in einem Schreiben, welches zu 95% nur die gesetzlichen Preusanpassungen enthielt, „versteckt“. Diese Preisanpassung war nicht als Preiserhöhung ausgewiesen, es war auch kein Preis „vorher“ ausgewiesen, sondern nur der neue Preis. Im Gegenzug sind bei den gesetzlichen Preisen (EEG Umlage etc.) alle Preise vorher und nachher und sogar mit dem Erhöhungsbetrag aufgeführt gewesen.
    Außerdem konnte/wollte mir Immergrün keinen Nachweis über den Versand der E-Mail mit dem Preiserhöhungsschreiben erbringen.
    Eine Begründung der Preiserhöhung von 36,21% blieb Immergrün mir auch schuldig.
    Alle Kontakte per Email zum Kundenservice hatten nur das Resultat, dass Immergrün behauptete, alles wäre korrekt abgelaufen und haben mir eine letzte Zahlungsfrist gesetzt.
    Der Kontakt zum Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@ kundenservice-energie.de hatte dann die Wende gebracht.
    Heute erhielt ich eine neue Rechnung, welches jetzt ein Guthaben für mich bedeutet (vorher sind es rund 250€ Nachzahlung gewesen).
    Ich bedanke für die Hinweise hier im Portal, welche ich gut nutzen konnte und welche mich ermutigten gegen den „Goliath“ an zu treten.

    1. Vielen Dank für Ihren wertvollen Kommentar! Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass erst wenn man genügend Druck aufbaut, sich etwas tut. Ich weiß auch von anderen Verbrauchern, dass kein Nachweis über den Versand der E-Mails erbracht wird und eine inhaltliche Begründung wird auch nicht geführt.
      Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Erfolg!

  18. Ich habe per E-Mail von Extraenergie GmbH nach 12 Monaten die Jahresrechnung erhalten und darin versteckt den Hinweis auf eine 30% Preiserhöhung. Ich habe sofort schriftlich (E-Mail) von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht
    Eine Vertragskündigung wurd abgelehnt mit dem Hinweis auf eine vor 3 Monaten gesendete Preisinformations-Nachricht per E-Mail – diese wurde aber nachweislich nicht zugestellt, vermutlich auch nicht gesendet.
    Einen Versand-Nachweis bzw. Beweis bleibt Extraenergie GmbH jedenfalls schuldig.
    Anscheinend wird mit dieser ‚Masche‘ regelmäßig versucht eine verdeckte Preisanpassung durchzusetzen.
    Die Extraenergie GmbH besteht auf der Anpassung und ignoriert die Kündigung.
    Insgesamt eine sehr unerfreuliche Erfahrung und sicher der schlimmste Anbieter an den ich bislang geraten bin!

  19. Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich habe dann gestern das erste Schreiben verwendet, dass Sie hier ober freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben. Eine Antwort kam bisher aber noch nicht. Auch noch nicht auf meine erste Email von Samstag, in der ich darum gebeten habe mir die Preiserhöhung zu erklären.
    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung.

  20. Ich habe vor 5 Tagen eine Abrechnung von Gruener Funke bekommen. Hier fiel mir auf, dass der netto Arbeitspreis von 19,65 Cent (Zeitraum 01.01.2017 – 30.11.2017) auf 27,14 Cent (Zeitraum 01.12.2017 – 31.12.2017) angehoben wurde. Über eine Preiserhöhung wurde ich nicht explizit informiert.

    Auf Nachfrage bei der Hotline wurde ich auf eine Email vom 19. Oktober verwiesen. In dieser stand unter dem Betreff: „Schauen Sie regelmäßig in unser Kundenportal“ folgender Text:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    Ihre Daten sind bei uns sicher: Unsere Webseiten profitieren vom Schutz durch HTTPS, der sicheren Variante des Hypertext-Kommunikationsprotokolls.

    Sicher haben Sie es in den Medien bereits mitverfolgt, dass es zum Teil erhebliche Sicherheitslücken bei der Nutzung des WLAN-Standards WPA2 gibt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits am Montag, 16.10.2017 dazu aufgerufen, auf Online-Banking in WPA2-geschützten Netzwerken zu verzichten.

    Auch vor Online-Shopping über eine unsichere WLAN-Verbindung warnt das Bundesamt. Viele Nutzer sind deshalb verunsichert und fragen sich, ob ihre Online-Aktivitäten noch sicher sind.

    Hier geht es zum Kundenportal: Da Sie von uns Informationen zu Umlagen, Abgaben und Erhöhung Ihrer tarifbezogenen Preise an Ihr passwortgeschütztes Kundenpostfach erhalten, wollen wir die Warnung des Bundesamtes für Sie einordnen.

    Ist die Nutzung meines Kundenpostfachs bei Fuxx jetzt noch sicher?
    Da Sie von Ihrem Energieanbieter generell wichtige Dokumente und Informationen zu Ihrem Vertrag in Ihrem persönlichen Kundenpostfach ansehen müssen, ist es natürlich wichtig, zu wissen, ob der Zugriff auf das Kundenpostfach noch gesichert erfolgen kann. Theoretisch könnten die Sicherheitslücken bei WPA2 dazu führen, dass Cyber-Kriminelle die Verschlüsselung knacken und auf fremde Daten zugreifen können. Allerdings ist es dafür erforderlich, dass der Zugriff auf das WLAN-Netz aus einer gewissen räumlichen Nähe erfolgt.

    Gegenmaßnahmen sind bereits ergriffen
    Sowohl Gerätehersteller als auch Software-Anbieter arbeiten bereits an der Schwachstelle.
    Für den Umgang mit hochsensiblen Daten wie Transaktionsnummern für das Online-Banking oder Kreditkarteninformationen mag Vorsicht im Umgang angemessen sein. Insgesamt, und das bestätigt auch der Chaos-Computer-Club, muss die Bedrohung angesichts immer noch funktionierender weiterer Sicherheitsstufen doch etwas relativiert werden.

    Ihre Vertragsnummer: xxxx

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Grüner Funke Service-Team

    Selbstverständlich habe ich nicht auf mein Kundenportal geguckt, weil ich davon noch nie Gebrauch gemacht habe und es auch nicht musste und auch noch gar keine Zugangsdaten angefordert hatte – alle Infos habe ich ja immer per Email bekommen.

    Jetzt habe ich selbstverständlich nachgeschaut und dort befindet sich tatsächlich ein Dokument, in dem am Ende auf die Preiserhöhung hingewiesen wird. Ist das ok so????

    Herzlichen Dank für die tolle Seite und die Infos

    1. Hallo,
      genau das schreiben habe ich am auch am 19.10.2017 bekommen. Leider kann und hab ich auch noch nie auf das Fuxx Kundenportal zugegriffen. Was ist draus entstanden? Hat es eine Rückzahlung gegeben? Bei mir wurde der Grundpreis von 7,25 auf 24,- €/Monat erhöht.
      Habe mich jetzt beschwert bei Fuxx, am der Hotline war man sehr unkooperativ.
      Ich habe vor jetzt eine Rücklastschrift zu tätigen und den korrigierten (unstrittigen) Betrag zu überweisen …, dass muss aber bis Anfang KW39/2018 passieren, wegen der Bankfristen …
      Gruß Thomas

      1. gut, dass Sie den unstrittigen Betrag überweisen! Andernfalls könnte der Stromanbieter Ihnen eine Mahnung schicken oder gar gegen Sie klagen, wie das hier passiert ist: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/fuxx-sparenergie-mehrtarifzaehler-bonus-feststellungsklage-abgewehrt/

        Obwohl die Klage unberechtigt war und der Verbraucher die Klage abwehren konnte, musste er einen Teil der Gerichtskosten zahlen, weil er den unstrittigen Betrag nicht überwiesen hatte.

    2. Hallo!
      Uns geht es genauso. Von 5€ auf 23€ Grundgebühr im Monat und das nur in nem Nebensatz im Kundenportal versteckt.
      Und dann kommt noch hinzu dass der Zählerstand auf der Abrechnung nicht mit dem übereinstimmt, was mir der Hauswart abgelesen hat…. GrünerFunke hat am 15.08. einen 100kwh höheren Stand abgerechnet als wir am 30.08. abgelesen bekommen haben.
      Dazu kommt noch ein unerklärlicher Anstieg im Verbrauch. Wir sollen in einem Zeitraum von 3 Monaten das verbraucht haben, was im halben Jahr zuvor verbraucht wurde. Ohne dass sich etwas in unserem Haushalt geändert hat. Das einzige ist, dass ich nach einjähriger Elternzeit wieder angefangen habe zu arbeiten und entsprechend weniger zu Hause bin, weniger koche, fern sehe etc. Wir sind gerade echt schockiert über 330€ Nachzahlung… könnte heulen.

  21. Ich würde, wie oben von mir auch erfolgt, einen Nachweis des Versands anfordern.
    Eine angeblich alte Mail kann man leicht noch mal verschicken und dann behaupten, die wäre damals so versandt worden. Wenn man eine Mail versendet, ist diese Mail anschließend im Ordner „versendet“ zu finden mit dem Zusatz: Versand am xx.xx.xxxx und den Empfänger. Genau diesen Nachweis sollten sie verlangen. Wenn sie den nicht vorlegen können, würde ich die Erhöhung nicht anerkennen und ebenfalls mit der Schlichtungsstelle oder mit Anwalt drohen.

  22. Habe soeben eine Email von meinem Stromanbieter mit der Abschlussrechnung für 2017 bekommen. Soweit so gut. Habe die Rechnung näher angeschaut. Weniger Stromverbrauch als in 2016 und trotzdem sollen die Abschläge um 27 erhöht werden.
    Nach näherem Betrachten fand ich den neuen Strompreis. Von 24,03 ct in 2017 wurde er nun in 2018 auf 31,38 ct erhöht. Habe jedoch niemals eine Email geschweige denn einen Brief über diese Erhöhung erhalten.
    Auf der Webseite des Stromanbieters EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH habe ich dann versteckt in einem Untermenü eine Information über eine Stromerhöhung zum 1.1.2018 gefunden.

    Dieses war nun wirklich nicht transparent und grenzt zudem schon an Wucher.

    Schicke in diesem Augenblick ein Fax an das Unternehmen:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    gerade bekomme ich per Email den Jahresabschluss.
    Ich wunderte mich über die Preisanpassung für 2018 und fand auf Ihrer Webseite versteckt eine Information zur Preisanpassung zum 1.1.2018.
    Die Preiserhöhung wurde nicht oder nicht transparent mitgeteilt. Es handelt sich hiermit um eine versteckte Preiserhöhung.
    Versteckte, intransparente und nicht verständliche Strompreiserhöhungen sind nach §41 (3) EnWG unzulässig.

    Somit widerspreche ich dieser Preisanpassung zum 1.1.2018.
    Rechtliche Schritte behalte ich mir vor.“

    Ich hoffe, das genügt erstmal. Morgen werde ich erstmal meine Rechtsschutzversicherung bemühen.

    Werde berichten.

  23. Ich habe per Email die Abschlussrechnung von Immergrün erhalten und in dieser stehen zwei Preiserhöhungen; eine ab dem 01.01.2017 und eine ab dem 01.02.2017 (+36,21%!). Ich kann die Emails mit der Bekanntgabe der Erhöhungen nicht finden und kann mir auch nicht vorstellen, dass ich diese zweimal übersehen hätte. Einen Einspruch gegen die rechnung habe ich jetzt abgeschickt und werde weiter berichten.

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Ich bekomme öfters mit, dass Stromanbieter die Preiserhöhung gar nicht mitgeteilt haben. Dies könnte auch bei Ihnen der Fall sein. Fordern Sie daher Immergrün auch auf, die Mitteilung über die Preiserhöhung Ihnen zu belegen (z.B. könnten die ja problemlos die ursprüngliche E-Mail an Sie weiterleiten).

      Viel ERfolg!

  24. Zum Jahreswechsel 2017/2018 lief mein Vertrag bei der Strogon AG aus (genau am 28.12.2017). Da ich die ganze Zeit weder eine Mail noch einen Brief von Strogon erhalten habe, habe ich am 03.01.2018 erstmals dort angerufen und gefragt, wie es denn mit meinem Vertrag aussieht. Da wurde mir mitgeteilt, dass es ab dem 29.12.2017 eine Preiserhöhung gab. Ich hätte der Erhöhung ja nicht widersprochen und müsste jetzt den teureren Preis bezahlen. Auf meine Bemerkung, dass ich die Preiserhöhung nicht erhalten habe, antwortete man mir, dass diese bereits im September 2016 (NICHT 2017!) zugestellt wurde. Mein neuer Preis wäre jetzt ca. 0,33 € gegenüber vorher 0,25€, also eine Erhöhung um ca. 30%.
    Ich hatte anschließend darum gebeten, dass man mir die Preiserhöhung nochmals zuschickt, damit ich wenigstens genau weiß, wie hoch der Preis jetzt ist. Noch am selben Tag erhielt ich ein Angebot für einen 24-Monats Vertrag. Die Unterlagen die Preiserhöhung betreffend wurden mir aber nicht zugesandt. Daraufhin habe ich am 04.01.2018 wieder dort angerufen und nochmals nach der Ankündigung der Preiserhöhung gefragt. Man entgegnete mir, das wird noch bearbeitet und die Ankündigung sei bereits am 15.11.2016 erfolgt (wieder 2016 und nicht 2017!).
    Ich geh davon aus, dass die Preiserhöhung niemals angekündigt wurde, dass man versuchen wird, mich weiter hinzuhalten.
    Was soll ich Ihrer Meinung nach tun? Sollte ich zB den Nachweis der Versendung der Mail anfordern?

    1. Vielen Dank für Ihre Frage.
      Der Stromanbieter ist in der Pflicht, den Versand der Preiserhöhung nachzuweisen. Daher würde ich an Ihrer Stelle genau dies einfordern. Ich empfehle allerdings dies schriftlich zu tun, denn nur so können Sie Ihre Aufforderung nachweisen. Telefonate sind hierfür nicht geeignet (es sei denn, dass ein Zeuge mithört – dies dürfte aber deutlich aufwendiger sein).

      1. Vielen Dank für die Antwort.
        Sie haben mein Gedankengang bestätigt. Nächste Woche werde ich die (angebliche) Preiserhöhung sowie den Nachweis, dass diese versendet wurde schriftlich anfordern.

        Noch ein Zusatz:
        Das ganze scheint wirklich so Methode zu haben, denn per Telefon sollte man eigentlich seinen derzeitigen Kontostand abfragen können, was aber immer wieder abgebrochen wird. Außerdem habe ich den ersten Abschlag nach angeblicher Preiserhöhung schon bezahlt und dieser ist immer noch derselbe, wie vor der Erhöhung. Bei einer über 30%igen Erhöhung würde doch jeder auch den monatlichen Abschlag anpassen. Wie gesagt, das könnte aber Methode sein. So merkt man unter Umständen gar nicht, was passiert und nach der Jahresabrechnung kommt dann eine fette Nachforderung. Dann ist das ganze aber schon so lange her für den Kunden, dass dieser sich sicher nicht mehr an die Ankündigung der Erhöhung erinnert und zähneknirschend bezahlt.

        1. Nachdem ich letzte Woche nochmals mit Frist zum 17.01.2018 den Nachweis des Versands der Preiserhöhung angefordert und notfalls mit Einschaltung der Schlichtungsstelle für Energie bzw. mit dem Gang zum Anwalt gedroht hatte, wurde mir gestern mitgeteilt, dass man hiermit meine Kündigung zum 31.01.2018 anerkennt (ich hatte Strogon die Möglichkeit eingeräumt in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag aufzulösen).
          Die Erhöhung des Arbeitspreises wird zudem rückwirkend storniert.
          Natürlich kam auch noch der Zusatz: „Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.“
          Das ist mir aber alles egal. Ich habe jetzt wieder einen neuen Anbieter gesucht und auch schon beauftragt.

          Ich möchte mich daher noch mal ausdrücklich hier bedanken, für diese gute Seite und auch für die Tipps in den Kommentaren.

  25. Hallo zusammen,

    ich habe schlechte Erfahrungen mit Meisterstrom (365 AG) gemacht. In den AGB’s ist klar geregelt das alle schriftlichen Korrespondenzen per Mail abgewickelt wird. Demnach auch die Bekanntgabe von Preiserhöhungen. Komischerweise habe ich bisher alle Mails von Meisterstrom erhalten und die Mails mit den angeblichen Preiserhöhungen nicht. Aus diesem Grund konnte ich nicht rechtzeitig von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. Ein Nachweis über die Existens der Mails steht noch aus.

    Also Finger weg von allem was nach 365 AG aussieht.

    1. Der Stromanbieter ist in der Beweispflicht, dass Ihnen die E-Mail zugestellt wurde. Wenn er den korrekten Versand nicht nachweisen kann, ist die Preiserhöhung unzulässig. Ihrem Kommentar entnehme ich, dass Sie die Existenz der Mails angefordert haben. Dies anzufordern war genau richtig.

    2. Der Anbieter trägt die Beweispflicht, dass Ihnen die Preiserhöhung zugesendet wurde. Ich empfehle Ihnen daher die Preiserhöhung anzufechten. Hierzu stelle ich Ihnen gerne das kostenlose Musterschreiben bereit.