Abschlagserhöhung >30%: Empfehlungen, Musterschreiben, Schritt-für-Schritt-Anleitungen

immergrün, Wunderwerk AG, Elektrizitätswerke Düsseldorf, Strogon, Enstroga und Fuxx Sparenergie haben die Abschläge drastisch erhöht.

Kunden, die widersprochen haben, erhielte eine Kündigungsbestätigung – auch wenn sie gar keine Sonderkündigung ausgesprochen haben. Ich halte dies für unzulässig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich wehren und was Sie jetzt tun sollten.

Hintergrundinformationen zu dem Thema finden Sie hier.
Tipp: über das Kundenportal den Abschlag zurücksetzen

aktualisiert am 16.01.2022

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Diesen Ärger vermeiden: verbraucherfreundliche Anbieter finden
  2. Derartige Abschlagserhöhungen sind nicht zulässig
  3. Soll ich ein mögliches Sonderkündigungsrecht nutzen?
  4. Abschlagserhöhung widersprechen: Musterschreiben & Anleitung
  5. Sonderkündigung erhalten: Was soll ich jetzt tun?

I. Diesen Ärger vermeiden: verbraucherfreundliche Anbieter finden

Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün.

Diese Auseinandersetzung ging über 5 Monate und war sehr anstrengend (⇒ Mein Fall).  Damals habe ich – ein wenig naiv – einfach den günstigsten Anbieter gewählt und nicht auf Qualität geachtet.

Seitdem helfe ich anderen betroffenen Kunden und ich beobachte den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren. Da die wenigsten unter Ihnen die Zeit haben, den Energiemarkt zu beobachten, Service-Studien auszuwerten und die AGBs auf kritische Klauseln zu untersuchen, nehme ich Ihnen all dies ab.

Ich empfehle diese verbraucherfreundlichen Anbieter:

Strom & GAS: Wechsel-Empfehlung für den 25.7.

Auf der rechten Seitenleiste (Desktop-Ansicht) und auf dieser Seite sehen Sie, dass u.a. Vattenfall am günstigsten ist.

Finden Sie den für Sie günstigsten Anbieter auf Verivox:
 
Ich kann günstigere Tarife vermitteln, als über Verivox/Check24 angeboten werden. Bei Interesse oder wenn Sie sich bei der Wahl des Anbieters unsicher sind, dann schreiben Sie mich gerne unverbindlich an ([email protected]).

 

II. Derartige Abschlagserhöhungen sind nicht zulässig

Kurze Begründung

Ohne auf Einzelfälle eingehen zu können, habe ich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens. Nach meiner Einschätzung der mir vorliegenden Schreiben gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Abschlagserhöhung – weder aus den AGBs noch aus StromGVV / GasGVV. Die vollständige Begründung, weshalb m.E. die Abschlagserhöhungen unzulässig sind, finden Sie hier.

 

III. Soll ich ein mögliches Sonderkündigungsrecht nutzen?

Für beide Fälle finden Sie hier ein Musterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr bei einem Sonderkündigungsrecht selber kündigen müssen. 

Sonderkündigungsrecht aufgrund Preiserhöhung?

Da in den Schreiben eine Preiserhöhung nicht explizit genannt wird, gehe ich davon aus, dass Sie kein Recht auf einer Sonderkündigung haben. Auch wenn es in einigen Schreiben z.B. „Anpassung wegen gestiegener Beschaffungskosten“ heißt, bezieht sich dies m.E. auf die Erhöhung der Abschläge und nicht auf die Preiserhöhung per se. Es dürfte strittig sein, ob deutsche Gerichte hier eine Preiserhöhung herauslesen. Letztendlich bittet das Unternehmen „nur“, dass Sie in Vorleistungen gehen. 

Nur bei Kunden, die im Vorfeld bereits ein Preiserhöhungsschreiben erhalten haben, können garantiert bis zum Wirksamwerden kündigen. Ein Preiserhöhungsschreiben von immergrün sieht so aus:

Preiserhöhung immergrün anonymisiert

Die noch ausstehende Meinung der Verbraucherzentrale werde ich hier noch einarbeiten.

Sonderkündigungsrecht aufgrund Vertragsänderung?

Ein engagierter immergrün-Kunden regte an, dass eine Vertragsänderung und damit ein Sonderkündigungsrecht vorliegen könnte. Die AGBs der 6 Energieversorger sehen im Falle einer Vertragsänderung vor, dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Hier sehe ich größere Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht. Denn letztendlich werden Sie aufgefordert, in Vorleistungen zu gehen. Das ist keine unwesentliche Vertragsänderung in meinen Augen.

Ob eine Vertragsänderung vorliegt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber ich empfehle Ihnen es zu probieren. Daher habe ich eine zweite Version des Musterschreibens erstellt.

Sonderkündigungsrecht aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung ist schwer durchzusetzen

Es könnte eine Sonderkündigungsrecht aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzung vorliegen. Dies werde ich noch prüfen. Eine Strategie könnte sein, ein Sonderkündigungsrecht aufgrund grober Vertragsverletzungen herbeizuführen. Wenn z.B. das Musterschreiben innerhalb der Frist nicht bearbeitet wird und der Anbieter die erhöhte Abschlagsforderung mit Mahnungen durchzusetzen versucht, könnte es für den Kunden unzumutbar sein, am Vertrag festzuhalten. Meinen Erfahrungen nach ist es jedoch schwierig, ein derartiges Sonderkündigungsrecht durchzusetzen. Zum Einen geben meiner Erfahrung nach immergrün & Co. in solchen Dingen nur nach vielen Schreiben nach. Zum anderen wird der Kundenservice die tausenden E-Mails und Briefe gar nicht schnell genug bearbeiten können. meine Befürchtung ist daher, dass Sie nicht zu Ihrem Recht kommen werden.

 

IV. Abschlagserhöhung widersprechen: Musterschreiben & Anleitung

Die Musterschreiben finden Sie bei den anderen Musterschreiben.

Zudem teilte mir ein Betroffener mit, dass er den Abschlag im Kundenportal zurücksetzen konnte und dies auch gespeichert wurde. Tun Sie dies am besten auch. Darauf würde ich mich jedoch nicht verlassen!

Ich gehe schwer davon aus, dass es nicht reicht, lediglich der Abschlagserhöhung zu widersprechen.

Ich befürchte, dass immergrün & Co. Ihren Widerspruch nicht zeitnah bearbeiten können und daher ein zu hoher Abschlag dennoch abgebucht wird. Daher ist meine Empfehlung, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen.

Die Bankverbindung finden Sie am einfachsten über das Kundenportal heraus. Wenn dies nicht klappt, dann schauen Sie bei den Kontaktdaten ausgewählter Energieversorger vorbei.

immergrün Überweisung umstellen

Vor diesem Hintergrund enthält das Musterschreiben nicht nur eine Widerspruch gegen die Abschlagszahlung. Es wird auch die manuelle Überweisung Ihrer Abschläge angekündigt.

Zudem teilte mir ein Betroffener mit, dass er den Abschlag im Kundenportal zurücksetzen konnte und dies auch gespeichert wurde. Tun Sie dies am besten auch. Darauf würde ich mich jedoch nicht verlassen! Sollte Sie feststellen, dass Ihr Anbieter den Abschlag wieder erhöht, bitte ich um einen Kommentar.

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Wichtig ist, dass Sie – solange Sie einen Vertrag mit dem Anbieter haben – Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Das Zurückbuchen von Abschlägen halte ich für gefährlich. Wenn z.B. Ihr Vertrag zum 15.11.2021 endet, dann könnten Sie für November „nur“ 15/30stel des üblichen Abschlags überweisen. Schließlich erhalten Sie auch nur für die Hälfte des Monats Energie. Ich würde dies tun. Es ist aber wichtig Sie darauf hinzuweisen, dass die ersten Kunden von immergrün deshalb gemahnt wurden und zusätzlichen Stress haben. 

Tipp: Hatten Sie ein Guthaben in der letzten Abrechnung?

In dem Fall muss der Anbieter Ihren Abschlag entsprechend reduzieren (ggf. müssen noch Preiserhöhungen berücksichtigt werden). Wenn Ihr Anbieter jedoch den Abschlag nicht reduziert hat, dann können Sie ihn auffordern, dies nachzuholen. Weiterführende Informationen, Musterschreiben und das dazugehörige Berechnungstool  finden Sie hier.
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V. Sonderkündigung erhalten. Was soll ich jetzt tun?

Letztendlich ist entscheidend, ob Sie neben dem Widerspruch Ihr Sonderkündigungsrecht ausgesprochen haben, oder nicht. 
  1. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen
  2. Sie haben KEIN Sonderkündigungsrecht ausgesprochen

a) Sie haben ein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen

Herzlichen Glückwunsch. Sie sind nun einen großen Schritt weiter bei der Abwehr der drastischen Abschlagserhöhungen. Es kann nach wie vor zu den hohen Abbuchungen kommen. Aber Sie werden so schneller aus dem Vertrag herauskommen und schneller an ein mögliches Guthaben kommen. 

Das sollten Sie VOR Vertragsende tun (oft ist dies der 5. oder 8.11.):

1. Stellen Sie sicher, dass Sie den November-Abschlag fristgerecht überweisen.

Wenn Sie nicht den vollen November-Abschlag leisten wollen, dann sollten Sie mindestens den Anteil für November überweisen. Bei einem angekündigten Vertragsende zum 8.11. wären das 8/30stel des ursprünglichen Abschlags. Teilen Sie dies dem Anbieter mit, sofern noch nicht geschehen (ein Musterschreiben dazu finden Sie hier; zusätzlich können Sie Änderungen im Kundenportal eintragen).

Wenn Sie den November-Abschlag nicht voll überweisen wollen, dann besteht die Gefahr, dass immergrün Sie mahnt. Das haben einige Kunden mir gegenüber berichtet. Wägen Sie daher genau ab und lesen Sie diese weiterführenden Erläuterungen, um die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Bitte beachten Sie, dass andere Kunden über Schwierigkeiten klagen, die korrekten Bankverbindungen für die Überweisung der Abschläge zu finden. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Sprechen Sie vorsichtshalber mit Ihrer Bank.

2. Bei Abbuchungen: zurückbuchen

Falls doch die drastischen Abschlagszahlungen eingezogen werden, dann würde ich die Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern Sie fristrecht überwiesen haben, sehe ich keine großen Gefahren, da Sie nicht in Zahlungsverzug sind und die Zahlungsänderung kommuniziert haben. Aber ausschließen kann ich dies nicht. Doppelt zu zahlen wäre jedoch für mich keine Alternative.

3. Suchen Sie sich einen neuen Energieanbieter.

Bitte wählen Sie für das nächste Mal einen verbraucherfreundlichen Anbieter.

Ich war Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün. 

Seitdem helfe ich Betroffenen mit meiner Seite und ich beobachte ich den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne ich die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren. 

Ich wechsle nur noch zu Anbietern mit geringen Insolvenzrisiko, verbraucherfreundlichen AGBs und einem guten Service. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem. Das möchte ich Ihnen auch raten.

Wenn Sie mit dem Computer diese Seite besuchen, dann finden Sie auf der rechten Seitenleiste meine aktuellen Empfehlungen.

Wenn Sie mein Projekt unterstützen möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die dort angegebenen Links verwenden würden. Vielen Dank!
Es besteht die Gefahr, dass Sie für ein paar Tage durch den Grundversorger beliefert werden. Hierdurch fallen geringfügig höhere Kosten an. Deshalb, und aufgrund der steigenden Preise rate ich Betroffenen sich schnell einen neuen Anbieter zu suchen.

Das sollten Sie AB Vertragsende tun (Details finden Sie hier):

  1. Melden Sie den Zählerstand und machen Sie ein Foto.
  2. 6 Wochen nach Vertragsende: Kontrollieren Sie die Abrechnung
  3. Prüfen Sie, ob Ihr Guthaben fristgerecht ausgezahlt wird. Spätestens 2 nach der Rechnungserstellung muss es ausgezahlt werden.
    ACHTUNG: in den Kundenportalen ist die Guthabenauszahlung anscheinend standardmäßig auf Verrechnungsscheck eingestellt. Wenn Sie auf den „Senden“-Button klicken, um dies zu ändern, wird Ihre Eingabe anscheinend nicht gespeichert.
  4. Sie haben die Möglichkeit haben, Schadensersatz einzufordern. Weil Sie selber gekündigt haben, sind Ihre Erfolgsaussichten jedoch geringer. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.

b) Sie haben KEIN Sonderkündigungsrecht ausgesprochen

In diesem Fall hat Ihr Anbieter einen Fehler gemacht. Denn nur Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und nicht der Anbieter. Ich vermute, dass die zahlreichen Kundenanfragen die Prozesse durcheinandergebracht haben. Wenn Sie die Kündigung anfechten wollen, dann folgen Sie diesen Schritten. Andernfalls orientieren Sie sich bitte an den Ausführungen unter V. a).

Das sollten Sie VOR Vertragsende tun (oft ist dies der 5. oder 8.11.):

Widersprechen Sie der Vertragsauflösung. 

NEU: Musterschreiben (PDF & E-Mail-Version), um die Vertragsauflösung anzufechten, finden Sie HIER.

Stellen Sie sicher, dass Sie den November-Abschlag fristgerecht überweisen.

Wenn Sie nicht den vollen November-Abschlag leisten wollen, dann sollten Sie mindestens den Anteil für November überweisen. Bei einem angekündigten Vertragsende zum 8.11. wären das 8/30stel des ursprünglichen Abschlags. Teilen Sie dies dem Anbieter mit, sofern noch nicht geschehen (ein Musterschreiben dazu finden Sie hier; zusätzlich können Sie Änderungen im Kundenportal eintragen). Wird die Kündigung zurückgenommen, dann überweisen Sie bitte den restlichen Teil (22/30stel). Zu den Erläuterungen und Risiken siehe hier.

Wenn Sie den November-Abschlag nicht voll überweisen wollen, dann besteht die Gefahr, dass immergrün Sie mahnt. Das haben einige Kunden mir gegenüber berichtet. Wägen Sie daher genau ab und lesen Sie diese weiterführenden Erläuterungen, um die Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Bitte beachten Sie, dass andere Kunden über Schwierigkeiten klagen, die korrekten Bankverbindungen für die Überweisung der Abschläge zu finden. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Sprechen Sie vorsichtshalber mit Ihrer Bank.

Bei Abbuchungen: zurückbuchen

Falls doch (drastische) Abschlagszahlungen eingezogen werden, dann würde ich die Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern Sie fristrecht überwiesen haben, sehe ich keine großen Gefahren, da Sie nicht in Zahlungsverzug sind und die Zahlungsänderung kommuniziert haben. Aber ausschließen kann ich dies nicht. Doppelt zu zahlen wäre jedoch für mich keine Alternative.

Wenn die Kündigung nicht rückgängig gemacht wird: Suchen Sie sich einen neuen Stromanbieter

Bitte wählen Sie für das nächste Mal einen verbraucherfreundlichen Anbieter.

Ich war auch Opfer einer versteckten Preiserhöhung von immergrün. 

Seitdem helfe ich Betroffenen mit meiner Seite und ich beobachte ich den Energiemarkt sehr genau. Daher kenne ich die problematischen Anbieter immergrün & Co. sehr gut, über die sich Kunden häufig beschweren. 

Ich wechsle nur noch zu Anbietern mit geringen Insolvenzrisiko, verbraucherfreundlichen AGBs und einem guten Service. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem. Das möchte ich Ihnen auch raten.

Wenn Sie mit dem Computer diese Seite besuchen, dann finden Sie auf der rechten Seitenleiste meine aktuellen Empfehlungen.

Wenn Sie mein Projekt unterstützen möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die dort angegebenen Links verwenden würden. Vielen Dank!

Es besteht die Gefahr, dass Sie für ein paar Tage durch den Grundversorger beliefert werden. Hierdurch fallen geringfügig höhere Kosten an. Deshalb, und aufgrund der steigenden Preise rate ich Betroffenen sich schnell einen neuen Anbieter zu suchen.

Das sollten Sie AB Vertragsende tun (Details finden Sie hier):

  1. Melden Sie den Zählerstand und machen Sie ein Foto.
  2. 6 Wochen nach Vertragsende: Kontrollieren Sie die Abrechnung
  3. Prüfen Sie, ob Ihr Guthaben fristgerecht ausgezahlt wird. Spätestens 2 nach der Rechnungserstellung muss es ausgezahlt werden.
    ACHTUNG: in den Kundenportalen ist die Guthabenauszahlung anscheinend standardmäßig auf Verrechnungsscheck eingestellt. Wenn Sie auf den „Senden“-Button klicken, um dies zu ändern, wird Ihre Eingabe anscheinend nicht gespeichert.
  4. Sie können Schadensersatz einfordern. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.

Ich freue mich auf Ihren Kommentar:

  • Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
  • Welche Fragen haben Sie?
  • Was möchten Sie anderen Betroffenen raten?

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

27 Antworten

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  1. Hallo Herr Moschner,
    ich wurde bei Primastrom abgezockt, ich habe keine Info bekommen das der Preis von der Abschlagszahlung einfach ohne Ankündigung von 136,13 einbezogen wird. Fast das 4-fache was vertraglich vereinbart war. Ich habe schon ein Sonderkündigungsschreiben versendet, keine Antwort erhalten. Am Telefon meinte sie, es sei nicht wirksam, das ist auf Grund der Preiserhöhung. Was kann ich jetzt noch tun? Ich brauche Hilfe um sofort da raus zu kommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Bauder

  2. Hallo zusammen,

    da aktuell wirklich sehr viele von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, möchte ich gern auch meine Hilfe anbieten.

    Wir erstellen für euch völlig kostenlos ein Angebot, mit aktuell unschlagbaren Konditionen (Strom 25-28-30ct/kWh, Gas 7-9ct/kWh). Selbstverständlich inklusive der Preisgarantien.?

    Dazu werden lediglich folgende Angaben benötigt:
    • Verbrauch
    • Postleitzahl
    • Aktueller Versorger

    Gerne können Sie mich unter folgender Rufnr.: 0152 24356129 über Whatsapp und telefonisch erreichen.

    Liebe Grüße
    Kevin Marc?

  3. Mich hat es auch eiskalt erwischt. Die Beendigung bei Strogon kam zum 31.12.2021. Bis dahin sollte ich auch den Zählerstand übermitteln. Zu der Zeit war ich allerdings im Krankenhaus. dann hat mich noch einmal Stromnetz Berlin wegen dem Zählerstand angeschrieben. und dann war ich vollkommen überrascht: die Firma ENSTROGA hat Anfang Januar 2022 den ursprünglichen Abschlag abgebucht. Am 11.01.2022 hab ich dann das Kundenportal von ENSTROGA geöffnet und dort waren meine persönlichen Daten hinterlegt. Informiert wurde ich überhaupt nicht. Weder per Post noch per Mail. Im Kundenportal hab ich heute unter den Dokumenten dann die Erhöhung der Abschlagszahlungen vom 24.12.2021 gefunden. Ich bin mehr als genervt und habe den Musterbrief genutzt in der Hoffnung, dass ich jetzt dann eine Antwort erhalte. Ich hoffe, dass ich nicht bis zum Vertragsende im August 2022 mit einem Wechsel warten muss. Vielen Dank.

  4. …ich habe bei Immergrün einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie – vertraglich dürften die doch eigentlich nur die Abgaben wie z.B. Steuern oder CO²-Abgabe aufschlagen – oder seh‘ ich das falsch? Außerdem haben sie in ihrer Mail mit der Abschlagserhöhung mit keiner Silbe ein Sonderkündigungsrecht erwähnt – ist denn damit die Preiserhöhung nicht unwirksam? Fragen über Fragen…

    Bin zwar seit Mai im Ruhestand – werde aber mal meine Ex-Kollegen bei der Bundesnetzagentur zu dem Fall befragen… 😉

    Ich habe jedenfalls Immergrün dazu aufgefordert, mir die einzelnen Posten ihrer Abschlagserhöhung aufzulisten – bin mal auf die Antwort gespannt…

  5. Bei mir nun das gleiche wie bei vielen anderen hier:

    Gibt es schon ein Ergebnis bei denjenigen, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben ?

  6. Hallo Herr Moeschler,
    danke für die schnelle Beantwortung.
    Habe gerade meine Sonderkündigung ausgesprochen, Einschreiben ist auf dem Weg.
    Kann ich schon vor der Kündigungsbestätigung einen neuen Stromvertrag abschliessen ?
    MfG

    1. Ja, das geht. Ich empfehle aber erst zu wechseln, wenn Sie einen Kündigungstermin genannt bekommen haben.
      Es kann nämlich sein, dass die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter noch nicht bearbeitet wurde und daher dem neuen Anbieter ein späterer Vertragsbeginn genannt wird. Das wäre nicht gut.

  7. Fälschlicherweise Kündigungsbestätigung erhalten.

    Hallo Zusammen,
    super dass es diese Website gibt. Ich habe von den Elektrizitätswerken Düsseldorf auch eine extreme Abschlagserhöhung bekommen und auf diese mit Widerspruch ohne Kündigung reagiert. Anschließend wurde mir die Kündigung bestätigt. Das ist auch ok so. Habe schon einen neuen Versorger zu nem vernünftigen Preis. Ich frage mich nur: Kann da noch ein Problem entstehen wenn den E-Werken im Nachgang auffällt, dass keine Kündigung vorliegt und ich dann aus deren Sicht plötzlich zwei Verträge an der Backe habe. Meint ihr ich sollte einfach noch mal ne Kündigung hinschicken? Wie haben die anderen Betroffenen das gehandhabt?

    VG

    1. Sie können nur einen Vertrag je Abnahmestelle haben. Sie brauchen somit keine Sorge zu haben, 2 x zahlen zu müssen.
      Die Energieversorger kommunizieren dies untereinander. Wenn Sie einen neuen Vertrag anfragen bei z.B. EWE, dann fragen die an, wer der aktuelle Vertragspartner ist und wann der Vertrag starten kann. Wenn die Elektr. Düsseldorf Sie gekündigt haben, dann geht die Anfrage an Ihren Grundversorger.

  8. Hallo,

    ach schön etwas im Netz zu finden. Fühlt man sich nicht mehr so alleine.

    Ich hatte auch zuerst die E-Mail erhalten, dass der Abschlag erhöht werden soll. Dem auch widersprochen, mit der Begründung, dass aufgrund der Preisgarantie es für mich keinen Sinn ergibt den Abschlag zu erhöhen und der Firma einen kostenlosen Kredit zu geben.

    Heute erhalte ich eine E-Mail mit einer Preisanpassung ab dem 27.11. mit Sonderkündigungsrecht. Das kann ja auch nicht richtig sein, während der Preisgarantie eine Preiserhöhung mit der Begründung von erhöhten Einkaufspreisen zu rechtfertigen. Gibt es eine Empfehlung? Lieber froh sein über diese Exit Strategie oder günstige Preise und Bonus versuchen bis zum Vertragsende mitzunehmen?

    Liebe Grüße

    Björn

  9. ACHTUNG: in den Kundenportalen ist die Guthabenauszahlung anscheinend standardmäßig auf Verrechnungsscheck eingestellt. Wenn Sie auf den „Senden“-Button klicken, um dies zu ändern, wird Ihre Eingabe anscheinend nicht gespeichert.

    So ist das, Änderungen werden grundsätzlich nicht angenommen.
    Die Versorgung wird vertragswidrig vom Versorger eingestellt.
    Der Versorger hält sich nicht an den Vertrag, er hat ihn vertragswidrig gekündigt. Ob Guthaben tatsächlich ausbezahlt werden ist da mehr als fraglich.
    Die Rückbuchung aller Lastschrifteinzüge ist eine mögliche Reaktion.
    Auf was sollte der Versorger denn mahnen und klagen, er hat den Vertrag gebrochen. Er ist jetzt hinfällig.
    Ergibt sich unter dem Strich nach Berücksichtigung des Nichterfüllungsschadens eine Nachforderung ist die zu begleichen und gut ist.

  10. Wird es auch ein Musterschreiben geben, welches Widerspruch gegen Abschlags- und Preiserhöhung kombiniert? (immergrün)

  11. Bei Verträgen mit Preisbindung gibt es kein Recht zur Änderung der Abschlagszahlung, wenn sich der voraussichtliche Jahresverbrauch nicht geändert hat.

    Logisch, dass Verbraucher mit preisgebundenen Lieferverträgen einer solchen Erhöhung widersprochen haben.

    Immergrün hat vertragswidrig den Stromliefervertrag bei Widerspruch kurzfristig gekündigt und den Widerspruch als Sonderkündigung bezeichnet. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versorger schon mal nicht zu und es gibt auch für die Verbraucher keinen Grund für eine Sonderkündigung bei einem Vertrag mit Preisgarantie innerhalb der Laufzeit. Preiserhöhungen sind bis auf die eindeutigen Ausnahmen ausgeschlossen.

    Wenn sich die Verantwortlichen bei Immergrün& Co. nicht besinnen und die Verträge erfüllen, werden sie die so verursachten Schäden ersetzen müssen. Die Geschädigten müssen so gestellt werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Pflichterfüllung durch Immergrün&Co. gestanden hätte. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 249 Abs 1 BGB.

    Sollte sich herausstellen, dass hier nicht ein allgemeines Chaos bei immergrün & Co. ausgebrochen ist, sondern mit Absicht gehandelt wurde und die Verbraucher getäuscht werden sollten, dann hat das noch einen strafrechtlich Bedeutung.
    § 263 StGB
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

  12. Ich habe am 23.10. um 0110 die Mail über eine Abschlagserhöhung ab 1.11. von z.zt. 70 € auf 118 € erhalten, daraufhin am 25.10. per Mail und per Einschreiben Widerspruch gegen die Erhöhung eingelegt und das Sepamandat auf Überweisung umstellen lassen, Termin auf den 11.11. gesetzt, aber keine Kündigung ausgesprochen und auch nicht angekündigt.
    Mein Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie läuft bis zum 31.7.22.
    Am 26.10. vormittags sehe ich in meinem Acount daß mein Vertrag zum 8.11. 21 gekündigt ist.
    Daraufhin habe ich sofort bei einem neuen zuverlässigeren Anbieter ab dem Kündigungstermin abgeschlossen.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    1. Das entspricht exakt dem gleichen Verhalten, das Immergrün! bei mir an den Tag gelegt hat. Immergrün! erfüllt einseitig den Vertrag nicht und faselt von einer Sonderkündigung ohne klar zu sagen, von wem diese eigentlich ausgehen soll. Man muss die Preisdifferenz des Grundversorgers oder eines neuen Versorgers zum bisherigen Preis über die verbleibende Vertragslaufzeit errechnen und inkl. ggf. nicht gewährter Boni im Sinne eines Schadenersatzes einfordern – zunächst mittel Schreiben mit Fristsetzung und anschließend mit gerichtlichem Mahnbescheid.

      1. Es wird immer lustiger. Heute erreichten mich von Immergrün diese Zeilen:

        „….wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns, dass Sie in diesen Zeiten mit uns den Dialog gesucht haben. Wie Sie sicher festgestellt haben, sind gegenwärtig einige Entscheidungen zu treffen, die uns nicht leicht gefallen sind, da sie grundsätzliche Auswirkungen auf unsere Beziehung zu Ihnen als Energieverbraucher haben.
        In den letzten Tagen haben Sie von uns ein Sonderkündigungsschreiben erhalten, da wir aufgrund Ihrer Reaktion auf unsere Preismaßnahmen bzw. Abschlagsanpassungen zunächst davon ausgehen mussten, dass wir Sie zukünftig nicht weiterhin unbeeinträchtigt versorgen können.
        Wir können verstehen, dass Sie sich ebenfalls Gedanken über Ihr Versorgungsverhältnis machen. Uns ist es nun umso wichtiger, Ihnen ein Entgegenkommen im Rahmen des Möglichen anzubieten. Die Politik hat bereits signalisiert, dass sie die EEG-Umlage ab dem 1.1.2022 senken wird und so für Entlastung sorgen will. Daher möchten auch wir versuchen, die Belastungen aus den gestiegenen Beschaffungskosten für Sie kurzfristig zu verringern.
        Wir hoffen, dass es uns gelingt mit Ihnen gemeinsam in der kommenden Winterperiode eine sichere, zuverlässige und wirtschaftlich akzeptable Versorgungsbasis zu erhalten. Gerne würden wir mit Ihnen den Versorgungsvertrag fortsetzen. Dies ist nun wieder möglich!
        Nach erneuter Prüfung der Sachlage können wir Ihnen exklusiv anbieten, einen Reduktionsrabatt von 30% auf die sich zuletzt in Ihrem Tarif ergebenden Änderung Ihres monatlichen Zahlbetrags einzuräumen. Dieser beliefe sich dann auf 115,00 €.
        Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Versorgung zu den bekannten Bedingungen wieder aufnehmen. Das Angebot ist begrenzt gültig für 72 Stunden ab Erhalt dieser Nachricht. Um es anzunehmen, antworten Sie einfach direkt auf diese Email mit dem Kennwort: „Rabatt30″.
        Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch zukünftig von uns überzeugen können und garantieren Ihnen eine sichere Versorgung, auch in den kommenden Monaten.
        Mit freundlichen Grüßen
        Ihr immergrün! Team“
        __________________________________
        Ich habe Immergrün daraufhin Folgendes mitgeteilt:

        „Wenn Sie meinen Vertrag unter Beachtung der vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie nicht bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bei Beibehaltung der bereits jetzt zu hohen Abschlagszahlungen (ich war 6 Monate verreist) unverändert fortsetzen, werde ich:

        a) Strafanzeige gegen Ihre Geschäftsführer stellen wegen Verstoßes gegen §263 StGB.

        b) Schadenersatzforderungen gemäß §249, Abs. 1 StGB Ihnen gegenüber geltend machen (hinsichtlich der nach Ihrer geplanten einseitigen und ungerechtfertigten Einstellung der Belieferung entstehenden Mehrkosten in der Grundversorgung, und zwar bis zum Ablauf der regulären Mindestvertragslaufzeit zzgl. Zinsen).

        c) Wegen Ihres angekündigten Vertragsbruchs bei gleichzeitig deutlichem Minderverbrauch an Energie unter Umständen alle noch verfügbaren und per SEPA-Mandat eingezogenen Abschläge zurückbuchen lassen.
        ___________________________________
        Bei dieser Gelegenheit habe ich auch den noch nicht ausgezahlten Sofortbonus (war 90 Tage nach Belieferungsbeginn fällig) nachgefordert. Na das bleibt spannend und wird wohl ohne Anwalt nicht lösbar sein, vorausgesetzt das Unternehmen meldet nicht noch Insolvenz an.

  13. Bei immergruen wird die korrekte Bankverbindung angezeigt, wenn man im Kundenportal auf „Zahlungsweise ändern“ geht. Wenn man dort auf „Überweisung klickt, wird die Bankverbindung mit Verwendungszweck (Vertragsnummer) angezeigt. Es wird zwar der überhöhte Betrag angezeigt, aber den kann man ja auf der Überweisung anpassen.

    1. Vielen Dank für den Hinweis! Bei mir wir auch die erhöhte Abschlagszahlung angezeigt und diese kann nicht geändert werden. Kontonummer ist wie auf dieser Homepage genannt:
      DE93550104000463752311

  14. Zunächst einmal: Danke für diese Website und die Menge Arbeit, die dahinter steht!
    Immergrün hat letzte Woche versucht, meinen Abschlag von monatlich 70 € auf 135 € anzuheben. Mein Widerspruch mit der Begründung, dass ich 6 Monate gar nicht an der Adresse gewohnt habe und somit einen deutlichen Minderverbrauch habe (unter Mitteilung des Zählerstandes), war erfolgreich. Eine Kündigung habe ich weder angedeutet noch ausgesprochen.
    Gestern wurde mir dennoch per Email eine „Sonderkündigung“ bestätigt, und zwar schon zum 5.11.2021. Auch dieser habe ich widersprochen und auf Vertragserfüllung bestanden – bis dato aber keine Reaktion erhalten.
    Erstaunlich ist, dass ich sogar einen freundlichen Mitarbeiter an der Hotline erreichen konnte. Nach einem recht durchschaubaren Versuch, dass der Widerspruch zur Abschlagserhöhung die Kündigung des Versorgers rechtfertige, musste er einräumen, dass es eine eingeschränkte Preisgarantie gibt, bislang keine Preiserhöhung kommuniziert wurde und er sich die Sonderkündigung auch nicht erklären könne. Das Ganze übergäbe er der Fachabteilung…Er räumte auch ein, dass die Zustände bei immergrün derzeit chaotisch wären.
    Ich bleibe mal gespannt, wie das weitergeht. Ein gutes Ende wird es mit diesem Unternehmen vermutlich nicht geben.

  15. Hallo Herr Moeschler,

    an dieser Stelle einfach mal ein großes DANKESCHÖN für Ihre Unterstützung zahlreicher Kunden!

    VG Simon

  16. Hallo,

    Fuxx Sparenenergie hat am 23.10.21 mitgeteilt, die Abschläge um 63% zu erhöhen, den Text kennt man hier schon. Ich habe mit dem ausgezeichneten Musterschreiben (mit Sonderkündigung) widersprochen und gekündigt. Es hat geklappt, am 8.11. endet mein Vertrag. Vielen Dank! Diese Seite hier ist Gold wert!