Strogon Erfahrungen: viele Probleme
Strogon hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise und Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung vorzeitig einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Strogon wehren!
Strogon Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Strogon Erfahrungen
Verbraucherbeschwerde: Kundenunfreundliche AGB
Die AGB von Strogon sehen kundenunfreundliche Regelungen vor, bei denen der Neukundenbonus eingeschränkt wird oder Zusatzkosten drohen (z.B. Umzugspauschalen i.H.v. 45 €; diese Klausel ist in der AGB-Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten; zur Studie).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 4; Abruf: 28.01.2021). Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen, wie Verbraucher von anderen Anbietern berichten: Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf rein private Nutzung sein. Wenn ein Verbraucher den Strom nicht rein privat nutzt, dann kann das Unternehmen den Neukundenbonus verweigern.
Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann nutzt dieser den Strom oder das Gas nicht ausschließlich privat.
„Privatkundentarife sind Kunden vorbehalten, die die Abnahmestelle ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen“ (AGB 6.1; Abruf: 28.01.2021)
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Strogon widersprochen haben (AGB 8; Abruf: 28.01.2021)
Mit Überraschungen müssen Kunden von Strogon auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Auch wenn der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Strogon schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, „wenn wir Sie zwölf Monate ununterbrochen und berechtigt an der gleichen Abnahmestelle beliefern durften.“ (AGB 8; Abruf: 28.01.2021) Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt.
Wenn Sie Kunde von Strogon sind und Ihnen der Bonus verweigert oder Ihnen Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurde, dann können Sie sich mit den Informationen auf dieser Internetseite dagegen wehren.
Strogon Erfahrungen anderer Verbraucher
Über den Stromanbieter Strogon ist nur wenig bekannt. Es handelt sich um einen kleinen Stromanbieter aus Bonn, der seit 2014 seine Kunden mit Strom beliefert. Im Forum des Bundes der Energieverbraucher wurde der Stromanbieter Strogon hinsichtlich einer monatlichen Vorkasse und aufgrund überhöhter und versteckter Preiserhöhungen kritisiert. Auf den Vergleichsportalen von Verivox und Check24 wurden häufiger fehlgeschlagene Anbieterwechsel bemängelt.
Auf de.reclabox.com haben sich Verbraucher über diesen kleinen Anbieter beschwert. Die folgenden Abbildungen zeigen Ihnen exemplarisch, welche Probleme Verbraucher mit Strogon haben:
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass überzogene Preiserhöhungen von 30% und mehr versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. In der Vergangenheit wurde insbesondere der Grundpreis erhöht. Lesen Sie daher alle Dokumente von Strogon besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
Meine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung: Die Preiserhöhung ist intransparent und daher unzulässig.
Die Preiserhöhung von Strogon ist aus meiner Sicht aufgrund folgender Eigenschaften intransparent und daher unzulässig gemäß §41 (3) EnWG:
- Im Betreff „Servicestark und zukunftssicher – Vertragsinformationen“ ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher mit einer Preiserhöhung rechnen muss. Zudem verspricht der Betreff einen positiven Inhalt. Eine derart hohe Preiserhöhung ist allerdings äußerst nachteilig für den Verbraucher.
- Im Text wird lediglich ein Satz für die Preiserhöhung gewidmet. Zudem wird die Preiserhöhung nicht hervorgehoben.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Die Preiserhöhung ist überhöht und daher unzulässig
Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter muss die Preiserhöhung auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit wird verhindert, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. An dieser Stelle sei auf die ständige Rechtsprechung des BGH verwiesen:
„…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam.“
In einem mir vorliegenden Fall wurde der Arbeitspreis von 22,19 Cent/kWh auf 37 Cent/kWh erhöht (+67%). Begründet wird diese Erhöhung mit Investitionen in den Service und steigenden Netzentgelten. Auch wenn Ihre Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Ihre Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind. Denn die EEG Umlage der tennet TSO GmbH stieg im Jahr 2017 z.B. „nur“ um 8,3% – dies sind lediglich 0,5Cent /kWh . Bundesweit stiegen die Strompreise für private Haushalte von 2016 auf 2017 durchschnittlich „nur“ um 1,7%.Woher die anderen Steigerungen des Arbeitspreises herkommen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Fazit
Insgesamt schätze ich die Preiserhöhung als unzulässig an. Verbraucher dürfte daher in vergleichbaren Fällen gute Erfolgsaussichten haben. Betroffene Verbraucher können sich gerne an mich wenden.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Strogon.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Strogon setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Strogon jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ENSTROGA AG – Neustr. 1 – 40789 Monheim am Rhein).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Strogon zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Strogon, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Strogon nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Hilfe für Strogon-Kunden
Praxiserprobte Empfehlungen:
Folgende Empfehlungen haben sich bei Verbrauchern als besonders effizient wertvoll. Diese Erkenntnisse stammen aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern.
Guthabenauszahlungen fehlt
Verbraucher beschweren sich über Strogon, dass Guthaben nicht ausgezahlt wird. Folgen Sie diesen Hinweisen, um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen., um das Unternehmen zu mahnen und möglichst schnell an Ihr Geld zu kommen.
Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
Bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Betreff: Verspätete Guthabenauszahlungen
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x betrug mein Zählerstand (Nr. xxx) xxx Kwh.
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
Strogon kündigen / widerrufen
Leider verweigern einige Stromdiscounter die Kündigung, wodurch Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
Fehlerhafte Stromabrechnungen
Verbraucher beschwerten sich über verspätete und falsche Abrechnungen. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Auf dieser Seite stelle ich ein Berechnungstool bereit und gebe Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler finden und wie Sie sich wehren. Ein Fehler ist z.B., wenn falsche Zählerstände angesetzt werden.
Neukundenbonus verweigert
Wählen Sie die Begründung für die Bonusverweigerung aus und folgen Sie den Empfehlungen.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Strogon
Bitte kontaktieren Sie Strogon nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ENSTROGA AG – Neustr. 1 –
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 0228 – 929 535 55
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Strogon gibt es viele Beschwerden. Gegen Strogon klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Strogon als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Strogon eine arrogante und rafinierte Firma.
Die nutzen Menschen ohne Deutschkenntnisse hoffnugslos aus.
Seit einem Jahr Neukundenbonus im Verzug aber einen Tag nach Zahlungsfrist obwohl verhandelt wird
schalten sie Inkassobüro ein.
Wenn ich mal im Berlin bin dann besuche ich den Verein.
Vielen Dank für die Hilfe und die Musterbriefe. Ich war nach langem hin und her jetzt erfolgreich.
Ich habe die Mitteilung erhalten, dass Strogon von ENSTROGA übernommen wurde. Außerdem wurden die Preiserhöhungen sowie die Erhöhung der Abschlagszahlung zurückgenommen. Auch die Vertragsverlängerung bis zum 23.02.2023 wurde auf die reguläre Vertragslaufzeit geändert. Das Sonderkündigungsrecht wurde nicht gewährt. Es bedurfte allerdings 3 Widersprüchen bis das geklärt war. Die Aufhebung der Einzugsermächtigung wurde sofort akzeptiert. Ansonsten wurde ich gar nicht informiert und musste mir die jeweiligen Änderungen über das Kundenportal ansehen. Wobei auch hier immer das gleiche Schreiben zur Preisinformation vom 24.12.2021 verwendet wurde und nur minimale Veränderungen vorgenommen wurden. Leider hatte ich den Vertrag ab 01.07. abgeschlossen, so dass ich den Vertrag zum 30.06.2022 erst kündigen konnte. Die Bestätigung habe ich erhalten. Ich hoffe, dass dies damit abgeschlossen ist. Ich weiß mit Sicherheit, dass NIE wieder ein Billigstromanbieter in Frage kommt.
Hallo.
Die Strogon GmbH ist im Dezember 2021 mit der Enstroga AG verschmolzen !!
Jeder Gläubiger, der aufgrund der Verschmelzung mit dem Verlust seiner Forderung rechnen muss, kann beim Gericht einen Antrag auf Sicherheitsleistung stellen. Da sowohl die Enstroga Ag als auch die Strogon GmbH vielen Kunden bzw. ehemaligen Kunden Ihren Guthaben nicht auszahlen bzw. nicht ausgezahlt haben, besteht durchaus die Vermutung, dass die wirtschaftliche Lage der beiden Gesellschaften schlecht ist und durch die Verschmelzung ggf. ein „Totalverlust“ entstehen kann.
Das Gerücht habe ich auch bereits gehört.
Bei einer Verschmelzung bleiben die Guthabenansprüche erhalten.
Ob die wirtschaftliche Lage eines oder beider Unternehmen sich dadurch verschlechtert kann ich nicht abschätzen.
Alle Geschädigte sollten bitte beachten , dass die Strogon GmbH mit Verschmelzungsvertrag vom 9.12-2021 mit der EnStroGa AG mit Sitz in Berlin verschmolzen wurde.
Alle Gläubiger sollten die bekannt 6-Monatsfrist kennen und beachten. Die Eintragung im HR erfolgte am 14-12-2021.
am 31.12.2021 bekam ich eine email wo im betreff ende der belieferung…
am 23.102021 kam per mail eine änderung der monatlichen zahlbeträge statt 144 euro soll ich 159 euro bezahlen was ich auch ohne mosern gemacht habe … aber das jetzt so eine mail kommt haut mich irgendwie um …
nach weihnachten bekam ich post vom stromnetz berlin und konnte mit dem brief nicht wirklich etwas anfangen aber als die mail von strogon am 31.12 kam ergab alles einen sinn
hänge heute den ganzen vormittag bei strogon in der warteschleife
ich hatte so ein theater vor einigen jahren schonmal mit care energy meine abschläge habe ich bis heute nicht zurück bekommen und soll an vattenfall 2500 euro bezahlen weil die mich in der zeit mit strom beliefert haben was ich aber nicht wusste und auch erst 9 monate später erfahren habe das ich kein strom mehr von care energy bekomme wo ich meine monatlichen abschläge immer brav hin überwiesen habe … das sind alles solche verbecher in meinen augen
ich bin stinksauer und fühle mich regelrecht verarscht
ich weiss nicht was ich jetzt machen soll.
am 30.12.21 wurde der nbormale abschlag überwiesen
ich kann jetzt nur hoffen das die dort wenigstens so korrekt sind und mir das geld zurück überweisen
sorry für fehler in der rechtschreibung meine wut und verzweiflung haben einfach drauf los getippert
Hallo y.s,
mir erging es ähnlich, im Oktober ebenfalls per Mail die Info über eine gewaltige Abschlagserhöhung von Strogon, am 24.12.2021 ein Brief des Netzbetreibers Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH mit der Bitte, den Zählerstand zwecks Wechsel des Stromanbieters (von Strogon zu EnStroGa) zu melden. (Habe weder von Strogon eine Kündigung erhalten, noch selbst gekündigt, geschweige denn einen neuen Vertrag mit EnStroGa abgeschlossen.) Die telefonische Nachfrage bei MITNETZ ergab lediglich, dass Strogon dem Wechsel zu EnStroGa zugestimmt hat.
Das Kundenportal von Strogon war schon am 24.12.2021 offline wegen angeblicher Wartungsarbeiten. Gut, also notgedrungen Hotline angerufen. Nach langer Wartezeit doch einen sehr freundlichen, aber seltsamen Herrn, der auffällig lustig war („Wechsel, na das ist doch fabelhaft, fabelhaft!“) an die Strippe bekommen, der sich um das Problem kümmern wollte. Am 31.12.2021 dann die Aufforderung von Strogon zur Zählerstandübermittlung wegen Ende der Belieferung und zwar über das Kundenportal, welches ja noch immer offline war. Den Zählerstand habe ich dann über das Kontaktformular von Strogon übermittelt und erneut um Klärung gebeten. Null Reaktion.
Heute habe ich es nun nochmals mit dem Kundenportal probiert. Es erfolgt jetzt eine automatische Weiterleitung zum EnStroGa-Kundenportal, da kann ich mich mit der Strogon-Kundennummer auch anmelden. Habe sofort die Zahlungsweise auf Rechnung umgestellt.
Seit 01.10. bin ich über check 24 bei Strogon.Das Angebot war letztes Jahr , mein Sonderkündigungsrecht vom Voranbieter wurde nicht akzeptiert. Nicht Böses geahnt, am 27.09. bekomme ich eine Mail über 97€ Abschlag monatlich. Letzten Freitag in den Abendstunden kommt eine Mail , das mein Abschlag auf 150 € erhöht wird. Die Einkaufenerekosten sind gestiegen und tolle Milchmädchenrechnung mit Drohungen ich hätte dieses Jahr so wenig bezahlt . Die haben überhaupt nicht gemerkt , das ich erst 3 Wochen im Vertrag bin. Sofort mail geschrieben, keine Antwort. Fernmündlich nur besetzt. Einloggen nicht möglich.
Was nun , Lastschrift zurückholen bis Kommunicationsbereitschaft… besteht Grüsse aus Cadenberge
Hi Jürgen,
ich habe eine ähnliche Situation. Mein Abschlag wurde von 68€ auf 109€ erhöht. Ohne das sich die Kosten pro kWh oder der Grundpreis geändert hätten. (Auf der Website einsehbar unverändert.) Ich habe eben mit der Hotline telefoniert. Leider geht die Hotline nicht auf das eigentliche Problem ein. Die tun so, als würden Sie den Zusammenhang zwischen Preis und Abschlag nicht verstehen.
Das erste Gespräch wurde noch mal gehalten und dann in der Pause von denen einfach beendet. Im zweiten Gespräch konnte meinen Abschlag dann auf 97€ reduziert werden. Immer noch viel zu viel. Ich werde jetzt die Vorlage mit dem Wiederspruch gegen die Abschlagserhöhung hinschicken.
Login auf der Website ging bei mir Problemlos.
Hi Gunnar, ich schreibe jeden Tag mindestens eine Mail bis jetzt ohne Reaktion. Ich habe nicht die Absicht die Firma zu sanieren, bleibt wahrscheinlich nur das Sonderkündigungsrecht. ich habe nicht erwartet durch check 24 in so eine Situation tzu kommen. Superwerbung
Da mein aktueller Vertrag bei STROGON nur bis 31.10.21 läuft, habe ich nach der erhaltenen Tariferhöhung mit Sonderkündigungsrecht bereits zum 31.10.21 gekündigt und mich um einen anderen Anbieter bemüht (ab 01.11.21). Mein Antrag wird dort auch schon bearbeitet. Komischerweise erhielt ich von STROGON eine E-Mail mit dem Kündigungstermn 05.11.21, wobei das Datum nicht passt. Nun habe auch ich habe das Kündigungsschreiben von STROGON zum 20.01.21 erhalten. Ich bemühe mich nun bei meinem neuen Anbieter bereits ab 21.10.21 versorgt zu werden Ich hoffe, dass das klappt. So ein Gebahren eines Stromabnieters habe ich noch nicht erlebt.
Guten Morgen,
STROGON hat mir heute Nacht per Mail meinen Vertrag zum 20.10.2021 ohne
Angabe von Gründen gekündigt. Ist das rechtmäßig?
Beste Grüße
W. Kuhn
Kann mich nur anschließen: Strogon nie wieder, das erscheint mir nicht Gesetzeskonform.
Der Anbieter gewährt mir keinen Zugang zum Kundenportal. Ich habe trotz mehrfacher Aufforderung keine Infos zu meinen Abschlagszahlungen und Verbrauch. Daraufhin habe ich die Abschläge nicht mehr bezahlt. Es kam ein Inkasso-Schreiben. Daraufhin habe ich nochmal 70 EUR zusätzlich bezahlt, dass die Sache nicht eskaliert. Aus beruflicher Eingebundenheit wollte ich das Thema vom Tisch haben. Inzwischen ist das Portal ganz abgeschaltet. Wenn ich eine Abrechnung haben möchte, dann würde das 25EUR kosten!!! Ich wollte nur eine Info zu meinem Kundenkonto, das ich nirgendwo einsehen kann. Auch Abschläge etc. kann man nicht ändern.
Ich habe Strogon aufgefordert die Abgrenzung für den 2020er Verbrauch mit der gesetzlichen MwSt. abzugrenzen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der MwSt.-Satz genommen wird, der am Endabrechnungstag gültig ist! Also 03/2021 und 19%. Das geht gar nicht. Vielleicht streite ich das Ding wirklich gerichtlich aus.
In jedem Fall ist der Vertrag nun gekündigt. Ein halbes Jahr werde ich mir das leider noch antun müssen. An jeden der darüber nachdenkt zu Strogon zu wechseln….LASST ES!!!!
Hallo, wir haben fälschlicherweise eine Mahnung erhalten. Da wir uns dann im kundenbereich nicht einloggen konnten, haben wir eine Email verfasst. Ein paar Tage später kam Folgendes :
Sehr geehrter Herr XY
es fällt uns nicht leicht, Sie heute darüber zu informieren, dass wir die Belieferung mit Strom in Ihrem Tarif Fest Plus nicht aufrechterhalten können.
Für Bonuskunden hat dies keinen negativen Anspruch auf ihren Neukundenbonus!
Die Versorgung mit Strom durch uns wird vorübergehend in Ihrem Gebiet zum 20.10.2021, 24.00 Uhr, eingestellt.
Logindaten haben wir jedoch nicht erhalten..
Gruß
Hallo,
hier noch ein negativer Erfahrungsbericht zu Strogon:
Ich wurde bis zum 8.2.19 von Strogon mit Gas beliefert, danach bin ich zu einem anderen Anbieter gewechselt. Vor einer Woche sah ich nochmal meine Unterlagen durch und stellte fest, dass ich von Strogon gar keine Abschlussrechnung hatte. Auf meine Email an den Kundenservice im November 2019 schickt mir Strogon diese zu. Die Endabrechnung war datiert auf den 11.06.19, also schlappe 4 Monat nach Belieferungsende. Laut dieser sollte ich eine Erstattung i. H. v. EUR 437,90 erhalten innerhalb von 30 Tagen, das hieße bis zum 11.07.19. Immerhin hatte Strogon den 15prozentigen Neukundenbonus korrekt einbezogen. Leider war aber auf meinem Konto nirgends der Geldeingang zu verzeichnen. Also wieder Email geschickt. Darauf antwortete Strogon lapidar, dass man mir das Geld in den nächsten Tagen überweisen werde. Nach 3 Tagen war das Geld auch korrekt auf meinem Konto eingegangen.
Ich bin sehr enttäuscht von Strogon. Man hat sich noch nicht mal für den „Fehler“ entschuldigt und sein Bedauern ausgedrückt. Und 437 EUR sind schon eine Menge Geld. Ich werde dort wahrscheinlich nie wieder Kunde werden… Holzauge sei wachsam!
Zwei Mal über Abo Alarm gekündigt! Strogon ist frech und unmöglich. Jahresabrechnung konnte nicht mal verglichen werden, da ich nicht mal eine bekommen habe. Strogon fordert Mahngebühren für Monat Juli obwohl der noch nicht mal rum ist! Der totale Chaos Haufen da arbeiten nur Ausländer die einen teilweise nicht mal verstehen ??♂️. Hab rechtzeitig gekündigt und deshalb bekommen sie nichts mehr! Zusagen von Mitarbeitern werden nicht eingehalten und ignoriert. Absolut nicht zu empfehlen diese Firma.
Zwei Mal über Abo Alarm gekündigt! Strogon ist frech und unmöglich. Jahresabrechnung konnte nicht mal verglichen werden, da ich nicht mal eine bekommen habe. Strogon fordert Mahngebühren für Monat Juli obwohl der noch nicht mal rum ist! Der totale Chaos Haufen da arbeiten nur Ausländer die einen teilweise nicht mal verstehen ??♂️. Hab rechtzeitig gekündigt und deshalb bekommen sie nichts mehr! Zusagen von Mitarbeitern werden nicht eingehalten und ignoriert.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
auch ich bin Opfer der Strogon AG geworden. Leider bin ich nur per Zufall auf die E-Mail von November 2018 gestoßen, dass sich meine Grundgebühr von 7,20 € auf 20 € ab dem 1. Mai erhöht. Nun ist aber leider schon Juni. Kann ich den Vertrag trotzdem kündigen?
Freundliche Grüße,
Dennis Polster
Von 2017 bis 2019 war ich Kunde von Strogon (Strom). Abgesehen von einigen unerfreulichen Kleinigkeiten (forciertes Inkasso, dubiose Forderungen, unübersichtliche interne Verrechnungen) ist mir aufgefallen, dass es bei Abrechnungen zur Vermischung von Brutto- und Nettopreisen gekommen ist mit ca. 500€ zu meinem Nachteil. Jeder Strogon Kunde sollte seine Endabrechnungen daraufhin genau überprüfen.
Hallo,
auch ich möchte mich hier mit einreihen, denn auch ich bin Strogon „Opfer“ geworden.
Wie in einigen Beiträgen weiter oben mehrmals erwähnt wurde, habe ich mich über den gleichbleibenden Preis im 2. Jahr gefreut, denn eine Info über eine Preiserhöhung kam nicht.
Vor drei Tagen erhalte ich dann die Endabrechnung. Über 800 Eur Nachzahlung, aufgrund zweier Preiserhöhungen.
Ich habe direkt Widerspruch eingelegt und fristlos gekündigt sowie um einen Nachweis gebeten, aus dem hervorgeht, dass die Info über die Preiserhöhungen an mich versendet wurde. Dieser Nachweis kam in Form zweier PDF- Dateien, die als email an mich versendet wurde. 1. email kam im November 2016! mit der Ankündigung der Erhöhung für Oktober 2017! Betreff: Verbesserter Service- Anpassung Ihrer Preise, dann eine lange Textnachricht und im letzten Abschnitt versteckt die neuen Preise… Die zweite Preiserhöhung, auch als email war im Betreff als „servicestark und zukunftsicher- Vertragsinfo“ gekennzeichnet. Wieder langer Text und ganz unten die neuen preise, die von 22 Cent auf 37 Cent gestiegen sind.
Beide Preiserhöhungen habe ich per email nicht erhalten! Gelöscht habe ich sie nicht, sie sind auch nicht im Spam gelandet.
Ich werde, sollte sich bis dahin keine Einigung ergeben, in 4 Wochen die Schlichtungsstelle einschalten.
Gibt es eventuell einen Tip, was ich noch tun kann? Hätte ich die Preiserhöhungen erhalten, hätte ich sofort gekündigt…
Kontaktieren Sie mich einfach via mrmoeschler(at)gmail.com und fügen Sie das Anschreiben bei. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.
Sehr interessant, was ich da so alles leider erst zu spät gelesen habe.
Auch ich war entsetzt über das Geschäftsgebahren der Firma Strogon.
Mein Vertrag ist inzwischen ausgelaufen. Mein Problem war der Bonus der mir nach 3 Monaten nach Vertragsbeginn zugesagt wurde.
Ich musste ihn drei mal anmahnen bis etwas überwiesen wurde. Dann natürlich nicht der vollständige Betrag. —Also wieder mahnen. Ist dann trotzdem noch eingegangen, nachdem sie wahrscheinlich gemerkt haben – der Kunde läßt nicht locker –
So krass ist mir das seither noch nie passiert, obwohl ich jährlich meine Verträge wechsle.
„Strogon“ ist m. E. völlig unseriös. Über Verivox zu Strogon wechseln wollen. Mitteilung von Verivox, die Unterlagen wurden durch uns geprüft und an Strogon weitergeleitet. Sie werden von Strogon in den nächsten 4 Tagen die Vertragsunterlagen erhalten. Nach meinem Urlaub, rd. 20 Tage nach diesem Schreiben immer noch keine Nachricht von Strogon. Anruf bei Strogon: Angeblich auf Grund hoher Neubestellungen dauere die Bearbeitungszeit etwas länger als gewöhnlich. Aber ich würde spätestens in 3-4 Tagen die Vertragsunterlagen erhalten. Nach 8 Tagen erneuter Anruf bei Strogon. Jetzt folgende Aussage: Bei dem Wechselprozess hätte es einen internen Systemfehler gegeben. Ich sollte doch bitte noch mal einen Wechsel über Verivox vornehmen. Na klar, mittlerweile hat sich der Preis bei Strogon um rd. 25% erhöht. Da könne man leider nichts machen. Meiner Meinung nach hauen die Angebote raus und wenn sich die Preise an den Gas- oder Strombörsen erhöhen werden die Anträge nicht angenommen. Solche Läden mit diesen Praktiken sind einfach ein Ärgernis.
Im nachhinein bin ich bin ich aber froh, dass ich mit diesem Laden kein Vertragsverhältnis habe.
Dieter Schnelle
Hallo,
auch ich habe schlechte Erfahrungen mit Strogon gemacht. Im August 2018 gab es in einer sehr langen Email einen Text über Service und Innovationen. Im letzten Absatz versteckt stand dann, dass man die Grundgebühr für Gas von monatlich 7,52 € auf 25 € ab Dezember erhöhen wird. Wenn man nicht aufmerksam liest, übersieht man dieses!! Glücklicherweise gabe es im Oktober noch eine AGB Änderung, so dass ich ein Sonderkündigungsrecht hatte und eine Kündigung eingereicht habe zum 31.12.2018. Nach Erhalt meiner Abschlussrechnung habe ich mich gefragt, wieso ein Monat mit 25 Euro Grundgebühr berechnet wird. Erst durch Recherche in alten EMails bin ich zu der August EMail gelangt. FINGER WEG! Das ist Kundenverarsche!
Haben Sie sich gegen die versteckte Preiserhöhung gewehrt? Wie hat das Unternehmen reagiert?
Bin leider auch ein Kunde von strogon und habe folgendes zu berichten leider hatte ich vorigen Monat etwas wenig Geld und konnte meinen Abschlag nicht zahlen 4 Tage später bekam ich eine mahnung die ich Ernst nahm und am 1,5 . 2018 sofort überwiesen haben (94 €) ich dachte mir ok Feiertag Wird 2 Tage später drauf sein .
Ich rief bei strogon an und am 4.5 war das Geld auf dem kundenkonto . 2 Tage später bekam ich einen Brief von einem inkasso unternehmen und solle jetzt 145 € an strogon zahlen was in meinen Augen leider Gottes nicht rechtens ist
Was soll ich machen ?
Hallo und guten Abend,
ich habe einen ähnlichen Fall bezüglich einer Gutschrift über 614 Euro von Strogon.
Die Frist der Rücküberweisung ist inzwischen verstrichen. Ich habe also jetzt eine
letzte Frist von 14 Tagen gesetzt. Ich hätte jetzt nur gern mal gewußt, was eine Beschwerde
auf reclabox ist. Was bedeutet reclabox??
Vielen Dank und freundliche Grüße
Donald Scheffler
Auf der Seite RECLABOX können Sie eine öffentliche Beschwerde schreiben. Die Unternehmen reagieren i.d.R. auf diese Beschwerde, weil sie negative Kundenmeinungen im Internet gerne vermeiden möchten.
Schauen Sie sich am besten mal diese Beschwerde über Strogon an, damit Sie eine ungefähre Vorstellung bekommen, was zu tun ist.
Hallo,
Ich bin (leider) Kunde bei Strogon, allerdings nicht für Strom, sondern für Gas.
In der ersten Vertragsperiode lief alles einwandfrei. Und zu meiner Verwunderung habe ich zum Ende meiner ersten Vertragsperiode keinerlei Schreiben von Strogon erhalten. Befürchtet hatte ich eine Preiserhöhung, aber es kam keine.
„Prima“ dachte ich, denn damit verlängert sich der Vertrag um weiter 12 Monate zu den bisherigen Konditionen.
Ungefähr fünf Wochen nach der ersten Vertragsperiode erhielt ich meine Jahresabrechnung für die erste Vertragsperiode. So weit, so gut.
Stutzig machte mich allerdings, dass ich ab April 2018 einen um 60% höheren monatlichen Abschlag zahlen sollte. Zwei meiner Anfragen zu diesem höheren Abschlag wurden nur „ausweichend“ beantwortet: Man hätte meinen aktuellen Tarif überprüft und mache mir jetzt noch einmal ein günstigeres Angebot. Per Einschreiben habe ich dann eine Bestätigung meines bisherigen Tarifs eingefordert und die sofortige Kündigung ausgesprochen, für den Fall, dass sich der Preis erhöht hat.
Daraufhin hat mir Strogon mitgeteilt, dass mein Arbeitspreis ab der zweiten Vertragsperiode nun 7,00 ct/kWh betragen würde. Das entspricht einer PREISERHÖHUNG um 87% !! Die sofortige Kündigung wurde mir ohne Angabe von Gründen verweigert.
Ich habe inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Falls Strogon nicht einlenkt, wird das gerichtlich am Ende der zweiten Vertragsperiode geklärt.
Deshalb: Von Strogon als Gasversorger kann ich nur ABRATEN.
Immerhin habe ich auch etwas dazugelernt: Ab jetzt werde ich meine Verträge grundsätzlich bereits wenigen Monate nach Vertragsanfang kündigen. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist 4…8 Wochen (je nach Vertrag und Anbieter). Wenn es bis dahin noch 3…8 Monate sind, dann hat man „alle Zeit der Welt“ und zur Kündigung reicht dann ein einfacher Brief, oder eine Email: Kündigung zum Vertragsende, sowie Aufforderung zur Bestätigung von Kündigung und Kündigungstermin innerhalb von 4 Wochen.
Erst wenn die Kündigung unbeantwortet bleibt, oder wenn es zeitlich „eng“ wird, sollte man sicherheitshalber die Kündigung per Einschreiben (Einwurf) durchführen.
Und nur wer die Kündigungsbestätigung erhalten hat, der hält „alle Trümpfe“ in der Hand. Er kann sich 4…6 Wochen vor Vertragsende in aller Ruhe nach einem günstigen Angebot umschauen, entweder beim selben Anbieter, oder bei einem anderen Anbieter. Mit dieser Vorgehensweise lebt sich’s besser, denn als „Bestandskunde“ wird man häufig „gemolken“.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Erfahrungsbericht!
Ich teile Ihre Einschätzung, dass Verträge deutlich vor Vertragsende gekündigt werden sollten, damit man – wie Sie richtigerweise sagen – „alle Trümpfe“ in der Hand hat. Wenn Sie dann noch die richtigen Strom- bzw. Gasanbieter wählen, werden Sie zukünftig Geld sparen und Ärger vermeiden.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und deshalb einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Für alle Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung haben biete ich meine Unterstützung an, sodass Sie auch ohne Zusatzkosten zu Ihrem Recht kommen. Denn eine 60%ige oder gar 87%ige Preiserhöhung ist nicht zulässig. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.
Hallo,
zunächst möchte ich mich recht herzlich für die sehr guten Informationen auf Ihrer Hompage.
Mit dem Stromanbieter Strogon habe ich folgende Erfharung gemacht:
Mein Vertag bei Strogon endete am 26.12.2017, die Abrechnung habe ich am 10.02.2018 (also noch siebeneinhalb Wochen) erhalten. Gemäß Abrechnung habe ich ein Guthaben von über 500,00 €. Das Guthaben wurde Stand 12.03.2018 noch nicht ausgezahlt. Auf eine E-Mail von mir hat Strogen bisher nicht reagiert. Für mich stellt sich die Frage, wie ich hier weiter vorgehen soll. Hat jemand die gleichen Erfahrungen mit Strogon gemacht ?
Die Auszahlung muss unverzüglich oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden. Da über ein Monat vergangen ist, empfehle ich dem Stromanbieter eine 14-tägige Frist (z.B. 28.03.2018) zusetzen.
Die Erfahrungen anderer Verbraucher mit nicht ausgezahltem Guthaben (siehe hier) zeigen, dass einige Stromanbieter nicht darauf reagieren. Es bietet sich bei Überschreiten der Frist an, eine Beschwerde auf reclabox zu schreiben. Wenn auch darauf nicht reagiert wird, sollten Sie die Schlichtungsstelle einschalten. Voraussetzung ist, dass der Stromanbieter 4 Wochen nach erstmaliger Beanstandung das Problem nicht lösen konnte. Die Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos.
Auch wenn es ein wenig Zeit dauert, wenn Sie am Ball bleiben und diese Schritte durchführen, werden Sie Ihr Guthaben auch bei strogon früher oder später bekommen.