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empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Die besten Preise
Ich weiß, wo Sie die besten Preise finden und ich habe auch Zugriff auf Sondertarife.
geringes Insolvenzrisiko
aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur
kundenfreundliche AGBs
keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten
Verbraucherfreundlichkeit
Als Energieexperte kenne ich die Anbieter, die häufig Probleme bereiten. Vor diesen Anbietern beschütze ich Sie.
Details zu diesen Kriterien entnehmen Sie bitte den FAQ unten auf der Seite
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anbieterwechsel. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl)
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
FAQs zu Strom- und Gasanbieter wechseln
Die erzeit von mir empfohlenen Anbieter finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Nach folgenden Kriterien wähle ich aus:
Preis
Natürlich ist der Preis ein sehr wichtiges Argument. Die günstigsten Preise werden meiner Erfahrung nach auf Verivox derzeit angeboten. Aber Vorsicht: Ganz oben sind häufig kleine Unternehmen, die riskanter handeln und oft negativ aufgefallen sind.
Verbraucherfreundlichkeit
Ich warne vor Anbietern, die negativ auffallen. Das sind häufig kleinere Anbieter, die aggressiv am Markt tätig sind. in der Energiekrise 2021-2023 haben die z.B. Kunden rausgeschmissen oder sehr verbraucherfeindlich gehandelt.
Kein Anbieter ist perfekt. Auch die von mir empfohlenen Anbieter machen Fehler und in einigen Fällen sind diese negativ aufgefallen. Aber dies ist die Ausnahme.
Solvenz
Ein großes Ärgernis besteht darin, wenn Anbieter pleite gehen oder in finanzielle Schieflage geraten. Auch dies ist in der Energiekrise 2021-2023 häufiger der Fall gewesen.
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Schritt 1: Tarifrechner verwenden
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund rate ich Ihnen den oben angeführten Tarifrechner zu verwenden. Achten Sie dabei auf folgende Eingaben:
Schritt 2: PLZ und Verbrauch eintragen
Geben Sie Ihren Vorjahres-Stromverbrauch ein. Nach meiner Einschätzung fallen die Verbrauchsvorschläge der Tarifrechner häufig zu hoch aus, woraus unnötigerweise zu hohe Abschlagszahlungen resultieren können.
Schritt 3: Zur Auswahl des passenden Anbieters
Wählen Sie den günstigsten meiner empfohlenen Anbieter aus. Vermeiden Sie kleine Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Einmaligen Bonus sind einberechnet: Ich empfehle alle Boni einzuberechnen, wenn Sie beabsichtigen Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Wenn Sie allerdings sich langfristig an einen Stromanbieter binden möchten, dann sollten Sie einen Tarif finden, der nicht nur im ersten Jahr, sondern dauerhaft günstig ist. In diesem Fall empfehle ich Ihnen unter „Weitere Einstellungen“ den entsprechenden Haken zu entfernen.
Preisgarantien, Vertragslaufzeiten: Die Preisgarantie sollte die Vertragslaufzeit abdecken, damit der Stromanbieter die Preise nicht kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann. Zu empfehlen ist eine Vertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten. Dies habe ich im Tarifrechner für Sie voreingestellt. Voreingestellt ist auch, dass die Verträge sich um bis zu 12 weitere Monate verlängern können. Wenn Sie eine monatliche Kündbarkeit wünschen, können Sie dies unter „optionale Einstellungen“ vornehmen. Mit dieser Einschränkung werden die Tarife allerdings häufig teurer.
Paket-Tarife, Kaution, Vorauskasse sind deaktiviert: Derartige Tarife sind nicht empfehlenswert. Daher habe ich Ihnen im obigen Tarifrechner deaktiviert. Ich empfehle diese und weitere Einstellungen nicht zu ändern. Paket-Preise sind kritisch zu sehen: Wenn Sie weniger verbrauchen, dann gibt es i.d.R. kein Geld zurück. Wenn Sie mehr verbrauchen, steigen die Stromkosten stark an. Zudem beschwerten sich Verbraucher bereits, dass Stromanbieter bei Umzug die gesamte anstatt einer anteiligen Strom-Menge in Rechnung stellen. Paket-Preise sollten nur Kunden wählen, die Ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können und keinen Umzug planen. In den aller seltensten Fällen dürften Verbraucher mit Hilfe von Paketpreisen ihre Stromkosten senken können, daher rate ich von Paket-Tarifen grundsätzlich ab. Vorauszahlungen und Kaution sind kritisch, weil im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld verloren gehen kann. Dies war z.B. bei Teldafax und Flexstrom der Fall.
Bei Bonus-Tarif: Wechseln Sie jährlich!
2 von 3 Verbrauchern wählen einen Bonus-Tarif (Umfrage auf dieser Seite 09/2019 bis 05/2021). Häufig können Verbraucher dadurch 50 € bis 200 € jedes Jahr zusätzlich sparen.
Bonus-Verträge haben ein schlechtes Image, weil einige Anbieter die Auszahlung mit kreativen Tricks verhindern. Wenn Sie jedoch meinem Tipp 1 befolgen, bleibt Ihnen dieser Ärger erspart. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig Sie beabsichtigen, Ihren Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie Verträge mit Bonus ab, um zusätzliche 50€ bis 200€ pro Jahr zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur Verträge mit 12-monatiger Vertragslaufzeit wählen und stets früh und selber kündigen (Tipp 4). Denn wenn Sie die Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist um ein Jahr. Da Sie den Bonus nur für das erste Jahr erhalten, ist das zweite Vertragsjahr sehr teuer. Beispiel: Bei einem Strom-Verbrauch i.H.v. 2.500 kWh können Sie mit einem Bonus-Tarif oft 130 € zusätzlich sparen. Ihr Bonus beträgt häufig ca. 300€. Daher ist Ihr 2. Jahr ca. 170€ teurer. Wenn Sie den Tarif nicht jährlich wechseln wollen, ist somit ein Tarif ohne Bonus ab dem 2. Jahr günstiger.
Prämien- und Bündelangebote (Waschmaschine, Handy etc.) sollten Sie hingegen nicht wählen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale, weil diese teuer sind: „Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.“ (Quelle)
2. Achten Sie nicht nur auf den Preis – vermeiden Sie riskante und verbraucher-un-freundliche Anbieter
Strom- und Gasanbieter, die den Bonus verweigern, Preise versteckt erhöhen oder Pleite gehen (Flexstrom, Teldafax, CareEnergy, BEV) verunsichern die Verbraucher. Anstatt Geld zu sparen, verlieren die Kunden viel Geld.
In meiner Umfrage auf dieser Seite (09/2019 bis 05/2021) waren 69% Opfer eines Strom- oder Gasanbieters. Dies zeigt, dass Probleme mit dem Energieanbieter weit verbreitet sind.
Aus diesem Grund beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und erstelle u.A. meine AGB-Studie und fasse Service-Tests zusammen.
Der beste Schutz vor diesem Ärger ist meiner Erfahrung nach, die von mir empfohlenen Anbieter zu wählen und jene Anbieter mit verbraucher-un-freundlichen AGBs und schlechtem Service zu meiden. Lesen Sie sich zudem die Schreiben vom Energieversorger durch, ob eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Ferner erachte ich es als besonders wichtig, jene Anbieter zu wählen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Da die Jahresabschlüsse der Anbieter nicht immer verfügbar und oft veraltet sind, ziehe ich als Kriterium für gute Solvenz das Eigentum an Infrastruktur (insb. in Form von Strom- und Gas) heran. Unternehmen, die Eigentum an Strom- und Gasinfrastruktur haben, erhalten aufgrund der Anreizregulierung eine regulierte Verzinsung auf das Kapital i.H.v. ca. 4%. Einnahmen sind somit gesichert und können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Endkundengeschäft dienen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Unternehmen insolvent gehen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass ein Stadtwerk bereits pleite gegangen ist. Siehe hierzu auch diese Anmerkungen zu Insolvenzrisiko.
3. Kündigen Sie selber und möglichst frühzeitig
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, dann kündigen Sie selber und frühzeitig. Häufig wird erzählt, dass der zukünftige Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Dies ist zwar richtig, aber zu häufig geht etwas schief, z.B. wenn der Anbieter einen Fehler macht oder Sie als Kunden ablehnt. Sie tragen dann die Zusatzkosten, wenn sich Ihr Vertrag beim alten Anbieter unfreiwillig verlängert. Folgen Sie daher diesen Hinweisen. Kurz zusammengefasst:
Kündigen Sie per E-Mail am besten kurz nach der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Kündigungsfrist. Wenn Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten, dann sollten Sie vorsichtshalber per Einschreiben/Einwurf kündigen. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie Kündigungsvorlagen für E-Mail und Einschreiben.
4. Wechseln Sie 3 bis 4 Monate vor Vertragsende
Wenn Sie >6 Monate im Voraus wechseln, ist die Gefahr groß, dass Sie Ihr gewünschter Anbieter ablehnt oder die Preise sich erhöhen. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie in die teure Ersatzversorgung fallen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn Ihr gewünschter Anbieter Sie als Dauer-Wechsler einstuft und Sie daher ablehnt. Der ideale Zeitpunkt ist somit 3 bis 4 Monate vor Vertragsende.
Ein weiterer Vorteil bei einem Wechsel 3 bis 4 vor Vertragsende ist, dass Sie den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen können. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen.
5. Filter: Wählen Sie keine Paket- und Vorkasse-Tarife
Seit den Pleiten von Teldafax und Flexstrom warnt die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest vor Tarifen mit Vorkasse und Paketpreisen.
Tarife mit Vorkasse bergen das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz Ihre ganze Anzahlung verloren geht. Sie sollten einen solchen Tarif nur abschließen, wenn Sie z.B. einen Schufa-Eintrag haben und ohne Vorauszahlung Ihren Grundversorger nicht wechseln können. Achten Sie aber dann auf meine Empfehlungen, um zu insolvenzsichereren Anbietern zu wechseln (Tipp 1 und **).
Bei Tarifen mit Paketpreisen verpflichten Sie sich, z.B. 3.500 kWh im Jahr abzunehmen. Verbrauchen Sie mehr, wird es teuer. Verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Nur wenn Ihr Verbrauch sehr stabil und ein Umzug ausgeschlossen ist, könnte sich diese Vertragsart für Sie lohnen. In den allermeisten Fällen lohnt sich so ein Vertrag nur für den Stromanbieter!
a) Meiden Sie Anbieter mit vielen Verbraucherbeschwerden
Eine Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) sehen insb. eine hohe Anzahl an Verbraucherbeschwerden als Warnzeichen für eine drohende Insolvenz: „Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.“ (Quelle)
Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation aus der Studie von A.T. Kearney (2012): Einige Strom- und Gasdiscounter versuchen mit aggressiven Preisen auf den Vergleichsportalen schnell zu wachsen. Dies ist teuer, weil die niedrigen Preise für hohe Verluste im ersten Jahr sorgen und hohe Provisionen an die Vergleichsportale zahlen. Die Studie von A.T. Kearney vermutete, dass einige dieser Anbieter versuchen werden, die Verluste des ersten Jahres durch verbraucher-un-freundlichen Maßnahmen zu kompensieren: versteckte Preiserhöhungen, Guthaben wird nicht ausgezahlt, Probleme bei Kündigungen, Bonusverweigerung etc. Dieses verbraucherfeindliche Verhalten bleibt natürlich nicht unbemerkt. Früher oder später werden die Kunden dem Anbieter weglaufen. Dieser Kundenschwund wird erneut durch aggressive Preise auf den Vergleichsportalen kompensiert. Die Gefahr besteht nun, dass die Strom- und Gasdiscounter in einen Teufelskreis geraten und nicht mehr herauskommen. Dies hat sich bei den letzten großen Insolvenzen von Energieanbietern (z.B. BEV) gezeigt.
b) Wählen Sie solide Unternehmen mit viel Eigenkapital oder mit Eigentum an lnfrastruktur
Die Strom- und Gasdiscounter, die bisher pleite gingen, hatten nicht viel Eigenkapital. Je weniger Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto schlechter können Verluste ausgeglichen werden. Ich empfehle Stadtwerke und konzerngebundene Anbieter, die über Eigentum an Netzinfrastruktur (z.B. Stromnetze, Gasnetze) verfügen. Diese Infrastruktur wirft aufgrund der Anreizregulierung kontinuierliche Gewinne ab und bei diesen Unternehmen liegt ein hohes Eigenkapital vor. Wenn die Anbieter, die ich empfehle, Verluste aus dem Strom- und Gasvertrieb machen, können sie es entweder durch die Gewinne aus dem Infrastrukturgeschäft oder durch das hohe Eigenkapital ausgleichen. Ferner schätze ich es als unwahrscheinlich ein, dass einer der großen Energiekonzerne seine Vertriebstochter insolvent gehen lässt. Der Image-Schaden wäre immens.
Bisherige Insolvenzen bestätigen diese Empfehlungen
Fakt ist: Bei den großen Firmenpleiten handelte es sich bisher junge, schnell wachsende Strom- und Gasdiscounter, die über kein Eigentum an Netzinfrastruktur verfügen: Teldafax, Flexstrom (2013), CareEnergy (2017), Enversum (2018), e:veen (2018) und BEV (2019).
Über diese Unternehmen gab es im Vorfeld der Insolvenzen stets zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Ich kenne kein Stadtwerk oder Konzerne mit Infrastrukturgeschäft (z.B. EnBW, Vattenfall, etc.), die Pleite gegangen sind.
Eigenschaften meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter möchten Ihre Kunden langfristig binden und mit guten Service überzeugen. Daher werden diese Anbieter verbraucherfreundliche AGBs haben und keine Fallen oder Mehrkosten dort verstecken, wie es einige Anbieter tun.
Bei verbraucherfreundlichen Anbietern sind Kunden zufrieden, insb. wenn sie keine Beschwerden haben (selbstverständlich machen auch diese Anbieter Fehler, aber diese sind an einer verbraucherfreundlichen Lösung interessiert). Diese Anbieter wollen auch mit einem guten Kundenservice überzeugen.
All dies wird sich auch in positiven Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen widerspiegeln. Allerdings warne ich davor, zu sehr auf die Kundenbewertungen der Vergleichsportale zu vertrauen, denn auch verbraucher-un-freundliche Anbieter können positive Bewertungen haben. Das liegt daran, weil die Kundenempfehlungen häufig wenige Monate nach dem Wechsel geschrieben werden und daher häufig nur die Wechselgeschichte widerspiegeln. Ob ein Stromanbieter unlautere Methoden, wie z.B. versteckte Preiserhöhungen oder eine verspätete Auszahlung von Guthaben angewendet hat, wird daher nur sehr selten in diesen Kundenrezessionen bemängelt. Aussagekräftiger wären daher Statistiken über Kundenbeschwerden.
Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre und weil diese den Verbrauchern sehr teuer zu stehen kamen, empfehle ich nur Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko. Unternehmen mit Eigentum an Netzinfrastruktur haben ein deutlich geringeres Insolvenzrisiko. Daher schränke ich meine Empfehlungen weiter ein.
Wenn Ihr Zähler für den gesamten Haushalt gilt und auch Ihr Kühlschrank über diesen einen Zähler läuft, dann brauchen Sie einen normalen Haushaltsstrom-Tarif.
Wenn Sie jedoch einen separaten Zähler für Heistrom, Wärmpepumpe haben, dann brauchen Sie für diesen einen speziellen Wärmepumpen- bzw. Heizstrom-Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, dann stellen Sie im Zweilef eine Tarifanfrage bei mir.
Von einigen Anbietern werden in deren AGBs eine Belieferung von Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Chipkartenzählern, Münzzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern etc. ausgeschlossen.
Sofern bei Ihnen eine dieser Besonderheiten vorliegen, könnte der Stromanbieter die Belieferung aufgrund dieser Besonderheit ablehnen. Bei einigen wenigen Stromanbietern besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen Vertragsbruch vorgeworfen wird, wenn bei Ihnen diese Besonderheiten vorliegen und der Vertrag dennoch zustande kam. Dieser Vorwurf ist rechtlich allerdings oft nicht haltbar und mögliche Boni dürfen Ihnen deshalb nicht verweigert werden. Welche Unternehmen Mehrtarifzähler und Photovoltaikanlagen ausschließen, entnehmen Sie der Studie „verbraucher-un-freundliche AGBs“.
Nächste Schritte nach Vertragsabschluss
Nachdem Sie Ihren Gas- & Stromanbieter nach den Kriterien Preis und Qualität ausgewählt haben, sollten Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und beim laufenden Vertragsverhältnis folgendes festhalten:
Vertragsanbahnung
Machen Sie als erstes einen Screenshot vom Angebot, dass Sie im Internet sehen. Nachdem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben, vergleichen Sie die Vertragsbestätigung mit Ihrem Screenshot.
Dokumentieren Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile
Drucken Sie sich auch die mitgelieferten AGBs aus. Die zum Vertragszeitpunkt gültigen AGBs sind relevant im Falle von Beschwerden. Ferner empfehle ich Ihnen den Screenshot vom Angebot, die Vertragsbestätigung sowie den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit abzuheften.
Laufendes Vertragsverhältnis
Teilen Sie Ihren Zählerstand zum Ende eines jeden Vertragsjahres Ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber mit. Auf diese Weise wirken Sie Verbrauchsschätzungen und fehlerhafter Zählerstände entgegen. Jede E-Mail und jeden Brief des Anbieters sollten Sie auf versteckte Preis- und Vertragsänderungen überprüfen. Rechnen Sie zudem alle Strom- und Gasrechnungen mit meinem Tool ganz bequem selber nach.
Welche Wechsel-Erfahrungen haben Sie gemacht? Nach welchen Kritierien wählen Sie Ihren Anbieter aus?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
ein Frage zu Gas Anbieteren bzw. deren Auswahl.
Das Gas kommt ja meist as Russland und das wollen wir ja möglichst einschränken. Aber ohne Gas geht die Heizung nicht, also einach auf Gas verzichten geht momentan auch nicht.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich einen Gas Anbieter finden, der seinem Profit in meinem Sinne investiert?
Also z.B. in den Bau von Photovoltaik Anlagen…
Der Preis ist ja nicht das einzige Kriterium!
Guten Tag Herr Moeschler
habe mit dem Stromanbieter Maingau vom 12.02.2021 den Stromvertrag für 25,41€ abgeschlossen bis 12.02.2022 . Auf der Schlußrechnung sind in einigen
Monaten 30,25 berechnet worden. Hat dies seine Richtigkeit ? Soll 70,85 € nachzahlen , und hatte gehofft, etwas zurück zu bekommen. Die Anbieter
halten sich oft nicht an Vereibahrungen.
herzliche Grüße H.S.
Wenn Ihnen die Preiserhöhung nicht mitgeteilt wurde, dann würde ich die Preiserhöhung anfechten. Dazu sende ich Ihnen gleich mal ein Musterschreiben vor mir zu. VG, MM
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten ab 14.07.2019 einen Stromliefervertrag mit der Firma Stromio / Grünwelt-Energie, den wir auch in den Jahren 2020 und 2021 ungekündigt belassen haben. Am 30.12.2021 ist im ZDF bekannt gemacht worden, dass Stromio / Grünwelt die Lieferung von Strom eingestellt hat. Am 31.12.2021 haben wir umgehend einen neuen Stromliefervertrag über CHECK24 abgeschlossen. Lieferant ist seit dem 17.01.2022 Vattenfall. Die zwischenzeitige Stromlieferung durch EON / Bayerwerk vom 22.12.2021 bis 17.01.2022 haben wir abgerechnet und überwiesen.
Mit einer Schlussrechnung vom 04.02.2022 fordert Stromio Nachzahlung, wegen höherer Verbrauchskosten und erhöht zeitgleich den Arbeits- und Grundpreis zum 01.11.2021. Bitte können wir hier Schadenersatz geltend machen? Die bisherigen Arbeits- und Grundpreise bis 31.10.2021 betrugen 0,24075600 € und 232,68067200 € netto. (ab 1.11.2021 0,28907563 € und 282,35294118. (Neuer Arbeits- und Grundpreis von Vattenfall: 0,36722689 € und
150,5210084 €, netto)
Um den Schadensersatz geltend zu machen empfehle ich die Dienstleistung von VENEKO.
=> Hier finden Sie auch allgemeine Hinweise zum Thema Schadensersatz.
=> Um die Preiserhöhung anzufechten sende ich Ihnen gleich mein Musterschreiben zu.
VG
Sehr geehrter Herr Moeschler,
können sie mich wegen eine Beitrags, den ich für focus online recherchiere, kontaktieren?
Wäre sehr hilfreich.
MfG
Oliver Stock
habe ein broblem mit vox energie
mir
wurde im jannuar 2021 bei vox einvertrag untergejugelt der am 01 09 2021 begann mit den ersten abschlag von 65,06 EURO begann
am 04.11.2021 wurden 110,40 abgebucht
am 10.01.2021 wurden 170,34 abgebucht
habe mit sonderkündigung gekündig kein antwort
meine beschwerden werden nich angenommen
wer kann mir helfen
Nutzen Sie bitte mein Musterschreiben „Vertrag anfechten“. Dieses ist kostenlos.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
Ich wende mich an sie, da sie kostenlose Hilfe bei dem Stromanbieter immergrün! anbieten.
Ich bin Studendin und im Oktober aus der Wohnung mit dem immergrün Stromvertrag ausgezogen.
Ich hatte einen Vertrag mit einer Preisgarantie von 24 Monaten (46,00€) (Vertragsbegin:06.07.2020). Bis einschließlich Oktober habe ich dies gezahlt. Nun fordert Immergrün in der Abschlussrechnung aufeinmal 468,00€ (vom Zeitraum 01.07.2021-31.10.2021) das macht für mich überhaubt keinen Sinn. Das angegebene Saldo in der Abschlussrechnung stimmt auch nicht.
Ich bitte um ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Wegmann
In 9 von 11 Fällen ist EWE der günstigste Stromanbieter.
Auf Empfehlung von Hrn. Dr. Moeschler mit Verivox
Verivox : Strom 8.000 kWh Verbrauch München 06.11.2021
und Ihre Empfehlung wird bei Verivox überhaupt nicht aufgeführt !!
Zur Empfehlung Vattenfall kann ich nur sagen, daß dieser Dinosaurier nach zweimal Wechsel (innerhalb 15 Jahren) einen weiteren Vertrag ohne Kommentar ablehnt. Auch Verivox hat von dort keine offizielle Antwort bekommen. Den Grund kennen wir natürlich, Strom-Nomaden will man nicht.
Würde ja gerne über Ihren Link bei Verivox meinen Anbieterwechsel durchführen, allerding ist es nicht möglich bei „Ihr dezeitiger Anbieter“ > immergrün oder Rheinische Elektrizitäts-G…..mbh auszuwählen.
Wie soll man da bitte vorgehen?
Dankeschön!
Sehr geehrter Herr Moeschler,
was kann ich tun und ist das rechtens?
Ich habe von meinen GAS Anbieter „Strogon“ eine Mitteilung bekommen das
sie die Abschlagszahlung ab den 01.11.21
von 156,00€ auf 402,00€ erhöhen, mit der
Begründung das die Energiepreise sich um
das 3 – 4 fache erhöht haben. Es gab auch kein Hinweis das sich damit auch der Arbeitspreis bzw. der Grundpreis erhöht vom Tarif. Eine weitere Begründung war, das ich dann bei der Jahresabrechnung
nicht so viel nach zahlen muss.
Mit freundlichen Grüßen
H.Weyland
Sehr geehrter Herr Moeschler ,ich habe über Verivox zu jurastrom gewechselt und für 2020 nach Anbieterwechsel zu immergrün ein Guthaben am 09.04.2020 von 296,31 € bestätigt bekommen.Nur leider bis heute wurde das Guthaben trotz inzwischen anwaltlicher Forderungen nicht augezahlt.Immergrün finde ich jetzt auch nicht bei Verivox.Droht mir nun die gleiche Pleite?
Mit freundlichen Grüßen
Rosmarie Meißner
Es tut mir leid, dass Sie diesen Ärger haben.
Ich empfehle Ihnen die Schlichtungsstelle einzuschalten, um das Geld von jurastrom einzufordern.
Immergrün hat Kunden angeschrieben, um die Verträge vorzeitig aufzulösen. Bitte schauen Sie sich hierzu diese Seite an. Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, dann schreiben Sie mich bitte an.
Guten Tag, mein Stromio Anbieter hat mir gekündigt, wegen Insolvenz letzte Woche. Kurz vorher eine erneute Abschlag Zahlung von 160 Euro gefordert. Kurz danach ein Brief von EWV Stolberg 52223 mein Anbieter wäre Insolvenz. Kurz darauf, eine Mail von Stromio. Ich möchte mir einen neuen Anbieter suchen. Aber EWV verlangt knapp über 38, 88 Cent pro kWh finde das ist eine Frechheit. Werden uns einen günstigeren Anbieter suchen. Brief 14.01.22 Mit freundlichen Grüßen Franz Mehlkopf
Sehr geehrter Herr Dr Moeschler,
wir brauchen Ihre Hilfe!!
Wir hatten Prima Strom bis Ende Mai. Aufgrund unserem Umzug ab 01.06.21 hat mein Mann mit einem Mitarbeiter telefoniert und ihn mitgeteilt, dass wir umziehen. Der Mitarbeiter sagte am 11.5.21 zu, dass der Vertrag nach Vorlage des Formulars Umzugs mit Bestätigung des Vermieters aufgehoben wird. Nun teilt Primastrom mit, dass sie uns an den Vertrag mit dem Grundgebühren bis zum einen protokollierte Ablauf 12.12.24 gebunden halten. Unser Vorschlag ein Zeller der Entega auf den Primastrom Vertrag zu übernehmen wurde mündlich abgelehnt. Per SMS wurden am 25.6.21 rechtliche Schritte angedroht wenn wir nicht bis 2024 weiter bezahlen.
Sehr geehrter Herr Dr Moschler, wir hoffen auf ihre Hilfe!!
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Hitzel
Alba Geronimo-Hitzel
Ich sende Ihnen gleich mein Musterschreiben zu.
VG
Moeschler
Hallo,
durch meinen Widerruf bei primastrom wurde mein Auftrag storniert.
Ich möchte mich für Ihre Hilfe dafür bedanken. Auch ich habe im Leben
wieder etwas dazugelernt.
Mit freundlichen Gruß
An alle von verbraucherunfreundlichen Anbieter geplagten Leser. Ich habe Ende 2020 eprimo beauftragt, mir ab 01.01.2021 Strom zu liefern, weil eprimo damals wohl einer der preisgünstigsten Anbieter war. Die im Internet angegebenen Preise wurden mir auch im Auftragsbestätigungsschreiben mit Lieferbeginn ab 01.01.2021 bestätigt. Als ich Anfang Januar 2021 die Daten im Kundenportal überprüft habe, musste ich feststellen, dass eprimo die Preise klammheimlich erhöht hat. Eine Nachfrage ergab, dass ja ab 01.01.2021 eine höhere Mehrwertsteuer gilt und deshalb die (ab 01.01.21 bestätigten!) Preise angepasst wurden. Habe die Schlichtungsstelle Energie angerufen. Parallel hat mich eprimo zum 31.01.2021 aus dem Vertrag geworfen. Die Schlichtungsstelle hat meinem Antrag vollumfänglich entsprochen und vorgeschlagen, dass eprimo meinen Vertrag zu den im Auftragsbestätigungsschreiben angegebenen Preise bis zum 30.06.2022 (Ablauf der Preisgarantie) fortführt. eprimo hat den Schlichtungsvorschlag abgelehnt. Habe zwischenzeitlich die Verbraucherzentrale informiert, einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Rechte wegen Schadensersatz beauftragt und prüfe noch eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Im Grunde geht es bei der ganzen Angelegenheit nur um einen niedrigen zweistelligen Betrag der vermutlich alleine durch die seitens eprimo zu entrichtende Schlichtungsgebühr längst überschritten sein dürfte. Ich habe den Eindruck, dass der beschriebene Sachverhalt mit der heimlichen Preiserhöhung kein Einzelfall ist sondern vielleicht sogar alle Kunden betrifft, die in der zweiten Jahreshälfte 2020, beginnend ab 01.01.2021 oder später, zu eprimo gewechselt sind. Diese Kunden wissen von der Preiserhöhung nur, wenn sie die Preise im Kundenportal mit den Angebots- und Vertragsbestätigungsschreiben verglichen haben. Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, die Preise zu prüfen und – wenn auch mit ein bisschen Aufwand verbunden – es mir gleichzutun. So kann sogar auch eine Firma eprimo zur „lernenden Organisation“ werden im Interesse von uns Verbrauchern ;-). Bei sich häufenden Beschwerden wird sicher auch die Verbraucherzentrale Anlass für weitere Aktivitäten finden.
Hallo,
ich habe heute einen Stromanbieterwechsel online vorgenommen. Ich bin auf Ökostrom umgestiegen und hatte mich für Grünwelt (Firmierung Stromio GmbH) entschieden.
Aufgrund dieses Artikels habe ich später festgestellt, dass ich einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen habe, was anscheinend teuer werden kann und das dieses Unternehmen aufgefallen ist für verschiedene Unregelmäßigkeiten und keiner korrekten, zeitnahen Bonusauszahlung.
Was würden Sie mir raten, alles rückgängig machen? Anscheinen gibt es genug schwarze Schafe auf dem Markt, wie soll man dabei richtig entscheiden?
Ich rate dringend davon ab einen Vertrag mit Maingau Energie GmbH abzuschließen. Ich hatte 2020 dort einen Strom- und Gastarif. Laut AGB sollte 60 Tage nach Lieferbeginn der Sofortbonus ausgezahlt werden, in meinem Fall wäre das Anfang März 2020 gewesen. Jetzt ist Ende Januar 2021 und ich habe immer noch keinen Bonus erhalten. Trotz mehrmaligem Anrufen, Beschwerdeemails und Beschwerden bei Verivox wird der Bonus einfach nicht ausgezahlt. Nun bei der Schlussrechnung wurde auch der Treuebonus nicht mit abgerechnet. Erst nach mehrmaligem Anrufen und zweimaligem schriftlichen Widerspruch gegen die Schlussrechnung wurde der Treuebonus endlich verrechnet. Das hat mich unzählige Stunden in der Warteschleife gekostet. Der Sofortbonus steht leider immer noch aus. Der Kundenservice verspricht am Telefon jedes Mal, dass es an die entsprechende Abteilung weiter geleitet wird und der Bonus ausgezahlt wird. Immerhin ist er vertraglich vereinbart. Tatsächlich passiert aber nichts. Auf meine Emails antwortet auch niemand. Wenn ich erneut den Kundenservice anrufe, ist angeblich nie ein Eintrag in meinem Kundenkonto zu sehen, dass ich mich darüber beschwert habe. Und es wurde auch nichts an die Buchhaltungsabteilung weitergeleitet. Das kommt mir vor wie eine Masche. Ich fühle mich richtig betrogen und rate dringend davon ab bei diesem Anbieter einen Vertrag abzuschließen!
Danke für die schnelle E-mail.Ich habe den Vertrag bei primastrom per Mail und Einschreiben widerrufen.Bis jetzt noch keine Reaktion von Primastrom (is 5 tage her das ich per Mail widerrufen hab).
Ich hoffe das Primastrom noch reagiert.
Danke nochmal.
Sylvia Spickers
Danke für Ihre wertvollen Informationen!
Hallo,
eine nützliche Seite. Jedoch ist zumindest eine Empfehlung für die Lieferanten nicht korrekt: Maingau „bestraft“ Wechsler in dem wohl unter Nutzung der Bestandsdaten diese abgelehnt werden. Und das grundsätzlich, d.h. nicht nur die welche Boni-Hopping betreiben.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei einigen Anbietern häufen sich Vertragsablehnungen bei Dauerwechslern. Ich habe allerdings noch nicht erkennen können, bei welchen es besonders häufig vorkommt. Dies habe ich aber auf dem Schirm und berücksichtige dies bei meinen Tarifempfehlungen.
Sehr geehrte Verbraucherhilfe,
leider steht einer der unseriösen Anbieter mit kritikwürdigem Vertragsverhalten, unerwünschter Vertragsverlängerung, Unterjubeln von Lieferzeitverlängerung etc. nicht in Ihrer Liste, obwohl darüber schon viele Beschwerden eingegangen sind: VOXenergie, Berlin. Ich bitte um Ergänzung.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Maria S.
Ich finde in der Tabelle den jetzigen Gasanbieter (billig will ich, Stadtwerke Augsburg) nicht, wie soll ich dann wechseln?
Hallo, wir haben am Freitag die Gasabrechnung der Immogrün bekommen. In der Anrechnung wurden die Kosten statt 0,37 EUR mit 0,52 EUR berechnet. Eine Ankündigung des Preiserhöhung haben wir anscheinend nicht bekommen. Was können wir tun? Die Kündigung erst zum 9.10.2020 wirksam. Vielen Dank Elena
Habe dies Problem leider erst jetzt entdeckt. Hoffe ich kann nochj helfen!
Leider hatte ich ähnliche (Strom) Probleme >>d. h. keine Preiserhöhung bekommen! Da müssen Sie unbedingt raus! wg. der nicht erhaltenen Preiserhöhung habe ich im Folgejahr eine saftig höhere Rechnung bekommen, die ich natürlich nicht bezahlt habe.
Nach langen Versuchen das Problem mit dem Lieferanten gütlich und deren unglaublicher dickfelliger Unseriosität zu klären bin ich zufällig auf die ReclaBox gestoßen Gehen Sie mal bei der ReclaBox auf "Beschwerde Lesen" und suchen Sie dann inter "I" nach immergrün, dann werden Sie sehen wie der Laden einzuschätzen ist.
Lesen Sie sich ein und mit der Anmeldung schildern Sie Ihr Problem. Ich habe nach Veröffentlichung meines Falles bei ReclaBox innerhalb kürzester Zeit zunächst eine Antwort und sehr schnell auch die Lösung des Problemes erhalten.
Gehen Sie mal bei der ReclaBox auf "Beschwerde Lesen" und suchen Sie dann inter "I" nach immergrün, dann werden Sie sehen wie der Laden einzuschätzen ist
M F G W. Hentschel –2020.01.14–
Hallo,
da sind ja ein paar sehr gute Tipps dabei, danke dafür!
Ich hätte aber noch ein paar kleine Anmerkungen/Ergänzungen:
– Auch wenn du mir Verivox zusammenarbeitest, solltest du vielleicht erwähnen, dass es noch andere Vergleichsportale gibt.
– Alle Vergleichsportale verdienen ihr Geld über die Vermittlungsgebühren von den Stromanbietern, das ist glaube ich allen klar und legitim. Allerdings bleiben viele seriöse und günstige Anbieter (z.B. viele kleinere Stadtwerke) im verborgenen, da sie nicht mit dem Vergleichsportal zusammenarbeiten. Diese werden aber auch angezeigt, wenn man die Voreinstellung „nur direkte Wechselmöglichkeit“ ausschaltet. Wechseln muss man dann allerdings auf der Homepage des Stromanbieters.
– Pakettarife finde ich nicht grundsätzlich schlecht. Das kann bei weitgehend konstant bleibendem Stromverbrauch durchaus eine Alternative sein. Ich hatte lange Zeit einen solchen für den Allgemeinstrom in meinem Mehrfamilienhaus zu einem unschlagbaren Preis. Letztendlich wurde dieser Tarif vom Anbieter eingestampft, weil er wohl zu billig war.
– Die sogenannten Verbraucherschutz-Richtlinien der Vergleichsportale sind gewissermaßen für’n Allerwertesten; allein deshalb, weil die meisten „Problemanbieter“ und ihre dubiosen Tarife gelistet werden (Klar! Die spülen ja auch Geld in die Kasse). Also kann man sich das Häkchen an dieser Stelle auch sparen.
Ach ja, noch etwas:
Es kommt ja immer mehr in Mode, auch 24-monatige Verträge anzubieten. Da der Strompreis garantiert nicht mehr sinken wird, ist es natürlich interessant, sich den heutigen Strompreis für lange Zeit zu sichern. Aufpassen muss man dann aber mit den Boni, weil die i.d.R. nur für 12 Monate gewährt werden (das ist auf den Vergleichsportalen nicht so recht klar). Den Durchschnittspreis für die 24 Monate muss man sich dann selbst ausrechnen.
Ich habe gestern (21.03.2019) per Telefon und email einen Stromvertrag bei primastom abgeschlossen, werde diesen aber widerrufen, da ich erst jetzt gelesen habe, dass diese Firma sehr unseriös ist und verbraucherunfreundlich. (14-tägige Widerrufsfrist)
Werde das per Einwurf-einschreiben und parallel per email machen, Faxanschluss habe ich nicht.
Einwurf-Einschreiben kostet 2,15 € zuzgl. Briefporto.
Mein Vertrag bei Stadtwerke Osnabrück läuft zum 31.12.2019 aus, und ggf. haben die dort schon gekündigt. ich werde mit der Stadtwerke Kontakt aufnehmen, damit diese den Vertrag über den 31.12. verlängern, sonst stehe ich nachher ohne Strom da. So viel teurer sind die auch nicht.
Bitte keine Angst haben. Es wird nicht passieren, dass du ohne Strom da stehst. Ich arbeite seit 2006 in diesem Markt und habe auch sehr viel erlebt, gerade auch mnit diesem Versorger um den es bei dir geht. Ich helfe gerade vielen Bürgern in solchen Fällen.
Sei herzlichst gegrüßt Ingolf Raupach 0172-3692212
Zitat: „…Mein Vertrag bei Stadtwerke Osnabrück läuft zum 31.12.2019 aus, und ggf. haben die dort schon gekündigt. ich werde mit der Stadtwerke Kontakt aufnehmen, damit diese den Vertrag über den 31.12. verlängern, sonst stehe ich nachher ohne Strom da…“
Das man ohne Strom dasteht, ist natürlich Quatsch 😉
Wenn der Vertrag ausläuft und kein neuer Anbieter gewählt wurde, „rutscht“ man automatisch in den Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif des örtlichen Stromanbieters.
Müssten in dem Fall auch die Stadtwerke Osnabrück sein…
VG Jörg
Das mit dem Einschreiben ist so eine Sache. Ich hatte das Problem, das der Rechtsanwalt des Stromlieferanten vor Gericht behauptet hatte, das in dem Einschreiben nur ein leeres Blatt Papier war. Prozess habe ich verloren.
Ein anderes Mal hat Flexstrom behauptet, das sie gar kein Einschreiben erhalten haben. Trotzt Annahmeunterschrift. Sie haben behauptet diese Unterschrift nicht zu kennen.
Also Vorsicht mit dem Einschreiben.
Ihr Kommentar hat mich sehr überrascht. Wieso sollte man sich die Mühe mit dem Einschreiben machen, wenn man nur ein leeres Blatt Papier versendet? Ich kenne Gerichtsurteile, da hat der Richter selbstverständlich dem Verbraucher geglaubt. Eine Gerichtsvollzieherzustellung halte ich für übertrieben. Siehe hier.
Hallo,
die Tipps auf der Seite finde hilfreich und gut, da auch sehr konkret.
Ich wechsele bisher regelmäßig bei den Stromanbietern, da häufig die Konditionen nach dem ersten Vertragsjahr sich deutlich verschlechtern. * Den Wettbewerb will ich auch antreiben. Bisher keine Negativerfahrung bei CHECK24.
Diesmal fehlt mir jedoch jeglicher Schriftwechsel von dem neuen Anbieter 365 AG (oder auch „immergrün“).
Dass der Wechsel dorthin stattfindet, habe ich nun bei dem Netzbetreiber herausgefunden, der zwecks Wechsel den Zählerstand benötigte.
In Kombi mit den Negativerfahrungen anderer auf dieser Seite mit diesem Anbieter bin ich nun in Alarmbereitschaft.
Viele Grüße aus dem Kreis Recklinghausen
Regina
*langsam kommen die Anbieter dahin, für zB 2 Jahre gute Konditionen anzubieten, gesehen bei eprimo.
Hallo Regina,
bei immergrün musst du aufpassen, wie ein Schießhund! Kontrolliere genau die Vertragsbestätigung, ob da die richtigen Konditionen drin stehen. Schaue genau auf die Rechnungen, die du bekommst, ob da die vereinbarten Boni drin sind und ob die Summe stimmt. Falls du eine Rückzahlung erwartest, prüfe sofort, ob die auch überwiesen wurde. Das „vergessen“ die nämlich ganz gerne; in der stillen Hoffnung, dass du das nicht merkst.
*die 24-Monatsverträge habe ich auch schon entdeckt. Die Frage ist nur, ob auch die Boni für 24 Monate gelten oder nur für 12, dann wird das Ganze schon etwas unattraktiver. Das geht aus den Angeboten leider nicht so eindeutig hervor, da der Preis immer nur für das 1. Jahr angezeigt wird. Also: Obacht!