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  1. @Admin
    Ich habe zweimal versucht meinen langen Kommentar ordentlich formatiert zu posten, aber mir wird jedes mal meine Formatierung entfernt. Beim ersten versuch hab ich den Text aus dem Notepad++ 1:1 copy/paste übertragen. Beim zweiten Versuch habe ich nach dem paste alle Zeilenumbrüche über die Webseite erneuert. Wie kann ich den Text so formatieren, dass die Formatierung nicht verloren geht? Bitte antworten sie am besten auf meine angegebenen E-Mail Adresse, Danke

  2. @Juris
    Hallo, wie versprochen möchte ich mein Ergebnis teilen.

    Zuerst einmal vielen dank Juris und Herr Dr. Moeschler. Es ist mir mit ihrer Hilfe gelungen die Preiserhöhung abzuwenden.

    Was ist passiert:
    Ich hatte mit voxenergie im Nov. 2021 einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie geschlossen.
    Randnotiz: Da der Vertrag mit voxenergie allerdings zu spät geschlossen wurde, konnte mein alter Vertrag nicht mehr gekündigt werden, sodass ich von voxenergie erst ab Nov. 2022 beliefert werden kann. Im Frühjahr 2022 bekam ich dann die Information über eine bevorstehende Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht. Da mir voxenergie mitgeteilt hat, dass für mich die eingeschänkte Preisgarantie zählt (da sich nur die Beschaffungskosten geändert hatten) hatte ich vom Sonderkündigungsrecht nicht gebrauch gemacht. Als ich mich nach einiger Zeit noch einmal bzgl. der Preiserhöhung erkundigen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass meine Preisgarantie nicht greift und ich von der Preiserhöhung (ca +150%) betroffen bin.

    Ergebnis:
    Über einen Vergleich (beiderseitiges Einverständnis) wurde der Vertrag beidseitig storniert.

    Lösungsweg:
    Ich bin sowohl der Empfehlung von @Juris und Dr. Moeschler gefolgt. Das passende Musterschreiben mit allen notwendigen Schritten konnte ich per E-Mail über die Seite https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/ anfordern.

    Folgende Schritte aus dem Musterschreiben bin ich gefolgt:
    1) mahnen & Frist setzen – Verbraucherbeschwerde – unzulässige Preiserhöhung
    – Da voxenergie nicht innerhalb der genannten Frist reagiert hat, deshalb Schritt 2).
    2) Erneute Frist gesetzt
    – Es wurde zwar auf die zweite Mahnung reagiert, aber es wurde weiterhin behauptet, dass die Preiserhöhung gerechtfertigt ist, ohne auf meine genannten Gegenargumente einzugehen, deshalb Schritt 3).
    3) „Schlichtungsstelle Energie“ eingeschaltet
    – Die Schlichtungsstelle hat sich mit voxenergie in Verbindung gesetzt. Da es viele Beschwerden Richtung voxenergie gab, wurden Fallgruppen für Vergleiche + Vergleichsvorschlag gebildet.
    – Fallgruppe 1: Die Belieferung mit Energie durch voxenergie oder primastrom dauert an, die Vertragssituation ist umstritten, die Antragstellerin/der Antragsteller strebt ein Ende der Belieferung und eine korrekte Schlussrechnung an.
    – Fallgruppe 2: Die Belieferung ist bereits abgemeldet und beendet worden oder die Abmeldung/Beendigung ist durch das Versorgungsunternehmen schon zugesagt worden. Eine Jahres- und/oder Schlussrechnung ist entweder noch nicht erstellt oder von Verbraucherseite noch nicht anerkannt worden, so dass das Schlichtungsverfahren bisher nicht beendet worden ist.
    – Fallgruppe 3: Die Belieferung hat noch nicht begonnen, sondern soll erst zu einem Zeitpunkt in der Zukunft aufgenommen werden. Es sind jedoch bereits im Vorfeld Preis- und/oder Abschlagserhöhungen angekündigt worden.
    – Auf mich traf die Fallgruppe 3 zu, zu dem es den Vergleichsvorschlag „Stornierung“ gab.
    – Nach einem Monat hat dann voxenergie endlich dem Vergleich zugestimmt und mein Vertrag wurde rückabgewicklelt.

    Ich habe dazu bis heute zwar noch keine schriftliche Bestätigung von voxenergie, am Telefon wird einem immer nur gesagt, dass die Bestätigung innerhalb der nächsten 5-10 Tagen kommt, aber ich habe ein Vertragsschreiben von meinem Grundversorger erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich von nun an von e-on versorgt werde, da kein anderer Stromlieferant bekannt ist.

  3. @Juris

    Hallo,

    wie versprochen möchte ich mein Ergebnis teilen.

    Zuerst einmal vielen dank Juris und Herr Dr. Moeschler. Es ist mir mit ihrer Hilfe gelungen die Preiserhöhung abzuwenden.

    Was ist passiert:

    Ich hatte mit voxenergie im Nov. 2021 einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie geschlossen.
    Randnotiz: Da der Vertrag mit voxenergie allerdings zu spät geschlossen wurde, konnte mein alter Vertrag nicht mehr gekündigt werden, sodass ich von voxenergie erst ab Nov. 2022 beliefert werden kann.

    Im Frühjahr 2022 bekam ich dann die Information über eine bevorstehende Preiserhöhung mit Sonderkündigungsrecht. Da mir voxenergie mitgeteilt hat, dass für mich die eingeschänkte Preisgarantie zählt (da sich nur die Beschaffungskosten geändert hatten) hatte ich vom Sonderkündigungsrecht nicht gebrauch gemacht. Als ich mich nach einiger Zeit noch einmal bzgl. der Preiserhöhung erkundigen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass meine Preisgarantie nicht greift und ich von der Preiserhöhung (ca +150%) betroffen bin.

    Ergebnis:

    Über einen Vergleich (beiderseitiges Einverständnis) wurde der Vertrag beidseitig storniert.

    Lösungsweg:

    Ich bin sowohl der Empfehlung von @Juris und Dr. Moeschler gefolgt.
    Das passende Musterschreiben mit allen notwendigen Schritten konnte ich per E-Mail über die Seite https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/ anfordern.

    Folgende Schritte aus dem Musterschreiben bin ich gefolgt:

    1) mahnen & Frist setzen – Verbraucherbeschwerde – unzulässige Preiserhöhung
    – Da voxenergie nicht innerhalb der genannten Frist reagiert hat, deshalb Schritt 2).
    2) Erneute Frist gesetzt
    – Es wurde zwar auf die zweite Mahnung reagiert, aber es wurde weiterhin behauptet, dass die Preiserhöhung gerechtfertigt ist, ohne auf meine genannten Gegenargumente einzugehen, deshalb Schritt 3).
    3) „Schlichtungsstelle Energie“ eingeschaltet
    – Die Schlichtungsstelle hat sich mit voxenergie in Verbindung gesetzt.
    – Da es viele Beschwerden Richtung voxenergie gab, wurden Fallgruppen für Vergleiche + Vergleichsvorschlag gebildet.
    – 1. Fallgruppe: Die Belieferung mit Energie durch voxenergie oder primastrom dauert an, die Vertragssituation ist umstritten, die Antragstellerin/der Antragsteller strebt ein Ende der Belieferung und eine korrekte Schlussrechnung an.
    – 2. Fallgruppe: Die Belieferung ist bereits abgemeldet und beendet worden oder die Abmeldung/Beendigung ist durch das Versorgungsunternehmen schon zugesagt worden. Eine Jahres- und/oder Schlussrechnung ist entweder noch nicht erstellt oder von Verbraucherseite noch nicht anerkannt worden, so dass das Schlichtungsverfahren bisher nicht beendet worden ist.
    – 3. Fallgruppe: Die Belieferung hat noch nicht begonnen, sondern soll erst zu einem Zeitpunkt in der Zukunft aufgenommen werden. Es sind jedoch bereits im Vorfeld Preis- und/oder Abschlagserhöhungen angekündigt worden.

    – Auf mich traf die Fallgruppe 3 zu, zu dem es den Vergleichsvorschlag „Stornierung“ gab.
    – Nach einem Monat hat dann voxenergie endlich dem Vergleich zugestimmt und mein Vertrag wurde rückabgewicklelt.

    Ich habe dazu bis heute zwar noch keine schriftliche Bestätigung von voxenergie, am Telefon wird einem immer nur gesagt, dass die Bestätigung innerhalb der nächsten 5-10 Tagen kommt, aber ich habe ein Vertragsschreiben von meinem Grundversorger erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich von nun an von e-on versorgt werde, da kein anderer Stromlieferant bekannt ist.

    1. @Tom

      GRATUALTION und VIELEN DANK für Ihre Rückmeldung und ausführliche Sachstandsmitteilung.

      Letztere zeigt ganz deutlich, dass man seinem Versorger nicht schutzlos ausgeliefert ist, wenn man die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge sorgfältig liest und dann dem LÖSUNGSWEG KONSEQUENT folgt.

      Hoffentlich folgen viele Betroffene den von Ihnen dargelegten Schritten, die dem LÖSUNGSWEG gleich sind und verzichten auf Telefonate mit ihren Versorgern, die nur Zeit kosten und erfahrungsgemäß zu NICHTS führen.

      In den vergangenen Monaten durfte ich viele Betroffene unterstützen. Nachdem nunmehr alle von mir unterstützten Fälle dieser Woche erfolgreich abgeschlossen werden konnten, werde ich mich mit dem heutigen Tag aus dem Forum verabschieden. Das allerdings nicht, ohne mich zuvor bei Herrn Moeschler für den einen oder anderen (telefonischen) Austausch zu bedanken.

      Allen Verbrauchern, die derzeit noch von den absonderlichen Geschäftsgebaren ihrer Versorger betroffen sind kann ich – wie bereits eingangs erwähnt – nur empfehlen, die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge sorgfältig zu lesen und dann dem LÖSUNGSWEG KONSEQUENT zu folgen.

      In diesem Sinne MACHEN SIE ES GUT und lassen SIE sich nicht klein kriegen.

      Ich wünsche IHNEN ALLEN VIEL ERFOLG!

  4. Buh, von 71 € im Monat, hat voxenergie jetzt 421 € bei mir abgebucht, .. 1Personenhaushalt. Gibt’s das??

    1. @Marietta Leonhardt

      Sie können der Abschlagserhöhung WIDERSPRECHEN und dem LÖSUNGSWEG folgen. Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.

      Zudem können Sie die „widerrechtliche“ Abbuchung i.H.v. 421,00 EUR zurückbuchen lassen und den vertraglich vereinbarten Abschlag i.H.v. 71,00 EUR manuell überweisen.

      Darüber hinaus können Sie die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  5. Hallo, ich habe am 10.06.2022 einen Liefervertrag zum 01.05.2023 mit Primastrom geschlossen zu einem Tarif von 40,61 Cent/kWh Arbeitspreis: 13,29 €/M. Ein paar Tage später bekam ich eine Vertragsverlängerung am 06.07.2022, die ich nicht erhalten habe, zu einem erhöhten Tarif (76,21 Cent/kWh, 21,13€/M). Diesen konnte ich leider nicht Widerrufen. Dann wieder eine Vertragsverlängerung zum 30.09.2022 mit einem Tarif von 106,88 Cent/kWh und einen Arbeitspreis: 21,13 €/M.
    Diesen letzten Vertrag habe ich dann fristgerecht gekündigt. Die Bestätigung bekam ich am 24.10.2022 mit den Worten ,,Die Vertagsverlängerung wird nicht aktiviert und der Vertrag zu den derzeit geltenden Konditionen fortgesetzt. Darauf hin habe ich den gesamten Vertrag gekündigt, wurde aber abgelehnt.
    Ich möchte aber von diesem Strom Lieferanten wegkommen.
    Meine Frage: wenn ich der Preiserhöhung (Vertragsverlängerung) nicht zugestimmt habe, ist da nicht der gesamte Liefervertrag hinfällig?

    Ich habe, wegen Tariferhöhung meinen jetzigen Anbieter zum 30.11.2022 gekündigt und einen neuen Vertrag mit Vattenfall abgeschlossen, der zum 01.12.2022 in Kraft tritt. Was mach ich zum 01.05.2023?
    Grüße
    U. Onnertz

    1. @Uwe Onnertz

      Beginnen wir mal von vorne ?

      1.
      Sie haben am 10.06.2022 einen Liefervertrag zum 01.05.2023 mit Primastrom geschlossen zu einem Grundpreis i.H.v. 13,29 EUR pro Monat und Arbeitspreis von 40,61 Cent/kWh.

      2.
      Am 06.07.2022 haben Sie dann Kenntnis erhalten von einer Vertragsverlängerung zu einem erhöhten Tarif, nämlich zu einem Grundpreis i.H.v. 21,13 EUR pro Monat und einem Arbeitspreis von 76,21 Cent/kWh. Die Vertragsverlängerung wurde Ihnen gegenüber nicht (oder nicht rechtzeitig) angekündigt und / oder vor dem 06.07.2022 zur Kenntnis gebracht. Aus dem vorgenannten Grund konnten Sie der Vertragsverlängerung nebst Preiserhöhung auch nicht widersprechen bzw. Ihr Sonderkündigungsrecht nicht nutzen.

      3.
      In der Folgezeit haben Sie dann eine Vertragsverlängerung zum 30.09.2022 angeboten bekommen zu einem Grundpreis i.H.v. 21,13 EUR pro Monat und einem Arbeitspreis von 106,88 Cent/kWh.

      Diesen letzten Vertrag haben Sie (wohl mit einer Sonderkündigung) fristgerecht gekündigt.

      Der Versorger reagierte, indem er Ihnen mitteilte, dass die Vertragsverlängerung nicht aktiviert und der Vertrag zu den derzeit geltenden Konditionen fortgesetzt wird. Daraufhin haben Sie den gesamten Vertrag gekündigt, wobei die Kündigung vom Versorger abgelehnt wurde.

      Aus alledem ergibt sich Folgendes:

      Zunächst ist davon auszugehen, dass der unter Ziffer 1 aufgeführte Vertrag wirksam geschlossen wurde.

      Nachdem der unter Ziffer 2 aufgeführten Vertragsverlängerung nebst Preiserhöhung NICHT widersprochen wurde, dürfte Beides (Vertragsverlängerung und Preiserhöhung) wirksam geworden sein mit der Folge, dass der Versorger Ihnen nunmehr ab Vertragsbeginn 01.05.2023 den unter Ziffer 2 aufgeführten Grund- und Arbeitspreis berechnen kann.

      Ungeachtet dessen sind Sie der Vorgehensweise des Versorger NICHT schutzlos ausgeliefert. Sie haben nämlich die Möglichkeit, sowohl die Vertragsverlängerung als auch die Preiserhöhung ANZUFECHTEN. Wenn Sie das tun wollen, finden Sie ein Musterschreiben hierfür hier im Forum.

      Da die unter Ziffer 3 aufgeführte Vertragsverlängerung vom Versorger nicht aktiviert und der Vertrag zu den derzeit geltenden Konditionen – also zu den unter Ziffer 2 genannten Konditionen – fortgesetzt wird, ist der von Ihnen ausgesprochenen (Sonder)Kündigung die Grundlage entzogen.

      Aktuell können Sie davon ausgehen, dass Sie einen Liefervertrag haben ab dem 01.05.2023 zu den unter Ziffer 2 aufgeführten Bedingungen, weshalb Ihre Frage,

      „Wenn ich der Preiserhöhung (Vertragsverlängerung) nicht zugestimmt habe, ist da nicht der gesamte Liefervertrag hinfällig?“

      mit Nein beantwortet werden kann.

      Sollten Sie sich für eine ANFECHTUNG entscheiden und der Anbieter (Primastrom) innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG der Anfechtung NICHT reagieren oder dem Problem NICHT abhelfen, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Schicken Sie ALLE Schreiben an den Versorger per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Vor circa 2 Jahren Besuch von einem vermeintlichen „Telekom“ Mitarbeiter. Nach kurzer Rücksprache wegen Telekomanschluss kam sehr schnell die Sprache auf ein Angebot Strom/Gas/Telefon – ich willigte ein, da ich glaubte, es sei ein Telekom Mitarbeiter (auch von diesem Mann so überzeugend gesagt, bzw. hatte Jacke von Telekom an). Dafür wurden meine Daten erfasst, um die Berechnung durchzuführen. Nach Check zum bisherigen Anbieter zu teuer! Somit fristgerecht Widerspruch schriftlich sowie per Email. Seitdem nichts mehr gehört, bis 06/2022 überraschend ein Brief von primastrom kam, bezugnehmend meiner Anfrage…. Ich habe keine Anfrage getätigt. Jetzt 10/2022 kam weiterer Brief von primastrom: eine Rechnung über 1500€ – ohne jegliche Berechnungsgrundlage, lediglich formloser Brief mit Aufforderung zu zahlen!
    Ich habe jedoch ganz anderen Anbieter nach wie vor!
    Ich habe nun per Einschreiben primastrom aufgefordert mit sofortiger Wirkung meine Daten zu löschen , um weiteren Missbrauch zu vermeiden.
    Auch immer wieder Werbeanrufe – auch mittels Handynummer.
    Diese sind ebenfalls zu unterlassen.

    1. @Martina Brunner

      Sie sollten der Rechnung in jedem Fall WIDERSPRECHEN und den WIDERSPRUCH begründen.

      Es empfiehlt sich, den WIDERSPRUCH per E-Mail / oder Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF dem Versorger zukommen zu lassen.

      Wenn Sie das getan haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.

      Nachdem der Versorger in Ihrem Fall innerhalb VIER Wochen ab ZUGANG Ihres ERSTEN Schreiben mit dem fristgerechten Widerspruch, den Sie per E-Mail versandt haben, NICHT reagiert hat, können Sie sich direkt an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  7. Guten Morgen,
    bei mir geht es um Primastrom.ich wurde seit August 22 mehrfach von den Tarifexperten 77 kontaktiert.
    Ich könnte bei Ihnen einen günstigen Strompreis bekommen.Mir wurde ein Vertrag bei Vattenfall, und 2 Wochen später bei Primastrom verkauft.Kündigung sollte auch von tarifexperten erfolgen.Was nicht geschah.Jetzt sitz ich noch auf 3 Verträge.Primastrom nervt und möchte die Abschlußrechnung von meinem Voranbieter,die ich nicht habe.
    Können Sie mir helfen,was kann ich machen um aus den Schlamassel herauszukommen.

    MfG Sieglinde Konhäuser

    1. @Siglinde Konhäuser

      Durch Ihre Vorgehensweise haben Sie sich leider in eine nicht wünschenswerte Situation gebracht.

      Sie sitzen Ihren Schilderungen zufolge – zumindest derzeit – auf drei Verträgen, nämlich dem mit ihrem „bisherigen Versorger und den beiden mit Vattenfall und Primastrom.

      Bei den beiden Letztgenannten dürften die Widerspruchsfristen abgelaufen sein. Trotzdem würde ich es mit einem Widerruf versuchen.

      Darüber hinaus bleibt Ihnen die Möglichkeit der ANFECHTUNG.

      Für beides (Widerruf und Anfechtung) finden Sie hier im Forum Musterschreiben, die Sie auf Ihren Fall anpassen können.

      Rein vorsorglich würde ich UNVERZÜGLICH mit Ihrem bisherigen Versorger Kontakt aufnehmen und diesem mitteilen, dass Sie KEINEN Wechsel wünschen. Versuchen Sie mit allen Mitteln, einen Wechsel zu verhindern. Sollte das nicht gelingen, kommen i.d.R. viel Arbeit und Kosten auf Sie zu.

      Wenn Sie sich nicht auskennen und auch mit den Musterschreiben nicht zurecht kommen, lassen Sie sich bitte anwaltlich oder von der Verbraucherzentrale beraten. Beides ist zwar mit Kosten verbunden aber allemal besser, als in Unkenntnis „herumzuwurschteln“ und dadurch das Problem immer mehr zu verschärfen.

      Handeln Sie BITTE in Ihrem eigenen Interesse zeitnah und vergeuden keine Zeit!

      Das ist meine persönliche Meinung.

  8. Hallo,
    ich habe von voxenergie Datum 16.09.2022 eine Preiserhöhung zum 17.10.2022 erhalten.
    Dummerweise komme ich erst jetzt dazu (Urlaub und zu lange gewartet) mich damit auseinanderzusetzen und würde gerne kündigen. Gilt noch das Sonderkündigungsrecht?
    Ich bin seit Jahresanfang dort Kunde und wurde durch einen Telefonanruf geködert mit Preisgarantieversprechen usw. . Ich bin ein Einpersonenhaushalt und habe am Anfang noch einen Abschlag von 64,00 bezahlt, dann wurde erhöht auf 144,00 und dann auf 171,00. Nun soll ich zum 17.10. einen Abschlag von 207,00 bezahlen. Es wird immer mehr und ich will unbedingt aus diesem Vertrag raus.
    Was kann ich tun? Ich bin verzweifelt!

    1. @Cornelia Werner

      WANN (an welchem Datum ?) und WIE (Per E-Mail, Postweg) ist die Preiserhöhung bei Ihnen EINGEGANGEN.

      Die SCHNELLSTMÖGLICHE Beantwortung dieser Frage liegt in Ihrem eigenen Interesse.

      Ungeachtet dessen beträgt das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung Ihres Strom- oder Gasanbieters ZWEI Wochen. Das heißt also, Sie können innerhalb von ZWEI Wochen nachdem Sie ERFAHREN haben, dass Ihr Strom oder Gas teurer als bisher wird, den Vertrag kündigen.

      Wenn die Preiserhöhung vom 16.09.2022 z.B. am 26.09.2022 bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie am 26.09.2022 erfahren, dass Ihr Strom – oder Gas teurer wird. Sie haben daher ab dem 26.09.2022 14 Tage Zeit, um Ihre Sonderkündigung auszusprechen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. Wann genau die Preiserhöhung eingegangen ist, weiß ich nicht mehr genau, ich glaube am 22.09. oder 23.09. und kam per Postweg.
        Ich versuche morgen, den 08.10. die Kündigung noch abzuschicken.
        Welcher Weg ist der schnellste bzw. beste? Per E-Mail an voxenergie oder per Einschreiben?

        1. @Cornelia Werner

          Es empfiehlt sich, die SONDERKÜNDIGUNG per E-Mail / oder Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF auszusprechen.

          Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.

          Wenn dieser in Ihrem Fall bis zum 16.10.2022 Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.

          Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

          Verlieren SIE bitte keine Zeit.

          Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

          Das ist meine persönliche Meinung.

          Die Formulierung Ihrer SONDERKÜNDIGUNG könnte wie folgt aussehen:
          (Wenn Sie die Formulierung nutzen, bitte mit IHREN DATEN ergänzen)

          Absender:
          Cornelia Werner
          Musterweg 1
          99999 Musterstadt

          Vorab am 08.10.2022 per E-Mail an: [email protected]
          Einschreiben / Einwurf
          An
          VoxEnergie
          Postfach 110713
          10837 Berlin

          Musterstadt, den 08.10.2022

          Kündigung des Stromliefervertrages
          Kundennummer: ………………………
          Zählernummer: ……………………………

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          Sie haben angekündigt, dass Sie die Strompreise zum 17.10.2022 erhöhen werden. Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Stromliefervertrag zum 16.10.2022.

          Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung bis längstens 16.10.2022 bei mir eingehend.

          Mit freundlichen Grüßen

          Cornelia Werner

  9. Guten Tag,
    mein Vater hat mir voxenergie einen Vertrag per Telefon geschlossen, diesen allerdings fristgerecht wiederrufen. Dies wurde auch von voxenergie bestätigt. Allerdings trug voxenergie sich trotzdem als Gaslieferant für unseren Haushalt ein und zog für den letzten Monat per Lastschrift Geld ein. Daraufhin wurde nach einem Gespräch mit der Verbraucherzentrale eine erneute Kündigung des Vertrages (mit dem Vermerk dass eigentlich ja kein Vertrag bestand) eingeschickt. Diese ignorierte voxenergie und informierte uns stattdessen über einen neuen Monatsabschlag von knapp 900€. Zudem erhielten wir eine Mahnung über eine Zahlung aus dem letzten Monat die nicht eingezogen werden konnte, weil wir voxenergie den Zugriff auf das Konto blockiert haben. Wie sollen wir nun weiter vorgehen?

    1. @Magnus Lühring

      Ihr Vater kann sich VIER Wochen ab Zugang seines Widerrufs und / oder seiner Kündigung beim Versorger an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden, wenn der Versorger innerhalb der genannten Frist nicht reagiert oder dem Problem nicht abgeholfen hat. Ein Schreiben hierzu findet sich hier im Forum.

      Ihr Vater kann zudem dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen.

      Da es das auch gemacht hat, möge er dies bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen. Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, kann Ihr Vater den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück buchen und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht. Geschuldet sind nur VERTRAGLICH VEREINBARTE Zahlungen und dies auch nur, wenn tatsächlich ein Vertrag rechtswirksam zustande kam.

      Da Ihr Vater Ihren Angaben zufolge fristgerecht WIDERRUFEN hat, durfte VoxEnergie den Vertrag Ihres Vaters bei dessen „ehemaligem Versorger“ gar nicht kündigen. Da VoxEnergie das aber (wohl durch Vorspiegelung falscher Tatsachen) trotzdem gemacht hat, würde ich zusätzlich prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber VoxEnergie bestehen. Dies deshalb, weil Ihr Vater bei Rückkehr zu seinem „ehemaligen“ Versorger nicht mehr seine „damaligen günstigen“ Konditionen erhalten wird, sondern einen Neuvertrag mit HÖHEREN Konditionen.

      Widersprechen Sie auf jeden Fall JEDER MAHNUNG des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie Ihre Schreiben per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Gehen Sie bitte KONSEQUENT vor.

      Ich drücke Ihnen die Daumen!

      Das ist meine persönliche Meinung.

  10. Der Anbieter ist ein Abzocker und Betrüger. Einfach nicht bezahlen und den Geschäftsführer mit Namen merken falls er eine andere Firma anmeldet.

    1. @Anonymous

      Einfach NICHT bezahlen ist nun wirklich KEINE gute Idee, denn so provoziert man Mahnungen sowie Mahn- und ggf. Inkassogebühren und sonstige „Rechtsverfolgungskosten“.

      Zudem kann die von Ihnen empfohlene Vorgehensweise dazu führen, dass der Rechtsverletzer (in dem Fall also der „säumige“ Verbraucher) in solchen Fällen die Kosten des gesamten Rechtstreites auferlegt bekommt , also trägt. Dh., die außergerichtlichen Kosten – insbesondere die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie die des Rechtsanwalts des Klägers – und die Prozesskosten.

      Man darf nicht vergessen, dass es bei Befolgung Ihrer empfohlenen Vorgehensweise zu einem VERSÄUMNISURTEIL kommen kann mit den bereits geschilderten Folgen.

      Man sollte also dem Versorger schon mitteilen, WARUM man WAS nicht bezahlt und das auch substantiiert BEGRÜNDEN.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  11. Guten Tag,
    Voxenergie hat mir eine jahresendabrechnung geschickt.
    Ein Nachzahlungsbetrag von 3247,77€
    Zukünftiger Abschlag 691,20€
    Bisher zahlte ich monatlich 133,03€

    In der Abrechnung steht:
    29.11.2021- Start Abrechnung Voxenergie – Zählerstand in kWh
    HT 029658,70
    NT 105414,10

    Mein Zählerstand zum Zeitpunkt des erhalts des Schreibens am 22.09.2022 ist folgender:
    HT 030908,7
    NT 109799,2

    Als Einpersonenhaushalt hat sich mein Verbrauch im letzten Jahr auch nicht dermaßen erhöht. Dass eine Nachzahlung dieser Größe irgendwie nachvollziehbar wäre.
    Ich habe bereits eine Kündigung des Vertrages mit Voxenergie, sowie einen wiederruf gegen die Nachzahlung per Email rausgeschickt. Ich habe vor beides per Einschreiben ebenfalls zu schicken.

    Ich bin wirklich verzweifelt. Wenn ich nicht aus diesem Vertrag rauskomme und diese Nachzahlung leisten muss… so viel Geld habe ich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anina-Sophie

    1. @Anina-Sophie

      Mit diesen Informationen kann man eine verlässlichere Unterstützung bieten ;-).

      Ausweislich Ihrer Darstellung haben Sie einen HT Verbrauch von 1.250 kWh und einen NT Verbrauch von 4.385,10 kWh. Beides zusammenaddiert ergibt einen Gesamtverbrauch von 5.635,10 kWh. Das erscheint mir für einen EINPERSONENHAUSTHALT nicht nur reichlich viel, sondern schlichtweg zu viel.

      Prüfen Sie daher anhand Ihres Vertrages zunächst, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grundpreis und Arbeitspreis bezahlen.

      Zudem würde ich prüfen, ob der VERSORGER seiner ABSCHLUSSRECHNUNG den korrekten VERBRAUCH zu Grunde gelegt hat. An dieser Stelle stellt sich auch die Frage, wie der Verbrauch ermittelt wurde. Durch Ablesen des Zählerstandes oder durch Schätzung seitens des Versorgers? Beim Ablesen kann sich ein ABLESEFEHLER (z.B. Zahlendreher) eingeschlichen haben und die Schätzung durch den Versorger kann ZU HOCH gewesen sein. Beides Mal ist ein Ergebnis zu Ihrem Nachteil (nämlich eine zu hohe Abschlussrechnung) nicht ausgeschlossen.

      Darüber hinaus würde ich anhand von VERTRAGLICH getroffenen VEREINBARUNGEN prüfen, welche GRUND- und ARBEITSPREISE vereinbart wurden und ob diese vom VERSORGER in der ABSCHLUSSRECHNUNG berücksichtigt wurden.

      Wenn sich auf der Abschlussrechnung NICHT vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Abschlussrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden Schreiben verwenden.

      Ebenfalls prüfen würde ich, ob von Ihnen geleistete ABSCHLAGSZAHLUNGEN vom Versorger in der Abschlussrechnung korrekt (in der tatsächlich geleisteten Höhe) berücksichtigt wurden.

      Ungeachtet dessen können auch viele andere Dinge nicht stimmen. In den von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben finden sich viele Argumente, die möglicherweise auch auf Ihren Fall zutreffen.

      An dieser Stelle sei – ohne dass ich Ihnen zu nahe treten möchte – der Hinweis erlaubt, dass Sie offensichtlich das eine oder andere durcheinander bringen bzw. verwechseln, was möglicherweise negative Folgen für Sie haben könnte.

      Soweit Sie nämlich schreiben:

      „Ich habe bereits eine Kündigung des Vertrages mit Voxenergie, sowie einen wiederruf gegen die Nachzahlung per Email rausgeschickt.“

      stellt sich die Frage, ob Sie zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eine KÜNDIGUNG und / oder SONDERKÜNDIGUNG aussprechen können. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie der Nachzahlung WIDERSPROCHEN haben. Ein WIDERRUF ergäbe nämlich KEINEN SINN.

      Abschließend noch ein Tipp:

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Den ZUGANG Ihres Schreibens beim Versorger können Sie bei EINSCHREIBEN / EINWURF wie folgt nachweisen:

      Geben Sie ZWEI bis DREI Tage NACH Absenden Ihres EINSCHREIBEN / EINWURF im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Ich drücke Ihnen beide Daumen!!!

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe.
        Es stimmt, dass ich mich mit diesen Dingen überhaupt nicht auskenne. Ich habe im Internet recherchiert und dementsprechend nach bestem Wissen gehandelt. Auch wusste ich nicht, dass es einen Unterschied macht ob man „Wiederruf“ oder „Wiederspruch“ sagt.

        Zum Glück habe ich Leute an meiner Seite die mir helfen können.
        Danke nochmal. Ich werde mich sobald ich kann daran mache die empfohlenen Schritte zu bearbeiten.

        Liebe Grüße
        Anina-Sophie

        1. @Anina-Sophie

          Sehr gerne ;-).

          Es freut mich zu hören, dass Sie Leute an Ihrer Seite haben, die Ihnen helfen können. Das ist gerade in Ihrem Fall – weil Sie sich nicht auskennen – SEHR SEHR WICHTIG. Das werden Sie noch merken.

          Handeln Sie bitte ZEITNAH und „verschwenden“ keine Zeit.

          Weitaus wichtiger ist aber, dass Sie die Nerven behalten, denn diese werden Sie erfahrungsgemäß noch brauchen.

          Das ist meine persönliche Meinung.

  12. Guten Tag,
    Nach dem letzten Schreiben von voxenergie muss ich eine unverhältnismäßig hohe Summe an Nachzahlung leisten.
    Ich werde auf jeden Fall Beschwerde einreichen und sofort kündigen. Gibt es etwas das sie mir in dieser Situation empfehlen können?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar
    Mit freundlichen Grüßen
    Anina-Sophie

    1. @Anina-Sophie Stengle

      Wie soll man bei so unpräzisen Angaben eine verlässliche Unterstützung bieten ;-)?

      Meinen Sie mit „Schreiben“ eine Abschlussrechnung und mit „Beschwerde“ Widerspruch?

  13. Primastrom zu teuer zahle mtl. 176 Euro für eine 40 qm Wohnung und bin fast nie zuhause .Mir wurde der Vertrag telefonisch aufgeschwatzt ……habe bis heute nichts erhalten an Unterlagen….wollte kündigen am Telefon wurde mir gesagt es sei ein vertrag für 2 jahre ..
    Komme nicht aus dem Vertrag was soll ich machen …..

    1. @Antje

      Sie können üblicherweise innerhalb 14 Tage widerrufen. Wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht NICHT ordnungsgemäß belehrt wurden, verlängert sich diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.

      Für einen WIDERRUF klicken Sie hier im Forum auf den Reiter „Unerwünschter Vertrag nach Werbeanruf“. Dort findet sich ein Musterschreiben, dass Sie auf Ihren Fall anpassen können.

      Wenn die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können Sie noch ANFECHTEN. Wie das geht, findet sich ebenfalls hier im Forum. Wenn Sie sich für eine ANFECHTUNG entscheiden, setzen Sie dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen.

      Wenn der Anbieter NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie sich für Widerruf, Anfechten und Schlichtungsantrag entscheiden, verschenken Sie bitte KEINE Zeit und gehen den Weg KONSEQUENT.

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. Hallo Herr Moeschler, leider ist es bei mir mit dem Wiederruf des Vertrages zu spät. Auch ich bin vox Energie auf den Leim gegangen. Auf meine alten Abschläge sind sie gar nicht ein gegangen und ich habe eine Abschlagszahlung in Höhe von 125€ inzwischen. Nun habe ich festgestellt das von Energie mir am 5.8. ein Abschlagszahlung von 233€ abgebucht hat.
      Hab ich damit die Möglichkeit zu kündigen?
      Mit freundlichen Grüßen

      1. @Anonymous

        Ich bin zwar nicht Herr Moeschler ;-), aber vielleicht helfen Ihnen schon mal vorab die nachstehenden Ausführungen.

        Die Erhöhung der Abschlagszahlung ohne das z.B. ein Mehrverbrauch vorliegt, kann eine Verletzung von vertraglichen Pflichten bedeuten.

        Ungeachtet dessen wird sich der Versorger einem damit begründeten Sonderkündigungsrecht wohl nicht so einfach beugen und das Ganze ggf. rechtshängig machen.

        Zur Vermeidung von Wiederholungen empfehle ich die Lektüre

        „Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas“

        Diese findet sich hier im Forum.

        Ungeachtet dessen kann man mit einer STRUKTURIERTEN und KONSEQUENTEN Vorgehensweise dafür sorgen, dass es zu keiner ÜBERZAHLUNG kommt.

        Diese Vorgehensweise habe ich hier im Forum schon mehrmals beschrieben.

        In den von mir unterstützen Fällen gab es bislang keinen einzigen Fall, der – trotz zahlreicher Mahnungen des Versorgers – nachzahlen musste. Bei der SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE hängige Fälle stehen derzeit kurz vor der vergleichsweisen Beendigung zum NACHTEIL der Versorger.

        Wer sich auskennt und KONSEQUENT vorgeht hat innerhalb kurzer Zeit auf KORREKTEM Weg seine „nicht vertraglich geschuldeten“ überhöhten Abschlagsabbuchungen durch den Versorger wieder auf seinem Konto und kann sich entspannt zurücklehnen ;-).

        Das ist meine persönliche Meinung.

  14. Hallo Herr Moeschler,

    Vielen Dank für die Informationen. Ich bin tatsächlich letzten Freitag telefonisch von Voxenergie kontaktiert worden und mir wurde mitgeteilt, dass mein aktueller Lieferant (05/2021-05/2023) ePrimo meinen 2- Jahresvertrag ( im Mai begann das zweite Vertragsjahr) – nicht zu den vorgegebenen Preisen halten kann. Im September werden sehr hohe Preiszuschläge kommen!
    Ich habe mir deshalb diese Vertragsunterlagen – mit dem „günstigen“ Angebot zukommen lassen. Die Preise sind allerdings nicht vergleichbar mit meinem aktuellen Vertrag (etwa 30-40€ teurer pro Monat bei 3500 kWh/Monat Verbrauch)
    Nach Rücksprache mit ePrimo wurden mir jetzt noch einmal telefonisch und per Email meine Preisgarantie für das zweite Vertragsjahr bestätigt – weshalb ich mich von der Voxenergie-Aussage „veräppelt“ fühle.

    Mein Widerruf geht per Einwurf-Einschreiben und Email an Voxenergie

    Mit freundlichen Grüßen
    Eduard Woizenko

  15. @Tom

    Auf Grund der vom Versorger mit Schreiben vom 12.04.2022 angekündigten Preiserhöhung hätten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen MÜSSEN, wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Anderslautende Informationen der Mitarbeiter des Versorgers waren lediglich dazu geeignet, Sie davon abzuhalten, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Taktik des Versorgers hat ja auch ganz gut geklappt, denn Sie haben Ihr Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt. Für den Fall, dass vom Versorger wegen der Nichtausübung des Sonderkündigungsrecht auf den Vertrag die neuen (höheren) Grund- und Arbeitspreise angewendet werden, könnte man dem Versorger mitteilen:

    „Hilfsweise erkläre ich für den Fall, dass Wirksamkeit gegeben sein sollte, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB und allen weiteren dafür infrage kommenden Gesetzen. Rechtsfolge der Anfechtung ist bekannterweise u.a. nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.“

    Ungeachtet dessen kann ein abgeschlossener Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Das Widerrufsrecht beträgt – wie bereits angeführt -14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie nicht ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Senden Sie für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht den Widerruf mindestens als E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.

    Aus „Neugier“ E-Mail Verkehr mit dem Versorger zu führen ist gelinde ausgedrückt leichtsinnig, in Ihrem Fall aber glücklicherweise folgenlos für Sie geblieben.

    Ob die eingeschränkte Energiepreisgarantie gilt, darf getrost bezweifelt werden, da Sie der Preiserhöhung ja nicht widersprochen haben, weshalb aus diesem Grund nicht ausgeschlossen werden kann, dass die neuen (höheren) Preise wirksam geworden sind. Dennoch sollten Sie anhand der AGB des Versorgers prüfen, ob dieser die Preiserhöhung rechtzeitig angekündigt hat. Falls nicht, können Sie auch hier ansetzen.

    Verwenden Sie bei Ihrer weiteren Vorgehensweise die Schreiben von Herrn Moeschler, die auf Ihren Sachverhalt passen.

    Wichtig ist, dass Sie strukturiert vorgehen und nicht in hektische Betriebsamkeit verfallen.

    Die ist meine persönliche Meinung.

    1. Hallo @Juris,

      vielen Dank für die Antwort und der damit verbundenen Mühe.
      Sie meinten, dass die eingeschränkte Energiepreisgarantie getrost bezweifelt werden kann, da ich der Preiserhöhung nicht widersprochen habe. Daran hatte ich auch schon gedacht, aber dann kam mir der Gedanke wozu dann die eingeschränkte Energiepreisgarantie? Denn alle Preisänderungen die die eingeschränkte Energiepreisgarantie abdeckt müssen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden und führen eben auch zu dem Sonderkündigungsrecht. Davor soll ja die eingeschränkte Energiepreisgarantie schützen, dass man eben nicht kündigen muss (nach meinem Verständnis).

      Leider ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, da der Vertrag ja bereits seit 11/2022 besteht und auch dort über den Widerruf aufgeklärt wurde. -> nicht anfechtbar

      Es wurde auch einen Monat vor der Preiserhöhung inkl. Sonderkündigungsrecht informiert. -> nicht anfechtbar

      Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung klingt für mich tatsächlich am besten.

      Sie meinten, dass ein strukturiertes Vorgehen wichtig ist. Was würden Sie hier empfehlen? Ich würde jetzt jetzt ein Einschreiben mit einer ausformulierten Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung versenden. Ich würde dort die Gründe nennen, warum ich nicht vom Sonderkündigungsrecht aufgrund der Täuschung gebrauch gemacht habe.

      1. @Tom

        Für Ihre weitere Vorgehensweise ist ein strukturiertes Vorgehen in der Tat von Vorteil ;-).

        Das Problem ist, dass Sie der Preiserhöhung nicht widersprochen haben, wodurch diese wirksam wurde. Sie können versuchen, dies zu heilen, indem Sie die Preiserhöhung anfechten. Für Letzteres können Sie das aus meiner Sicht sehr hilfreiche Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.

        Das Schreiben an den Versorger versenden Sie als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich als Einschreiben /Einwurf.

        Die Formulierung des Schreibens könnte wie folgt aussehen:

        Kundennummer : 1234
        Auftragsnummer : 5678
        hier : Anfechtung der Preiserhöhung vom 00.00.2022

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        in vorbezeichneter Angelegenheit wurde am 19.11.2021 der bereits eingangs erwähnte Vertrag geschlossen.

        Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet für die vereinbarte Vertragslaufzeit vom 19.11.2021 bis 00.00.0000 eine von Ihnen gewährte Eingeschränkte Energiepreisgarantie. Diese ist auf den Energiekostenanteil sowie die Netzentgelte begrenzt, schließt aber alle Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Das bedeutet, dass Sie gestiegene Bezugs- und Vertriebskosten während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht weitergeben können. Auch die Anhebung der monatlichen Abschlagskosten ist nicht möglich

        Bereits aus dem vorgenannten Grund ist die von Ihnen zum 00.00.2022 vorgenommene Tariferhöhung und / oder Preiserhöhung nicht wirksam, denn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens war die von Ihnen gewährte Eingeschränkte Energiepreisgarantie noch gültig. Eine Preiserhöhung trotz vereinbarter Preisgarantie ist nicht möglich.

        Lediglich hilfsweise erkläre ich für den Fall, dass Wirksamkeit gegeben sein sollte, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB und allen weiteren dafür infrage kommenden Gesetzen. Rechtsfolge der Anfechtung ist bekannterweise u.a. nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.“

        (Weitere Ausführungen, warum und weshalb Sie von dem Ihnen zustehenden Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, würde ich NICHT anführen.)

        Dies vorausgeschickt, wird hiermit Ihre bereits eingangs erwähnte Preiserhöhung rein vorsorglich auch aus den nachstehenden Gründen angefochten, was wie folgt begründet wird:

        1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.
        2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.
        3. Ich zweifle die Wirksamkeit Ihrer Preisänderungsklausel in Ihren AGBs an.

        (Die Begründungen zu 1., 2., und 3. können Sie aus dem Musterschreiben von Herrn Moeschler entnehmen.)

        Das ist meine persönliche Meinung.

        1. @Juris

          Vielen Dank nochmals für Ihre Zeit und Mühe.
          Ich werde Ihrem Rat folgen und das Ergebnis teilen.

          Beste Grüße

          1. @Tom

            Sehr gerne.

            Ich sende die Einschreiben / Einwurf der von mir unterstützten Personen immer an die Postfachanschrift von Voxenergie, dann wird es i.d.R. innerhalb von 3 Tagen über das Postfach auf jeden Fall ausgeliefert und die erfolgte Auslieferung kann man im Internet unter „Einschreiben verfolgen“ nachvollziehen ;-).

            Die Postfachanschrift von Voxenergie lautet

            Voxenergie GmbH
            Postfach 110713
            10837 Berlin

            Ungeachtet dessen können Sie das Einschreiben / Einwurf natürlich auch an

            Voxenenergie GmbH
            Großbeerenstraße 2-10
            12107 Berlin

            senden.

            Viel Erfolg!

            Dies ist meine persönliche Meinung.

    2. Hallo,
      Ich habe laut voxenergie einen schaltungtermin zum 01.07.2023,mit einem Tarif der noch akzeptabel wäre.
      Nun bekam ich heute per Post die neuen Konditionen mitgeteilt. Meine Einstiegsdaten waren arbeitspreis 34.57 cent/kWh. Jetzt soll ich aufeinmal 100,73 Cent /kWh dafür bezahlen.
      Ist es möglich, mit einem Widerspruch des sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ich würde gerne den ganzen Vertrag stornieren. Die haben mir auch schon im Jahr 2020 einen Abschlag abgebucht, obwohl der schaltungtermin erst ab 07.2023 durchgeführt werden soll. Mein Telefonat kam nur als Antwort dass dies dann verrechnet würde, wenn der Termin ausgeführt wird.
      Darf das überhaupt ein stromsnbieter Abschlag abbuchen, wenn noch nicht einmal der Strom fließt.
      Bitte dringend um Hilfe

      1. @Susanne Leitner

        1.

        Sie bezahlen für ENERGIE, die Sie noch gar nicht erhalten … ☹

        Im Klartext: Sie bezahlen für etwas, für das Sie noch KEINE Leistung erhalten … ☹

        Kommt Ihnen das nicht seltsam vor ? …

        2.

        Ich an Ihrer Stelle würde sofort eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen. Ein MUSTERSCHREIBEN hierfür findet sich hier im Forum.

        Wenn Sie sich für eine SONDERKÜNDIGUNG entscheiden, senden Sie diese SCHNELLSTMÖGLICH als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich mindestens als EINSCHREIBEN / EINWURF an VoxEnergie.

        Wenn Sie das getan haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

        Wenn Voxenergie innerhalb von VIER Wochen ab Zugang der SONDERKÜNDIGUNG NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

        Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAGS finden Sie ebenfalls hier im Forum.

        3.

        Darüber hinaus würde ich sofort ALLE bereits geleisteten ABSCHLAGSZAHLUNGEN von der Bank zurückbuchen lassen. Jedenfalls die, die Sie noch zurückbuchen lassen können. Dass sind i.d.R. die letzten 13 Monate. Lassen Sie sich von Ihrer Bank nicht abwimmeln!!!

        4.

        Den Betrag, den Ihnen VoxEnergie bereits im Jahr 2020 „rechtsgrundlos“ abgebucht hat, fordern Sie natürlich auch zurück. Ihr Rückforderungsanspruch scheint noch NICHT verjährt, denn die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 3 Jahre, wobei die Verjährung zum Jahresende nach Erbringung der Leistung beginnt. Ihr Rückforderungsanspruch verjährt demnach erst 2023 ?.

        4.

        Die Formulierung Ihrer SONDERKÜNDIGUNG könnte wie folgt aussehen:

        (Wenn Sie die Formulierung nutzen, bitte mit IHREN DATEN ergänzen)

        Absender:
        Susanne Leitner
        Musterweg 1
        99999 Musterstadt

        Vorab am 12.10.2022 per E-Mail an: [email protected]
        Einschreiben / Einwurf
        An
        VoxEnergie
        Postfach 110713
        10837 Berlin

        Musterstadt, den 08.10.2022

        Kündigung des Stromliefervertrages
        Kundennummer: ………………………
        Zählernummer: ……………………………

        Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (3) EnWG)

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab …

        kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Stromliefervertrag bei Ihrem Unternehmen. Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.

        Zudem fordere ich alle von abgebuchten Abschlagszahlungen zurück. Ihre Abbuchungen erfolgten rechtsgrundlos, da die Belieferung erst ab dem 01.07.2023 erfolgen sollte.

        Darüber hinaus widerrufe ich die Einzugsermächtigung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Susanne Leitner

        Das ist meine persönliche Meinung

  16. Hallo Herr Moeschler,

    leider habe auch ich ein Problem mit Voxenergie. Am 19.11.21 habe ich meinen Vertrag geschlossen. Da der Anbieterwechsel allerdings so spät im Jahr erfolgte, ist der Vertrag zwar gültig, aber die Belieferung durch Voxenergie beginnt erst am 01.11.22.

    Mein Vertrag am 19.11.21 wurde zu folgenden Preisen getroffen:

    Grundpr. bei Abschluss: 10,50 EUR/Monat
    Arbeitspr. bei Abschluss: 29,71 Cent/kWh
    Eingeschränkte Energiepreisgarantie: Ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuern, Nutzungsentgelte, Messpreise und eventuelle neue Steuern sowie Änduerungen der Erneuerbaren-Energien-Gesetzt-Umlage, KWK- und Offshore-Umlagen.

    Mit einem Schreiben vom 12.04.2022 wurde eine Preiserhöhung angekündigt (Sonderkündigungsrecht):

    Grundpr. nach Preiserhöhung: 21,13 EUR/Monat
    Arbeitspr. nach Preiserhöhung: 75,00 Cent/kWh

    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass für mich die eingeschränkte Energiepreisgarantie gilt und ich somit nicht vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen müsste. Ein paar Wochen später kam in mir wieder eine Unsicherheit auf und ich wollte es mir schriftlich bestätigen lassen. Leider wurde mir dann mitgeteilt, dass die eingeschränkte Energiepreisgarantie nicht gilt. Da die Frist für die Sonderkündigung allerdings abgelaufen war, konnte ich davon nicht mehr gebrauch machen. Daraufhin habe ich versucht den Vertrag aufgrund falschen Informationen anzufechten, aber mir wurde lediglich mitgeteilt, dass eine Sonderkündigung nicht mehr möglich ist.

    Nachdem ich aktuell nicht weiß was eigentlich gilt habe ich per E-Mail eine verbindliche Aussage gefordert, auf die ich immer noch warte. Als ich telefonisch nachgefragt habe, ob es möglich sei mir auf die E-Mail zu antworten wurde mir gesagt, dass es in den nächsten Tagen passiert, aber er mir versichern kann, dass die eingeschränkte Energiepreisgarantie gilt und er kann mir sogar das Angebot machen diesen günsten Preis (29,71 Cent/kWh) für weitere 2 Jahre zu garantieren. Aus Neugier (um endlich einen verbindlichen Preis zu haben) und mit dem Wissen, dass ich 14 Tage Widerrufsrecht habe, habe ich der Laufzeitverlängerung zugestimmt. Ein paar Tage später wurde mir die Laufzeitverlängerung mit dem folgendne Preisen zugesadt:

    Grundpr.: 21,13 EUR/Monat
    Arbeitspr. nach Preiserhöhung: 70,60 Cent/kWh

    Man wird bei Voxenergie einfach nur von vorne bis hinten belogen. Natürlich habe ich sofort der Laufzeitverlängerung widersprochen und diese wurde auch akzeptiert.
    Leider weiß ich immer noch nicht wie ich mich jetzt weiter verhalten soll. Meiner Meinung nach gilt die eingeschränkte Energiepreisgarantie aber Voxenergie ignoriert diese einfach und verweist lt. heutigem telefonat mit einem Kundenservicemitarbeiter auf die Steuern (die sich aber lt. Auflistung nicht erhöht haben). Letztendlich spielt es eh keine Rolle was der Kundenservice sagt, denn da erzählt die eh jeder etwas anderes.

  17. ich bin wohl auch auf Voxenergie reingefallen. Hatte eine E-Mail bekommen mit den Daten zur Prüfung. Diese ist aber nicht mehr auf meinem Postfach zu finden. Ich habe mir Notizen gemacht, habe aber leider kein Datum aufgeschrieben. Ich schätze es war April. Ich sollte in 5 – 7 Tagen schriftlich eine Bestätigung bekommen und dann käme eine 2. Schreiben das ich unterschrieben zurückschicken sollte. Habe ich beides bis heute nicht bekommen. Was kann ich tun?

  18. Leider sind wir auch im April auf voxenergie reingefallen. Keiner ist telefonisch zu erreichen. Heute am 12.7. Haben wir vorrauszahlung von 273.00 Euro bekommen.

  19. Was der Anbieter macht, ist unverschämt! Wir zahlen für 3000Kw monatlich 240 €!
    Dadurch, ist mein Mann ( als Kunde) sehr krank geworden! Und noch dazu, ist unsere Ehe zerstört.
    Er ist Rentner und ich bin von Jobcenter abhängig. Dieser Preis, läßt uns unter Axistens minimum.

  20. Hallo Herr Moeschler,

    Die Informationen auf ihrer Seite sind sehr hilfreich gewesen. Nachdem Voxenergie nicht oder ablehnend auf meine Widerrufe reagiert hat, habe ich Schlichtungsverfahren angestrengt. Nach ca. 6 Wochen hat Voxenergie die Widerrufe akzeptiert, somit bin ich Voxenergie los.
    Leider sind durch Voxenergie trotz der Widerrufe vorher meine Strom-und Gasverträge gekündigt worden. Diese Kündigungen wollen die alten Anbieter nicht rückgängig machen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, entstehen jetzt Mehrkosten für uns.

    Haben Sie hierzu Erfahrungen? Wieso sind denn die Kündigungen weiterhin gültig?
    Vielen herzlichen Dank auf alle Fälle an Sie.
    RG

    1. Das tut mir sehr leid, dass Ihre Verträge gekündigt wurden.
      Um den Wechselprozess zu vereinfachen können die neuen Anbieter (unter gewissen Voraussetzungen natürlich) die Kündigung aussprechen. Der alte Anbieter muss Sie dann anscheinend nicht zurück nehmen. Aufgrund der gestiegenen Preise wollen die wenigsten Unternehmen Kunden zurück bekommen.
      Mein Angebot für Sie ist, dass ich für Sie prüfe, ob ich auch Ihnen den günstigen Strom-tarif von eprimo (ca. 30 Cent) und einen Gas-Tarif (ca. 10 Cent/kWh) anbieten kann. Preis-Stand: 09.06.2022.
      Aus Vereinfachungsgründen bitte ich Sie, dieses Formular hierzu auszufüllen. Im Textfeld können Sie gerne Bezug zu Ihrem Kommentar nehmen.
      Ich hoffe so Ihren Schaden begrenzen zu können!
      MM

  21. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    am 14.12.2021 habe ich über ein Vergleichsportal am Telefon, einen Stromvertrag bei Vox Energie abgeschlossen. Abschlagszahlung sollte 41,49 im Monat sein. Vertragsbeginn am 1.6.2022. Bis Ende Mai war ich bei Schwabenstrom. Unterlagen schriftlich, erhielt ich am 17.12.2021 mit den besprochenen Tarifinformationen. Ich schickte auf Anfrage von Vox Energie den Zählerstand des alten Anbieters. Am 9.3.2022 erhielt ich ein Schreiben mit der Überschrift „Vertragsverlängerung“ Darüber wunderte ich mich zwar, maß dem aber keine weitere Bedeutung bei. Wie ich heute sehe, steht auf der Rückseite ein ganz anderer Tarif. Ich habe den Erhalt dieses Schreibens auch nicht bestätigt. Wurde auch nicht dazu aufgefordert. Wiedersprochen habe ich aber auch nicht?Ende Mai habe ich die Vox Energie angerufen um zu erfragen, wann die Belieferung des Stroms losgeht, da ich nochmal vom alten Anbieter abgebucht bekam. Da wurde mir gesagt, das mich ab 1.6.2022 Vox Energie mit Strom beliefert und dann auch abbucht. Ich habe nochmal gefragt, ob zu dem Preis von 41,49 monatlich?! Der Mitarbeiter bejahte dies.

    Zwei Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten. Datiert 20.5.2022. Überschrift „Ihre Terminbestätigung“ und das ab 1.6 Vox Energie fliesst. Ich habe leider dieses Schreiben, ungelesen zur Seite gelegt, weil ich noch die Worte im Ohr hatte, dass jetzt alles seinen Weg geht und das zum vereinbarten Preis. Heute 9.6.2022 ärgere ich mich, als ich sah, dass mir 118 Euro von meinem Konto abgebucht wurden.

    Dieser Betrag findet sich auf dem Schreiben Terminbestätigung.

    Aber auch dieses Schreiben habe ich niemals bestätigt. Aber auch nicht wiedersprochen. Die 118 habe ich zurückbuchen lassen. Habe auch erneut angerufen und bekam die Antwort, dass dies der vereinbarte Betrag sei. Ich sagte: nein ist es nicht. Er sagte dann, er werde es klären und ich werde in 2-3 Tagen von Ihnen hören.

    Wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise? Ich habe für 2 Jahre unterschrieben und möchte auf keinen Fall für 118,00 im Monat da bleiben. Wie und kann ich überhaupt kündigen.???? Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar.

  22. Dieses Unternehmen ist nicht zu empfehlen. Leider hab ich von Telekom auf voxenergie gewechselt. Seit 2 Wochen habe ich kein festnetz und Internet. Hab 2 Techniker beauftragt, die das Internet von voxenergie nicht einstellen können.hoffe dass jetzt ein Informatiker, den ich selber beauftragen musste, mir den Router einstellen kann. Voxenergie ist dafür zu inkompetent. Kann nicht den passenden Router und den Techniker schicken. Geht’s mit dem Informatiker dann wieder nicht, muss ich rechtliche Schritte einleiten. Nur Ärger und Kosten mit diesem Unternehmen.

  23. Geben sich telefonisch seriösen Anstrich. Lassen,paar Minuten nach Telefonat, die “ Qualitätsabteilung“ nachfragen,ob alles ok gewesen sei.

  24. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    ich schreibe Ihnen im Namen einer Freundin, die mir am Wochenende erzählte das sie ihren Stromanbieter demnächst wechselt. Bei mir gingen die Alarmglocken an und ich meinte, wie denn der neue Lieferant hießt.
    Sie meinte „Voxenergie“, also googelt ich und stieß dabei auf Ihre Seite.
    Was kann sie jetzt noch machen, der Anruf von Voxenergie war im September 2021, also kann sie keinen Widerspruch mehr einlegen. Voxenergie hat zum 31.05.2023 die Schaltung veranlasst. Einen Vertrag hat sie noch nicht, kann sie jetzt noch was tun?

    Vielen Dank
    B. Neri

    1. Wir benötigen ebenfalls Hilfe mit Voxenergie.

      Vertrag wurde einfach von 2022 auf 2024 verlängert.

      Mehrere Versuche von Anfang an wegen Widerruf in der 14 Tage Frist sowie nach Preisanpassung wegen Sonderkündigungsrecht sind kläglich gescheitert.

      Aktuell wieder ein Schreiben erhalten zur Unterzeichnung Vertragsverlängerung und zusätzlich Schreiben zur Preisreduzierung wegen der EEG.

      Der Abschlag wurde von 110 Euro auf Utopische 230 Euro angehoben

  25. Bin auch auf Voxenergie hereingefallen, habe aber die Verbraucherzentrale eingeschaltet. Die Briefe wurden bisher ignoriert. Habe die Schlichtungsstelle Energie beauftragt, nachdem der erste Brief betreff unautorisierte Anruf/ Vertrag nicht beachtet wurde. Die Schlichtungsstelle hat mich zu meinem Wunschanbieter gebracht. Jetzt habe ich Post von Voxenergie bekommen betreff Tariferhöhung, Habe mit der VZ Niedersachsen erneut einen Brief aufgesetzt (25.4.) um mein Sonderkündigungsrecht geltend zu machen. Die Frist für eine Antwort habe ich auf den 12.05. gesetzt. Ich bin gespannt, ob die Antwort wieder ausbleibt, wie bei meinem Wiederspuch. Habe eine Rechnung angefordert, da ich ab dem 04.05. bei meinem bin neuen Anbieter bin. Die Briefe an Voxenergie habe ich alle per Einschreiben verschickt.