Kunden von Enstroga & Elogico haben insb. Probleme mit Preiserhöhungen, Rechnungen & Guthabenauszahlung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich wehren können. Nutzen Sie meine kostenlosen Vorlagen und Musterschreiben.
Wechseln Sie zu einen dieser Anbieter!
Diese Anbieter (siehe Liste) zeichnen sich durch die Eigenschaften ‚geringes Insolvenzrisiko‘ (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), ‚kundenfreundliche AGBs‘ und einen ‚guten Kundenservice‘ aus.
Strom-Preis-Studie vom 12.02.2022:Aktuell sind Vattenfall, 123 energie, E wie einfach & eprimo die günstigsten meiner empfohlenen Anbieter.
Welcher der kundenfreundlichen Anbieter für Ihre PLZ und Ihren Verbrauch am günstigsten ist, erfahren Sie über den STROM-Vergleich & GAS-Vergleich von Verivox.* Mit deren „nirgendwo günstiger Garantie“ erhalten Sie garantiert die günstigsten Preise.
Haben Sie ein Problem mit Enstroga / Elogico?
Verbraucher beschweren sich auf reclabox über Enstroga / Elogico u.a. aufgrund:
Preiserhöhungen
Jahresrechnung nicht erstellt
Guthaben nicht ausgezahlt
Jahresrechnung fehlerhaft
Auf dieser Seite finden Sie bei diesen und weiteren Problemen praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten.
Enstroga ist ein kleiner Discountanbieter aus Berlin, der seit 2012 seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Im Internet liegen einige Verbraucherbeschwerden über das Unternehmen vor und die AGBs sind m.E. als verbraucherunfreundlich einzuschätzen. Der Service wurde hingegen gut bewertet.
a) Enstroga Erfahrungen anderer Verbraucher
Die Verbraucher reklamierten auf de.reclabox.com verspätete Guthabenauszahlungen, versteckte und überhöhte Preiserhöhung sowie Probleme beim Stromanbieterwechsel. Vor versteckten und überhöhten Preiserhöhungen wird auf demForum vom Bund der Energieverbrauchergewarnt sowie von derVerbraucherzentrale Rheinland-Pfalzwarnte in 2016 bereits vor gesteckten und überhöhten Preiserhöhungen.
b) Kundenunfreundliche AGBs
Die folgenden Aussagen stütze ich auf dieseAGB-Studie. Hierzu habe ich die AGBs von ENSTROGA herangezogen (Abruf 28.01.2021).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 1.1.). Gegenwärtig ist mir nicht bekannt, dass aufgrund dieser Einschränkung ein Bonus verweigert wurde. Bei den Energieversorgernimmergrün (365 AG)undFuxx Sparenergie (Grüner Funke)wurden aufgrund dieser Einschränkungen laut de.reclabox.com bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher gewesen sein, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat nutzen Sie die Abnahmestelle, wenn Sie oder ein Dritter sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.4) Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann räumt sich das Unternehmen somit gemäß AGB 9.4 das Recht ein, den Bonus zu verweigern. Diese Einschränkung ist in der Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten gewesen.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Enstroga widersprochen haben (Ziffer 9.1).
Überraschend dürfte für Verbraucher ferner gewesen sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss beschränkt wird. Diese Einschränkung ist entfallen und lag am 28.01.2021 nicht mehr vor. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden, sofern die alte AGB-Version für Sie noch gültig ist.
Mit Überraschungen müssen Kunden von Enstroga auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Bei einemUmzugwechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Enstroga schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „Sie durchuns zwölf Monate an derselben Abnahmestelle ununterbrochen beliefert worden sind“ (Ziffer 9.1). Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist m.E. branchen-untypisch und wird nur von wenigen Anbietern, u.a. 365 AG (Idealenergie), immergrün, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon, verwendet. Eine weitere Überraschung dürfte für Verbraucher sein, dass Enstroga zusätzliche Kosten im Falle eines Umzugs vorsieht (AGB 5.4). In der AGB-Version mit Abruf 09/2019 wurde eine Pauschale i.H.v. 45€ beziffert. In der Version mit Abruf 28.01.2021 steht lediglich „Wir sind berechtigt, Ihnen für die Durchführung des Umzuges Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal zu berechnen.“ (Ziffer 5.4) Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese wahrscheinlich für Verbraucher überraschend sind und m.E. deutlich zu hoch bemessen sind.
Neben der Umzugspauschale drohen Verbraucher im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Sie sind verpflichtet uns mitzuteilen, wenn an Ihrer Abnahmestelle aufgrund eines Wasserschadens oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses ein außerplanmäßiger Stromverbrauch entsteht oder entstanden ist. (…) Wir sind berechtigt, diesen außerplanmäßigen Stromverbrauch mit einem Arbeitspreis von 40,00 Cent/kWh brutto abrechnen. Hierfür ist die Erstellung von zwei Zwischenabrechnungen notwendig, für die wir jeweils eine Gebühr von 20,00 € brutto in Rechnung stellen dürfen.“ (AGB 7.13) Diese Klausel ist in der aktuellen Version vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch von immergrün bekannt. Die Vertriebsmarke der 365 AG ist in der Vergangenheit durch sehr viele Verbraucherbeschwerden aufgefallen.
II. Wechseln Sie zu diesen Strom- & Gasanbietern
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
Leider verweigern einige Energiediscounter die Kündigung und Kunden machen Fehler beim Kündigen. Dadurch sind schon Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie richtig kündigen und eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
Welche Enstroga Erfahrungen haben Sie gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Verbrauchern zu helfen!
Zufällig bei Durchsicht der Konten festgestellt, dass Enstroga den Preis erhöht hat, ohne es mitzuteilen. Anbieterwechsel eingeleitet. Anruf von Enstroga mit einem angeblich günstigeren Angebot. Inklusive Vertragsverlängerung und höchst dubioser weiterer Bedingungen. Größte Vorsicht.
Als Hausverwaltung hatten wir 2 Gaslieferverträge mit Strogon in 2021. Beide Verträge wurden am 31.12.2021 zum 31.12.2021 (!) (kein Schreibfehler) per eMail gekündigt. Zwischenzeitlich war im Oktober die Vorauszahlung um ca. 200% erhöht worden. Die Abrechnungen für 2021 beinhalteten dann Preiserhöhungen, die nie mitgeteilt wurden. Dann wurde mitgeteilt, dass die Kündigung der Gaslieferverträge eine Übernahme durch Enstroga war. Da wir die Kündigung, wie eine Kündigung behandelt haben, wurde kein Geld mehr angewiesen und die letzten Sepaabbuchung zurückgeholt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung wurde zunächst ignoriert und die „Abbuchungen“ mußten zurückgeholt werden. Die Abrechnungen für 2021 wurden erst nach mehrmaliger Beschwerde korrigiert. Die „Lieferungen“ wurden wegen Nichtzahlung im Mai 2021 eingestellt. Eine vorherige Kündigung der Lieferung wurde von Enstroga abgelehnt. Nun ist die Höhe des Einzelpreises der kwh strittig. Bei einem Vertrag wurde der ursprüngliche Preis von 0,06 € / kwh akzeptiert für den Zeitraum Januar bis Mai 2022. Bei dem anderen Vertrag wird immer wieder versucht, den Betrag von 0,14 € / kwh durchzusetzen, mit Mahnungen und Inkasso Androhungen. Mittlerweile wurde bei der Aufsichtsbehörde der Inkassounternehmen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde eingelegt und 100 € Bearbeitungsgebühr unsererseits für die falschen Abrechnungen und Mahnungen angedroht. All dieses Vorgehen ist eine abzulehnende Geschäftspraxis. Der Entzug der Zulassung zur wirtschaftlichen Betätigung, der hier handelnden Personen, ist dringend von der Justiz zu prüfen. Mal sehen, wohin dies alles führt.
Zufällig bei Durchsicht der Konten festgestellt, dass Enstroga den Preis erhöht hat, ohne es mitzuteilen. Anbieterwechsel eingeleitet. Anruf von Enstroga mit einem angeblich günstigeren Angebot. Inklusive Vertragsverlängerung und höchst dubioser weiterer Bedingungen. Größte Vorsicht.
Als Hausverwaltung hatten wir 2 Gaslieferverträge mit Strogon in 2021. Beide Verträge wurden am 31.12.2021 zum 31.12.2021 (!) (kein Schreibfehler) per eMail gekündigt. Zwischenzeitlich war im Oktober die Vorauszahlung um ca. 200% erhöht worden.
Die Abrechnungen für 2021 beinhalteten dann Preiserhöhungen, die nie mitgeteilt wurden.
Dann wurde mitgeteilt, dass die Kündigung der Gaslieferverträge eine Übernahme durch Enstroga war.
Da wir die Kündigung, wie eine Kündigung behandelt haben, wurde kein Geld mehr angewiesen und die letzten Sepaabbuchung zurückgeholt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung wurde zunächst ignoriert und die „Abbuchungen“ mußten zurückgeholt werden.
Die Abrechnungen für 2021 wurden erst nach mehrmaliger Beschwerde korrigiert.
Die „Lieferungen“ wurden wegen Nichtzahlung im Mai 2021 eingestellt. Eine vorherige Kündigung der Lieferung wurde von Enstroga abgelehnt.
Nun ist die Höhe des Einzelpreises der kwh strittig. Bei einem Vertrag wurde der ursprüngliche Preis von 0,06 € / kwh akzeptiert für den Zeitraum Januar bis Mai 2022. Bei dem anderen Vertrag wird immer wieder versucht, den Betrag von 0,14 € / kwh durchzusetzen, mit Mahnungen und Inkasso Androhungen.
Mittlerweile wurde bei der Aufsichtsbehörde der Inkassounternehmen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde eingelegt und 100 € Bearbeitungsgebühr unsererseits für die falschen Abrechnungen und Mahnungen angedroht.
All dieses Vorgehen ist eine abzulehnende Geschäftspraxis.
Der Entzug der Zulassung zur wirtschaftlichen Betätigung, der hier handelnden Personen, ist dringend von der Justiz zu prüfen.
Mal sehen, wohin dies alles führt.