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  1. Enstroga hat meinen Gasverbrauch fast verdoppelt, (ohne belegbare Angaben)! Abschläge wurden von 149.18 Euro auf 192.–Euro auf 218.–Euro auf 355.–Euro einfach neu angepasst!!! Natürlich habe ich gekündigt. Die Bestätigung der Kündigung habe ich noch immer nicht bekommen! Enstroga möchte nur telefonisch dazu Stellung nehmen. Ich akzeptiere nur den schriftlichen Weg, da ich diese Gasfirma als unseriös einstufe! Warum macht Enstroga das, Geldprobleme, Insolvenz?
    Leider habe ich auch den Strom von Elogico, ich wusste nicht, dass Enstroga dazugehört. Muss vermutlich die Abrechnung dann kontrollieren lassen.
    Esther Fischer

    1. sehr gerne prüfen wir Ihre Rechnung. Ich vermute, dass auch eine anfechtbare Preiserhöhung vorliegt. Es ist sehr gut denkbar, dass Sie Geld zurückfordern können. Füllen Sie dazu das Formular aus. Wir helfen Ihnen!

  2. Zufällig bei Durchsicht der Konten festgestellt, dass Enstroga den Preis erhöht hat, ohne es mitzuteilen. Anbieterwechsel eingeleitet. Anruf von Enstroga mit einem angeblich günstigeren Angebot. Inklusive Vertragsverlängerung und höchst dubioser weiterer Bedingungen. Größte Vorsicht.

  3. Als Hausverwaltung hatten wir 2 Gaslieferverträge mit Strogon in 2021. Beide Verträge wurden am 31.12.2021 zum 31.12.2021 (!) (kein Schreibfehler) per eMail gekündigt. Zwischenzeitlich war im Oktober die Vorauszahlung um ca. 200% erhöht worden.
    Die Abrechnungen für 2021 beinhalteten dann Preiserhöhungen, die nie mitgeteilt wurden.
    Dann wurde mitgeteilt, dass die Kündigung der Gaslieferverträge eine Übernahme durch Enstroga war.
    Da wir die Kündigung, wie eine Kündigung behandelt haben, wurde kein Geld mehr angewiesen und die letzten Sepaabbuchung zurückgeholt. Der Widerruf der Einzugsermächtigung wurde zunächst ignoriert und die „Abbuchungen“ mußten zurückgeholt werden.
    Die Abrechnungen für 2021 wurden erst nach mehrmaliger Beschwerde korrigiert.
    Die „Lieferungen“ wurden wegen Nichtzahlung im Mai 2021 eingestellt. Eine vorherige Kündigung der Lieferung wurde von Enstroga abgelehnt.
    Nun ist die Höhe des Einzelpreises der kwh strittig. Bei einem Vertrag wurde der ursprüngliche Preis von 0,06 € / kwh akzeptiert für den Zeitraum Januar bis Mai 2022. Bei dem anderen Vertrag wird immer wieder versucht, den Betrag von 0,14 € / kwh durchzusetzen, mit Mahnungen und Inkasso Androhungen.
    Mittlerweile wurde bei der Aufsichtsbehörde der Inkassounternehmen, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschwerde eingelegt und 100 € Bearbeitungsgebühr unsererseits für die falschen Abrechnungen und Mahnungen angedroht.
    All dieses Vorgehen ist eine abzulehnende Geschäftspraxis.
    Der Entzug der Zulassung zur wirtschaftlichen Betätigung, der hier handelnden Personen, ist dringend von der Justiz zu prüfen.
    Mal sehen, wohin dies alles führt.

  4. Katastrophe, das ist das einzige Wort was es trifft.
    Monatlich 241 abgebucht. 5 Monate.
    Dann folgt unberechtigt Abbuchung von 1122 Euro.
    Die habe ich sofort zurück buchen lassen.
    Nichts gehört.
    2 Wochen später folgt Mahnung.
    Versuche telefonisch oder per Mail Enstroga zu erreichen gleich Null.
    Nie wieder

    1. Es ist wichtig, dass Sie
      – die unstrittigen Beträge stets bezahlen
      – unzulässige Abschlags- und Preiserhöhung schriftlich widersprechen (mit Begründung) und Wenn zu viel abgebucht wird, würde ich den unstrittigen Betrag selber zahlen, das SEPA-Mandat ggü. dem Anbieter kündigen (Musterschreiben: OHNE vorheriger Preiserhöhung/ MIT vorheriger Preiserhöhung)
      – und den zu hohen Abschlag zurückbuchen lassen. Die Folge werden Mahnungen sein und dass Ihnen die Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt werden. Die Alternative wäre, zu viel zu bezahlen.
      – auf alle Mahnungen schriftlich antworten, indem Sie widersprechen und auf Ihre vorherige Widersprüche verweisen.

      Beispiel: Ihr Abschlag betrug zu Beginn 100 €. Zu einen späteren Zeitpunkt wurde Ihnen 200 € abgebucht.
      – Widersprechen Sie dem höheren Abschlag. Wenn eine Preiserhöhung vorlag, dann widersprechen Sie zusätzlich dieser (Argumente: die Preiserhöhung war versteckt und überzogen, es fehlt an einer Berechnungsgrundlage, die Preisgarantie wurde nicht eingehalten).
      – Überweisen Sie den unstrittigen Betrag (100€)

      Viele Grüße
      Matthias Moeschler

  5. Enstroga nie wieder…

    November 2021 von 50 Eur auf 91 Euro. Februar Abschlag gezahlt, eine Woche später Endabrechnung nach mehrmaligen Nachfragen, zeitgleich Mahnung für Februarabschlag, Endabrechnung 181 Guthaben, integriert mein Abschlag für Februar, Mahnung widersprochen, bitte um Korrektur, weitere Mahnung, am 23.3. Guthaben überwiesen am 24.3 Kündigung erhalten und Inkassoschreiben. Es ist so traurig was da abgeht.. nun warten auf Endabrechnung… so traurig…sollten sich schämen

  6. Moin zusammen,

    Enstroga hat vor dem Ende der Preisbindung die Preise für Strom um über 100 % erhöht und zugleich deutlich höhere Abschläge eingezogen. Leider habe ich hier die Frist zur außerordentlichen Kündigung verpasst, macht aber nichts. Gemäß der Tarifierung ist eine Preiserhöhung vor Ende der Vertragslaufzeit nicht zulässig, entsprechend spielt eine verpasste Kündigungsfrist hier überhaupt keine Rolle. Auf anwaltlichen Druck hat die Enstroga hier zunächst die Jahresabrechnung korrigiert. Als Bonus wurde mit Verweis auf den Mehrtarifzähler (Tag- und Nachtstrom) ein pauschaler Kompromiss in Höhe von 40 € vorgeschlagen, nicht jedoch die vereinbarten 15 %. Der Schriftverkehr in dieser Angelegenheit läuft noch. Leider ist dies noch nicht alles: Die Zahlung der Gutschrift zur Jahresabrechnung in Höhe von über 700 € (da deutlich höhere Abschläge eingezogen, s. o.) steht bis heute aus. Ich kann nur jedem raten, hier sich bereits über SEPA-Mandat eingezogenes Geld zurückzuholen, dies ist für ein Zeitraum der letzten 8 Wochen möglich. Persönlich gehe ich anlässlich eines solchen Geschäftsgebarens von einer baldigen Zahlungsunfähigkeit der Enstroga aus.
    Last but not least: Check 24 hat hier gern die Provision kassiert, war jedoch null hilfreich und hat noch nicht einmal erkannt, dass eine vorzeitige Preiserhöhung überhaupt nicht zulässig ist.

  7. Ich hatte auch das ganze Drama mit Abschlagserhöhung, anschließend Preiserhöhung in der eingeschränkten Preisgarantie, Schlußrechnung ohne Berücksichtigung von Bonus usw. ab 15.November 2021.

    4 Stunden Aufwand, 2 Einwurf-Einschreiben, 7 E-Mails und 1 Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie später sind alle Forderungen beglichen. Sofortbonus ausgezahlt, Neukundenbonus nach Schlußrechnung ausgezahlt, Schadenersatz durch verkürzte Laufzeit ausgezahlt. Es hilft also, hartnäckig zu bleiben.

    Den Schadenersatz wollte Enstroga zunächst noch an eine Verschwiegenheitsklausel sowie Rücknahme des Antrags statt einvernehmliche Einigung knüpfen. Auf Ablehnung dessen wurde trotzdem bezahlt.

    Das hätte ich gegen ein entsprechendes Honorar sogar gemacht, das wollte Enstroga aber dann auch nicht.

  8. – Abschlag wurde einseitig ohne Grund erhöht.
    – Statt Onlineportal wurde Kostenpflichtig auf Papierversand umgestellt
    – Es wurde einseitig der Tarif trotz eingeschränkter Preisgarantie angepasst 0,2304€/kwh –> 0,51€/kwh
    – Die Anpassung wurde nicht kommuniziert –> Umstellung kostenpflichtigen Postversand
    – Es wurde eine weitere Preisanpassung vorgenommen trotz eingeschränkter Preisgarantie
    – Die Anpassung wurde im Onlineportal ohne einen externen Hinweis trotz Postversand kommuniziert 0,51€/kwh –> 0,81€/kwh
    – Es wurde eine Endabrechnung erstellt. Diese ist fehlerhaft. Kein Hinweis auf die widersprochen Abschlag und Preisänderungen, Fehlerhaft ist auch die Angabe vom Verbrauch 222kw/h in 179 Tagen, 1736kw/h in 62 Tagen zum erhöhten widersprochen Preis.
    – Auch der Abrechnung wurde widersprochen
    – Lastschriftmandat wurde widerrufen
    – Fall Schlichtungstelle eingereicht
    – Messtellenbetreiber fordert die Zählermiete obwol die Abrechnung wie überall anders auch im Stromvertrag enthalten ist.
    – Enstroga entfernt die Kontaktmöglichkeit im Onlinebereich
    – Downloads im Onlinebereich (auch falsche Endabrechnung) wird deaktiviert. Ein Klick auf den Download führt zur Abmeldung!

  9. Fairerweise muß ich meinem Kommentar vom 26. Januar 2022 um 11:47 etwas hinzufügen.. Ich hatte hier den Tipp mit der Fristsetzung gelesen (für den ich mich herzlich bedanke) und habe noch einmal an Enstroga geschrieben und eine Frist gesetzt zur Erstattung meines Guthabens von € 65,46.

    Gestern, einen Tag vor Ablauf der Frist, war tatsächlich diese Summe auf meinem Konto.

    Zusätzlich zu diesem Guthaben hatte ich allerdings den damals vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in Höhe von 25% der ersten Jahresrechnung mit eingefordert, den man aber ignoriert hat.

    Ich werde diesen Betrag noch einmal einfordern, bin aber überzeugt, dass ich der ganzen Enstroga-Erfahrung so glimpflich entgangen bin wie kaum jemand sonst.

    Ich wünsche allen Betroffenen ebensoviel Glück !

  10. Hallo,
    hat eigentlich schon jemand Schadenersatz bei Enstroga gefordert und eine Rückmeldung bekommen?
    Ich habe am 11.1.2022 Schadenersatz per Mail gefordert. Allerdings wurde das bis heute ignoriert.

    1. Zur Ergänzung: Enstroga hat inzwischen den geforderten Schadensersatz in voller Höhe erstattet. Ich musste allerdings mahnen und klarstellen, daß ich nicht nachgeben werde.

  11. Ich lese hier genau was ich auch so erlebt habe. Offensichtlich muss man anwaltlich vorgehen. Für alle die sich im Vorfeld informieren: schließt mir Enstroga bloß keinen Vertrag ab!!!!!

  12. Sehr geehrter Herr Dr. Matthias Moeschler,

    ich finde Ihren Artikel wirklich sehr interessant. Danke dafür! Ich habe selbst derzeit ein paar Probleme mit der ENSTROGA AG.

    Ohne Ankündigung (Nach 2 Monaten Lieferung) hat mir die ENSTROGA plötzlich anstatt der vereinbarten 65€ plötzlich 138€ als Abschlag abgebucht. Ein paar Tage nach der Abbuchung kam ein Brief per Post – „Leider konnten wie Sie über die angegebene E-Mail Adresse nicht erreichen und sie haben auf die Erhöhung nicht geantwortet“. (Wobei andere Mails als Kommunikation über diese Mailadresse wunderbar geklappt haben, inkl. Anmeldung und Passwort zurücksetzen).

    Für mich ganz klar ein Trick. Ich habe dann eine Frist von 14 Tagen gesetzt mir den zu Unrecht abgezogenen Betrag abzüglich der vereinbarten Kosten zurückzusenden. Darauf hin bekam ich eine Kündigung. Nach ca. 5 Wochen habe ich dann den Betrag zurückgebucht (Lastschrift widersprochen) und das Mandat zur Lastschrift entzogen. Selbstverständlich bekam ich eine Antwort über die Mail Adresse von der ich geschrieben habe.

    Nun kam auch promt die Rechnung + 4,95€ Rücklastschriftgebühren. Ich habe den Betrag abzüglich der 4,95€ bezahlt und bekomme nun Manungen über die 4,95 + ca. 1 € Mahnspesen und die Androhung das ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Auf meine Mails wird weiterhin nicht eingegangen.

    Wie sollte ich mich nun verhalten?

  13. Ich hatte ab September vergangenes Jahr einen Vertrag zur Lieferung von Strom mit Enstroga. Anfang November verlangte das Unternehmen von mir eine fast 50%ige Erhöhung meiner monatlichen Vorauszahlung. Das habe ich abgelehnt, worauf mir Enstroga kündigte. Da ich kurzfristig keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen konnte, musste ich hohe Kosten des Grundversorgers tragen.
    Die Auszahlung meines Guthabens entsprechend der RE von Enstroga steht jetzt seit fast 4 Wochen aus.