141 Antworten

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  1. es ist wirklich unglaublich. am 23.09. einen vertrag bei stadtwerken düsseldorf abgeschlossen – lieferung ab 01.10.2021 mit einer 12 monate preisgarantie/ 33,64 cent kwh / abschlag 105,00 euro. mitte okober per mail: abschlag wird erhöht auf 130 euro. am 29.10 mail: erhöhrung kwh von 33,64 auf 53,5 cent kwh. absolute unverschämtheit. finger weg von diesem anbieter – grenzt an betrug.

    1. Hallo,
      war bestimmt nicht die Stadtwerken Düsseldorf sondern Elektrizitätswerke Düsseldorf AG.
      Wenn ja, nur mit äußerster Vorsicht diesen trauen. Das ist Betrug. Dauerauftrag unbedingt auflösen den alten vereinbarten Betrag weiter überweisen und gebraucht vom Sonderkündigungsrecht nehmen. Alles Schriftliche nur mit Einwurfeinschreiben versenden. Wegen Nachweispflicht. Niemals per eMail. Sie reagieren nicht auf eMails. Und sich darauf vorbereiten, dass dies erst der Anfang ist. Wird noch heftiger kommen….

      1. Ich teile Ihre Einschätzung, dass schriftlich kommuniziert werden sollte, weil Sie die Beweispflicht haben. Ich empfehle per E-Mail UND Einschreiben/EInwurf. Beides zusammen hat mehrere Vorteile. Telefonieren würde ich nur in ganz wenigen Fällen, z.B. um herauszufinden, ob eine Preiserhöhung vorlag und ich dies selber anhand meiner Dokumente nicht erkennen kann.

  2. Ich habe im April 21 einen Gasliefervertrag mit Elektrizitätswerke Düsseldorf abgeschossen.
    bekomme jetzt ein E-Mail mit einer Preiserhöhung von 5,2 Cent auf 17.7 Cent je Kilowattstunde.
    bin leider erst jetzt durch Zufall auf Ihre Seite gestossen.
    Suche einen guten Anwalt, der meine Interessen vertreten kann, da ich beruflich im Ausland bin.
    Kann leider mein Antwortschreiben an Ewerke nicht als Anhang mitsenden.
    mit freundlichen Grüßen
    Günter Haß

    1. Es gibt leider keine spezialisierten Anwälte auf „Strom/Gasanbieter“. Aus diesem Grund ist es mir so wichtig, diese Musterschreiben bereitzustellen. Irgendwo habe ich mal Anwälte auf meiner Seite benannt, die mit immergrün & Co. zu tun hatten. Habe es auf Anhieb gerade nicht gefunden…

    2. Hallo,
      bitte niemals per eMail antworten.
      Wiedersprüche und sonstige Mitteilungen grundsätzlich immer per Einwurfeinschreiben schicken. Nur so lässt es sich im Streitfall als Beweismittel verwenden.
      Empfehlung, grundsätzlich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Die Frist beträgt meines Wissens 6 Wochen. Steht aber im Vertrag.

      M.f.G.
      Hans Simmat

      1. Eine Übersicht der meisten AGBs zum Stand 02/2021 finden Sie hier. Ich bin mir sehr sicher, dass AGB-Änderungen dort mit mindestens 6 Wochen vorab angegeben sind. Rechtlich dürfen in Sonderverträgen Preiserhöhung „nur“ 4 Wochen vorab mitgeteilt werden. Diese zuvor eher „verbraucherfreundlichen“ Klauseln von immergrün & Co. werden anscheinend umgeschrieben. Entscheidend aber ist, was in Ihren AGBs vereinbart wurde (meist zu Vertragsbeginn).

        1. Als Ergänzung. Bei mir in den AGBs nämlich folgendes:

          § 5 Preisgarantien
          (1) Soweit der Energieversorger mit dem Kunden eine eingeschränkte Preisgarantie
          vereinbart hat, so sind Änderungen des Preises, die nicht Steuern, Abgaben, sonstige
          hoheitliche Belastungen, an die Marktgebietsverantwortlichen zu entrichtende Entgelte sowie
          die Stromsteuer bzw. Energiesteuer oder die Umsatzsteuer nach Umsatzsteuergesetz
          betreffen, für die Dauer der Preisgarantie ausgeschlossen.
          (2) Soweit der Energieversorger mit dem Kunden eine volle Preisgarantie vereinbart, sind für
          die Dauer der Preisgarantie sämtliche Änderungen des Preises ausgeschlossen.

          Und da ich einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie habe, ist eine Anpassung des Arbeitspreises überhaupt nicht möglich.

          Ihr solltet ebenfalls eure Verträge prüfen und nicht voreilig vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

          1. Danke, für die Ergänzung. Dies habe ich nicht in meinen Musterschreiben aufgenommen – aus 2 Gründen: Um das Musterschreiben möglichst allgemein für alle 6 Unternehmen belassen zu können und weil eine derartige Konkretisierung (noch) nicht notwendig ist.

      2. Hallo,

        warum sollte man vom Kündigungsrecht gebrauch machen, wenn man einen Vertrag mit Preisgarantie hat? Also ich werde die Elektrizitätswerke Düsseldorf auf den laufenden Vertrag festnageln und die Arbeitspreiserhöhung von 5,12 Cent auf 17,10 Cent pro kWh Gas nicht akzeptieren. Zur Not werde ich das auch einen Anwalt einschalten, wenn es notwendig ist.

        Vertrag ist Vertrag.

        MfG

        1. Habe genau die gleiche Situation wie Herr Ohm bei Gasversorger Elektrizitätswerke Düsseldorf: Anhebung des Arbeitspreises von 5,65 ct auf 17,10 ct (300 %) trotz Garantiezeit bis Juli 22.
          Bin (noch immer) absolut fassungs- und ratlos, ob ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch oder Widerspruch einlegen soll! Was ist, wenn Unternehmen insolvent wird? Dann ist auch mein Guthaben weg!
          Wer könnte mir die aktuellen AGBs der EWD zur Verfügung stellen (habe nur welche von Wunderwerk)?

        2. Viel Glück bei der Eintreibung von Guthaben bei Überzahlung zum Vertragsende.
          Meine Mutter sagte immer:

          Einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche fassen

          Und die sind sowas von nackt….

  3. Hallo,
    Meine Erfahrung mit den Elektrizitätswerken Düsseldorf

    Mail vom 23.10.21 mit Ankündigung der Erhöhung der Abschläge von €66 auf € 101 ab 01.11.21 wg. angeblich erhöhtem Verbrauch. Allerdings rechnen die den Jahresverbrauch auf ca. 2.200 kWh hoch und vertraglich sind bis 2.600 kWh vereinbart, also nix mit erhöhtem Verbrauch.
    Vertrag ist vom 01.7.21 mit 12 Monaten Preisgarantie. Im Mail war keine Ankündigung einer Preiserhöhung, nur Abschlagserhöhung.
    Da am 23.10. die guten Briefentwürfe noch nicht online waren, habe ich selbst was entworfen.
    Inhalt:
    1. Widerspruch der Abschlagserhöhung mangels Rechtsgrundlage (Preiserhöhung am Spotmarkt ist bei Preisgarantie ein Anbieterproblem).
    2. Entzug des Sepa Mandates und Einzelüberweisung zum 28.10. für Zahlungstermin 01.11.
    3. ordentliche Vertragskündigung zum Vertragsablauf am 30.06.2022 sicher ist sicher
    4. Anmahnung der Zahlung des Sofortbonus (seit Monaten ausstehend)
    Das Ganze per Einschreiben Rückschein und vorab per Mail. Kundenportal bin ich nicht angemeldet. Ich will nicht das die da irgend etwas klammheimlich einstellen. Also müssen Sie per Mail oder Brief kommunizieren.

    Das haben sie dann gestern am 29.10. gegen 23 Uhr mit 2 Mails!!

    Im ersten schwadronieren sie wieder von den Preissteigerungen am Spotmarkt. Aber mitten im Text die Ankündigung der Arbeitspreiserhöhung von 22,36 Ct auf 50,10 Ct. Das ist sogar höher als der aktuell von Vattenfall geforderte Preis von rd. 32 Ct!!!
    Und sie weisen auf mein Sonderkündigungsrecht hin.

    Im zweiten Mail bieten sie aus KULANZ eine Reduktion der Abschlagserhöhung um 30% an. Also von €66 auf nur €91 statt €101. Annahmefrist bis 01.11.21.

    Cool

    Heute folgte also mein 2. Brief per Einschreiben, vorab per Mail

    1. weiterhin keine Zustimmung zur Abschlagserhöhung da ohne Rechtsgrundlage
    2. Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht war um dem Elend ein Ende zu setzen. Die sind m.E. kurz vor der Insolvenz. Da eine Weiterbelieferung zu bisherigen Konditionen zu fordern ist zwar ein Versuch, aber bei einer Insolvenz nützt das nix und die Überzahlungen des Vertrages steigen nur weiter an. Wenn sie die Preiserhöhung nicht zurücknehmen müsste ich anwaltlich vorgehen. Das bringt alles nichts und ist den Stress nicht wert (aus meiner Sicht).
    3. Da mein Vertrag trotz unveränderter Abschlagzahlung bereits jetzt wegen geringerem Verbrauch und überfälligem Sofortbonus mit rd. €100 überzahlt ist, habe ich den Lastschrifteinzug vom 01.10. zurückgegeben. Die bisherigen Vorauszahlungen sichern auch noch den Verbrauch bis zum Kündigungstermin ab.
    4. Endabrechnung max. 14 Tage nach Vertragsende habe ich angefordert. Ebenfalls den fehlenden Sofortbonus und einen anteiligen Neukundenbonus da eine Preiserhöhung wg. Preisgarantie unrechtmäßig ist.

    Schaun wir mal.

    Problem bei Neuabschluss über Verivox:
    EWE war der günstigste, lifert aber erst ab 01.01.21, ich brauche es aber ab 27.11.20. Aber bei Vattenfall hat der Termin geklappt.
    Der alte Anbieter muss aus einer Auswahl ausgesucht werden und natürlich die Vertragsnummer angegeben werden.
    NUR: Elektrizitätswerke Düsseldorf gibt es da nicht!! Ohne dieser Angabe lässt sich das nicht abschließen.
    Also habe ich mangels Alternative Wunderwerk angegeben und ein Mail an Verivox dazu geschrieben, denn bei Wunderwerk wird es meine Vertragsnummer nicht geben.

    Mein persönlicher Rat (ohne dafür zu haften!!)
    Wer seinen Vertrag bereits überzahlt hat, sollte die letzten Lastschriften zurückgeben. Meist geht das leider nur für 8 Wochen. Also fix vor dem 01.11. tätig werden!
    Dafür kann der Anbieter zwar Gebühren in Rechnung stellen, die sind aber sicher nie so hoch wie die zurückgeholten Abschläge.
    Der Anbieter ist aus meiner Sicht so klamm, da würde es mich wundern wenn der bestehende Guthaben noch auszahlen kann.

    Insofern gilt:

    Rette sich wer kann. Bitte redet Euch die Situation nicht schön. Es ist Alarmstufe rot. Alles Geld was Ihr jetzt nicht zurückholt (bei bestehenden Überzahlungen) seht Ihr im Zweifel nicht wieder bei einer Insolvenz.

    Ich drücke allen leidgeprüften die Daumen.

  4. Hallo, meine Erfahrung mit Elektrizitätswerke Düsseldorf innerhalb einer Woche:

    Habe einen Vertrag über 12 Monate mit festen Bezugspreis für Strom von 20,94 Cent pro KW plus 16,80 € monatliche Grundgebühr.
    Heute vor einer Woche habe ich eine Mail erhalten, dass die Abschlagszahlung innerhalb 8 Tagen zum 1.11.2021 um über 80 % steigen soll. Eine nachvollziehbare Begründung der Erhöhung gibt es nicht. Habe Wiederspruch per Einwurfeinschreiben eingelegt. Mit gleicher Post habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen und um Mitteilung der Kontonummer gebeten, damit ich die Abschläge weiterhin bezahlen kann.

    Am Mittwoch habe ich eine Mail erhalten, dass die monatliche Abschlagszahlung weiterhin 102,00 € beträgt und die Abschlagszahlung auf das unten angegebene Konto fristgerecht zu überweisen sei.

    Am Freitag habe ich eine Mail erhalten, in dem steht, dass die Sonderkündigung des Stromvertrages bis zum 10.11.2021 bestätigt wird. Sie haben ohne Begründung und ohne mein Einverständnis den Vertrag gekündigt. Ich habe der Kündigung nicht widersprochen und sofort mit einem neuen, dieses mal seriöseren Stromlieferant, einen Stromvertrag ab geschlossen.

    Ich habe die Schn…. so voll, dass ich nur noch den Anbieter wechseln möchte…

    Heute am Samstag eine neue Mail mit dem Angebot, dass der Vertrag weiterhin bestehen kann. Sie bieten mir an, 30 % Rabatt auf die monatliche Abschlagszahlung zu gewähren. Der Abschlag würde dann jetzt nur noch 165,00 € !!! betragen. Sie führten Gründe auf, die in keinster Weise nachvollziehbar sind. Meine Nachrechnung hat ergeben, dass der Rabatt nicht 30 % beträgt sondern nur 13 % !! Wieder reiner Betrug.

    Dieser ganze Vorgang in einer Woche. Ist verdammt heftig und nervenaufreibend mit welchen Methoden sie versuchen illegal Geld zu beschaffen. Sowas habe ich mit keinem anderen Versorger erlebt.

    Ich kann nur vor den miesen Machenschaften der Elektrizitätswerke Düsseldorf eindringlich warnen, versuchen sich aus den Fängern dieses Anbieter mit aller Konsequent zu entledigen.

    Und jetzt drehe ich den Spieß um und werde die Abschlagszahlungen der letzten 2 Monaten zurück holen. Am 10.11.2021 werde ich den Zählerstand mitteilen. Auf die Abschlussrechnung warten und diese genaustens, wenn’s nötig unter fachlicher Prüfung, kontrollieren und nur bezahlen, wenn die Abrechnung OK ist. Wenn’s sein muss werde ich es auf ein Gerichtprozess ankommen lassen. Sowie werde ich eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen.

  5. Guten Tag,

    auch ich habe am 23.10.21 eine Email (von Immergrün und Elektrizitätswerke Düsseldorf) bekommen mit der Abschlagserhöhung ab dem 01.11.21 von:
    – Immergrün 92€ auf 103€
    – Elektrizitätswerke Düsseldorf 52€ auf 163€.
    Ich habe dem beiden per Email widersprochen. Und bei Eletrizitätswerk Düsseldorf hatte ich auch auf die Preisgarantie von 12 Monaten (01.07.2021 bis 01.07.2022) hingewiesen.

    Mein Vertrag wurde am 01.07.2021 für 12 Monate abgeschlossen.

    Und am 29.10.2021 um 2:11 Uhr kam diese E-mail mit der Preiserhöhung von 5,30 Cent auf 17,50 Cent pro kWh:

    „Sehr geehrter Herr

    an der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.

    Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.

    Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.

    Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.

    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 5,30 Cent pro Kilowattstunde auf 17,50 Cent pro Kilowattstunde.

    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.

    Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick: “

    Ich weiß jetzt gar nicht, was ich machen soll. Nochmal einen Brief dahin schicken mit dem Widerspruch auf die Preiserhöhung und mich weigern die zu Zahlen oder direkt Kündigen auch wenn es teurer wird?

    Für gezielte Tipps bin ich Ihnen sehr dankbar und Bedanke mich im Voraus!

    Freundliche Grüßße
    H. Bui

  6. So der Knaller ist noch nicht zu Ende.

    Nach Erhöhung Abschlag und 100% Strompreiserhöhung hatte ich bereits gekündigt (Email und Einschreiben).

    Bitte checked euer Portal https://kundenportal.elektrizitaetswerkeduesseldorf.de/

    Dort wurde meine Kündigung mit Ende 11.11.2021 bereits vermerkt.
    Lieferende… und im Grünen Sticker steht endlich ENDE. HAHAHAHA

    Aber es kam natürlich nix an Email oder im Portal als Dokument.
    Habe einen Screenshot gemacht und schon mal gewechselt.
    Gehe damit zu EWE und haben denen mitgeteilt, dass ich selbst gekündigt habe.

    Die Prüfen das natürlich und das sollte bestätigt sein.
    Mal abwarten, ob die beim Wechsel auch noch rumzicken.

    Wenn ja, dann gibts Anzeige und ich werde den CEO Lümmel auf die Anklagebank bringen!!!

  7. So ganz verstehe ich die Aufregung nicht.
    Joo, man hat per Mail erst einmal angekündigt den Abschlagspreis umd 50% zu erhöhen (ohne, was der Gesetzgeber vorschreibt auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, womit dieses Mail, sollte man es ausdrucken, nicht einmal als Toilettenpapier taugt) und dann kommt ein zweites Mail mit einer Strompreiserhöhungankündigung von über 100% (und hier dann auch tatsächlich der Hinweis, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat).
    Also kündigen (und zwar schriftlich mit Einwurfeinschreiben) – weil ein Unternehmen, welches mit solch einer „Seriosität“ arbeitet ist im Zuge von einer Kündigung per Mail nicht zu trauen und gleichzeitig meine Bank angewiesen die Einzugserlaubnis zu stornieren….weil, ich gehe davon aus, dass das Unternehmen weder a) den vereinbarten Boni erstattet noch b) den Minderverbrauch an Strom erstatten wird.
    Es mag ja ärgerlich sein – man hat als Verbraucher aber hier wenigstens Rechte und Hebel wo man ansetzen kann und mir zumindest war bei Abschluss des Vertrages schon klar (man sollte sich immer über einen Lieferanten informieren), dass es zu Problemen kommen könnte – man kennt die Pappenheimer im Strommarkt ja. Aber so habe ich wenigstens ein paar Monate richtig günstigen Strom bekommen.

    1. Das sehe ich etwas differenzierter.
      Klar kann man jetzt von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und auch durch Lastschriftrückgaben Geld zurückholen.

      Es geht aber der Neukundenbonus verloren. Außerdem ist der Preis bei einem anderen Anbieter jetzt ca. 10 Ct/kWh höher.
      Ich habe z.B. nur 5 Monate einen Arbeitspreis von 22,36 Ct erhalten.
      Die restlichen 7 Monate muss ich bei Vattenfall jetzt ca 32,50 Ct zahlen.
      Hätte ich damals gleich Vattenfall genommen, wäre das nur geringfügig teurer gewesen. Ich glaube, das lag so bei rd24-25 Ct.
      Ich habe also im Ergebnis rd 7 Ct auf 1.500 kWh sowie wahrscheinlich den Neukundenbonus verloren. Und dem Sofortbonus renne ich auch seit Monaten hinterher.
      Im Ergebnis ein Verlustgeschäft und Ärger.
      Denn es würde mich wundern, wenn die Endabrechnung nachher stimmt.
      Das ist echt verlorene Lebenszeit.

      Habe damals leider nicht geprüft, ob es ein städtischer Versorger ist wie ich vom Namen her dachte.

  8. Hallo,

    auch ich habe am 23.10.21 eine Email bekommen mit der Abschlagserhöhung ab dem 01.11.21 von 77 Euro auf 116 Euro. In einer Woche eine Erhöhung des Abschlags? Ich habe dem per Email widersprochen.

    Mein Vertrag wurde am 26.01.2021 für 12 Monate abgeschlossen.

    Und gestern Abend 28.10 dann der nächste Hammer. Preiserhöhung zum 27.11.2021 von 24,78 Cent auf 50,30 Cent pro kWh.
    Also laut AGB habe ich eine eingeschränkte Preisgarantie.
    Dann steht da auch noch, dass eine Preiserhöhung 6 Wochen vorher angekündigt werden muss. Hier bei mir sind es jetzt 4 Wochen.
    Ich weiß jetzt gar nicht, was ich machen soll. Kündigen? Oder drauf bestehen, das der Vertrag weiterlaufen soll bis Ende oder doch wegen den 4/6 Wochen Einspruch einlegen?!???

    Danke für eure Tipps!

  9. Ich habe nun ebenfall einen Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung und Strompreiserhöhung eingelegt bei EWD, sowie meine Einzugsermächtigung online und per Email gekündigt. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich nichtmals meinen Sofortbonus erhalten habe…

    Darf ich nun einfach den Sofortbonus bei meiner nächsten Abschlagszahlung abziehen oder wäre das rechtlich nicht in Odnung und ich muss auf die Rückzahlung warten?

    Besteht eigentlich irgendeine realistische Chance den Bonus zu erhalten? Insbesondere falls ich eine Sonderkündigung ausspreche aufgrund des Vertragsbruchs/Preiserhöhung? Ich bin seit April dabei und sollte am Ende noch 25% bekommen. Würden die 25% sich eigentlich nur auf den ursprünglichen Stromkosten oder auch auf die angehobenen Stromkosten beziehen?

  10. Nachdem ich letzte Woche das Schreiben zu den Abschlagserhöhungen von 146 auf 361€ erhalten habe und gemäß eurem Musterschreiben per E-Mail und Einschreiben widersprochen und die EZE widerrufen habe u.a. weil ja keine Preiserhöhung stattfand, kommt nur ein fast identisches Schreiben mit Preiserhöhung von 4,73c auf 17c ab dem 27.11.21, aber ohne neue genannte AS Erhöhung, jodoch hinweis auf das Sonderkündigungsrecht wo die hoffen das man von selbst geht.

    Die 6 Wochen Ankündigungszeit sind hier doch auch wieder nicht gegeben, zudem besteht von meinem am 1.8.21 begonnenen Vertrag die Preisgarantie für 12Monate.

    Ich wäre über eine erneute Handlungsempfehlung sehr dankbar.

    Hier die neue Mail vom 29.10.21:

    Sehr geehrter Herr ,

    an der Tankstelle ist es deutlich spürbar und in den Medien ist es fast schon das Top-Thema: Deutschland erlebt eine Energiepreiskrise. Die Preise an den einschlägigen Börsen, an denen Energie gehandelt wird, kennen nämlich nur noch eine Richtung: nach oben. Wir möchten deshalb unsere Kunden vollumfänglich über die aktuellen Geschehnisse informieren, damit sie die Auswirkungen, die diese Situation mit sich bringt, nachvollziehen können.

    Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Art Dornröschen-Schlaf versetzt, aus dem sie nun wieder aufgewacht ist. Entsprechend groß ist plötzlich wieder die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas. Das alleine treibt schon die Preise hoch. Dazu kommen geopolitische Machtspielchen um Pipelines und Lieferverträge sowie nationale Engpässe durch leere Speicher und fehlende Alternativen in Form erneuerbarer Energie.

    Besserung ist kurz vor dem Winter auch nicht in Sicht, aber trotz der extrem gestiegenen Preisprognosen für die anstehenden Monate mit den höchsten Energieverbräuchen werden wir als Ihr Energieversorger für Ihre sichere Weiterbelieferung zuverlässig sorgen.

    Tarifpreise und die Sicherstellung des Energieeinkaufs müssen zueinander passen. Dies ist die Grundlage für jede sichere Versorgung. An Ihrer Abnahmestelle ist dies aktuell nicht mehr gewährleistet. Eine Anpassung ist deshalb erforderlich.

    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,73 Cent pro Kilowattstunde auf 17,00 Cent pro Kilowattstunde.

    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.

    Um Ihnen diese Maßnahme so anschaulich und transparent wie möglich zu begründen, sehen Sie im Schaubild, wie sich die Preisentwicklung an der European Energy Exchange (EEX) darstellt. Zur Erzielung marktgerechter Preise legen wir objektive Maßstäbe an und haben die Einkaufspreisentwicklung an mehreren Börsen immer für Sie im Blick:

    Einkaufspreise Futures für Strom / Gas in Euro / MWh

    Steigerungen von bis zu 400% gegenüber dem ersten Quartal 2021 können nur durch die richtigen politischen Entscheidungen und einen gemeinsamen Kraftakt kompensiert werden.

    Quelle:         

                          

    Mittelfristig blicken wir voller Optimismus in die Zukunft. Vermutlich werden wir bald wieder in der Lage sein, Ihnen interessante Angebote mit hohem Sparpotential gegenüber herkömmlichen Energieversorgern zu machen.

    Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0211 95 434 543 bzw. per E-Mail unter [email protected]

     
    Freundliche Grüße

    Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

  11. Subject: Zu Ihrer Information – Arbeitsänderung


    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 24,67 Cent pro Kilowattstunde auf 50,90 Cent pro Kilowattstunde.
     
    Es gilt selbstverständlich für Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihren Energieliefervertrag, von dem Sie bis zum Inkrafttreten obiger Änderungen Gebrauch machen können.
    … “

    Unglaublich per Mail und Einschreiben gekündigt wegen illegaler Abschlagserhöhung von 63 auf 98 Eur, indirekte Preiserhöhung bei gleichem Verbrauch und 24M Preisbildung.
    Jetzt diese Schreiben per Mail den Reois fast 100% zu erhöhen. Die wissen jetzt sogar aufs Sonderkündigungsrecht hin. Hahahaha, das Subject ist trotzdem rechtliche Verwirr-scheisse. Bullshit wird bestraft. Jetzt gibt’s meine Kündigung halt mehrfach. Mit Rechtsbelehrung. Anzeige. Meldung an Schlichtungsstelle.

    Mitarbeiter dort sollten sich einen neuen Job suchen, der Laden geht Hopps. Der CEO gehört angeklagt. Ab in den Bau mit dem!!!

  12. Laut AGB geht die Kündigung an [email protected]

    Jemand Erfahrung, dass Emails dorthin nicht beantwortet werden?
    Es gab keine Bounce Nachricht. Insofern ist das ganze bei denen angekommen.

    Nunja, schriftlich ging die Kündigung durch die indirekte Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht) raus.

  13. So,
    nun haben die Elektrizitätswerke Düsseldorf wegen der Bankverbindung per Email geantwortet. Stelle den kopierten Text jetzt hier ein.
    Wollen doch trotz Widerspruch immer noch den erhöhten Betrag überwiesen haben, Unglaublich.

    Sehr geehrter Herr Wenderoth,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wunschgemäß haben wir Ihren Lastschrifteinzug zum 27.10.2021 beendet.

    Wir bitten Sie daher Ihre monatlichen Zahlbeträge in Höhe von 307,00 Euro immer zum 01. eines Monats zu überweisen.

    Es steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:

    Bankverbindung:
    Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Institut: Aareal Bank AG
    IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
    BIC: AARBDE5WDOM

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

    ___________________________________________________________________
    Postanschrift:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Postfach: 21 01 40
    50527 Köln

    Sitz der Gesellschaft:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
    Burgunderstr. 29
    40549 Düsseldorf

    Tel.: 0211 95 434 543

    Vorstand: Samuel Schmidt

    Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar

    Registergericht:
    AG Düsseldorf HRB 83026

    Aufsichtsbehörde:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn

    Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Verletzung der Rechte des Absenders dar.
    ___________________________________________________________________

    1. Bei mir war es anders, in dem sie den Vertrag beendet haben. Sie behaupten, ich habe den Vertrag gekündigt, was nicht geschehen ist.

      Sehr geehrter Herr …,

      vielen Dank für Ihr Schreiben.

      Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 09.11.2021.

      Selbstverständlich kümmern wir uns um eine genaue Schlussabrechnung zum Lieferende. Die Abrechnung erfolgt mit Ihren aktuell gültigen Tarifkonditionen. Sollten Bonusansprüche bestehen, werden diese als Gutschrift in Abzug gebracht.

      Im Monat November wird für Sie kein Zahlbetrag fällig. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt, wird für den Monat November kein monatlicher Zahlbetrag von Ihrem Konto abgebucht.

      Bitte teilen Sie Ihrem Betreiber des Zählers als auch uns zum 09.11.2021 den Schlusszählerstand mit.
      Zählerstände können bequem über das Kundenportal übermittelt werden: https://kundenportal.elektrizitaetswerkeduesseldorf.de

      Ist Ihnen aus Ihrer Schlussrechnung eine Nachzahlung entstanden, so brauchen Sie keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Nach dem Ausgleich der Forderung oder nach der Überweisung eines etwaigen Guthabens auf Ihr Konto verfällt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat selbsttätig.

      Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Elektrizitätswerke Düsseldorf Team

      ___________________________________________________________________
      Postanschrift:
      Elektrizitätswerke Düsseldorf
      Postfach: 21 01 40
      50527 Köln

      Sitz der Gesellschaft:
      Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
      Burgunderstr. 29
      40549 Düsseldorf

      Tel.: 0211 95 434 543

      Vorstand: Samuel Schmidt

      Vorsitzender des Aufsichtsrates: Daniel Lesaar

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      AG Düsseldorf HRB 83026

      Aufsichtsbehörde:
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    2. Hallo,
      ich habe die Einzugsermächtigung auch widerrufen und das gleiche Schreiben, wie oben angegeben, mit der Mitteilung der Bankverbindung bekommen.
      Einen Tag später, heute 29.10., habe ich eine Mail bekommen in dem mir
      „die Kündigung des Energieliefervertrages bis zum 10.11.2021 bestätigt wird“.
      Ich habe den Stromvertrag gar nicht gekündigt.
      In all meinen Schreiben an den Stromversorger steht nirgends, dass ich den Stromvertrag kündigen will. Der Stromvertrag wurde bis Mai 2022, zu wirklich günstigen Konditionen abgeschlossen.
      Auch sind keine Kündigungsgründe angegeben.
      Hab jetzt Wiederspruch gegen die Kündigung ein gelegt.
      Wenn sie nicht die Kündigung zurück nehmen, werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen, der auf fortbestehen des Vertrages pochen soll.

  14. Ich habe einen Jahresvertrag mit 2000kw bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf. Er läuft am 31.05.2022 ab.
    Am 22.10. haben die mir ein Schreiben mit der Erhöhung des monatl. Abschlages von 54 auf 80 Euro geschickt. Da ich feste Gebühren für dieses Jahr habe, widersprach ich der Erhöhung da ja meine Gebühren festgeschrieben sind und ich sowieso weniger verbrauche. Auf dem Kundenportal habe ich meinen Zählerstand geschickt um den monatl. Abschlag von 54 Euro beizuhalten. Auch habe ich mich telefonisch gemeldet. Zweimal haben sie nach einer Stunde warten einfach aufgelegt. Die Aussage war dann die Preise erhöhen sich auch in einem Jahresvertrag und sie können eine außerordentliche Kündigung jederzeit ausstellen.
    Nachdem ich nicht einverstanden war kam eine E-Mail mit – Ihre Kündigung vom 26.10- die ich niemals geschrieben habe. Zum 08.11. haben sie jetzt den Vertrag gekündigt.

  15. Meine Abschlagszahlung für die Gasbelieferung bei den „elektrizitätswerke düsseldorf“ soll um 113 Prozent steigen.
    Begründung: Steigende Großhandelspreise.

    1. Hab ich gestern bekommen.
      Heute kam die Bestätigung der Kündigung.

      Hier die Bankverbindung:
      Wunschgemäß haben wir Ihren Lastschrifteinzug zum 27.10.2021 beendet.

      Wir bitten Sie daher Ihre monatlichen Zahlbeträge in Höhe von 102,00 Euro immer zum 01. eines Monats zu überweisen.
      Es steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:

      Bankverbindung:
      Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf
      Institut: Aareal Bank AG
      IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
      BIC: AARBDE5WDOM

      Für eine reibungslose Zuordnung geben Sie bitte immer im Verwendungszweck Ihre Vertragsnummer …………….. a

      Beim Einzug des monatlichen Betrages durch den Versorger, war eine Bankverbindung einer Volksbank angegeben.

  16. Hallo herr moeschler,

    Keiner kann pünktlich überweisen da die Bankverbindung nicht herauszubekommen ist.
    Und nun???

    1. Moin,
      habe die Bankverbindung eben in einem Kommentar gelesen:
      Bankverbindung:
      Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf
      Institut: Aareal Bank AG
      IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
      BIC: AARBDE5WDOM
      Zum anderen kann man sich an seine Bank wenden, dort sind die Daten aus dem SEPA-Lastschriftverfahren hinterlegt.
      Ich kämpfe seit einigen Tagen auch mit dem „Unternehmen“, ein absoluter Sauhaufen.
      Grüße aus dem Landkreis Cuxhaven

  17. Wenn man das Lastschriftverfahren gekündigt hat benötigt man die IBAN und BIC auf die der Abschlag
    in bisheriger Höhe zu zahlen wäre. Diese Information ist jedoch nicht zu erhalten. Oder?
    Und nun?

    1. Ich habe bisher 3 mal per email gebeten mir die Bankverbindung zu nennen. Nix. Die wollen es wirklich wissen.

  18. Hallo zusammen,

    nachdem auch wir von dieser „Preisanpassung“ betroffen sind, hätte ich eine kurze Frage!
    Was ist in der augenblicklichen Situation sinnvoller?
    – Widerspruch einlegen, das Lastschriftverfahren kündigen und die Folgebeiträge überweisen
    – Widerspruch einlegen, das Lastschriftverfahren und den Vertrag kündigen

    Besten Dank schon einmal!

      1. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort Herr Möschler,

        Sie beziehen sich bei „Kenntnis über die Kündigung“ auf die Vertragskündigung?
        Heisst dann, die Abschlagszahlung für November mit dem normalen Betrag überweisen.

        1. So würde ich es machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anbieter so schnell die Sonderkündigung bearbeiten. Natürlich besteht die Gefahr, dass Sie den Abschlag zahlen und der Anbieter die Kündigung z.B. am 15.11.21 beendet. Die größere Gefahr sehe ich jedoch darin, dass Sie in Zahlungsverzug geraten und Mahnungen erhalten. So ist meine Meinung. Die stelle ich aber gerne zur Diskussion.

      2. Moin Herr Moeschler,
        ich habe das selbe Problem wie die anderen Nutzer, auch bei mir wurden die Abschlagszahlungen für den Gasbezug um nahezu das 2,5 fache von € 66 auf nunmehr € 169 zum 01.11. erhöht. Ich habe umgehend Widerspruch dagegen eingelegt und auf die bestehende „eingeschränkte Preisgarantie“ für 12 Monate verwiesen, mein Vertrag begann am 01.07.2021.
        Können Sie mir bitte Ihre Musterschreiben hierzu noch einmal zur Verfügung stellen, ich möchte hier nichts falsch machen.
        MfG
        Uwe Zeigert

  19. Guten,

    wir haben hier ebenso eine Schreiben bezüglich Abschlagserhöhung bekommen.
    Ich habe prompt das Musterschreiben Widderuf zur Abschlagserhöhung, Kündigung Lastschriftmandat und Sonderkündigung ausgefüllt und per, Mail und Brief abgeschickt.

    Leider habe ich keinen Zugriff auf das Kundenportal und kann somit nicht sehen auf welche IBAN ich nun den Abschlag überweisen soll.

    Grüße

    1. Hallo Sebastian,
      Das mit dem Kunden Konto geht mir auch so, habe bestimmt 30 mal seit September ein Passwort beantragt, nichts. Ich harre der Sache jetzt aus. Sollen sie ne Mahnung schicken, da sollten die Daten ja drauf stehen.
      Gruß

      1. Zahlen sie dann noch die normale Abschlagszahlung oder ist es besser diese nicht mehr zu zahlen?

        Grüße

        1. Ich zahle dann noch die vereinbarte Abschlagszahlung damit man mich nicht wegen Nichterfüllung des Vertrages belangen kann. Obwohl ich noch nicht soviel verbraucht als gezahlt habe. Das Geld dürfte wohl verloren sein. Ich rechne damit das demnächst massenhaft Kündigungen rausgehen. Die können die teure Energie nicht mehr bezahlen.

          1. Auf welches Konto überweisen sie dann die vereinbarte Abschlagszahlung?

    2. Hallo,

      Wir haben auch keinen Zugriff auf das Kundenportal.

      Das Konto, mit dem der monatliche Beitrag abgebucht wird, ist nicht die gültige IBAN?

  20. Elektrizitätswerke Düsseldorf reagiert weder auf Telefonanruf (Warteschleife mit ekliger Musik bzw. „Zur Zeit nicht zu erreichen“) noch auf Email.
    Habe heute Morgen den Widerruf zur Abschlagserhöhung (von 95€ auf 307€), die Aufkündigung des SEPA Lastschrifteinzuges sowie die Kündigung des Vertragen zum Vertragsablauf per Einschreiben mit Rückschein abgesendet.
    Gleichzeitig habe ich meine Bank angewiesen die Lastschrift zu sperren.
    Den Elektrizitätswerken Düsseldorf habe ich per Email geschrieben das sie mir die zur Überweisung notwendige Bankverbindung zusenden möchten, bisher keine Reaktion.
    Nun harren wir der Dinge aus. Tut um Gottes willen nur NICHT den erhöhten Abschlag zahlen, wenn der Verein Insolvent geht, und davon gehe ich aus, seht Ihr das Geld niemals wieder.
    Danke an Herr Möschler für die Unterstützung und die Vordrucke.
    Gruß und haltet die Ohren Steif.
    Dieter Wenderoth

    1. Guten Abend, ich habe das gleiche Problem. Preis wurde auf 100%erhöht. Habe per Email mehrmals Kündigung geschickt, aber keine Rückmeldung.
      Können Sie bitte mir die vordrucke schicken über welche Sie gesprochen haben. Vielen Dank im voraus.

  21. Auch ich habe eine Stromliefervertrag mit der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG geschlossen (Heim Tarif Strom Vorteil Beginn 21.04.2021 über VERIVOX abgeschlossen).

    Dieser beinhaltet lt. Vertragsunterlagen eine 12-monatige Preisgarantie. Mein Jahresverbrauch lag bisher immer bei ca. 3.800 kWh.

    Mein Abschlag (lt. Mail vom 23.10.2021) soll jetzt von 115,- € auf 204,- € im Monat steigen! Es wird ein Verbrauch von 4.450 kWh prognostiziert!? Woher die Prognosedaten stammen, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen.Auch ab wann der erhöhte Abschlag eingezogen werden soll, wird nicht konkret genannt.

    Im Kundenportal ist der neue Abschlag ohne Datierung eingepflegt, eine Dokumentation über die Mitteilung derVeränderung gibt es dort aber nicht (mangels Postfach)!

    AGB´s zur Stromlieferung lassen sich im Kundenportal auch nicht einsehen, Diese beziehen sich lediglich auf die Nutzung des Portales selbst. Auch auf der Website sind weder AGB´S noch Kontoverbindung zu finden. Auch die Vertragsbestätigung seinerzeit enthielt beides nicht!

    Da ich jetzt der Abschlagserhöhung widersprochen habe benötige ich eine gültige Kontoverbindung und auch die geltenden AGB´s der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    1. Im Kundenportal unter Zahlungsweise, Überweisung wird ein vorausgefüllter Überweisungsträger mit IBAN angezeigt.

      1. Danke für den Hinweis!

        Die dort angezeigte Kontonummer entspricht aber nicht der Kontonummer, unter der das Lastschriftmandat bisher ausgeführt wurde. Eine Umstellung auf die Zahlungsweise „Überweisung“ ist ebenfalls nicht möglich. Es werden lediglich wieder die Daten für ein Lastschriftmandat abgefragt,
        versenden ohne eine solche Angabe nicht möglich.

        1. Genau wie bei mir. Die IBAN aus dem Vordruck ist nicht die gleiche wie aus der Umsatzauskunft meiner Konto-einzugsermächtigung!

      2. Guten Abend, ich habe das gleiche Problem. Preis wurde auf 100%erhöht. Habe per Email mehrmals Kündigung geschickt, aber keine Rückmeldung.
        Können Sie bitte mir die vordrucke schicken über welche Sie gesprochen haben. Vielen Dank im voraus.

  22. Auch mich hat es als Kunde der Düsseldorfer Elektrizitätswerke AG mit der Gaslieferung getroffen. Abschlagserhöhung von 73.- auf sage und schreibe 195.- bei einem prognostizierten Verbrauch von knapp ü15.000 kWh pro Jahr.

    Ich habe dem widerrsprochen und damit gedroht die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Lastschrift zurück zu rufen.

    Wer kann denn die IBAN für die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG bitte nennen?
    Ich habe diese durch suchen gefunden, ist die korrekt? Kann das jemadn bestätigen?

    IBAN von Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
    DE52576612530200524955
    BIC ist GENODED1KEH

    1. Ich kann deine IBAN NICHT bestätigen.
      Im Kundenportal unter Zahlungsweise, Überweisung wird ein vorausgefüllter Überweisungsträger mit IBAN angezeigt.

  23. Hallo,
    auch wir haben am 23.10.21 eine E-Mail vom Elektrizitätswerk Düsseldorf bekommen,das ab dem 01.11.2021 der monatliche Abschlag von 110€ auf 178€(!) erhöht wird mit der Begründung gestiegenener Beschaffungskosten! Verbrauch bei uns sind 4200.
    Den Vertrag habe ich übrigens über Version gemacht,die das Unternehmen ohne Einschränkung angeboten und empfohlen haben.

    Ich habe bereits per Mail vom Sonderkündigungsrecht zum 01.11 Gebrauch gemacht. Per Einschreiben geht es morgen raus. Eine Frist für die Antwort habe ich auf den 29.10. gesetzt Ich befürchte eine Ablehnung!
    Dann gebe ich dies an meinen Anwalt ab. Das lasse ich definitiv nicht durchgehen.

  24. Ich bin seit 01.07.21 bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf. Ich dachte, das wäre ein städtischer Anbieter (Habe ich leider nicht überprüft)..
    Habe am 23.10.21 ein Mail erhalten, das der Abschlag von mtl. €66 auf mtl. €101 erhöht wird, weil die Verbrauchsprognose angeblich jetzt bei rd. 2.300 KW p.a. liegt.
    Der Vertragsabschluss erfolgte mit einen von mir prognostizierten Verbrauch von 2.600 Kw. Ich liege also selbst nach Einschätzung des Anbieters innerhalb des vertraglich angesetzten Verbrauches.
    Ausgehend vom aktiellen Verbrauch beträgt der hochgerechnete Verbrauch unter 2.000 KW p.a.
    Ich habe jetzt schon 4x€66 =€266 gezahlt. Der bei Vertragsabschluss prognostizierte Verbrauch von 2.600 KW würde zu Kosten von €730 p.a. füren. Wenn ich jetzt ab November mtl. €101 x 7 Monate =€707 zahlen soll, wäre der Vertrag erheblich überzahlt (€266 + €707 bei 11 Monatszahlungen), selbst wenn ich 2.600 KW erreiche, was derzeit unwahrscheinlich ist.
    Das wäre eine erhebliche unbesicherte Überzahlung, zu der ich nicht bereit bin.
    Das wird unschön enden. Bei einer Insolvenz des Anbieters wäre das Geld weg.

    1. Hallo Michael P.
      wir sind auch seit dem 1.05.21 bei den Elektrizitätswerken Düsseldorf und uns geht es genauso. Wir sollen ab 1.11.21 bei einem geschätzten Jahresverbrauch von 3700 kWh, bisher 97,00 € mtl. nun 144,00 € zahlen.
      Wie gehen Sie weiter vor? Gibt es ein Widerspruchsformular?

  25. Ich bin Kunde der Wunderwerk AG und habe einen Gas Vertrag und bin ebenfalls von der Kündigung zum 20.10. betroffen. Vertrag begann zum 1.2.2021, Abschlag wurde zunächst auf 63 EUR festgelegt.Nach 2 Monaten behauptet Wunderwerk, der Netzbetreiber hätte die Verbrauchsprognose angehoben und der Abschlag wurde auf 102 EUR ( !!!) erhöht. Dem habe ich mehrfach widersprochen und den Netzbetreiber kontaktiert. Dieser hat mehrfach bestätigt, dass Wunderwerk hier falsche Behauptungen heranzieht und hat Wunderwerk mit rechtlichen Schritten gedroht. Nach 6 Monaten Streit, 43 emails und 4 Anrufen hat Wunderwerk eingelenkt und mir eine Entschädigung zugesagt, von der ich bis heute nichts gesehen habe. Der Vertrag ist nun deutlich überzahlt und nun, zu Beginn der Heizperiode die Kündigung.
    Sehr unseriös, die versuchen, die Kunden in der Sommerzeit mit viel zu hohen Abschlägen in Vorkasse zu zwingen und wollen sich dann um den Bonus drücken und in der Heizperiode plötzlich nicht mehr liefern.
    Habe Sorge, all mein Geld nicht wieder zu sehen und habe jetzt die Mehrkosten am Hals.