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  1. Hallo,
    ich denke, es ist äußerste Vorsicht geboten mit diesem Unternehmen. Habe eine Mahnung bekommen von „Wunderwerk“. Wunderwerk und Elektrizitätswerke Düsseldorf sind das ein und selbe Unternehmen. In wie fern es rechtlich zusammen passt weis ich nicht ein zu schätzen. Aber ich denke, dass ist auch gar so nicht wichtig. Da keine schriftliche Aufforderung seitens Elektrizitätswerke Düsseldorf vorliegt, in dem hervor geht, dass alle zukünftigen Zahlungen und die Kommunikation an Wunderwerk zu leisten sind, gehe ich davon aus, dass hier eventuell Betrug im Spiel ist. Ich jedenfalls werde keinen einzigen Cent auf dieses fremde Konto überweisen. Auch ist die Postadresse in Köln und Mailadresse von den Elektrizitätswerke Düsseldorf nicht mehr im Briefkopf angegeben. Für einen Laien wird langsam alles ziemlich unübersichtlich. Glaub auch, dass ist so gewollt von der Geschäftsleitung um den Kunden zu verunsichern damit er zahlt.

    Genaustens prüfen soll man, insbesondere wenn die Kündigung respektiert wurde, welchen Zählerstand die Elektrizitätswerke Düsseldorf im Kundenportal angeben um die Abschlussrechnung zu erstellen. Bei mir haben Sie 395 KW unterschlagen. Obwohl ich den Zählerstand nur über meinen Grundversorger mitgeteilt habe. Tipp, niemals den Zählerstand an die Elektrizitätswerke Düsseldorf mitteilen. Grundsätzlich immer nur über den Grundversorger. Dieser leitet den Zählerstand weiter. Die 395 kw soll ich jetzt mit dem teuren Tarif aus der Grundversorgung bezahlen.
    Ich habe meinen Grundversorger auf den ungerechtfertigten Abzug von 395 kw hingewiesen. Jetzt warte ich auf die Abschlussrechnung und werde dann beim noch so kleinsten Fehler sofort meinen Anwalt ein schalten.
    Mir reicht es mit diesem miesen Unternehmen. Ich werde alle gerichtlichen Möglichkeiten gegen dieses unseriöses Unternehmen einsetzen. So wahr mit Gott helfe….
    V.G.
    Hans Simmat

    1. Hallo Hans,
      die Wunderwerk AG wurde in die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG umbenannt, siehe Eintrag im Handelsregister (https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=1889405&land_abk=nw). Wunderwerk ist somit sogar laut Website nur eine Marke der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG. Das deckt sich insofern, dass Wunderwerk AG kein angezeigtes Energieversorgungsunternehmen ist und auch nicht im Marktstammdatenregister geführt wird. Wunderwerk AG ist dennoch nirgends als Marke eingetragen.

      Ja, der Auftritt als Wunderwerk AG ist somit sehr interessant. Auch interessant, dass ich das in Ihrem Kommentar zum ersten Mal so lese. Alle Forderungen müssten nach meiner bescheidenen Meinung an die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG gerichtet werden. Denn wie oben beschrieben, gibt es die Wunderwerk AG (rechtlich?) gar nicht mehr. Sonst wäre es nach der DSGV höchst fragwürdig, warum meine Daten in beiden Kundenportalen gespeichert sind 😉 Aber gut, dass das alles im gesetzlichen Rahmen stattfindet.

      Des Weiteren vielen Dank für Ihren neuesten Kommentar, dass Wunderwerk AG oder Elektrizitätswerke Düsseldorf AG Ihre Mehrkosten im Grundversorgungsvertrag übernehmen wollen. Ich hinke mit meiner Kommunikation etwas hinterher, da ich erst sicher rausfinden wollte, gegen wen ich spiele. Die Verbraucherschützer sollen aufhören die Bundesnetzagentur mit Fragen nach den AGB zu belästigen, sondern endlich den tatsächlichen Endgegner ermitteln. Den Endgegner will ich jetzt noch nicht beim Namen nennen. Das ist dann Aufgabe der Bundesnetzagentur oder des Bundeskartellamts.

      Dennoch großes Tennis vom Blogbetreiber hier! 🙂 Weiter so!

  2. Hallo zusammen,

    ich hatte weiter unten schon mal einen Kommentar abgegeben und bitte um Rat. Nachdem ich der Preiserhöhung widersprochen habe und die Lastschrift zurück gebucht habe um den vertraglich vereinbarten Betrag zu überweisen (73,00€ ; neuer Abschlag sollte 203€ sein) habe ich kurz darauf am 11.11. eine Zahlungserinnerung erhalten: „Ihre Mithilfe ist erforderlich – Bankeinzug fehlgeschlagen Ihr Saldo beträgt aktuell: -104,00 Euro“. Natürlich habe ich darauf erst einmal nicht reagiert, mir ist auch völlig unklar woher die 104€ nun kommen. Dann habe ich eben gerade eine weitere Mail bekommen „Zahlungserinnerung zu Vertrag Nr. *******“ im Anhang plötzlich eine Mahnung über 104€ von Wunderwerk, obwohl mein Vertrag eigentlich mit den Elektrizitätswerken Düsseldorf besteht!!!

    Wie ist das allen anderen Betroffenen? Ich vermute mal, dass außer mir auch noch viele andere ihre Lastschrift zurück gebucht haben. Habt ihr auch Mahnungen erhalten? Wie reagiert man nun am Besten? Ich habe aktuell 2 Schreiben an die Betrüger geschickt „Widerspruch zur Preiserhöhung – KEINE Sonderkündigung“ und „Widerspruch: Vertragsauflösung ist unzulässig“. Natürlich blieben alle unbeachtet.

    1. Hallo,
      auch ich habe eine Lastschrift über €66 zurückgegeben und kurze Zeit später eine Zahlungserinnerung über €6! erhalten.
      Ich vermute, es handelt sich dabei um die Rückgabegebühr der Bank.

      Die werde ich akzeptieren müssen.

      Ich habe meinen aktuellen Verbrauch ermittelt und festgestellt, dass ich den Vertrag deutlich überzahlt habe.
      Ich habe auf die überzahlung hingewiesen und den gesonderten zusätzlichen Ausgleich der €6 abgelehnt. Seitdem habe ich nichts gehört.

      Inzwischen hat der Anbieter die Belieferung zum 16.11. eingestellt, da ich der Preiserhöhung widersprochen habe.

      Mal schauen, wie die Endabrechnung ausschaut.

  3. Hallo zusammen,
    nachdem ich am 09.11.2021 der Arbeitspreiserhöhung (Strom) widersprochen habe, wurde mir gestern von den Elektrizitäzswerken Düsseldorf folgendes mittgeteilt:
    Sehr geehrter Herr M..,
    wir melden uns zurück auf Ihre Nachricht vom 09.11.2021.
    Nach Klärung des Sachverhalts in der zuständigen Fachabteilung können wir zu Ihrem Anliegen hin mitteilen, dass Sie das Schreiben vom 08.11.2021 als gegenstandslos betrachten können.
    Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadja Weber

    Team Kundenzufriedenheit

    ___________________________________________________________________
    Postanschrift:
    Elektrizitätswerke Düsseldorf
    Postfach: 21 01 40
    50527 Köln

  4. Moin Herr Simmat,
    nun, alle hier und viele andere auch noch haben das gleiche Problem mit den Schurken von den EZW-Düsseldorf.
    Mich und sicherlich auch den anderen Betroffenen hier im Lande interessiert es, was Ihnen die Aufsichtsbehörde, ich denke einmal, dass die Bundesnetzagentur gemeint ist, Ihnen antwortet bzw. geantwortet hat.
    Möglich ist es ja auch, dass schon andere „Mitstreiter“ Erfahrungen mit der Agentur gemacht haben.
    Vielleicht kann aber auch Herr Moeschler eine Einschätzung über die Eingriffsbefugnisse bzw. Befassung in dieser Angelegenheit der Bundesnetzagentur in diesem Forum darlegen?
    Danke Ihnen allen im Voraus!
    Reiner St.

    1. Hallo,
      die Bundesnetzagentur hat Mehr oder Weniger auf meine Beschwerde reagiert. Im allgemeinen nur oberflächig. Zum nicht ausgezahlten Bonus verwiesen sie darauf, dass dies eine private Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden sei. Gegeben falls müsste man seinen Anspruch auf Zahlung des Bonus gerichtlich geltend machen. Deutlich machte die Netzagentur, dass sie keine Rechtberatung machen darf und somit nicht genauer auf meine Beschwerde eingehen kann und darf.
      Der Anbieter kann den Vertrag u. A. wegen Unzumutbarkeit kündigen. Aber, wegen Unzumutbarkeit kündigen, dafür gibt es sehr hohe Hürden die erfüllt sein müssen. Und ob diese Hürden erfüllt wurden, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden. Auch wegen Verletzung der Kündigungsfristen verwies man auf die geltenden Vertragsbedingungen. Ob eine Verletzung der Kündigungsfristen vorliegt kann auch nur ein Gericht entscheiden. Ob Schadensersatz gefordert werden kann und in welcher Höhe müsste wahrscheinlich auch gerichtlich geklärt werden. Der Anbieter, wird mit Sicherheit nicht freiwillig Schadensersatzansprüche bezahlen. Und schon gar nicht die Kündigung zurück nehmen.
      Nach Auffassung der Bundesnetzagentur sollte man sich deffenetiv einen neuen Anbieter suchen, oder die Grundversorgung in Anspruch nehmen und dann prüfen, ob man gegen den Anbieter gerichtlich vorgehen möchte.
      Ich jedenfalls werde wegen ein paar Euros als Schadensersatz, denke so um die 300-500 Euro, nicht jahrelang mit dem Anbieter vors Gericht ziehen. Und wenn der Anbieter noch in dieser Zeit Insolvenz anmeldet gibt wohl möglich gar nix und man bleibt wohlmöglich noch auf horrende Anwalt und Gerichtkosten sitzen.
      Aber ich glaube dass meine Beschwerde schon wichtig und richtig war. Je mehr sich über den Anbieter beschweren, des so genauer schaut die Bundesnetzagentur auf die unseriösen Geschäftspraktiken des Anbieters. Und hoffe, sie ziehen dann die nötigen Konsequenten daraus.
      V.G.
      Hans Simmat

    2. Noch etwas.
      Da der Anbieter jegliche mündliche und schriftliche Kommunikation komplett verweigert, so mir gegenüber, bleibt nur der gerichtliche Weg zu kommunizieren. Freiwillig erteilen Sie keine Auskünfte. Und ob sie trotz gerichtliches Urteil Auskünfte erteilen werden, dass bezweifle ich sehr….

        1. Hallo,
          ja sicher wäre das eine Möglichkeit.
          Ich glaube aber, dass der Anbieter selbst bei einem Schlichtungsgespräch, zu keiner Kommunikation bereit sein wird und nur gerichtlich, unter Androhung eines Zwangsgeldes, eventuell aktiv wird.
          Und darauf habe ich nun wirklich keinen Bock mich gerichtlich mit dem Anbieter jahrelang auseinander zu setzen.
          Ich werde deffenetiv zum 3.12.2021 wechseln.
          Und wenn irgendwelche Ungereimtheiten in der Rechnung zu erkennen sind, werde ich mit meinem Anwalt gerichtlich gegen den Anbieter vorgehen.
          Auch habe ich heute eine Mail mit einer Mahnung erhalten. Mir fiel auf, dass der Name Elektrizitätswerke Düsseldorf nicht mehr im Briefkopf angegeben ist. Jetzt steht da „Wunderwerk“ und als Postadresse „Postfach 210140 50527 Köln. Selbst in der Kontomitteilung steht jetzt Wunderwerk.
          Denke, Wunderwerk hat jetzt offiziell Elektrizitätswerke Düsseldorf übernommen. Ich bezweifle sehr, dass Kunden ihr zu viel gezahltes Geld jemals zurück bekommen werden.
          Ich glaube, ich hab’s richtig gemacht, Abschläge durch die Bank zurück holen lassen, habe einen neuen Anbieter gefunden und werde die Abschlussrechnung sehr genau prüfen lassen und nur das bezahlen was nachvollziehbar ist.

          V.G.
          Hans Simmat

          1. Hallo Herr Simmat, bitte mal den Beitrag von mir heute ganz oben lesen. Habe auch eine Mahnung von Wunderwerk bekommen.

  5. Ich hatte langfristig den Wechsel zum 01.11.2021 geplant, der Beitrag wurde Anfang November abgebucht und drei Tage später die Information, dass eine fast Verdoppelung des Beitrages stattfinden soll.
    Mein Sonderkündigungsrecht habe ich sofort ausgeübt, die Reaktion kam , dass ab 23.11.2021 keine Belieferung mehr stattfinden kann !!
    So geht man man mit Neukunden um , man hatte ein halbes Jahr vorher Zeit zu informieren.

  6. Ich bräuchte eine Einschätzung und Handlungsempfehlung für die Elektrizitätswerke Düsseldorf (Strom):

    EWD sendete die Ankündigung einer Preiserhöhung zum 27.11.2021. Dies trotz einer 12-monatigen Preisgarantie, die längst nicht abgelaufen ist. Aufgrund der Preiserhöhung habe ich ein Sonderkündigungsrecht, das ich auch gerne in Anspruch nehmen würde. Der neue Stromabbieter kann allerdings erst ab 01.12.2021 liefern.

    Nun erhielt ich außerdem von EWD die Ankündigung des Lieferendes zum 16.11.2021. Begründung: Bis 05.11.2021 „ging keine Zustimmung zur angekündigten Änderung bei uns einging“.

    Kann ich der Einstellung des Lieferendes zum 16.11.2021 widersprechen, aber eine Sonderkündigung zum 27.11. aufgrund der Preiserhöhung aussprechen? Hätte dies die Wirkung, dass EWD mich bis 27.11. mit Strom versorgen muss? Oder wird die Belieferung in jedem Fall zum 16.11. enden, unabhängig davon, ob ich der Ankündigung zum Lieferende von EWD widerspreche?

    Welche Auswirkung hätte das Aussprechen einer Sonderkündigung (wegen Preiserhöhung) auf die vertraglich vereinbarten Boni:
    1. Sofortbonus in Höhe von 25,- Euro, der mir eigentlich 01.11. – 08.11.2021 hätte ausbezahlt werden müssen (dies ist nicht geschehen).
    2. Neukundenbonus: 15% (Verrechnung nach 12 monatiger Belieferung mit der Jahresabrechnung)

    Kann ich fordern, dass bei Erstellung der Schlussrechnung ab 27.11.2021 der Sofortbonus einbezogen wird? Und kann ich fordern, dass mir der Neukundenbonus zumindest anteilig angerechnet wird? Oder gehen diese Rechte mit Aussprechen der Sonderkündigung verloren?

  7. Mein Sohn hat ebenfalls eine Erhöhung von 5 ct auf über 17 ct / kWh erhalten. Er hat aber eine eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate. Kann denn dann der Gasanbieter so einfach mehr verlangen bzw. überhaupt eine Erhöhung rechtlich durchsetzen?

  8. Hallo,
    ich bin seit 28.06.21 Kunde bei Elektrizitätswerke Düsseldorf. Hab einen Vertrag über 12 Monate mit 12 monatiger Preisgarantie abgeschlossen. Am 27.10.21 (also nach 4 Monaten!) haben sie mir geschrieben, das mein monatlicher Abschlag von 67,-€ auf 101,-€ (!!!) erhöht wird. Begründung: derzeitige Marktentwicklung…usw.. Am 01.11.21 haben sie den schon abgebucht! Auf welcher gesetzlichen Grundlage machen die denn sowas?!? Ich habe doch 12 Monate Preisgarantie! Kündigen macht finanziell auch keinen Sinn, da der Bonus erst nach 12 Monaten ausgezahlt wird. Auf die 100,-€ will ich nicht verzichten.
    Wie kann ich mich hier wehren? Wie kann ich es erzwingen, zu den alten Preisen im Vertrag zu bleiben?

    1. Hallo,
      auf keiner gesetzlichen Grundlage machen sie das. Sie stehen kurz vor der Insolvenz und versuchen mit allen Mitteln Gelder ein zutreiben. Es ist höchste Vorsicht geboten. Den Abbuchungsbetrag unbedingt durch die Bank zurück holen lassen. Die Elk. Düsseldorf, so meine Erfahrung wird als nächstes, weil sie der Abschlagserhöhung nicht zugestimmt haben, den Vertrag kündigen. (So haben sie es bei mir auch gemacht). Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sagte dieser, dass die Elk. Düsseldorf den Vertrag kündigen kann. Er sagt, es ist deutlich im Kündigungsschreiben zu erkennen wegen „Unzumutbarkeit“ kann der Vertrag nicht fort geführt werden. Auch bietet die Elk. Düsseldorf an, anteilig, die zugesagten Bonuse zu gewähren und zu verrechnen. Er mein, unzumutbar wäre, wenn der Versorger auf längere Zeit mehr für die erbrachte Leistung bezahlt als er vom Kunden dafür bezahlt bekommt. Ob es wirklich Unzumutbar ist, wird wohl nur das Gericht entscheiden können. Die Elk. Düsseldorf werden dem Grundversorger das Ende der Lieferung mitteilen. Egal ob sie auf Vertragserfüllung bestehen. Dann wird es keine andere Möglichkeit geben, als vorerst beim Grundversorger, zu einem höheren Preis, zu wechseln und zu bleiben und die Elk. Düsseldorf auf Vertragserfüllung verklagen. Oder sich sofort einen neuen Anbieter zu suchen.
      Sicherlich könnten Schadensersatzansprüche gegen die Elk. Düsseldorf wegen Vertragsbruch, eventuell verlorenen Bonus gefordert werden. Ob Geld gibt und wieviel es gibt, wird nur das Gericht entscheiden können. Und ein Prozess wird wohlmöglich Jahre dauern. Und wenn die Elk. Düsseldorf in dieser Zeit Insolvenz anmelden, es ist nur noch eine Frage der Zeit bis es passiert, gibt unter Umständen nix.
      Und nun muss man es für sich abwägen ob man die Kraft, Geld und Nerven hat für ca. 500,00 € Schadensersatzforderung, wenn’s überhaupt so viel gibt, jahrelang vors Gericht zu ziehen.
      Für mich ist klar, dass die Elk. Düsseldorf miese Betrüger sind und ich wegen ein paar Euros nicht vors Gericht ziehen werde. Ich habe eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geschickt. Ich habe einen neuen Anbieter, dieses mal einen seriösen öffentlichen Anbieter, werde auf die Abschlussrechnung warten, diese genaustens prüfen lassen bevor ich noch irgend einen einzigen Cent an sie bezahle. Dann ist für mich alles gut und die Elk. Düsseldorf sind Geschichte.
      Ich wünsche den Elk. Düsseldorf, dass sie von heut auf morgen pleite gehen damit diese unseriöse Geschäftspraktiken schnell ein Ende haben.
      V.G.
      Hans Simmat

  9. Hallo zusammen,

    ich habe hier auch schon viel Hilfe gefunden und möchte mich für die Vordrucke und
    die Unterstützung von Hr Moeschler und durch die Community bedanken. Auch mich trifft dieser Mist in einer schweren Zeit, wo ich eigentlich für meine Familie da sein müsste und jede Minute die für so etwas fehlt sehr weh tut.

    Ich habe meinen Vertrag für Gas am 12.4. über Verivox mit Lieferbeginn 25.5.
    abgeschlossen. Der monatige Abschlag war bisher 73€ und wurde per Brief, der auf
    den 27.10. datiert ist auf 201€ erhöht. Nachdem ich auf dieser Webseite hier fündig wurde habe ich zuerst Verivox angerufen aber die sahen bei sich keinerlei Fehler und Zuständigkeit und sagten mir, dass ich halt Pech gehabt habe und auf den Anbieter reingefallen bin…soll gefälligst vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

    Ich habe daraufhin auf Basis des hier zur Verfügung gestellten Musterschreibens am 4.11. ein Einschreiben mit Rücksendeschein geschickt, dass ich an dem Vertrag festhalten werde (aufgrund der aktuellen Preislage bei allen Anbietern auf dem Markt) und der Preiserhöhung widerspreche. Außerdem habe ich im Portal der EWD die Lastschrift auf Überweisung umgestellt. Am 8.11. kam dann plötzlich eine Mail (obwohl im Brief stand, dass meine Mail-Adresse nicht erreichbar war) mit „Ab dem 08.12.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,40 Cent pro Kilowattstunde auf 12,60 Cent pro Kilowattstunde.“

    Da werde ich nicht ganz schlau draus. Ist das dann eine weitere Preiserhöhung oder ist das quasi eine Ergänzung zu dem vorher erhaltenen Brief? Außerdem ging dann gestern am 9.11. der Betrag von 171€ von meinem Konto ab (wie kommen die nun auf 171€???). Den Einzug habe ich sofort bei meiner Bank zurückziehen lassen und werde heute die 73€ händisch überweisen.

    Meine Fragen:

    -Bin ich bisher korrekt vorgegangen?
    -Sind beide Nachrichten vom Versorger für die gleiche Preiserhöhung oder ist die Email eine weitere Preiserhöhung?
    -Wir haben zusätzlich eine Warm-Wasser-Solaranlage und haben quasi seit Mai deshalb keinerlei Gas verbraucht (auch laut Zähler). Die gezahlten Abschlage sind aber sicherlich trotzdem dafür rechtens und ich kann nicht auf Verrechnung bestehen?
    -Ich habe außerdem keinerlei Boni erhalten soweit ich das sehe, das geht allen anderen auch so?

    1. Guten Tag,
      hatte hier geschrieben, das ich die gleichen Probleme habe wie viele andere hier auch.
      zu Verivox kann ich nur nach telef. Rückfrage das gleiche sagen:
      „Wir haben nix falsch gemacht. Ratschlag: Erhöhung zahlen oder neuen Anbieter nach Sonderkündigung suchen“. Besser aussteigen, hier riecht alles nach Insolvenz.
      Habe mir einen neuen Anbieter gesucht und gefunden.
      Mein SEPA-Lastschriftverfahren habe ich per Einschreiben/Rückschein bei EWD gekündigt,
      außerdem meine Bank informiert (per Vordruck), keine Lastschrift dieser Firma auszuführen.

      Dein Fall mit der Warm-Wasser-Solaranlage ist natürlich besonders bitter.
      Du hast Abschläge gezahlt, ohne Verbrauch. Eigentlich solltest du keine Vorauszahlung mehr leisten,
      aber ob das rechtlich möglich ist, weiß ich nicht.
      Trotzdem viel Glück

    2. Bei mir gibt es nun auch einige Neuigkeiten. Nachdem ich vorher im Portal der EWD von Lastschrift auf Überweisung umgestellt ging bei mir wie bereits geschrieben am 9.11. der Betrag von 171€ ab. Die habe ich dann über die Bank zurück geholt. Dann kam gestern Abend die Mail mit der Kündigung „Zu Ihrer Information – Lieferende“, „Da bis heute keine Zustimmung zur angekündigten Änderung bei uns einging und wir ohne diese Anpassungen Ihre Lieferstelle zukünftig nicht mehr mit Gas beliefern können bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 23.11.2021.“ obwohl ich denen mitgeteilt habe, dass ich zu den bisherigen Konditionen weiter beliefert werden möchte. Jetzt kam vor einigen ohne weitere Interaktion meinerseits eine weitere Mail: „Ihre Mithilfe ist erforderlich – Bankeinzug fehlgeschlagen“. Ich würde denen 104€ schulden, diese soll ich auf das Aareal Bank Konto überweisen. Wie auch immer die nun auf 104€ kommen. Das ergibt nun wieder überhaupt keinen Sinn.

    3. Hallo,
      zu einigen Punkten kann ich aus eigener Erfahrung mit diesem Anbieter berichten.

      1. Abschlagserhöhung

      Das war auch bei mir und bei vielen anderen der erste Versuch des Anbieters.
      Trotzdem kein Mehrverbrauch vorlag sollten die Abschläge deutlich erhöht werden.
      Hierzu gibt es auf dieser Seite von Hrn. Moeschler gute Musterbriefe.
      Fazit: schriftlich widersprechen. Den Ansprüchen fehlt die rechtl. Grundlage.

      2. Erhöhung Arbeitspreis trotz eingeschränkter Preisgarantie

      Der 2., ebenfalls unzulässige Versuch.
      Durch die eingeschränkte Preisgarantie steht dem Anbieter kein Recht zur Preiserhöhung zu. Auch hier fehlt für die Erhöhung die rechtl. Grundlage.

      3. Keine Boni erhalten

      Auch bei mir war der Sofortbonus überfällig. Auch ich hatte über Verivox abgeschlossen.
      Verivox hatte bit ca. Anfang/Mitte Oktober ein sogenanntes Boni Versprechen abgegeben. Aktuell ist das auf der Verivox Seite verschwunden.
      Ich habe Verivox aus dem Bonus Versprechen in Anspruch genommen.
      Verivox teilte mit, das sie den Anbieter kontaktieren.
      Nach ca. 2,5 Wochen war der Sofortbonus auf meinem Konto.
      Ich kann definitiv empfehlen, Verivox aus dem Versprechen in Anspruch zu nehmen.

      Beim Neukundenbonus wird es defizieler.
      Der Anspruch entsteht eigentlich erst nach 12 Belieferungsmonaten.
      Wenn der Anbieter vorher die Belieferung aufgekündigt, ist unsicher ob ein Anspruch auf Neukundenbonus überhaupt, oder ggf. anteilig entsteht.

  10. Na das sind ja Vögel,
    habe am 28.10. passend zu meinem Geburtstag zwei Gaspreiserhöhungen von denen bekommen. einmal
    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 5,23 Cent pro Kilowattstunde auf 17,50 Cent pro Kilowattstunde. und einmal
    Ab dem 27.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 4,89 Cent pro Kilowattstunde auf 17,40 Cent pro Kilowattstunde.
    Habe sofort per email und per Einwurfeinschreiben von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
    Muß dazusagen habe die Verträge erst seit Mai 2021. Aber was nützt es, wenn diese Vögel eh pleite sind. Habe hier mit meinem Grundversorger telefoniert (SÜWAG), der mir einen guten Vertrag mit einer Festpreisgarantie bis Ende 2023 angeboten hat. Im Übrigen hätte es eine Gesetzesänderung gegeben daß die Gaspreiskündigungen von 6 auf 4 Wochen rechtens sind. Gestern erhielt ich eine Aufforderung vom Grundversorger innerhalb von 14 Tagen meine Zählerstände mitzuteilen wg. Jahresabrechnung etc. Nach kurzem Telefonat ist es auch o.k. wenn ich die Zählerstände am 27.11. mitteile. So muß ich nicht mehrmals ablesen.
    Die Frechheit kam jedoch heute. Haben mir diese Vögel doch tatsächlich zwei Abschlagszahlungsänderungen mitgeteilt. Und zwar jeweils 60% mehr. Das muß man sich mal vorstellen. Am 26.11. endet mein Vertrag am 15.11. wollen die höhere Abschlagzahlungen abbuchen.
    Ich werde jetzt morgen mal meinen Gasverbrauch berechnen, denn von Mai bis jetzt waren es eigentlich die Niedrigverbrauchmonate. Ich werde am 15.11. erstmal die Abbuchung zurückgehen lassen und falls ich wirklich soviel zuviel bezahlt habe, die letzten Abbuchungen ebenfalls (soweit es geht).
    Mal sehen, wer sich hier nicht an die Verträge hält.

  11. Hallo
    Auch ich haben den gleichen Mail- Verkehr dieses Gasanbieters. Heute habe ich die Aufforderung der Netzgesellschaft erhalten, meinen Zählerstand mitzuteilen, da ich angeblich den Gasanbieter wechseln möchte. Dies ist aber nicht der Fall und habe Widerspruch bei der Netzgesellschaft eingereicht. Eine Kopie dieses Schreibens habe ich auch gleich den EW Düsseldorf gemailt. Zudem habe ich jetzt eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht. Laßt Euch nicht unterkriegen und wehrt Euch.

    Nate

  12. Habe heute wieder eine mail von EW-Düsseldorf erhalten.
    Nachdem ich per Einschreiben den SEPA Einzug gekündigt und der Preiserhöhung widersprochen habe, kam die mail mit der Änderung der Zahlbeiträge.
    Ich soll ab 15.11.2021 statt 112,00 wie vereinbart jetzt 277,00 Euro zahlen.
    Der prognostizierte Verbrauch wurde von 22500 Kw auf 26.390 Kw erhöht.
    Da ich weiterhin von der Insolvenz des dubiosen Unternehmens überzeugt bin (nur eine Frage der Zeit), habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht heute Gebrauch gemacht und mir einen neuen Anbieter gesucht. Werde keine Zahlung mehr leisten und auf die Schlußabrechnung warten.
    Vielen Dank an alle, die hier für dieses Portal unterstützen.

    1. Liebe Verbraucher oder Betroffene,
      die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG haben meine Tochter angeschrieben, dass sie den Gaspreis von 4,67Ct/kWh auf 17,40Ct/kWh, ab dem 27.11.2021 erhöhen.
      Das sind 400Prozent . Eine weitere Kommentierung braucht es hier wohl nicht , zumal die Vertragsbedingungen dazu noch großzügig übergangen wurden.

      Ich habe ihr empfohlen sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen!

  13. Ich kann nur vor den Elektrizitätswerken Düsseldorf warnen! Seit dem 01.07.21 bin ich Kunde dort, habe einen Strom- und Gasvertrag mit 12 monatiger Laufzeit und Preisgarantie. Am 23.10.21 erhielt ich die Mitteilung über die Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung für Strom und Gas. Mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen, die AGBs und gesetzliche Vorgaben habe ich der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen. Am 29.10.21 kamen dann die nächsten Schreiben mit der transparenten Mitteilung zu den erhöhten Kosten, einem Rabattangebot in Höhe von 30% und dem Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Was ja aber alles im Widerspruch zum aktuellen Vertrag steht.
    Bei Annahme dieses Angebotes sollte ich bis zum 01.11.21 nur mit Rabatt30 antworten. Ich legte aber Widerspruch ein. War ja aber eigentlich durch die Vertragsbedingungen auf der sicheren Seite.
    Eigentlich! Denn am 5.11.21 kamen dann die Mitteilungen zum Lieferende und Kündigung zum 16.11.21. Überhaupt nicht vereinbar mit den aktuellen Vertragsbedingungen! Ich weiß aber nicht, ob ein Widerspruch Sinn macht. In meinen Augen sind das kriminelle Methoden und auch der Zeitdruck, der durch die kurzen Fristen aufgebaut wird, ist kriminell.

  14. Update
    Nachdem ich wg unberechtigter Preiserhöhung bei E Werke Düsseldorf zum 26.11. mein Sonderkündigungsrecht genutzt habe, hatte der Anbieter am 05.11. Eine Kündigung zum 16.11. bestätigt, obwohl ihm selbst kein Kündigungsrecht zusteht.

    Meine Anfrage beim neuen Anbieter Vattenfall, ob die Belieferung vorgezogen werden kann, war leider nicht erfolgreich.

    Da es sich dort um einen standardisierten Prozeß handelt, der nicht abgeändert werden kann.
    Also 10 Tage Grundversorger.
    Ist zwar auch Vattenfall, ist aber teurer.

    Ich bereite dann mal den Brief mit Ankündigung des Schadens an E Werke Düsseldorf vor.

    Ätzend. Verschwendete Lebenszeit.

  15. Trotz Vertrag mit 12mtl. Preisgarantie wurde der Preis bereits nach 6 Monaten um ca. 117 % erhöht. Nachdem ich widersprochen habe , hat der Versorger dem Netzbetreiber meine Kündigung mitgeteilt, was ich aber nie veranlasst habe. Ich habe die Elektrizitätswerke Düsseldorf auf Einhaltung des bestehenden Vertrages hingewiesen (das Verfahrenläuft noch).Ich bin nicht gewillt nachzugeben.
    Aus meiner Sicht ist das ein ganz klarer versuchter Betrug.

    1. Hallo,
      das gleiche Spielchen machen sie auch mit mir. Habe Einzugsermächtigung widersprochen und die letzte Abschlagszahlung durch meine Bank zurück geholt. Werde ab Dez. selbst überweisen. Aber den alten Abschlag der vereinbart wurde. Ich werde peinlich genau darauf achten, dass keine Überzahlung durch Abschlagszahlungen entsteht. Falls sie in Insolvenz gehen, habe ich keinen finanziellen Schaden. Stromvertrag wurde seitens Elk. Düsseldorf gekündigt mit einer Frist von 9 Tagen zum 10.11.2021!!!! Aber die Kündigung ist nicht rechtmäßig. Ich werde Klage einreichen die und Elk. Düsseldorf auf Vertragserfüllung festnageln….

      Hier die Kontonummer:
      Bankverbindung:
      Kontoinhaber: Elektrizitätswerke Düsseldorf AG
      Institut: Aareal Bank AG
      IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
      BIC: AARBDE5WDOM

      Für eine reibungslose Zuordnung geben Sie bitte immer im Verwendungszweck Ihre Vertragsnummer ……………. an.

      Sicher haben Sie bereits eine Mail bekommen mit der Bankverbindung. Sie steht aber auch im Kontoauszug bei der Bank.

      M.f.G.
      Simmat

      1. Gleiches Problem wie jeder hier. Ich habe jetzt die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet und poche auch auf Vertragserfüllung. Wenn man jetzt einen neuen Vertrag bei Verivox z.B. sucht, ist der Vertrag 3x teurer als der bestehende. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall bei einem Jahrespreisunterschied von über 2.000,- € einen Anwalt einzuschalten und das gerichtlich zu klären. Die Mehrkosten, die jetzt durch die Grundversorgung anfallen werden, müssen sie ja ebenfalls zahlen.

        Ich werde auch auf Vertragserfüllung klagen.

        1. Hallo Rene, wenn du aus deinem Vertrag rausgeschmissen wirst, dann kannst du Schadensersatz einfordern. Dies kannst du einem Rechtsanwalt übergeben und/oder mein Musterschreiben dazu verwenden. Hier stelle ich neben dem Musterschreiben auch noch ein Berechnungstool zur Verfügung.
          Gas-Tarife gibt es ab 5,9 Cent/kWh von Anbietern, die ich empfehle. Bei Interesse schreibe mir einfach eine E-mail ([email protected]).
          Viel Erfolg!

  16. Hallo, gleiches Problem wie bei anderen auch. Habe jetzt neue Lastschrift (war fast 100% höher) zurückgefordert. Finde aber nicht die Konto-Nr der E Werke Düsseldorf für eine Überweisung des bisherigen Abschlags. Kann mir Dir jemand nennen?
    Danke, Florian

  17. Moin zusammen, anscheinend haben bald alle Kunden, wie ich auch, die Kündigung zum 16.11.2021 des Strom- bzw. Gaslieferungsvertrags per Mail erhalten, obgleich die Preisgarantie noch gar nicht angelaufen ist. Bei mir geht es um den Stromlieferungsvertrag. In der Mail wird die Kündigung „bestätigt“, wobei ich gar nicht gekündigt habe. Alle vorher an „E-Werke Düsseldorf“ (der Name sorgte für Irritation) versandten Widersprüche gelangten dort wohl gleich in die Tonne. Habe auch überlegt, auf die Einhaltung des Vertrags bis zum Auslaufen der Preisgarantie am 30.05.2022 zu bestehen. Für mich ist dort bisher schon ein Guthaben entstanden, das würde im Vorbestand des Vertrag weiter wachsen- und dann kommt der Insolvenzverwalter…alles futsch. Überlegt habe ich auch, wenn von den „E-Werke Düsseldorf“ vor der wohl zu erwartenden Insolvenz die Netznutzungsentgelte nicht mehr gezahlt werden können und die Grundversorger die „Kabel kappen“, dann ist auch Schluss mit lustig.
    Also: Lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Übrigens: Für diesen Monat (11)22) haben die Banditen bei mir auch noch nichts abgebucht.
    Dank an Herrn Dr. Matthias Moeschler für Einstellung dieses Forums.

  18. Auch ich habe am 05.11.21 von den Elektrizitätswerken Düsseldorf nach meiner Sonderkündigung wg Arbeitspreiserhöhung (trotz Preisgarantie) nun eine Kündigungsbestätigung zum 16.11.21 erhalten, obwohl meine Kündigung zum 26.11.21 erfolgte.
    Ich habe den Anbieter aufgefordert die vertragsgemäße Belieferung bis zum 26.11. fortzusetzen, da ihm kein eigenes Kündigungsrecht zusteht.
    Fristsetzung 12.11.21.
    Schadenersatz für den Fall der teuren Grundversorgung habe ich angedroht.

    Mit meiner Sonderkündigung zum 26.11. habe ich über Verivox gleich einen neuen Vertrag mit Vattenfall geschlossen.
    Bestätigung steht noch aus.
    Gestern habe ich bei Vattenfall per Mail angefragt, ob vorzeitige Belieferung zum 16.11. möglich ist.

    Das wird alles sehr knapp, da auch die neuen Anbieter durch den Ausfall der Stromdiscounter ein erhöhtes Auftagsvolumen haben.

    Elektrizitätswerke Düsseldorf verstärkt das Chaos durch diese unnötige und unzulässige vorgezogene Kündigungsbestätigung zusätzlich.

    Das wird langsam sehr unübersichtlich. Zumal der Anbieter natürlich den Zählerstand per 16.11.21 haben will, ich aber erst den vom 26.11. melden werde.
    Mal schauen ob sie dann zum 16.11. den Verbrauch schätzen.

    Das sind die letzten Zuckungen.

  19. Hallo zusammen,
    also der Anbieter schrieb nun per Mail, ohne direkt auf meine Widersprüche einzugehen:
    „Da bis heute keine Zustimmung zur angekündigten Änderung bei uns einging und wir ohne diese Anpassungen Ihre Lieferstelle zukünftig nicht mehr mit Strom beliefern können bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 16.11.2021. „
    Ich sehe keine Chance auf weitere Vertragserfüllung, eher dortige Insolvenz. Bestehe also nicht auf Fortführung.
    Wie gehe ich wechseltechnisch am besten unter Hilfe von Verivox vor ?
    Ich suche einen neuen Anbieter, schreibe Wechsel zum 16.11. und kreuze an, dass bereits gekündigt ist oder dass neuer Anbieter kündigen soll ? Zeitlich wird der Wechsel nicht so schnell möglich sein….
    Oder warte ich daher besser bis ich beim Grundversorger lande, damit für den dann neuen Versorger Ansprechpartner klarer ist ?
    Danke für Tipps 🙂

    1. Hallo, warum so schnell aufgeben? Wenn ein fester Vertrag mit festem Bezugspreis besteht, unbedingt auf weitere Vertragserfüllung bestehen und die Kündigung wegen Rechtswidrigkeiten, Ungültigkeit, widersprechen. Die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widersprechen. Gegeben falls eine Abbuchung durch die Bank zurück holen lassen. Und nur noch den alten vereinbarten Abschlag überweisen. Nicht mehr. Darauf achten, dass keine große Überbezahlung vorhanden ist. Sollten Elk. Düsseldorf wirklich in Insolvenz gehen, ist immer noch Zeit in die Grundversorgung zu gehen und sich dann einen neuen Anbieter zu suchen.
      Und niemals über eMail schreiben. Immer schön per Einwurfeinschreiben wegen Nachweis.
      Ich jedenfalls werde die Elk. Düsseldorf auf Erfüllung des Vertrags bis zum Vertragsende festnageln…. Erst wenn sie Insolvenz anmelden bez. zum Vertragsende werde ich den Anbieter wechseln.

  20. Auch ich habe zu meinem ab 1.9.2021 laufenden Stromvertrag die hier zitierten Mails mit angekündigten Erhöhungen erhalten. Ich habe jeweils widersprochen und am am 29.10. eine Vorstandsbeschwerde per Post geschickt, die bisher nicht beantwortet wurde. Stattdessen erhielt ich soeben eine Mail, dass ich den Erhöhungen bisher ja nicht zugestimmt hätte und daher die Kündigung des Vertrages nun bestätigt wird frühestmöglich zum 16.11.
    Eine Kündigung des Vertrages ist laut Verbraucherzentrale aber eigentlich unzulässig.
    Weiterer Protest wird bei dieser Firma wohl nichts bringen, ich werde wegen des Vorgehens der Firma daher Strafanzeige wegen Betruges erstatten.

  21. Ja, jetzt wirds echt lustig! 🙂

    Aus dem Tagebuch meines Stromliefervertrags mit der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG:
    22.10.2021: Ankündigung der Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung zum 01.11.2021 (ohne eine rechtliche Grundlage)
    29.10.2021: Ankündigung einer satten Erhöhung des Arbeitspreises zum 27.11.2021 (trotz geltender 12-monatiger Preisgarantie)
    Ebenfalls 29.10.2021: Angebot eines völlig irre berechneten 30%-Nachlasses auf die Abschlagserhöhung, der ich eigentlich widersprochen hatte.
    05.11.2021: Ankündigung des Lieferendes zum 16.11.2021.

    Da es unmöglich ist einen neuen Stromanbieter zu finden, der so kurzfristig mit der Belieferung beginnen kann, werde ich wohl erstmal in den Schoß des Grundversorgers fallen. Das wird mir zwar finanziell nicht das Genick brechen, aber ärgerlich ist es schon.
    Grundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob er den Elektrizitätswerken Düsseldorf noch einen Cent an Abschlagszahlung überweist oder lieber die Gefahr eingeht in Zahlungsrückstand zu geraten. Ich gehe davon aus, dass die letzten Tage angezählt sind und das Geld aus überbezahlten Verträgen nicht zurückgezahlt wird.

    1. Hallo Uli,
      ich hab die gleichen Schreiben erhalten, jedoch bisher nur auf das erste reagiert mit einem Widerspruch und verweis auf die AGB’s.
      Die nun angekündigte Lieferbeendigung zum 16.11.21 ist der Höhepunkt eines in die Insolvenz schlitternden „Energieversorgers“.
      Werde weiterhin auf die geltenden AGB’s verweisen und auf die Vertragserfüllung bestehen.
      Erstaunlicherweise hat Wunderwerk alias Elektrizitätswerke Düsseldorf den Abschlag am 1.11.21 gar nicht abgebucht!?
      Bin schon gespannt wie es weitergeht. 🙂

  22. Die Spielchen mit den Elektrizitätswerken Düsseldorf nehmen leider immer bizarrere Formen an.
    Erst die Erhöhung der Abschläge, dann die Erhöhung der Preise mit Angebot des Sonderkündigungsrechtes. Dann das 30% Rabatt Angebot. Mein Widerspruch zur Erhöhung der Abschläge kam per Einschreiben noch an. Mein Einschreiben mit dem Widerspruch zur Preiserhöhung liegt jetzt bei der Post und wird seitens der Elektrizitätswerke Düsseldorf wohl auch nicht abgeholt.
    Stattdessen steht jetzt im Kundenportal zu lesen, daß der Vertrag zum 16.11.21 gekündigt wurde!
    Da ich selbst nicht gekündigt habe und mir auch seitens der Eleketrizitätswerke Düsseldorf keinerlei Benachrichtigungen über eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorliegt (weder per Post noch per Email), gehe ich davon aus, das deren Geschäftsleitung jetzt wohl vollends den Überblick verloren hat und eine Insolvenz wohl absehbar ist. Damit müssen sich wohl alle Kunden kurzfristig nach einem neuen Energielieferanten umsehen.

  23. Guten Tag die Damen und Herren, ich habe leider bei dem o.g. Anbieter einen Gasvertrag mit Laufzeit und Preisgarantie bis zum 31.Mai2022 abgeschlossen und nunmehr eine Mitteilung erhalten, nach der mein mtl. Abschlag von 51€ auf 95€ erhöht werden soll wegen der gestiegenen Gaspreise. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden und habe das auch entsprechend mitgeteilt, ebenso, dass ich jede vertragsabweichende Lastschrift umgehend mit Kosten für die EWD zurückbuchen lasse. Jetzt stelle ich fest, dass bis heute der Abschlag von Nov. noch nicht abgebucht ist….?
    Kann es sein, dass der Anbieter in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder gar insolvent ist?
    MfG
    Peter

  24. Guten Tag,
    Alle bereits genannten Emails habe ich bereits auch erhalten . Erst die horrende Preiserhöhung, dann das Rabattangebot von 30% und nun eine Kündigung zum 15.11.21 , obwohl ich einen Festvertrag bis zum 01.07.22 habe und meinen Vertrag nicht zum 15.11.21 gekündigt habe. Ich habe bisher bei jeder Mail widersprochen und auf meinen Vertrag hingewiesen. Der nächste Schritt wird der Weg zum Anwalt sein. Sollte das Unternehmen insolvent gehen, muss ich wechseln. Bis dahin werde ich das Unternehmen zwingen sich an den Vertrag zu halten.
    Mit freundlichen Grüßen
    S. Steffens

    1. Wichtig wäre, darauf zu achten das Du nicht zu hohe Überzahlungen aufbaust. Denn die sind bei einer Insolvenz weg.
      Ich persönlich glaube nicht, das die bis zum Vertragsende durchhalten.
      Dein Anwalt kann in der Insolvenz auch kein Geld von denen zurückholen.
      Das geht nur für die letzten 8 Wochen z.B. durch Lastschriftrückgaben (falls deutliche Überzahlungen vorliegen.
      Wenn Du diese Fridt verpasst, war es das mit Deinem Guthaben.

      Viel Erfolg

  25. Habe vom Elektrizitätswerk Düsseldorf eine Mail zur Preiserhöhung erhalten.

    Der Preis erhöht sich von 21,53 Cent auf 49,10
    Dies alles trotz 1-jährigern Preisgarantie.
    Habe dann angerufen hier wurde mir mitgeteilt, die Prüfung durch die Rechtsabteilung hat dies als zulässig erklärt.
    Mein Beharren auf den Vertrag hat dann dazu geführt, dass die Dame am Telefon, Frau Köhler, aufgelegt hat.