Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: So mahnen Sie
Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten. Bei Verzug mahnen Sie mit meinem Musterschreiben.
Überprüfen Sie auch Ihre Abrechnung. Viele Preiserhöhungen sind unzulässig und damit anfechtbar!
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt Anbieter mahnen!
Guthaben Strom/Gas: Wann muss der Anbieter auszahlen?
Gas- & Stromanbieter müssen Abrechnungen innerhalb von 6 Wochen erstellen. Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abrechnung. Bei Verzug mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe der kostenlosen Musterbriefe (E-Mail / Fax / Einschreiben).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
I. Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: so wehren Sie sich
Folgende Vorgehensweise hat sich Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Foren und aus persönlichen Erfahrungen von anderen Verbrauchern zusammengetragen. Mit meinen Vorlagen sparen Sie zudem Zeit.
Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
Betreff: Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Viele Grüße [Ihr Name]
Senden Sie diese Vorlage ganz bequem per E-Mail an Ihren Energieversorger. Die E-Mail-Adressen für die größten Anbieter finden Sie in nachfolgender Tabelle:
Eon | [email protected] |
immergrün, idealenergie | [email protected] |
innogy | [email protected] |
jura strom | [email protected] |
Stromio | kundenservice@stromio.de |
Vattenfall | [email protected] |
yello | [email protected] |
Schritt 2: Rechnung / Guthaben fehlt immer noch? ⇒ mahnen Sie erneut!
Einige Anbieter reagieren nicht auf Ihr erstes Schreiben und halten die Frist nicht ein. Dies kenne ich insb. von Voxenergie, Primastrom, jura strom und eon. Schreiben Sie nach Ablauf der First per E-Mail eine weitere Mahnung.
- Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
- Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kundennummer: [sofern vorhanden]
Vertragsnummer: [sofern vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich Sie zur Erstellung der Abrechnung / zum Auszahlen meines Guthabens aufgefordert. Die gesetzte Frist haben Sie nicht eingehalten. Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.
Viele Grüße [Ihr Name]
Optional: Online-Beschwerde
Zusätzlich können Sie den Druck erhöhen. Besonders empfehlenswert ist eine Beschwerde auf de.reclabox.com. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt - Beschwerdetext:
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig. - Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
- Teaser:
In vielen Fällen werden die Online-Beschwerden gelöst. Da die Energieanbieter meine Internetseite schon kennen, hilft der Verweis auf meine Seite. Die Energieanbieter wissen, dass ich im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle Energie empfehle. Diese ist kostenpflichtig für die Energieversorger. Um dies zu verhindern, dürfte Ihr Anliegen nun vorrangig behandelt werden.
Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch diese Beschwerde nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese ist für Sie kostenlos. Aus meiner Erfahrung wird der Anbieter dann sehr schnell reagieren. Denn je länger er jetzt braucht, um Ihre Beschwerde zu lösen, desto teurer wird es für ihn.
Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Abschlagszahlungen sind anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. Wenn also Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann müsste im Folgejahr der Abschlag sinken. Schließlich müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wenn die Preise jedoch erhöht wurden, muss nicht in jedem Fall der Abschlag sinken. Dies gilt es individuell zu berechnen.
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter passen Ihren Abschlag automatisch an. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Ihren Abschlag selber auszurechnen und ggf. eine Reduktion des Abschlags einzufordern.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Excel-Tool entwickelt. Mit nur wenigen Angaben können Sie die Abrechnung Ihres Energieversorgers kontrollieren und zudem die angemessene Abschlagshöhe bestimmen.
Welche Strom- und Gasanbieter zahlen Guthaben nicht aus?
Anhang meiner Auswertung der Beschwerden auf de.reclabox.com habe ich ermittelt, dass sich Kunden u.a. über folgende Stromanbieter aufgrund zu später Abrechnungen und Guthabenauszahlungen beschweren:
- Eon
- ExtraEnergie (Vertriebsmarken ExtraStrom, HitStrom und PrioStrom),
- Stromio (Vertriebsmarken Stromio, GrünweltEnergie und Gas.de),
- Fuxx Die Sparenergie (Vertriebsmarken Fuxx, PlusStrom und Grüner Funke) sowie
- immergrün (inkl. Meisterstrom und IdealEnergie).
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Guthaben zu spät ausgezahlt werden könnte, dann sollten Sie bei Ihrer nächsten Mitteilung des Zählerstands per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt.
Damit signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Strom- oder Gasanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
Rechtliche Grundlagen
Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Strom- und Gasanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Ergibt sich ein Guthaben (Rechnungsüberschuss), dann muss der Stromanbieter dieses Guthaben umgehend an Sie erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
Eine Verrechnung mit mehreren Abschlagszahlungen ist nicht zulässig (LG Düsseldorf; AZ: 12 O 474/12; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Entgegenstehende ABGs sind nach §307 BGB unwirksam.
Ihr Stromanbieter ist rechtlich verpflichtet, die Fristen einzuhalten. Kommt dieser selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht seinen Pflichten nach, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden. Ihnen steht somit ein Sonderkündigungsrecht zu.
Verspätete Auszahlung des Sofortbonus
Häufig werden laut AGB der Sofortbonus nach 60 oder 90 Tagen ausgezahlt. Prüfen Sie zuerst in Ihren Vertragsunterlagen, welche Frist dem Stromanbieter für die Auszahlung des Sofortbonus zusteht. Erfahrungsgemäß werden diese Zahlungen häufig verspätet ausgezahlt. Gehen Sie dann am besten so wie oben beschrieben vor: Mahnen Sie mit einer Woche Frist und nach Ablauf der Frist erwägen Sie, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben.
Laut dem Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) ist es irreführend und unlauter, wenn ein Unternehmen den versprochenen Sofortbonus nach der vereinbarten Frist (gewöhnlich 60 oder 90 Tage) nicht auszahlt. Es ist nicht die Pflicht des Verbrauchers, das Unternehmen an die Auszahlung zu erinnern.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Beschwerde von Innogy ich Gerhard Grauel möchte ihnen schreiben das ich bei Innogy gekündigt habe und bei den anderen auch weil die mir so viel Strom abnehmen wollen da ich nicht so viel Strom habe da ich nur meine Schreibtischleuchte und den bunten Lichtschlauch auf den Balkon anhabe und dabei sonst nichts habe zum Anmachen nur das bischen und das kostet nicht so viel Geld ich kann mich es nicht erlauben so viel Geld über 957,95 Euro ich bin kein Milionär das ich mein Geld aus dem Fenster raußschmeisßen tu ich habe seit 6 Monate nichts mehr richtiges gegessen und auch nicht getrunken habe die Sache mit dem Strom habe ich vorher gekündigt und das war am 22.05.2020 für mich erledigt.
Hallo, nun ist der Stromversorger immergrün insolvent und wir sind mittendrin. Guthaben wird nicht ausgezahlt, Gerichtstermin ist anberaumt…aber zu viele Gläubiger. Der monatliche Abschlag wird aber weiterhin abgebucht, kann ich diesen einfach zurückholen? Wie komme ich aus dem Vertrag raus?
Vielen Dank im voraus
Margarita
Liebe Margarita,
zum heutigen Stand (27.01.2020) ist der Stromanbieter zum Glück nicht insolvent. Ohne Ihren Fall zu kennen, kann ich folgendes allgemein sagen: Es gilt die Vertragstreue. Ich kann Ihnen nur empfehlen, rechtzeitig zu kündigen und zu einen verbraucherfreundlichen und insolvenzsicheren Anbieter zu wechseln. Hierzu gebe ich Hinweise auf meiner Internetseite.
Hallo
ich habe auch gleiche Probleme mit immergrün,in der ersten Abrechnung versteckte Preiserhöhung von 8,48 auf 34,-€dann 2.Jahresabrechnung nicht erhalten aber am 1.6.2019 statt 85,-€ fast 300,- Abgebucht, Abbuchung zurückgeholt und Verbrauerbeschwerde angedroht und eingeleitet.zwischenzeitlich mahnungen incl.EWB Inkasso erhalten und Kündigung wegen Rückstände. Nach einschalten Verbraucherbeschwerde wurden Vergleichsangebote gemacht,die habe ich abgelehnt und siehe da,die Erhöhung wurde im vollen Umfang zurückgenommen,ebendso die Mahnung und Inkassosachen.Nur die Kündigung des Vertrges wegen Zahlungsverzug nicht.Neue Jahresabrechnung weist ein kleines Guthaben aus und auf Seite 4.5 irgendwo steht gekündigt zum 22.07.2019.Wie kann man mich kündigen wegen Verzug,obwohl ich ein Guthaben Habe? Eigentlich bin ich ja ganz zufrieden mit dem bisherigen Verlauf aber ganz doch nicht wegen dieser Kündigung die mich zwingend erstmal zu dem sehr teuren Grundversorger bringt!
Hallo Zusammen,
seit 31.01.2019 bin ich nicht mehr bei Immergrün, habe meinen Zählerstand gemeldet und bis zum 13.06.2019 keine Abschlußrechnung erhalten. Am 13.06.2019 habe ich angerufen mir wurde gesagt die Rechnung ist am 18.03.2019 verschickt worden, die aber nicht bei mit einging. So hat mir die Dame die Rechnung per Mail geschickt, siehe da ich habe ein Guthaben von 233,21 € dieses sollte mir zeitnah auf meinem Konto gut geschrieben werden. Heute habe ich gleich eine Frist gesetzt bis zum 19.06.2019, sollte das Geld nicht da sein werde ich Anzeige erstatten.
Nachdem sich ein stattliches Guthaben auf unserem Vertragskonto bei Priostrom befindet , habe ich per email die Auszahlung auf unser Bankkonto gefordert.Bei einem Anruf bei Priostrom wurde mir zugesichert das das Geld in wenigen Tagen auf unserem Konto wäre…Nichts! Keine Antwort auf mein Schreiben! Priostrom stellt sich tot.Ich werde mal beide Lastschriften über die Stromabschläge zurückgeben….mal sehen ob dann eine Reaktion kommt.Ansonsten werde ich meinen Anwalt beauftragen zu Klagen.
Ich empfehle, nicht einfach Abschläge nicht mehr zu leisten oder Lastschriften zurückzugeben. Die Gefahr ist, dass der Anbieter mahnt und ein Inkassounternehmen einschaltet. Stattdessen sollten Verbraucher schriftlich (per E-Mail und ggf. per Brief mit Einschreiben/Einwurf) die Auszahlung anmahnen. Verbraucher sollten auf Formalia achten, wie z.B. eine mind. 14-tägige Frist mit konkretem Datum (z.B. 26.02.2020). Andernfalls befindet sich das Unternehmen nicht in Verzug, sodass einige problematische Anbieter erst gar nicht reagieren.
Wenn eine E-Mail/Brief nicht hilft, wäre eine Online-Beschwerde sinnvoll und 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Hallo!
Ich habe hier auch was sehr gerissenes gerade erlebt. Es geht um die Auszahlung des Neukundenboni.
„Die Gutschrift erfolgt einmalig nach Ablauf von 12 Monaten auf Ihre nächste Stromrechnung und entfällt, sofern der Vertrag vor Ablauf dieser Zeit beendet ist oder es sich nicht um eine Belieferung mit Wärmestrom handeln sollte.“
Der Hammer: es wurde nach 11,5 Monaten mir eine Rechnung erstellt. (Bin weiterhin Kunde, über 12 Monate schon).
Und dann wird gesagt die erste Rechnung wäre ja nicht nach 12 Monaten gewesen. Deswegen wird der Boni erst mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Wann wird nicht gesagt, ich gehe mal vom nächsten Jahr aus.
Leider habe ich über Check24 die BEV als Gasversorger gewählt. Ich warte seit 1.1.2019 auf die Auszahlung des Sofort Bonus von 150 € . Telefonisch wurde mir zweimal auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Bonus angewiesen sei. Das ist aber nicht geschehen. Heute ist BEV gar nicht zu erreichen. Auf diesbezügliche Email antwortet BEV nicht. Check24 bezeichnet sich nicht als Vermittler sondern als Kooperationspartner, was die Sache nicht besser macht. In der Vergangenheit hatte ich mit anderen von Check24 vermittelten Energieversorgern keine gravierenden Probleme. Heute zucken die auch nur die Achseln und sagen mir, das sie auch keine Antwort von BEV bezüglich meiner Beschwerde bekamen. Also auch hier Vorsicht, denn die wollten sich bei Kundenprobleme darum kümmern. Was sind das nur für Geschäftspartner? Bayrischer Energieversorger? hörte sich seriös an. Also in Zukunft besser hinschauen. jedenfalls schicke ich denen jetzt eine Mahnung und werde diese Leute in Bayern juristisch belangen. Dann kündigen, wenn kein Geld fließt und denen mal zeigen was eine Harke ist.
BEV ist doch insolvent!!!
Guten Tag!
In war im letzten Jahr Kunde bei der BEV (Gas). Ich habe zwar pünktlich meine Endabrechnung bekommen, bei der eine Nachzahlung herauskommt. Die Abrechnung stimmt von den Verbrauchswerten her, jedoch werden die Boni nicht angerechnet. Es wird nur darauf hingewiesen, dass die Nachzahlung eingezogen wird und ein Sofortbonus i.H.v. 90 EUR später ausgezahlt wird. Der Neukundenbonus wird auf der zweiten Seite erwähnt (ca. 340 EUR). Ein Auszahlungstermin wird nicht genannt. Auf meine telefonische Rückfrage teilte mir die Hotline mit, dass der Bonus erst nach Einzug der Restforderung ausgezahlt wird.
Aufgrund der negativen Berichterstattung über BEV auch im Fernsehen, habe ich jetzt auch mal meine alten Jahre überprüft, weil ich schonmal dort Kunde war. Da habe ich gesehen, dass ich für das Jahr 2016 (Abrechnung Januar 2017) noch einen Bonusanspruch i.H.v. ca. 210 EUR habe, der bisher nie ausbezahlt wurde. Einspruch gegen eine Rechnung kann man ja innerhalb von drei Jahren noch nachholen, soweit ich das gesehen habe.
Jetzt meine Frage:
Kann man die eigenen Ansprüche gegen die BEV mit dem noch zu erwartenden Guthaben verrechnen? Da ich noch einen laufenden Stromvertrag mit der BEV habe, könnte ich ja ggf. die Abschlagszahlungen solange zurückhalten, bis mein Guthaben aufgebraucht ist. Wäre das rechtlich möglich, natürlich mit vorangegangener schriftlichen Ankündigung meinerseits, dass so verfahren wird?
MfG
Der Sofortbonus ist nur für Neukunden und nicht für Leute die bereits dort mal Kunde waren! Zudem sind die insolvent.
Hallo,
leider bin ich auf betroffen. Am 02.11.18 bekam ich die Endabrechnung der BEV mit einem Guthaben aus geringerem Verbrauch von 870,91 Euro, die ich bis heute 17.01.19, nicht erhalten habe. Telefonate führen zu nichts. Es hieß sogar, ich bin nun bei der Auszahlung die Nummer 100 und rücke aber durch die Nachfrage auf Nummer 20 vor. Die Mitarbeiter machen sich einen Spaß daraus.
Was kann ich tun, wenn e-mail Mahnungen nichts bringen? Kostet die Schlichtungsstelle mich etwas?
Können Sie mir helfen?
Gruß Heidi
Bleiben SIe hartnäckig und kommunizieren SIe schriftlich per E_Mail und EInschreiben.
DIe Schlichtungsstelle ist für SIe kostenlos: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/schlichtungsstelle-energie-erfahrungen/
Da wird nichts zu holen sein, denn die sind doch insolvent.
Hallo,
erstmal danke für das Erstellen dieser sehr informativen Seite! Leider landet man natürlich erst hier, wenn es bereits zu spät ist…
Auch ich bin auf die „Bayerische Energie Versorgungsgesellschaft“ hereingefallen, allein der Name ein Hohn, das klingt ja schon fast nach „königlich bayerisch“ und man würde nie denken, was die so abziehen!
Habe nach einem Jahr BEV den Stromanbieter gewechselt, haben zuvor zu zweit 90 Euro Abschlag in einer 60qm Wohnung gezahlt, also ungefähr das Doppelte vom tatsächlichen Verbrauch (Wohnung war zuvor leer gestanden und gehörte einem anderen Vermieter, deswegen der hohe Abschlag). Spllten also ca. 580 Euro zurückbekommen.
Jetzt ist Mitte Dezember, und noch immer gibt es weder Endabrechnung noch Zahlung! Sind seit Mitte September elternzeitbedingt auf einer langen (außereuropäischen) Auslandsreise, und können daher weder eine ordentliche Mahnung schreiben noch haben wir alle Schriftstücke parat, um die Schlichtungsstelle einzuschalten. Nachdem mehrere emails und Kontakt-Formulare ins Leere gelaufen sind, habe ich mir irgendwann dann doch eine Simkarte gekauft, mit der ich nach Deutschland telefonieren kann. Nur um mir noch mehr veräppelt vorzukommen, denn in mittlerweile 4 Telefonaten mit der BEV-Hotline durfte ich mir teils Haarsträubendes anhören: normalerweise bearbeiten sie sowas gleich, aber da hätte wohl jemand „den falschen Knopf gedrückt“. Ich hätte dieselben Rechte wie BEV auch, nämlich zwei Mahnungen zu schreiben „und dann Inkasso“. Jedesmal hieß es nur, es wird weitergeleitet an die Buchhaltung, mehr könne man nicht machen.
Sehe das mittlwereile auch so, dass die bewusst Gelder zurückhalten, um in der Zwischenzeit damit zu wirtschaften. Und wenn nur ein Bruchteil nichts unternimmt, um an sein Geld zu kommen, sei es aus Faulheit oder weil der Betrag gering ist, macht das in der Summe für BEV einen ordentlichen Gewinn. Am liebsten würde ich die oben genannte „Verzugspauschale“ einfordern, mache mir aber keinerlei Hoffnungen, dass die auch gezahlt wird.
Also wie gehe ich jetzt vor, wenn ich in zwei Wochen wieder zu Hause bin und immer noch nichts passiert ist (wovon ich stark ausgehe)? Gilt folgende Vorgehensweise auch für meinen Fall:
1. eine ordentliche Mahnungen schreiben, dann 2. Ein Beschwere auf de.reclabox.com veröffentlichen und zuletzt 3. Die Schlichtungsstelle einschalten
Die Mahnung dann vermutlich per Einschreiben?
Schlichtungsstelle klingt so harmlos… Ein Unding, dass es möglich ist, dass ein Stromanbieter in Deutschland ein -für mich- bereits kriminelles Geschäftsgebahren an den Tag legen kann, und zwar nicht nur im Einzelfall, und damit langfristig durchkommt!
Danke schonmal für die Hilfe und Grüße an alle Mit-Hingehaltenen
habe gerade gesehen, dass die Angabe fehlt, wann wir von BEV zu einem anderen Anbieter gewechselt sind: Anfang August!
Ein sehr gutes Druckmittel ist die Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 BGB.
Ist der Schuldner mit der Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, kann die Verzugspauschale gefordert werden.
Danke für Ihre Hinweise.
Immergruen hat meine abgelehnte Kündigung nach meiner Beschwerde bei Immergruen über das Beschwerdeformular anerkannt. Möglich, das meine Androhung, die Schlichtungsstelle einzuschalten, nachgeholfen hat. Der Bonus wurde nach Druck meinerseits nach Monaten doch noch ausgezahlt.
Nie wieder Immergruen!
Hallo,
habe am 01.08. dem Versorger BEV mitgeteilt, dass der Verbrauch im neuen Lieferjahr um rd. 4000 kWh sinken wird (wg. Wegfall E-Heizung)und die der monatliche Abschlag von 300 um 100 Euro zu senken ist. Die Abrechnung zum 31.07. liegt noch nicht vor – trotz mehrfacher Mails. Auf Anruf dei der Hotline hieß es “ wir haben eine Problem beim Softwareupdate“. Lt. Verbrauch hätte ich eine Gutschrift (incl. Neukundenbonus) von 900 Eiro zu erwarten.
Habe angedroht, den monatlichen Abbuchungen (Lastschriftverfahren) zu widersprechen. Meine Frage: welchen monatliche Abbuchungen (a 300 Euro)kann ich widersprechen und wann darf ich das ?
Welche Vorgehensweise würden Sie ansonsten empfehlen?
Auch ich hatte Probleme mit Fuxx. Letztes Jahr sofort die Rechnung bekommen und Frist gesetzt bekommen. Es war ein hoher Betrag. Dann fand ich heraus voran es lag und Problem behoben. Nach einigen Monaten Zähler abgelesen und angerufen, damit der hohe Ablschalg reduziert wird. Dieser war immer noch zu hoch. Dann dieses Jahr,wartete und wartete ich, da ich aber gesundheitliche Probleme habe, bin ich nicht sofort hinterher gewesen. Dann endlich im April, statt normal Februar die Abrechnung erhalten, nachdem ich einmal oder sogar zweimal anrief. Guthaben: fast 200 €. Das Geld kommt und kommt nicht. Angerufen, und dann Ende Mai endlich erhalten. Daraufhin habe ich gekündigt. Und jetzt mit der Schlussrechnung wollten die das wieder herauszögern. Habe dann nach einer dreiwöchigen Frist massiv ‚genervt‘, Anruf und drei, vier E-mails. Heute meine Abrechnung bekommen: wieder ein Guthaben! Werde denen sofort eine Frist setzten.
Habe ich auch gemacht, war aber so frech, denen nur 7 Tage zu geben. Als Antwort kam so eine allgeimeine E-Mail, dass sowas nun mal Zeit braucht.
Da habe ich den Teil kopiert mit den Gerichtsurteilen und der Androhung der Schlichtungsstelle und der Marktwächter. Das war vorgestern Abend.
Heute ist das Geld auf meinem Konto!
Mein Senf zu Enstroga und immergrün (Strom):
> Über Check24 den fristgerechten Wechsel von Enstroga (nach einem Jahr Belieferung) zu immergrün in Auftrag gegeben.
> Nachricht von immergrün: „… Leider waren unsere Bemühungen Ihren bisherigen Vertrag zu Kündigen erfolglos … es kann kein Stromanbieterwechsel durchgeführt werden … Wir sind zuversichtlich, dass Sie einen anderen Anbieter finden, der Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht“.
> Dadurch Frist verpasst (die sich übrigens auf den Vertragsabschluss bezieht und nicht auf den Belieferungsbeginn!).
> Bei immergrün telefonisch nachgefragt, was der Grund für die Verweigerung war und ob dieser bei Enstroga oder immergrün liegt. Zwar könne man in keinerlei Unterlagen einsehen, aber man versicherte mir, die Ablehnung kam seitens Enstroga.
> Enstroga am Telefon: Es fand nie eine Kündigungsanfrage seites immergrün statt.
> Aus einem erneuten Telefonat mit immergrün konnte ich sehr deutlich heraushören, dass immergrün natürlich auch interne Gründe haben kann, einen Neukunden „abzuweisen“.
> Wie in anderen Kommentaren schon erwähnt, fand auch bei mir die Zahlung des Sofortbonus nie statt. Enstroga angerufen: „Wurde vergessen, Überweisung geht sofort raus.“
> Sofortbonus angekommen, allerdings nicht der im Vertrag genannte Betrag, sondern nur etwa 80%.
> Enstroga am Telefon: „Sie haben nicht die 3500 kWh verbraucht, die Sie zum Vertragsabschluss angegeben haben, deshalb habe ich den Sofortbonus entsprechend prozentual angepasst. Aber ich kann die Nachzahlung des fehlenden Betrags für den Sofortbonus jetzt in die Wege leiten.“
Die Moral daraus: Einen weiten Bogen um Anbieter dieser Art (und am besten auch um Check24, verivox & Co.) machen. Bin jetzt mit 18 Euro/Monat Grundpreis und 0.35 Euro/kWh Arbeitspreis ein Jahr an Enstroga gebunden, wohingegen beispielsweise die Stadtwerke wesentlich günstigere Angebote haben..
Witz: Als ich abwechselnd bei immergrün und Enstroga angerufen und jeweils mein Problem geschildert habe, musste ich richtig schmunzeln, als bei immergrün wie auch bie Enstroga die selbe Person am anderen Ende der Leitung saß. Ich so: „Sie wissen ja schon um was es geht…“
Der Wahnsinn.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie sich gegen die zu hohen Strompreise wehren können. Mit Sicherheit gab es eine Preiserhöhung in den letzten Jahren, die erfahrungsgemäß unzulässig ist. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.
VG
Moeschler
Danke für den Kommentar.
Es gab im November eine E-Mail von Enstroga mit der entsprechenden Ankündigung der Preissteigerung. Unter anderem heißt es da:
„Abhängig von den weiteren Entwicklungen der Gesamtpreisbestandteile gilt für Sie ab dem 01.05.2018 ein neuer Arbeitspreis von 35 Cent pro kWh brutto wobei wir Ihren Grundpreis weiter konstant halten. Das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht ist selbstverständlich und kann von Ihnen bis zum Wirksamwerden der Anpassungen jederzeit genutzt werden. Und auch in dieser Situation werden Sie unseren guten Kundenservice zu schätzen wissen.“
Da ich ja über die Preissteigerung informiert und vage auch über ein Sonderkündigungsrecht (wann werden die Anpassungen wirksam?) aufgeklärt wurde, kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass ich da im Nachhinein noch etwas tun kann.
Falls doch, begrüße ich jeden Ratschlag natürlich sehr!
Ab wann endet denn Ihre Preisgarantie? Bis dahin können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen.
Auch wenn dieses abgelaufen ist, sehe ich gute Möglichkeiten, gegen die Preiserhöhung vorzugehen. Diese war womöglich versteckt, in jedem Fall aber unzulässig hoch.
Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Schreiben Sie mich gerne an: mrmoeschler(at)gmail.com.
VG
Moeschler
Hallo, ich hab mal eine Frage.
Folgende Eckdaten:
Energieliefervertrag über Verivox bei immergrün(Strom) abgeschlossen.
Tarif:Sparen sie 3-fach
Belieferungsbeginn: 15.12.2016
Jahresverbrauch 5000 KWh
Arbeitspreis: 24,30Cent/kWh
Grundpreis: 8,25€/Monat
Eingeschränkte Preisgarantie 12Monate
Vertragslaufzeit: 12Monate
K.Frist: 6Wochen zum Vertragsende
Vertragsverlängerung: 12Monate
Sofortbonus: 64€ (60 Tage nach Belieferungsbeginn)
Bonus 15% inklusive
Gratisenergie: 109,52€
Das waren die ursprünglichen Daten.
nach 1.Jahr automatische Verlängerung ab 15.12.2017- 15.12.2018 (hab vergessen zu kündigen)
nun zum Problem:
Ich wollte online bei immergrün meine Vertragsdaten abrufen, da gab es aber keine Möglichkeiten sich seine Stammdaten anzusehen.Darauf hin habe ich dort angerufen(8.5.2018) um nach dem nächst möglichen Kündigungszeitpunkt zu fragen.Ganz beiläufig kam das Thema auf den Sofortbonus ohne das ich es speziell Ansprach sagte man mir ,dass es sein kann das der Bonus noch nicht gezahlt wurde und ich solle es überprüfen!?
Siehe da er war noch nicht gezahlt sowie das Rest Rechnungsguthaben und Gratisenergie ebenso.
Darauf hin schrieb ich immergrün an und am 11.5.2018 wurden fast 450€ nachgezahlt.
Laut Vertrag muss zumindest der Sofortbonus 60 Tage nach Belieferungsbeginn gezahlt werden.
Das heißt doch im Klartext ein Zahlungsverzug (für den Sofortbonus) von ca. 14Monaten?!
Ich telefonierte mit Verivox, die sagten mir das in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Immergrün blockt ab. Besteht das Sonderkündigungsrecht auch noch jetzt, obwohl immergrün die ausstehenden Zahlungen bereits verspätet beglichen hat?
Wenn ja , wie kann ich vorgehen um schnellstmöglichst von diesem dubiosen Unternehmen weg zukommen?
Vielen Dank
Zu diesem Sachverhalt habe ich hier einen Beitrag erstellt (siehe Punkt „Sonderkündigungsrecht aufgrund Verletzung vertraglicher Pflichten“). Dort schreibe ich, dass ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher besteht, wenn der Stromanbieter trotz Fristsetzung von mindestens 14 Tagen seiner Verpflichtung nicht nachkommt. Ihrem Sachverhalt nach hat aber immergrün innerhalb von 7 Tagen Ihre Beschwerde gelöst.
Wissen Sie, wieso Verivox zu einer anderen Schlussfolgerung kommt? Was sind deren Argumente?
Vielen Dank, hat mir geholfen. Zwei Stunden später war die Schlussrechnung da. Der Bonus wurde drei Tage danach überwiesen.
Hallo, auch mich hat es erwischt. Immergrün (von verivox empfohlen und geprüft?) betrügt schon bei der Schlusrechnung.
Ich wurde in der Zeit vom 22.01.17 bis 21.01.18 mit Strom versorgt. Es wurden immer schön die monatlichen Zahlungen abgebucht und die Abrechnung weist auch keinen Rückstand auf. Den Anbieter habe ich bereits Ende letzten Jahres gekündigt und habe seit dem 22.02.18 einen neuen Stromversorger. Das mit der Kündigung hat über den neuen Versorger gut geklappt und wurde von immergrün bestätigt.
Nun erhielt ich meine Abrechung am 22.02.18, alle meine Zahlungen drauf, auch der Sofortbonus und 1 Monat „stromfrei“ wurden aufgeführt. Da ich weniger verbraucht habe steht mir ein Guthaben von fast 300 Euro zu. Dies wollte man zeitnah überweisen. bisher nicht geschehen. Leider haben sie auf der Endabrechnung, wie ich jetzt festgestellt habe den 15% Neukundenbonus nicht berechnet und im letzten Satz auf Nichtzahlung hingewiesen.
„Bonusgewährung:
Ein Neukundenbonus wird im Rahmen der ersten Jahresabrechnung nach 12 Monaten Belieferung gewährt. Sollte keine Bonuszahlung ausgewiesen sein, prüfen Sie bitte zunächst, ob:
• dieser nicht bereits in einer der vorangegangenen Rechnungen enthalten war
• eine Bonuszahlung vertraglich vorgesehen ist und Sie nicht gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen haben • eine mindestens 12-monatige Belieferung im selben Tarif an derselben Abnahmestelle erfolgt ist
• ausschließlich private Nutzung im Privatstromtarif stattgefunden hat
Nur bei Vorliegen dieser Bedingungen ist es überhaupt möglich, eine Bonuszahlung zu gewähren. Bei Rückfragen zu Ihrem Vertragsstatus sind wir gerne für Sie da.“
Aber wie dreist ist das den, die aufgeführte Gutschrift für Sofortbonus und „stromfrei“ haben die nie ausgezahlt, …sieht schon wie gewerbsmäßiger Betrug aus.
Ich will mich mal dem Kampf stellen, aber weiss nicht wie ich jetzt genau vorgehen sollte, da ich nicht unbedingt einen RA einschalten will. Ich habe hier gelesen, dass der Streitwert nicht hoch genug sei.
Für gute Anregungen wäre ich dankbar.
Zum Einschalten eines Rechtsanwalts: Wenn der Streitwert gering ist, dann verdienen Rechtsanwälte nach der Gebührenordnung nicht viel. Es lohnt sich für sie nicht, sich in ein Thema einzuarbeiten. Die Folge bei mir war, dass der Rechtsanwalt Mist gebaut hat (und noch nicht mal den Text abgeschickt hat, den ich für ihn geschrieben habe). siehe meinen Erfahrungsbericht.
Vor diesem Hintergrund rate ich 1. eine ordentliche Mahnungen zu schreiben, dann 2. Ein Beschwere auf de.reclabox.com zu veröffentlichen und zuletzt 3. Die Schlichtungsstelle einzuschalten. Insbesondere bei Nichtauszahlung des Guthabens ist ja der Sachverhalt eindeutig. Die meisten Verbraucher dürften ohne einen Rechtsanwalt sehr gut zurecht kommen – gerne auch mit meiner Hilfe!
Auch ich habe eine Schlussrechnung von extraenergie am 1.2.2018 erhalten, die mich von 1.1-31.12.17 mit Strom belieferte. Auf die Auszahlung meines Guthabens in Höhe von 419,57 € warte ich bis heute.
Anrufe bei der Hotline und eine email erbachten nichts, leider war auch Verivox der Meinung sie könnten da nichts tun.
Ich werde am Wochenende noch einmal per Einschreiben eine Nachfrist zur Auszahlung setzen und dann hoffen, dass sich was tut.
Am meisten ärgert mich, dass dieser unseriöse Anbieter weiter über Verivox vermittelt wird.
Bei Verivox werden jene Stromanbieter gezeigt, „die innerhalb der letzten 6 Monate von mindestens 70% der von Verivox an den Versorger vermittelten Kunden als empfehlenswert bewertet wurden.“
Zur Orientierung: immergrün hat eine 77%-Rate, Grüner Funke eine 86%-Rate und BEV hat 91%. Diese Unternehmen werden somit angezeigt. Die ExtraEnergie wird demnach nicht mehr angezeigt, weil nur 42% der Kunden diesen Stromanbieter weiterempfehlen (Stand: 02.03.2018). Diese Rate von ExtraEnergie ist in den letzten Monaten sehr stark gesunken.
Ich habe massive Probleme mit der ExtraEnergie GmbH. Am 07.02.2018 erhielt ich die Schlussrechnung mit einem Guthaben über 106,12 Euro. Dieses Guthaben sollte nach 14 Tagen auf mein Konto überwiesen werden, was natürlich nicht geschah. Ich habe bei ExtraEnergie angerufen und wurde dort nur vertröstet, diverse E-Mail wurden immer mit der Bitte um Geduld und dem Versprechen der baldigen Auszahlung beantwortet. Ich habe dann Verivox eingeschaltet, da ich seinerzeit den Stromliefervertrag mit ExtraEnergie GmbH über Verivox abgeschlossen hatte. Die Mitarbeiterin von Verivox war sehr freundlich und hat mir versichert, dass Verivox das Unternehmen ExtraEnergie GmbH anschreiben und auffordern wird mir mein Guthaben auszuzahlen. Verivox hat tatsächlich Wort gehalten und ExtraEnergie GmbH angeschrieben, worauf sich ExtraEnergie bei mir per E-Mail gemeldet hat und sich für die Unannehmigkeit entschuldigte und eine Überweisung des Guthaben ankündigte. Man ahnt es schon, es geschah nichts, ich habe mein Geld von ExtraEnergie nicht erhalten. Daraufhin habe ich eine Beschwerde über die Praxis bezüglich des nicht auszahlen von Kundenguthaben von ExtraEnergie auf ReclaBox veröffentlicht. Auf diese Beschwerde auf ReclaBox meldete sich ExtraEnergie wieder mal per E-Mail bei mir, entschuldigte sich zum x-ten mal für die Unannehmigkeiten und versprach die zügige Überweisung meines Guthaben. Ja, es passierte natürlich nichts, auch diesmal blieb es bei dem Versprechen und das Geld wurde nicht überwiesen. Jetzt habe ich ExtraEnergie die Beantragung eines Mahnbescheides gegen sie angedroht aber auch das lässt die völlig kalt. Wie ist es möglich, dass dieses Unternehmen, vor dem im Jahr 2014 selbst Stiftung Warentest als unseriöses Unternehmen warnte, bis heute ungehindert seine Kunden schickaniert?
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Reaktion von ExtraEnergie auf dieser Seite teilen könnten. Ich bin mir sicher, dass viele Verbraucher interessiert, was Ihr beherztes Handeln bei ExtraEnergie bewirkt.
In 2014 war ich Opfer einer versteckten Preiserhöhung. Obwohl ich im Recht war, hat der damalige Stromanbieter sogar eine Feststellungsklage gegen mich eingereicht, als ich mich wehren wollte. Ich habe mich auch gefragt, wie es sein kann, dass solche Geschäftspraktiken immer noch Gang und Gebe sein können.
Ich bin der Überzeugung, dass viel mehr Verbraucher beherzt gegen die Praktiken dieser Stromanbieter vorgehen sollten. Nur dann lohnt es sich finanziell nicht, verbraucherfeindlich aufzutreten. Ich habe diese Internetseite ins Leben gerufen, damit sich mehr Verbraucher wehren. Viele Beispiele zeigen, dass sich der Aufwand lohnt!
Habe auch keine guten Erfahrungen mit Strogon gemacht. Mein Vertrag lief bis 10.12.2017. Am 18.1.2018 kam die Endabrechnung mit einem Guthaben von ca 350€. Bis heute konnte ich noch keinen Geldeingang verbuchen. Werde nun auf die Tips dieser Seite zurückgreifen.
Gleiches passiert beim Stromanbieter Strogon. Ein Guthaben aus monatlichen Überzahlungen wird nach Vertragsende einfach nicht ausgezahlt, obwohl auf der Rechnung „Ihr Guthaben wird innerhalb der nächsten 30 Tage auf folgendes Konto…“. Auch wird einem unterstellt, dass ein Gewerbe vorliegt und der Jahresbonus nicht gezahlt wird. Alles sehr ärgerlich mit diesem Stromanbieter…
Vielen Dank für den Hinweis. Ich beobachte Strogon nun schon seit einem Jahr und befürchte, dass dieser Stromanbieter noch viel Ärger bereiten könnte (http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/strogon-erfahrungen/).
Die verspätete Auszahlung sowie Verweigerung des Boni aufgrund des Gewerbes sind unzulässig. Wehren Sie sich – es lohnt sich.
Viel Erfolg!
Mache grade einen totalen Albtraum mit Fluxx / Grüner Funke durch. Wir zahlen immer pünktlich per Dauerauftrag, hatten aber im Frühjahr weder die Mails zur Erhöhung unseres Abschlags noch zur Gutschrift wg. Überzahlung im Vorjahr bekommen.
Dann bekamen wir am 7.12. eine Rechnungserinnerung worauf hin wir uns telefonisch an den Anbieter wandten. Dadurch wurde auch die Gutschrift (42 Euro) aufgedeckt – angeblich fehlten unsere Kontodaten, weshalb wir diese sofort übermittelten.
Wir beglichen unseren Fehlbetrag (28 Euro) am 12.12.. Damit versäumten wir wohl die Zahlungseingangsfrist (13.12.). Nun erhielten wir am 22.12. einen auf den 15.12. datierten Brief, der uns letzmalig zur Zahlung von 30,50 Euro (=28 Euro+2,50 Euro Mahngebühr) bis 22.12. auffordert, gedroht wird mit Inkasso und Kündigung des Liefervertrags. Habe die 2,50 Euro umgehend überwiesen, fürchte aber, die Frist wieder zu reissen.
Die uns eigentlich noch zustehende Gutschrift ist übrigens bisher nicht eingegangen.
Ich habe diesbezüglich eine ziemlich krasse Erfahrung mit dem Gasanbieter Priogas gemacht.
Ich hatte im Vorjahr aufgrund eines Sondereffektes 30% mehr Gas verbraucht als sonst, das war (logischerweise) Basis der Abschlagberechnung. Ich hatte damals einen Vertrag mit Quartalszahlung, also einen Abschlag von 450 Euro in 3 Monaten. Am Ende des Winters war klar, daß die Rechnung hoch überzahlt sein würde, also bat ich um Reduzierung des Abschlags. Abgelehnt: „Wir ändern Abschläge erst am Lieferjahresende.“
Am Lieferjahresende kam keine Rechnung — aber eine Abschlagsrechnung in unveränderter Höhe (320 wäre aufgrund des Verbrauchs im letzten Jahr angemessen gewesen, unverändert 450 haben sie verlangt). Ich hatte mir ausgerechnet, daß ich aus der Rechnung eine Erstattung in Höhe von 750 Euro zu erwarten hätte. Die Rechnung kam aber nicht — wohl aber eine Mahnung, der ich widersprach: Erst Erstattung, dann neues Geld.
Die Rechnung kam immer noch nicht, stattdessen 3 Monate später eine neue Abschlagsrechnung. Ich widersprach wieder und zahlte wieder nicht: Erst Erstattung aus dem alten Jahr, dann Festlegung eines realistischen Abschlags, dann zahle ich. Es kam eine Mahnung, der ich widersprach, dann ein Inkasso (Ich war immer noch im Plus!). Ich rief an, „Tschuldigung, daß die Rechnung noch nicht erstellt wurde, die kommt nun in wenigen Tagen.“ Sie kam aber nicht, stattdessen kam drei Monate später die nächste Abschlagsrechnung.
Eine Zahlung ist erst fällig, wenn eine Rechnung vorliegt, ohne Rechnung kommt man (cum grano salis) juristisch nicht in Verzug. Also zahlte ich wieder nicht.
Die Rechnung kam immer noch nicht, dafür aber die vierte Quartalsabschlußrechnung – immer noch treuherzig mit dem unverändert zu hohen Abschlag von 450 Euro. Ich zahlte auch diese, vierte, Quartalsrechnung nicht. Das assoziierte Inkassounternehmen hielt in der Zwischenzeit übrigens die Füße still – der Anspruch von Priogas wäre juristisch nicht durchsetzbar gewesen.
Drei Wochen später kam die Rechnung dann (Mitte Juli für den Zeitraum Oktober – September des VORJAHRES). Die korrekt berechnete Überstattung in Höhe von 750 Euro verrechnete Priogas mit den vier überhöhten Abschlägen für das laufende Jahr (zusammen 1800 Euro) und wollte von mir sofort 1200 Euro haben. Ihre angeblichen Inkassokosten hatten sie natürlich getreulich mit aufgeführt. Ich konnte zu diesem Zeitpunkt den Verbrauch des laufenden Jahres schon gut abschätzen (nämlich 1200 Euro), bezahlte daher eine der Abschlagsrechnungen. Damit war die Gasrechnung bis zu diesem Zeitraum mehr als bezahlt, für die Schlußrechnung in 3 Monaten blieben noch etwa 100 Euro (die ich in diesem Zeitraum auch verbrauchen würde). Gleichzeitig kündigte ich den Liefervertrag.
Aber, o Wunder! Priogas wollte mich nicht gehen lassen, ich hätte die Kündigungsfrist von 3 Monaten verpaßt. Ok, das stimmt zwar formal, ein Geschmäckle hat das aber doch: Selber die gesetzliche Rechnungsfrist um ein Dreivierteljahr überziehen und dann einen Aufriß mit der Kündigungsfrist machen.
Die nächste Abschlagsrechnung kam — natürlich unverändert, obwohl Priogas nun schon zwei Jahre Gas geliefert hatte und gemerkt haben müßte, daß ich viel weniger Gas verbrauchte. Ich zahlte zeitnah einen angemessenen Abschlag von 320 Euro und widersprach der Mahnung. Ein Inkasso trudelte mal wieder ein. Ich widersprach dem natürlich auch. Weihnachten kam die nächste Abschlagsrechnung in Höhe von 450 Euro. Ich zahlte wieder 320 Euro und rief der Hotline an. „Ja wir sehen schon, daß die Abschläge zu hoch sind, aber rückwirkend kann man das nicht mehr ändern, zahlen sie halt. Der nächste Abschlag wird dann reduziert.“
Das stimmte! 3 Monate später kam tatsächlich eine reduzierte Abschlagsrechnung in Höhe von 250 Euro. Aber bevor noch mein Dauerauftrag ausgeführt wurde (in Höhe von 320 Euro), kündigte Priogas den Vertrag „wegen anhaltender Nichtzahlung von Rechnungen.“ Glück muß der Mensch haben! Meinen Dauerauftrag konnte ich noch stoppen. Priogas hatte erfreulicherweise noch Geld von mir zu bekommen, das war in meinem Sinne. So mußte ich jedenfalls meinem Geld nicht nachlaufen. Das sollte die Erstellung einer Endrechnung beschleunigen, hoffte ich (vergebens). Stattdessen kam erst einmal ein Inkasso für die Rechnung (die für eine Zeit galt, für die Priogas mich überhaupt nicht mehr belieferte).
Die Schlußrechnung brauchte dann noch weitere drei Monate. Ich mußte von ihr dann natürlich all die überflüssigen Mahn- und Inkassokosten abziehen, die der Computer von Priogas getreulich aufgelistet hatte, bezahlte den Rest umgehend aufs Cent genau und dachte, das Kapitel Priogas sei damit erledigt.
War es nicht.
Sechs Wochen später kam eine Stornorechnung für die letzte Quartalsrechnung und nochmal sechs Wochen später ein Schreiben der hauseigenen Inkassofirma, das Inkasso für diese Rechnung sei aufgehoben. Zu gut, daß ich die Inkassogebühren nicht bezahlt hatte, die hätte ich wohl nicht wiedergesehen.
Ein Jahr (!) später trudelte dann eine Klagandrohung eines Rechtsanwalts ein, der von mir im Auftrag das Entgelt für -21.123 kWh (Minus!) Strom (!) haben wollte. Dem habe ich zurückgeschrieben, er möge doch zunächst einmal die Logik seines Schriftsatzes prüfen und sich dann ggf. wieder melden.
Das hat er dann aber nicht getan.
Ich darf somit annehmen, daß das Kapitel Priogas für mich beendet ist 🙂
Hallo, guten Abend.
nach der ersten Jahresabrechnung für Strom (bei einem Billiganbieter, Name will ich im Moment noch nicht nennen, da aktuell eine friedvolle Lösung angestrebt wird)) habe ich ein Guthaben von
630.00 € ! Auf der Rechnung steht: …dieses Guthaben zahlen wir Ihnen binnen 30 Tagen auf Ihr Konto zurück…. Mittlerweile hat der Stromlieferant innerhalb 3 Wochen drei(!) korrigierte Jahresabrechnungen erstellt mit nur geringfügig geändertem Guthaben…. jedesmal heißt es wieder ..binnen 30 Tagen erfolgt Rückzahlung… Dadurch verzögert sich die Auszahlung ja ständig – ich nehme an, das ist Taktik.
Klar warte ich jetzt mal die 30 Tages-Frist ab. Wenn das Geld dann nicht zurückbezahlt ist, gehe ich davon aus, daß ich sofort gerichtlich Klagen kann (MB, usw) oder muß ich erst umständlich abmahnen?
Weiteres Problem:
Aufgrund des hohen Guthabens habe ich mehrmals schriftlich versucht, daß die monatlichen Abschläge angemessen herabgestzt werden – der Stromlieferant ignoriert das einfach. Er hat von mir eine SEPA-Einzugserm. die ich jetzt gerne zurückziehen will und dann die angemessenen Vorauszahlungen per normaler Überweisung zahlen…
Hat da jemand ähnliche Erfahrungen – und was wurde dagegen unternommen – wie vorgegangen.?
Grüße KBF
Auch ich kann von schlechten Erfahrungen mit dem Gas Anbieter „immergrün“ berichten.
Obwohl fristgerecht gekündigt und auch sonst alle Bedingungen genau eingehalten, wurde der Sofortbonus und auch die 15% Neukundenbonus nicht verrechnet.
Ich hatte ähnliche Probleme mit Immergrün. Ein Anruf ergab, dass mir unterstellt wurde, ich wäre ein gewerblicher Verbraucher. Das scheint eine Masche dieser Firma zu sein. Nachdem ich gestern eine Beschwerde in der Reclabox veröffentlichte, kam eine Rückmeldung der Firma in mir wurde die Zahlung des Bonus zeitnah (was das auch immer heißt) zugesagt. Ich bin gespannt, ob die Firma ihre Zusage hält.
Wie auf der Seite allgemein beschrieben… wenn immergrün nicht „zeitnah“ überweist, dann sollten Sie schriftlich eine Frist setzen – am besten auf Reclabox und per E-Mail (nehmen Sie dort am besten Bezug auf die Kommunikation über Reclabox).
Viel Erfolg!