Enstroga Erfahrungen: viele Probleme
Enstroga hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Abschläge und Preise massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.
Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser Seite Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen.
Jetzt gegen Enstroga wehren!
Enstroga Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
Kostenlose Hilfe erhalten Sie hier zu Ihrem Problem
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Enstroga Erfahrungen
Enstroga Bewertungen
Enstroga ist ein kleiner Discountanbieter aus Berlin, der seit 2012 seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Im Internet liegen einige Verbraucherbeschwerden über das Unternehmen vor und die AGBs sind m.E. als verbraucherunfreundlich einzuschätzen. Der Service wurde hingegen gut bewertet.
Kundenunfreundliche AGB
Die folgenden Aussagen stütze ich auf diese AGB-Studie. Hierzu habe ich die AGBs von ENSTROGA herangezogen (Abruf 28.01.2021).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert (AGB 1.1.). Gegenwärtig ist mir nicht bekannt, dass aufgrund dieser Einschränkung ein Bonus verweigert wurde. Bei den Energieversorgern immergrün (365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen laut de.reclabox.com bereits Boni verweigert.
Überraschend und unzulässig dürfte die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher gewesen sein, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat nutzen Sie die Abnahmestelle, wenn Sie oder ein Dritter sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.4) Wenn Verbraucher z.B. einen Online-Handel nebengewerblich führen, dann räumt sich das Unternehmen somit gemäß AGB 9.4 das Recht ein, den Bonus zu verweigern. Diese Einschränkung ist in der Version mit Abruf vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten gewesen.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden oder ein Haushaltsangehöriger in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit Enstroga widersprochen haben (Ziffer 9.1).
Überraschend dürfte für Verbraucher ferner gewesen sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss beschränkt wird. Diese Einschränkung ist entfallen und lag am 28.01.2021 nicht mehr vor. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden, sofern die alte AGB-Version für Sie noch gültig ist.
Mit Überraschungen müssen Kunden von Enstroga auch dann rechnen, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, dürfte der Bonus verweigert werden, denn Enstroga schreibt in seinen AGBs, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „Sie durch uns zwölf Monate an derselben Abnahmestelle ununterbrochen beliefert worden sind“ (Ziffer 9.1).
Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist m.E. branchen-untypisch und wird nur von wenigen Anbietern, u.a. 365 AG (Idealenergie), immergrün, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon, verwendet.
Eine weitere Überraschung dürfte für Verbraucher sein, dass Enstroga zusätzliche Kosten im Falle eines Umzugs vorsieht (AGB 5.4). In der AGB-Version mit Abruf 09/2019 wurde eine Pauschale i.H.v. 45€ beziffert. In der Version mit Abruf 28.01.2021 steht lediglich „Wir sind berechtigt, Ihnen für die Durchführung des Umzuges Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal zu berechnen.“ (Ziffer 5.4) Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese wahrscheinlich für Verbraucher überraschend sind und m.E. deutlich zu hoch bemessen sind.
Neben der Umzugspauschale drohen Verbraucher im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Sie sind verpflichtet uns mitzuteilen, wenn an Ihrer Abnahmestelle aufgrund eines Wasserschadens oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses ein außerplanmäßiger Stromverbrauch entsteht oder entstanden ist. (…) Wir sind berechtigt, diesen außerplanmäßigen Stromverbrauch mit einem Arbeitspreis von 40,00 Cent/kWh brutto abrechnen. Hierfür ist die Erstellung von zwei Zwischenabrechnungen notwendig, für die wir jeweils eine Gebühr von 20,00 € brutto in Rechnung stellen dürfen.“ (AGB 7.13) Diese Klausel ist in der aktuellen Version vom 28.01.2021 nicht mehr enthalten. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch von immergrün bekannt. Die Vertriebsmarke der 365 AG ist in der Vergangenheit durch sehr viele Verbraucherbeschwerden aufgefallen.
Enstroga Erfahrungen anderer Verbraucher
Die Verbraucher reklamierten auf de.reclabox.com verspätete Guthabenauszahlungen, versteckte und überhöhte Preiserhöhung sowie Probleme beim Stromanbieterwechsel. Vor versteckten und überhöhten Preiserhöhungen wird auf dem Forum vom Bund der Energieverbraucher gewarnt sowie von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnte in 2016 bereits vor gesteckten und überhöhten Preiserhöhungen.
Verbraucher beschweren sich auf reclabox über Enstroga / Elogico u.a. aufgrund:
• Preiserhöhungen
• Jahresrechnung nicht erstellt
• Guthaben nicht ausgezahlt
• Jahresrechnung fehlerhaft
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Enstroga.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Enstroga setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Enstroga jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ENSTROGA AG – Neustraße 1 – 40789 Monheim am Rhein).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Enstroga zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Enstroga, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Enstroga nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Enstroga kündigen
Leider verweigern einige Energiediscounter die Kündigung und Kunden machen Fehler beim Kündigen. Dadurch sind schon Verbraucher unfreiwillig länger beim Stromanbieter blieben als gewollt. Wie Sie richtig kündigen und eine unfreiwillige Vertragsverlängerung ausschließen können, erfahren Sie hier.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Enstroga
Bitte kontaktieren Sie Enstroga nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ENSTROGA AG
Neustraße 1
40789 Monheim am Rhein
Tel.: 030 / 40 91 91 91
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Enstroga gibt es viele Beschwerden. Gegen Enstroga klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Enstroga als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Seit Anfang 2020 bezog ich mein Gas über Enstroga und bekam nach der Rechnung von April 2021 ein Guthaben von fast € 700,- umgehend ausgezahlt.
Natürlich bestand ich darauf, meine monatlichen Abschlagszahlungen meinem bisherigen Verbrauch anzupassen und wir einigten uns auf monatlich € 52,-. 150,-
Dann erhielt ich im Oktober 2020 die Mitteilung, dass meine monatliche Abschlagszahlung auf € 150,- angehoben werden müsse. Damit war ich nicht einverstanden und regte eine in Anbetracht der gestiegenen Gaspreise eine etwas moderatere Anpassung an.
Mir wurde dann eine monatlich Abschlagszahlung von € 121,- angeboten, aber bevor ich zustimmen konnte wurde mir ‚meine Kündigung zum 15.11.2021‘ bestätigt. Ich hatte nie gekündigt, fand aber sofort einen neuen seriösen Anbieter und bekam endlich in den ersten Januartagen 2022 die Abschlußrechnung.
Obwohl für den November keine Abschlagszahlung mehr abgebucht wurde, wies diese ein Guthaben von € 65,46 auf. Diese Summe ist allerdings bis heute nicht auf meinem Konto eingegangen.
So war es auch bei mir
Wir sind erst kurz bei der Enstroga, seit Sept 2021. Kurz nach der letzten Preiserhöhung Ende Dez. 2021 habe ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 30.1.22 gekündigt. Heute (25.01.22) schreibt man mir, dass die Tarifanpassungen zurück genommen werden und die meinen Vertrag weiterlaufen lassen wollen..
Hilfe, ich will da weg.
Ich werde denen wohl mal mit unserem Rechtsbeistand drohen müssen.
Sowas habe ich echt noch nicht erlebt..
Ich hatte einen Gasliefervertrag mit einer Strogon GmBH (Firmen-Sitz Bonn) abgeschlossen der seit Sept/2017 läuft.
Am 31.12.2021 (17Uhr) stand plötzlich eine Dame vom Grundversorger vor mir, dass Sie den
Zählerstand ablesen muss, weil ich angeblich den Anbieter gewechselt habe. Drei Stunden später kam dann ein EMail von der Strogon, dass Sie die Gas-Belieferung zum 1.1.2022 aufgrund der Marktsituation einstellen. Man achte auf das Datum und die Uhrzeiten….
Am 1.1.2022 hatte ich dann versucht das Kundenportal zu öffnen, was natürlich wegen Server-Arbeiten nicht besuchbar war und bis heute „out of Order“ ist. Über meinen Grundversorger habe ich dann herausgefunden, dass mein neuer Versorger eine Estroga-AG ist (Firmensitz in Berlin). Im Netz habe ich dann ein Kundenportal der Estroga gefunden hatte. Dort kontte ich mich neu registrieren. Merkwürdigerweise mit Angabe meiner Strogon-Kundennummer!?? Und siehe da, all meine persönlichen Daten incl. SEPA-Lastschrift waren dort bereits hinterlegt. Unter anderem fand ich dort auch Daten und Kosten zu meinem Estroga-Tarif mit dem ich anscheindend dort aufgenommen wurde (ohne dass ich Bescheid wusste und ohne jegliche Benachrichtug). Der Arbeitspreis war dann gleich mal doppelt so hoch, wie mein Ursprünglicher (statt 7,2Cent/KWh nun 15Cent). Ansonsten konnte ich keine Dokumente finden, welche irgendwie zu meinem Vertrag relevant waren. Eine EMail Anfrage, warum ich jetzt bei einer Estroga-AG bin wurde nicht beantwortet. Am 2.Jan fand ich dann im Portal ein Dokument (das anscheinend von Geisterhand dort eingestellt wurde) mit einer Ankündigung zur Preiserhöhung (von 15Cent auf 25Cent/Kwh) mit Wirkung zum 24.Januar 2022. Diese Dokument wurde angeblich am 24.Dezember 2021 (17Uhr) ausgestellt.
Jegliche Kontaktaufnahme (auf allen möglichen Kanälen) wurde ignoriert. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und am 5.Januar per Einschreiben meine Kündigung versendet. Diese wurd laut DHL auch mit Gegenzeichnung zugestellt. Mehrfaches Anschreiben mir eine Kündigungsbestätigung und eine Abschlußrechnung zu erstellen wurden komplett ignoriert. Für mich ist das ganze Konstrukt ein Fall von klarem Betrug!!! An Alle die irgendwie daran denken bei Estroga einen Vertrag abzuschließen kann ich nur raten, sich das ganz genau zu überlegen.
Muss als Neukunde 143 € zahlen.
Mein Vertrag beginnt am 1.2.22
Beziehe Hartz V. .
Kann ich mir nicht leisten.
habe meinem Stromanbieter ENSTDROGA Berlin per E-mail am 01.01.2022 eine Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung geschickt: Keine Antwort. Die Strompreiserhöhung von 81,70 Cent/kWh zum 01.02.2022 bekam ich erst am 31.12.2021 per E-mail. Habe jetzt nochmal per Einschreiben gekündigt. Darüber hinaus schuldet mir die ENTROGA noch seit der letzten Jahresrechnung vom 01.07.2021 noch ein Guthaben von 456,82 €. Hat auch zwischendurch noch den Abschlag 2x erhöht obwohl ich einen Vertrag bis 31.05.2022 mit einem Arbeitspreis von 29,57 cent/kWh abgeschlossen hatte.
Enstroga ist schon ’ne klasse Firma. Wenn ich da arbeiten würde, hätte ich echt Angst, dass mal ein betrogener Kunde kommt und mir eins runterhaut. Ich denke, die werden zur Zeit aber gar nicht aus dem Haus gehen und alles aus dem Homeoffice regeln. Ist sicherer…. und ich meine nicht Cororna.
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, war das zweite Bild (Enstroga Ihre Belieferung wird zeitnah beendet) ein Screenshot von meiner E-Mail, die ich weitergeleitet habe. Also wurde diese doch veröffentlicht. Das freut mich. ?
Leider bekam ich nie eine Antwort auf meine E-Mail. Ich kann nur jedem empfehlen, dass man Enstroga meiden sollte und einen großen und weiten Bogen um diese machen soll. Nichts als Probleme und Ärger hat man mit denen. Mit dem Kundenservice hat man auch nur Diskussionen, wenn man diese denn mal erreicht. Per Telefon ist kein ran kommen, da die Tasteneingabe am Telefon nicht reagiert und auf E-Mails reagieren diese kaum bis gar nicht.
Seit dem 21.10.2021 sind meine Familie (haben von deren Tochter Elogico das gleiche Schreiben bekommen) und wir (meine Frau und ich) jeweils bei der EWE AG unter gekommen. Die EWE AG hat mehrere Töchter, die EWE TEL GmbH (Telefon und Internet), EWE Vertrieb (Strom und Gasanbieter), sowie auch EWE Netz, den Netzbetreiber in unserer Region. Danke das hier alles geklappt und funktioniert hat.
Viele Grüße
Toby
Ich sehe aber gerade, dass in der Mail „Mit freundlichen Grüßen nach Duisburg“ geschrieben wurde von Enstroga. Okay, das sind wir dann nicht gewesen. Aber die gleiche Mail haben wir auch bekommen, lediglich ist der Ort natürlich ein anderer.
Viele Grüße
Toby
Ich habe im Zuge der allgemeinen Gaspreissituation Mitte Septenber eine Erhöhung von ENSTROGA um fast das 3-Dache per Email mitgeteilt bekommen. Das ist das gute Recht des Liederanten wenn auch äußert heftig. Ich habe daraufhin über aboalarm von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und am 25.10.2021 zum 01.11.2021 an Enstroga per Email geschickt. Ab dem 01.11.2021 habe ich auf verschiedenste Weise (Email; mindestens 10 x per Telefon in einer Endlosschleife) versucht nachzuhaken; keine Chance! Wie zum Hohn bekam ich dann am 04.11.21 eine Kündigungsbestätigung zum 20.04.22!!!! Bei meinem nächsten Email habe ich dann schon mal mit meinem Anwalt gedroht was zur Folge hatte daß die Kündigung zum 23.11.21 akzeptiert wurde.
Ich habe aber ordentlich zum 01.11.2021 gekündigt und fühle mich über den Tisch gezogen. Ich verstehe auch das Verhalten von der ENSTROGA nicht. Wollen die jetzt für 3 Wochen den höheren Tarif abzocken mit dem Risiko daß ich bei denen dann garantiert gar nichts mehr mache?!? Ich werde mir das in jedem Fall merken und Jedem meine Erfahrungen weitergeben der das wissen möchte, und glauben Sie mir ich kenne viele Leute!
Hallo Wolfgang,
das ist leider die Art ihr Geld zu verdienen. Das habe ich schon so oft gelesen, dass andere von so etwas wie in deinem Falle geschildert wurde. Als wir vor 3 Jahren über Verivox zu Entroga kamen, haben wir damit nicht gerechnet, da ja Enstroga so gut bewertet war. Als die ersten Probleme mit dem Kundenservice (die sollen wohl im Ausland sitzen) kamen, haben wir weitere Bewertungen auf anderen Seiten gelesen, wie z.B. bei Trustpilot und Google selber. Diese sind ziemlich schlecht ausgefallen. Da war mir klar, dass wir da wieder weg gehen werden, wenn es so weiter gehen sollte.
Ich hoffe, dass bei dir alles sich zum Guten gewendet hat und du nun bei einem vernünftigen und seriösen Anbieter bist.
Viele Grüße
Toby
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute habe ich, nachdem ich auf Erfüllung meines 2 Jahres Vertrages bestanden habe und einer Erhöhung der Kosten widersprochen habe, folgene Mail erhalten. Wie soll ich mich verhalten?:
Vertragsnummer: 382F3369
Sehr geehrter Herr Vogel,
in den letzten Tagen und Wochen haben Sie einige Nachrichten von uns erhalten. In der aktuellen Situation der gestiegenen Einkaufs- und Versorgungspreise mussten wir Ihnen mitteilen, dass wir eine Weiterversorgung Ihrer Lieferstelle ohne Anpassung der Konditionen Ihres Vertrags nicht weiter fortführen können. Auch über eine Erhöhung Ihres monatlichen Zahlbetrags wurden Sie in Kenntnis gesetzt.
Wir haben von Ihrer Seite bisher keine Zustimmung erhalten. Jedoch ist es nicht möglich Ihren Vertrag ohne Ihre Zustimmung zur Anpassung weiterzuführen, daher endet die Belieferung kündigungsbedingt zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 29.11.2021.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig den Wechsel zu einem anderen Versorger einzuleiten. Über die bekannten Preisvergleichsportale können Sie schnell und einfach einen neuen Versorger finden und auswählen. Wir werden einem kurzfristigen Wechsel zu Ihrem neuen Lieferanten unverzüglich zustimmen.
Falls Sie nicht aktiv werden, so werden Sie trotzdem unterbrechungsfrei weiterversorgt, dann allerdings durch den örtlichen Grundversorger. Sie können jederzeit kurzfristig aus der Grundversorgung wieder zu einem günstigeren Versorger wechseln.
Für den Zeitraum der Belieferung wird Ihnen eine Schlussrechnung erstellt auf Basis der Preise in Ihrem aktuellen Tarif. Mögliche Bonusansprüche werden dabei gutgeschrieben.
Bitte lesen Sie für eine einwandfreie Rechnungserstellung am 29.11.2021 den Schlusszählerstand ab. Teilen Sie Ihrem Zählerbetreiber diesen bitte mit. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie recht einfach auf der Webseite Ihres Netzbetreibers.
Übermitteln Sie uns den Zählerstand mühelos über das Kundenportal: https://kundenportal.enstroga.de
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln.
ENSTROGA
Ihr Energieversorger
Michael Wiegel
Kundenbetreuung
_________________________________________________________________
ENSTROGA AG
Ihr Energieversorger
Tauentzienstrasse 15
10789 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 030 40919191
Vorstand: Jens Müller-Bennerscheidt
Aufsichtsrat: Dr. Knut Seidel (Vors.)
Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 141328 B
USt.-ID: DE282856944
Aufsichtsbehörde:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Diese Information ist ausschließlich für die adressierte Person bestimmt und kann vertrauliches oder privilegiertes Material enthalten. Personen, für die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu übertragen, zu verbreiten, anderweitig zu verwenden oder sich durch sie veranlasst zu sehen, Maßnahmen irgendeiner Art zu ergreifen. Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und das Material von Ihrem Computer zu löschen.
..noch ein kl. Tipp:
Sepa Lastschriftmandat sofort kündigen, da sonst unberechtigte Summen einfach abgebucht werden.
Trotz Widerruf wurde der willkürliche erhöhte Betrag abgebucht.
Eine Frist mit nur einem Tag Reaktionszeit wird voraus. Masche sein, sodass der Widerspruch bei der Bank und beim Anbieter nicht wirksam wurde.
Sicherlich kann ich den Betrag jetzt von der Bank zurückholen lassen, aber alles ist mit meinem Einsatz von meiner Zeit verbunden.
Ich bin immer wieder überrascht, mit welcher Ignoranz von Recht und Anstand hier seitens Enstroga gehandelt wird.
…tja, die Erfahrungen mit Enstroga decken sich mit meinen eigenen Erfahrungen:
Preiserhöhungen über 125% angekündigt
25€ für Zustellung der Info`s per Post, da angeblich die E-Mailadresse nicht funktioniert
nicht nachgewiesener Mehrverbrauch und daher die höheren Abschläge
Jetzt kam die Kündigung mit Frist von wenigen Tagen bevor ich zum Standardversorger übergeben werde.
Also, insgesamt ein unglaublich unseriöses Geschäftsgebaren mit leeren Versprechen, katastrophalen Service.
Ich bin verwundert, dass hier kein Gesetz vor derartigen Missbrauch greift.
es werden reihenweise, nachweisbare Falschdarstellungen und Behauptungen dargestellt, um eine Preiserhöhung zu „rechtfertigen“ .
Ich kann nur zur Vorsicht aufrufen und werde mich auch u.a. mithilfe dieser Homepage und den Empfehlungen von Herrn Möschler zur Wehr setzen
Ich habe eine Preiserhöhung von Enstroga zum 27.11.2021 erhalten, obwohl ich zum 01.08.2021 eine Preisgarantie von 24 Monate im Tarif Vollstrom24 durch Vertragsverlängerung erhalten habe. Wie gehe ich jetzt vor?
Zitat:
Ihr aktueller Brutto-Arbeitspreis liegt bei: 25,28 Cent pro Kilowattstunde.
Ihr neuer Brutto-Arbeitspreis wird ab dem 27.11.2021 47,2 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Hallo,
nachdem ich am 09.11.2021 nach ca. 35min in der Warteschleife endlich eine Mitarbeiterin sprechen konnte, wurde mir am Telefon bestätigt, daß meine Sonderkündigung per E-Mail eingegangen ist und ich schnellstmöglich eine Antwort erhalte.
Heute, 11.11.2021 (kein Karnevalsscherz), kam als Antwort, da ich der Preiserhöhung nicht zugestimmt habe, wird mein Vertrag demnächst (noch diesen Monat) gekündigt.
Es ist nur komisch, daß in der E-Mail mit der Preiserhöhung nichts von Zustimmung steht.
Die ENSTROGA windet sich wieder „gekonnt“ aus der Affaire.
Mein Fazit: FINGER WEG VON DER ENSTROGA.
Da ist, trotz vollmundiger Aussagen, nichts von Service zu spüren.
Zitat Anfang:
Wir bitten Sie herzlich, auch zukünftig der ENSTROGA die Treue zu halten. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um auch in Zukunft traditionellen Energieversorgern den Kampf anzusagen. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen in der wir Sie gerne auch weiterhin mit günstiger Energie versorgen möchten.
Für die Änderungen, die im Falle des Nicht-Wechselns in Ihrem Tarif zum Tragen kommen, gilt für Sie ein Recht zur Sonderkündigung Ihres Vertrages bis zum Inkrafttreten der Änderungen. Das ist für uns selbstverständlich.
Zitat Ende
Hier die Stellungnahme der Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie auf meine Beschwerde gegen die ENSTROGA AG. Angesichts des gleichförmigen Verhaltens des ENSTROGA AG gehe ich von einem “ systematischen Mißstand “ aus. Versteht das aber auch der Verbraucherservice Energie so?
WIRECARD läßt grüßen. Wir leben in einer Bananrepublik:
Sehr geehrte …….
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.10.2021, welche an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur weitergeleitet wurde.
Sie erkundigen sich nach der Möglichkeit aufsichtsrechtlichen Tätigwerdens der Bundesnetzagentur gegenüber der ENSTROGA AG, weil dieser Anbieter – trotz bestehender Preisbindung – derzeit die Preise für seine Kunden für Stromlieferungen um 100% und mehr erhöht.
Keine Strompreisgenehmigung:
Die Preisgestaltung für Strom und Erdgas unterliegt den wettbewerblichen Preisbildungsmechanismen des freien Marktes. Die angebotenen Tarife oder Preisanpassungen der
Lieferanten werden von der Bundesnetzagentur nicht überprüft.
Das Bundeskartellamt bzw. die Landeskartellbehörden verhindern durch ihre kartellrechtliche Aufsicht einen möglichen Marktmissbrauch, wenn sich beispielsweise Lieferanten untereinander absprechen.
Auf bestimmte Preisbestandteile kann die Bundesnetzagentur jedoch einwirken. Beispielsweise legt sie die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber fest und nimmt damit Einfluss auf die
Höhe der Netzentgelte. Sie überwacht auch die jährliche Berechnung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber.
Wie Energielieferanten dann diese verschiedenen Preisbestandteile in ihren Tarifen und der Berechnung ihres Grund- und Arbeitspreises berücksichtigen, ist ihrer Entscheidung überlassen.
Bundesnetzagentur • Postfach 80 01 • 53105 Bonn
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen, meine Nachricht vom Datum
30.10.2021 VSE-211103008 030 22 480 – 500 08.11.2021
Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Behördensitz:Bonn
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
(02 28) 14-0
Telefax Bonn
(02 28) 14-88 72
E-Mail
[email protected]
Internet
http://www.bundesnetzagentur.de
Kontoverbindung
Dt. Bundesbank – Filiale Regensburg
BIC: MARKDEF 1750
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf
https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform
übermittelt werden.
Preisgarantie / Preisbildungsklausel:
Besteht allerdings eine vertragliche Preisbindung verletzt der Lieferant seine Vertragspflicht.
Aufsichtsrechtliches Tätigwerden:
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen von Energieunternehmen gegen das EnWG aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Für Fragestellungen des Zivilrechts,
ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig.
Aufsichtsmaßnahmen der Bundesnetzagentur sind jedoch nicht geeignet, die individuelle Streitigkeit zwischen einem einzelnen Kunden und seinem Energielieferanten zu lösen. Denn sie betreffen nicht den jeweiligen Einzelfall, sondern ein etwaiges systematisches
Fehlverhalten des Lieferanten. Konkret für den individuellen Fall stehen aber zivilrechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die schneller und effektiver sind. Insbesondere kann man in zeitkritischen Fällen den einstweiligen Rechtschutz vor den Zivilgerichten nutzen.
Beschwerde / Schlichtung:
Daneben gibt es für individuelle Streitigkeiten mit Energieunternehmen eine außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V.
Private Verbraucher haben nach den §§ 111a und 111b EnWG die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen einzuleiten. Bleibt dies erfolglos, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin angeschlossen
werden.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite hilfreiche Informationen zum Beschwerde/ Schlichtungsverfahren zusammengestellt. Diese kann man unter folgendem Link abrufen:
http://www.bnetza.de/energie-verbraucherbeschwerde
Strafrecht
Die Bundesnetzagentur ist außerdem nicht für die Einschätzung oder Verfolgung von Straftaten zuständig, auch wenn Sie im Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Verbraucherservice Energie
Hallo,
nie wieder ENSTROGA!
Für dieses Unternehmen ist eine Sonderkündigung wohl ein Fremdwort.
Die Preisanpasung (37% mehr und der neue monatliche Abschlag kommen per Mail, aber die Antworten mit der Sonderkündigung auf diese Mails werden großzügig ignoriert.
Der Slogan, bei der ENSTROGA AG profitieren Sie als unser Kunde nicht nur von günstiger Energie, sondern auch von Fairness im Vertragsverhältnis und gutem Service, ist doch der blanke Hohn.
Also Finger weg von ENSTROGA.
P.S.
Ich hänge zur Zeit seit 27min in der Warteschleife, um jemanden zu sprechen.
jemanden erreicht?
Jemand schon bei enstroga gekündigt? Halten die ihr Kündigungstermin ein und klappt der Wechsel zum neuen Versorger? Kann mir vorstellen, dass die überlastet sind durch die ganze Kündigungen bzw es vielleicht auch noch absichtlich Steine in den Weg legen?
Ich hab Kündigungstermin zum 11.11, Wechsel zu EWE aber bisher noch keine Bestätigung erhalten ob der Wechseltermin klappt…
Die Abschlussrechnung bin Enstroga wird auch interessant!
Danke
Also ich bin jetzt seit 21.10.2021 raus aus dem Vertrag. Bis jetzt kam noch gar nichts von ENSTROGA zwecks Abschlussrechnung (weder Info-mail, Brief oder Überweisung), dabei bekomme ich noch 270 € zurück. Ich warte jetzt die 6 Wochen ab und mahne dann ab so wie es hier auf der Seite empfohlen wird.
Beste Grüße
Genauso geht es mir.monatlicher Abschlag von 116€ auf 305€ angehoben.dann 270€ abgebucht.die habe ich mir wieder zurück buchen lassen und die 116€ überweisen.
Jetzt schreiben sie mir das da irgendwas nicht geklappt hat mit dem Lastschrifteinzug und ich ein Saldo von 161€ habe und in Zukunft überweisen soll,es sei denn ich lasse ihnen ein neues SEPA Mandat zu.
Habe Sonderkündigungsrecht genutzt und per Einschreiben geschickt.ich glaube die ignorieren mich.
Was kann ich tun?
… ähnliches wie hier schon mehrfach beschrieben bei mir.
Preisgarantie für Stromlieferungen 24 Monate (1.1.2021 bis 31.12.2022), am 22.10.21 zunächst Ankündigung Erhöhung der Abschläge, am 27.10.21 Ankündigung Erhöhung Arbeitspreis um 142%.
Nach Wiederspruch zur Erhöhung und Pochen auf Vertragserfüllung erfolgt postwendend eine „Kündigungsbestätigung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt 15.11.
Habe den Eindruck, dass es ENSTROGA wohl so dreckig geht, dass die sich um Verträge nicht mehr scheren sondern nicht lukrative Kunden auf Biegen und Brechen rauskicken, mit der Kalkulation, dass die meisten schon nicht klagen werden…
Wie eine Firma mit einer dann solchen Reputation am Markt noch überleben will, ist mir schleierhaft…
Enstroga ist eine Kackbude. Ich hatte über Check24 im März 2021 einen Gasliefervertrag für 1 Jahr zu einem festen Preis abgeschlossen. Ende Oktober 2021 erhielt ich die Info von der Kackbude Enstroga per Mail, dass aufgrund gestiegener Energiepreise sich nun mein Gaspreis erhöht. Ich habe denen geantwortet, ich bin nicht einverstanden und bitte um Vertragserfüllung. Als Antwort erhielt ich ein KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNGSSCHREIBEN. Ich habe denen gemailt, dass ich nicht gekündigt habe, sondern lediglich mit der Preiserhöhung nicht einverstanden bin und auf Vertragserfüllung bestehe.
Per Post erhielt ich von dem Gasnetzbetreiber dann einige Tage später die Info, dass mein Gasanbieter den Vertrag gekündigt hat. Also mein FAZIT. Eine kleine SCHEISSBUDE aus Berlin. NIEMALS diesen Anbieter wählen. Wirklich niemals. Weil es so toll lief , habe ich Check24 (als „Plattform“/Vermittler) über diesen Sachverhalt informiert. Die haben Enstroga angeschrieben. Als ich heute, 06.11.2021, bei Chekc24 anrief wurde mir versichert, es wird sich drum gekümmert und ob ich ein Angebot erhalten möchte. Ich: gegen ein Angebot habe ich nichts. ich erhielt dann von Check24 eine VERTRAGSBESTÄTIGUNG obwohl ich gar nichts bestellt habe. Be meinem erneuten Anruf wurde ich an den „Vorgesetzten“, Herrn Kuhr, durchgestellt. Es ist wirklich zum durchdrehen was mittlerweile hier abgeht. ich sollte einen Vertrag bestätigen, den ich nicht bestellt habe und wo mir die Konditionen nicht bekannt waren. ich habe per Mail Check24 mitgeteilt, dass ich den nie bestellten Vertrag kündige. Ein kurzer Internet-check ergabe, dass mein lokaler Gasversorger in diesem Fall DEUTLICH günstiger als das Check 24 Angebot war. Mein Fazit: auch Check24 ist nur auf eines aus: unser Geld. Also bloß nicht drauf verlassen was Check24 anbietet und das Check24 dann auch mit echter Hilfe beiseite steht. Nur Werbung!
Zum 1.1.2021 Portal-Vetrag mit enstroga / elogico mit 12 Mon. Laufzeit. Im Verlauf Oktober habe dort gekündigt zum Ablauf 31.12.2021 unter Hinweis auf Nachfolger-Gesellschaft. Sehr Ende Oktober Mail aus Bln : man wolle die Vorauszahlungen um 50% erhöhen. ( Mein Verbrauch dürfte Prognosevolumen nicht ganz erreichen. ) Meinerseits Widerspruch ( EBf ) gegen Änderung und Widerruf der Lastschriftermächtigung. Daraufhin Mail aus Bln. : ich hätte den Vertrag gekündigt, man werde zum 15.11. 2021 den Vertrag aufheben und nicht weiter abbuchen, man werde den Grundversorger entsprechend infomieren. Gestern ( 5. ) wurde dort mein zweites Einschreiben zugestellt : ich bestehe auf Vertragserfüllung bis zum Vertragsablauf. Entsprechend meiner Zusage dorthin habe ich gleiche Zeit eine Überweisung in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung November geleistet, da m.E. keine Bedingungen für eine vorgezogene Kündigung gegeben sind. Wir werden sehen.
Ich bekam von Enstroga am 22.10.2021 eine Anhebung meiner Abschläge um mehr als 100 % ohne vorherige Preisanhebung meines Vertrages. Daraufhin beschwerte ich mich am 25.20.2021 per Email, kündigte eine Aufhebung meiner Einzugsermächtigung an und schrieb, dass ich alles weitere nach genauerer Prüfung des Sachverhaltes entscheide. Zwei Tage später bekam ich eine Kündigungsbestätigung meines Vertrages zum nächstmöglichen Termin (09.11.2021), obwohl ich keine Kündigung ausgesprochen hatte.
Ich habe im Moment keinen Nerv, mich mit dieser Firma herumzustreiten und bin ein wenig dankbar, vielleicht zumindest mit deren Insolvenz nichts mehr zu tun zu haben. Die Marken Elogico / Enstroga werde ich aus meinem Anbietergedächtnis für immer streichen und neue Namensschöpfungen auf Verwandschaftsverhältnisse zu diesen Anbietern im Vorfeld eines Vertragsabschlusses prüfen.
Ich kann nur jeden vor Vertragsabschlüssen mit diesen Firmen warnen.
Hallo,
ich mache leider gerade die gleichen absolut nagativen Erfahrungen mit Enstroga.
Zuerst kam im Oktober die Nachricht, dass unsere Abschlagszahlungen ab dem nächsten ersten um 50 % steigen sollen (von 100 auf 150 Euro). Dem habe ich widersprochen.
Dann kam die Nachricht Ende Oktober, dass ab Mitte November der Strom-Arbeitspreis von 27 auf 55 Ct/kWh (!) steigen soll (trotz Preisgarantie bis Januar). Und das versteckt in einer langen Mail. Dem habe ich widersprochen.
Jetzt kam Anfang November eine Kündigung zum Mitte November trotz fester Vertragslaufzeit bis Januar. Meine Frage nach der Rechtsgrundlage dafür blieb bisher unbeantwortet.
30 Euro Sofortbonus, die im April fällig gewesen wären, wurden ebenfalls nicht gezahlt.
In den Niederlanden bezahlt Enstroga mittlerweile wiederkehrend 15.000,- Euro Strafe bei so einem vertragswidrigen Verhalten. Man kann nur hoffen, dass Deutschland hier schleunigst nachzieht.
Alles in allem schert sich dieses „Unternehmen“ einen feuchten Dreck um bestehende Verträge, feste Laufzeiten und Fristen. Und das obwohl der Vorstand Jens Müller-Bennerscheidt von sich behauptet ein Rechtsanwalt zu sein!
Enstroga kündigte mir am 22.10.2021 per Mail eine Erhöhung des Abschlags um den Faktor 1,48 an, obwohl ich einen Festpreisvertrag habe und sich mein Verbrauch nicht erhöht hat. In der Mail war von Fairness die Rede.
Ich habe umgehend per Mail widersprochen.
Am 27.10.2021 teilte mir Enstroga mit, dass sich mein Brutto-Arbeitspreis von aktuell 27,25 ct/kWh ab dem 27. 11. auf 50,7 ct/kWh erhöht (man beachte : Festpreis). Korrekterweise wurde auf das damit entstehende Sonderkündigungsrecht verwiesen, neben erneutem Hinweis auf Fairness und dem Satz „Wir bitten Sie herzlich, auch zukünftig der ENSTROGA die Treue zu halten“.
Rein vertraglich hätte ich auf dem aktuellen Preis bestehen können, bin aber davon ausgegangen, dass eine vermutlich bevorstehende Pleite meine Abschläge schluckt und habe deswegen zum 27.11.2021 gekündigt.
Enstroga schrieb mir zurück, dass meine Kündigung angenommen und mein Vertrag zum 12.11. 2021 (!) bendet wird.
Vermutlich ist Enstroga froh, einen verlustreichen Kunden weniger zu haben. Wolln wir mal sehn, ob die Schlussabrechnung korrekt ist.
Wenn Sie den Vertrag zum 27.11. sondergekündigt haben, dann darf das Unternehmen keinen früheren Kündigungszeitpunkt nennen.
Schauen Sie genau hin. Bei meinen Musterschreiben C finden Sie eine Erläuterung und ein Beispiel, worauf Sie bei einer Stromrechnung achten müssen. Falls die Frist nicht eingehalten wird oder wenn die Rechnung falsch ist, finden Sie auch weitere Musterschreiben, mit denen Sie sich wehren können.
Auch ich habe eine Email bekommen mit Erhöhung der Abschlagszahlung von 65,- auf 107,- EUR, dem ich widersprochen habe und was ich auch rückbuchen werden.
Allerdings habe ich auch noch 220 EUR Guthaben bei Enstroga.
Wäre es eine gute oder schlechte Idee meine manuellen Abschlagszahlungen zu reduzieren? damit Enstroga nicht noch mehr von MEINEM Geld verschwinden lässt?
Oder bekomme ich da rechtliche Probleme?
ja, der Anbieter ist sogar verpflichtet, Abschläge im Falle eines Guthabens zu reduzieren. Die Neuberechnung muss aber er machen. Fordern Sie das Unternehmen dazu auf. Ich habe auf der Seite „Abschlag strom gas zu hoch“ dazu Tipps geschrieben.
Hallo,
Ich habe von Enstroga auch eine Erhöhung der Abschläge erhalten und dem mit Ihrer Vorlage widersprochen. Dann kam eine Preiserhöhung zum 27.11. obwohl noch die Preisgarantie bis 31.12.besteht. Dem habe ich auch mit Ihrer Vorlage widersprochen und wegen Bonus nicht gekündigt.
Heute kommt nun einen Kündigungsbestätigung obwohl ich gar keine Kündigung ausgesprochen habe. Dem hab ich wieder widersprochen mit Ihrer Vorlage und habe Schadenersatz angedroht.
Eigentlich will ich von dem Laden zum Ablauf des ersten Jahres am 31.12. sowieso weg aber ich tu denen nicht den Gefallen selber zu kündigen und damit den Neukundenbonus zu verlieren.
Gibt es Erfahrungen ob der Bonus kommt oder ob man den im Zweifel in der Konkursmasse suchen müsste.
Könten sie bitte ausführen inwieweit man sich an die Schlichtungsstelle oder die Bundesnetzagentur wenden kann, welche Voraussetzungen es da gibt und ob das überhaupt Sinn macht?
Danke
Ist doch toll, was sich der Vorstand der Enstroga AG, der RA Müller-Bremmerscheid aus Köln, sich da ausgedacht hat.
Die Enstroga in England ist bereits Pleite. Die Enstroga in Deutschland hat sich offenbar bei den Einkaufspreisen verkalkuliert und erhöht deshalb – rechtswidrig trotz Preisbindung – die Kundenpreise um 100 % und mehr, allerdings mit Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht der Kunden.
Offenbar werden damit “ Sonderkündigungen “ der Kunden provoziert, um der Lieferverpflichtung mit nicht mehr auskömmlicher Preisbindung zu entkommen. Wenn genügend Kunden “ sonderkündigen “ verhindert das vielleicht gerade eben noch die Insolvenz.
Ein Fall für die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Staatsanwaltschaft. Aber die haben ja auch schon bei Wirecard nicht rechtzeitig reagiert.
Hallo, habe nun wieder von enstroga eine Email (28.10) erhalten:
aktueller Brutto-Arbeitspreis liegt bei: 21,79 Cent pro Kilowattstunde.
Ihr neuer Brutto-Arbeitspreis wird ab dem 27.11.2021 51,3 Cent pro Kilowattstunde betragen.
Vorher war die Rede vom 01.11.21 und nun 27.11. darüber hinaus steht, dass ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann. Das habe ich bereits letzte Woche per Email als auch gestern nochmals getan. Ein Brief per Einschreiben ist auch bereits angekommen aber bisher null Reaktion von Enstroga. Bei der Hotline komme ich weiterhin nicht durch und das seit Tagen und auf E-Mails wird nicht geantwortet… komisch bei anderen Kunden geht es wohl relativ fix. Bei Immergrün gibt es ja auch antworten direkt per Email…
Soll ich noch abwarten oder was ist zu tun wenn null Kontakt zustande kommt?
Danke