48 Antworten

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  1. Grüß Gott, ich habe im Mai letzten Jahres Verträge mit stromio und gas.de abgeschlossen, Lieferung ab 1.10.2021. Bekanntlich wurden die Verträge rückwirkend und rechtswidrig von den Firmen gekündigt.
    Ich würde mich ihrer Sammelklage gerne anschließen. Ihnen würde ich auch ohne Erfolg ein Honorar zukommen lassen. Mir geht darum diesen fiesen Machern das Handwerk zu legen.
    Gerne höre ich von Ihnen. Freundliche Grüße

  2. Guten Tag,
    am heutigen Tag habe ich bei meinem Konto festgestellt, dass die Firma Prima Strom einen Betrag von 428,85 € abgebucht hat. Ich habe umgehend die Lastschrift zurück gehen lassen.
    Nun zu meinem Problem wo Sie mir vielleicht helfen können. Ich schaue mir regelmäßig bei Verivox nach günstigen Strom- und Gastarifen. Im Monat Juni bekam ich telefonisch eine Angebot für einen Stromvertrag. Ich weiß leider nicht mehr genau, was alles am Telefon besprochen wurde. Es ging um zwei Objekte.
    Per SMS bekam dann ein Angebot von einem monatlichen Grundpreis von 8,50 € und ein kwhPreis von 31,15 Cent plus einer zugesagten Gutschrift von 25 €. Ich habe dies mit Okay bestätigt. Einige Tage später kam eine erneute Nachricht in dem sie die letzte Abrechnung des bisherigen Anbieters benötigen. Ich habe dann geantwortet, dass keine Interesse mehr besteht. Dann habe ich nichts mehr gehört bis zum heutigen Tag. Ich habe dann mit der Firma Vattenfall Kontakt aufgenommen und ihnen die Situation geschildert. Bei einem der beiden Verträge waren sie dann erfolgreich und Prima Strom hat dann den Vertrag zurück genommen. Aber beim zweiten Vertrag waren sie leider nicht erfolgreich. (warum nicht) Telefonisch habe ich bei Prima Strom niemand erreicht. Es gab keinerlei schriftliche Unterlagen und der Schock mit dem abgebuchten Betrag von 428,85 €
    Was kann man da machen? Können Sie mir da Tipps geben.
    Freundliche Grüße
    Karl Schäfer

  3. Guten Tag, auch ich habe Probleme mit der Fa. VoxEnergie. Ich habe am 12.01.2021 per E-Mail und noch einmal am 21.01.2021 per Einschreiben mit Rückschein wegen Preiserhöhung meinen Vertag gekündigt. Auf eine Antwort warte ich heute noch. Lastschriften habe ich zurückgebucht. Etwas später habe ich eine Mahnung mit einer Androhung einer Betrugsanzeige erhalten. Das war das letzte Mal, dass ich etwas von denen gehört habe. Seit Februar 2021 zahle ich keine Abschläge mehr und versuche einen anderen Anbieter zu bekommen, was allerdings nicht gelingt, da VoxEnergie jedes Mal ablehnt. Ich hätte angeblich einen Vertrag bis 2024, was natürlich nicht stimmt. Ich habe keinen solchen Vertrag abgeschlossen.
    Da ich das erste Mal in einer solchen Situation bin, weiß ich nicht mehr wie ich mich verhalten soll. Leider bekam ich auch keine Antwort auf mein Schreiben an den Verbraucherschutz.
    MfG, P. Lange

    1. bleiben Sie hartnäckig und schalten Sie notfalls die Schlichtungsstelle Energie ein. Wenn die Sonderkündigung fristgerecht einging und den Nachweis per Rückschein vorliegt, haben Sie die besten Aussichten, sich durchzusetzen.

  4. Guten Tag, ich habe auch größere Problem mit Immergrün.
    Mein Stromlieferung Begin zum 1.4.2020 und lauf bis 31.3.2021.
    Darum habe ich jetzt gekündigt zum 31.3.2021.
    Mein jetzige Lieferant Immergrün habe mich schon 4 x angerufen und warum will ich weg?
    Dann habe mir neue Vertrag zugeschickt von 1.4.2021 für 24 Monaten und wieder angerufen! Nein ich will der 24 Monaten Vertag nicht. Ich will weg.
    Dann ist Kündigung genehmig aber zum 8.2.2021. Und nicht zum Vertrag ende 31.3.2021.
    habe dann kein recht meine Neu Kunden Bonus von 15% von 5000 KWh. Circa 250€.
    Und ich muss zum teure Ersatzversorgung!
    Ist das nicht Frechheit???
    Was jetzt?
    Ich bitte um Ihre Hilfe.
    Dankeschön.
    MfG

  5. Hallo, hatten per Telefon mit „Ja“ bei Voxenergie bestätigt. Habe dann direkt nach 10 Minuten mit „Nein und wir Wiederufen“ nochmals per Smartphone an Voxenergie geschrieben. Dann am nächsten Tag mit Ihrem Formular per Email angeschrieben. Wir haben bis Heute nichts mehr von Voxenergie gehört. Dankeschön für die Hilfe.

  6. Sehr geehrter Herr Moeschler,
    vielen Dank für Ihre Hilfe. Die sechs Monate bei PrimaStrom waren ein Alptraum. Danke, dass Sie mir Mut gemacht haben, hartnäckig zu bleiben. Ihr Musterschreiben hat dazu beigetragen, dass diese Firma einer Sonderkündigung zugestimmt hat. Jetzt habe ich einen Vertrag bei der EnBW, die Sie mir u. a. empfohlen haben. Ich kann nur Jedem raten, sich auf keine Schnäppchen einzulassen, die telefonisch versprochen werden.
    Mit freundlichen Grüßen und alles Gute für die Zukunft
    Renate Witters

  7. Lieber Herr Moeschler
    Vielen lieben Dank für ihre Hilfe.
    Ich bin auf den Anbieter easy Volta (Mivolta Gmbh) reingefallen.
    Es gab angeblich einen Gas Vertrag ,nur dieser hatte keinen Bestand ,da Mivolta meinen Grundversorger in keinster Weise unterrichtet hatte.
    Es gab auch keinen Vertrag der belegen konnte das ich Kunde bin.
    Dann wurde mir eine Rechnung geschickt
    Ich drohte dieser Firma .
    Brief folgte und der Vertrag wurde wie von Zauberhand storniert.

  8. Sehr geehrter Herr Moeschler,
    vielen Dank für diese tolle Seite. Sie sprechen den Kunden Mut zu, sich gegen die Großen zu wehren, die sie sonst so unverschämt ausznutzen. Leider haben wir in unserem Streitfall gegen die 365 AG immergrün aufgegeben, die sich uns gegenüber unvorstellbar verhalten hat und mit hahnebüchenen Argumenten versucht hat, uns mundtot zu machen. Nachdem wir so viel Zeit, Kraft, Energie und Nerven gelassen haben, haben wir uns dazu entschlossen, den Harmonie-Weg zu gehen und zu zahlen. Dennoch ist das kein zufriedenstellendes Ergebnis und Gefühl. Insofern danken wir allen, die den steinigeren Weg gehen und sich gegen die Konzerne wehren und damit dafür sorgen, dass der Verbraucher von den Unternehmen nicht gänzlich schutzlos wahrgenommen wird. Ihnen also besten Dank für Ihr Engagement!
    Herzliche Grüße,
    Uta Künkler

  9. Hallo Herr Dr. Moeschler!

    ich habe mir mal Ihre Seite angeschaut und es sind viele nützliche, natürlich SEO – optimierte, Inhalte verfügbar. Ich finde es gut, dass Sie uns Verbraucher schützen wollen und hier entsprechende Empfehlungen und „nützliche“ Links geben bzw. geben wollen.

    Was ich aber nicht verstehe ist, dass Sie hier Verivox empfehlen!!! Diese selbsternannten Verbraucher Experten sind doch quasi mit der BEV Energie ins „Bett“ gegangen? Es ist auch ein offenes Geheimnis, dass die ach so tollen Kundenbewertungen natürlich alle „echt“ sind und die Provisionen hier keine maßgebliche Rolle spielen. 🙂

    Viel schlimmer wiegt aber noch der Fakt, dass beide kurz vor Weihnachten zusammen in der TV Werbung aufgetreten sind und uns Verbraucher und damit auch Sie getäuscht haben. Die Videos und die Screens sind noch alle im Netz verfügbar und konnten natürlich nicht von Verivox gelöscht werden.

    Verivox hat natürlich von alledem nichts gewusst. Dabei sollten Energieexperten doch eigentlich rechnen können was Energie (plus Provisionen und Boni) kostet und wann sich ein Verbraucher für den Energieversorger rechnet. Das ist eine ganz einfache Rechnung.

    Darüber hinaus wäre es auch nicht schwer gewesen sich einen „BoniCheck“ des jeweiligen Energieversorgers geben zu lassen. Das kostet nur ein paar Euro.

    Warum kritisieren Sie hier nicht mal Verivox und Co? Lassen Sie mich mal raten….Hinter den Verivox Links auf Ihren Seiten versteckt sich ein Affiliate Tracking und Sie bekommen pro Wechsel ca. 30 – 40 Euro Provision.

    „Faire Portale“ mit weniger bis gar keinen Provisionen erwähnen Sie gar nicht. Das ist schade und ich frage mich was Sie eigentlich von Verivox und damit auch von einer BEV unterscheidet?

    Vielen Dank und Beste Grüße,
    Robert

  10. Hallo Herr Dr. Moeschler!
    Wie wir alle von den Energieversorgern betrogen werden, können Sie unten als kleinen Auszug meines selbst erlebten Gerichts-Irrsinns, beginnend im Jahr 2010 und noch immer nicht beendet, nachlesen. Es reicht in unserem Lande nicht, dass unsere Bundeskanzlerin den Justizsenator in Bremen auffordert, die sich strafbar gemachten Richter zu entlassen. Nach einem solchen Brief geschieht zumindest in Bremen gar nichts. Alle machen mit ihren Betrügereien weiter, als gebe es keine Gesetze. Wobei mich unser alter Bundesinnenminister immerhin vor der Entsorgung in das Irrenhaus gerettet hatte, das ist schon einmal etwas gewesen. Ja, richtig gelesen: Wenn sich strafbar gemachte Richter nicht mehr weiter zu helfen wissen, weil ihre Opfer nicht vor ihnen zu Kreuze kriechen, dann wollen sie diese Störenfriede einfach ins Irrenhaus entsorgen. Wer dann keine starken Nerven hat und sich nicht weiterhin ganz alleine, da alle Anwälte nichts damit zu tun haben wollen, zu helfen weiß… Der fährt tatsächlich ein. So ist es mir im Jahre 2015 begegnet. Ich bin nur durch Zufall auf Ihre Seite gelandet und fand Ihren Beitrag, dass Sie das besuchte Konzert gar nicht genießen konnten, so sehr zutreffend, da von mir über Jahre selbst erlebt. Gerne können Sie mich, bei weiterem Interesse, kontaktieren.
    Freundliche Grüße
    Theodor Mangold
    HB, den 21.02.2019

    2 von 22
    101.452.523-1/01/pp
    OGV Borchert
    x

    Theodor Mangold
    Anhänge
    Fr., 15. Feb., 16:34 (vor 6 Tagen)
    an inkasso; office; office; office; office; prozessabteilung; info; Info; info; praesident; praesident

    Theodor Mangold
    Kastanienstraße 73/74
    28215 Bremen
    HB, den 15.02.2019

    An
    Creditreform Bremen Dahlke KG
    Contrescarpe 17
    28203 Bremen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre „Mahnung“, siehe Scan, wird hiermit als unbegründet zurückgewiesen. Ihr Mandant, die swb Bremen, hat keine berechtigten Forderungen an mich.
    Hierzu verweise ich auf die unten mit angeführten Scans.
    Ich habe allerdings berechtigte Ansprüche an die swb Bremen!
    Denn die swb Bremen gaben vor dem Amts- und Landgericht Bremen ihren eigenen und den seit Jahrzehnten durch die Stadt Bremen zuvor begangenen Betrug an allen Kunden der swb, damals noch Stadtwerke Bremen, zu.
    Bürgermeisterin Linnert bestätigte dieses für die Stadt Bremen. Der damalige Präsident des Amtsgerichts bestätigte dieses ebenfalls und forderte die Sachbearbeiterin, Richterin Klinker, schriftlich auf, den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft zu überstellen.
    Dort liegt der gesamte Vorgang und Oberstaatsanwalt Glasbrenner von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte hierzu bereits, dass Betrug vorgelegen hatte.
    Wie auch die Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg und Frau Bundeskanzlerin Merkel.
    Weiter sagten die swb Bremen mir vor dem Amtsgericht ein Beratungshonorar zu, da sie sich aufgrund meiner Beratung vom 29.09.2006 umgehend zum 26.10.2006 neue, abgeänderte Verordnungen bei Minister Glos besorgt hatten.
    Leider – für die swb Bremen – änderte die Bundesregierung später dieses unautorisierte Vorgehen und plötzlich galten dann wieder die alten Wortlaute wie in den Allgemeinen Verordnungen für Strom-, Wasser- und Gas-Tarif-Kunden, vom 21.06.1979, in den §§ 18, Absatz 3, zu den Messeinrichtungen aufgeführt worden war.
    Das störte die swb Bremen aber nicht und sie betrieb diesmal ihren Betrug an allen ihren Kunden ab da sogar vorsätzlich weiter.
    Zuvor konnte man der Aussage der swb vor dem Amtsgericht glauben, dass dort niemand dazu in der Lage war, den genauen Wortlaut des Gesetzes zu verstehen. Deshalb sagte mir die swb in der Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Bremen ja auch ein Beratungshonorar zu. Mein Anwalt gab vor dem Amtsgericht bereits schriftlich und mündlich die Erklärungen hierzu ab, dass mir tatsächlich ein Beratungshonorar von der swb angeboten worden war.
    Liebes swb Bremen! – Wo bleibt mein Beratungshonorar? Das habe ich bis heute noch immer nicht von Euch erhalten!
    Die Präsidentin des Amtsgerichts Bremen hatte später sogar persönlich ermittelt, dass die swb Bremen Prozessbetrug begangen hatte, indem die swb Bremen sich einen doppelten Betrag von mir gestohlen hatte, obwohl die swb Bremen hierfür kein zweites Urteil vorweisen konnte.
    Laut BGB § 215 ist nun mit meinen Gegenforderungen zu womöglich berechtigten und dann aber auch nur ohne die Umgehungen der Gesetze hierzu nachgewiesenen Forderungen der swb Bremen an mich aufzurechen.
    Die swb Bremen hat mir jetzt bereits aber schon alleine nur bis heute an 5 % Verzinsung den Betrag in Höhe von 3.824,58 Euro auf die zu Unrecht, da ohne zweites Urteil, am 29.05.2015 gestohlenen 20.173,59 Euro zu zahlen.
    Freundliche Grüße
    Th. Mangold
    HB, den 15.02.2019

    PS
    Hier finden Sie noch einigen Schriftverkehr:

    8 von 20

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    Amtsgericht AZ: 13C0479/10, 13C0168/11 und 13C0182/11, LG AZ: 3- O- 770/11
    OVG Borchert
    x

    Theodor Mangold
    Anhänge
    01.09.2018, 14:11

    an office; office; office; info; info; poststelle; office; Anna-Catharina; office; office; prozessabteilung

    Theodor Mangold
    Kastanienstraße 73/74 (vormals: Dransfelder Str. 42)
    28215 Bremen
    HB, den 01.09.2018

    An die Präsidentin des
    Amtsgerichts Bremen
    Frau
    Ann-Marie Wolff
    Ostertorstraße 25/31
    28195 Bremen

    An den
    Justizsenator Bremen
    Herrn Günthner

    An die
    Generalstaatsanwältin Bremen
    Frau Prof. Dr.
    Graalmann-Scheerer

    An Frau Bürgermeisterin Linnert
    siehe Ihre Bestätigung des Abrechnungsbetruges der Stadt Bremen und den von der swb Bremen

    An den Vorstand und die Geschäftsführung der swb Bremen

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Seit Jahren schreibe ich alle hierin involvierten Ämter und Personen in Bremen an, um zu erfahren, wo meine 20.000,00 Euro geblieben sind, welche mir OGV Borchert abgenommen hatte. Da Herr Borchert und auch keine andere von mir seit Jahren angeschriebene Stelle darauf geantwortet hatte, bin ich nun wirklich sehr freudig darüber überrascht, dass mir jetzt die Präsidentin des Amtsgerichts Bremen, siehe Scan Bild 60, geantwortet hat.

    Frau Wolff bestätigte mit Schreiben vom 29.08.2018, welches heute hier eingegangen ist, dass die Summe an den Gläubigervertreter ausgezahlt worden war. Das hätte mir Herrn Borchert doch schreiben können, um sich nicht selbst in den Verdacht der Veruntreuung zu bringen!

    Wer ist den der Gläubigervertreter der swb Bremen gewesen? Deren Anwalt? Und hat dieser Gläubigervertreter der swb Bremen meine 20.000,00 Euro etwa gar nicht ausgezahlt?

    Wenn ja, hätte die swb Bremen doch selbst erkennen müssen, dass sie für ein und das selbe AZ die doppelte Zahlung erhalten hatte!

    Die swb Bremen, Frau Präsidentin Wolff und die weiteren Adressaten möchten diesen Sachverhalt also bitte klären und mir soll die doppelt gezahlte Summe in Höhe von 20.000,00 Euro, verzinst mit 5 % seit dem 05.06.2015, nun also von dem Gläubigervertreter oder der Stelle, wohin dieser den Betrag gebracht hatte, erstattet werden.

    Unten die damaligen ersten Schreiben von mir in dieser Sache, alle weiteren über Jahre erfolgten liegen Ihnen ja vor.

    Vielen Dank Frau Präsidentin Wolff, für Ihre klare Stellungnahme in dieser Strafsache. Hatte Frau Richterin Klinker inzwischen schon die Dienstanweisung Ihres Vorgängers befolgt und die Schuldeingeständnisse der swb vor ihr an die Staatsanwaltschaft überstellt?

    Der Oberstaatsanwalt hatte mir nämlich schon vor Jahren Gründe benannt, weshalb die swb anzuklagen wäre. Aber mit der Überstellung der Aussagen der swb zu ihren Schuldeingeständnissen vor Richterin Klinker, wie Herr Schlüter es geschrieben hatte, wäre die Arbeit für Herrn Glasbrenner und seine Kollegen sicherlich leichter!

    Freundliche Grüße

    Mangold

    HB, den 01.09.2018

    Das Schreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift wirksam

    Theodor Mangold
    Anhänge1. Nov. (vor 6 Tagen)

    an office; poststelle; office; poststelle; poststelle; poststelle; schleswigholst.; staatskanzlei; info; a.kramp-karren.; poststelle; buergerbuero; poststelle; poststelle; presse; christopher.sc.; europabuero.sc.; ECJ.Registry; office; office; office; office; office; prozessabteilu.; office

    Theodor Mangold Dransfelder Str. 42

    28215 Bremen

    01.11.2015

    An die

    Deutsche Postbank AG

    Kruppstr. 2

    45128 Essen

    [email protected]

    AZ: 2543301

    Kontopfändung, Ihr Schreiben vom 14.04.2015

    0228 5500 1000

    An die Gerichtsvollzieher und Präsidentinnen des

    Amts-, Land und HOLG Bremen, via E-Mails

    Das Schreiben von Herrn Schlüter, vom 19.12.2011, AZ: 1402.

    Entsprechend § 288 ZPO und § 291 ZPO, Offenkundige Tatsachen, Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises, muss mir das seitens der swb Wesernetz Bremen am 16.11.2011 vor Frau Richterin Klinker zuerkannte Beratungshonorar ausgezahlt werden. Hiermit bitte ich die Präsidentinnen der oben benannten Gerichte in Bremen darum, dieses zu veranlassen. Danke sehr.

    An die

    Polizei Bremen in der Vahr 76

    Herrn K. Rohland, POK

    S41-ZentraleDienste-Auswertung-Analyse-Entscheider@polizei.bremen.de

    Ihr Schreiben vom 26.10.2015, S 411.

    Der Prozessbetrug der swb Bremen, welchen Herr RA Mehwald-Hoffmann gemeinsam mit seinen Mandanten nun schon über Jahre hinweg gegen mich betreibt und somit Beihilfe dazu leistet, wie Herr Oberstaatsanwalt Glasbrenner mitteilte, wobei sogar das Landgericht Bremen, AZ: 3-O-770/11, getäuscht wurde, indem die am 16.11.2011 vor Frau Richterin Klinker im Amtsgericht Bremen gemachten Aussagen von ihm und seinen Mandanten dort nicht von den Tätern wiederholt wurden, ist bewiesen.

    Die Beschuldigung meiner Person, ich hätte die Täter verleumdet, werden als einen weiteren Versuch, ihre eigenen Straftaten jetzt auch hierdurch zu verschleiern, zurückgewiesen. Hiermit stelle ich Strafantrag gegen die swb Wesernetz Bremen und dessen Anwalt, Herrn RA Mehwald-Hoffman, sowie gegen alle Anwälte im Anwaltsbüro von Einem & Partner in Bremen, die sich hierzu ebenfalls mit der Beihilfe für strafbar gemacht haben könnten, und wegen des unten aufgeführten und somit begründeten Anfangsverdachts der vorsätzlichen Täuschung des Herrn OGV Borchert. Sowie des Herrn OGV Ketz, in dem Schreiben der Täter vom 03.03.2015 an die Verteilerstelle für GVZ-Aufträge. Siehe: Frau von Kosodowski: ki 1122/11, Anwälte v. Einem und Partner in Bremen.

    Und weitere Adressaten, siehe den Verteiler

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Schreiben vom 14.04.2015 teilte mir die Deutsche Postbank AG mit, dass die durch die Pfändung bedingten Einschränkungen bei meinem Konto (2 84.396.485 6) laut § 845 ZPO weggefallen waren, weil innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt worden ist.

    Da ich in meinem ganzen Leben noch niemals einer Pfändung ausgesetzt war, erschloss sich mir „nach dem allgemeinen Empfängerhorizont“ (dieser wunderschöne Ausdruck ist nicht von mir kreiert worden, sondern von Herrn RA Grote, als er dem Landgericht Bremen, AZ siehe oben, nachgewiesen hatte, dass es kein Gesetz und keine Verordnungen gab, aufgrund welcher die swb Bremen ihre selbst zu tragenden Betriebskosten für die Messeinrichtungen auf ihre Kunden abwälzen darf) dieses Schreiben dann auch so, dass die Pfändung damit beendet sei. 1/8

    —————

    Theodor Mangold Dransfelder Str. 42

    28215 Bremen

    01.05.2015

    An das

    Finanzamt Bremen-Mitte

    St.-Nr.: 57/111/40443

    Rudolf-Hilferding-Platz 1

    28195 Bremen

    An das

    Amtsgericht Bremen

    Abt. für Zwangsversteigerungs- und

    Zwangsverwaltungssachen

    Geschäfts-Nr. Haus: 26 K 239/14, Konto: DRI-0555/15

    Sowie als E-Mail an die hierin involvierten Parteien

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu den von der swb/Wesernetz Bremen am 16.11.2011 im Amtsgericht Bremen vor Frau Richterin Klinker im vollen Umfang abgegebenen Geständnissen (AZ: 13C0479/10, 13C0168/11 und 13C0182/11), dass die Stadt Bremen als damalige Eigentümerin der Stadtwerke Bremen alle ihre Kunden über viele Jahrzehnte hinweg betrogen hatte; indem sie diesen entgegen den Bundesverordnungen (Allgemeine Verordnungen für Strom-, Wasser- und Gastarifkunden vom 21.06.1979, siehe die §§ 18 (3), Zählergebühren) für die von den Energieversorgern in Deutschland selbst zu tragenden Betriebskosten für deren Messeinrichtungen Zählergebühren berechnete; hatte sich die schriftliche Bestätigung zu dieser Aussage von Herrn RA Casper, vom 21.11.2011, wieder angefunden. Beweis: Anlage als Ausdruck für das Finanzamt.

    Die swb/Wesernetz Bremen hatte dieses dem Landgericht Bremen, zum Verfahren: 3- O- 770/11, ebenfalls gestanden. Beweis: Das Schreiben von Herrn RA Grote, vom 13.03.2013, Anlage.

    Dazu hatte die swb/Wesernetz Bremen ebenfalls vor Frau Richterin Klinker ausgesagt: dass die Stadt Bremen alle ihre ehemaligen Kunden zu entschädigen hat und diesen auch die auf ihren Abrechnungsbetrug erhobenen Steuern erstatten muss.

    ————

    Theodor Mangold Dransfelder Str. 42

    28215 Bremen

    12.04.2015

    An das

    Amtsgericht Bremen

    Abt. für Zwangsversteigerungs- und

    Zwangsverwaltungssachen

    Geschäfts-Nr.: 26 K 239/14

    Domsheide 16

    28195 Bremen

    Betrifft: Der von der Bremer Bürgermeisterin und Finanzsenatorin, Frau Karoline Linnert, in ihrem Schreiben vom 25.03.2012 bestätigte jahrzehntelange Abrechnungsbetrug von Zählergebühren entgegen den Bundesverordnungen durch die Stadt Bremen an allen ihren Kunden, als damalige alleinige Eigentümerin der Stadtwerke Bremen: Allgemeine Verordnungen für Gas-, Wasser- und Stromtarifkunden, § 18 (3), … die Unterhaltung der Messeinrichtungen ist Aufgabe der Unternehmen …

    Beweis: Das Schreiben der Finanzsenatorin und Bürgermeisterin, Karoline Linnert, befindet sich in den Akten.

    Beweis: Das von den Klägerinnen, swb Bremen/Wesernetz, hierzu vor dem Amtsgericht Bremen am 16.11.2011 vor Frau Richterin Klinker (AZ: 13C0479/10, 13C0168/11 und 13C0182/11) abgegebene Geständnis zu diesem Betrug.

    Bereich mit Anhängen

    Theodor Mangold
    Anhänge
    02.09.2018, 16:07

    an GV

    ———- Weitergeleitete Nachricht ———-
    Von: Theodor Mangold
    Datum: 1. September 2018 um 14:11
    Betreff: Amtsgericht AZ: 13C0479/10, 13C0168/11 und 13C0182/11, LG AZ: 3- O- 770/11
    An: [email protected], [email protected], [email protected], info , [email protected], [email protected], [email protected], „Thomas, Anna-Catharina (Finanzamt Bremen Nord)“ , [email protected], office , [email protected]

    Bereich mit Anhängen

    Theodor Mangold
    Anhänge
    08.09.2018, 14:36

    an info; info; bundesvorstand; office; office; office; office; office; prozessabteilung; Ulrike; poststelle; poststelle; GV

    Theodor Mangold
    Kastanienstraße 73/74 (vormals: Dransfelder Str. 42)
    28215 Bremen
    HB, den 08.09.2018

    An den
    Vorstand und die Geschäftsführung
    der swb Vertrieb Bremen
    Theodor-Heuss-Allee 20
    28215 Bremen

    An den
    Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V.
    Mercatorstr. 3
    59069 Hamm

    Tel: 02381 52543
    Fax: 02381 53950
    Email: [email protected]

    zur Kenntnisnahme:

    An die Präsidentin des
    Amtsgerichts Bremen
    Frau
    Ann-Marie Wolff
    Ostertorstraße 25/31
    28195 Bremen

    An den
    Justizsenator Bremen
    Herrn Günthner

    An die
    Generalstaatsanwältin Bremen
    Frau Prof. Dr.
    Graalmann-Scheerer

    An Frau Bürgermeisterin Linnert
    siehe Ihre Bestätigung des Abrechnungsbetruges der Stadt Bremen und den von der swb Bremen

    Guten Tag Frau GV Thalmann!

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    wie Sie aus dem weiteren Schreiben der Präsidentin des Amtsgerichts Bremen entnehmen, siehe Scan Bild 63, sollen sich nun die swb Vertrieb Bremen und/oder der Gerichtsvollzieher (Herr Borchert ist in Rente, also muss Frau Thalmann seine Sachen nun wohl aufarbeiten) persönlich darum kümmern, dass mir die doppelt gezahlte Summe für ein und das selbe AZ umgehend, verzinst mit 5 % seit der von mir an OGV Borchert geleisteten Überzahlung, siehe den Vorgang unten, erstattet wird.

    Dass soll nun bitte endlich umgehend geschehen, denn es geht nicht an, dass sich die swb in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher von mir 20.000,00 Euro eingefordert hatten, obwohl bereits Tage zuvor die Forderung per Abbuchung von meinem Postbankkonto erledigt worden war.

    Diese Forderung war vor dem Amtsgericht in der Güteverhandlung vor Richterin Klinker allerdings von der swb Bremen durch deren Aussagen zu ihren jahrzehntelangen von ihnen selbst nicht erkannten Falschabrechnungen zurückgenommen worden. Richterin Klinker erkannte da erst, was die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg hierzu schrieb, dass Richter über höhere Kenntnisse in den Gesetzen verfügen und Richterin Klinker somit ebenfalls gewusst hatte, haben musste!, dass sie immerzu die Bundesverordnungen nicht beachtet hatte und Kunden der swb die Zähler hatte ausbauen lassen, ohne erst einmal zu prüfen, wie hoch deren Überzahlungen an die swb inzwischen sein würden, mit welchen vorab aufgerechnet werden müsste! – Um das dann einfach zu vertuschen, ignorierte Richterin Klinker die schriftlich von RA Casper bestätigten Aussagen der swb vor ihr und verurteilte mich zu erneuten Zahlungen an die swb, die ich bereits per Aufrechnung mit dem Guthaben bei der swb auf meinem Sondervertragskonto übererfüllt hatte.

    Denn die swb musste mir dieses Guthaben (knapp 100.000,00 Euro) seit dem 01.10.2006 an auch noch mit jährlich 5 % verzinsen. So habe ich nun also bei der swb ein sehr hohes Guthaben angesammelt, dessen Auszahlung ebenfalls an mich erfolgen muss.

    In meinem Fall bestätigte mir der damalige Vertriebsvorstand der swb und jetzige Vorstandsvorsitzende nämlich zum 01.10.2006 den Betrag von knapp 100.000,00 Euro an Überzahlungen und richtete mir umgehend, aufgrund meiner Beratung vom 29.09.2006, zum 01.10.2006 ein Sondervertragskonto ein, über welches die swb ab dem 01.10.2006 an dann mit meinen Überzahlungen aufrechnete.

    Als der neue Geschäftsführer im Jahr 2010 bei der swb anfing ordnete er an, dass alle Forderungen über die Gerichte eingeklagt werden sollten. So kam auch mein Vorgang mit vor das Amtsgericht und die swb nahmen dann alle ihre Anschuldigungen gegen mich in der Güteverhandlung vor Richterin Klinker wieder zurück und sprachen mir mein Beratungshonorar zu.

    Weshalb also, hatten die hierin Involvierten über Jahre hinweg zu diesem Diebstahl an meiner Person geschwiegen und den Sachverhalt nicht aufgeklärt?

    PS

    Sehr geehrte Frau Präsidentin Wolff!

    Danke dafür, dass Sie sich anständig verhalten! Hatte Frau Richterin Klinker der Anweisung Ihres Vorgängers, Herrn Schlüter, inzwischen Folge geleistet und die Eingeständnisse vor ihr während der Güteverhandlung seitens der swb über die Jahrzehnte hinweg betriebenen Falschabrechnungen an allen Kunden der Stadtwerke Bremen und späteren swb an die Staatsanwaltschaft überstellt?

    Ich warte nämlich immer noch auf das mir von der swb Bremen zugesprochene Beratungshonorar. Die swb hatten aufgrund meiner Beratung vom 29.09.2006 sich umgehend bei Minister Glos neue Verordnungen besorgt, wie sie vor Richterin Klinker aussagten, da sie nur durch meine Beratung erkannt hatten, dass sie seit Jahrzehnten ihren Kunden Gebühren für die Messeinrichtungen berechnen würden, welche sie laut den Bundesverodnungen selbst zu tragen hatten.

    Diese Falschabrechnungen bestätigte dann auch der Bundesinnenminister und die Bundeskanzlerin, sowie Frau Bürgermeisterin Linnert.

    Ich möchte nun also bitte auch endlich das mir von der swb Bremen vor dem Amtsgericht Bremen zugesagte Beratungshonorar erhalten. Die swb haben inzwischen nun bereits ganz legal Millionen an meiner Beratung verdient, wovon mir ein Anteil für meine Beratung vom 29.09.2006 zusteht. Wären die swb meiner Beratung damals nicht sofort gefolgt, dann würden sie noch heute in gesetzeswidriger Weise handeln und sich weiterhin strafbar machen. Das sollte der swb Bremen nun also auch endlich mein Honorar wert sein.

    Das abgeschlossene Verfahren kann aber auch wieder aufgenommen werden, denn durch Ihre jetzige zweite Bestätigung zu dem Falschverhalten der swb und durch Frau Richterin Klinker, ist der Grund dafür gegeben. Gerne würde ich allerdings mit der swb Bremen einen außergerichtlichen Vergleich schließen. Das hatte ich ja auch bereits zum 01.10.2006 getan. Allerdings war die swb dann nicht so clever gewesen, ihre Gesetzesverstöße für sich zu behalten.

    Herr Dr. Köhne kann mich gerne schriftlich kontaktieren, damit wir zu einer Einigung kommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Theodor Mangold

    HB, den 08.09.2018

    1. Immergrün sind die größten verbrecher!versteckte Kosten und Unfähiges Personal.zum Glück bin ich raus aus diesen Vertrag.aber leider werden noch 1000 Personen darauf reinfallen.wer er liest nehmt es euch zu Herzen und fallt nicht auf die abzocke herein!!!

  11. Hallo Leute,
    ich bin auch bei immergrün und die wollen mich nicht aus dem Vertrag lassen. Ich bin jetzt fast 2 Jahre da, im ersten Jahr habe ich es leider versäumt rechtzeitig zu kündigen da 12 Wochen Frist schon sehr hoch sind. Für das zweite Jahr habe ich eine neue Vertragsbestätigung bekommen in der sogar das Datum des nächstmöglichen Kündigungstermin drin steht! Ich habe also Fristgerecht gekündigt, kann das vorweisen und kann auch deren eigenen Vertrag vorweisen wo sie mir selber den Kündigungstermin genannt haben. Trotzdem sagen diese, dass ich ein drittes Jahr bei denen bin weil das Datum von vor fast 2 Jahren zählt. Ich sollte also im Dezember gekündigt haben um dann am 01.05.2019 aus dem Vertrag raus zu sein.

    1. Hallo Alfred,
      versuche es mal auf de.reclabox.com. Wenn es nicht hilft und du tatsächlich die Kündigung nachweisen kannst, dann wäre der nächste Schritt die Schlichtungsstelle. Viel Erfolg dabei!

  12. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,ich bitte Sie um ihre Hilfe .Mein Stromabrechnung (Stadtwerke Oerlinghausen) für 2018 323,33Euro zu hoch Nachzahlung. Abrechnung ist so…kompliziert ich komme nicht klar. Danke voraus

    1. gerne unterstütze ich. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können.Senden Sie mir bitte eine Mail an mrmoeschler(at)gmail.com.
      Vielen Dank!

  13. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    zuerst möchte ich Ihnen Danken für die Unterstützung der u.a. BEV-geschädigten
    Kunden. Ich bin leider am 15.12.2018 auch angeschrieben worden.
    Kurz zum Sachverhalt:
    Bin Kunde seit 01.04.2018 sowohl bei der Stromlieferung, als auch bei der Gaslieferung.
    Grundpreis Strom bisher 14,86/Monat, jetzt möchte man ab 01.02.2019
    33,97/Monat!!!
    Arbeitspreis bisher 22,14ct/kWh, jetzt 0,2581
    d.h. monatlicher Abschlag von bisher 63,- auf jetzt 100,-€

    Grundpreis Gas bisher 10,75/Monat, jetzt ab 01.02.2019 auf 27,43/Monat!!!
    Arbeitspreis bisher 0,0459€/kWh, jetzt 0,0552€/kWh
    d.h. monatlicher Abschlag von bisher 81,- auf jetzt 102,-€

    Nun bin ich mir nicht sicher, sollte ich diese Erhöhungen ebenfalls anfechten,
    (beide Verträge sind mit eingeschränkter Preisgarantie)
    oder so akzeptieren und dann rechtzeitig beide Verträge kündigen zum
    31.03.2019
    Mir stehen jeweils noch Neukundenboni nach der Jahresabrechnung zu.
    Ich würde mich über Ihre Antwort freuen
    Mit freundlichen Grüßen
    HM

  14. Sehr geehrte Herr Möschler,
    ich habe Ihnen meinen Fall an die oben angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang und ob Sie gewillt sind, mir Rat zu erteilen. Sollte es sinnvoller sein, den Fall hier im Kommentarbereich zu veröffentlichen, bitte ich ebenfalls um einen entsprechenden Hinweis.
    Vielen Dank, Ulf Ottweiler

  15. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Internetseite mit den zahlreichen Hinweisen, wie man sich gegen unseriöse Energieanbieter wehren kann. Ich selbst hatte einen Vertrag über die Lieferung von Gas mit Strogon GmbH. Nachdem ich die Schlussrechnung erhalten hatte, stellte ich fest, dass der zugesagte Neukundenbonus nicht enthalten war; ein Hinweis darauf oder gar eine Begründung wurde natürlich nicht gegeben. Ich habe dies reklamiert und wurde darauf hingewiesen, dass ich eine Photovoltaikanlage mit Eigennutzung betreiben würde (woher wissen die das?) und daher keinen Anspruch auf den Bonus habe. Nachdem ich die AGB von Strogon genauer studiert hatte, fiel mir auf, dass verschiedenen Ausschlusskriterien genannt wurden, die zur Verweigerung des Bonus führen würden, eine Photovoltaikanlage war jedoch nicht darunter zu finden. Vielmehr hieß es, dass sich Strogon beim Betrieb eine PV-Anlage eine Belieferung VORBEHALTEN würde. Die Belieferung ist jedoch erfolgt. Abgesehen davon, dass ich mich frage, was der Bezug von Gas mit bem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu tun hat (demnächst wird der Bonus verweigert, wenn der Kunde einen Kanarienvogel besitzt), so bin ich der Meinung, dass die AGB von Strogon eine Verweigerung des Bonus nicht hergeben. Im Telefonat mit einem sehr unfreundlichen „Kundenbetreuer“ von Strogon habe ich auf diesen Sachverhalt hingewiesen, der aber darauf nicht eingegangen ist, statt dessen plötzlich von gewerblicher Nutzung sprach. Bereits zweimal wurde mir „aus Kulanz“ ein Gutschein von 60 EUR angeboten, was ich beide Male abgelehnt habe. Die Sache ist derzeit weiterhin offen; ich habe von Ihrer Internetseite wertvolle Tipps erhalten, wie ich mich wehren kann, was ich auch tue.

    Es ist darüber hinaus sehr bedauerlich, dass in Vergleichportalen Strogon weiterhin als Anbieter gelistet wird. Eine derart unseriöse Firma, die lediglich darauf aus ist, sich in Vergleichsportalen gut darstellen zu können, anschließend aber hinter dem Rücken des Kunden recherchiert, ob nicht doch ein Grund aufzufinden ist, aus dem man den Bonus verweigern kann, hat dort nichts zu suchen. Die Taktik von Strogon und anderen Anbietern ist leider die, darauf zu setzen, dass es viele Leute gibt, die sich einschüchtern lassen und nicht widersprechen. Mit diesem Trick wird dann Geld gemacht. Das ist schlichtweg Betrug.

    Freundliche Grüße
    Jutta Gonska

  16. Ich finde das die Vertragsbedingungen über ein Vergleichsportal irreführend sind.
    2013 habe ich nach einem Stromanbieter mit 6 wöchiger Kündigungsfrist gesucht und bin dann davon ausgegangen, das man zu jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen kündigen kann. Auch in der Vertragsbestätigung wurde nur eine 6 wöchige Kündigungsfrist angegeben und nicht wann diese zu erfolgen hat. Deshalb bin ich jetzt ziemlich angepisst, weil ich wechseln wollte und es nicht möglich ist da ich 6 Wochen vor Vertragsende nicht gekündigt hätte. Auf der Internetseite des Anbieters (meine Daten) steht dann 6 Wochen vor Vertragsende. Ich fühle mich da schon ziemlich ausgetrickst, da ich mich auf die schriftlichen Vertragsbedingungen verlassen habe, wo mit keinem Wort erwähnt wird, das dies 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden muss.

  17. Hallo Herr Moeschler,
    Sie schreiben: „Wenn Sie mich in meinem Engagement unterstützen möchten, dann schließen Sie über diese Seite schnell und einfach Ihren nächsten Strom- und Gas-Vertrag ab.“ Auf Ihrer Seite finde ich aber keine Möglichkeit, einen neuen Gasanbieter auszuwählen. War das nur ein „Verschreiber“ und über Ihre Seite geht das nicht?
    Freundliche Grüße
    Leo Speidel

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar, Herr Speidel!
      Ich bin leider noch nicht so ganz souverän bei der Gestaltung meiner Internetseite. Ich musste bei 0 anfangen und mir vieles Aneignen. Leider passieren mir dabei Fehler. Diesen habe ich nun mit Ihrer Hilfe behoben.
      Mein Wunsch ist es, sowohl Strom- als auch Gaskunden zu helfen. Einerseits geht es mir darum, Verbrauchern bei ihren aktuellen Beschwerden zu unterstützen. Andererseits ist es mir auch sehr wichtig, den Verbrauchern dauerhaft diesen Ärger zu ersparen, indem sie zu einen verbraucherfreundlichen Anbieter wechseln. Eine „Anleitung“ habe ich hier erstellt: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/verbraucherfreundliche-stromanbieter/
      Diese Anleitung ist sowohl für Strom- als auch für Gaskunden geeignet.
      Wenn Sie weitere Anmerkungen zu meiner Seite haben, dann freue ich sehr darüber!
      Viele Grüße, Moeschler

  18. Eprimo ist ein SAFTLADEN! Warum? Gern hier die Gründe:

    1. kann man die übermittelten Dokumente als PDF-Dateien NICHT öffnen.
    2. Beim Anrufen bekommt man supertollen Ansagetext das man ausserhalb der Öffnungszeiten anruft. Jedoch nicht die Ansage von wann bis wann und welche Tage der Kundendienst telefonisch erreichbar ist
    3. wenn man sich nach einem stressigen Tag abends um 17:00 Uhr noch an das Telefon setzt und telefoniert wird man durchgestellt, und nochmals durchgetellt, wartet ewig und dann ist plötzlich der Piepton der Gesprächsbeendigung da
    4. Mails bzw. Rückrufe werden nur mit blablabla Automatikmail beantwortet.
    5. Im Kundenportal kann man die PDF-Dateien nicht nur NICHT öffnen, man kann auch KEINE EMAILS AN EPRIMO versenden.

    ALLES in Allem NULL EMPFEHLUNG!!!!

  19. sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    mit Interesse habe ich Ihre Stromanbietererfahrungsseite gelesen. Mein Problem stellt sich wie folgt dar.
    Am 7.11.2017 habe ich einen Belieferungsantrag mit 1.2.3. Energie getroffen mit der Lieferung von Strom am 1.3.2018. Ich war bestens glauben das das alles funktioniert. Ich habe im Dezember/Januar/Februar 2018 immer nur Nachrichten erhalten die Bearbeitung läuft.
    Dann wurde ich stutzig,da ich weder Telefonisch noch schriftlich detailliert Auskunft bekommen habe.
    Nun 1.3.2018 wurde mir kein Strom geliefert und es sprang der Grundversorger ein. Ich habe dann auch per Einschreiben mitgeteilt das ich kein Interesse mehr habe und auch kein Stromversorgungsvertrag erhalten habe. Am 10.03. wurde mit jetzt ein Stromvertrag übermittelt und der Strom ab 22.3. fließen. Ich habe nun die Bundesnetzagentur, die Schlichtungsstelle angeschrieben weil ich mit 1.2.3. keinen Beziehung mehr will . Nachdem ich heute mal nach 20 Minuten einen Mitarbeiter von 1.2.3. erreicht habe wurde ich kurzer Hand abgewürgt.

    Haben Sie noch einen Tipp für mich?

    Lutz Knippel

    1. Sehr geehrter Herr Knippel,

      Sie könnten versuchen eine Beschwerde über reclabox zu schreiben, um so Druck auszuüben. Ansonsten muss ich gestehen, dass ich die Lösung eines derartigen Falls noch nicht begleitet habe.
      Im Tätigkeitsbericht 2016 schreibt die Schlichtungsstelle, dass Sie des Öfteren den Verbrauchern ein Schadensersatz zugesprochen hat, wenn es Probleme mit dem Wechsel gab. Sie könnten aus meiner Sicht höchstens dieses geltend machen. Es dürfte sich allerdings nur um wenige € handeln. Ob der Aufwand sich lohnt, sei dahingestellt.

      ich hoffe andere Verbraucher haben Erfahrungen gemacht, die meiner Einschätzung widersprechen, sodass Sie dennoch frühzeitig aus dem Vertrag raus kommen. In jedem Fall sollten Sie sich überlegen, ob es den Aufwand wert ist. Sofern Sie Probleme mit 123 Energie bekommen, können Sie sich gerne an mich wenden und ich unterstütze Sie.

      Viele Grüße
      Moeschler

  20. Wie sieht es mit den Boni aus, wenn man den Stromvertrag als Vermieter für seinen Mieter abschließt?

    Leider war mir das Vorgehen über reclabox nicht bekannt, bzw. ich wusste nicht, dass ein Antrag bei der Schlichtungsstelle nicht schlichtet, sondern eher eskaliert.

    Wie findet man einen passenden Anwalt? Wenn man per Google nach Stichworten ‚365AG, Bonus‘ sucht, wird ein Anwalt auf anwalt.de angezeigt, der ein paar Artikel dazu verfasst hat. Ist das schon der richtige Mann (Jochen Birk)?

    so ganz allgemein:
    Die 365 AG möchte für einen zweiten Vertrag keinen Bonus bezahlen. Beide Verträge wurden am selben Tag online abgeschlossen. Beide Verträge starteten ca. 2 Monate später, aber nicht genau zeitgleich.

    In den AGB steht: „Als Neukunde gilt der Kunde, der innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten vor Erteilung des Auftrages durch den Energieversorger nicht mit der gleichen Art von Energie beliefert worden ist.“

    Darauf beruft sich die 365 AG, um für den zweiten Vertrag keinen Bonus zu zahlen.

    Nun ist es ja genau genommen so, dass bei taggleicher Bestellung diese Klausel nicht zutrifft.

    1. Zu Bonus-Verweigerung: Wenn Sie in beiden Fällen der Vertragspartner von 365AG sind, so schließt aus meiner Sicht diese Einschränkung einen zweiten Bonus aus. Schauen Sie sich aber bitte Ihre gültigen AGBs an.
      Zum Thema Rechtsanwalt: Suchen Sie sich daher einen engagierten und mit 365 AG erfahrenen Rechtsanwalt aus. Empfehlungen für einzelne Rechtsanwälte kann ich Ihnen mangels Erfahrungen (noch) nicht geben. Insofern machen Sie nicht den gleichen Fehler wie ich, die ich hier beschrieben habe:
      Fehler Nr. 6: Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechtsanwalt genügend Zeit ihrem Fall widmet, ansonsten besteht die Gefahr, dass der Stromanbieter Ihren Rechtsanwalt austrickst. Halten Sie zudem schriftlich fest, welche genauen Leistungen das Honorar umfasst.
      Ich hatte damals einen Rechtsanwalt ausgewählt, der sich nicht auf Energierecht spezialisiert hat und auch nicht Erfahrung mit dem Unternehmen hatte. Letztendlich war es ein großer Fehler, dass ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragt habe. Ich hätte es selber viel besser gemacht und anstatt einer Schlichtung mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.
      Mein Tipp: Fragen Sie den Rechtsanwalt nach der Anzahl und den Inhalten der Gerichtsverfahren, die er gegen 365 AG bisher geführt hat.
      Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns Verbrauchern auf dem Laufenden halten würden!
      Viel Erfolg!

  21. Zunächst einmal würde ich nicht von „Fehlern“ sprechen. Hinterher sollte jeder schlauer sein. Aber doch: Wer die Hitze nicht erträgt, darf nicht in die Küche gehen. Als informierter Bürger kann man wissen, daß auf dem Strom- und Gasmarkt ein Hauen und Stechen ist. Discounter gehen an die unterste Preisgrenze (oder vielleicht noch drunter), um Kunden anzulocken. Wer sich hier Rosinen heraussucht (ich tue das wohlgemerkt auch), muß wissen, daß er sich mit hartgesottenen Geschäftspartnern einläßt.

    „Gute Kundenbewertungen auf Vergleichsportalen schützen nicht vor unseriösen Anbietern.“

    Stimmt.

    Kundenbewertungen im Internet sind allgemein wertlos. Ebay hat mit diesen „Bewertungen“ angefangen, wo verlangt wurde, daß eine normal verlaufene Transaktion (für die „neutral“ die angemessene Bewertung gewesen wäre) als positiv gewertet wurde. Andere haben das Bewertungssystem auf fünf Stufen aufgeblasen, von denen wiederum die mittlere, nämlich drei Sterne eine angemessene und durchaus honorige Bewertung dafür gewesen wäre, daß ein Händler auf Vorauskasse hin tatsächlich in angemessener Zeit einwandfreie Ware liefert. So funktionieren all diese Systeme aber nicht. Für eine normale Transaktion wird ein „perfect five star rating“ erwartet (und die Kunden auch in diese Richtung genötigt). Sterne sind daher für den Kunden wertlos (und auch die Statistiken, die daraus folgen). Texte hingegen geben wichtige Hinweise: Wer ein neues Handy gekauft hat und nach 48 Stunden immer noch so begeistert von dem Gerät ist, daß er um eine überschwengliche 5-Stern-Bewertung nicht herumkommt, den braucht man eigentlich nicht ernst zu nehmen.

    Bei einem Strom- und Gasanbieter halte ich den frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem man eine seriöse Bewertung abgeben kann, die vollständige Abwicklung des ersten Belieferungsjahres. Dann weiß man, wie der Wechsel hin zum Anbieter funktioniert hat, wann und wie der „Sofortbonus“ funktioniert hat (bescheuertes Marketinginstrument, nebenbei), wann und wie die Rechnungslegung mit folgender Nachforderung/Erstattung geklappt hat, wann, ob und wie der Neukundenbonus geflossen ist. Die Lieferung selbst ist beim Strom uninteressant, wir sprechen ja ausschließlich von bürokratischer Verrechnung. Strom und Gas selbst kommen ja ganz normal aus der Leitung des lokalen Netzbetreibers.

    Mißglückter Stromanbieterwechsel

    Im ersten Jahr erhält man auch bei korrekter Berechnung der Abschlagshöhe eine hohe Rückerstattung, weil der „Neukundenbonus“ nicht in die Abschlagshöhe einfließt. Ich halte das nicht für zu beanstanden.

    Der Kündigungstermin richtet sich normalerweise nicht nach dem Tag des Vertragsschlusses, sondern nach dem Lieferjahr. So steht es in den meisten AGB auch drin. Wenn ein Anbieter sich am Tag des Vertragsschlusses orientiert, würde ich das für unerwartet halten. Ob man dagegen dann allerdings angeht, hängt vom Betrag ab, um den es geht. Läßt einen ein Anbieter nicht aus dem Vertrag, muß man halt ein Jahr länger bei ihm bleiben. Man kann dann in diesem Jahr nicht von einem anderen Anbieter Neukundenbonus und Sofortbonus abgreifen. Mehr allerdings passiert nicht. Den Preis kann der alte Anbieter beispielsweise nicht erhöhen, weil das ein Sonderkündigungsrecht auslösen würde – und das würde ich dann nicht vorübergehen lassen.

    Dennoch ist es natürlich ein guter Rat, zur Sicherheit lieber reichlich früh zu kündigen.

    Die Höhe der Abschlagszahlungen ist ein ständiger Streitpunkt. Discounter gehen gern höher, als sie müssen (logisch, das verbessert ihre Liquidationssituation). So richtig hoch können sie nicht. Wenn nichts hilft, nimmt man halt als Kunde sein Widerspruchsrecht wahr. Ärgerlich ist natürlich, daß manche Discounter bei deutlichem Minderverbrauch auch nach Ende des Belieferungsjahres die Abschläge nicht senken (Das ist mir einmal passiert, siehe meine Darstellung anderswo auf dieser Seite, Anbieter Priogas).

    Die zu hohe Jahresabrechnung

    Ich schließe nur Tarife mit Preisgarantie ab, mit denen ist man im ersten Jahr vor Preiserhöhungen praktisch sicher. Wenn die erste Jahresrechnung falsch ist, widerspricht man ihr und fordert den Anbieter zur Korrektur auf. Man tut gut daran, wenn man von Anfang an konsequent agiert. Das beginnt damit, daß man pünktlich eine Rechnungsmahnung schickt, wenn die Jahresrechnung nach sechs Wochen noch nicht da ist. Fristsetzung nicht vergessen! In eine Korrespondenz einzutreten ist meistens verkehrt. Eine korrekte Rechnung ist keine Diskussionssache.

    Mir hat ein Anbieter (almado) auch einmal eine Preiserhöhung unterschieben wollen, allerdings fürs Folgejahr. Man hat diese Preiserhöhung (zusätzliche Grundgebühr bei einem Pakettarif) in einem Informationsschreiben im Kleingedruckten versteckt. Die zusätzliche Grundgebühr hätte 10 Monate später wirksam werden sollen. Zum Zeitpunkt des angeblichen Wirksamwerdens dieser zusätzlichen Gebühr hat der Anbieter sich aber nicht gerührt, namentlich die Abschläge nicht erhöht. Deswegen habe ich auch dann noch nichts gemerkt. Zum Jahresende habe ich pünktlich meine Zahlungen reduziert, so daß mit dem letzten (gekürzten) Abschlag der Paketpreis auf den Cent genau bezahlt war. Die Rechnung, auf der dann 200 Euro mehr standen, hat mich dann zwar etwas überrascht, aber weitere Auswirkungen hatte das nicht. Ich habe der Rechnung umgehend widersprochen (und auch Mahnungen und Inkasso hinterher), der Anbieter hat aber aus guten Grund nichts weiter unternommen, einer Prozeß deswegen hätte er sicher verloren.

    Man braucht eine E-Mail nicht explizit zu bestätigen; wenn man irgendwie darauf reagiert, hat man damit bereits bestätigt, daß man sie bekommen hat. In meinem Fall hat der Anbieter mit dieser „Information“ das SEPA-Mandat verbunden. Wer das zurückschickt, hat die E-Mail bekommen.

    Die Argumentation muß ganz anders verlaufen: Eine Preiserhöhung muß klar kommuniziert werden. Der Kunde muß ein Schriftstück bekommen, dessen Betreff oder Überschrift „Preiserhöhung“ lautet (oder allenfalls „Preisanpassung“ oder „Neue Preise“). Wenn die Überschrift aber lautet: „Veränderungen im europäischen Strommarkt“ und sechs Seiten tiefer werden Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht im Kleingedruckten erwähnt, dann ist eine solche Preiserhöhung nicht wirksam angekündigt und somit nichtig.

    Stromversorger reicht Klage ein

    Eine Klage kostet Geld, das verloren ist, wenn man die Klage verliert.

    Tricks gehören zum Geschäftsmodell unseriöser Anbieter. Wenn man mal die Unseriosität per se zur Seite läßt, handeln diese Firmen völlig rational: Sie wägen Aufwand gegen Ertrag ab. Man kann sicher sein, daß intern Statistiken geführt werden über die Wirksamkeit der einzelnen Mahnstufen (Aufwand gegen Ertrag).

    Mahnungen per E-Mail (auch in drastischem Ton) kosten nichts, die spuckt der Firmencomputer einfach so aus. Mahnungen auf Papier beeindrucken mehr Kunden, sie kosten die Firma etwa 1 Euro, werden aber mit 5 Euro in Rechnung gestellt. Noch lohnender ist ein Inkasso. Inkassofirmen (die meist mit unseriösen Anbietern fest verbandelt sind) schicken letztlich auch nur Mahnungen, die sie aber gleich mit 35 Euro berechnen. Wenn nur einer von 30 so gemahnten Kunden bezahlt, ist die Inkassofirma schon auf ihre Kosten gekommen. Zahlen mehr, wird Geld verdient. Schwieriger wird das mit der nächsten Eskalationsstufe, dem Mahnbescheid. Der kostet um die 30 Euro echte Spesen, die weg sind, wenn der Kunde schließlich nicht zahlt (aus welchem Grund auch immer). Ganz übel wird die Kostensituation bei einer Klage. Gerade bei kleinen Streitwerten (und um die geht es meist), decken die Gebühren nicht den Aufwand. Eine Klage muß ein Mensch formulieren und vertreten, das kann der Computer nicht – und menschliche Arbeit ist teuer. Das machen auch solche Firmen nur im Ausnahmefall.

    Sie beschreiben Ihren Fall leider nicht präzise genug, als daß man nachvollziehen könnte, warum sich der Anbieter auf das Abenteuer einer Klage eingelassen hat. Zwischen den Zeilen schimmert eine gewisse Unsicherheit und Inkonsequenz hindurch. Möglicherweise hat sich der Anbieter deswegen für eine Klage entschieden.

    Irgendwo unten schreiben Sie, sie hätten gewonnen. Auch das kann ich nicht nachvollziehen. Ein Vergleich vor Gericht bei niedrigen Streitwerten (bis 500 Euro) bedeutet in der Regel, daß beide Kontrahenten wirtschaftlich letztlich verloren haben. Möglicherweise hat die Tatsache, daß die ungerechtfertigte Preiserhöhung doch zum Teil hereingekommen, dem Anbieter gerade den Aufwand gedeckt. Nullsummenspiel für den Anbieter, Verlust für Sie.

    Soweit ich es nachvollziehen kann, haben Sie ziemlich unglücklich agiert:

    Die Rechnung ist nicht zeitgerecht gekommen, also haben Sie eine Rechnungsmahnung geschrieben. Das war richtig.

    Daraufhin ist eine Rechnung gekommen, die war zu hoch. Sie haben ihr zeitnah widersprochen und zur Korrektur aufgefordert. Das war richtig.

    Sie „deuteten an“, notfalls die Schlichtungsstelle und das Vergleichsportal einzuschalten, das war allenfalls halb richtig. Das Vergleichsportal können Sie immer „einschalten“, sagen wir mal besser: informieren. Machen werden die vermutlich nichts, denn man beißt nicht die Hand, die einen füttert. „Andeuten“ ist falsch, Klartext ist gefordert:

    „Ich fordere Sie auf, die Rechnung 1234 vom xx.xx.2015 zu korrigieren und die Rückzahlung bis zum xx.xx.2015 zu erstatten. Bei fruchtlosem Verstreichen dieses Termins werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden.“

    Telefonate bringen in diesem Stadium überhaupt nichts (wie generell wenig). Wenn sie unvermeidlich sind (etwa deswegen, weil der Anbieter keine Faxnummer kommuniziert, somit nicht kostengünstig beweisbar ein Schriftstück zu übermitteln ist), empfiehlt es sich, Telefonate nur mit Zeugen zu führen, was man unbedingt kommunizieren muß: „Ich weise Sie, lieber Hotliner, darauf hin, daß hier ein Zeuge zu Beweiszwecken mithört.“ Das schafft wenigstens einigermaßen Waffengleichheit, die Anbieter zeichnen die Hotlinegespräche schließlich auf. Selber aufzeichnen darf man juristisch nicht, aber einen Zeugen mithören lassen (wenn man das sauber ansagt).

    Mir ist schriftliche Kommunikation erheblich lieber, sie hilft einem vor Gericht auch weiter.

    Die Drohung des anbieters mit einer Klage hat freilich auch den Zweck, Kunden einzuschüchtern. Wenn die Sachlage klar ist, braucht einen das nicht zu beunruhigen – allerdings sollte man das Geld für die Klage in der Hinterhand haben, den eigenen Rechtsanwalt muß man vorfinanzieren.

    Rechtsanwälte gibt es viele, und aus diesen vielen haben Sie den falschen ausgewählt. Punkt. Punkt gegen Sie, Punkt für den unseriösen Anbieter.

    Sie schreiben es zutreffend: Sie hätten prinzipiell Recht gehabt, es am Ende aber nicht bekommen. Deswegen wundert mich, daß Sie anderswo schreiben, Sie hätten gegen den Anbieter gewonnen.

    Bei diesem „Vergleichsvorschlag“ haben Sie meiner Rechnung nach die Hälfte der ungerechtfertigten Preiserhöhung bezahlt, dazu die Hälfte der Gerichtskosten und Ihren Rechtsanwalt, Ihre Spesen nicht gerechnet. Zusammen werden das an die 500 Euro gewesen sein.

    Mit allem Verlaub: In meinen Augen haben Sie verloren.

    Schade übrigens, daß Sie den Anbieter nicht genannt haben. Auf der anderen Seite gibt es nur eine kleine Zahl Verdächtiger.

    Sie raten, in Zukunft nur „seriöse“ Anbieter zu berücksichtigen.

    Das kann man tun. Gehen Sie (wie ehedem) zu Ihren lokalen Stadtwerken. Diese sollten seriös sein, und wenn sie Gewinn machen, wandert der Überschuß in die lokale Stadtkasse, kommt also Ihrer Stadt zugute, quasi als zusätzliche kommunale Steuer.

    Discounter sind billiger (bei mir macht das im Jahr um die 500 Euro aus für Strom und Gas), dafür schlägt man sich aber ggf. mit Hallodri-Firmen herum.

    Den dadurch verursachten Nervenkitzel mag jeder für sich bewerten. Manche Leute gehen des Nervenkitzels wegen in die Spielbank, ich wechsele Strom- und Gasanbieter. Wenn ich gewinne, spare ich pro Jahr gegenüber den lokalen Stadtwerken um die 500 Euro (das ist ein nennenswerter, aber kein großer Betrag), wenn ich unentschieden spiele (um im Bild zu bleiben), spare ich um die 200 Euro im Jahr, wenn ich verliere (das ist mir noch nicht vorgekommen), dann zahle ich das gleiche wie bei den lokalen Stadtwerken.

    Aber man muß halt das Schreiben mögen (ich mag es, die Länge dieses Textes beweist es). Für mich ist Strom- und Gasanbieterroulette ein Spiel ein Real-Life-Adventure, in dem einem bei Licht besehen nicht viel passieren kann. Selbst wenn man verliert, kostet es einen kein (oder allenfalls wenig) Geld.

    1. Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar, der viele interessante Informationen enthält. Ich teile Ihre Ansicht, dass Stromanbieter rational vorgehen und Aufwand und Ertrag abwägen. Äußerst gelungen fand ich daher den Abschnitt, in dem Sie die finanziellen Vorteile des Stromanbieters beschreiben, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten.

      Sie schlussfolgerten, dass ich vermutlich 500€ verloren habe und eben nicht gewonnen habe. Darauf gehe ich gerne genauer ein. Der Rechtsstreit hat mir ca. 310€ gekostet (200€ für den Rechtsanwalt, ich meine ca. 30€ Gerichtskosten und 80€ in Form einer hälftigen Bezahlung des Preiserhöhung). Das Abenteuer mit dem Stromanbieter hat mir also 310€, weil ich einige Fehler begangen habe. Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Der Stromanbieter wollte aber auch, dass ich noch im nächsten Vertragsjahr ebenfalls die Preiserhöhung bezahlen soll. Dies war nicht Gegenstand des Schlichtungsangebots. Hiergegen habe ich mich erfolgreich wehren können (mit den auf dieser Seite widergegebenen Hinweisen) und der Stromanbieter hat nachgegeben. Dies verbuche ich als Gewinn. Auch wenn es finanziell nicht so viel ist, so war dies für mich eine wichtige Genugtuung. Mir war es auch wichtig anderen Verbrauchern zu zeigen, dass man sich mit meinen Empfehlungen erfolgreich wehren kann.

    2. Gerade steht almado/immergrün/365 AG mal wieder in den Medien, aus diesem Grund bin ich auf diese Seite hier zurückgekommen.

      Das Unternehmen nennt sich aktuell wohl „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft“, das klingt schonmal sehr seriös. Offensichtlich ist aber (wie früher) weiterhin kein seriöser Inhalt darin.
      Es gibt ein Update zu meiner Geschichte, von der ich hier nun berichte.

      Ich hatte im Jahr 2013 einen Stromliefervertrag bei „Immergrün“ abgeschlossen. Das war ein Paketvertrag, das paßte damals gut. Ich kannte meinen Stromverbrauch und wußte, daß er sehr wenig schwankt. Dazu brachte der Tarif nochmal eine deutliche Ersparnis. Mittlerweile sind solche Tarife vom Markt.

      Nach etwa 3 Monaten Lieferung bekam ich die bekannte Werbemail, die auf den ersten Blick so aussah, als ob das Unternehmen lediglich ein SEPA-Mandat bestätigt haben wollte (was normal und angemessn gewesen wäre). Im Kleingedruckten war aber eine saftige Preiserhöhung versteckt, die erstaunlicherweise erst 10 Monate später in Kraft treten sollte, erst einige Monate nach Beginn des zweiten Belieferungsjahres, also unterjährig.

      Eine versteckte Preiserhöhung ist unzulässig

      Laut EnWG §41 (3) müssen Ankündigungen von Preiserhöhungen transparent und verständlich sein. Die von Immergrün gewählte Methode erfüllt diese Voraussetzung nicht, daher ist die Preiserhöhung unwirksam: Der Text ist unverständlich, und das Schriftstück wurde ohne Ankündigung in einer Anlage versteckt. Es gibt dazu mittlerweile ausreichend Urteile.

      Am Ende des ersten Belieferungsjahrs hatte ich ein hohes implizites Guthaben in der Höhe von mehr als 3 Monatsabschlägen, allerdings kamen weder Rechnung, noch Erstattung. Laufende Abschläge buchte die Firma aber trotzdem regelmäßig ab. Nach 6 Wochen hakte ich bei der Hotline nach, und tatsächlich trudelte schon 2 Tage danach die Rechnung in der von mir erwarteten Höhe ein. Die Erstattung sollte per Scheck erfolgen, dessen Zusendung „bis zu“ 3 Wochen dauern könnte.

      Das Verfahren „Rückerstattung per Verrechnungsscheck“ ist strukturell unseriös. Es wird vorzugsweise von Firmen angewandt, die gern Geld einnehmen, es aber ungern auszahlen. Immergrün hat die Monatsabschläge von meinem Konto eingezogen, es wäre naheliegend und auch zumutbar gewesen, das Guthaben zeitnah per Überweisung zu erstatten. Wenn eine Firma, die mein Konto kennt, heutzutage immer noch mit Schecks herummurkelt, ist meines Erachtens Vorsicht geboten.

      Vorsichtshalber widersprach ich der Einzugsermächtigung und kündigte an, die laufenden Abschläge mit meinem Guthaben zu verrechnen, wenn der Scheck nicht kommt.

      Der Scheck kam nicht, also bezahlte ich den nächsten Abschlag nicht. Nicht unerwartet lag schon 2 Tage später eine Mahnung im Postkasten.

      Noch bevor der Scheck nach 3 Monaten schließlich eintrudelte, hatte Immergrün ein Inkassobüro eingeschaltet. Das ist eine reine Drohkulisse, die uninformierte Kunden einschüchtern soll. Solange ein Guthaben bei einer Firma besteht und sie selbst ihre buchhalterischen Pflichten nicht korrekt erledigt hat, hätte sie vor Gericht keine Chance – aber drohen kann man ja mal. Dem Inkassoschreiben lag ein „Kontoauszug des Kundenkontos“ bei, in dem die fällige Erstattung ganz unschuldig am Tag der Rechnungsstellung gebucht war. Im Bedarfsfall hätte die Firma die Zusendung dieses Schecks belegen müssen, was ihr vermutlich schwergefallen wäre.

      Die enge Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro (manchmal sogar unter gleicher Adresse) gehört zum Geschäftsmodell mancher Energiediscounter. Die angebotenen Preise sind bisweilen nicht kostendeckend, diese Firmen nutzen daher jede Möglichkeit, zusätzliches Geld verdienen. Konsequente und teuer bepreiste Inkassomethoden gehören dazu.

      Kurz vor Fälligkeit des dritten Abschlags (mit dem die Erstattung immer noch nicht ausgeglichen gewesen wäre!) trudelte der Scheck dann ein. Wenige Tage später rief die Buchhaltung von Immergrün an, aus internen Gründen müsse ich den Scheck einlösen und den zurückbehaltenen Betrag nachzahlen. Von mir aus hätte ich das Guthaben weiterhin mit laufenden Zahlungen verrechnet und mir die Scheckeinreichung gespart, die mir als Online-Banker einige Mühe machte. Schließlich löste ich aber des lieben Friedens wegen den Scheck ein (wie von Immergrün gewünscht) und zahlte nach dessen Gutschrift die zurückgehaltenen Abschläge nach.

      Der Rest des zweiten Belieferungsjahres verlief (fast) störungsfrei: Ich zahlte brav meine Abschläge per Überweisung (und zwar bewußt immer etwa eine Woche vor Termin), nur die letzte Überweisung kürzte ich so, daß der Paketpreis centgenau bezahlt war. Ich wollte gerade dieser Firma die Rechnung nicht überzahlen. Meinen Pakettarif würde ich nicht ganz ausschöpfen, glaubte also die Höhe der Rechnung zu kennen. Wenige Tage lag schon wieder eine Mahnung im Postkasten, die ich ignorierte.

      Die Rechnung überraschte mich dann, tauchte auf ihr doch erstmals diese zusätzliche „Grundgebühr“ auf, die Immergrün in ihrer Werbe-E-Mail versteckt hatte. In der Sache darf das verblüffen: Im Herbst davor wollte Immergrün noch die Zahlung der unveränderten (!) Monatsabschläge mit der Brechstange durchsetzen. Man hätte erwarten können, daß der Abschlag (in Höhe von 48 Euro) um 20 Euro steigt, wenn eine Firma unterjährig eine Grundgebühr neu einführt. Aber nichts dergleichen. Die Grundgebühr taucht erst in einem Sammelposten auf der Jahresrechnung auf. Gerade ein solcher Anbieter wie Immergrün will dem Kunden fast ein ganzes Jahr einen Kredit von 200 Euro eingeräumt haben? Das ist sehr erstaunlich.

      Ich widersprach dem zusätzlichen Grundpreis und den Inkassokosten. Immergrün antwortete und verwies auf die Werbe-E-Mail. Ich schrieb zurück, daß ich die Forderung weiterhin nicht anerkenne. Wenn Immergrün sie weiterverfolgen wolle, sollten sie sich alle weiteren kleinen Maßnahmen sparen und gleich klagen.

      Dieser Hinweis hat eine rechtliche Relevanz. Ganz allgemein gilt nämlich eine Schadensminderungspflicht. Wenn ein vermeintlicher Schuldner klar signalisiert, daß er ohne Klage nicht zahlen wird, dann geht der Aufwand für ein vorgeschaltetes Inkasso oder einen gerichtlichen Mahnbescheid auch dann zu Lasten des Gläubigers, wenn er letztlich die Sache gewinnt. Denn der Gläubiger hätte in diesem Fall gleich klagen müssen und hätte keine weiteren Spesen generieren dürfen.

      Immergrün mahnte aber weiter und leitete wieder ein Inkasso ein. Das Inkassobüro kündigte bei fruchtlosem Verstreichen einen Mahnbescheid an.
      Ich widersprach wieder zeitnah, wies die Forderung zurück und kündigte an, einem Mahnbescheid zu widersprechen.

      Der Mahnbescheid kam dann im Juli 2016 (also 8 Monate später), ich widersprach der dort geltend gemachten Forderung insgesamt und termingerecht. Der rechtzeitige Widerspruch ist wichtig! Man darf ihn nicht versäumen, wenn man die Sache ausfechten will.

      Immer mal wieder kamen „Vergleichsangebote“ von Immergrün, zuletzt sogar von ihrem Rechtsanwalt. Warum bietet man einen Vergleich an, wenn eine Forderung doch angeblich rechtens ist?

      Im November 2019 kam mir dann eine Klage ins Haus für eine vermeintliche Schuld, die im Juli 2015 entstanden sein soll.

      Auf den ersten Blick ist diese Forderung verjährt. Zivilrechtliche Forderungen (wie diese) verjähren nach drei GANZEN Jahren. Eine Forderung vom Juli 2015 verjährt mit dem Ablauf des 31.12.2018 (Rest des Jahres 2015 und dann drei ganze Jahre 2016, 2017, 2018). Diese Bedingung war bei mir erfüllt.

      AAABER! Und das wußte ich als juristischer Laie vorher nicht: Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt den Lauf der Verjährung um pauschal 6 Monate und zusätzlich um die Zeit, in der der Gläubiger das Verfahren „aktiv betreibt“.

      Ein „aktives Betreiben“ war in diesem Fall nicht erkennbar, also verlängerte sich die Verjährungsfrist um 6 Monate: Ablauf der Verjährung mit dem Ablauf des 30.06.2019.

      Die Klage war also verfristet.

      Vor Gericht wird eine Verjährung allerdings nicht automatisch berücksichtigt, sondern man muß als Beklagter selbst „die Einrede der Verjährung erheben“, also vorbringen, daß die vermeintliche Forderung verjährt ist. Jeder Rechtsanwalt sollte das berücksichtigen. Tritt man aber als Beklagter selbst vor Gericht auf, was vor dem Amtsgericht ja möglich ist, muß man selbst daran denken und selbst die Einrede der Verjährung erheben.

      Die Sache war an sich eindeutig, und dennoch war ich etwas in Sorge. Warum? Das gesetzliche Honorar für einen so geringen Streitwert ist minimal (Größenordnung 65 Euro), entsprechend wenig Interesse hat so mancher Rechtsanwalt an der Sache. Unser Gastgeber hat das ja in seinem Fall erlebt: Er ist an einen unwilligen Rechtsanwalt geraten, der die Sache in meinen Augen versemmelt hat (und dafür dann auch noch mehr Geld genommen hat, als in der Gebührenordnung steht). In seinem Fall wäre es meines Erachtens fair von dem Anwalt gewesen zu sagen, daß er eine so kleine Sache nicht übernimmt.

      Ich hatte Glück, einen Rechtsanwalt zu finden, der seinen Schriftsatz trotz des höchst begrenzten Honorarvolumens mit Sorgfalt erstellt hat. Meines Erachtens hat er viel zu viel Zeit in die Sache gesteckt, zum eigenen Schaden. Sein Stundenlohn muß lausig gewesen sein, was mir leidgetan hat. Ich habe das Meinige dazu getan, ihm die Arbeit leicht zu machen und hatte meine Unterlagen gut vorbereitet.

      Einen solchen Prozeß führt man sinnvollerweise im schriftlichen Verfahren (also ohne mündliche Verhandlung). Das hat in meinem Fall bereits die Klägerin beantragt.

      Unser Gastgeber hat hier also mit einem Präsenzverfahren den zweiten schwarzen Peter gezogen. Als rechtlicher Laie sollte man niemals allein in einen Gerichtssaal gehen, sonst werden einem dort die Ohren langgezogen, selbst wenn er in der Sache eigentlich das Recht auf seiner Seite hat. Ich habe das bei mir und anderen mehrfach erlebt.

      Auf unsere Klagerwiderung hin hat die Klägerin die Klage sinnvollerweise zurückgezogen. Das hat ihren Schaden begrenzt, sie hat sich somit immerhin die Gebühr für das Urteil erspart.

      Wir haben also glasklar gewonnen. Ich habe die ungerechtfertigte Preiserhöhung nicht bezahlt, ich hatte auch so gut wie keine Kosten (paar Ausdrucke, die streng berechnet auch Geld kosten). Verloren habe ich zugegebenermaßen einige Zeit, die kommt nicht wieder.

      Schleierhaft ist mir das Motiv der Gegnerin. Die Sache mit der versteckten Preiserhöhung ist klar: Das ist ein halbseidener Trick, auf den viele Kunden hereingefallen sind, wenn man den Äußerungen im Netz glaubt. Der Trick dürfte sich für Immergrün vielfach ausgezahlt haben. Auch Inkassomaßnahmen dürften sich auszahlen. Sie kosten so gut wie nichts, bringen aber eine ganze Menge, weil sich viele Kunden davon einschüchtern lassen dürften und zahlen, auch wenn der Anspruch juristisch nicht durchsetzbar wäre. Auch nach der Endrechnung kann man mit Inkasso drohen, das kostet nur das Porto. Das lohnt sich für die Firma, auch wenn nur ein einziger von zehn Angeschriebenen zahlt.

      Unverständlich ist dann alles ab dem Mahnbescheid. Hier muß die vermeintliche Gläubigerin in Vorlage treten, der kostet sie erstmal deutlich echtes Geld, das sie nicht wiederbekommt, wenn der vermeintliche Schuldner nicht zahlt. Vielleicht kalkuliert sie ja auch in diesem Fall damit, daß einer, der dann zahlt, die Spesen für fünf andere bezahlt, und jeder mehr, der zahlt, dann den Gewinn mehrt.

      Ganz und gar unverständlich ist das Einreichen der Klage zu einem Zeitpunkt, an dem die geltend gemachte Forderung bereits verjährt war. Da spielt es bei einem wachen Gegenüber keine Rolle mehr, ob die Forderung ursprünglich berechtigt war oder nicht. Ein Prozeß nach Ablauf der Verjährungsfrist geht geradezu zwangsläufig verloren.

      Die Klage hat die Klägerin Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten gekostet. Immerhin: Nach unserer Entgegnung hat die Klägerin die Klage zurückgenommen, das hat ihren finanziellen Schaden verringert. Der Richter brauchte kein Urteil zu schreiben, das spart Gerichtskosten. Insgesamt hat die Sache die Klägerin trotzdem einige hundert Euro gekostet.

      Ich wechsele mittlerweile jedes Jahr den Gas- und Stromanbieter. In den vergangenen Jahren hat mir das größenordnungsmäßig 25 bis 30% der Rechnung gespart. Das lasse ich nicht liegen, sondern nehme es mit. Vorzugsweise wähle ich mittlerweile große Namen (etwa e.on, Vattenfall, Shell, Stadtwerke großer Städte), zumal die Angebote mit Ausnahme der allerneuesten Zeit nah beeinanderliegen. In der Vergangenheit ist aber auch ein Zock mit Flexstrom aufgegangen.

      Ich rechne immer mit, wie ich aktuell stehe. Ich lese meine Zählerstände alle Woche ab und trage sie in mein Excelblatt ein. Das rechnet mir aus, was ich zahlen müßte bzw. zurückbekommen müßte, wenn der Anbieter jetzt die Belieferung einstellen würde. Den Vertragsbeginn beim Gas habe ich bewußt auf den 1.10. gelegt (1.11. wäre noch besser). Bei gleichbleibenden Monatsabschlägen gerate ich so in ein implizites Soll, was mir zum Vorteil gereicht, wenn der Anbieter mitten im Winter pleitegeht. Dann hat nämlich ER von mir Geld zu bekommen und nicht ich von ihm.

      Nur gerade momentan bin ich froh, daß meine beiden Verträge (Strom und Gas) gerade frisch sind. Ich hoffe, nächstes Jahr ist die Preissituation besser als jetzt. Im schlimmsten Fall nutze ich mal ausnahmsweise die Grundversorgung wie Otto Normalverbraucher und warte auf bessere Zeiten.

  22. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    macht es nicht Sinn einen Stromlieferungsvertrag immer direkt nach Vertragsabschluss zum Laufzeitende ggf. zum Ende der Preisgarantie zu kündigen? Man muss diese unseriösen Markteilnehmer eben mit deren eigenen Waffen schlagen. Das entsprechende Datum ist im Kalender zu vermerken und das Handy erinnert, dass ein neuen Versorger beauftragt werden muss. Und falls man dies vergießt fällt man für einen kurzen Zeitraum eben in die Grundversorgung zurück.

    Grüße aus Berlin
    Jan Hantusch

    1. Sehr geehrter Herr Hantusch,

      grundsätzlich geben ich Ihnen Recht. Den Stromliefervertrag direkt nach Vertragsabschluss zu kündigen macht Sinn und kann ich auch empfehlen. Vorausgesetzt natürlich, Sie möchten jedes Jahr Ihren Stromanbieter wechseln.

      Nichtsdestotrotz kann ich nur empfehlen, die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden zu meiden. Denn es können andernfalls einige Überraschungen auf Sie zukommen, in Form von höheren Kosten: Nehmen wir mal die 365 AG (immergrün). Die häufige Verweigerung der Neukundenboni sind bereits recht bekannt. Neu sind hingegen folgende beiden Besonderheiten dieses Stromanbieters: Verbraucher beschweren sich, dass nach der Kündigung das Lastschriftmandat von Seiten des Versorgers aufgekündigt wird und der Verbraucher die Abschläge manuell überweisen muss. Wenn er dies vergisst, drohen Mahnungen und recht schnell Briefe vom Inkassounternehmen. Vor einer Woche (Oktober 2017) ist mir aufgefallen, dass dieser Stromanbieter eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ in seinen AGBs aufgenommen hat.

      Viele Grüße
      Moeschler