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  1. Hallo miteinander,
    auch ich möchte mich jetzt kurz noch einmal zu dem Vorgehen von Extraenergie beziehungsweise Hitenergie hier äußern. Zunächst aber einmal vielen Dank für die guten Anregungen hier, um mit dem Unternehmen entsprechend gut kommunizieren zu können.

    Bis zum Ende des aktuellen Belieferungsjahrs, zum 31. Januar 2023, hat man meine Preisgarantie entsprechend berücksichtigt. Hierüber bin ich froh. Es hat zwar drei Schreiben und viel Warterei gedauert, aber dann hat man es soweit akzeptiert.

    Jetzt jedoch teilte man mir mit, dass man ab dem nächsten Belieferungsjahr, also ab dem 01.02.2023, zu neuen Konditionen von 22,01 Cent liefern werde. Meine Preisgarantie würde sich nur über das Belieferungsjahrs bis zum 31. Januar 2023 erstrecken. Danach dürfte man zu neuen Konditionen liefern. Ist dies so richtig?

    Man hatte mir seitens Extraenergie nicht gekündigt. Ich gehe davon aus, dass somit auch die Preise, die vertragliche Grundlage des Vertrags darstellen, auch noch ein weiteres Jahr erhalten bleiben müssten! Vielen Dank für eine Einschätzung an dieser Stelle!

    Beste Grüße aus dem Allgäu
    Kai

  2. Hi,
    ExtraEnergie Gaspreiserhöhung zum 1.9.2022 trotz Preisgarantie im Paketpreis (Neuer Preis ab 1.9.: 24,3 Ct/kwh, alter Preis mit Preisgarantie. 4,9Ct/kwh) garantiert bis 31.12.2022. Ich habe sofort gekündigt und trotz Minderverbrauch für 2022 haben sie noch 2 Abschlagszahlungen abgebucht, die ich wieder zurückgeholt habe. Jetzt erhalte ich Post von Muth und Faust, dass zu den ungerechtfertigten 2 Abschlagszahlungen auch noch eine Schlussrechnung von 150€ + Anwaltsgebühren von 76€ fällig werden. Wie verhlte ich mich am besten?

  3. Ich habe versehentlich extraenergie bei Vertragsauflösung ein zu hohen Zählerstand gemeldet. Natürlich kam nun die falsche Abrechnung. Habe den korrekten Zählerstand nachgemeldet auch über den Netzbetreiber. Die Zahlen wurden auch durch extraenergie bestätigt
    Aber weder Mails noch Einträge auf der Webseite und ein eingeschriebener Brief haben keine Reaktion gebracht
    Was soll ich nun tun??)

    1. @Daniel Wenk

      Wenn der Versorger seit dem ZUGANG Ihres ERSTEN Schreibens mit der korrigierten Zählerstandmeldung innerhalb VIER Wochen NICHT reagiert oder dem Problem abgeholfen hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden.