Wenn ein Strom- oder Gasanbieter Ihren Vertrag vorzeitig beendet, obwohl er kein Sonderkündigungsrecht hat, dann können Sie Schadensersatz geltend machen. immergrün und weitere Strom- und Gasanbieter haben betroffene Kunden entweder direkt oder nach Widerspruch (insb. aufgrund Abschlags- oder Preiserhöhung) gekündigt.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihren Schadensersatz einfordern und durchsetzen.

Diese Anbieter nahmen außerplanmäßige Kündigungen vor: immergrün (ink. idealenergie, Meisterstrom & almado)Wunderwerk AGElektrizitätswerke DüsseldorfStrogonEnstrogaFuxx Sparenergie, Energie für uns, DeBe, Regionale Energiewerke (REW), Phoenix Strom, Energieversorger Rheinland (EVR), Envitra

INHALTSVERZEICHNIS

I. Ihr Recht auf Schadensersatz
II. Schadensersatz einfordern
III. Schritt-für-Schritt-Anleitung
IV. Erfahrungen anderer Kunden

 

I. Ihr Recht auf Schadensersatz

Durch die Vertragsaufkündigung werden für die Kunden Mehrkosten anfallen.

  1. Es können geringe Mehrkosten durch eine kurzfristige Belieferung in der teureren Grundversorgung entstehen.
  2. Am teuersten wird es jedoch, wenn Kunden einen deutlich teureren Tarif abschließen müssen.

Zumindest bei der teureren Grundversorgung zeigen immergrün, idealenergie, Strogon und Wunderwerk AG Kulanz und bieten an, die Mehrkosten zu erstatten. Dies deckt allerdings nur einen Teil der entstandenen Kosten ab. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob das Angebot auch für die Ersatzversorgung gilt.

Zum Recht auf Schadensersatz schreibt die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen Folgendes: 

„Eine unwirksame Kündigung verbunden mit einer Belieferungseinstellung kann zu einem Schadensersatzanspruch führen. Der Anbieter hat sich für einen bestimmten Zeitraum zu der Belieferung mit Energie vertraglich verpflichtet. Hält er seine vertragliche Verpflichtung nicht ein, indem er die Belieferung einstellt und auch nicht wirksam kündigt, liegt eine Vertragspflichtverletzung vor.

Entsteht durch die Vertragspflichtverletzung ein Schaden, dann besteht ein Anspruch auf Ausgleich des Schadens. Ein Schaden könnte dadurch entstehen, dass die Belieferung durch den Grundversorger oder auch durch einen anderen Anbieter nur zu einem höheren Preis als im ursprünglich vereinbarten Tarif möglich ist. Der Schaden ist dann die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten (niedrigeren) Preis und dem neuen (höheren) Preis der Belieferung. Die Differenz zwischen den Preisen erhöht solange den Schaden, bis der Anbieter nach den Vertragsbedingungen die nächste ordentliche Kündigungsmöglichkeit hätte. Auch ein vereinbarter Bonus, der eine bestimmte Belieferungszeit voraussetzt, die aufgrund einer Belieferungseinstellung nicht erreicht wird und aufgrund dessen nicht ausgezahlt wird, stellt einen Schaden dar.

Den etwaigen Schaden müssen Sie gegenüber dem Anbieter darlegen und Ausgleich einfordern.“

 

II. Schadensersatz einfordern

Das Einfordern eines Schadensersatzes ist nicht trivial.

Schadensersatzansprüche müssen von Ihnen konkret beziffert und belegt werden, da Sie die Beweislast tragen. Tuen Sie dies nicht, wird Ihre Beschwerde vor Gericht oder im Schlichtungsverfahren abgelehnt (siehe Beispiel). Konkret heißt dies, dass Sie tagesgenau die Mehrkosten zwischen den Vertragskonditionen von Ihren/m neuen Anbieter/n und den Vertragskonditionen mit Ihrem alten Anbieter berechnen müssen.

Schadensersatz selber einfordern

Um diese Berechnung zu vereinfachen, habe ich für Sie ein Excel-Tool erstellt.

Dienstleistung der Legal-Tech-Firma VENEKO nutzen

VENEKOVENEKO ist ein auf die Energiebranche spezialisierte Legal-Tech-Firma. Die Firma bietet eine Dienstleistung an, um für Sie den Schadensersatz gegen Stromio, gas.de, Grünwelt Energie & Co. durchzusetzen. VENEKO ist mit den Herausforderungen vertraut, um einen Schadensersatz erfolgreich geltend machten zu können. 

Bei dieser Option würden Sie eine Erfolgsprämie i.H.v. 33% zahlen, gehen dafür aber keine finanziellen Risiken ein und Ihr Abreitsaufwand ist minimal. 

Die Vorteile sind:

  • Minimaler Arbeitsaufwand und kein Risiko
  • Genaue Berechnung der tatsächlichen bzw. maximalen Schadenshöhe
  • Durchführung/Begleitung bei der Schadenseintreibung
  • Bessere Verhandlungsposition bei einem außergerichtlichen Vergleich aufgrund hoher Fallzahl.

III. Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Wann Schadensersatz einfordern?

Wann Sie Schadensersatz einfordern können, hängt davon ab, wie viel Schadensersatz Sie einfordern möchten.

Kündigung durch Stromanbieter Schadensersatz

Wenn Sie den maximalen Schadensersatz einfordern möchten, dann müssen Sie bis zum Tag des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Vertragsende warten. Der Grund liegt darin, dass Sie erst dann Ihren Zählerstand kennen, um den Schadensersatz für die höheren Verbrauchskosten berechnen zu können.

Wenn Sie jedoch früher Schadensersatz einfordern möchten, dann könnten Sie z.B. nur den Schadensersatz für die Grundversorgung oder für die höhere Grundgebühr verlangen. Gleichzeitig würden Sie jedoch auf einen Teil des Schadensersatzes verzichten.

2. Schadensersatz berechnen mit Berechnungs-Tool

3. Schadensersatz einfordern mittels Musterschreiben

4. Schadensersatz durchsetzen: Mahnen, Schlichtungsstelle einschalten.

⇒ Für die Schritte 2 bis 4 folgen Sie bitte diesem Ratgeber.

5. Kompromissangebot annehmen?

Vermutlich werden Sie ein Kompromissangebot erhalten. Wenn Sie dieses annehmen, sind sämtliche andere Forderungen abgegolten. Sie verzichten somit auf Nachforderungen. Passen Sie bitte auf, dass z.B. Forderungen aufgrund von z.B. Fehlern in der Abrechnung damit nicht ausgeschlossen sind.

Wägen Sie ab, ob Sie das Angebot annehmen wollen. Wenn Sie es ablehnen, dann besteht die Gefahr, dass der Anbieter die Belieferung wieder aufnimmt (s.u.).

Die ersten EX-Kunden von immergrün haben ein Kompromissangebot erhalten. Dieses lag – wie zu erwarten war – deutlich unterhalb des Schadens, den die Kunden berechnet und eingefordert haben. Bei einem Ex-Kunden war der von ihm geforderte Schadensersatz drei Mal so hoch, wie das Kompromissangebot. Der Kunde hat das Kompromissangebot daher abgelehnt. Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ein Kunde das Kompromissangebot ablehnt, bisher entweder das Kompromissangebot nachgebessert wurde oder die Belieferung wieder aufgenommen wurde.

 

IV. Erfahrungen anderer Kunden

Schlichtungsergebnis: Belieferung wird wieder aufgenommen.

Andere betroffene Kunden berichten mir, dass sie die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet haben, mit der Forderung, dass  die Belieferung wieder aufgenommen werden soll. Nachdem die Schlichtungsstelle eingeschaltet wurde, hat der Anbieter ein Vergleichsangebot unterbreitet. Als der Kunde dies abgelehnt hatte, wurde angekündigt, dass der Vertrag wieder aufgenommen wird.

Da Sie das Vergleichsangebot vom xx.xx.2021 in der genannten Höhe nicht angenommen haben, werden wir Ihre Abnahmestelle zur Belieferung wieder anmelden und Ihre Abnahmestelle bis zum xx.xx.2022 beliefern.“
(Zitat geringfügig angepasst durch den Autor)

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? 
Welche Fragen zum Schadensersatz sind noch unbeantwortet?

Ich freue mich auf Ihren Kommentar!

10 Antworten

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  1. Hallo Mitbetroffene,
    auch ich war betroffen von der vorzeitigen Kündigung im laufenden Vetrag von immergrün Strom.
    Das Prozedere vom November 2021 ist allen bekannt und ähnlich abgelaufen.
    Allen eMails mit Ankündigungen von immergrün Strom habe ich widersprochen… Versorgung wurde dennoch eingestellt.
    Vertragsbruch von immergrün Strom!
    Schlussrechnung mit Bonus ergab ein Guthaben, dieses wurde im Dezember überwiesen.
    Die Vorlagen von Herrn Moeschler habe ich alle für den Schriftwechsel verwendet. Vielen Dank dafür!
    Nach Erhalt der Schlussrechnung habe ich sofort angekündigt, meinen noch kommenden Schaden mit Mehrkosten durch die Grundversorgung u. den neuen Stromanbieter nach 1jährigem Vertragsende geltend zu machen. Das war am 31.07.22
    Auch jetzt kamen die angebotenen Vorlagen und Excel Dateien von Hr. Moeschler zur Anwendung. Danke dafür!
    Tatsächlich hat immergrün Strom meine Auflistung der entstandenen Mehrkosten und eingereichte Nachweise (Zählerstandsfoto, Rechnung Grundversorgung, Vertrag neuer Stromanbieter) selbst verglichen und mir einen etwas höheren Mehrkostenbetrag als errechnet bestätigt (ca. 10,-)
    Fristsetzung zur Auszahlung habe ich auf den 21.08.22 angegeben.
    Nachdem ich bestätigt habe, nach Auszahlung dieses Betrages, keine weiteren wechselseitigen Ansprüche geltend zu machen, wurde der Betrag am 15.08.22 zur Auszahlung angewiesen.
    Am 18.08.22 erfolgte die Buchung auf meinem Konto.
    Endlich ist für mich das Thema immergrün Strom abgehakt… mit positivem Ausgang!

  2. Mir wurde von Immergrün, nachdem ich der Preis- und Abschlagserhöhung innerhalb der garantierten Preisbindungsfrist widersprochen habe, der Anschluss beim Netzbetreiber abgemeldet. Schriftlich angekündigt war der anteilige Neukundenbonus und der Ersatz der Mehrkosten durch die Ersatzversorgung.
    Beides wurde im Rahmen der Schlussabrechnung nicht eingehalten. Mahnung, Inkasso, Widerspruch…
    Dann habe ich die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet mit dem vorläufigen Ergebnis, dass ich ein lächerliches Vergleichsangebot erhalten habe über die Anerkennung der Mehrkosten durch die Grundversorgung. Kein Wort mehr vom NKB. Ich habe meinerseits einen Vergleich angeboten, dass ich auf den Rechtsweg verzichte, wenn meine Ansprüche anerkannt werden. Die Frist ist Freitag ohne Antwort abgelaufen. Mal sehen, was noch kommt 🙂

  3. Hallo – Habe die Gaskündigung von Grünwelt Mitte Dez. erhalten und Schadensersatz gefordert – berechnet nach ähnlichen Vorlagen wie hier – rein theoretisch eine Summe von 1200 € – jetzt willigen sie mir 350 zu – was ja eigentlich wie ein Schuldeingeständnis ist -ich verzichte bei Einwilligung aber auf jeden weiteren Anspruch – soll ich das Geld annehmen? Denke wenn es jetzt viele so ähnlich machen bleibt sonst nix übrig ….

  4. Ich habe zum 01.02.22 einen neuen Stromvertrag mit Phoenixstrom abgeschlossen. Dieser hat mir per Mail nun mitgeteilt, dass er den Vertrag kündigt, weil die Preise zu stark gestiegen sind. Kann ich auch hier Schadensersatz geltend machen? Mein Vertrag beim alten Anbieter ist bereits gekündigt und ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter kostet mich ca 80 Euro mehr im Monat!!!!
    Vielen Dank schonmal

  5. Habe heute 09.12.2021 die Kündigung von Grünwelt/Gas.de per Mail erhalten.
    Laut diesem Schreiben ist die Gas-Belieferung am 01.12.21 eingestellt und ich ab 02.12.2021 in der Grundversorgung bin.
    Ich habe noch keine Unterlagen vom Grundversorger bekommen. Habe heute ein Mail an den Grundversorger, mit Bitte um Unterlagen für Preis ect. gebeten.
    Nun meine Frage: Bis wann müsste ich eine Schadensersatzforderung an Gas.de senden? Mein Vertag würde noch bis zum 31.07.2022 laufen.
    Bin schon bisschen sauer, das die Kündigung so spät versendet wurde ….
    Gruß Sonja

  6. Hallo Herr Moeschler,
    ich finde Ihre Ausführungen sehr Interressant. Bei mir war es ähnlich , die Elektrizitätswerke Düsseldorf haben, nach etwa 5,5 Monaten Vertragslaufzeit eine verdreifachung des Arbeitspreises
    (von 5,89ct auf 17,4 ct, der Grundversorger berechnet 8,64ct)
    angekündigt, etwa eine Woche später noch den Abschlag um 67% erhöht.
    Nachdem ich 2mal mit Hinweis auf die Preisgarantie widersprochen hatte, kam eine „Bestätigung der Kündigung“ obwohl keine Seite jemals gekündigt hat. Es war noch ein Sofortbonus vertragl. vereinbahrt, welcher ebenfalls nicht gezahlt und von mir angemahnt wurde. Dieser wurde entgegen meiner Erwartung inzwischen nachgezahlt.
    Der Vertrag wurde beim Netzbetreiber abgemeldet und mir eine Ableseaufforderung zur Schlußabrechnung gesendet. Ich habe jetzt einen Zählerstand angegeben, der völlig überhöht ist, um eine Nachzahlung zu Provozieren, welche ich zur Deckung des Schadens einbehalten möchte.
    Einen Ersatzvertrag abzuschließen macht momentan keinen Sinn, da der Grundversorger der günstigste Tarif am Markt ist.
    Ich rechene mit massivem Widerstand von denen gegen den Einbehalt, glaube jedoch nicht an eine Klage von denen.
    Mal sehen ob meine Rechnung aufgeht.
    viele Grüße Andre

    1. Hallo Andre,
      ich stehe vor der gleichen Situation. Mir wurde zum 08.12. rechtswidrig von Elektrizitätswerke Düsseldorf der Vertrag gekündigt.
      Ihre Idee, den Schaden mit einem erhöhten Zählerstand zu kompensieren, finde ich interessant, rechtlich jedoch bedenklich.
      Mich würde interessieren, wie das ausgeht, halten Sie uns doch mal auf dem Laufenden hierzu.
      Danke, Grüße und viel Erfolg
      Matthias