Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: So mahnen Sie
Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten. Bei Verzug mahnen Sie mit meinem Musterschreiben.
Überprüfen Sie auch Ihre Abrechnung. Viele Preiserhöhungen sind unzulässig und damit anfechtbar!
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt Anbieter mahnen!
Guthaben Strom/Gas: Wann muss der Anbieter auszahlen?
Gas- & Stromanbieter müssen Abrechnungen innerhalb von 6 Wochen erstellen. Ein Guthaben ist umgehend zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abrechnung. Bei Verzug mahnen Sie Ihren Anbieter mit Hilfe der kostenlosen Musterbriefe (E-Mail / Fax / Einschreiben).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
I. Guthaben Strom/Gas nicht ausgezahlt: so wehren Sie sich
Folgende Vorgehensweise hat sich Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Foren und aus persönlichen Erfahrungen von anderen Verbrauchern zusammengetragen. Mit meinen Vorlagen sparen Sie zudem Zeit.
Schritt 1: Mahnung per E-Mail-Vorlage
Sobald die Frist für die Erstellung der Stromrechnung (6 Wochen – siehe § 40 Abs. 4 EnWG) und Auszahlung des Guthabens (spätestens verrechnet mit der nächsten Abschlagszahlung) abgelaufen ist, sollten Sie dem Unternehmen eine 14-tägige-Frist stellen. Nennen Sie ein konkretes Datum (also xx.xx.2021). Aus meiner Erfahrung ist eine E-Mail an Ihren Energieversorger absolut ausreichend. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie auch einen Brief per Einschreiben versenden.
Folgende E-Mail-Vorlage können Sie hierzu verwenden. Passen Sie diese an Ihren Fall an.
Betreff: Mahnung: Stromrechnung ist verspätet ODER Guthabenauszahlung ist verspätet
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Vertragsnummer: [Ihre Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Stromrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
ODER:
Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben mein Guthaben nicht umgehend nach der Rechnungserstellung ausgezahlt bzw. spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet
Ich erwarte eine sofortige Erstellung meiner Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum xx.xx.202x und behalte mir weitere Schritte vor (z.B. Sonderkündigung aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits).
Viele Grüße [Ihr Name]
Senden Sie diese Vorlage ganz bequem per E-Mail an Ihren Energieversorger. Die E-Mail-Adressen für die größten Anbieter finden Sie in nachfolgender Tabelle:
Eon | [email protected] |
immergrün, idealenergie | [email protected] |
innogy | [email protected] |
jura strom | [email protected] |
Stromio | kundenservice@stromio.de |
Vattenfall | [email protected] |
yello | [email protected] |
Schritt 2: Rechnung / Guthaben fehlt immer noch? ⇒ mahnen Sie erneut!
Einige Anbieter reagieren nicht auf Ihr erstes Schreiben und halten die Frist nicht ein. Dies kenne ich insb. von Voxenergie, Primastrom, jura strom und eon. Schreiben Sie nach Ablauf der First per E-Mail eine weitere Mahnung.
- Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
- Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kundennummer: [sofern vorhanden]
Vertragsnummer: [sofern vorhanden]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich Sie zur Erstellung der Abrechnung / zum Auszahlen meines Guthabens aufgefordert. Die gesetzte Frist haben Sie nicht eingehalten. Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x. Danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.
Viele Grüße [Ihr Name]
Optional: Online-Beschwerde
Zusätzlich können Sie den Druck erhöhen. Besonders empfehlenswert ist eine Beschwerde auf de.reclabox.com. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Teaser:
Guthaben wird nicht ausgezahlt - Beschwerdetext:
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Für Details verweise ich auf die Seite „Guthaben nicht ausgezahlt“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt. Mein Guthaben ist jedoch immer noch nicht überwiesen worden. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig. - Ihre Forderung:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
- Teaser:
In vielen Fällen werden die Online-Beschwerden gelöst. Da die Energieanbieter meine Internetseite schon kennen, hilft der Verweis auf meine Seite. Die Energieanbieter wissen, dass ich im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle Energie empfehle. Diese ist kostenpflichtig für die Energieversorger. Um dies zu verhindern, dürfte Ihr Anliegen nun vorrangig behandelt werden.
Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten
Wenn auch diese Beschwerde nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese ist für Sie kostenlos. Aus meiner Erfahrung wird der Anbieter dann sehr schnell reagieren. Denn je länger er jetzt braucht, um Ihre Beschwerde zu lösen, desto teurer wird es für ihn.
Tipp: Bei einem Guthaben können Sie Ihre Abschläge reduzieren
Abschlagszahlungen sind anhand des tatsächlichen Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums zu berechnen. Wenn also Ihre Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann müsste im Folgejahr der Abschlag sinken. Schließlich müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wenn die Preise jedoch erhöht wurden, muss nicht in jedem Fall der Abschlag sinken. Dies gilt es individuell zu berechnen.
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter passen Ihren Abschlag automatisch an. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, Ihren Abschlag selber auszurechnen und ggf. eine Reduktion des Abschlags einzufordern.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, habe ich ein Excel-Tool entwickelt. Mit nur wenigen Angaben können Sie die Abrechnung Ihres Energieversorgers kontrollieren und zudem die angemessene Abschlagshöhe bestimmen.
Welche Strom- und Gasanbieter zahlen Guthaben nicht aus?
Anhang meiner Auswertung der Beschwerden auf de.reclabox.com habe ich ermittelt, dass sich Kunden u.a. über folgende Stromanbieter aufgrund zu später Abrechnungen und Guthabenauszahlungen beschweren:
- Eon
- ExtraEnergie (Vertriebsmarken ExtraStrom, HitStrom und PrioStrom),
- Stromio (Vertriebsmarken Stromio, GrünweltEnergie und Gas.de),
- Fuxx Die Sparenergie (Vertriebsmarken Fuxx, PlusStrom und Grüner Funke) sowie
- immergrün (inkl. Meisterstrom und IdealEnergie).
Wenn Sie befürchten, dass Ihr Guthaben zu spät ausgezahlt werden könnte, dann sollten Sie bei Ihrer nächsten Mitteilung des Zählerstands per E-Mail bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt.
Damit signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Strom- oder Gasanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
Rechtliche Grundlagen
Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Strom- und Gasanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten. Ergibt sich ein Guthaben (Rechnungsüberschuss), dann muss der Stromanbieter dieses Guthaben umgehend an Sie erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen.
Eine Verrechnung mit mehreren Abschlagszahlungen ist nicht zulässig (LG Düsseldorf; AZ: 12 O 474/12; OLG Düsseldorf I-20 U 136/14). Entgegenstehende ABGs sind nach §307 BGB unwirksam.
Ihr Stromanbieter ist rechtlich verpflichtet, die Fristen einzuhalten. Kommt dieser selbst nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht seinen Pflichten nach, dürfen Sie den Vertrag per außerordentlicher Kündigung vorzeitig beenden. Ihnen steht somit ein Sonderkündigungsrecht zu.
Verspätete Auszahlung des Sofortbonus
Häufig werden laut AGB der Sofortbonus nach 60 oder 90 Tagen ausgezahlt. Prüfen Sie zuerst in Ihren Vertragsunterlagen, welche Frist dem Stromanbieter für die Auszahlung des Sofortbonus zusteht. Erfahrungsgemäß werden diese Zahlungen häufig verspätet ausgezahlt. Gehen Sie dann am besten so wie oben beschrieben vor: Mahnen Sie mit einer Woche Frist und nach Ablauf der Frist erwägen Sie, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben.
Laut dem Landgericht Köln (Az: 84 O 96/19) ist es irreführend und unlauter, wenn ein Unternehmen den versprochenen Sofortbonus nach der vereinbarten Frist (gewöhnlich 60 oder 90 Tage) nicht auszahlt. Es ist nicht die Pflicht des Verbrauchers, das Unternehmen an die Auszahlung zu erinnern.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
wenn der Stromanbieter seit ca. 7 Wochen bisher noch keine Guthabenauszahlung geleistet hat, könnte ich dann auch Zinsen
in meiner Mahnung beantragen bzw. verrechnen?
Aufgrund der Vertragsverletzung und der nicht eingehaltenen Frist?
Wäre mal interessant zu wissen.
ja, das können Sie. Aber der Anbieter wird diese nicht zahlen. Es ist somit schwierig dies durchzusetzen.
Ich würde mahnen und wenn das nichts hilft die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Ich habe bei der Rhein Energie AG letztes Jahr einen Stromvertrag abgeschlossen und diesen zum 31.07.2023 gekündigt. Die Endabrechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Auch das daraus erfolgende Guthaben von rund 42 EUR habe ich bis heute nicht ausgezahlt bekommen. Ich habe die Rhein Energie AG telefonisch und schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Endabrechnung benötige. Bisher ohne Erfolg. Heute habe ich den Stromlieferanten per E-Mail abgemahnt.
Wir waren bei maxximo/mivolta. Haben im Februar 2023 einen tollen Brief über die Strompreisbremse erhalten und wie super wir davon profitieren können. Dann ist mir eingefallen, dass unser Strompreis ja gar nicht über 40Cent liegt – warum greift bei uns die Bremse? Und dann habe ich in die Berechnungen des Schreibens geschaut und einen Preis von 76,7158Cent/KWH wahrgenommen. Seit November 2022! Nachweislich kein Schreiben einer Preisanpassung im September/Oktober 2022. Auch nach schriftlicher Anforderung keine Schreiben, keine Antworten. Einfach nichts. Zugang blockiert, weil ich gekündigt hatte. Telefonisch nicht erreichbar. So einfach ist das.
Ich kenne diese Preiserhöhungsschreiben von Maxximo und weiteren Anbietern. Diese sind anfechtbar. Nutzen Sie die Kontaktformulare, dann zeige ich Ihnen auf, wie Sie die Preiserhöhung anfechten können und Ihr Geld zurück erhalten.
Guten Tag,
Ich habe zum 31.12.2022 bei stadtenergie gekündigt. Leider bis heute keine Schlussrechnung und Neukundenbonus erhalten. Habe wie beschrieben die 1. Mahnung per Mail gesendet. Als Antwort kam, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kommt es zu einem erhöhten Aufwand an Kundenanfragen. Das wars. Ich werde dann gleich die 2. Mahnung senden. Korrekt?
Danke für Ihre ausführliche Hilfe. Mit freundlichen Grüßen A. Müller
ja. im 2. Schritt mahnen Sie, im 3. Schritt schalten Sie die Schlichtungsstelle ein.
Hallo, auch bei stadrenergie auf deren e- mailaccount am 17.02.23 die fehlende gasrechnung angemahnt mit Frist zum 03.03.23. Eine interne automatisierte Mitteilung als Bestätigung erhalten. Wird über deren intere id verfolgt bisher keine Rückmeldung. Die Bewertungen von stadtenergie im Internet sind miserabel. Mal sehen was daraus wird 2. Mahnung geht zum 04.03 dann raus vg G. Hutter
Hallo
Wenn man 2 Stromkonten hat unterschiedliche Vertragskonten aber gleiche Kundennummer. Darf der Stromanbieter einfach Guthaben von dem einen Stromkonto auf das andere verrechnen wenn das ein Minus aufweist ? Oder ist das nicht rechtens da es ja 2 unterschiedliche Zähler und Konten sind.
Grüße Isa
Maxximo schickt keine Gasabrechnung, trotz Mahnung.
Der Zähler wurde bereits am 6. Oktober abgelesen. Habe ein Guthaben, das mir somit ebenfalls nicht ausgezahlt wird.
Ist es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten oder bei Netzagentur eine Beschwerde einzureichen?
Hallo,
wenn Guthaben falsch ausgezahlt wurde (mehr als die Hälfte wurde nicht ausgezahlt), kann man das vom Abschlag abziehen beim nächsten Überweisen? Kundenservice wurde bereits angeschrieben (tel. nicht zu erreichen).
Maxximo schickt keine Gasabrechnung, trotz Mahnung.
Der Zähler wurde bereits am 6. Oktober abgelesen. Habe ein Guthaben, das mir somit ebenfalls nicht ausgezahlt wird.
Ist es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten oder bei Netzagentur eine Beschwerde einzureichen?
Telefonisch ist MXximo nicht erreichbar.
Guten Tag,
danke für Ihre Ausführungen. Haben Sie auch eine Idee, was man als kleine GbR machen kann, wenn der Stromanbieter (e.on) mit der Abrechnung mittlerweile 8 Monate in Verzug ist, auf Fristsetzung nicht reagiert, nur vertröstet, und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen auch nicht den gewünschten Erfolg bringt?
Ich würde eine Beschwerde auf de.reclaobox.com einstellen. Das hilft häufig bei den großen Anbietern.
Zur Not müssen Sie einen Anwalt einschalten.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
ich möchte gerne Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Warte jetzt schon 3 Monate auf die Endrechnung und Neukundenbonus. Habe der jura-strom 2 Erinnerungen per E-Mail gesendet, Antwort bei Rechnungserstellung kommt es momentan leider zu Verzögerungen. Dann habe ich 1 Mahnung per E-Mail gesendet mit einer Frist.
Bis Heute noch keine Nachricht erhalten.
Soll ich mich bei Ihnen in der Herrenstr. 14 per Telefon anmelden.
Mit freundlichem Gruß
Erhard Kalkhake
Schalten Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie ein. Diese Frist dürfte bei Ihnen erfüllt sein. Dann werden die bald einknicken. Die Schlichtungsstelle wird die Schlichtung ca. 7 Wochen nach Einreichung über das Online-Formular in die Wege leiten.
Ich habe den Anbieter voxenergie gekündigt mit sonderkündigungsrecht da er im ersten vertragsjahr laufend den Preis erhöht hat und das nicht klar ersichtlich. Nach 3 Kündigungen war ich im Januar endlich erfolgreich. Nun sendet er seitdem aber meine Jahresabrechnung nicht .habe ihn schon mehrmals angemahnt.keine Antwort. Müsste eigentlich einiges zurück bekommen da sie im Februar einfach nochmal abgebucht haben .
Ich empfehle Ihnen in diesem Fall die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Jura Power GmbH& Co. KG => Gemäß Schlussrechnung Nr. 000000449600 vom 15.02.2021 steht mir eine Gutschrift in Höhe von 312,70 € aus dem Jahr 2020 zu.
Trotz mehrfacher Aufforderungen, unzähligen Telefonaten und E-Mails, sowie Beschwerdeanträge auf der Homepage bei Jura ist leider noch immer keine Erstattung erfolgt.
Leider hat das am17.02.2022 eingeleitete Schlichtungsverfahren (AZ 2386/22 Weidner ./. Jura Power GmbH & Co. KG) auch noch keinerlei Resonanz erzeugt.
Haben Sie eine Empfehlung für mich, welche weiteren Maßnahmen ich noch einleiten kann?
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Mein bester Tipp ist die Schlichtungsstelle einzuschalten. AKtuell ist diese stark überlastet. Haben Sie bitte noch GEduld. Mir wird berichtet, dass die Schlichtungsstelle ca. 4 Wochen nach Beantragung das Verfahren eröffnet. Es müsste also bald bei Ihnen so weit sein.
Nach Beginn der Schlichtung wird Jura Strom voraussichtlich sehr schnell nachgeben.
Ich habe bis jetzt von EON immer noch keine Gas – Schlussrechnung von 2021 erhalten. Habe oft an ihr geschrieben, wurde gemeldet, daß es noch dauern kann. Solange kann man nicht auf die Gas – Schlu8rechnung nicht warten. Den Strom – Schlussrechnung habe ich für 2021 von EON Mitte Januar 2022. Was soll ich dann machen? Anwalt einschalten oder?
Das ist bei uns das Gleiche. Wir warten seit januar. Anschreiben, Fristsetzungen, Mahnungen helfen nichts.
Dann machen Sie bitte weiter mit Schritt 3: Schlichtungsstelle.
Ich habe genau das Problem mit Jura Strom wie viele andere.. Insgesamt waren es 400 Euro 30p letztes Jahr 100 dieses Jahr… Trotz Aufforderung vom Anwalt kam nichts… Auch habe ich per Email das Geld eingefordert.. Es kam immer der Jhinweis wird bearbeitet kann Wochen dauern… Ich habe kurzerhand 2 Lastschrigten zurück buchen lassen 270 Euro.. Keine 2 Tage später kam eine Mahnung… Ich werde das bis zum äußersten durchziehen…
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
erstmal ein großes Dankeschön, für Ihre Hilfestellung auf dieser Homepage.
Ich denke ohne Ihre Hilfe würde ich noch immer auf ca. 350€ Energieguthaben warten.
Nach erfolglosem E-Mail/ Anrufkontakt, mich Online nach Möglichkeiten informiert.
Dabei bin auf Ihre wirklich SEHR HILFREICHE Homepage gestoßen.
Entsprechend Ihren beschriebenen Ablauf, dies so durchgeführt:
Angefangen mit 2 Mahnungen in Abstand von 2 Wochen und Beschwerdemeldung über ReclabBox keine Antwort bzw. Reaktion.
Dann Einschaltung – Schlichtungsstelle Energie, nach nun 1 Woche, die lang erhoffte Antwort auf E-Mails, dann korrekte Rechnungszustellung und Überweisung gesamtes Guthaben.
Dauer des ganzen Prozesses, nun fast 4 Monate.
FAZIT: FINGER WEG VON – immergrün! Energie – , UNSERIÖS und Preisträger für SCHLECHTESTEN SERVICE 2021!!!
Nochmals vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Elektrizitätswerke Düsseldorf zahlt Guthaben von 296,97 Euro nicht zurück. Telefonisch und per Mail nicht erreichbar.
Mahnen Sie die bitte schriftlich. Nutzen Sie hierzu meine Musterschreiben und folgen Sie den Lösungsweg. Telefon-Anrufe bringen meiner Erfahrung nach wenig.
Zuerst wurde der monatliche Abschlag um 61% erhöht, dann nach Zurückweisung auf rd 50% reduziert. Da meinerseits keine Zustimmung Kündigung zum 16.11.21. Zählerstand gemeldet, Endabrechnung erhalten mit ausgewiesenem Guthaben von mehr als 90.-€, jedoch ohne Sofortbonus, der nie gezahlt wurde. Trotz Erinnerung bis heute Guthaben nicht erhalten.
Hallo,
ich habe im November 2021 den Stromabieter ENSTROGA gewechselt (zu JES.AG). Das Guthaben von über 400,– € bezahlt man mir nicht aus. Was kann ich tun ?
Freundliche Grüße
Toni
Hallo,
ich habe meinen Vertrag bei Wunderwerk gekündigt mit Hilfe dieser Seite hier. Die Kündigung wurde zum 11.11.21 angenommen. Die Schlussabrechnung wurde mir am 22.12.21 per E-Mail zugestellt. Seitdem tut sich gar nichts mehr.
Bis wann muss ich warten das ich Wunderwerk anmahnen kann mir mein Guthaben auszuzahlen? Es handelt sich nämlich nicht um gerade wenig Geld…
Bin über jede Hilfe dankbar. Achso auf Reclabox habe ich bereits eine Beschwerde geschrieben.
Liebe Grüße
Katrin Krismanek
Hallo,
ich habe 2 Verträge bei Immergrün,die mir beide bis zum 20.10.2021 ohne Angabe von Gründen gekündigt wurden.Die Schlussrechnungen wurden mir am 13.11.2021 per Email zugestellt.Bei genauer Prüfung habe ich festgestellt,daß der Neukunden Bonus nicht berücksichtigt worden ist.Auf meine Tel.Nachfrage am 17.11. 40Min Warteschleife hieß es die Rechnungen werden korrigiert .Am 27.11.bekam ich eine „korrigierte „Rechnung . Kein Unterschied zur Ersten.Dazwischen nochmals eine Anfrage am 26.11.wieder 50 Min Warteschleife wobei mir dann versichert wurde die Rechnungen wären in Bearbeitung.Die 3. Anfrage war am 30.11.keine Reaktion wieder 45 Min Warteschleife immer noch in Bearbeitung.Heute habe ich den Musterbrief mit Fristsetzung per Email verschickt.Was soll ich noch tun es geht hier um ca 2000.-€ ohne Bonus die ich zu viel bezahlt habe.Gruß Norbert
Lieber Norbert,
gehe bitte den Lösungsweg: Musterschreiben versenden, dann mahnen, danach Schlichtungsstelle. Telefonieren bringt nur selten was.
Zum Lösungsweg
Hallo
Ich warte nun seit 10 Wochen auf mein Restguthaben von 193 Euro. Ein absolutes Chaos mit den Mitarbeitern, wobei ich den Verdacht hege, dass man grundsätzlich belogen wird, um die ganze Sache hinauszuzögern.
5 Telefonate führten nur bedingt zu einer Teil-Auszahlung, wobei man stets Geduld haben möchte und einem versichert wird, dass alles in die Wege geleitet wird. Leider vergebens! Ein Mahnschreiben mit Fristsetzung wurde ignoriert, sodass ich nun heute eine Beschwerde per E-Mail an E.on schrieb. Die Androhung der Sonderkündigung werde ich nun in Gebrauch nehmen.
Ich hatte noch nie solch ein Ärger mit dem Stromanbieter.
Dies gibt mir nun den Anlass, auch die letzten Jahre der Abrechnungen genauer unter die Lupe zu nehmen.
In meinem Account tauchen Telefonate auf, die ich nie geführt habe und die, die ich geführt habe stimmen teilweise die Daten nicht. Ein völliges Durcheinander, sodass man gut vorbereitet und konzentrierter den je sein sollte, um überhaupt folgen zu können.
Bin nun gespannt wie reagiert und ob überhaupt reagiert wird.
LG E. Busch
Ich habe die Vertragsauflösung aufgrund der Preiserhöhung an Primastrom geschickt. Als Tag der Vertragsbeendigung habe ich den Tag der Preiserhöhung angegeben. 17.11 Ich habe per Einschreiben verschickt. sie erhielten am 19. November. Ich schickte noch am selben Tag eine E-Mail. Ansonsten haben sie mir 102,00 Euro abgenommen. Jetzt, am 30. November und 2. Dezember, nahmen sie jeweils 184,00. Ich habe eine Anfrage geschrieben, aber keine Antwort erhalten. Wissen Sie, was ich tun kann?
WARTE IMMER NOCH AUF MEIN GUTHABEN VON ((;(& EURO;WAS IST BEI EUCH ZEITNAH RECHNUNG „:“ HEUTE/:& WERDE ANWALT EINSCHALTEN:
Hallo,
ich war Kunde bei der BEV im Abrechnungsjahr 2018. Ist schon ein paar Tage her. NAch der Kündigung kam eine Abrechnung, in der der Bonus in Höhe von 25% des Jahresverbrauchs fehlte. Ich mahnte dieses leider nur mündlich an. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass ich die Nachzahkung zunächst tätigen muss. Habe ich dann getan und Ende 2019 wurde die Insolvenz bekannt gegeben. Darüber erbost, buchte ich das Geld zurück. Im letzten Jahr erhielt ich Post, dass ich das Geld noch überweisen müssen. Dieser Zahlung kam ich im Mai 2020 nach. Nun erhalte ich weiterhin Post, dass ich das Geld an den Insolvenzverwalter hätte überweisen müssen und meine Zahlung nicht weiter Beachtung findet. Mittlerweile haben sich durch Zins die Kosten nahezu verdoppelt und meine Gedulfd nun auch am Ende. Grundsätzlich hätte ich 311€ als Gutschrift erhalten müssen, nun soll ich 200,- € ca. bezahlen. Ich bin über jeden Tipp wirklich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Nicole B.
Ich war bei Eprimo Kunde, habe wegen Preiserhöhung gekündigt und die Abrechnung sehr schnell nach Vertragsende bekommen .Allerdings warte ich nun bereits 5 Wochen auf die Überweisung meines Guthabens
Hallo Herr Moeschler,
meine Frau und ich haben unseren Stromvertrag bei Innogy gekündigt (nach einer Strompreiserhöhung von 28cent auf 31 cent das kWh) was auch von Innogy anerkannt wurde.Die Abrechnung sollte zum 30.04.2020 erfolgen wobei wir nach meiner Rechnung noch ein Guthaben ausgezahlt bekommen würden. Bis heute 26.06.2020 hat Innogy trotz einiger Nachfragen keine Abrechnung erstellt. Da meine Frau an Krebs erkrankt ist und ich nach schwerer Erkrankung nicht mehr Arbeiten kann ,sind wir auf das Geld angewiesen.
Vielleicht haben Sie einen Tipp für das weitere Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen Sabine und Rüdiger Heck
Ich kann Ihnen nur raten, sich schriftlich zu beschweren und diesen 3 Schritten zu folgen: