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  1. Ich bin auch davon betroffen, weder Bonus noch Guthaben erhalten zu haben.
    Wann habt Ihr euer Geld bekommen, muss ich zum Rechtsanwalt und klagen?

  2. Wir haben nun das Problem, dass trotz Widerspruch an Wunderwerk per Email, Post, Telefonisch etc. nun Post vom Inkasso angekommen ist.
    Wir sollen nun für einen Monat den Aufpreis bezahlen.
    Wir haben natürlich auch beim Inkasso Widerspruch eingelegt, diese lehnen das aber ab, weil die der Meinung sind, dass Wunderwerk im Recht ist.

    So und nun????

  3. Hallo,
    am 13.3.21 war der Beginn der Gaslieferung
    mit Wunderwerk.
    4,72 ct pro KWh
    14,53 € pro Monat
    15% Neukundenbonus
    25,00 € Sofortbonus
    Menge 55000 KWh im Jahr
    Am 28.10.2021 kam per Mail die Preiserhöhung zum 27.11.2021
    von 4,72 auf 17.10 Cent
    am 8.11.21 kam die Erhöhung des Abschlages von 252 auf 697,00 Euro zum 15.11.2021
    Am 1.11.2021 wurde Wunderwerk auf den laufenden Vertrag hingewiesen und eine Abbuchung über den Vertraglich vereinbarten Abschlag von 252 € abgelehnt.
    Am 25.11.21 wurde per Einschreiben Wiederspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt und auf den laufenden Vertrag hingewiesen.
    Am 14.12.21 wurde von Wunderwerk meine Kündigung bestätigt zum 28.12.21
    Am 16.12.21 wurde Wunderwerk aufgefordert auf Vertragserfüllung und das ich nicht gekündigt habe. Mit Verweis auf meinen eingeschriebenen Brief
    Am 24.12.2021 das gleiche nochmal.
    Am 27.12.2021 wurde ich aufgefordert den Zählerstand zu melden das die Schlussrechnung erstellt werden kann.
    Sollte ich es nicht erledigen wird ein Wert von 68000 KWh herangezogen.
    Eigentlich ein klarer Vertragsbruch!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. Hallo, kann mir jemand sagen was man machen kann wenn man diese“ tolle“ Firma nicht erreicht? Telefonisch und per Mail nicht möglich.
    Ich habe am 09.11. einen Brief bekommen das sie mein Guthaben von fast 600 Euro auf mein Konto überweisen. Es ist immer noch nichts drauf! Ich erreiche niemanden. Zudem die Vorgeschichte ist, das wir 2 Haushalte sind. Und einen Brief bekommen haben am 14.10 das unser Vertrag wegen Gebietswechsel zum 20.10.! Aufgehoben wird und man zu einen anderen Stromanbieter wechseln soll. Dies taten wir. Nur für den einen Haushalt lässt Wunderwerk die Kündigung nicht zu, obwohl wir einen Brief mit der „Gebietskündigung“ haben ohne Angaben welches Stromzählers. Also ja wohl für beide Haushalte!? Wir haben nun zwecks Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Doch auf dieses Einschreiben auch noch keine Antwort bekommen! Es nervt einfach nur noch!! Schlichtungsstelle Energie geht anscheinend nur wenn man zuvor versucht hat mit dem Kundenservice alles zu klären… Ja aber wie denn wenn man niemanden erreicht..

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin verzweifelt.

    1. naja, Schlichtungsstelle Energie geht laut Gesetz 4 Wochen nach dem Antrag auf Verbraucherbeschwerde. Aber wer sagt denn, dass du den nicht vor 4 Wochen über das Kundenportal abgeschickt hast? Die bessere Frage, muss hier wirklich „geschlichtet“ werden, oder ist die tolle Firma einfach nur unfähig und handelt rechtswidrig entgegen jeder unternehmerischen Sorgfalt? Guthaben MUSS innerhalb von 14 Tagen nach Abschlussrechnung ausgezahlt werden, beziehungsweise die Rechnung muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende ausgestellt werden. Für eine schnelle Auskunft einfach deinen Netzbetreiber anschreiben oder anrufen. Dabei die Zählernummern bereit stellen, dann bekommst du sofort Auskunft, wer diesen Zähler beliefert, bzw. falls und zu welchem Zeitpunkt eine Beendigung der Belieferung gesetzt ist.

      Da bei dir schon die Rechnung kam, das Guthaben ist ja bekannt (?), einfach ein Schreiben mit einer Frist zur Überweisung setzen. Ist das zweimal gemacht, kann direkt geklagt werden. Als Frist in der Regel 14 Tage, aber hier kann man es auch mal mit 7 Tagen versuchen. Die tolle Firma hat so viel verbockt, dass ein Gericht dir eine kurze Frist sicher verzeihen würde. Bist ja auch keine Anwältin 😉

      Der Blog hier ist top. Dennoch wäre es eine Überlegung wert, neben/anstelle dem Verbraucherschutz, einen Wirtschaftsverband einzuschalten. Hier werden nicht nur Verbraucherinteressen gewahrt, sondern auch die aller anderen „fairen“ Unternehmen. Zum Beispiel: wettbewerbsallianz.de
      Das Verhalten einiger Energieversorger ist absolut inakzeptabel und stellt einen enormen Schaden für alle anderen Marktteilnehmer, u.a. Grundversorger, dar.

    2. Dein Netzbetreiber kann dir nach Nennung deiner Zählernummer sofort Auskunft darüber geben, wer deine Zähler beliefert, und auch ggfs. ob und wann die Belieferung endet (und die Grundversorgung übernimmt)
      2x Abmahnen, dann freut sich dein Anwalt und kann gleich klagen 😉 oder Verbraucherzentrale einschalten, die arbeiten bestimmt schon mit Hochtouren daran. Auch ein Wirtschaftsverband (Link siehe 1-2 Kommentare weiter unten) ist klagebefugt und vertritt neben deiner Sicht auch viele andere Grundversorger, die die Situation völlig kurzfristig ausbaden müssen.

  5. Bei mir folgender Sachverhalt:
    16.12.2020: Vertragsabschluss Bonuswunder mit Lieferbeginn 01.03.2021 mit eingschr. Preisgarantie 12 Monate, Höhe Abschlagszahlung: 68,- EUR
    22.10.21: Schreiben Wunderwerk, dass der Abschlag ab 01.11.21 120,- EUR sein wird.
    23.10.21: Widerspruch der Erhöhung des Preisabschlags und der Änderung der vertraglich vereinbarten Konditionen – Androhung einer Kündigung durch mich.
    27.10.21: Bestätigung meiner Kündigung durch Wunderwerk, obwohl ich die Kündigung lediglich angedroht hatte. Kündigung frühestmöglich zum 09.11.21.
    28.10.21: Widerspruch der Kündigungsbestätigung von Wunderwerk und Mitteilung, dass ich auf Erfüllung des existierenden Vertrags bestehe. Sofern Wunderwerk die Kündigung aufrecht erhalten möchte, bestehe ich auf Berücksichtigung des Neukundenbonus in Höhe von 15% in der Schlussabrechnung. Entzug des Lastschriftmandats und Rücklastschrift der letzten Abschlagszahlung.
    Zwischendurch: Mahnungen durch Wunderwerk wg. der Rücklastschrift
    29.11.21: Anschreiben EWD Inkasso GmbH wg. der Rücklastschrift. Nun sollen mit Inkassogebühren etc. 101,82 EUR überwiesen werden.
    29.11.21: Widerspruch des Inkassoauftrags durch mich.
    03.11.21: Schlussabrechnung durch Wunderwerk. Neukundenbonus wurde nicht gewährt. Rechnungssumme ohne Neukundenbonus: 506,51 EUR.
    Rechnungssumme mit Neukundenbonus: 430,53 EUR.
    Geleistete Abschlagszahlungen: 476,- EUR.
    Forderung Wunderwerk wg. Inkasso: 64,33 EUR.
    Entgegenstehende Forderung meinerseits: 45,47 EUR.

    Wie kann man sich nun weiter rechtlich wehren? Direkt zum Anwalt? Gibt es eine Art Streitschlichtungsstelle?

    1. Theoretisch kannst du bei Wunderwerk einen Antrag mit Betreff „Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG“ stellen. Dieser MUSS innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Danach kannst du dich an die Schlichtungsstelle die Wunderwerk nennt. Aber da die nicht antworten werden…
      Wenn du dir sicher bist, im Recht zu sein, 2x mahnen, mit einer Frist von 7-14 Tagen. Dann spart sich dein Anwalt die Schreiben.
      Wenn du mich fragst, gibt es den Laden seit einem Jahr nur noch unter dem Namen Elektrizitätswerke Düsseldorf AG.
      Bist du egoistisch: geh zu einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale. Wenn du gleichzeitig noch anderen helfen willst: Beschwere dich bei der Bundesnetzagentur (die wird immerhin noch auf der Website von Wunderwerk geführt) und bei einem Wirtschaftsverband (die vertreten auch Verbraucher)
      z.B. https://www.wettbewerbsallianz.de/

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Preiserhoehungen/start.html

  6. Hallo,
    mir wurde eine Preiserhöhung per mail angekündigt, dieser habe ich widersprochen, da die Preisbindung noch 6 Wochen lief. Auf mehrere mails und Schreiben per Post an H Schmnidt keine Reaktion.
    Von einem Vertragsabschluss mit Wunderwerk rate ich ab!

  7. Hallo,

    hat jemand seit dem 19.11.2021 in irgendeiner Form eine Antwort auf eine Anfrage/ Widerspruch von Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf erhalten? Konnte jemand Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf telefonisch erreichen? (Wunderwerk mit einer Wartezeit unter 40 Minuten!?)

    Zudem würde mich interessieren, ob es wirklich eine halbwegs zugeschnittene Antwort war, oder lediglich eine Mahnung.

    Danke für die Rückmeldung.

  8. Moin.
    Habe am 22.10 die erste E-mail von Wunderwerk bekommen das mein monatlicher Zahlbetrag sich von 89 auf 144 € erhöht,
    Dann kam noch mal am 28.10 ne Mail das sich der Arbeitspreis ab 27.11.2021 von 27,09ct auf 54,20ct ändere.
    Am 5.11.wurde dann auch schon direkt 128 € abgebucht.
    Da ich nicht jeden Tag auf mein Konto gucke ist mir das erst 2 Wochen später aufgefallen.
    habe dann eine Mail an Wunderwerk geschickt, das ich der Preiserhöung wiederspreche ebenso hab ich die Einzugsermächtigung wiederrufen und auch direkt angekündigt die 128 zurück ziehen zu lassen.
    Habe anschließend die vereinbarten 89 € überwiesen.
    Dann kam gestern ne Mail dasich doch den Betrag von 173,23 überweisen soll,
    wie die auf die Summe kommen habe ich erfragt und warte noch auf ne antwort. Warscheinlich vergebens.
    Ach ja und gekündigt hab ich natürlich auch sofort aber natürlich zum 31.12 denn ich will ja nicht den Bonus flöten lassen. 😀 😀 😀
    Ich bin gespannt wie es weiter geht 😀

  9. Wunderwerk hat meinen Abschlag um 29,-Euro erhöht und abgezogen ohne mich vorher zu informieren. Auf meine Mails bekomme ich keine Antwort. Habe nun die Kündigung gestern per Mail fertig gemacht und abgeschickt, aber es tut sich nichts.
    Kann ich den überhöhten Abschlag zurück holen?

  10. „kürzlich haben Sie einige Schreiben mit Informationen zur aktuellen Lage am Energiemarkt durch uns erhalten. Dabei haben wir Ihnen mitgeteilt, dass eine Weiterführung Ihres Vertrags ohne Anpassung Ihres Zahlbetrags und der Preise an den aktuellen Energiemarkt, nicht weiter möglich ist.

    Da bis heute keine Zustimmung zur angekündigten Änderung bei uns einging und wir ohne diese Anpassungen Ihre Lieferstelle zukünftig nicht mehr mit Gas beliefern können bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 16.11.2021.“

    „Die Kündigung“. Schön, also weder meine Kündigung noch kündigen sie mir, einfach nur“die Kündigung“.

    ?

    1. Bin seit März 2021 Gas- und Stromkunde und ähnlicher Fall wie die 4 Kollegen weiter unten: Nachdem ich eine Verdreifachung des Gaspreises zum 16.11. während der Phase der gültigen einjährigen Preisgarantie nicht akzeptiert habe, wurde mir jetzt die Kündigung festgestellt und mir wurde die zeitnahe „Abschiebung“ zum Grundversorger angekündigt. Ich halte das für illegal und habe (per Email) widersprochen. (Keine Reaktion bisher) Was soll ich weiter tun? Gibt es Aussichten auf Belieferung zu bestehen oder Schadenersatz zu verlangen? (Der Nachteil dürfte rund 500-700 EUR betragen bis Ende Februar)

  11. Guten Tag
    Nun geht die Auseinandersetzung mit Wunderwerk AG wohl in die letzte Runde.

    Bis jetzt habe ich:
    1. der Anhebung der Vorauszahlung widersprochen
    2. der Anhebung des Arbeitspreises widersprochen
    3. dem Rabatt Angebot ,,Rabatt30,, widersprochen
    Und alles Schriftlich, zusätzlich als Einschreiben per Post

    Gestern am 04.11.21 bekomme ich eine Mail von Wunderwerk, in der sie meiner Kündigung stattgeben und mein Vertrag zum 12.11.21 enden lassen.
    Was sind das doch für Lügner und Betrüger.
    4. gestern die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet, heute die Bestätigung bekommen

    Heute bekam ich von meinem Netzbetreiber, der Überlandwerke Mittelbaden, die Aufforderung zum Ablesen des Stromzählers, da mein Energieversorger, Wunderwerk AG, mich zum 12.11.21 abgemeldet hat. Was für eine Frechheit und ich kann nix dagegen tun, da mein Netzbetreiber die Abmeldung annimmt und mich an mein Stromlieferant verweist. So schafft Wunderwerk Tatsachen, gegen die es am Ende für uns Endverbraucher keine Mittel zum Widerspruch geben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo,
      also genau wie bei mir.
      Ich habe auch eine Mail bekommen in der sie meine (nie gesendete) Kündigung zum 12.11.2021 bestätigen. Hatte meinen Grundversorger angeschrieben und den Sachverhalt geschildert und um Rückweisung des Versuchs mich in die Ersatzversorgung zu schicken gebeten. Antwort kam gestern: „Laut den uns aktuell vorliegenden elektronischen Meldungen, hat Ihr Versorger, die EW Düsseldorf, die Netznutzung für Ihre Lieferstelle, bereits am 02.11.2021 zum 12.11.2021 beendet.
      Fragen zu Ihrem Vertragsverhältnis bzw. zur Beendigung der Belieferung kann Ihnen nur Ihr Versorger beantworten.
      Ab dem 13.11.2021 wird Ihre Lieferstelle der Ersatzversorgung zugeordnet.“
      Eine riesengroße Sauerei ist das. Der Grundversorger könnte ja auch mal beim Kunden anfragen, ob die Beendigung berechtigt ist, bevor sie die annehmen.
      Aber so einfach kommen die mir nicht davon. Das gibt eine Schadensersatzklage. Werde nächste Woche den Anwalt kontaktieren.

  12. Verbraucherzentrale NRW fordert Einschreiten der Bundesnetzagentur
    Energieversorger erhöhen unzulässig Strom- und Gasabschläge

    Unrechtmäßige Abschlagserhöhungen von über 100 Prozent
    Fehlende Kundenschreiben zu Preiserhöhungen
    Aufsichtsbehörden reagieren bislang zurückhaltend
    Energieversorger wie ‚immergrün‘ oder ‚Wunderwerk‘ teilen aktuell ihren Kund:innen eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen von teilweise über 100 Prozent bereits zum nächsten Monatsanfang mit. Den Kölner Strom- und Gasanbieter „immergrün“, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat die Verbraucherzentrale NRW erst vor Kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt.

    „Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.“

    https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/energieversorger-erhoehen-unzulaessig-strom-und-gasabschlaege-66537

  13. Hallo A. Mink,
    bei mir ist es ähnlich.
    Mein Vertag sollte 12 Monate mit einer eingeschenkten Preisgarantie bis 24.02.2022 laufen. Nachdem ich der Abschlagserhöhung von 127.-€ auf 276.-€ und in einer andern Mail einer Anpassung des Arbeitspreis von 4,95 ct/kWh auf sage und schreibe 17,7 ct/kWh widersprochen habe, habe ich heute im Portal von Wunderwerk festgestellt, dass mir der Vertrag zum 12.11.2021 gekündigt wurde!!! Eine Mail zur Kündigung gab es nicht!
    Am 1. November wurde nicht abgebucht, auch heute nicht. Aber, wenn die die Abschläge seit März 2021 addiere und meinen Verbrauch bisher anschaue, dann weiß ich, dass Wunderwerk von mir noch Geld hat – schießlich habe ich im Sommer weniger Gas verbraucht als ich im Winter hätte. Ich frage mich nur, wann ich jemals von dem … Laden das zu viel bezahlte Geld zurück bekomme.
    So wie es aussieht werde ich wohl meine Rechtschutzversicherung bemühen müssen.
    Zumal ich auf eine Vertragserfüllung (wegen der Preisgarantie) bestehe. Denn den Preis wie bei Wunderwerk gibt es im Moment nirgends.
    Ich verstehe auch nicht warum die Leute freiwillig kündigen. Wenn ich Verivox oder Check24 besuche, kommen Angebote von um die 270.-€ für mich raus – das was Wunderwerk gerne von mir hätte!

    1. Ich vermute, dass viele Kunden das Thema schnell und nervenschonend abhaken wollen.
      Aktuell gibt es Angebote von ca. 11 Cent/kWh auf c24 & Verivox. Es gibt aber auch welche für 6,x Cent. Sprechen Sie mich gerne an.

  14. Hallo,

    ich bin seit 3 Jahren bei Wunderwerk und, bis auf eine falsche Abrechnung, die korrigiert wurde, habe ich keine Probleme. Ich habe jedes Jahr plus und das Geld wurde prompt überwiesen. Ich habe auch noch keine Kündigung oder Preiserhöhung erhalten.
    MfG
    Andrea

  15. Vorweg, beim Wechsel zu Wunderwerk gab es bei mir keinerlei Probleme und ich bin auch ein Dauerwechsler. War vorher bei Vattenfall und es handelt sich um Strom.
    Aber nun habe auch ich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Erhöhung per Email bekommen.
    Es würden ab Nov.21 statt 93€ nun 185€ fällig werden, damit mir eine überraschende Nachzahlung erspart bliebe. Ich habe hin und her gerechnet, kann aber beim besten Willen die Erhöhung nicht komplett nachvollziehen. Einen Teil kann ich verstehen, denn ich habe ursprünglich für einen Verbrauch von 3800kWh für zwei Wohnungen abgeschlossen (alte Verbräuche genommen), kann diese aber nicht ganz halten und werde bei ca. 4300kWh landen, was die auch richtig prognostiziert haben. Habe denen meine Berechnung (bei gleichem Preis und 12 Monatsraten wären ab sofort 107€ und bei nur 11 Raten 160€ fällig) und meinen Widerspruch per Mail geschickt. Über eine Woche keine Reaktion. Habe dann die Mail nochmals gesendet, mit nochmaligem Hinweis, daß ich jede höhere Abbuchung als 93€ zurück buchen werde.
    Nun kamen gestern zwei Mails (die erste 21:52 und die zweite 22:00 Uhr!, laut Emailheader aber bereits 15:04 und 20:40 Uhr abgesendet, wo waren die so lange?).
    Die Erste mit einer genannten Arbeitspreiserhöhung von 22,95C auf 50,50C pro kWh und dem Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht zum 27.11.2021 und die Zweite mit einem Angebot von 30% Rabatt auf die Änderungen der letzten Preiskommunikation. Wenn ich davon ausgehe, daß die die 50,50C meinen, wären das dann „nur“ noch 35,35C pro kWh, aber immer noch viel zu hoch. Sie wollten dann nur noch 158€/Monat abbuchen, ich müßte dem aber bis spätestens 01.11.2021 (2 Tage Bedenkzeit, wow) zustimmen, indem ich auf die Mail mit „Rabatt30“ antworte.
    Ich habe dem ganzen Unsinn nun widersprochen, eine exakte Aufschlüsselung des neuen Preises gefordert und sie ebenfalls dazu aufgefordert mir den längst überfälligen Sofortbonus zu überweisen. Durch diesen ganzen Coronawahnsinn ist mir das völlig durch die Lappen gegangen. Und warum sollte ich vorzeitig kündigen? Damit spiele ich denen doch in die Hände, denn dann müssen sie mir nicht den vertraglich festgelegten Bonus von 15% auszahlen bzw. verrechnen.
    Mal schauen, was nun als Antwort kommt.

  16. Vor ca 10 Minuten kam die zweite E-Mail zur Änderung des Arbeitspreises. Hab einfach mal im Kundenportal nachgeschaut was drinsteht, Zack Kündigung wurde zum 11.11.21 gekündigt. Raus sind wir dann schonmal. Neuen Anbieter suchen wir morgen raus, es wird wahrscheinlich EWE.

    Jetzt noch die Frage, da wir dem Lastschriften Einzug ja auch widersprochen haben, wird ja denke ich nichts abgebucht. Sollten wir für November den vollen Betrag oder nur anteilig bis zum 11.11.21 zahlen?

  17. Mit Hilfe der Vorlagen von Dr. Moeschler hat Wunderwerk meines Sonderkündigung zum 10.11.2021 akzeptiert. Sie haben auch mitgeteilt, dass für November kein Abschlag fällig wird bzw. keine Zahlung zu leisten wäre. In einer Mail zuvor hatte Wunderwerk die Bankverbindung mitgeteilt. Falls jemand Bedarf haben sollte schreiben ich sie in den Kommentar.

    Vermutlich geht jetzt der Neukundenbonus flöten, aber ich einfach froh und dankbar, so aus dem Vertrag herausgekommen zu sein. Ich kann nur nochmals ein dickes DANKE für die fundierten Infos und hilfreichen Vordrucke auf diesen Seiten richten!!!

    Wunderwerk Bankverbindung (mitgeteilt am 28.10.):

    Kontoinhaber: Wunderwerk
    Institut: Aareal Bank AG
    IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
    BIC: AARBDE5WDOM

  18. Vielen Dank für die Informationen!!
    Bin auch auf Wunderwerk hereingefallen.
    Ich habe einen Gas-Liefervertrag bis 31.03.2022 mit Preisgarantie. Zuerst wurde die Abschlagszahlung von 71€ auf 176 € erhöht, mein Widerspruch aber scheinbar angenommen. Über seine Anmeldung Webseite kann man die Abschlagszahlung selbst „zurückdrehen“.
    Jetzt kam die Kündigung. Für mich Vertragsbruch, aber soll man dafür in einen Streit gehen…?

  19. Hallo liebe Leidensgenoss:innen 🙂

    Ich habe auch die Abschlagserhöhung bekommen (106 auf 230 Euro) und widersprochen, bislang keine Reaktion, dafür heute eine Preiserhöhung von 5,55 auf 17,50 c/kWh zum 27.11.2021 – mit Verweis auf Sonderkündigungsrecht. Nebenbei, das ist doch viel zu knapp, oder? Müsste es nicht min. 6 Wochen vorher angekündigt werden?

    Ich denke, ich werde das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und Versuchen, Schadensersatz (Preisgarantie bis 29.03.22) einzufordern – oder gibt es eine bessere Idee?

    An dieser Stelle auch vielen Dank an Herrn Moeschler!

    1. Ergänzung: Ich dachte an so etwas in die Richtung:

      ###
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Email vom 28.10.2021 kündigen Sie mir eine Erhöhung der Gaspreise zum 27.11.2021 an. Der Preiserhöhung widerspreche ich.

      Ihr Vorgehen widerspricht dem geschlossenen Vertrag vom 19.02.2021 (Lieferbeginn 29.03.2021) in dem eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vereinbart wurde. (In Ihren AGB §5 Abs 1). Weiterhin widerspricht dies ihren AGB §4 Abs 1 – Preisänderungen müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.

      Ich werte die Ankündigung Ihrer Preiserhöhung daher als Angebot, den geschlossenen Vertrag aufzuheben. Ich kann diesem Angebot zustimmen unter der Maßgabe, dass
      a) die vereinbarten Boni im vollem Umfang ausgezahlt werden
      b) Sie die entstehenden Mehrkosten durch die vorzeitigen Beendigung des Vertrags und einen Anbieterwechsel in vollem Umfang übernehmen.

      Bitte teilen Sie mir umgehend, spätestens aber bis (FRIST?) mit, ob Sie den Vertrag zu den genannten Bedingungen aufheben möchten oder ob Sie den Vertrag zu den geschlossenen Bedingungen und Preisen fortführen möchten.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Kunde

      #######

      Ungefähr so? Bin halt kein Jurist 🙂

    2. Laut AGB von Wunderwerk hat man nur einen Monat, keine 6 Wochen.

      4 Änderungen des Preises
      (1) Alle Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden bzw., sofern der Kunde
      seine Zustimmung zur Teilnahme an der elektronischen Kommunikation nach
      § 13 erteilt hat, nach Mitteilung der Preisänderung per E-Mail oder der vertragsgemäßen Bereitstellung
      dieser Information im Kundenbereich des Internetportals des Energieversorgers wirksam, die mindestens
      einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Ändert der Energieversorger die Preise, hat
      der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
      Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird der Energieversorger den Kunden in der Mitteilung
      der Änderung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung
      ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der Energieversorger soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in
      Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung und zur Kündigung aus wichtigem Grund (vgl.
      § 14 Abs. 2) bleibt unberührt

        1. Die AGB zu Zeit des Vertragsschlusses:

          § 4 Änderungen des Preises
          (1) Alle Änderungen des Preises teilt Wunderwerk dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
          dem geplanten Inkrafttreten mit. Preisänderungen können dem Kunden in Briefform oder in
          elektronischer Form (z.B. E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, Fax, SMS)
          mitgeteilt werden, soweit der Kunde einen Tarif mit elektronischer Kommunikation als
          wesentlichem Vertragsbestandteil gewählt hat (Online-Tarif), der Kunde in die elektronische
          Kommunikation eingewilligt hat oder sich die Parteien in anderer Art und Weise auf die
          elektronische Kommunikation verständigt haben. Der Kunde hat im Falle von Preisänderungen
          das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
          Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. In Änderungsmitteilungen wird Wunderwerk den
          Kunden auf sein Kündigungsrecht hinweisen.

        2. Vom Finanztip.de: In Sonderverträgen gilt eine Frist von einem Monat

          Will Dein Energieversorger den Preis erhöhen, muss er sich an bestimmte Vorschriften halten. Regel Nummer 1 ist: Er muss Dich vorab über eine Änderung der Preise informieren. In Sonderverträgen gilt eine Frist von einem Monat (§ 41 Abs. 5 EnWG); in der Grundversorgung von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Regel Nummer 2 lautet: Er muss Dich im selben Schreiben auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen. Dieses erlaubt Dir, Deinen Liefervertrag fristlos zu kündigen – zu dem Tag, bevor die neuen Preise gelten. Was bei einer Kündigung genau zu beachten ist und wo sich Fallstricke verbergen, erklären wir in diesem Ratgeber.

          https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/sonderkuendigungsrecht-strom-gas/

          https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html

          Was unklar für mich ist, ob das Son­der­kün­di­gungs­recht für Strom und Gas hier nur 14 Tage ist, trotz Wortlaut vom „Ändert der Energieversorger die Preise, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.“

          „Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ bezieht sich auf die ursprüngliche Vertragsfrist, nicht auf das Son­der­kün­di­gungs­recht, das selber nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, wieder auf 14 Tage befristet ist?

          Ich glaube, man laufe Gefahr in einen neuen Vertrag ungewollt zu rutschen.

  20. Habe am 23.10.21 die Erhöhung per Mail bekommen. Abschlag vorher 148€ für 22454 kW und neu 156€ für vorraussichtlich 10000 kW. Sonderkündigung usw ging per E-Mail raus. Wie schnell reagiert Wunderwerk darauf? Hat jemand schon Info bekommen? Oder soll ich lieber das ganze nochmal per Einschreiben rausschicken?

  21. Habe in einer mail meinen neuen Gasabschlag von 175,00 auf 435,00 bekommen.
    Habe sofort die Einzugsermächtigung widerrufen.Es ist nie eine Erhöhung der Beträge mitgeteilt worden.Kann ich jetzt kündigen zu sofort oder?

  22. Auch mir wurde die monatliche Rate von 69,00€ auf 119,00€ erhöht.Kein spezieller Grund.Meine Frage kann ich das Sonderkündigungsrecht in Gebrauch nehmen. Mein Vertrag läuft bis 22.4.22 Wie soll dann die Formulierung sein.

  23. Habe im Mai einen 1jahres Vertrag mit Wunderwerk geschlossen bekam nun eine versteckte Mail das der manatsbeitrag von 81 Euro auf 127 Euro erhöht wird Mail erhalten am 21 .10 Erhöhung ab 1.11 kann ich mein Sonderkündigungsrecht anwenden habe nie den Vertrag bekommen

    1. den Vertrag habe ich per Email bekommen damals.
      bei mir das geleiche.. Email als Information, ich soll von 76,00 auf 117,00 Euros Monatlich. Email am 22.10.21 bekommen. Preisänderung ab 01.11.21

      1 Jahres Vertrag, läuft noch bis 04.22,,, What the Fu..k machen die ??
      habe eben für Vertrag und Eizugsermächtigung , Kündigungen zum 30.10.21geschrieben und gleich per Email und Fax gesendet.

      Mal sehen was die Antworten.. ich lase es nicht so einfach stehen.
      wen die mir Geld abbuchen werde es zurückbuchen….

    2. an deine Email steht dein Vertragsnummer.
      schreib wiederuf für Eizugsermächtigung und Sonderkündigung zum Vertrag zum 30.11.21. verwede der Vertragsnummer von Email, es stimmt so..
      !!! Sende beide Schreiben sofort los..

      in Ruhe such ein andere Anbieter und melde bei der neue als Wechselterminn der 01.11.21..

      alles wird Gut..

  24. Ich habe heute von meinem Stromanbieter Wunderwek AG mitgeteilt bekommen dass sich mein monatlicher Abschlag von € 83.00 kurzfristig auf 124.00€ erhöht wegen der momentanen Energie Kriese !
    Muss ich das billigen ?

  25. Betrüger Verein! Vertrag beinhaltete 4250KWh jährlich mit 114€ mtl Abschlagzahlungen, ich habe einen Verbrauch von 3395KWh (mtl. Zahlungen aufgerundet 120€) und angeblich hätte ich eine Nachzahlung von 66€. Werde wohl einen Anwalt einschalten müssen um mein ZUVIEL bezahltes Geld zurück zu bekommen.