Wunderwerk AG Erfahrungen: viele Probleme
ACHTUNG: Wunderwerk AG hat einen Teil seiner Kunden in E-Mails angekündigt, Preise & Abschläge massiv zu erhöhen und die Versorgung einzustellen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Wunderwerk AG wehren!
Wunderwerk AG Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Wunderwerk AG Erfahrungen
Wunderwerk gehört zu Elektrizitätswerke Düsseldorf. Verbraucher berichten über negative Erfahrungen u.a. aufgrund verweigerter Boni, Nichterfüllungsschäden & Guthabenauszahlung. Die AGBs enthalten branchen-un-übliche Bonus-Einschränkungen und Zusatzkosten.
Kunden beschweren sich u.A. über:
– Guthaben nicht ausgezahlt
– Abrechnungen verspätet, fehlerhaft
– Bonus verweigert (z.B. wegen PV)
– Nichterfüllungsschaden nach Umzug gefordert
Wunderwerk AGBs: kritische, kundenunfreundliche Klauseln
Die AGBs des Unternehmens enthalten verbraucherunfreundliche Bestimmungen (siehe AGB-Studie; da die AGBs sich laufend ändern können, kann der folgende Inhalt veraltet sein.). Diese schränken den Bonus ein und es drohen unerwartete Zusatzkosten. Zudem schließt das Unternehmen z.B. Kunden aus, die einen Mehrtarifzähler oder eine Photovoltaikanlage haben.
Das Problem an den folgenden AGB-Klauseln ist, dass diese dem Verbraucher meiner Erfahrung nach nicht transparent mitgeteilt werden. Verbraucher erfahren die Besonderheiten beim Vertragsabschluss m.E. nur, wenn Sie sich die AGBs anschauen. Zudem haben vergleichbare Bonuseinschränkungen bei z.B. immergrün und Fuxx Sparenergie in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt. Für mich sind diese AGBs nicht vertrauensfördernd und empfehle Verbrauchern vorsichtig zu sein.
Meinungen anderer Verbraucher
Neben den AGBs und dem Vorstand des Unternehmens wurde im Forum des Bundes der Energieverbraucher zudem das Geschäftsmodell der Wunderwerk AG kritisch hinterfragt. Ein Forenmitglied fühlt sich als Verbraucher auf die Schippe genommen, weil sich das Unternehmen mit vielen sozialen Projekten rühme und anscheinend nicht viel dahinter sei:
„Ich habe gerade mal eine Handvoll kleinster sozialer Organisationen gesehen, an die Wunderwerk angeblich gespendet haben will: Wie viel, wird nicht bekannt gegeben. 2000 Euro oder vielleicht 4000 Euro oder vielleicht doch 10.000 Euro? Doch so oder so dürften es bei „Diakonische Stiftung Wittekindshof“ oder „Kinderstiftung Lesen bildet“ sich nicht um exorbitant hohe Fördergelder handeln. Ganz abgesehen davon: Soziales Engagement so zu Markte zu tragen ist geradezu schäbig. Dass es im Vergleich zu wirklichen Wohltätern zudem geradezu vernachlässigbar erscheint, an eine Handvoll Mini-Organisationen als Energieversorger etwas Geld zu geben sei hier nicht weiter diskutiert.“
Die größten Probleme treten anscheinend nach dem 1. Vertragsjahr auf.
Auf reclabox beschweren sich Verbraucher über fehlende Abrechnungen und Guthabenauszahlungen, verweigerte Neukundenboni (z.B. wegen Photovoltaik-Anlage, Gewerbe etc.) und dass Wunderwerk einen Nichterfüllungsschaden fordert. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit Wunderwerk AG haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Wunderwerk AG.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Wunderwerk AG setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Wunderwerk AG jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Wunderwerk AG zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Wunderwerk AG, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass Wunderwerk AG nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Unerwartete Zusatzkosten
Wenn sich die Abnahmestelle ändert (z.B. bei Umzug) wurden laut AGB eine Pauschale von 60€ in Rechnung gestellt. Diese Klausel ist in den AGBs vom 28.01.2021 nicht mehr zu finden. Auch diese Zusatzkosten sind mir lediglich von der 365 AG und der Fuxx Sparenergie bekannt. Ich gehe davon aus, dass diese Umzugspauschale unzulässig ist. Schließlich ist die Kündigung und der Lieferantenwechsel für Haushaltskunden kostenfrei gemäß § 20 StromGVV und GasGVV.
Bei Pakettarifen kauft der Kunde ein Strompaket, das er unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abnehmen muss. Wenn der Vertrag allerdings vorzeitig beendet wird, wäre eine nur anteilig Verrechnung des Pakets fair. Dies ist aber nicht bei Wunderwerk AG der Fall (Ziffer 2(3); Abruf: 28.01.2021): „Wird bei Pakettarifen der Vertrag vor Ablauf des jeweilig maßgeblichen Belieferungszeitraums aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet, ist Wunderwerk berechtigt, das gesamte Paketvolumen abzurechnen.“
Gemäß Ziffer 10 (6) kann vom Kunden eine Vertragsstrafe verlangt werden, „wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen.“ (Abruf: 28.01.2021) Es dürfte unbestimmt sein, um welche Verpflichtungen es sich dabei handelt. Denkbar wäre es z.B., wenn der Kunde dem Stromanbieter nicht mitteilt, dass er den Strom nicht ausschließlich privat nutzt oder dass er einen Mehrtarifzähler hat. Insofern besteht die Gefahr von Zusatzkosten in Form von Vertragsstrafen.
Nur wenige Stromanbieter bedienen sich derartige verbraucherunfreundliche AGB (siehe AGB-Studie). Diese Unternehmen kann ich nicht empfehlen, weil sich Verbraucher bereits deshalb über derartige Vertragseinschränkungen beschwert haben. Die große Mehrheit der Stromanbieter verzichtet auf derartige verbraucherunfreundliche AGBs.
Empfehlungen, wenn Sie bereits Kunde von Wunderwerk AG sind
Wenn Sie die Vertragsunterlagen vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet erhalten haben, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter Wunderwerk AG richtig widerrufen und kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Weil Wunderwerk AG noch ein junges Unternehmen ist, kann ich noch nicht abschätzen, welche Probleme bei diesem Anbieter besonders häufig auftreten. Vorsichtshalber sollten Sie diese Hinweise berücksichtigen:
- Wunderwerk AG richtig kündigen: Bei einigen Stromdiscountern hatten Verbraucher Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Kündigungen. Folgen Sie meinen Hinweisen, damit Sie eine unfreiwillige Vertragsverlängerung verhindern. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen laut Verivox.de. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Bei einigen Stromanbietern werden das Guthaben aus der Stromrechnung sowie die versprochenen Neukundenboni zu spät ausgezahlt. Notieren Sie sich daher am besten, wann Wunderwerk AG Ihnen Geld überweisen muss, um schnell mahnen zu können. Manchmal verzögert sich auch die Erstellung der Stromrechnung. Sie sollten zudem die Stromrechnung auf Fehler überprüfen. Ich bin immer wieder überrascht, in wie vielen Stromrechnungen der Bonus nicht mit berücksichtigt wurde, falsche Preise verwendet wurden oder schlichtweg fehlerhafte Berechnungen vorliegen.
- Nichterfüllungsschäden: Nutzen Sie meinen kostenloses Musterschreiben.
Wenn Sie Probleme mit Wunderwerk AG bekommen sollten, so können Sie auf meiner Internetseite recherchieren, wie Sie sich beschweren sollten. Ich stelle kostenlose Anleitungen und Musterschreiben bereit. Sie können auch gerne einen Kommentar mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts auf dieser Seite hinterlassen. Ich werde Ihre Frage gerne beantworten.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Wunderwerk AG
Bitte kontaktieren Sie Wunderwerk AG nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Wunderwerk – Postfach 21 01 40 – 50527 Köln
Tel.: 0211 95 434 434
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über Wunderwerk AG gibt es viele Beschwerden. Gegen Wunderwerk AG klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich Wunderwerk AG als nicht empfehlenswert ein.
a) Der Vorstand ist ein bekannter Unternehmenslenker der ehemaligen 365 AG und der ExtraEnergie GmbH
In der Vergangenheit haben derartige AGBs zu zahlreichen Verbraucherbeschwerden geführt – z.B. bei Kunden der ehemaligen 365 AG (immergrün). Weil der Vorstand von Wunderwerk AG, Herr Samuel Schmidt, mehrere Jahre in der Geschäftsführung der 365 AG und der ExtraEnergie GmbH tätig war, könnte er ähnliche Geschäftspraktiken verfolgen. Ich sage nicht, dass er dies tut. Jedoch verwendet er sehr ähnliche kundenunfreundliche AGBs und die Beschwerden auf reclabox ähneln denen gegenüber immergrün. Operativ wird das Unternehmen vom Dienstleister GFM unterstützt, das viele Prozesse übernimmt (z.B. Lieferantenrahmenverträge) und bereits mit Herrn Schmidt zu Zeiten der 365 AG zusammengearbeitet hat (Quelle: energate Messenger vom 17.04.2018). Vor diesem Hintergrund bin ich sehr vorsichtig und möchte diesen Anbieter nicht empfehlen.
b) Der Mehrwert ist unklar
Das Besondere am Geschäftsmodell sei, dass der Verbraucher jährlich sparen könne und dass andererseits gemeinnützige Kinder- und Jugendprojekten in Deutschland systematisch gefördert werden.
Der Vorstandsvorsitzende Samuel Schmidt sprach das Ziel aus, in den ersten drei Jahren in Summe eine Million Euro zu spenden. Bald sind die 3 Jahre rum. Wenn jemand Hinweise hat, wie viel Geld gespendet wurde, freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen! Was das Unternehmen verspricht ist, dass es je Vertragsabschluss einmalig 20€ spendet.
In der auf openPR im Presseportal Düsseldorf am 22.02.2018 veröffentlichte Mitteilung von Wunderwerk verspricht das Unternehmen, dass mit dem „Sparwunder“-Tarif dem Unternehmen gelungen sei, den Wechsel-Stress für Verbraucher zu beenden. Dank des revolutionären Tarifs sei es für die Verbraucher erstmalig möglich jährlich zu sparen, auch ohne den Stromanbieter zu wechseln.
Auch wie diese Spar-Wunder von Wunderwerk zustande kommen, bleibt für mich ein Rätsel. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was das revolutionäre am Tarif sein soll. Auf der Internetseite von Wunderwerk konnte ich leidglich Versprechungen, aber keine Antworten auf diese Frage finden. Wenn man mit einem cleveren Konstrukt viel Geld sparen kann, dann würden andere Stromanbieter diese Idee aufgreifen. Dies ist mir aber nicht bekannt.
- Eine Belieferung von Entnahmestellen mit z.B. Photovoltaikanlagen und Mehrtarifzählern wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wunderwerk gestattet (§1 (3); Abruf: 28.01.2021) . Diese Einschränkung dürfte für Verbraucher überraschend sein, weil Verbraucher hierüber nur unzureichend informiert werden. Oder haben Sie etwa auf Verivox oder auf der Seite von Wunderwerk erfahren, dass diese Entnahmestellen nicht beliefert werden? Das Recht, den Stromvertrag aufgrund einer nicht zulässigen Entnahmestelle „mit sofortiger Wirkung“ zu kündigen, sehen sogar die AGBs (§1 (5); Abruf: 28.01.2021) explizit vor. Wenn der Verbraucher keine 12 Monate mit Strom beliefert wurde, kann das Unternehmen den Bonus verweigern. Diese AGB-Klausel dürfte jedoch unzulässig sein, weil der Endverbraucher nicht mit einer derartigen Einschränkung rechnen kann und es die Aufgabe des Versorgers ist, den Verbraucher aufzuklären, ob er für einen bestimmten Tarif von Wunderwerk AG in Betracht kommt.
- Wunderwerk AG beliefert nur Stromkunden, die einen Verbrauch zwischen 1.000 und 30.000 kWh aufweisen (Ziffer 1 (3); Abruf: 28.01.2021). Die Tarifrechner berücksichtigen diese Einschränkungen. Daher dürfte diese AGB-Klausel zunächst kein Problem darstellen. Probleme können allerdings dann auftreten, wenn z.B. ein Familienmitglied auszieht und der Verbraucher deshalb weniger als 1.000 kWh verbraucht. In diesem Fall hält sich Wunderwerk AG das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Ziffer 1 (5); Abruf: 28.01.2021). Mir ist kein Fall hierzu bekannt. Dennoch bin ich vorsichtig.
- In früheren AGB-Versionen wurde der Bonus gemäß Ziffer 6(3) nur dann gewährt, wenn der Verbraucher den Strom ausschließlich privat nutzt. Zum Abruf am 28.01.2021 ist diese Einschränkung entfallen. Einschränkungen dieser Art waren bereits Gegenstand zahlreicher Verbraucherbeschwerden und Gerichtsurteile. Es ist zu bezweifeln, ob diese Einschränkung rechtlich zulässig ist. Diese Bonus-Einschränkung kenne ich bereits von der 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke).
- Der Bonus kann auch dann verweigert werden, wenn der Stromanbieter den Vertrag vorzeitig kündigt (Ziffer 6(4); Abruf: 28.01.2021). Dies ist z.B. dann möglich, wenn der Verbraucher gegen die Vertragseinschränkungen verstoßen hat.
- Ferner gesteht das Unternehmen dem Verbraucher den Neukundenbonus nur dann zu, wenn er nicht innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertrag widerrufen hat (Ziffer 6.2; Abruf: 28.01.2021). Diese Einschränkung ist m.E. branchenunüblich und für mich überraschend.
Auch das Hamburger Amtsgericht glaubt nicht an Wunder und hat der Wunderwerk AG die irreführende Werbung untersagt.
Das Landgericht Hamburg hat bei Wunderwerk AG festgestellt, dass es sich beim „Sparwunder“-Tarif um ein altbekanntes Steuersparmodell handelt und somit alles andere als ein Wunder darstellt. Schließlich ist diese Steuerersparnis bei jedem Energieanbieter oder sonstigen Unternehmen theoretisch umsetzbar.
Weil Wunderwerk mit dem steuerlich subventionierten Sparwunder-Tarif Kunden von Bonus-Verträgen weglotsen will, kann man hier durchaus der Meinung sein, dass der eigentliche Gewinner oder „Sparer“ Wunderwerk AG selber ist und weniger der Kunde oder sein Arbeitgeber. Schließlich schließt das Unternehmen aus, eine Garantie für dieses Wunder übernehmen zu wollen: „In keinem Fall übernimmt die Wunderwerk AG Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann“, führt Wunderwerk für seinen Wunderwerk Strom aus.
Das Landgericht Hamburg stellte in einer einstweiligen Verfügung fest, dass große Teile der Werbung des Unternehmens irreführend seien.
Das Werbeversprechen des Wunderwerk AG suggeriere allen Verbrauchern einen nutzbaren besonders günstigen Tarif. Dies sei aber nicht der Fall, weil die versprochene Ersparnis aus Steuervorteilen resultiere, die nur Angestellte mit Unterstützung des Arbeitgebers erzielen können. Der Richter stellte fest, dass diese notwendige Aufklärung nicht ausreichend in der Werbung vermittelt wurde.
In Wirklichkeit sei das aber nicht so, da die versprochene Ersparnis tatsächlich aus Steuervorteilen resultiere, welche nur abhängig Beschäftigte bei Mitwirkung Ihres Arbeitgebers erzielen könnten. Die diesbezüglich aufklärenden Hinweise des Unternehmens Wunderwerk seien aber nicht in der notwendigen Form mit der streitigen Werbung verknüpft gewesen, stellte der Richter in seinem Beschluss fest.
Die Wunderwerk AG hat diese einstweilige Verfügung akzeptiert und verwendet seitdem den Begriff „Sparwunder“-Tarif nicht mehr. Allerdings bietet das Unternehmen nach wie vor den Tarif weiter an.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Ich bin auch davon betroffen, weder Bonus noch Guthaben erhalten zu haben.
Wann habt Ihr euer Geld bekommen, muss ich zum Rechtsanwalt und klagen?
Wir haben nun das Problem, dass trotz Widerspruch an Wunderwerk per Email, Post, Telefonisch etc. nun Post vom Inkasso angekommen ist.
Wir sollen nun für einen Monat den Aufpreis bezahlen.
Wir haben natürlich auch beim Inkasso Widerspruch eingelegt, diese lehnen das aber ab, weil die der Meinung sind, dass Wunderwerk im Recht ist.
So und nun????
Widersprechen Sie und verweisen Sie auf Ihre bisherige Argumentation.
4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde würde ich die Schlichtungsstelle einschalten.
Hallo,
am 13.3.21 war der Beginn der Gaslieferung
mit Wunderwerk.
4,72 ct pro KWh
14,53 € pro Monat
15% Neukundenbonus
25,00 € Sofortbonus
Menge 55000 KWh im Jahr
Am 28.10.2021 kam per Mail die Preiserhöhung zum 27.11.2021
von 4,72 auf 17.10 Cent
am 8.11.21 kam die Erhöhung des Abschlages von 252 auf 697,00 Euro zum 15.11.2021
Am 1.11.2021 wurde Wunderwerk auf den laufenden Vertrag hingewiesen und eine Abbuchung über den Vertraglich vereinbarten Abschlag von 252 € abgelehnt.
Am 25.11.21 wurde per Einschreiben Wiederspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt und auf den laufenden Vertrag hingewiesen.
Am 14.12.21 wurde von Wunderwerk meine Kündigung bestätigt zum 28.12.21
Am 16.12.21 wurde Wunderwerk aufgefordert auf Vertragserfüllung und das ich nicht gekündigt habe. Mit Verweis auf meinen eingeschriebenen Brief
Am 24.12.2021 das gleiche nochmal.
Am 27.12.2021 wurde ich aufgefordert den Zählerstand zu melden das die Schlussrechnung erstellt werden kann.
Sollte ich es nicht erledigen wird ein Wert von 68000 KWh herangezogen.
Eigentlich ein klarer Vertragsbruch!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo, kann mir jemand sagen was man machen kann wenn man diese“ tolle“ Firma nicht erreicht? Telefonisch und per Mail nicht möglich.
Ich habe am 09.11. einen Brief bekommen das sie mein Guthaben von fast 600 Euro auf mein Konto überweisen. Es ist immer noch nichts drauf! Ich erreiche niemanden. Zudem die Vorgeschichte ist, das wir 2 Haushalte sind. Und einen Brief bekommen haben am 14.10 das unser Vertrag wegen Gebietswechsel zum 20.10.! Aufgehoben wird und man zu einen anderen Stromanbieter wechseln soll. Dies taten wir. Nur für den einen Haushalt lässt Wunderwerk die Kündigung nicht zu, obwohl wir einen Brief mit der „Gebietskündigung“ haben ohne Angaben welches Stromzählers. Also ja wohl für beide Haushalte!? Wir haben nun zwecks Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen. Doch auf dieses Einschreiben auch noch keine Antwort bekommen! Es nervt einfach nur noch!! Schlichtungsstelle Energie geht anscheinend nur wenn man zuvor versucht hat mit dem Kundenservice alles zu klären… Ja aber wie denn wenn man niemanden erreicht..
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin verzweifelt.
naja, Schlichtungsstelle Energie geht laut Gesetz 4 Wochen nach dem Antrag auf Verbraucherbeschwerde. Aber wer sagt denn, dass du den nicht vor 4 Wochen über das Kundenportal abgeschickt hast? Die bessere Frage, muss hier wirklich „geschlichtet“ werden, oder ist die tolle Firma einfach nur unfähig und handelt rechtswidrig entgegen jeder unternehmerischen Sorgfalt? Guthaben MUSS innerhalb von 14 Tagen nach Abschlussrechnung ausgezahlt werden, beziehungsweise die Rechnung muss innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende ausgestellt werden. Für eine schnelle Auskunft einfach deinen Netzbetreiber anschreiben oder anrufen. Dabei die Zählernummern bereit stellen, dann bekommst du sofort Auskunft, wer diesen Zähler beliefert, bzw. falls und zu welchem Zeitpunkt eine Beendigung der Belieferung gesetzt ist.
Da bei dir schon die Rechnung kam, das Guthaben ist ja bekannt (?), einfach ein Schreiben mit einer Frist zur Überweisung setzen. Ist das zweimal gemacht, kann direkt geklagt werden. Als Frist in der Regel 14 Tage, aber hier kann man es auch mal mit 7 Tagen versuchen. Die tolle Firma hat so viel verbockt, dass ein Gericht dir eine kurze Frist sicher verzeihen würde. Bist ja auch keine Anwältin 😉
Der Blog hier ist top. Dennoch wäre es eine Überlegung wert, neben/anstelle dem Verbraucherschutz, einen Wirtschaftsverband einzuschalten. Hier werden nicht nur Verbraucherinteressen gewahrt, sondern auch die aller anderen „fairen“ Unternehmen. Zum Beispiel: wettbewerbsallianz.de
Das Verhalten einiger Energieversorger ist absolut inakzeptabel und stellt einen enormen Schaden für alle anderen Marktteilnehmer, u.a. Grundversorger, dar.
Dein Netzbetreiber kann dir nach Nennung deiner Zählernummer sofort Auskunft darüber geben, wer deine Zähler beliefert, und auch ggfs. ob und wann die Belieferung endet (und die Grundversorgung übernimmt)
2x Abmahnen, dann freut sich dein Anwalt und kann gleich klagen 😉 oder Verbraucherzentrale einschalten, die arbeiten bestimmt schon mit Hochtouren daran. Auch ein Wirtschaftsverband (Link siehe 1-2 Kommentare weiter unten) ist klagebefugt und vertritt neben deiner Sicht auch viele andere Grundversorger, die die Situation völlig kurzfristig ausbaden müssen.
Bei mir folgender Sachverhalt:
16.12.2020: Vertragsabschluss Bonuswunder mit Lieferbeginn 01.03.2021 mit eingschr. Preisgarantie 12 Monate, Höhe Abschlagszahlung: 68,- EUR
22.10.21: Schreiben Wunderwerk, dass der Abschlag ab 01.11.21 120,- EUR sein wird.
23.10.21: Widerspruch der Erhöhung des Preisabschlags und der Änderung der vertraglich vereinbarten Konditionen – Androhung einer Kündigung durch mich.
27.10.21: Bestätigung meiner Kündigung durch Wunderwerk, obwohl ich die Kündigung lediglich angedroht hatte. Kündigung frühestmöglich zum 09.11.21.
28.10.21: Widerspruch der Kündigungsbestätigung von Wunderwerk und Mitteilung, dass ich auf Erfüllung des existierenden Vertrags bestehe. Sofern Wunderwerk die Kündigung aufrecht erhalten möchte, bestehe ich auf Berücksichtigung des Neukundenbonus in Höhe von 15% in der Schlussabrechnung. Entzug des Lastschriftmandats und Rücklastschrift der letzten Abschlagszahlung.
Zwischendurch: Mahnungen durch Wunderwerk wg. der Rücklastschrift
29.11.21: Anschreiben EWD Inkasso GmbH wg. der Rücklastschrift. Nun sollen mit Inkassogebühren etc. 101,82 EUR überwiesen werden.
29.11.21: Widerspruch des Inkassoauftrags durch mich.
03.11.21: Schlussabrechnung durch Wunderwerk. Neukundenbonus wurde nicht gewährt. Rechnungssumme ohne Neukundenbonus: 506,51 EUR.
Rechnungssumme mit Neukundenbonus: 430,53 EUR.
Geleistete Abschlagszahlungen: 476,- EUR.
Forderung Wunderwerk wg. Inkasso: 64,33 EUR.
Entgegenstehende Forderung meinerseits: 45,47 EUR.
Wie kann man sich nun weiter rechtlich wehren? Direkt zum Anwalt? Gibt es eine Art Streitschlichtungsstelle?
Theoretisch kannst du bei Wunderwerk einen Antrag mit Betreff „Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG“ stellen. Dieser MUSS innerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. Danach kannst du dich an die Schlichtungsstelle die Wunderwerk nennt. Aber da die nicht antworten werden…
Wenn du dir sicher bist, im Recht zu sein, 2x mahnen, mit einer Frist von 7-14 Tagen. Dann spart sich dein Anwalt die Schreiben.
Wenn du mich fragst, gibt es den Laden seit einem Jahr nur noch unter dem Namen Elektrizitätswerke Düsseldorf AG.
Bist du egoistisch: geh zu einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale. Wenn du gleichzeitig noch anderen helfen willst: Beschwere dich bei der Bundesnetzagentur (die wird immerhin noch auf der Website von Wunderwerk geführt) und bei einem Wirtschaftsverband (die vertreten auch Verbraucher)
z.B. https://www.wettbewerbsallianz.de/
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Preiserhoehungen/start.html
Hallo,
mir wurde eine Preiserhöhung per mail angekündigt, dieser habe ich widersprochen, da die Preisbindung noch 6 Wochen lief. Auf mehrere mails und Schreiben per Post an H Schmnidt keine Reaktion.
Von einem Vertragsabschluss mit Wunderwerk rate ich ab!
Hallo,
hat jemand seit dem 19.11.2021 in irgendeiner Form eine Antwort auf eine Anfrage/ Widerspruch von Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf erhalten? Konnte jemand Wunderwerk oder Elektrizitätswerke Düsseldorf telefonisch erreichen? (Wunderwerk mit einer Wartezeit unter 40 Minuten!?)
Zudem würde mich interessieren, ob es wirklich eine halbwegs zugeschnittene Antwort war, oder lediglich eine Mahnung.
Danke für die Rückmeldung.
Moin.
Habe am 22.10 die erste E-mail von Wunderwerk bekommen das mein monatlicher Zahlbetrag sich von 89 auf 144 € erhöht,
Dann kam noch mal am 28.10 ne Mail das sich der Arbeitspreis ab 27.11.2021 von 27,09ct auf 54,20ct ändere.
Am 5.11.wurde dann auch schon direkt 128 € abgebucht.
Da ich nicht jeden Tag auf mein Konto gucke ist mir das erst 2 Wochen später aufgefallen.
habe dann eine Mail an Wunderwerk geschickt, das ich der Preiserhöung wiederspreche ebenso hab ich die Einzugsermächtigung wiederrufen und auch direkt angekündigt die 128 zurück ziehen zu lassen.
Habe anschließend die vereinbarten 89 € überwiesen.
Dann kam gestern ne Mail dasich doch den Betrag von 173,23 überweisen soll,
wie die auf die Summe kommen habe ich erfragt und warte noch auf ne antwort. Warscheinlich vergebens.
Ach ja und gekündigt hab ich natürlich auch sofort aber natürlich zum 31.12 denn ich will ja nicht den Bonus flöten lassen. 😀 😀 😀
Ich bin gespannt wie es weiter geht 😀
Wunderwerk hat meinen Abschlag um 29,-Euro erhöht und abgezogen ohne mich vorher zu informieren. Auf meine Mails bekomme ich keine Antwort. Habe nun die Kündigung gestern per Mail fertig gemacht und abgeschickt, aber es tut sich nichts.
Kann ich den überhöhten Abschlag zurück holen?
Ja, aber dazu sollten Sie unbedingt noch eine Ankündigung versenden. Hinweise finden Sie hier.
„kürzlich haben Sie einige Schreiben mit Informationen zur aktuellen Lage am Energiemarkt durch uns erhalten. Dabei haben wir Ihnen mitgeteilt, dass eine Weiterführung Ihres Vertrags ohne Anpassung Ihres Zahlbetrags und der Preise an den aktuellen Energiemarkt, nicht weiter möglich ist.
Da bis heute keine Zustimmung zur angekündigten Änderung bei uns einging und wir ohne diese Anpassungen Ihre Lieferstelle zukünftig nicht mehr mit Gas beliefern können bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Energieliefervertrags frühestmöglich zum 16.11.2021.“
„Die Kündigung“. Schön, also weder meine Kündigung noch kündigen sie mir, einfach nur“die Kündigung“.
?
Bin seit März 2021 Gas- und Stromkunde und ähnlicher Fall wie die 4 Kollegen weiter unten: Nachdem ich eine Verdreifachung des Gaspreises zum 16.11. während der Phase der gültigen einjährigen Preisgarantie nicht akzeptiert habe, wurde mir jetzt die Kündigung festgestellt und mir wurde die zeitnahe „Abschiebung“ zum Grundversorger angekündigt. Ich halte das für illegal und habe (per Email) widersprochen. (Keine Reaktion bisher) Was soll ich weiter tun? Gibt es Aussichten auf Belieferung zu bestehen oder Schadenersatz zu verlangen? (Der Nachteil dürfte rund 500-700 EUR betragen bis Ende Februar)
Ja, Schadensersatz sollten Sie einfordern. Hier stelle ich hierfür ein Berechnungstool und ein Musterschreiben bereit.
Guten Tag
Nun geht die Auseinandersetzung mit Wunderwerk AG wohl in die letzte Runde.
Bis jetzt habe ich:
1. der Anhebung der Vorauszahlung widersprochen
2. der Anhebung des Arbeitspreises widersprochen
3. dem Rabatt Angebot ,,Rabatt30,, widersprochen
Und alles Schriftlich, zusätzlich als Einschreiben per Post
Gestern am 04.11.21 bekomme ich eine Mail von Wunderwerk, in der sie meiner Kündigung stattgeben und mein Vertrag zum 12.11.21 enden lassen.
Was sind das doch für Lügner und Betrüger.
4. gestern die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet, heute die Bestätigung bekommen
Heute bekam ich von meinem Netzbetreiber, der Überlandwerke Mittelbaden, die Aufforderung zum Ablesen des Stromzählers, da mein Energieversorger, Wunderwerk AG, mich zum 12.11.21 abgemeldet hat. Was für eine Frechheit und ich kann nix dagegen tun, da mein Netzbetreiber die Abmeldung annimmt und mich an mein Stromlieferant verweist. So schafft Wunderwerk Tatsachen, gegen die es am Ende für uns Endverbraucher keine Mittel zum Widerspruch geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
also genau wie bei mir.
Ich habe auch eine Mail bekommen in der sie meine (nie gesendete) Kündigung zum 12.11.2021 bestätigen. Hatte meinen Grundversorger angeschrieben und den Sachverhalt geschildert und um Rückweisung des Versuchs mich in die Ersatzversorgung zu schicken gebeten. Antwort kam gestern: „Laut den uns aktuell vorliegenden elektronischen Meldungen, hat Ihr Versorger, die EW Düsseldorf, die Netznutzung für Ihre Lieferstelle, bereits am 02.11.2021 zum 12.11.2021 beendet.
Fragen zu Ihrem Vertragsverhältnis bzw. zur Beendigung der Belieferung kann Ihnen nur Ihr Versorger beantworten.
Ab dem 13.11.2021 wird Ihre Lieferstelle der Ersatzversorgung zugeordnet.“
Eine riesengroße Sauerei ist das. Der Grundversorger könnte ja auch mal beim Kunden anfragen, ob die Beendigung berechtigt ist, bevor sie die annehmen.
Aber so einfach kommen die mir nicht davon. Das gibt eine Schadensersatzklage. Werde nächste Woche den Anwalt kontaktieren.
Ok. Ich versuche doch auch erstmal die Schlichtungsstelle. Mal sehen, was die sagen.
Verbraucherzentrale NRW fordert Einschreiten der Bundesnetzagentur
Energieversorger erhöhen unzulässig Strom- und Gasabschläge
Unrechtmäßige Abschlagserhöhungen von über 100 Prozent
Fehlende Kundenschreiben zu Preiserhöhungen
Aufsichtsbehörden reagieren bislang zurückhaltend
Energieversorger wie ‚immergrün‘ oder ‚Wunderwerk‘ teilen aktuell ihren Kund:innen eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen von teilweise über 100 Prozent bereits zum nächsten Monatsanfang mit. Den Kölner Strom- und Gasanbieter „immergrün“, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat die Verbraucherzentrale NRW erst vor Kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt.
„Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind“, unterstreicht Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.“
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/energieversorger-erhoehen-unzulaessig-strom-und-gasabschlaege-66537
Hallo A. Mink,
bei mir ist es ähnlich.
Mein Vertag sollte 12 Monate mit einer eingeschenkten Preisgarantie bis 24.02.2022 laufen. Nachdem ich der Abschlagserhöhung von 127.-€ auf 276.-€ und in einer andern Mail einer Anpassung des Arbeitspreis von 4,95 ct/kWh auf sage und schreibe 17,7 ct/kWh widersprochen habe, habe ich heute im Portal von Wunderwerk festgestellt, dass mir der Vertrag zum 12.11.2021 gekündigt wurde!!! Eine Mail zur Kündigung gab es nicht!
Am 1. November wurde nicht abgebucht, auch heute nicht. Aber, wenn die die Abschläge seit März 2021 addiere und meinen Verbrauch bisher anschaue, dann weiß ich, dass Wunderwerk von mir noch Geld hat – schießlich habe ich im Sommer weniger Gas verbraucht als ich im Winter hätte. Ich frage mich nur, wann ich jemals von dem … Laden das zu viel bezahlte Geld zurück bekomme.
So wie es aussieht werde ich wohl meine Rechtschutzversicherung bemühen müssen.
Zumal ich auf eine Vertragserfüllung (wegen der Preisgarantie) bestehe. Denn den Preis wie bei Wunderwerk gibt es im Moment nirgends.
Ich verstehe auch nicht warum die Leute freiwillig kündigen. Wenn ich Verivox oder Check24 besuche, kommen Angebote von um die 270.-€ für mich raus – das was Wunderwerk gerne von mir hätte!
Ich vermute, dass viele Kunden das Thema schnell und nervenschonend abhaken wollen.
Aktuell gibt es Angebote von ca. 11 Cent/kWh auf c24 & Verivox. Es gibt aber auch welche für 6,x Cent. Sprechen Sie mich gerne an.
Hallo,
ich bin seit 3 Jahren bei Wunderwerk und, bis auf eine falsche Abrechnung, die korrigiert wurde, habe ich keine Probleme. Ich habe jedes Jahr plus und das Geld wurde prompt überwiesen. Ich habe auch noch keine Kündigung oder Preiserhöhung erhalten.
MfG
Andrea
Vorweg, beim Wechsel zu Wunderwerk gab es bei mir keinerlei Probleme und ich bin auch ein Dauerwechsler. War vorher bei Vattenfall und es handelt sich um Strom.
Aber nun habe auch ich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Erhöhung per Email bekommen.
Es würden ab Nov.21 statt 93€ nun 185€ fällig werden, damit mir eine überraschende Nachzahlung erspart bliebe. Ich habe hin und her gerechnet, kann aber beim besten Willen die Erhöhung nicht komplett nachvollziehen. Einen Teil kann ich verstehen, denn ich habe ursprünglich für einen Verbrauch von 3800kWh für zwei Wohnungen abgeschlossen (alte Verbräuche genommen), kann diese aber nicht ganz halten und werde bei ca. 4300kWh landen, was die auch richtig prognostiziert haben. Habe denen meine Berechnung (bei gleichem Preis und 12 Monatsraten wären ab sofort 107€ und bei nur 11 Raten 160€ fällig) und meinen Widerspruch per Mail geschickt. Über eine Woche keine Reaktion. Habe dann die Mail nochmals gesendet, mit nochmaligem Hinweis, daß ich jede höhere Abbuchung als 93€ zurück buchen werde.
Nun kamen gestern zwei Mails (die erste 21:52 und die zweite 22:00 Uhr!, laut Emailheader aber bereits 15:04 und 20:40 Uhr abgesendet, wo waren die so lange?).
Die Erste mit einer genannten Arbeitspreiserhöhung von 22,95C auf 50,50C pro kWh und dem Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht zum 27.11.2021 und die Zweite mit einem Angebot von 30% Rabatt auf die Änderungen der letzten Preiskommunikation. Wenn ich davon ausgehe, daß die die 50,50C meinen, wären das dann „nur“ noch 35,35C pro kWh, aber immer noch viel zu hoch. Sie wollten dann nur noch 158€/Monat abbuchen, ich müßte dem aber bis spätestens 01.11.2021 (2 Tage Bedenkzeit, wow) zustimmen, indem ich auf die Mail mit „Rabatt30“ antworte.
Ich habe dem ganzen Unsinn nun widersprochen, eine exakte Aufschlüsselung des neuen Preises gefordert und sie ebenfalls dazu aufgefordert mir den längst überfälligen Sofortbonus zu überweisen. Durch diesen ganzen Coronawahnsinn ist mir das völlig durch die Lappen gegangen. Und warum sollte ich vorzeitig kündigen? Damit spiele ich denen doch in die Hände, denn dann müssen sie mir nicht den vertraglich festgelegten Bonus von 15% auszahlen bzw. verrechnen.
Mal schauen, was nun als Antwort kommt.
Vor ca 10 Minuten kam die zweite E-Mail zur Änderung des Arbeitspreises. Hab einfach mal im Kundenportal nachgeschaut was drinsteht, Zack Kündigung wurde zum 11.11.21 gekündigt. Raus sind wir dann schonmal. Neuen Anbieter suchen wir morgen raus, es wird wahrscheinlich EWE.
Jetzt noch die Frage, da wir dem Lastschriften Einzug ja auch widersprochen haben, wird ja denke ich nichts abgebucht. Sollten wir für November den vollen Betrag oder nur anteilig bis zum 11.11.21 zahlen?
Mit Hilfe der Vorlagen von Dr. Moeschler hat Wunderwerk meines Sonderkündigung zum 10.11.2021 akzeptiert. Sie haben auch mitgeteilt, dass für November kein Abschlag fällig wird bzw. keine Zahlung zu leisten wäre. In einer Mail zuvor hatte Wunderwerk die Bankverbindung mitgeteilt. Falls jemand Bedarf haben sollte schreiben ich sie in den Kommentar.
Vermutlich geht jetzt der Neukundenbonus flöten, aber ich einfach froh und dankbar, so aus dem Vertrag herausgekommen zu sein. Ich kann nur nochmals ein dickes DANKE für die fundierten Infos und hilfreichen Vordrucke auf diesen Seiten richten!!!
Wunderwerk Bankverbindung (mitgeteilt am 28.10.):
Kontoinhaber: Wunderwerk
Institut: Aareal Bank AG
IBAN: DE 92 5501 0400 0702 1502 96
BIC: AARBDE5WDOM
Sie haben dir geschrieben das du für November nichts zahlen musst??? Kannst du die E-Mail evtl hochladen hier?
Vielen Dank für die Informationen!!
Bin auch auf Wunderwerk hereingefallen.
Ich habe einen Gas-Liefervertrag bis 31.03.2022 mit Preisgarantie. Zuerst wurde die Abschlagszahlung von 71€ auf 176 € erhöht, mein Widerspruch aber scheinbar angenommen. Über seine Anmeldung Webseite kann man die Abschlagszahlung selbst „zurückdrehen“.
Jetzt kam die Kündigung. Für mich Vertragsbruch, aber soll man dafür in einen Streit gehen…?
Hallo liebe Leidensgenoss:innen 🙂
Ich habe auch die Abschlagserhöhung bekommen (106 auf 230 Euro) und widersprochen, bislang keine Reaktion, dafür heute eine Preiserhöhung von 5,55 auf 17,50 c/kWh zum 27.11.2021 – mit Verweis auf Sonderkündigungsrecht. Nebenbei, das ist doch viel zu knapp, oder? Müsste es nicht min. 6 Wochen vorher angekündigt werden?
Ich denke, ich werde das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und Versuchen, Schadensersatz (Preisgarantie bis 29.03.22) einzufordern – oder gibt es eine bessere Idee?
An dieser Stelle auch vielen Dank an Herrn Moeschler!
Ergänzung: Ich dachte an so etwas in die Richtung:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Email vom 28.10.2021 kündigen Sie mir eine Erhöhung der Gaspreise zum 27.11.2021 an. Der Preiserhöhung widerspreche ich.
Ihr Vorgehen widerspricht dem geschlossenen Vertrag vom 19.02.2021 (Lieferbeginn 29.03.2021) in dem eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten vereinbart wurde. (In Ihren AGB §5 Abs 1). Weiterhin widerspricht dies ihren AGB §4 Abs 1 – Preisänderungen müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden.
Ich werte die Ankündigung Ihrer Preiserhöhung daher als Angebot, den geschlossenen Vertrag aufzuheben. Ich kann diesem Angebot zustimmen unter der Maßgabe, dass
a) die vereinbarten Boni im vollem Umfang ausgezahlt werden
b) Sie die entstehenden Mehrkosten durch die vorzeitigen Beendigung des Vertrags und einen Anbieterwechsel in vollem Umfang übernehmen.
Bitte teilen Sie mir umgehend, spätestens aber bis (FRIST?) mit, ob Sie den Vertrag zu den genannten Bedingungen aufheben möchten oder ob Sie den Vertrag zu den geschlossenen Bedingungen und Preisen fortführen möchten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kunde
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Ungefähr so? Bin halt kein Jurist 🙂
Laut AGB von Wunderwerk hat man nur einen Monat, keine 6 Wochen.
4 Änderungen des Preises
(1) Alle Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden bzw., sofern der Kunde
seine Zustimmung zur Teilnahme an der elektronischen Kommunikation nach
§ 13 erteilt hat, nach Mitteilung der Preisänderung per E-Mail oder der vertragsgemäßen Bereitstellung
dieser Information im Kundenbereich des Internetportals des Energieversorgers wirksam, die mindestens
einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Ändert der Energieversorger die Preise, hat
der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird der Energieversorger den Kunden in der Mitteilung
der Änderung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung
ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der Energieversorger soll die Kündigung unverzüglich nach Eingang in
Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung und zur Kündigung aus wichtigem Grund (vgl.
§ 14 Abs. 2) bleibt unberührt
Diese AGB-Klausel ist neu. Entscheidend ist, was in Ihrer AGB steht. Zum Stand 02/2021 sind gemäß Klausel 3 (2) Änderungen 46 Wochen vorab mitzuteilen. Ich hoffe ich übersehe hier nichts. Ihr Zitat habe ich nicht finden können in der Version 02/2021.
Die AGB zu Zeit des Vertragsschlusses:
§ 4 Änderungen des Preises
(1) Alle Änderungen des Preises teilt Wunderwerk dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
dem geplanten Inkrafttreten mit. Preisänderungen können dem Kunden in Briefform oder in
elektronischer Form (z.B. E-Mail, E-Mail-Postfach, Mitteilung im Kundenportal, Fax, SMS)
mitgeteilt werden, soweit der Kunde einen Tarif mit elektronischer Kommunikation als
wesentlichem Vertragsbestandteil gewählt hat (Online-Tarif), der Kunde in die elektronische
Kommunikation eingewilligt hat oder sich die Parteien in anderer Art und Weise auf die
elektronische Kommunikation verständigt haben. Der Kunde hat im Falle von Preisänderungen
das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. In Änderungsmitteilungen wird Wunderwerk den
Kunden auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Danke: 6 Wochen vorab!
Ich beziehe mich auf die AGB von der Webseite. Ich finde keinerlei Verlinkung dazu auf der Webseite, nur eine Seite AGB ohne die AGB zu verlinken. Die eigentliche AGBs von Wunderwerk habe ich niemals bekommen beim Vertragabschluss
https://wunderwerk.ag/rechtliches/agb/
Ich bin nur über Google über diese Link gestoßen.
https://wunderwerk.ag/wp-content/uploads/Wunderwerk_AGB.pdf
Ich vermute, dass diese AGBs ganz neue sind. Meine AGBs von Wunderwerk (Stand: 02/2021) sind diese.
Vom Finanztip.de: In Sonderverträgen gilt eine Frist von einem Monat
Will Dein Energieversorger den Preis erhöhen, muss er sich an bestimmte Vorschriften halten. Regel Nummer 1 ist: Er muss Dich vorab über eine Änderung der Preise informieren. In Sonderverträgen gilt eine Frist von einem Monat (§ 41 Abs. 5 EnWG); in der Grundversorgung von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Regel Nummer 2 lautet: Er muss Dich im selben Schreiben auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dieses erlaubt Dir, Deinen Liefervertrag fristlos zu kündigen – zu dem Tag, bevor die neuen Preise gelten. Was bei einer Kündigung genau zu beachten ist und wo sich Fallstricke verbergen, erklären wir in diesem Ratgeber.
https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/sonderkuendigungsrecht-strom-gas/
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html
Was unklar für mich ist, ob das Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas hier nur 14 Tage ist, trotz Wortlaut vom „Ändert der Energieversorger die Preise, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.“
„Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ bezieht sich auf die ursprüngliche Vertragsfrist, nicht auf das Sonderkündigungsrecht, das selber nach Bekanntgabe der Preiserhöhung, wieder auf 14 Tage befristet ist?
Ich glaube, man laufe Gefahr in einen neuen Vertrag ungewollt zu rutschen.
Habe am 23.10.21 die Erhöhung per Mail bekommen. Abschlag vorher 148€ für 22454 kW und neu 156€ für vorraussichtlich 10000 kW. Sonderkündigung usw ging per E-Mail raus. Wie schnell reagiert Wunderwerk darauf? Hat jemand schon Info bekommen? Oder soll ich lieber das ganze nochmal per Einschreiben rausschicken?
Habe in einer mail meinen neuen Gasabschlag von 175,00 auf 435,00 bekommen.
Habe sofort die Einzugsermächtigung widerrufen.Es ist nie eine Erhöhung der Beträge mitgeteilt worden.Kann ich jetzt kündigen zu sofort oder?
andere waren mit einer Kündigung erfolgreich. Hier ist eine Anleitung.
Auch mir wurde die monatliche Rate von 69,00€ auf 119,00€ erhöht.Kein spezieller Grund.Meine Frage kann ich das Sonderkündigungsrecht in Gebrauch nehmen. Mein Vertrag läuft bis 22.4.22 Wie soll dann die Formulierung sein.
Habe im Mai einen 1jahres Vertrag mit Wunderwerk geschlossen bekam nun eine versteckte Mail das der manatsbeitrag von 81 Euro auf 127 Euro erhöht wird Mail erhalten am 21 .10 Erhöhung ab 1.11 kann ich mein Sonderkündigungsrecht anwenden habe nie den Vertrag bekommen
den Vertrag habe ich per Email bekommen damals.
bei mir das geleiche.. Email als Information, ich soll von 76,00 auf 117,00 Euros Monatlich. Email am 22.10.21 bekommen. Preisänderung ab 01.11.21
1 Jahres Vertrag, läuft noch bis 04.22,,, What the Fu..k machen die ??
habe eben für Vertrag und Eizugsermächtigung , Kündigungen zum 30.10.21geschrieben und gleich per Email und Fax gesendet.
Mal sehen was die Antworten.. ich lase es nicht so einfach stehen.
wen die mir Geld abbuchen werde es zurückbuchen….
an deine Email steht dein Vertragsnummer.
schreib wiederuf für Eizugsermächtigung und Sonderkündigung zum Vertrag zum 30.11.21. verwede der Vertragsnummer von Email, es stimmt so..
!!! Sende beide Schreiben sofort los..
in Ruhe such ein andere Anbieter und melde bei der neue als Wechselterminn der 01.11.21..
alles wird Gut..
Ich habe heute von meinem Stromanbieter Wunderwek AG mitgeteilt bekommen dass sich mein monatlicher Abschlag von € 83.00 kurzfristig auf 124.00€ erhöht wegen der momentanen Energie Kriese !
Muss ich das billigen ?
Betrüger Verein! Vertrag beinhaltete 4250KWh jährlich mit 114€ mtl Abschlagzahlungen, ich habe einen Verbrauch von 3395KWh (mtl. Zahlungen aufgerundet 120€) und angeblich hätte ich eine Nachzahlung von 66€. Werde wohl einen Anwalt einschalten müssen um mein ZUVIEL bezahltes Geld zurück zu bekommen.