ExtraEnergie Erfahrungen: Probleme mit Preiserhöhung & Rechnung
ExtraEnergie ist nicht empfehlenswert. Im September 2022 versendeten Extraenergie, Hit Energie, EVD & prioenergie drastische Preiserhöhung trotz Preisgarantie. Die Preiserhöhungen sind m. E. unzulässig. Jene Kunden, die nicht zahlen wollen, werden gemahnt.
Mit meiner Hilfe wehren Sie sich gegen die Preiserhöhungen und Rechnungen.
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ExtraEnergie Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
priostrom | ExtraEnergie Erfahrungen
Aktuelles zu Preiserhöhungen, Rechnungen und Mahnungen
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Preiserhöhungen in 2022 von ExtraEnergie unzulässig sind. Einerseits wurde die Preisgarantie nicht eingehalten. Das Argument von ExtraEnergie mit verweis auf die globale Energiekrise und dass sie am Vertrag nicht mehr festhalten müssen (§313 BGB) ist leicht anfechtbar. Es war eine unternehmerische Entscheidung von ExtraEnergie, die Mengen nicht vollständig und langfristig abzusichern.
Zudem verstoßen die Preiserhöhungen von ExtraEnergie gegen das Transparenzgebot gem. § 41 (5) EnWG. Details hierzu entnehmen Sie bitte dieser Seite, auf der ich die Preiserhöhungen von ExtraEnergie detailliert darstelle.
Sie sollten den Preiserhöhungen schriftlich widersprechen. Auf dieser Seite finden Sie Musterschreiben und FAQs.
Aktuell mahnt ExtraEnergie die Kunden, die die Nachzahlungen und die starken Abschlagserhöhungen nicht leisten wollen. Es wird inzwischen sogar die Anwaltskanzlei MUTH & FAUST aus Aschaffenburg eingeschaltet. Viele Kunden möchten dennoch nicht zahlen, weil die Preiserhöhung sehr hoch ausfiel und formale Fehler vorlagen. Wir helfen Ihnen, sich gegen die Preiserhöhung, die überhöhten rechnungen und gegen Mahnungen zu wehren.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von ExtraEnergie. Die Rechnungen sind anfechtbar!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
ExtraEnergie Erfahrungen anderer Verbraucher
Verbraucher beschweren sich über ExtraEnergie auf de.reclabox.com. Kunden haben sich u. A. hinsichtlich verspäteter und fehlerhafter Stromrechnungen, (versteckten) Preiserhöhungen und nicht ausgezahlten Guthaben beschwert.
Weiterempfehlungsraten auf Vergleichsportalen
Die Weiterempfehlungsraten auf Verivox (71%) und Check24 (60%; Stand 01/2020) zeigen hingegen, dass viele Kunden ExtraEnergie weiterempfehlen würden. Im Vergleich zu anderen Anbietern sind diese Weiterempfehlungsquote gering.
Bei Stromanbietern zeigt sich die Kundenfreundlichkeit häufig erst nach dem ersten oder zweiten Jahr: Wurde die Schlussrechnung korrekt und zeitnah erstellt? Wurde mein Guthaben ausgezahlt? Habe ich meinen Neukundenbonus erhalten? Gab es Probleme bei der Kündigung? Da Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten, spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider.
Warnungen von Stifung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat bereits vor Jahren das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. In dieser Ausgabe warnt die Stiftung Warentest die Verbraucher vor drastischen Preiserhöhungen, zu hohen Abschlagszahlungen, falschen Abrechnungen und falschen Bonusversprechen.
Die deutsche Presse findet klare Worte zur ExtraEnergie GmbH. Unter dem Titel „Fragwürdige Geschäftsmethoden. Je günstiger, desto schlimmer: die schwarzen Schafe unter den Stromanbietern“ warnt die Online-Ausgabe der Zeitschrift Stern vom 17. März 2017 vor ExtraEnergie. Zahlreiche Zeitschriften haben ähnliche Warnungen ausgesprochen.
Ist ExtraEnergie pleite?
ExtraEnergie ist nicht pleite. Viele Kunden haben die Befürchtung, dass ExtraEnergie pleite sein könnte, da das Unternehmen sehr lange braucht, um auf Beschwerden zu antworten und sehr schwer erreichbar ist. Dennoch: ExtraEnergie und die Tochterunternehmen Hitenergie, prioenergie und EVD sind zahlungsfähig.
Daher lohnt es sich, die Preiserhöhungen von ExtraEnergie anzufechten, Rückzahlungen begründet zu widersprechen und Guthaben einzufordern. Wir unterstützen Sie dabei.
Hilfe bei folgenden Problemen
Preiserhöhung bei Strom und Gas
Viele Verbraucher erfahren erstmalig in der Jahresabrechnung von einer Preiserhöhung.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf dieser Seite „Preiserhöhung von Extraenergie“.
Verbraucher beschweren sich, wenn sie keine Mitteilung vom Stromanbieter über die Preiserhöhung erhalten und diese erst in der Stromrechnung vorfinden. So erging es auch dem Michael H., der Kunde von ExtraEnergie war. Der Kunde sendete daraufhin ein Fax mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht an den Stromanbieter. Da die Preiserhöhung allerdings schon wirksam war, erkannte ExtraEnergie die Kündigung nicht an. Das Preisinformationsschreiben, dass er nie erhalten habe, sei ihm postalisch zugesendet worden. Im Kundenbereich „Mein Extra“ fand der Verbraucher das folgende Schreiben mit dem Betreff „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ vor:
In diesem Preisinformationsschreiben ist in der Mitte des Textes dieser Hinweis auf die Preiserhöhung: „Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,54 Cent/kWh (brutto).
Aus meiner Sicht ist dieses Preisinformationsschreiben intransparent und die Preiserhöhung wird versteckt mitgeteilt:
- Es wird nicht von einer Preiserhöhung gesprochen, sondern von einer Veränderung.
- Da der alte Preis nicht genannt wird, kann der Verbraucher nicht erahnen, in welchem Umfang die Preiserhöhung ausfällt.
- Dieses Schreiben enthält keinen Betreff
- Dieses Schreiben kündigt die Preiserhöhung in einen kurzen Satz ohne Hervorhebung an. Dies steht in keinem Verhältnis zur Wichtigkeit der Information für den Kunden.
- Abgesehen von diesem einen Satz dürften die Informationen für die meisten Verbraucher uninteressant sein. Es kann vermutet werden, dass genau darauf ExtraEnergie setzt, damit Verbraucher den Text lediglich überfliegen und die Preiserhöhung übersehen.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Insgesamt kann somit geschlussfolgert werden, dass die Preiserhöhung intransparent mitgeteilt wurde und demnach gegen den §41 (3) EnWG verstößt.
Die Preiserhöhung von ExtraEnergie dürfte aufgrund zwei weiterer Gründe nicht wirksam sein:
- ExtraEnergie kann den Versand der Preiserhöhung nicht belegen. ExtraEnergie behauptet, das Schreiben postalisch versendet zu haben. Dies muss das Unternehmen nachweisen können. Da die Unternehmen (nach meinem Wissensstand) die Preiserhöhungen nicht per Einschreiben versenden, können sie auch nicht gerichtsfest belegen, dass die Preismitteilung dem Verbraucher zugestellt wurde.
- Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil nicht erhöhen. Die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Aufgrund des Umfangs der Preiserhöhung ist davon auszugehen, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde.
Die Verbraucher haben sich ggü. der ExtraEnergie GmbH entweder über überzogene oder über intransparente Preiserhöhungen beschwert. Häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20 % und mehr, die dem Grundsatz der Billigkeit nicht gerecht werden dürften. Oft gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Mitteilungen, die der Gestalt von Werbeflyern ähneln, enthalten sein. Die versteckten Preiserhöhungen hatten zur Folge, dass die betroffenen Verbraucher die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Preiserhöhungen können Sie mit meinen Vorlagen abwehren. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen.
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von ExtraEnergie.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
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Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. ExtraEnergie setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist ExtraEnergie jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (ExtraEnergie GmbH – Postfach 974 – 09009 Chemnitz).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen ExtraEnergie zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von ExtraEnergie, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass ExtraEnergie nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiterkommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
ExtraEnergie widerrufen
Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.
Probleme mit dem Neukundenbonus
ExtraEnergie verweigert i.d.R. nicht Ihren Neukundenbonus. Bei den Stromanbietern 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) sind die AGBs deutlich restriktiver, was die Gewährung des Neukundenbonus angeht. Dies zeigt sich auch bei den Beschwerden auf Reclabox. Häufiger treten jedoch Probleme bei der Auszahlung des Sofortbonus auf.
Hier können Sie kostenlose Musterschreiben anfordern, um den Bonus einzufordern.
Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.
ExtraEnergie kündigen
Vertriebsmarken der ExtraEnergie GmbH und deren Kündigungsfristen:
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic S: monatlich kündbar
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic M: 6 Wochen
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic L: vertraglich individuell geregelt – keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist Extragas:keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitEnergie: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitStrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitGas: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist prioenergie: keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist priostrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist priogaskeine öffentlichen Angaben.
Weil die ExtraEnergie die Kündigungsfristen zu älteren Strom- und Gas-Tarifen nicht öffentlich zur Verfügung stellt, sollten Sie Ihre individuellen Kündigungsfristen anhand Ihres Vertrags herausfinden. Laut AGBs (Stand 08/2016) beträgt die Kündigungsfrist – sofern nicht anderweitig vereinbart – 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
ExtraEnergie können Sie per FAX (01805 14 14 54), per E-Mail ([email protected]) oder postalisch (ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz) kündigen. Bitte beachten Sie die Hinweise, was Sie bei der Kündigung von ExtraEnergie beachten sollten.
Dies sollten Sie beim Umzug beachten
Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen, dann müssen Sie Ihren Stromanbieter i.d.R. vier Wochen vorab informieren. Teilen Sie ihm die neue Anschrift, die Aus- und Einzugsdaten sowie den neuen Zählerstand mit. Ihnen steht bei ExtraEnergie voraussichtlich kein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie auch am neuen Wohnort von ExtraEnergie mit Strom versorgt werden.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice
Verbraucherbeschwerden bezogen sich auch auf den ExtraEnergie Zusatzservice „Haushaltsschutzbrief“. Die Verbraucher wollten eigentlich nur einen günstigen Stromanbieter finden. Da die ExtraEnergie auch einen Haushaltsschutzbrief anbietet, der im ersten Jahr kostenlos ist. Dieser ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief deckt Kosten, wenn der Kunde z.B. einen Schlüssel- oder Rohrreinigungsservice benötigt.
Die Verbraucher haben beabsichtigt, den Haushaltsschutzbrief zusammen mit dem Stromvertrag zu kündigen. Den Kunden war allerdings nicht bewusst, dass die Kündigungsfrist für den Haushaltsschutzbrief mit 3 Monaten länger als vom Stromtarif ist und haben daher die Kündigungsfrist verpasst. Als Konsequenz hat der Haushaltsschutzbrief sich um ein Jahr verlängert, wodurch dem Verbraucher zusätzliche Kosten angefallen sind.
FAQs zu ExtraEnergie
Bitte kontaktieren Sie ExtraEnergie nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: ExtraEnergie GmbH – Postfach 974 – 09009 Chemnitz
Tel.: 030 / 209953200
Fax: 01805 14 14 54
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über ExtraEnergie gibt es viele Beschwerden. Gegen ExtraEnergie klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich ExtraEnergie als nicht empfehlenswert ein.
Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energiediscounter, der seit 2008 tätig ist und seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Das Unternehmen hat seit 2009 über einer Million Kunden und einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro (Stand: 2012). Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. ExtraEnergie ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und beseitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 ist der letzte eingestellte Bericht. Dies verwundert mich, weil bei BEV, Fuxx Sparenergie und anderen Stromanbietern die Geschäftsberichte 2015 bereits eingestellt hat. Im Jahr 2014 machte ExtraEnergie einen Verlust i.H.v. 22 Mio. € (Jahresfehlbetrag). Das Eigenkapital fiel von 49 Mio. € (2013) auf 27 Mio. €.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo miteinander,
auch ich möchte mich jetzt kurz noch einmal zu dem Vorgehen von Extraenergie beziehungsweise Hitenergie hier äußern. Zunächst aber einmal vielen Dank für die guten Anregungen hier, um mit dem Unternehmen entsprechend gut kommunizieren zu können.
Bis zum Ende des aktuellen Belieferungsjahrs, zum 31. Januar 2023, hat man meine Preisgarantie entsprechend berücksichtigt. Hierüber bin ich froh. Es hat zwar drei Schreiben und viel Warterei gedauert, aber dann hat man es soweit akzeptiert.
Jetzt jedoch teilte man mir mit, dass man ab dem nächsten Belieferungsjahr, also ab dem 01.02.2023, zu neuen Konditionen von 22,01 Cent liefern werde. Meine Preisgarantie würde sich nur über das Belieferungsjahrs bis zum 31. Januar 2023 erstrecken. Danach dürfte man zu neuen Konditionen liefern. Ist dies so richtig?
Man hatte mir seitens Extraenergie nicht gekündigt. Ich gehe davon aus, dass somit auch die Preise, die vertragliche Grundlage des Vertrags darstellen, auch noch ein weiteres Jahr erhalten bleiben müssten! Vielen Dank für eine Einschätzung an dieser Stelle!
Beste Grüße aus dem Allgäu
Kai
Hi,
ExtraEnergie Gaspreiserhöhung zum 1.9.2022 trotz Preisgarantie im Paketpreis (Neuer Preis ab 1.9.: 24,3 Ct/kwh, alter Preis mit Preisgarantie. 4,9Ct/kwh) garantiert bis 31.12.2022. Ich habe sofort gekündigt und trotz Minderverbrauch für 2022 haben sie noch 2 Abschlagszahlungen abgebucht, die ich wieder zurückgeholt habe. Jetzt erhalte ich Post von Muth und Faust, dass zu den ungerechtfertigten 2 Abschlagszahlungen auch noch eine Schlussrechnung von 150€ + Anwaltsgebühren von 76€ fällig werden. Wie verhlte ich mich am besten?
Ich habe versehentlich extraenergie bei Vertragsauflösung ein zu hohen Zählerstand gemeldet. Natürlich kam nun die falsche Abrechnung. Habe den korrekten Zählerstand nachgemeldet auch über den Netzbetreiber. Die Zahlen wurden auch durch extraenergie bestätigt
Aber weder Mails noch Einträge auf der Webseite und ein eingeschriebener Brief haben keine Reaktion gebracht
Was soll ich nun tun??)
@Daniel Wenk
Wenn der Versorger seit dem ZUGANG Ihres ERSTEN Schreibens mit der korrigierten Zählerstandmeldung innerhalb VIER Wochen NICHT reagiert oder dem Problem abgeholfen hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden.
Vielen Dank Juris, das habe ich gestern dann getan
@Daniel Wenk
Gerne ?.
Der Versorger wird erfahrungsgemäß einknicken.