immergrün: Erhöhung der Abschläge & Preise, ungewollte Kündigungen

Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden. Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Hilfe bei Vertragskündigungen und Preiserhöhungen

(Klicken Sie auf das das jeweilige Feld, um direkt zur Lösung zu springen)

Inhaltsverzeichnis:
I.  immergrün Bewertungen

(Verbraucher-Erfahrungen | Warnungen | kundenunfreundliche AGBs)
II. Hilfe für Kunden
III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
IV. Hintergrundinformationen, Tarife etc.

Autor: Matthias Moeschler; Stand: 29.10.2022

I. immergrün Strom & Gas: Bewertungen

Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.

Preiserhöhung>20%, nicht mitgeteilt
KündigungVerträge werden vorzeitig aufgelöst
Guthabennicht ausgezahlt
Abschlagzu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert
ZusatzkostenNichterfüllungs-schäden / Grundgebühr nach Umzug

a) immergrün Erfahrungen

Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend. 

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):

Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen

Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:

  • „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
  • „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
  • „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
  • „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)

Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.

Im Gegensatz dazu erscheinen die Weiterempfehlungsquoten bei Verivox (75% für die Vertriebsmarke immergrün Energie) und auf Check24 (82%; Stand: 11/2020) überraschend gut. Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.

Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.

b) Warnungen von Stiftung Warentest & Co.

Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft: „Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“

Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.

Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.

c) Kundenunfreundliche AGBs

Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale). 

Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.

Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.

Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021). 

Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.

Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH  (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.

In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.

Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).

Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.

II. Hilfe für Kunden

Mit Hilfe meiner Schritt-für-Schritt-Anleitungen & Musterschreiben lösen Sie Ihr Problem schnell und einfach. Verbraucher beschweren sich gegenüber immergrün u.a. wegen Preiserhöhungen, ignorierten Kündigungen, fehlenden und falschen Gas-/ Stromrechnungen und nicht ausgezahlten Guthaben. 

Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen. Dass sich wehren lohnt, zeigt auch die Quote der gelösten immergrün-Beschwerden auf de.reclabox.com.

a) immergrün kündigen | 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen
b) Probleme mit Kündigung
c) versteckte Preiserhöhungen
d) fehlerhafte Abrechnungen
e) zu hohe Abschlagszahlungen 
f) Verzug bei Guthabenauszahlung
g) Vorsicht bei Umzug
h) Bonus verweigert

a) immergrün kündigen | 14-tätiges Widerrufsrecht nutzen

Die meisten Stromverträge werden online geschlossen. In diesem Fall steht den Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In diesem Zeitraum können Sie vom Vertrag zurücktreten. Verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Widerruf. Da Verbraucher in der Vergangenheit Probleme mit dem Widerruf und der Kündigung des Vertrags hatten, sollten Sie meinen Beitrag lesen, wie Sie immergrün richtig kündigen.

In der Vergangenheit haben sich Verbraucher beschwert, dass einige Stromanbieter ihre Kündigungen ignoriert oder schlichtweg behauptet haben, sie hätten die Kündigung nie erhalten. Daher ist es wichtig nachweisen zu können, dass der Stromanbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat.

Achten Sie dabei auch, dass Sie das richtige Unternehmen anschreiben. Es gibt die immergrün! Energie, die 365 AG und die Rheinische… Schauen Sie nach, von wem Sie die Post erhalten.

b) Probleme mit der Kündigung

Kündigung ignoriert / nicht anerkannt

Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.

Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen: Sie haben noch Zeit die Kündigung erneut auszusprechen. Folgen Sie den Hinweisen aus Abschnitt 2b).

Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern.  (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)

Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.

Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Vorname Nachname

Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:

  • Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
  • Ort: Köln
  • Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
  • Beschwerdetext: s.o.
  • Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung

Probleme mit Vertragsende:

immergrün Erfahrungen Kündigung

immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.

Probleme nach der Kündigung

Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.

c) versteckte Preiserhöhungen

Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.

Seit September sind die Großhandelspreise stark angestiegen. Für 2021 lag der mittlere Großhandelspreis am Terminmarkt bei ca. 4,3 Cent /kWh. Für das Jahr 2022 beträgt der aktuelle Großhandelspreis am Terminmarkt bei ca. 16 Cent /kWh. Es ist zu vermuten, dass mittelfristig derartige Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wird. 

Preiserhöhungen über 12 Cent / kWh dürften jedoch kaum erklärbar sein.

Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.

Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) –  liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.

d) Schlussrechnungen falsch

Prüfen Sie zudem jede einzelne Strom-/Gasrechnungen (auch jene aus den vergangenen drei Jahren) akribisch auf Fehler: Wurden Ihnen Boni verweigert? Stimmen die Verbrauchsangaben und die Preisbestandteile? In meiner Stromrechnung von immergrün / 365 AG habe ich drei Fehler feststellen können. Es lohnt sich somit genau nachzurechnen. Verwenden Sie hierzu dieses  Excel-Tool (Download), das ich dafür extra entwickelt habe. Dort stelle ich Ihnen auch Vorlagen bereit, mit denen Sie sich ganz bequem wehren können.

e) zu hohe Abschlagszahlungen

Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig: Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.

f) Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung

Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.

Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße

So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

g) Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)

Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.

Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected] Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst. Tipps hierzu finden Sie im Abschnitt IIb.

h) Bonus verweigert

Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.

III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

IV. Hintergrundinformationen zu immergrün-Energie GmbH

Wer steckt hinter immergrün Energie?

Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.

Ist immergrün insolvent?

Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.

Was gehört zu immergrün?

  • immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
  • zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
  • Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
  • Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
  • Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
  • Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte

Kontakt zu immergrün

E-Mail: [email protected]
Tel.: 0221 / 985 99 985*
Kunden-Portal*
Anschrift: Vorsicht – Verwechslungsgefahr:

  1. zuvor: c/o immergrün-Energie GmbH – Postfach: 21 07 69 – 50532 Köln
  2. laut Impressum: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Im Mediapark 8, 50670 Köln

* = Nicht empfehlenswert! – Ich empfehle ggü. immergrün stets schriftlich zu kommunizieren!

immergrün Kündigungsfristen

Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif  Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.

immergrün Mahnungen, Mahnbescheide, EWD-Inkasso und SMB Rechtsanwälte

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.

immergrün Zählerstand übermitteln

Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.

immergrün Umzug Sonderkündigungsrecht

Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“

Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.

  • Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
  • Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
  • Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.

Quelle: Energieanbieterinformation.de, de.reclabox.com, Unternehmensseite, www.forum.energienetz.de

Schlagwörter: Bewertung immergrün-Energie GmbH; immergrün Gas Erfahrungen; immergrün test; Meisterstrom Erfahrunge; IdealEnergie Erfahrungen; Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG Erfahrungen

immergrün wirbt auf seiner Seite mit „immergrün und immer fair“ sowie „freundliche Kundenbetreuung“.

Wie sind Ihre Erfahrungen? Können Sie dies bestätigen?

Ich freue mich auf Ihren Kommentar! 

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209 Kommentare

  1. Hallo liebe Geschädigten, die nächste Runde ist angesagt. Mein Vertrag wird bis Vertragsende weitergeführt. Angeblich mit systembedingten neuem Vertrag und neuer Lastschrift. Gleichzeitig das nächste, wenn auch höhere, aber immer noch lächerliche Schadenersatzangebot. Sie versuchen es also immer weiter mit allen Möglichkeiten den Vertrag zu beenden. Also hartnäckig bleiben und erst für das Vertragsende einen neuen Versorger suchen.
    Hier meine aktuelle Korrespondenz:
    Sehr geehrte Frau nn,
    Ihr Kundengebaren ist wirklich immer wieder ein interessantes Szenario um Kunden loszuwerden.
    Sie hätten sich all die Bemühungen mich aus dem Vertrag zu drängen sparen können, aber Ihre zahlreichen Versuchen waren es wohl bei anderen Kunden wert und erfolgreich.
    Auch Ihre nicht genau definierte Schadensersatzpauschale nunmehr in Höhe von 188,13€ ist bei den aktuellen Versorgerpreisen ein Witz.
    Aber vielen Dank für die Bestätigung des Vertragsendes 31.05.2022.
    Der Grundversorger hat sich bisher nicht gemeldet und ich denke, dass Sie meine Belieferung bisher nicht eingestellt haben um gegebenenfalls hohe Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.
    Insofern können Sie verwaltungstechnisch machen was Sie wollen. Ich habe weiterhin ein rechtsgültiges ungekündigtes Vertragsverhältnis mit Ihnen bis zum 31.05.2022 und werde auch keinen irgendwie gestalteten neuen Vertrag mit Ihnen abschließen.
    Ich habe mein bisheriges Sepamandat-Lastschrift nach Ihren ersten Aktionen widerrufen und werde auch definitiv kein neues Mandat erteilen. Das können Sie sich sparen. Ich werde weiterhin die bisherige Abschlagszahlung überweisen, auch wenn sie aufgrund der Preisbindung und bisherigen Verbrauchskosten noch zu hoch ist. Die vertraglich gültigen Preise habe ich gerichtsfest dokumentiert und gespeichert.
    Es ist wirklich interessant wie Sie seit nunmehr 5 Monaten mit immer wieder neuen Ideen versuchen Ihr unternehmerisches Risiko auf die Kunden abzuwälzen.
    Unannehmlichkeiten befürchte ich nicht, Sie machen dies doch schon seit 5 Monaten !
    Merken Sie nicht, dass Sie sich das bei mir sparen können ? Versuchen Sie es doch weiterhin bei den anderen Kunden diese zu übervorteilen. vielleicht haben sie da mehr Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Boettcher

    Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 um 13:57 Uhr
    „Von: [email protected]
    Sehr geehrter Herr Boettcher,
    wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie unser Angebot auf Schadensersatz wegen der vorgenommenen Sonderkündigung wie wir es Ihnen in den letzten Tagen unterbreitet hatten, nicht annehmen möchten. Sie wünschen die Fortbelieferung zu den ursprünglichen Konditionen. Hierum werden wir uns nun kümmern.
    In Einzelfällen ist aus technischen Gründen keine nahtlose Belieferung in einem Fortsetzungsvertrag möglich. Dann werden Sie zwischenzeitlich von Ihrem örtlichen Grundversorger im Rahmen der dortigen Ersatzversorgung beliefert. Um einen Ausgleich für eventuelle Mehrkosten hierdurch bei uns geltend zu machen, reichen Sie uns bitte die Rechnung sowie den Zahlungsnachweis zur Prüfung ein.
    Sollte wie geschildert Ihr Vertrag also bereits systemseitig abgewickelt worden ist, haben wir für Sie einen neuen Vertrag, zu den ursprünglichen Konditionen, einzurichten. Sie erhalten hierzu in den nächsten Tagen ein neues Begrüßungsschreiben mit allen wichtigen Informationen. Zudem erhalten sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Aufgrund der Neuanlage ändert sich auch die Mandatsreferenz für Sie. Dieses schicken Sie uns bitte zeitnah zurück. Alternativ wären Sie Selbstzahler bzw. Überweiser.
    Schon jetzt möchten wir Sie außerdem informieren, dass wir Ihren Vertrag nicht über den Mindestzeitraum hinaus fortführen werden. Vertragsgemäß endet Ihre Belieferung dann zum Ablauf des 31.05.2022, ohne dass es einer weiteren Kündigung durch uns bedarf.
    Wir halten uns zudem nach wie vor an das Angebot einer Schadensersatzpauschale gebunden. Falls Sie zukünftig doch lieber einem anderen Versorger ihr Vertrauen schenken wollen oder weitere Unannehmlichkeiten bei der Versorgung durch immergrün! befürchten, antworten Sie gerne direkt auf diese Mail. Den Zahlbetrag der Pauschale würden wir nunmehr auf EUR 188,13 erhöhen können. Sofern Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich gerne bis zum 20.01.2022 bei uns zurück. Wir können Ihnen dann zusagen, dass Sie Ihre Schlussrechnung mit Berücksichtigung der Pauschale innerhalb von 5 Tagen erhalten. Guthaben werden dann parallel ausgezahlt.
    Mit freundlichen Grüßen
    nn
    Team Kundenzufriedenheit“

    1. Hallo Herr Boetcher,
      wir haben ähnliches Thematiken mit immergrün.
      Kann man mit Ihnen irgendwie in Kontakt treten?
      Wir haben heute eine weiteres Schreiben an immergrün gesendet, mal schauen…

  2. Hallo,

    November letzten Jahres erhielt ich von immergrün die Information, dass mein Abschlag erhöht werde (ohne Info darüber, inwieweit sich der Preis für den Strom erhöht). Auf Nachfrage, wie genau sich der Preis pro KW/h erhöht, wurde mir direkt gekündigt (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist). Laut Schlussrechnung, die Mitte Dezember per Mail kam, soll ich „zeitnah“ 43 Euro zurückerhalten. Bis heute (einen Monat später) habe ich jedoch kein Geld erhalten. Telefonisch ist auch nach 30 Minuten Warteschlange niemand zu erreichen und auf meine E-Mails wird nicht reagiert. Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

    VG

    1. Mahnen Sie die Guthabenauszahlung schnellstmöglich schriftlich an (vergessen Sie die Hotline, vergeudete Lebenszeit). Am besten per E-Mail und Brief (Einschreiben Einwurf) gleichzeitig.

      Schreiben Sie in den Betreff das Wort „Verbraucherbeschwerde“ und setzten Sie dem Anbieter eine Frist von 4 Wochen. Drohen Sie dem Anbieter schriftlich an, dass Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden, wenn das Guthaben nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen ist.

  3. Hallo Hr. Moeschler!

    Hilft uns dieser Antrag der Verbraucherzentrale per einstweiliger Verfügung unsere Schadensersatzansprüche (Preisgarantie) jetzt besser durchzusetzen? Mein Gasvertrag wäre ja noch bis 08/2022 gelaufen…

    LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)

    Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht (LG) Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG) per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.

  4. Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.

  5. Kann ich lastschrift zuruckgeben um mein bonus teilweise zuruck zu bekommen .Immergrün reagiert nicht. Mein vertag habe ich wegen preiserhörung gekundigt und ein Email bestätigung erhalten.

    Mfg
    S.Vip

  6. Die Firma ist nicht korrekt, ich habe meine Bonus nichts, bekommen, trotz al das one vorher Ankündigung hamdi abschiläge erhöht. Ich habe sonderkündigung geschickt noch keine Antwort.

  7. Habe ebenfalls Probleme mit Immergrün. Den Vertrag hatte ich gekündigt wegen Preiserhöhung,
    die Schlussabrechnung kam per 4.11.2021, das Guthaben von 300,70€ sollte zeitnah überwiesen werden. Ist aber bis zum 10.12.2021 trotz Anmahnung nicht eingegangen.

  8. Wurde zum 19.11 gekündigt , bekam gerade Mahnung über 1,92 € anschlag November, äh ich hatte den überteuerten Abschlag bereits zum 1 nov bezahlt . Habe nun email geschrieben… mit der Androhung eines Rechtsanwalts
    Auf vorhergehende emails gab es nie antworten.

    1. Mir wurde von immergrün schon 2mal die Auszahlung meines Guthabens per Email bestätigt aber das Geld geht einfach nicht auf meinem Konto ein.

  9. Habe von immergrün eine Erhöhung der Stromkosten um 138 % ( in Worten Hundertachtunddreisig ) erhalten. Habe sofort gekündigt. Befinde mich z.Zt. im Wechsel.
    Leider huldigen die Medien RWE bzgl. der Milliardengewinne
    Niemals mehr RWE

  10. Für meinen Privathaushalt ging ich einen 12monatigen Vertrag mit 4200kw/h bei idealenergie ein. Mir wurde eine Abschlagszahlung von 102,-Euro zugesichert . Nach ablauf von 8 Monaten wurde ohne Ankündigung meine Abschlagszahlung auf 167,-Euro angehoben . Trotz versuch telefonisch und per e-mail jemand bei idealenergie zu ereichen bekam ich keine antwort . Habe umgehend die Abschlagzahlung storniert und den Vertraglich festgestzten Betrag überwiesen . Bis zum heutigen Tag keine Reaktion ( ist jetzt 3 Wochen her ).