286 Antworten

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  1. Hallo zusammen,

    da aktuell wirklich sehr viele von drastischen Preiserhöhungen betroffen sind, möchte ich gern auch meine Hilfe anbieten.

    Wir erstellen für euch völlig kostenlos ein Angebot, mit aktuell unschlagbaren Konditionen (Strom 25-28-30ct/kWh, Gas 7-9ct/kWh). Selbstverständlich inklusive der Preisgarantien.?

    Dazu werden lediglich folgende Angaben benötigt:
    • Verbrauch
    • Postleitzahl
    • Aktueller Versorger

    Gerne können Sie mich unter folgender Rufnr.: 0152 24356129 über Whatsapp und telefonisch erreichen.

    Liebe Grüße
    Kevin Marc?

  2. Leider meldet sich das Elektrizitätswerk Düsseldorf weder schriftlich noch telefonisch. Der Arbeitspreis wird zum 30.1.22 von 20,19 auf 78,20 Cent erhöht. Ich habe keinerlei Möglichkeit an die ranzukommen. Haben die das Recht nach §313 die Gebühren zu erhöhen. Das haben sie mir einmal am Telefon mitgeteilt und gesagt sie müssten es der Rechtsabteilung übergeben. Die melden sich aber nicht. Sollte ich mein Sonderkündigungsrecht anwenden?
    Mein Jahresvertrag endet am 31.05.22.
    Bekomme ich die Boni anteilmäßig?
    Ich habe keinen Rechtsschutz um es abzugeben.

  3. Guten Morgen,

    wieder einmal ein „neuer“ voxenergie Abschlag.
    Strompreis Monatlich von € 128,60,- auf € 193,30,- !!
    Im Vergleich zum alten anbieter von 61,30€ .

    Einen Brief von einer (1) Preiserhöhung und einen Brief von unserem neuen (2) Monatlich Abschlag haben wir bekommen.
    Geschrieben wurden diese Briefe (1) am 28.12 und (2) am 30.12.2021 !
    Neuer Monatlicher Abschlag wirksam ab dem 01.01.2022.

    Die Post hat uns gestern diese Briefe zugestellt – sprich es bestand jetzt auch keine Möglichkeit zum Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.

    Am Briefumschlag gibt es leider auch keinen Stempel oder ähnliches wo ein Datum enthalten ist.

    Gibt es hierzu irgendwelche Möglichkeiten, trotzdem von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen?

    Gruß

    1. Wir haben das selbe Problem, ein Anstieg von 31ct/kWh auf nun 93ct/kWh.
      Ein Anschreiben nach Verbraucherschutzbeschwerde (nach §111a EnWG) zur Nutzung unseres Sonderkündigungsrechts wurde mit der Aussage „Frist ist ausgelaufen“ ohne Angabe der Fristen widersprochen.

      Haben Sie einen Weg aus VoxEnergie finden können?

  4. Es wurde innerhalb 1Jahr von 72 zu 89 und jetzt auf 124,– € ohne zu Fragen von meinem Konto gebucht!
    Ich hatte letztes Jahr gekündigt und es wurde bestätigt und es folgte gleich eine Erhöhung von 72€ und so weiter!
    Keiner kommt gegen diesen Verein an.
    Ich bitte um Mithilfe. MfG . Linke-Fleth

      1. würden Sie mir auch eins zusenden? ich habe im September 2021 auch einen Vertrag über Voxenergie gemacht und schon dreimal eine Preiserhöhung trotz eingeschränkter Preisgarantie bekommen obwohl der Vertrag erst seit gestern also 01.08.2022 läuft und vor einer Woche das erste mal einen Abschlag genannt bekommen per Brief, aber ohne Auflistung der Berechnung und der Arbeitspreis stimmt nichtmal mit der letzten Erhöhung überein – bisher haben sie noch kein Geld abgebucht, wird aber die nächsten Tage passieren. Der ursprünglich am tel ausgemachte Abschlag war 78 Euro, ich kann mir das nicht leisten dass sie das doppelte oder mehr einziehen. Können Sie mir sagen was ich tun kann, ich muss da raus unbedingt. Vielen Dank schon mal

    1. Hallo
      im Oktober eine Mitteilung von Strogon über Preiserhöhung und jetzt zum
      31.12.21 eine email bekommen das ich nicht mehr von Strogon beliefert werde und ich den Zählerstand durchgeben soll.
      Ein paar Tage später kam ein Brief vom hiesigen Anbieter Energiedienst mit der Bitte den Zählerstand durch zu geben, da unser bisheriger Anbieter nicht mehr liefert.
      Keine Info wer jetzt liefert.
      Am 3.1 .22 Abbuchung von Enstroga auf dem Konto entdeckt.
      Kann ich bei enstroga mit Sonderkündigungsrecht kündigen aufgrund des Anbieterwechsels?
      Danke

  5. Wir sind leider auch Kunde und Opfer von immergrün. Die von 90 auf 270 EUR erhöhte monatliche Abschlagszahlung haben wir im Kundenbereich zwar korrigiert, aber dann kam am nächsten Tag die Preiserhöhung von 5,52 Cent auf 17,3 Cent pro Kilowattstunde zum 26.11.2021.
    Logisch, dass die einen zur Sonderkündigung treiben wollen. Klar ist auch, dass ich woanders keinen Tarif für 5,52 Cent/kWh finde, zu dem immergrün uns eigentlich wegen der Preisgarantie bis Ende Juli 2022 beliefern muss.
    Jetzt stellt sich die Frage, ob wir
    a) der Preiserhöung widersprechen ohne zu kündigen (prima Musterschreiben!)
    oder, weil a) vermutlich eine -wenn auch ungerechtfertigte- Kündigung provoziert,
    b) nicht zu reagieren, die Einzugsermächtigung zurückzunehmen und dann am Ende nur so viel zu bezahlen, wie gem. Preisgarantie nötig wäre. Vorteil wäre, dass immergrün rechtliche Schritte eingehen müsste, nicht wir. Aber vermutlich geht der Plan so nicht auf, fürchte ich irgendwie.

    Schwierige Entscheidung, wenn man ohne Anwalt auskommen will.

    1. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall zu widersprechen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass Sie in Zahlungsverzug geraten. Mahnungen sind dann wahrscheinlich.
      Ihre Argumentation teile ich. Wenn Sie das Musterschreiben ohne Kündigung verwenden, dann haben Sie größere Chancen, einen Schadensersatz durchzusetzen.

      1. Vielen Dank. Dann schicke ich das mal ab. Werde bei der Gelegenheit an die Zahlung des Neukundenbonus erinnern, der eigentlich Anfang November hätte überwiesen werden müssen. Kam natürlich nicht.

      2. Hat geklappt – Widerstand ist NICHT zwecklos!
        Auf die elektronischen Einwände erhielten wir keine Antwort. Letztlich haben wir ein ans Musterschreiebn angelehntes Einschreiben abgeschickt und die Argumente „6-wöchige Kündigungsfrist gem. AGB nicht eingehalten“ und „Preiserhöhung trotz laufender Preisgarantie“ angebracht. Das Ganze wurde in eine „Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG)“, so wie es die Bundesnetzagentur vorschlägt, gepackt.
        Immergrün bedankte sich heute plötzlich per E-Mail bei uns(!) für die Rücknahme der Kündigung – sehr witzig. Aber egal: wir sind wieder bzw. immer noch bei immergrün und werden wieder zu den urspünglichen Konditionen (5,5 ct./kWh) beliefert.

  6. Wir sind auch von einer Preiserhöhung betroffen, seitens des Energieversorgers „Enstroga“, ein Unternehmen, welches ich niemanden empfehlen kann. Finger weg von diesem Stromanbieter!
    In einem zwei Seiten Schreiben wurden wir sozusagen im letzten Satz über die Erhöhung des monatlichen Abschlags informiert. Leider waren wir nicht vor Ort und haben das Schreiben erst spät bekommen. Das Schreiben selbst mit Datum vom 27.10.21 und 7 Tage zeit bis zur Erhöhung! Keine Antwort auf bisherige Emails, keine Antwort auf unser Schreiben per Post und telefonisch nie erreichbar. Ich habe die Faxen so dicke, wie kann man nur auf so eine fiese Art und Weise andere abzocken?!
    Bin mit meinem Latein am Ende. Falls jemand einen Rat hat, bin ich sehr dankbar dafür.
    Danke

  7. Auch mir wurde erst in 2 intransparenten Emails eine über 100% Erhöhung von Arbeitspreis und Abschlagspreis angekündigt, als „Begründung“ nur allgemeines Gerede über Energiekrisen, verantwortung und Co.

    Diesen widersprach ich mit Verweis auf fehlden begründungen und Tranparenz. Es wurden ja auch keine Stromkostenkomponenten angegeben was angesichts der laufenden 2 jährigen eingeshcränkten Preisgarantie nötig ist. Denn zu 100% betrügt das Fuxx nach Strich und Faden.
    Deren Einkaufspreise sind ja nicht mein Problem, der von Fux beeinflussbaren Strompreisanteil muss ja fest sein laut Preisgarantie und die Steuern und Co. sind garantiert um keine über 100% gestiegen!

    Jedenfalls wurde ich 2 Tage sp#ter gekündigt, da man nur durch Erhöhung der Konditionen eine Weiterbelieferung sicherstellen könne.

    Enddatum wurde in 2 Wochen angesezt.

    So eine Kündigung ist doch unzulässig, oder?
    Wo die zugrundeliegende Preiserhöhung shcon un zulässig ist?

    Was kann man da mahcen wenn die nun trotzdem dem grundveersorger die illegle Vertragsbeendigung melden und ich sauteure Grundversorgerpreise zahlen muss ?
    Obwohl mir bis Ende des Bezugsjahres noch die billigen Fuxx Preise zsutehen müssten?

    Ich danke für jede Antwort!

  8. Hallo, ich habe von Fuxx Energie eine Mail erhalten laut der sich der Arbeitspreis von 6,28 Cent pro Kilowattstunde auf 17,1 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Dazu muss ich sagen, dass es sich um einen Vertrag mit einer Preisgarantie handelt und dieser auch erst seit August 2021 läuft. Ich finde es unglaublich, was die Anbieter sich hier herausnehmen und werde Ihr Musterschreiben nutzen. Auflösen möchte ich den Vertrag nicht, ich war ja froh über die Konditionen und erwarte, dass man sich an die gegebene Garantie hält. Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion. Vielen Dank für Ihre Webseite!!

    1. Ich muss ergänzen: Nachdem ich mich telefonisch beschwert habe und klargestellt, dass ich nicht kündigen werde, sondern Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen werde, kam plötzlich per Mail die „Bestätigung“ meiner Kündigung.
      Ich bin fassungslos, da dies eine dreiste Lüge ist. Da die Kündigung schon in ein paar Tagen wirksam werden soll, würde ich nun einen neuen Versorger suchen und im Nachhinein über die Schlichtungsstelle Schadensersatz für die mir entsandenen höheren Kosten geltend machen. Die Preiserhöhung ist ja rechtlich unzulässig und gekündigt habe ich definitiv ebenfalls nicht.
      Mich beschäftigt aber folgende Frage: Muss ich jetzt irgendwie auf die Kündigung reagieren? Machen kann ich da momentan ja ohnehin nichts und ich würde das gern in Ruhe und ohne den immensen Zeitdruck klären.

      1. Ich fürchte Sie können wirklich nicht viel tun. Natürlich können Sie noch mal schriftlich widersprechen. Wenn Sie das noch nicht getan haben, dann würde ich es Ihnen empfehlen. Dies erhöht dann Ihre Chancen, Schadensersatz einfordern zu können. Die Musterschreiben finden Sie hier.

        1. Vielen Dank. Ich habe widersprochen und die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Diese haben sich an den Anbieter gewandt und zur Klärung aufgefordert.
          Nun wurde ich aber trotzdem durch Fuxx schon abgemeldet und der Grundversorger springt ein.
          Ich bin etwas überfordert: Soll ich zum Abmeldedatum meinen Zählerstand an Fuxx und oder den Grundversorger schicken? Oder eher nicht? Ich bin ja mit der Kündigung nicht einverstanden und erwarte, dass mein Vertrag fortgesetzt wird. Trotzdem ist ja nun der Grundversorger mit im Boot… Ich bin für einen Rat bzw eine Meinung sehr dankbar!

  9. Ich von Enstroga am 27.10.2021 erhalten auch so eine e-Mail erhalten mit dem Vergleich der Einkaufspreise für Strom / Gas in Euro, nachdem sie mir mit E-Mail vom 22.10.2021die Erhöhung meiner monatlichen Zahlbeträge von bisher 87,00 € auf 135,00 € angekündigt haben, obwohl ich seit dem 1.6.2021 einen Vertrag mit einer 12 monatigen Preisbindung habe.
    Bei der Vertragsgestaltung wurde ein Neukundenbonus von 15 % vereinbart und ein Sofortbonus von 30,00 € der eigentlich nach 2 Monaten fällig war und von Enstroga bisher noch nicht bezahlt wurde.
    Nachdem ich am 24.10.2021 schriftlich per E-Mail widersprochen habe und in einer Aufstellung dargestellt habe, dass mit den bisherigen Vorauszahlungen die voraussichtlich ausmachende Jahresrechnung weit überzahlt werde, habe ich dann am 27.10.2021 obige Nachricht erhalten.
    Was wollen die wohl damit bezwecken? Solch ein unseriöses Stromversorgungsunternehmen war mir bisher unbekannt. Ich empfehle, dass Verivox dieses Unternehmen aus der Vergleichsportal nehmen sollte.

    1. Leider habe ich im 1. Satz das Wort „habe“ vergessen. Es muss richtig lauten:
      Ich habe von Enstroga am 27.10.2021 auch so eine E-Mail erhalten ……

  10. Hallo.
    Ich habe ebenfalls am 26.11.2021 eine Preiserhöhung von 32 auf 49 Cent/kWh von Immergrün erhalten. Nun hatte ich Mitte diesen Jahres zum 01.09.2021 einen Stromliefervertrag mit kWh-Paket und eingeschränkter Preisgarantie für 12 Monate abgeschlossen (Aufgrund der eingeschränkten Preisgarantie kann doch nicht der Preis wegen der Ausrede „Entwicklung der Beschaffungskosten“ erhöht werden?) Kann ich auch mit ihrem Schreiben Widerspruch zur Preiserhöhung – keine Sonderkündigung (im ersten Satz ihres Schreibens steht: „in meiner E-Mail“, oder sollte das „in ihrer E-Mail“ lauten?) wegen meines kWh-Paket-Vertrags die Einhaltung der bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsinhalte verlangen? Wie soll ich darauf reagieren, wenn es wie bei anderen hier dann heißt, ich hätte eine Sonderkündigung ausgesprochen? Würde mir dann das ganze Jahr berechnet werden und ich muss zum Rechtsanwalt? Sofern Immergrün mir kündigen würde, dann würde es ja wohl auch nur anteilig abgerechnet werden oder sehe ich das wegen meines kWh-Paket-Vertrags falsch? An wen muss überhaupt, egal ob Sonderkündigung oder Widerspruch, das Schreiben gerichtet werden, an Immergrün oder die Rheinischen Elektrizitäts GmbH?

    1. Dies ist ein sehr spezieller Fall. Insofern kann ich leider nicht auf die Details eingehen.
      In den AGBs steht meiner Meinung nach, dass das gesamte Jahrespaket abgenommen werden muss, wenn der Kunde eine vorzeitige Kündigung zu verantworten hat. Wenn dies der Fall bei Ihnen sein sollte und wenn Ihr Anbieter von Ihnen verlangt, das gesamte Paket zu bezahlen, dann würde ich mich dagegen wehren. Ich sehe es so, dass Sie die Kündigung nicht zu verantworten haben (auch wenn Sie diese ausgesprochen haben). Ob derartige AGBs vor Gericht standhalten, bezweifle ich auch.
      Einfach widersprechen, notfalls die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

      1. Hallo.
        Nachdem ich nun gestern meinen Widerspruch zur Preiserhöhung versendet hatte, habe ich heute festgestellt, dass mein Vertrag zum 12.11.2021 gekündigt ist. Weder ein Schreiben noch eine Email habe ich dazu bekommen. Nur im Kundenportal steht ein kleiner Hinweis dazu. Das ist schon mächtig mies von Immergrün oder den Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft. So ist scheinbar deren Praktik. Der monatliche Zahlbetrag wurde für November nicht mehr eingezogen, obwohl die Einzugsermächtigung noch gilt. Wie soll ich jetzt auf die Kündigung reagieren? Kann mir ein Nachteil entstehen, wenn der Zahlbetrag nicht eingezogen wurde? Hat jemand damit schon Erfahrung?

  11. Hallo.
    Offensichtlich haben die Elektrizitätswerke Düsseldorf ihre AGB einfach angepasst. Im Netz findet man die AGB mit dem Namen „Microsoft Word – WW_AGB_2021_10_15.docx“ abgelegt. Dort ist die Preiserhöhung bereits nach vier Wochen möglich. Hat jemand eine Version in der die sechs Wochen Frist zur Preisänderung noch vermerkt sind?
    VG

    1. ja, habe ich. Schauen Sie bitte hier.
      Gleiches gilt für immergrün. Dort ist auch eine neue Klausel drin, dass Verträge bei wirtschaftlicher Untragbarkeit aufgekündigt werden können. Ich bezweifle, dass dies vor Gericht standhalten wird. Vorrang hat deutsches Recht.
      Zu den 4-Woche-Frist: Es gilt, was mit Ihnen vertraglich vereinbart wurde – also die AGBs, die Ihnen bei Vertragsschluss zugesendet wurden. Ich meine, Energievorsorger in Sonderverträgen müssen Preiserhöhungen mind. 4 Wochen vorab ankündigen – außer anderes ist vertraglich vereinbart.

  12. Hallo, ich habe immergrün die Mail: Widerspruch zur Preiserhöhung – KEINE Sonderkündigung geschickt. Als Antwort habe ich: Vertragsende aufgrund Sonderkündigung [Kontakt #2…0] bekommen. Bin mal gespannt, was meine Rechtschutzversicherung dazu sagt. Es scheint immergrün egal zu sein, was man schreibt.

  13. Enstroga hat gestern eine Preiserhöhung geschickt, nachdem ich der Abschlagserhöhung widersprochen habe. Zeit bis zur Preiserhöhung: gute 4 Wochen.
    Als Bürger wird man für Derartiges bestraft.Unternehmen dürfen in Deutschland anscheinend alles.

  14. Ganz vergessen meine Erfahrungen vom letzten Jahr hier zu teilen.
    Vorweg am Ende ging es gut aus!

    Im letzten Jahr hatte ich Ärger mit der Stromio/Grünwelt.
    Die Jahresabrechnung kam. Wir hatten deutlich weniger Strom verbraucht, sollten aber im nächsten Jahr einen höheren Abschlag bezahlen??? Da wurde ich stutzig!
    Und siehe da eine Preiserhöhung von über 30 % – schön versteckt, man hätte es kaum bemerkt, wäre da nicht der Abschlag gewesen…
    Selbstverständlich sofort unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht gekündigt. Aber nix da – angeblich hätten sie mir die Erhöhung schon per Mail angekündigt und da wäre jetzt die Kündigungsfrist verstrichen…

    Es ging etwas hin und her – man bot mir dann eine Verlängerung von 24 Monaten an – die Preiserhöhung hier knapp unter 30 % im Vergleich zum Vorjahr.
    Ich habe dann noch angeboten, dass ich bereit wäre den „neuen“ Tarif von einer Vergleichsplattform zu bezahlen, der immer noch über 10 % über meinem alten lag, aber kein Einsehen.

    Dann habe ich diese Seite gefunden und mich an Herrn Moeschler gewendet.
    Er hat meine Unterlagen und Korrespondenz gelesen und meldete sich super ausführlich zurück. Er sah direkt gute Erfolgsaussichten und hatte mir ein Musterschreiben beigefügt.

    Dieses Schreiben habe ich dem Anbieter geschickt.
    Daraufhin passierte das:

    „Ich habe also Ihr Schreiben geschickt und 2 Tage bot man mir an, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Vertrag zum 31.12.19 aufzulösen.
    Da habe ich selbstverständlich sofort zugesagt. Aber unter der Voraussetzung, dass die alten Konditionen weiter gelten oder max. der neue check24 Tarif. Alternativ habe ich auch eine Einmalgutschrift vorgeschlagen (deren Höhe dann dem alten Tarif entsprochen hätte und ich habe freigestellt mir die Kostensteigerungen genau nachzuweisen, um den Tarif dann genau daran anzupassen.

    2 weitere Tage später bot man mir an den Vertrag zum 30.09.19 zu beenden. Natürlich nur aus Kulanz…
    Der 30.09.19, damit ich genug Zeit habe mir einen neuen Anbieter zu suchen und nicht in den (teuren) Grundversorgertarif zu fallen.
    Ich habe mich dann sehr für die Fürsorge bedankt, aber klar gestellt, dass der Grundversorgertarif für mich günstiger wäre (was er auch tatsächlich ist). Außerdem habe ich selbstverständlich zugestimmt zum 30.09.19 den Vertrag zu lösen aber (gleicher Text wie oben).

    Es passierte dann einige Tage nichts. Am Montag habe ich die Mail dann noch einmal geschickt.

    Gestern bekam ich dann die Antwort: Ich würde jetzt in die Fachabteilung weitergeleitet…
    Ich antwortete selbstverständlich direkt, stellte nochmal klar, dass ja nun jeder im Unternehmen wüsste, dass diese Preiserhöhung nicht rechtens und nicht durchsetzbar ist und bot nochmal an, mit dem 30.09.19 zu den schon von mir genannten Bedingungen einverstanden zu sein (also ohne die 30% Erhöhung).
    Gleichzeitig habe ich eine Frist bis 29.08.19 gesetzt und angedroht den ganzen Weg über Recalbox, Schlichtungsstelle und Gericht zu gehen.
    Außerdem habe ich den Text, den Sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben nochmal angehängt.

    Heute dann dieses:
    ich nehme Bezug auf die geführte Korrespondenz und teile Ihnen abschließend folgendes mit:

    Die Preisanpassung zum 01.08.2019 habe ich zurückgenommen.

    Demzufolge werden Sie nach wie vor zu den unten genannten Konditionen beliefert:

    Arbeitspreis / kWh / brutto: xx,xx Cent
    Grundpreis / Jahr / brutto: xx,xx Euro

    Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass das Vertragsverhältnis zum 30.09.2019 beendet wurde.

    Ihre Kündigungsbestätigung wird in Kürze Ihrem Kundenportal hinterlegt.

    Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ich hoffe Ihr Anliegen abschließend bearbeitet zu haben und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen “

    HIER NOCHMAL: VIELEN, VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!

  15. Erstaunlich, dass die Strom-Preise bis 14 % erhöht haben. Ich möchte genau meinen Stromanbieter wechseln und informiere mich zum Thema. Ich werde definitiv deine Vorlage anwenden. Es sieht ganz praktisch aus! Vielen Dank!

  16. Neu im Bunde der unseriösen Anbieter muss ich die 24/7 Energie & Kommunikation GmbH aus Heidenheim benennen. Unter den Markennamen Elißa und Kaiserstrom wird zu unterschiedlichen Tarifen Strom angeboten.
    Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde mir im Juli ’18 schließlich die Lieferung ab 01.05. 2018 zu beantragten Konditionen bestätigt. Die Jahresrechnung für 2018 entsprach den Vereinbarungen, die Rechnung für 2019 dann leider nicht mehr. In der unübersichtlichen Rechnung ist erkennbar, dass ab 01.05.2019 ein leicht erhöhter Arbeitspreis und ein um mehr als 200% erhöhter Grundpreis (also ca. 3fach) berechnet wird. Habe die Rechnung reklamiert, der Nachforderung widersprochen und die Abbuchungserlaubnis widerrufen. Als Antwort kam, man habe mir im März die Preisänderung per Mail mitgeteilt. Habe mit zweitem Schreiben den Erhalt einer derartigen Mail bestritten, die Preiserhöhung als unwirksam zurückgewiesen, eine korrigierte Rechnung gefordert und die Gültigkeit der ursprünglich bestätigten Preise für die automatisch verlängerte Vertragslaufzeit festgestellt.
    Wäre jetzt der richtige Moment, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten?
    Sollte bei unberechtigter SEPA-Lastschrift zur Nachforderung eine Strafanzeige gestellt werden?

  17. was lange währt …..
    Dank Ihrer Hilfe die Zeit vom August bis heute durchgehalten und nun
    letztendlich zum Erfolg gekommen.
    Immergrün hat die Erhöhung rückwirkend zurück genommen, dabei den Vertrag
    aber binnen 1 Monat zur Auflösung gestellt.
    Kommt mir entgegen.
    Die Hilfe hier ist Gold wert, von der Formulierungshilfe und auch die Unterstützung das ganze zeitlich durchzuhalten,
    um zum Erfolg zu kommen.

    1. Hallo, ich habe am 22.10.21 ein Schreiben von immergrün erhalten ich soll ab 1.11.21 137.00€ Abschlag monatlich bezahlen. Bei unverändertem Stromverbrauch. Mein Abschlag bis jetzt lag bei 77,00 €. Was soll ich tun. Finde diese Forderung unverschämt.

  18. Immergrün, nicht empfehlenswert!
    Ich war seit Oktober 2017 mit einer Gasversorgung Kunde von Immergrün. Alle Informationen zum Start und Rechnungen habe ich per email erhalten, weil es sich um einen preisgünstigen Online-Tarif handelte. Im Oktober 2019 wurde ich dann von der Jahresrechnung überrascht in der 2 Preiserhöhungen berechnet wurden. Eine zum Oktober 208 mit 31 % Erhöhung des Arbeitspreises und eine zum 1. Januar 2019 mit noch einmal 30% Erhöhung, in Summe eine 70% Preiserhöhung zum Ausgangspreis.Sofort wies ich die Jahresrechnung zurück und fand dann bei der Recherche nach Unregelmässigkeiten bei Immergrün diese Interneseite von Herrn Moeschler.
    Immergrün behauptete mir 2 Erhöhungsschreiben mit dem Premiumservice der Post zugeleitet zu haben. Ich habe diese nicht erhalten, oder nicht als Erhöhungsschreiben erkannt, weil sie wie Werbung aussahen. Herr Moeschler half mir eine Anfechtung der zugeleiteten Erhöhungsschreiben zu formulieren. Wie nicht anders zu erwarten war die Kommunikation mit immergrün schwierig. Es wurde immer nur darauf bestanden, dass mir die Erhöhungsschreiben zugegangen waren und nie auf meine Abweisung der unrechtmässigen Erhöhungen des Arbeitspreises eingegangen. Im ganzen Verlauf habe ich mehr als 15 umfangreiche Emails geschrieben
    Der Abbuchung des erhöhten Rechnungsbetrages habe ich natürlich widersprochen und die Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlung ebenfalls. Das hatte zur Folge dass von immergrün der Vertrag zum Jahresende 2019 gekündigt wurde und kurz vor Weihnachten ein Inkassoverfahren gegen mich eingeleitet wurde.
    Das wies ich umgehend beim Inkassounternehmen wegen Unrechtmässigkeit zurück und meldete meine Auseinandersetzung bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin. Umgehend meldete sich Immergrün bei mir, das Sie sich der Sache erneut annehmen und das Mahnverfahren erst einmal bis zum 15.1. ausgesetzt ist.
    Am 30.12. erhielt ich das Angebot von Immergrün auf die 2. Preiserhöhung verzichten zu wollen . Diese Angebot sollte ich bis zum 6.1. annehmen. Ich reagierte umgehend wies das Angebot ab, schliesslich war es immer noch eine 31% Preiserhöhung und machte meinerseits das Angebot eine Preiserhöhung von 12 %, das entspricht dem jetzt auf den Energie- Portalen angebotenen Arbeitspreis von Immergrün.
    Am 3.1. ging Immergrün dann, erstaunlich zügig auf mein Angebot ein und das Verfahren konnte damit beendet werden.
    Kleiner Nachschlag noch zur kommunikativen Inkompetenz oder auch Masche der Einschüchterung von Immergrün. Das Inkassounternehmen meldete sich mit Schreiben vom 27.12. mit erneuter Terminierung meiner Zahlung zum 9.1.obwohl mit Mail vom 19.12. von Immergrün wegen des Einschaltens der Schlichtungsstelle eine Aussetzung des Mahnverfahrens bis zum 15.1. zugesagt war.
    Fazit:
    Für die Unterstützung Herrn Moeschlers bin ich sehr dankbar!
    Immergrün, also die 365 AG ist als Versorger nicht empfehlenswert, weil Sie aus meiner Sicht unlauter arbeitet und Kunden bewusst versucht zu übervorteilen!
    Lassen Sie sich auf keinen Fall vom ausgeübten Druck der 365 Gas AG beeindrucken – in meinem Fall wurde so am Ende doch noch für Gerechtigkeit gesorgt.

  19. War mache ich, wenn ich weder für die Abschlagsanpassung, noch für die Endabrechnung eine Abrechnung erhalten habe? Angeblich sind beide Schreiben raus, jedoch ist auch nach Neuanforderung beider Schreiben, keines davon bei mir angekommen.

  20. Die unsauberen Geschäftspraktiken der 365 AG gehen weiter.
    5 Wochen nach Vertragsperiodenende eine Mail mit der Jahresabrechnung mit dem Betreff
    „Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag“
    der vorige Arbeitspreis ist nur als Netto zu finden.
    Trotz viel geringerem Verbrauch als geschätzt, 4700 KWh statt 6000 KWh bleibt der zukünftige monatliche Abschlag gleich, die Erklärung dafür findet sich
    auf seite 4 unter geltende Tarife:
    der neue Bruttoarbeitspreis ist 46% höher.
    „Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus besteht kein Rücktrittsrecht.“

    Ich vermute fast schon absicht, der Preis wurde exakt um so viel erhöht, damit der Abschlag gleich bleibt und nicht auffällt.
    Ein ordentliches Preiserhöhungsschreiben habe ich weder per Mail, noch per Post, noch übers Kundenportal bekommen.
    Kann ich als Reaktion auf die Jahresabrechung (ist nur 6 Tage her) Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung ausüben? habe es zum Glück noch einigermassen früh mitbekommen.

  21. Am 16.05.18 erhielt ich ein PDF, überschrieben mit
    Verbrauchsabrechnung Rechnungs-Nr.: RESxxxx
    weiter heißt es:
    Ihr Guthaben 125,24 €
    Ihr Rechnungsguthaben wird zeitnah Ihrem Konto gutgeschrieben.
    Ihr monatlicher Abschlag beträgt zukünftig 67,00 € und ist jeweils zum 1. eines jeden Monats fällig.
    Weitere Rechnungsdetails sowie wichtige Preisinformationen zu Ihrem Stromliefervertrag finden Sie auf den
    folgenden Seiten.
    Die nächste Abschlagszahlung ist am 01.06.2018 fällig.

    Seite 2!:

    Sparen Sie 3-fach Arbeitspreis 01.07.2018 22,51 26,79 Cent/kWh
    Sparen Sie 3-fach Grundpreis 01.07.2018 21,85 26,00 Euro/mtl.

    Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis spätestens 30.06.2018 zu
    kündigen. Hierzu nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeit: [email protected] oder 365 AG, Im Mediapark 8, 50670 Köln

    Anmerkung: weder existiert eine Gegenüberstellung des alten Grundpreises zum neuen, noch wird darauf hingewiesen, dass der Abschlag sich ab 01.07.19 auf 80,- Euro beläuft. Im Gegenteil, oben wird explizid auf 67.- hingewiesen … Ich halte das für unlauter, den Versuch von Täuschung und Übervorteilung. Wie sehen Sie das? Können Sie helfen? Kann man da noch etwas rückfordern oder den Vertrag vorfristig kündigen?

    Mit freundlichem Gruß
    aus Berlin.

  22. Danke für die klasse Zusammenstellung der Informationen!

    Reicht eine Mitteilung per E-Mail dass ein neues Dokument vorliegt?
    In meinem Fall ging aus der E-Mail nicht hervor, dass die Preise erhöht wurden, jedoch dass es um den Vertrag geht.
    Des Weiteren wurde auch der Preis pro kWh um mehr als 10% erhöht (von 26,81 ct/kWh auf 33,6 ct/kWh). Kann ich nachträglich noch kündigen. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht konnte ich damit auch nicht wahrnehmen.
    Die 4 Wochen Kündigungsfrist sind leider verstrichen. Es sind nur noch 2 Wochen.

    1. Ihre Frage ist schwierig zu beantworten und ich kann nicht auf Ihren EInzelfall eingeben. Soweit ich weiß, gibt es hierzu auch noch kein Gerichtsurteil.
      Im Text unter III schreibe ich, dass der Anbieter Ihnen eine E-Mail senden muss. Einfach nur die Nachricht ins Kundenportal einstellen reicht nicht. Wenn der Anbieter nun verschwommen mitteilt, dass eine neue Nachricht im Portal vorliegt, ist das ja auch eine Form der versteckten Preiserhöhung. Ich bin der AUffassung, dass diese Hinweis-Email ebenfalls eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss.

  23. Vielen Dank für die Internetseite! in meinem Fall hat der Hinweis sehr geholfen. Nach fast einem Jahr Auseinandersetzung mit Immergrün/365 AG wegen einer versteckten, überhöhten und damit unwirksamen Preiserhöhung, hat der Anbieter die Erhöhung nun vollständig zurückgenommen.

    Hier mehr Details: https://de.reclabox.com/beschwerde/193657-immergruen-energie-koeln-unwirksame-drastische-preiserhoehung?solve=28959bd86154f82b61ad92f982c37b4ef523d594
    🙂 🙂

    1. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie das durchgezogen haben und vor allem den Mut hatten. Mir steht das jetzt bevor, weil ich einem Schreiben mit versteckter Preiserhöhung keine Beachtung geschenkt habe und dazu noch die Kündigung verpasste. Nun muss ich 12 Monate mit dem Verein klarkommen muss. Es wurde eine Preiserhöhung von 50% veranschlagt.

      Ähnelt das Ihrem Fall, haben sie auch den Absprung durch eine Kündigung verpasst?