286 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Wir haben ab 01.01.20 einen Vertrag bei den Stadtwerken Osnabrück abgeschlossen, Strom fix online mit Preisgarantie bis 31.12.21.
    Dieser Vertrag hat sich immer um ein weiteres Jahr verlängert, es gab keine Preisänderung und der Vertrag heisst immer noch Strom fix online.
    Nun sollen die Preise ab 01.02.23 mit Hinweis auf die Billigkeit rapide angehoben werden.
    Wir haben daraufhin im Dezember widersprochen, die Billigkeit angezweifelt und um detaillierte Aufstellung der einzelnen Preiskomponenten gebeten.
    Bis wann müssen die Stadtwerke antworten? Zu welchen Konditionen läuft der Vertrag ab 01.02.23, wenn bis dahin keine Antwort gekommen ist? Der neue Preis wäre so hoch, dass ich dann definitiv dort keinen weiteren Strom beziehen möchte.

    1. Solange Sie die Preiserhöhung anfechten, würde ich nur den alten Abschlag leisten. Dazu habe ich etwas auf dieser Seite geschrieben.
      Der Anbieter wird vermutlich die Position einnehmen, dass der neue Abschlag gilt. Genau das ist ja strittig.

  2. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    Sie nannten Lichtblick explizit als transparent, ist das richtig? Ich habe gehört, dass die Strompreise permanent an der Börse sinken. Dieser Tatbestand wäre dann nicht aufgelistet. Außerdem hat Lichtblick die Verbraucher nicht an ihren Gewinnen beteiligt. Nun gibt es Verluste und der Verbraucher soll sie zu tragen haben. Das ist auch eine Frage des Gewissens. Gerade bei einem grünen Anbieter.

    Die Kalkulationsgrundlage ist aus Ihrer Sicht gegeben, wenn ich es richtig verstanden habe… wäre es sinnvoll, dass ich die Beträge ab dem 1.1.23 ‚unter Vorbehalt der Rechtsmäßigkeit‘ (unter Verwendungszweck) überweise?

    Was hat es mit §§ 30 ff AVBGasV auf sich, wo es darum geht, dass die Versorgung mit Gas nicht eingestellt werden darf… auch wenn man die ERhöhrung nicht zahlt… Vielen Dank!

    1. Die Thematik ist sehr kompliziert, da die Unternehmen vertikal entflechtet sind. Das bedeutet, dass die Vertriebsgesellschaft von Lichtblick die Energie über die Börse einkauft. Wenn Lichtblick in der Produktion Gewinne macht, dann sind diese nicht der Vertriebsgesellschaft zuzurechnen.
      Lichtblick und die anderen Anbieter kaufen laufend Energie ein. So entsteht ein durchschnittlicher Beschaffungspreis für die Unternehmen. Nur weil kurzfristig die Strompreise sinken (und teilweise für einige Stunden negativ sind), bedeutet dies nicht, dass diese niedrigen Preise nun an die Kunden weitergegeben werden müssen. Entscheidend sind die durchschnittlichen Beschaffungskosten. Und diese werden von Lichtblick transparent ausgewiesen.

      Ja, leisten Sie gerne unter Vorbehalt.
      Wenn Sie den unstrittigen Betrag leisten (z.B. den alten Abschlag), so darf man Ihnen nicht einfach den Strom und das Gas abdrehen. Aber: Wenn die Preiserhöhung jedoch zulässig ist, dann müssen Sie nachzahlen. Vor diesem Hintergrund würde ich bei Lichtblick den neuen Abschlag unter Vorbehalt zahlen. SOllte diese Preiserhöhung sich als unzulässig herausstellen (z.B. weil die Kalkulationsgrundlage falsch ist), können Sie sich nachträglich das Geld zurück holen.

  3. Bei Belkaw ist ein Link hinterlegt zum Preiserhöhungsschreiben.
    VENEKO hat einen formalen Fehler identifiziert. Welchen genau, kann ich nicht sagen.
    Wie Sie sich wehren, erfahren Sie auf dieser Seite. Bitte schauen Sie sich die Seite noch mal an und klicken Sie auf die „+“.

    1. Danke Herr Moeschler,
      Habe die Seite gelesen von Belkaw, und genau so ist mein Schreiben auch gekommen mit den Begründungen
      Ich habe gelesen das sie die Preiserhöhung auch prüfen und das dauert 1 bis 2 Wochen, dies würde ich gerne tun
      Also
      Email Adresse
      Stromanbierter
      Und ich kann 5 Dateien hoch laden brauchen sie meine Rechnung mit der Erhöhung, fotografieren hochladen und dann an sie senden?
      Gruß Mertikat

  4. Guten Tag Herr Moeschler,
    Wir hatten schon geschrieben über die Belkaw wegen Preiserhöhung.
    Nun sehe ich gerade das Belkaw Lila gefärbt ist.
    Hat mann was gefunden bei der Belkaw?
    Wenn ja was?
    Wenn was gefunden wurde wie kann ich mich wehren und wie.
    Mertikat

  5. Hallo Sascha komme aus dem Kreis Limburg Weilburg und habe die Süwag ebenfalls angeschrieben wegen dem überzogenen Strompreis bei Nachtstrom von 46,06 Cent. Auch bei mir Stillscheigen trotz telefonischer Nachfrage ,es ist in Arbeit.
    Gruß Ingo G.

  6. Kann ich eine zu Unrecht erhobene Preiserhöhung auch nach einem halben Jahr anfechten, so das ich rückwirkend mein zuviel bezahltes Geld wiedererhalten kann?

  7. Sehr geehrter

    Wir bezahlen Primastrom/Berlin monatlich mehr als 300€ und jetzt bieten Sie uns monatlich 296 €!!

    Ich kann nicht jemanden beim Primastrom erreichen und Ihre Web Seite funktioniert nicht. Man kann keine Reklamation machen.

    Wie können Sie mir mit diesem Thema helfen?

    Freundliche Grüße
    Ibrahim Hasbay

  8. Ich habe wegen Preiserhöhung vom sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht
    Per Einschreiben .
    Doch ich erhalte von maxxomo Energie seit Wochen keine Kündigungsbestätigung und der von mir ausgewählte neue Energieanbieter kann mir deswegen keinen Strom liefern weil mein alter Stromanbieter die Kündigung nicht bestätigt

    MfG W.Flegel

  9. Die Süwag Vertriebs GmbH hat ab Januar 2023 eine Preiserhöhung von ca 90% auf den kwh Preis angekündigt.

    Auf schriftlicher Nachfrage wie sich die Preiserhöhung zusammensetzt , kam nur stillschweigen.

    Ich bitte daher drum, dieses Unternehmen zu prüfen ob da nicht auch ein Anfangsverdacht auf unzulässige Preiserhöhung besteht

  10. Ich bin mit Strom bei Vattenfall Tarif natur12strom. Start 01.03.2021 stillschweigend verlängert 01.03.2022
    Aktuell 21,03 C/KWh. Preiserhöhung zum 01.02.2023 auf 36,27 C/KWh.

    Bei Vattenfall scheint es so zu laufen:
    Die in den Vertragsdaten angegebene Preisgarantie gilt nur für den Ursprungsvertrag (2021). Bei stillschweigender
    Verlängerung nach 12 Monaten ist diese Preisgarantie erloschen. Die Darstellung suggeriert allerdings Preisgarantie.
    Irreführend, u.U. auch unzulässig.
    Eine Frage die ich mir auch stelle:
    Ich habe einen Ökostrom-Tarif. Die Stromerzeugung mit regenerativen Energien liegt derzeit kostengünstig bei ca. 8 C/KWh.
    Ist damit eine Verbrauchspreiserhöhung auf 36,27 C/KWh angemessen nach BGB?

    1. Zur Preisgarantie: Ja, so ist es
      Zur Stromerzeugung regenerative Energien: Es gibt eine vertikale Entflechtung der Wertschöpfungsstufen. Die Vattenfall-Gesellschaft, die die Strom-Verträge anbietet muss die Energie an der Börse kaufen. Daher sind die Erzeugerpreise nicht relevant.

  11. Wieso steht die mainova in der Liste?
    Formfehler oder mangelhafte Begründung?

    Wie hoch sehen sie die Chance auf Erfolg bei Einspruch?

    Gruß Jens

    1. Lieber Jens,
      da VENEKO die Prüfung vornimmt und diese noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihnen die Begründung nicht nennen. Schauen Sie sich bitte die Erklärungen zu den Prüfkriterien an. Häufig fehlt es an einer Kalkulationsgrundlage.
      VG
      Moeschler

      1. Sorry Herr Moeschler,
        wenn die Prüfung für einige Unternehmen noch nicht abgeschlossen ist, sollte man sie auch nicht in der Liste führen!

        Dies weckt einerseits falsche Hoffnungen bei den Verbrauchern und grenzt andererseits an Verleumdung!

        Gruß Jens Ulbricht

  12. Liebe Verbraucherhilfe,
    bis wann ist mit einer Rückmeldung bei eingereichtem Formular zu rechnen? Eingereicht haben wir es vor ca. 2 Wochen.
    Gerne würden wir Mainova widersprechen; dies aber nur unter sinnvollen Rahmenbedingungen.
    Danke für Ihre Rückmeldung und noch mehr für Ihre Unterstützung.

    1. Lieber Hr. Hoos,
      bitte entschuldigen Sie den Verzug. Ich lag gestern noch mit 39 Grad Fieber im Bett. Die Musterschreiben plane ich am 22. und 23. zu versenden. Ich stelle diese spätestens am 23. auf dieser Seite bereit.

  13. E.Vita hat mit einem
    1-Seiter eine Preiserhöhung auf über 1 Euro/kWh angekündigt. Mit aus meiner Sicht diversen Formfehlern. Der erste: das Schreiben kam am 5.10. an, damit schon nicht rechtzeitig für eine Erhöhung zum 1.11.. Darüber hinaus ist der Betreff zu vage ( „Ihr Strompreis“), es findet sich keine Auflistung der Bestandteile des Preises zur nachvollziehbarkeit und das Sonderkündigungsrecht wird verschleiert ( Verweis auf AGB bzgl. Der Rechte, keine explizite Nennung). Laut AGB sollen die Preise auch auf der Homepage veröffentlicht werden. Ebenfalls nicht geschehen. Insofern habe ich Widerspruch eingelegt, der Anbieter geht nicht drauf ein. Ich sitze das jetzt aus und hab alle Unterlagen an eine Verbraucherzentrale gegeben , die eine Musterklage machen will. Das wird vor keinem Gericht der Welt stand halten, mit so einem Schreiben Preise zu erhöhen.

  14. Hallo, Ich bin ab 01.01.2023 bei der Süwag AG
    Kreis Limburg Weilburg im Grundversorgertarif für Heizstrom also Nachtspeicherwärme die normalerweise viel billiger ist als ein Tagstromtarif.
    Leider gibt es nicht viele Anbieter um einen Wechsel zu vollziehen.Hatte bei Envia M einen Preis Brutto von 18,30 Cent dann abzüglich der EEG Umlage von 4,43 Cent macht bis zum 31.12.2022 13,87 Cent. Habe rechtzeitig gekündigt da der Preis an ein weiteren Jahresvetrag gekoppelt ist mit 28,84 Cent.
    Da wusste ich aber nicht dass die Preise für Nachtspeicherwärme so explodieren und teilweise teurer sind als bei anderen Grundversorgern die Tagstrom Tarife.
    Bei Eon Grundversorger Tarif Tagstrom ab 01.01.2023 gleich 33,37Cent.
    Mein Nachtspeicherwärmetarif bei der Süwag AG 46,06 Cent.
    Habe auch am 12.12.2022 an die Süwag geschrieben und wollte wissen ,Wann und Wo für welche Konditionen der Strom eingekauft wurde.
    An der Börse Oktober 21 kostete die Megawattstd 139Euro im August 22 Megawatt Std. 465 Euro und im Oktober 22 ,153 Euro also geringfügig mehr als im Oktober 21.
    Ich wollte wissen was der Nachtstrom kostet nach in Kraft treten der Strompreisbremse.
    Wenn 80% vom Vorjahresverbrauch angenommen wird und 20% gar nicht berücksichtigt werden, machen sich viele Versorger durch die Erhöhungen mal richtig die Taschen voll.
    Hat man bei den Gas Öl und Pelletheizungen die Bürger mit Nachtspeicherheizung völlig vergessen?
    Die Strompreisbremse sagt nicht mehr als 40Cent pro kWh somit können die Versorger den Nachtspeicherwärmestrom so teuer verkaufen wie den Tagstrom Tarif ,wobei der Naschtstrom verglichen mit dem Tagstrom anderen Anbietern viel zu teuer ist.
    Wie kann das sein??

  15. Hallo,
    bin schon länger MAINGAU Energie Kunde. Bisher sehr zufrieden, es wurden zB die ganzen Senkungen aus der EEG Umlage durchgereicht, sodass unser kWh-Preis in den letzten Monaten sogar gesunken ist. Liegen momentan bei einem Arbeitsspreis von 0,26 ct , da kann man nicht meckern.

    Nun der Hammer, ab 1.1.23 wird auf 60,77 Cent, also ein Plus von 39,81 Cent, erhöht.

    Das Erstaunliche ist, die Preise für den „ einfach Laden Tarif“, also das E-Auto an öffentlichen Säulen, bleiben bei 39 bzw 49 ct/kWh.
    Da lade ich in Zukunft das Auto an öffentlichen Säulen und da unser Stromer eine 220V Steckdose hat, nehm ich dann den Strom für zu Hause??
    Das kommt viel günstiger. Was soll man dazu noch sagen?

  16. Es ist anzumerken, dass es sich um Heizstrom (Nachtspeicher) handelt
    Auch mit der staatliche „Strompreisbremse“ von 40ct/kwh ist es immer noch mehr als eine Verdoppelung des Preises.
    Auch die wiederholte AGB-Anpassung, halte ich für rechtswidrig.

  17. Hallo,

    ich habe von Vattenfall nun auch die Mitteilung zu einer Strompreiserhöhung (Erhöhung des Arbeitspreises um knapp 70 %, Erhöhung des Grundpreises um knapp 5 %) zum 01.02.2023 in meinem Spam-Ordner gefunden. Vertragsbeginn war der 15.05.2021 (mit 12monatiger Preisgarantie); der Vertrag wurde mit dem 15.05.2022 zu unveränderten Konditionen stillschweigend um 12 Monate verlängert. Im Online-Portal werden zu dem bestehenden Tarif folgende Konditionen angezeigt:

    – Preisgarantie: 12 Monate
    – Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
    – Kündigungsfrist: 6 Wochen
    – Vertragsverlängerung: 12 Monate
    – nächstmöglicher Kündigungstermin: 14.05.2023

    Insofern bin ich zunächst davon ausgegangen, dass die Preise für den Zeitraum der Vertragsverlängerung fix bleiben.

    Macht es – auch vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse – Sinn, der Preiserhöhung zu widersprechen? Kündigen möchte ich den Vertrag trotz allem zunächst eigentlich nicht, da die Neukundenpreise andernorts zurzeit noch über dem bei Vattenfall ab 01.02.2023 gültigen Arbeitspreis liegen. Oder sollte ich die bittere Pille einfach erstmal schlucken?

    Die weitere Frage ist allerdings die der sonstigen Konditionen ab dem 01.02.2023, die aus der Preiserhöhungsmitteilung so nicht hervorgehen, sondern im Online-Portal nur unter den gesondert anklickbaren Tarifdetails angezeigt werden.

    Zur Belieferung ab dem 01.02.2023 wird dort angezeigt:

    – Preisgarantie: 12 Monate
    – Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
    – Kündigungsfrist: 6 Wochen
    – Vertragsverlängerung: 12 Monate

    Bedeutet das, dass sich der seit 15.05.2021 bestehende Vertrag ohne mein Zutun zu den neuen Preisen tatsächlich um 12 Monate verlängert oder ist es nicht vielmehr so, dass sich im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung der Vertrag (nur) auf unbestimmte Zeit verlängert und somit auch nach dem 01.02.2023 jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden könnte?

    1. Ergänzung meines Posts vom 18.12.2022 / 00:55 Uhr:

      Soeben habe ich mit meinem Nachbarn gesprochen, der ebenfalls Strom-Kunde bei Vattenfall ist; die Vertragskonditionen sind dieselben, Vertragsbeginn war lediglich zwei Wochen später am 01.06.2021 – der Vertrag wurde 2022 gleichermaßen stillschweigend verlängert … mit dem Unterschied, dass er (mein Nachbar) im Gegensatz zu mir (bislang) keine Preiserhöhungsmitteilung erhalten hat. Er hat sogar extra nachgeschaut – im Online-Portal finden sich ebenfalls keinerlei Hinweise auf eine Preiserhöhung zum 01.02.2023.

  18. Hallo.
    Mein Gasabieter hat mir heute, 17.12.2022 für den 01.01.2023 den Gasvertrag gekündigt. Stellen den Betrieb deutschlandweit ein und haben auch geschrieben, hätten seit Monaten keine Neuverträge mehr gemacht. Somit wissen sie es doch nicht erst jetzt und hätten mir eher die Kündigung aussprechen können. So hab ich nur 14 Tage Zeit einen neuen Anbieter zu finden. Echt tolle Aktion. Ich freu mich!

  19. Hallo
    Vertrag wurde seitens Vattenfall als laufender Vertrag mit gleichen Bedingungen um ein Jahr stillschweigend Verlängert
    31.10.2022 bis 31.10.2033 – ein Jahr Preisbindung lt. AGB
    heute am 17.12.2022 wurde mir mit Begründung der Einkaufspreise der Strompreis verdoppelt, obwohl eine Preisbindung lt.
    Vertrag besteht. Wenn ich kündige und zum nächsten Anbieter wechsle, wird mir dort das wieder passieren…
    Es macht also Sinn, da zu widersprechen?
    Wo finde ich ggf. ein entsprechendes Musterformular?
    MfG Stefan

      1. Das mit der Preisgarantie ab Belieferungsbeginn ist sicher so eine Sache, die in beide Richtungen ausgelegt werden kann, zumal Vattenfall bei einer (stillschweigenden) Vertragsverlängerung die Preisgarantie weiterhin als Vertragsbestandteil (mit Sternchen) ausweist – man könnte somit argumentieren, dass die Belieferung mit der neuen , ein weiteres Jahr festgelegten vertraglichen Bindung neu beginnt.

        Was ich nicht so recht verstehe, dass Sie hier einerseits empfehlen, der Preiserhöhung zu widersprechen, zugleich jedoch an exponierterer Stelle die Preiserhöhung von Vattenfall „für schwer anfechtbar“ halten – und das, obwohl in den Vattenfall-Mitteilungen gerade nicht die Vorgaben des OLG Köln eingehalten werden, wonach einzelne Preisbestandteile dezidiert und einem transparenten Vergleich zugänglich ausgewiesen werden müssen.

        Das machen andere Anbieter wesentlich besser – bei Vattenfall hingegen heißt es, das ist der alte Preis, das der neue, wie jedoch der sich zusammensetzt, darüber lässt Vattenfall den Verbraucher völlig im Umklaren.

  20. Guten Tag,
    wie sind nach der Kündigungswelle von Grünwelt zum Ende Dezember 2021 bei den Stadtwerken Stuttgart im Tarif Ökostrom untergekommen.
    Diese kündigen jetzt nach Auslaufen der einjährigen Preisgarantie eine Preisanpassung im Versorgeranteil um 135% an.
    Bei der formalen Transparenz ist im Anschreiben kein Fehler erkennbar. Der Preisanstieg ist jedoch nicht mittels erforderlicher Transparenz plausibel nachvollziehbar, es wird lediglich mit Hinweis auf die stark gestiegenen Preise im vergangenen Jahr argumentiert und trotz „langfristiger Beschaffungsstrategie“ müssten die Preise angepasst werden (interessant: Preis neu: 39,5ct/kWh und damit unter dem Radar der Überprüfungsmöglichkeit des Kartellamtes). Auf unsere Nachfragen erhielten weder vom Kundenservice noch von der Geschäftsführung eine Rückmeldung (sehr schwach!!).
    M.E. können wir die Preisanpassung ablehnen, da die notwendige Transparenz nicht hergestellt wird (und wahrscheinlich auch gar keine Grundlage besteht).
    Würden Sie empfehlen gegen die Preisanpassung vorzugehen und welches ist das schlagende Argument? Sollte die Schlichtungsstelle für Energie hinzugezogen werden, oder erst später? Besten Dank für eine erste Einschätzung.
    Mit freundlichem Gruß aus Stuttgart

    1. Ich möchte Ihnen zunächst einmal den Ratschlag geben Schadensersatz gegen Stromio einzufordern. Bei den gestiegenden Strom- und Gaspreisen lohnt es sich, den Schadensersatz einzufordern. Das geht ganz einfach. Weitere Hinweise finden Sie hier: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/schadensersatz-stromio-gruenwelt-energie-gasde/

      Die Preiserhöhung der Stadtwerke Stuttgart werden derzeit geprüft. Die Ergebnisse dürften vor dem 23.12.2022 hier veröffentlicht werden. Dann können Sie entscheiden, ob Sie mein kostenloses Musterschreiben nutzen möchten.

      1. Sehr geehrter Herr Moeschler,
        besten Dank für die Rückinformation.
        Wir haben heute die Preisanpassung angefochten wegen nicht nach vollziehbarer Berechnungsgrundlage und bezahlen die neuen Abschläge nur unter Vorbehalt.
        Es geht primär nicht um den absoluten Betrag des neu (kalkuliert???) -en Versorgeranteiles sondern um die Art und Weise des Umgangs mit dem Kunden und den Versuch unsere Rechte mit „lapidarem Geschwurbel“ auszuhebeln und auf Rückfragen nicht zu antworten. Das mögen wir gar nicht!
        Zur Unterstützung unserer Anfechtung haben wir auf die Transparenzpflicht gem. EnWG und die Urteile BGH / OLG Köln verwiesen und sind auch gerne bereit den Aufsichtsrat, die Verbraucherzentrale und die Schiedsstelle Energie einzubinden.
        Jetzt sind wir mal gespannt, wie die Reaktion ausfällt.
        Mit freundlichem Gruß
        Andreas Bakonyi

  21. Hallo und guten Tag.
    Ich habe einen Gasvertrag bei Vattenfall mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Preisgarantie. Die Laufzeit beginnt am 31.08. eines jeden Jahres.
    Am 20.08. hat mir Vattenfall eine Preiserhöhung angekündigt, die erst ab 06.10. wirksam sein soll.
    Das heisst, der neu laufende Vertrag hatte am am 31.08. immer noch den alten Preis.
    Meiner Meinung wäre die Preiserhöhung rechtens, wenn (mal unabhängig, wann sie angekündigt wird) sie schon am 31.08. und nicht erst am 06.10. wirksam gewesen wäre.
    Oder kann eine angekündigte Preiserhöhung in die Zukunft die Preisgarantie aushebeln?
    Hab schon Widerspruch eingelegt. Vattenfall meint dagegen, dass meine Preisgarantie abgelaufen sei.
    schon mal vielen Dank
    VG Volker Scholtes

    1. Bitte prüfen Sie, ob die Preiserhöhung bei Ihnen abgelaufen ist:
      Die Preisgarantie läuft ab, nach der Preisgarantie.
      Wenn Sie also zum 1.1.2020 einen Vertrag mit 12-monatiger Preisgarantie abgeschlossen haben, dann darf der Anbieter ab dem 1.1.2022 die Preise erhöhen.

      1. Danke für die Rückmeldung. Der Vertrag beinhaltet nach der jeweiligen Verlängerung weiterhin eine Preisgarantie.
        Bei dem aktuellen Vertrag mit Laufzeit 31.08.2022 bis 30.08.2023 ist die Preisgarantie auch immer noch vermerkt.
        Deswegen ja auch meine Frage, ob eine angekündigte Preiserhöhung in die Zukunft diese Preisgarantie aushebeln kann.

        1. Mal genau nachschauen, hinter Preisgarantie ist ein Sternchen bzw Ziffer 3. Dort steht, dass die Preisgarantie nur die 12 Monate ab Lieferbehinn gilt, sprich ab dem Zeitpunkt als sie zu dem Anbieter bzw in den Vertrag tewechselt sind. Nur weil sich der Vertrag verlängert gilt das nicht für die Preisgarantie. Leider.

          1. Hallo Peter,
            danke für die Rückmeldung. Es ist richtig, was Sie sagen. Aber warum wird mir im aktuellen Vertrag immer noch eine Preisgarantie angezeigt?
            Ich beziehe seit 2015 Gas von Vattenfall. Wenn die Preisgarantie sich nicht mit verlängern würde, dürfte doch ab 2016 diese nicht mehr im Vertrag angezeigt werden. Das ist das, was mich irritiert.

  22. Primastrom hat erhöht und 2 Wochen darauf gleich wieder .Das sind die größten Verbrecher die ich kenne .
    Ich habe bereits gekündigt habe .Hab aber eine Kündigungsfrist .

    1. Bei Primastrom sollten Sie sonderkündigen und gleichzeitig auch alle vorherigen Preiserhöhungen anfechten.
      Wie zuvor argumentiert ist die Preiserhöhung sehr versteckt nach meiner Einschätzung. Es lohnt sich, sich zu wehren.

  23. Was heißt: „der Anbieter darf nur Kostensteigerungen weitergeben. Preiserhöhungen müssen auf einer Kalkulationsgrundlage
    beruhen“. Mein Anbieter hat die Erhöhung mit „höheren Kosten, gestiegen: Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte“.
    Das kann ich doch überhaupt nicht überprüfen! Oder reicht dieser lapidare Hinweis zur Begründung aus?

  24. Ich möchte mit einer Prüfung der Strompreiserhöhung ab 01.01.2023 einfach sichergehen, ob das alles in Ordnung ist.

  25. Q-Cells hat „brav“ mit Ablauf der Preisgarantie den Preis pro kWh von 28 ct auf 71 ct erhöht und den Grundpreis von knapp 10 Euro auf 13 Euro. Mein Abschlag erhöht sich damit von 78 Euro auf 185 Euro.
    Dummerweise scheint die Preiserhöhung formal korrekt gewesen zu sein – ich bin gespannt, was die Prüfung des Schreibend ergibt, und habe etwas Hoffnung. (Weil wir seit einiger Zeit ein Baby im Haushalt haben, gehen mir manche Sachen einfach durch die Lappen, sodass ich die entsprechende E-Mail übersehen habe. Pech gehabt – dennoch, die Preiserhöhung finde ich unverschämt. )

    1. Nein, bei QCells sieht VENEKO starke Hinweise auf formelle Fehler. Insofern haben Sie gute Chancen sich zu wehren. Ich erstelle noch das Musterschreiben. Meine Empfehlung ist, dass Sie sich gegen die Preiserhöhung von QCells wehren.