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  1. Primastrom bewegt sich am Rande der Legalität. Nachdem meine Mutter wg. Demenz in ein Seniorenheim ziehen musste, habe ich mich um ihre finanzielle Situation gekümmert und dabei leider erst spät festgestellt, dass sie Gas und Strom über Primastrom bezieht und dafür seit Beginn 2022 monatliche Abschläge in Höhe von ca. 600€ !!! bezahlt hat.
    Emails, Anrufe, Schreiben blieben bekanntermaßen unbeantwortet bzw. wurden ignoriert. Nun habe ich vom Sonderkündigungsrecht wg. Umzuges Gebrauch gemacht und natürlich keine Bestätigung erhalten.
    Die letzten Abbuchungen habe ich nun zurückbuchen lassen und als erneut Abbuchungen angekündigt wurden, habe ich die SEPA-Mandate bei der Bank sperren lassen.
    Darüber hinaus finde ich es unglaublich, dass Primastrom auf seiner Homepage mit einem Zertifikat des TÜV Saarland wirbt und damit Seriosität vorgaukelt. Ein Skandal, dass sich der TÜV dafür instrumentalisieren läßt.

    1. @Jürgen

      Wenn der Versorger HÖHERE Abschlagszahlungen als vertraglich vereinbart abgebucht hat, lesen Sie bitte meinen Beitrag @Edelguard vom 09.09.2022 und hier insbesondere das Beispiel.

      Wenn der Versorger widerrechtlich abbucht, können Sie bis zu 13 Monate zurückbuchen ;-).

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. Ich versuche im Interesse meiner dementen Mutter aufzuklären, die seit November 2021 bis August 2022 fast 4500€ an Primastrom gezahlt hat als Alleinstehende. Leider sind die Unterlagen teilweise nicht mehr auffindbar. Jetzt überlege ich alle noch möglichen Zahlungen rückbuchen zu lassen (August 2022) um Primastrom vielleicht damit aus der Reserve zu locken. Seit September habe ich alles mögliche versucht, Anrufe, Kündigung per Einschreiben/Rückschein – natürlich keine Bestätigung, Email, Verbraucherbeschwerde bei der Netzagentur. Jemand einen Ratschlag?

      1. @Jürgen

        Wie gesagt, Sie können bei VERTRAGSWIDRIGER und damit ILLEGALER ABBUCHUNG bis zu 13 !!! Monate
        KOMPLETTE „Rücklastschriften“ veranlassen und nur die vertraglich geschuldeten Abschlagszahlungen leisten, denn NUR DIESE sind geschuldet.

        Ich persönlich würde mir zunächst eine VOLLMACHT meiner Mutter geben lassen. Mit dieser würde ich mich im NAMEN meiner MUTTER an deren Versorger wenden mit einer VERBRAUCHERBESCHWERDE. Wenn sich der Versorger innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG Ihrer Beschwerde nicht bei Ihnen meldet oder der Beschwerde nicht abhilft, würde ich mich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

        Schicken Sie alle Ihre Schreiben an den Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF. Verzichten Sie auf Telefonate mit dem Versorger.

        In allen von mir unterstützen Fällen gab es bislang u.a auch mit dieser Vorgehensweise keine Probleme.

        Das ist meine persönliche Meinung.

  2. Hallo guten Tag, mein Name ist Viktoria und auch ich bin leider auf so ein Anruf von der Firma Primastrom rein gefallen. Ich hoffe sie können mir helfen da wieder unbeschadet raus zu kommen oder es noch zu stoppen. Aber ich erzähle erstmal!
    Gestern (15.09.2022) bin ich von einer Frau angerufen worden die behauptete aus hunderten von Anbietern für uns den günstigsten Gas und Strom Anbietern zu finden da wir einfach bei einem Grundvesorger seien. Ich sagte ich will nichts am Telefon abschließen und sie meinte sie will mir auch nix verkaufen. Im laufe des Gesprächs hatte sie auch ein Angebot gefunden und schickte es mir per Mail zu. Ich sollte es mit ja und meinem vor und Nachnahmen wieder zurück schicken. Was ich leider Gottes auch dann tat zu meinem bedauern. Sie erfragen fast alles, also Namen von mir und Zählernummer und Kundennummer und so weiter. Dazu muss ich sagen das beide Verträge aber über meinen Mann laufen, seinen Namen hat sie aber weder gefragt noch hab ich ihn ihr gesagt. Zum Ende des Gespräch um das alles dingfest zu machen wollte sie die Kontonummer und den Namen der Bank über das es alles dann abgebucht wird. Diese hab ich ihr aber nicht gegeben weil ich sagte es geht über meinen Mann und seine Kontodaten gebe ich nicht raus ohne seine Zustimmung (er war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause). Sie wollte die Kontodaten aber unbedingt haben und meine sie rufe dann nochmal an wenn er wieder zu Hause ist. Seid dem hab ich gott sei dank nix mehr von dieser frau gehört. Ich hab dann gegoogelt und bin auf ihre seite hier gestoßen was diesen Anbieter angeht und mir ist angst und bange geworden weil ich gemerkt hab das ich solchen Telefon Betrügern auf den Leim gegangen bin. Am gleichen Tag hab ich per Mail mit Hilfe ihres Musterbriefes einen Widerruf geschrieben und per Mail der Firma geschickt mit Lesebestätigung und heute morgen kam das die Mail gelesen wurde. Ich werde das gleiche schreiben gleich auch per Post (einschreiben/einwurf) der Firma Primastrom zusenden. Meine Frage jetzt, ist jetzt ein aktueller Vertrag zustande gekommen? Weil in der Mail stand nur Bestellung aber nichts vom neuen Vertrag. Auch keine neue Vertragsunummer oder so. Wird diese Firma jetzt mein Gas und Strom bei meinem jetzigen Anbieter tatsächlich kündigen?
    Ich hab mein Gas und Strom Anbieter gleich gestern angerufen und gesagt das ich da in so eine Masche rein gefallen bin und das ich nicht vor habe zu wechseln. Die sagten mir, sie können ein Vermerk machen aber sie können nichts machen direkt. Wenn Primastrom tatsächlich mitteilt das wir zu ihnen wechseln dann können sie nix machen. Kann ich es wirklich nicht verhindern das es soweit kommt? Bitte helfen sie mir. Ich bin total verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Ich wollte nie einen neuen Vertrag abschließen, sondern lediglich schauen was die Frau anzubieten hätte. Ich ärger mich so sehr das ich zu spät gemerkt hab das da was faul ist. Ich hoffe sie antworten mir und können mir helfen. Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Viktoria Leib

    1. @Viktoria

      Glücklicherweise haben Sie gleich reagiert und sofort per E-Mail widerrufen.

      Ebenfalls glücklicherweise hat Primastrom (wohl auf Ihre „Anforderung“ hin ) eine Lesebestätigung gesendet.

      Darüber hinaus haben Sie sicherlich schon Ihre Ankündigung umgesetzt und rein vorsorglich auch noch per EINSCHREIBEN / EINWURF widerrufen. Damit müssen Sie nur noch abwarten, bis Ihnen der Zugangsnachweis des Einschreiben bei Primastrom zugeht.

      Auch wenn Ihr aktueller Versorger Ihnen die Auskunft gegeben hat, dass er nichts machen kann, wenn Primastrom tatsächlich mitteilt, dass Sie wechseln wollen, würde ich ihm per EINSCHREIBEN / EINWURF eine Kopie des Widerrufs zukommen lassen und nochmals schriftlich mitteilen, dass Sie NICHT wechseln wollen.

      Angesichts Ihrer Schilderung kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Bejahung der von Ihnen erwähnten SMS eine Bestellung und damit ein Vertrag zustande kam. Sollte dies der Fall sein, wäre das aber aus meiner Sicht nicht weiter tragisch, da Sie ja den Vertrag schon wieder WIDERRUFEN haben.

      Eher tragisch wäre, wenn sich Primastrom trotz Ihres Widerrufs an Ihren aktuellen Versorger wendet und diesem Ihren „angeblichen“ Wechselwunsch meldet. Das wäre zwar widerrechtlich, aber das Ganze zu stoppen ist ohne Hilfe Ihres Versorgers leider kaum möglich.

      Sie können also nur hoffen, dass Primastrom aufgrund Ihres Widerrufs keine weiteren Tätigkeiten mehr entfaltet.

      Sollte Primastrom trotzdem weitermachen, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Die Voraussetzungen und Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.

      Ich drücke Ihnen die Daumen!

      Das ist meine persönliche Meinung.

  3. Ich habe auch nie einen Vertrag bei Firma Primastrom angeschlossen noch auch gewünscht und jetzt erfolgen Abzüge i Hv 180€. Ich kann weder den Vertrag widerrufen noch kündigen, weil die nix akzeptieren. Nach meiner Frage wo die Verträge sind ,diese mir auch bekannt zu machen und wo die Preise vermerkt wurden, welche ich noch zugestimmt, keine Antwort..
    Bitte wenn jemanden geschafft hat, sein Vertrag zu kündigen mich zu kontaktieren.

    Herzlichen Dank

    1. @Krasimira Angelova

      Folgen Sie bitte SCHNELLSTMÖGLICH und insbesondere KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  4. Mit mir wurde letzten Monat (August 2022) telefonisch ein Vertrag vereinbart mit 86 Euro monatlichen Abtrag unter Berücksichtigung meines letzten Jahresverbrauches. Nun bekomme ich ein Schreiben von Primastrom, wann mein Vertrag beginnt und ich soll plötzlich 292 Euro monatlich!!! bezahlen. Totale Abzocke. Dagegen werde ich definitiv vorgehen!!

  5. Ich habe nie ein Vertrag bei prima Strom abgeschlossen und jetzt bekomme ich eine Rechnung von denen von über 119€

    1. @Igone

      Folgen Sie dem KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Wir wurden gestern von Primastrom angerufen und ich bin leider drauf reingefallen und habe auf die Nachricht mit Ja im Namen meines Vaters geantwortet. Am Telefon wurde noch aufgezeichnet wie meine Mutter zustimmt auf Fragen aber diese Aufnahme haben wir dann kurz vor Ende der Fragen unterbrochen, weil wir uns unsicher waren. Außerdem habe ich die Iban meines Vaters schon abgegeben. Ich habe nun Angst das ich einen Vertrag abgeschlossen habe und Primastrom bei unserem eigentlichen Anbieter kündigt. Das ganze ist gestern passiert. Ich habe nochmal heute dort angerufen und mir wurde gesagt ich solle auf ein Schreiben warten und könnte dann widerrufen. Aber wie ich schon öfter gelesen habe werden die Widerrufs email teilweise auch ignoriert. Ich habe nun echt Angst dass ich da aus diesem vertrag nicht mehr raus komme falls nun überhaupt einer abgeschlossen wurde. Was kann ich tun um sicher zu gehen dass wir nicht gekündigt werden oder das überhaupt schon was abgebucht wird. Kann das überhaupt schon geschehen? Wir haben ja nichtmal eine Vertragsnummer oder so…

    1. @Anonymous

      fertigen Sie bitte SOFORT rein vorsorglich einen WIDERRUF. Einen solchen finden Sie hier im Forum.

      Den WIDERRUF senden Sie dem Versorger bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Teilen Sie bitte ebenfalls morgen SOFORT Ihrem derzeitigen Versorger schriftlich per EINSCHREIBEN / EINWURF mit, dass Sie NICHT zu einem anderen Anbieter wechseln wollen. Teilen Sie ihm dies auch vorab telefonisch mit!

      Anrufe bei Primastrom führen erfahrungsgemäß zu NICHTS außer Zeitverlust.

      Verlieren Sie in Ihrem eigenen Interesse bitte KEINE Zeit und folgen den Hinweisen KONSEQUENT!

      Ich drücke Ihnen die Daumen!

      Das ist meine persönliche Meinung.

  7. @Edelguard

    Ordnen Sie zunächst alle Unterlagen chronologisch nach Datum und heften Sie ab. Die abgehefteten Unterlagen sind Ihre BASIS. Und diese sollte geordnet sein.

    Wenn Sie alles chronologisch geordnet haben, prüfen Sie insbesondere, ob Ihr Vertrag eine (eingeschränkte) Energiepreisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den anfangs vereinbarten Grundpreis und Arbeitspreis bezahlen.

    Wenn Primastrom trotz (eingeschränkter) Energiepreisgarantie eine ERHÖHUNG der Grund- und oder Arbeitspreise vorgenommen hat, haben Sie ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT. Sollten Sie dieses in Anspruch genommen haben und der Versorger reagiert NICHT, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

    Zudem können Sie alle von Primastrom ausgesprochenen Grund- und / oder Arbeitspreise und Abschlagserhöhungen ANFECHTEN.

    Wenn Primastrom HÖHERE Abschlagszahlungen als vertraglich vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen und dies Primastrom mitteilen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten. Darüber hinaus würde ich Primastrom mitteilen, dass Sie die Einzugsermächtigung entzogen haben, weshalb widerrechtlich abgebucht wird.

    Wenn Primastrom ab Zugang Ihrer ersten E-Mail bzw. Ihres ersten Schreibens Ihrer Beschwerde NICHT innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist NICHT auf die Beschwerde geantwortet hat, können Sie sich – wie bereits erwähnt – an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

    Wenn Sie sich für einen SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben als Anhaltspunkt verwenden.

    Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

    Ich persönlich habe in den von mir unterstützen Fällen für ALLE vom Versorger abgebuchten Abschlagszahlungen bei der Bank KOMPLETTE „Rücklastschriften“ veranlasst wegen VERTRAGSWIDRIGER und damit ILLEGALER ABBUCHUNG und dann die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen „per Überweisungsträger“ überwiesen.

    Was heißt das?

    BEISPIEL:

    Wenn dem Versorger im Zeitraum März 2022 bis August 2022 vertraglich vereinbart Abschlagszahlungen i.H.v. monatlich 90,00 EUR zustanden sind das 6 Monate a 90,00 EUR, somit also 540,00 EUR.

    Wenn der Versorger im genannten Zeitraum die Abschlagszahlungen (vertragswidrig) auf das doppelte, mithin also auf 180,00 EUR monatlich erhöht und auch tatsächlich abgebucht hat, wurden 6 Monate a 180,00 EUR = 1.080,00 EUR abgebucht.

    Diese 1.080,00 EUR habe ich bei der Bank VOLLSTÄNDIG ZURÜCKGEBUCHT per RÜCKLASTSCHRIFT und im GLEICHEN MOMENT (d.h. S O F O R T) die vertraglich vereinbarten 540,00 EUR an den Versorger überwiesen mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger im Feld VERWENDUNGSZWECK: Abschlagszahlungen März 2022 – August 2022. Damit wurden schon mal die VERTRAGLICH VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN geleistet, weshalb diesbezüglich der Versorger keine Schwierigkeiten machen kann.

    Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass i.d.R. bei der Schlussabrechnung der Versorger vom Verbraucher noch Geld bekommt, und nicht dieser vom Versorger, weshalb der Verbraucher seinem Geld nicht hinterherlaufen muss.

    In den von mir unterstützen Fällen gab es mit der beschriebenen Vorgehensweise keinerlei Probleme, außer dass der VERSORGER zahlreiche MAHNUNGEN ausbrachte, denen selbstverständlich mit Begründung widersprochen wurde.

    Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir uns ganz entspannt zurück, denn Primastrom möchte von den von mir unterstützen Personen Geld zurück und nicht diese von Primastrom. Das ist das Resultat, wenn man von Anfang an KONSEQUENT durchgreift.

    Das ist meine persönliche Meinung.

  8. Guten Morgen,
    bei Primastrom-Opfern wird einem ja Angst und bange! Ich habe mit PStrom einen Vertrag im März 21 abgeschlossen Dabei wurde mir der Prima Bonus Home Tarif garantiert. 11,00 Basis, Arbeitspreis 31,55 Cent, „Treuebonus“ – 25.- Leider machte ich den.
    Lastschrifteinzug. Wirksam wurde der Vertrag im September 21, Bereits im August 21 versuchte ich einen anderen Stromanbieter den Vertrag kündigen zu lassen und zu wechseln, das wurde abgelehnt.
    Die PStrom buchten dann erstmals im Sept. +Okt 21 je 108.- ab, dann Nov/Dez 145.- und ab 1. Januar 2022 227.- EUR! Ich bekam hier nie eine briefliche Info, die diese Erhöhungen transparent machten und habe das auch erstmal gar nicht registriert.was die Verbrecher da machen! Nach telefonischer Intervention (Website funktiniert nicht wurde ab Juli 22 auf 217.- reduziert, dann auf 184,36 /mon. Inzwischen habe ich mit Einschreiben+Rückschein die Lastschrift entzogen und 2x 217.- von meiner Bank zurückholen lassen. Ich habe bereits mehrfach gekündigt, man lehnt die Kündigung ab und besteht auf Vertrags-Laufzeit bis 31.08.2025! Ich erwarte eine Rückerstattung meiner überzahlten Beiträge, da ich einen mon. Verbrauch von nur 154,3 kWh hatte. Aktuell überweise ich den Gangstern 108.- wie im ursprünglichen Vertrag festgelegt. Ich schicke eine Kündigung nach der anderen. Ich bin etwas verzweifelt, wie kann ich mich von diesen Gaunern lösen?

    1. @Edelguard

      Ordnen Sie zunächst alle Unterlagen chronologisch nach Datum und heften Sie ab. Die abgehefteten Unterlagen sind Ihre BASIS. Und diese sollte geordnet sein.

      Wenn Sie alles chronologisch geordnet haben, prüfen Sie insbesondere, ob Ihr Vertrag eine (eingeschränkte) Energiepreisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den anfangs vereinbarten Grundpreis und Arbeitspreis bezahlen.

      Wenn Primastrom trotz (eingeschränkter) Energiepreisgarantie eine ERHÖHUNG der Grund- und oder Arbeitspreise vorgenommen hat, haben Sie ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT. Sollten Sie dieses in Anspruch genommen haben und der Versorger reagiert NICHT, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Zudem können Sie alle von Primastrom ausgesprochenen Grund- und / oder Arbeitspreise und Abschlagserhöhungen ANFECHTEN.

      Wenn Primastrom HÖHERE Abschlagszahlungen als vertraglich vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen und dies Primastrom mitteilen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten. Darüber hinaus würde ich Primastrom mitteilen, dass Sie die Einzugsermächtigung entzogen haben, weshalb widerrechtlich abgebucht wird.

      Wenn Primastrom ab Zugang Ihrer ersten E-Mail bzw. Ihres ersten Schreibens Ihrer Beschwerde NICHT innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist NICHT auf die Beschwerde geantwortet hat, können Sie sich – wie bereits erwähnt – an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

      Wenn Sie sich für einen SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben als Anhaltspunkt verwenden.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Ich persönlich habe in den von mir unterstützen Fällen für ALLE vom Versorger abgebuchten Abschlagszahlungen bei der Bank KOMPLETTE „Rücklastschriften“ veranlasst wegen VERTRAGSWIDRIGER und damit ILLEGALER ABBUCHUNG und dann die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen „per Überweisungsträger“ überwiesen.

      Was heißt das?

      BEISPIEL:

      Wenn dem Versorger im Zeitraum März 2022 bis August 2022 vertraglich vereinbart Abschlagszahlungen i.H.v. monatlich 90,00 EUR zustanden sind das 6 Monate a 90,00 EUR, somit also 540,00 EUR.

      Wenn der Versorger im genannten Zeitraum die Abschlagszahlungen (vertragswidrig) auf das doppelte, mithin also auf 180,00 EUR monatlich erhöht und auch tatsächlich abgebucht hat, wurden 6 Monate a 180,00 EUR = 1.080,00 EUR abgebucht.

      Diese 1.080,00 EUR habe ich bei der Bank VOLLSTÄNDIG ZURÜCKGEBUCHT per RÜCKLASTSCHRIFT und im GLEICHEN MOMENT (d.h. S O F O R T) die vertraglich vereinbarten 540,00 EUR an den Versorger überwiesen mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger im Feld VERWENDUNGSZWECK: Abschlagszahlungen März 2022 – August 2022. Damit wurden schon mal die VERTRAGLICH VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN geleistet, weshalb diesbezüglich der Versorger keine Schwierigkeiten machen kann.

      Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass i.d.R. bei der Schlussabrechnung der Versorger vom Verbraucher noch Geld bekommt, und nicht dieser vom Versorger, weshalb der Verbraucher seinem Geld nicht hinterherlaufen muss.

      In den von mir unterstützen Fällen gab es mit der beschriebenen Vorgehensweise keinerlei Probleme, außer dass der VERSORGER zahlreiche MAHNUNGEN ausbrachte, denen selbstverständlich mit Begründung widersprochen wurde.

      Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir uns ganz entspannt zurück, denn Primastrom möchte von den von mir unterstützen Personen Geld zurück und nicht diese von Primastrom. Das ist das Resultat, wenn man von Anfang an KONSEQUENT durchgreift.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  9. Guten morgen
    Meine mama is am 09.08.22 verstorben sie hat einen Telefonanschluss von primastrom. Ich habe alle daten hin geschickt einschließlich die sterbeurkunde per einschreiben. Nur leider kommt sie nicht raus aus dem vertrag buchen immer wieder von dem konto ab. Ich lasse es immer wieder zurück gehen. Sie wollen laut Vertrag 193,46€. Bitte um hilfe warten ich noch machen kann. Lastschrifteinzug is schon gekündigt. Vielen dank
    MFG frau Hutschenreuther

    1. @Hutschenreuther

      Zunächst möchte ich Ihnen meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen.

      Verträge enden NICHT generell mit dem Ableben.

      Sofern sich in den Vertragsklauseln oder den zum Inhalt des Vertrages gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Regelungen für eine Beendigung im Falle des Todes finden, besteht in Fällen wie dem von Ihnen geschilderten ein Vertrag GRUNDSÄTZLICH fort.

      Nach dem Tod des Erblassers sollten daher die Erben möglichst schnell die Unterlagen des Verstorbenen sichten und möglichst zeitnah alle Vertragspartner über den Tod informieren.

      Erben sollten bei dem jeweiligen Unternehmen nachfragen, ob es aus Kulanz zur VORZEITIGEN Entlassung aus dem Vertrag bereit ist. Hierauf besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch. Deshalb sollte rein vorsorglich eine KÜNDIGUNG ausgesprochen werden.

      Nachdem Sie das Unternehmen bereits informiert haben und dieses weiter abbucht, würde ich es bitten, den Vertrag aus Kulanz zu beenden. Zudem würde ich den Vertrag rein vorsorglich kündigen und um eine Kündigungsbestätigung bitten.

      Senden Sie alle Schreiben an den Versorger per EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  10. Betreff: Primastrom (GAS)
    Hallo,
    seit Jahren bin ich bei dem Energieversorger Primastrom in Berlin.
    Bis zur Energiekriese lief auch alles seinen geregelten Weg.
    Eine monatliche Abschlagszahlung von ca. 60,- € und gut ist.
    Diese wurde dann auf 120,- / 172,- / 231,- / 328,- und nun ab 01.10.22 auf 518,- € erhöht.
    Die Verbrauchsstelle ist eine 50,- m² Singlewohnung!!!!!
    Mittlerweile habe ich den Vertrag gekündigt (Einschreiben mit Rückschein) und auch eine Bestätigung erhalten.
    Leider komme ich aus dem Vertrag erst Anfang 2024 raus.

    Auf E-Mails, Anrufe und Anschreiben ohne Einschreiben mit Rückschein regiert die Firma überhaupt nicht.
    Z.Zt. ist ein Schreiben unterwegs in dem ich um niedrigere Abschläge gebeten habe. Sollte sich hier nichts tun werde ich wohl Rechtsbeistand hinzuziehen.

    Also, FINGER WEG von dieser Firma!!!!!

    1. @Ulrich

      Unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.

      Wenn Sie alles gut dokumentiert und „Sonderkündigungen“ ausgesprochen haben, würde ich prüfen, ob ich nicht vor Anfang 2024 aus dem Vertrag kommen würde ;-).

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. Danke für die Antwort!
        Kann ich eigentlich rechtlich gegen diese immer höher ausfallenden Abschlagszahlungen vorgehen?
        Widersprechen und die Erhöhung zum 1.10.22 ignorieren?

        Danke für eine Antwort!

        1. @Ulrich

          Bevor ich auf Ihre Fragen eingehen kann, bitte ich zunächst um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

          1. Haben Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) ENERGIEPREISGARANTIE?
          2. Wie hoch war Ihr URSPRÜNGLICH vertraglich vereinbarter monatlicher Abschlag (BITTE genauen Betrag mitteilen)?
          3. Ab welchem MONAT wurde dieser erstmalig erhöht?

  11. ich habe im Dezember einen Anruf von der Voxenergie bekommen. Sie haben mir einen unschlagbaren Strompreis versprochen, den ich auch per schriftlichen Vertrag mit Preisgarantie auf 2 Jahre zugeschickt bekommen habe. Im Mai dann der Schock. Ich bekam einen Brief von der Voxenergie in dem mir mittgeteilt wird das mein Monatlicher Abschlag um das 4 Fache gestiegen ist. Ich habe sofort reagiert , habe etliche Telefonate geführt und selbstverständlich sofort gekündigt. Auf diese Schreiben haben sie gar nicht reagiert, am Telefon sitzen oft Berater Fremdländischer Herkunft, welche der deutschen Sprache , verständlicher Weise, nicht im vollen Umfang mächtig sind und mir keine befriedigende Auskunft geben können. Oder ich wurde abgewiesen, weil meine Schreiben, die ich per Einschreiben mit Rückschein hin geschickt habe, nicht angekommen sind. Wie soll ich mich jetzt verhalten. Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet , über den ich den vertraglich vereinbarten Abschlag überweise.

    1. @Petra Kusan

      Anrufe beim Versorger bringen Sie erfahrungsgemäß nicht weiter, weil sie in der Regel ERGEBNISLOS verlaufen und nur zu zeitlichen Verzögerungen führen, die zu Ihren Lasten gehen, weil sich das Ganze in die Länge zieht.

      Wenn Sie Ihre (Sonder???-) Kündigungen per EINSCHREIBEN / EINWURF oder EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN versendet haben, können SIE doch den Zugang beim Versorger nachweisen.

      Bei EINSCHREIBEN / EINWURF durch die Angaben in der Sendungsverfolgung bei der Deutschen Post und bei EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN zusätzlich durch den roten Rückschein.

      Dass Sie nur den vertraglich vereinbarten Abschlag leisten, ist in Ordnung.

      Ich an Ihrer Stelle würde KONSEQUENT den LÖSUNGSWEG befolgen und mich ggf. an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Ein Musterschreiben hierfür findet sich hier im Forum unter dem Reiter „Musterschreiben“.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  12. Guten Tag,
    wir sind verzweifelt und soll 516,- Euro Abschlag zahlen.! Trotz mehrfacher außerordentlicher Kündigung wegen Strompreiserhöhung ( Schreiben von Prima Strom über eine Strompreiserhöhung haben wir nie erhalten) und wurden telefonisch 2021 geworben, lässt man uns nicht aus dem Vertrag. Mehrfache außerordentliche Kündigungsschreiben verliefen ohne Erfolg, man erhöhte uns den Strompreis sogar um 150 Euro. Wir haben wir versucht Prima Strom telefonisch zu kontaktieren, jedoch würden wir von unqualifiziert Personal abgewimmelt und impertinent zurück gewiesen. Wir sind ein 2 Personenhaushalt und können und wollen diesen hohen Abschlag nicht zahlen. Wir bitte um dringende Hilfe um aus diesem Vertrag wieder heraus zu kommen.
    Herzlichen Dank

    1. @Becker Sylvia

      Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Ein Musterschreiben hierfür findet sich hier im Forum unter dem Reiter „Musterschreiben“.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  13. Was soll ich tun??? Habe mich am Telefon von primastrom überreden lassen und muss 301 Euro monatlich Abschlag zahlen. Das ist 3 mal so hoch wie vorher. Am Telefon wurde mir von 80 Euro erzählt. Leider habe ich das in dem Brief übersehen und möchte nun schnell aus dem Vertrag raus.

    1. @ Anonymous

      Sie können innerhalb 14 Tage widerrufen. Wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht NICHT ordnungsgemäß belehrt wurden, verlängert sich diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.

      Für einen Widerruf klicken Sie hier im Forum auf den Reiter „Unerwünschter Vertrag nach Werbeanruf“. Dort findet sich ein Musterschreiben, dass Sie auf Ihren Fall anpassen können.

      Wenn die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können Sie noch anfechten. Wie das geht, findet sich ebenfalls hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  14. Hallo ,
    Ich habe eine Abschhlagszahlung von 1270,00 Euro monatlich von Voxenergie aufgebrummt. Telefonisch hatten sie von 220,00 gesprochen. Mein Widerruf wurde nicht akzeptiert. Ist es sinnvoll hier direkt einen Anwalt einzuschalten?
    Danke für eine Meinung dazu.
    A. P..

    1. @Anna Pauly

      Was steht denn in Ihren Vertragsunterlagen?

      Haben Sie diese schon bekommen?

      Haben Sie FRISTGERECHT Widerrufen?

      Warum wurde Ihr Widerruf Nicht akzeptiert?

      Ohne die Beantwortung dieser Fragen wird man wohl kaum eine verlässliche Unterstützung anbieten können …

  15. Hallo,
    Ich hatte soeben einen Anruf von Primastrom ( Handynummer ) und eine Mail einer Auftragsbestätiung erhalten, die ich zur Bestellabwicklung mit Ja und Angabe meines Namens zurücksenden sollte.
    Habe ich natürlich nicht gemacht, Zählernummer ist unvollständig..
    Habe bei Netzbetreiber und aktuellen Lieferanten unverzüglich angerufen ( können nichts tun ) und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur angezeigt.

    Was kann ich tun um diesen Betrug noch zu stoppen ?

        1. @Anonymos

          Sie sollten REIN VORSORGLICH per E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF widerrufen und zudem Ihrem DERZEITIGEN VERSORGER schriftlich mitteilen, dass SIE KEINEN Wechsel wünschen.

          Das ist meine persönliche Meinung.

  16. Hallo Verbraucherhilfe Team
    Jetzt hat primastrom innerhalb von 4 Wochen 3 mal abgebucht, insgesamt über 1000 € . Für gas und Strom.
    Muss jeden Tag ins online banking und ev.zurück zu buchen.
    Bin seit 8.8. Wieder bei den Stadtwerken und bei Eon. Habe immer noch keine Abrechnung bekommen. Wie soll das noch weitergehen. Den Gasverbrauch habe ich mit den Stadtwerk aus gerechnet 268 kWh ca. 75€ und keine 271 €.
    Was kann man machen, um da endlich raus zu kommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Schnelle

    1. @Günter Schnelle

      Aus Erfahrung von den von mir unterstützten Fällen kann ich nur sagen, dass Sie da nur mit VIEL GEDULD wieder raus kommen.

      In den meisten Fällen kam die erste Abschlussrechnung erst nach deutlichen Schriftsätzen und war völlig inakzeptabel, da ihr nicht die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise zu Grunde gelegt wurden. Zudem wurden die nachweislich gezahlten Abschläge nicht in voller Höhe berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine nicht vereinbarte PRINT Gebühr berechnet und der Bonus fehlte auch noch und zwar gänzlich.

      Selbstverständlich wurde den jeweiligen Abschlussrechnungen fristgerecht widersprochen unter Fristsetzung. Diese Frist ließ Primastrom in ALLEN Fällen fruchtlos verstreichen, weshalb Verbraucherbeschwerden nach § 111a EnWG nachgeschoben wurden, worauf Primastrom neue Abschlussrechnungen fertigte, die in einem Fall zwar von ca. 700,00 EUR !!! auf ca. 20,00 !!! EUR reduziert wurde aber leider immer noch falsch war, weil Abschlagszahlungen immer noch nicht in der tatsächlich geleisteten Höhe und der Bonus gar nicht berücksichtigt wurden. D.h., Primastrom hat der jeweiligen Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen.

      In der Folge geht es nun weiter mit einem Widerspruch gegen die zweite Abschlussrechnung und einer letzten 14 tägigen Fristsetzung. Sollte Primastrom bis Fristende keine Abschlussrechnung erstellen, welche die korrekten Abschläge und zumindest den anteilmäßig geltend gemachten Bonus beinhaltet, finden die Angelegenheiten eben ihren Fortgang.

      Glücklicherweise habe in den von mir unterstützen Fällen für ALLE vom Versorger abgebuchten Abschlagszahlungen bei der Bank KOMPLETTE „Rücklastschriften“ veranlasst wegen VERTRAGSWIDRIGER und damit ILLEGALER ABBUCHUNG und dann die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen „per Überweisungsträger“ überwiesen.

      Was heißt das?

      BEISPIEL:

      Wenn dem Versorger im Zeitraum März 2022 bis August 2022 vertraglich vereinbart Abschlagszahlungen i.H.v. monatlich 90,00 EUR zustanden sind das 6 Monate a 90,00 EUR, somit also 540,00 EUR.

      Wenn der Versorger im genannten Zeitraum die Abschlagszahlungen (vertragswidrig) auf das doppelte, mithin also auf 180,00 EUR monatlich erhöht und auch tatsächlich abgebucht hat, wurden 6 Monate a 180,00 EUR = 1.080,00 EUR abgebucht.

      Diese 1.080,00 EUR habe ich bei der Bank VOLLSTÄNDIG ZURÜCKGEBUCHT per RÜCKLASTSCHRIFT und im GLEICHEN MOMENT (d.h. S O F O R T) die vertraglich vereinbarten 540,00 EUR an den Versorger überwiesen mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger im Feld VERWENDUNGSZWECK: Abschlagszahlungen März 2022 – August 2022. Damit wurden schon mal die VERTRAGLICH VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN geleistet, weshalb diesbezüglich der Versorger keine Schwierigkeiten machen kann.

      Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass i.d.R. bei der Schlussabrechnung der Versorger vom Verbraucher noch Geld bekommt, und nicht dieser vom Versorger, weshalb der Verbraucher seinem Geld nicht hinterherlaufen muss.

      In den von mir unterstützen Fällen gab es mit der beschriebenen Vorgehensweise keinerlei Probleme, außer dass der VERSORGER zahlreiche MAHNUNGEN ausbrachte, denen selbstverständlich mit Begründung widersprochen wurde.

      Aus den vorgenannten Gründen lehnen wir uns ganz entspannt zurück, denn Primastrom möchte von den von mir unterstützen Personen Geld zurück und nicht diese von Primastrom. Das ist das Resultat, wenn man von Anfang an KOSEQUENT durchgreift.

      Herr Schnelle, lassen Sie sich nicht entmutigen!

      Ich drücke Ihnen weiterhin die Daumen!

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. Wenn Sie nicht mehr von Primastrom beliefert werden, dann haben die kein Recht, den Abschlag einzuziehen. Schreiben Sie denen und fordern Sie das Unternehmen auf, die Abbuchungen einzustellen.
      Nur aus einer ABrechnung heraus oder für die ersten 7 Tages des Monats August ergibt sich ein mögliches Recht zum Einzug.

      Durchlaufen Sie bitte auch den Lösungsweg.

  17. @Dix

    Durch Ihren Beitritt zur MUSTERKLAGE haben Sie das getan, was Sie tun können.

    Sie können prüfen lassen, ob Sie sich trotz Ihrem Beitritt zur Musterklage parallel noch an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden können. Alles andere erscheint nicht zielführend.

    Das ist meine Meinung.

  18. was tun, wenn der Versorger rechtswidrig – vorgeblich im Auftrag von primastrom – mir den Vertrag gekündigt hat, obwohl der Vertrag mit primastrom telefonisch untergeschoben und von mir innerhalb von 14 Tagen widerrufen wurde ?
    Primastrom hatte nicht reagiert, obwohl mehrmals schriftlich per SMS, Briefpost, email und FAX auf den Widerruf hingewiesen und um Bestätigung gebeten wurde.
    Belege liegen vor.
    Der bisherige Versorger wurde mehrmals schriftlich darüber informiert, verlangt aber vor Wiederherstellung des Belieferungsvertrags weiterhin die Bestätigung von primastrom, die verweigert wird.

    Offensichtlich ist auch, dass meine Kontaktdaten incl. Telefonnr. vom bisherigen Versorger zu primastrom gelangt sind.

    Bitte um Hinweise, was ich als Verbraucher – neben Beitritt zur Musterklage – kurzfristig dagegen tun kann.

    Danke

  19. Guten Tag,
    Prima Strom hat von 30 Cent auf 75 Cent im laufenden Vertrag mit Preisgarantie erhöht.
    Auf Widerspruch, Kündigung etc. gab es keine Reaktion.
    Ich habe darauf hin die Einzugsgenehmigung entzogen und nur noch den laut Vertrag fälligen Abschlag gezahlt.
    Auf eine Mahnung hin folgte nun die Rückschaltung zum Grundversorger.
    Also Prima Strom hat gekündigt.
    Nun soll ich aber trotzdem weiterhin die Grundgebühr bis zum eigentlichen Vertragsende 09.2023 bezahlen.
    Muss ich nun diese Grundgebühr, die ja auch erheblich erhöht wurde, bis 09.2023 bezahlen ?
    Oder wie kann ich mich dagegen wehren ?
    Danke für die Info

    1. Bei mir ist es genauso gelaufen. Aber dann bei Foxenergie. Bei mir liegt schon der 2. Mahnung und werde jetzt per Einschreiben einen Widerspruch dahin schicken. Die werden da bestimmt nicht drauf reagieren, aber dann habe ich was in der Hand. Der Schlichtungsstelle habe ich schon informiert…

    2. @Richard Böhle

      Abschreiben gilt nicht ;-).

      Ungeachtet dessen gilt für Sie dasselbe wie für die Dame, die VOR Ihnen für ihren Beitrag exakt den gleichen Wortlaut verwendet hat wie SIE, nämlich das Abschlagszahlungen bis Vertragsende 09.2023 meines Erachtens nach nicht geschuldet sind. Sollte dies von Primastrom anders gesehen werden, möge auch Ihnen Primastrom bitte die Rechtsgrundlage mitteilen, aufgrund derer Sie angeblich verpflichtet sein sollen, Abschlagszahlungen bis Vertragsende 09.2023 zu leisten.

      Wenn Primastrom weiterhin an seiner Auffassung festhält, können auch SIE sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Das ist meine persönliche Auffassung.

  20. Hallo,
    Leider bin ich auch in eine Telefon Falle von prima Strom getappt. Mir wurde am Telefon ein Angebot für ein Telefon Vertrag unterbreitet. Da ich einen Telefon Vertrag habe, sagte man mir, dass sie nir das Angebot zusenden würden. Dafür musste ich dann eine SMS bestätigen, was ich auch getan habe. Die Post kam und weil ich einen Vertrag hatte, habe ich sie ungelesen zur Seite gelegt..
    Vor drei Wochen bekam ich einen Router zugeschickt. Nachdem ich dort angerufen habe, ist mir gesagt worden, dass ich einen Vertrag abgeschlossen hätte.
    Nachdem ich mich mit der verbraucherzentrale in Verbindung gesetzt habe, ist mir eine Vorlage für ein Schreiben empfohlen worden. Ich habe diesen Brief geschrieben und auch um Beweise gebeten.
    Heute bekam ich dann Post von prima Strom, mit der Aussage: der Sachverhalt ist von uns geprüft worden und ich hätte den Vertrag abgeschlossen.
    Jegliche Beweise waren nicht dabei.
    Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?
    Lg Manuela Stenzel

    1. @Manuela Stenzel

      Zunächst würde ich prüfen, ob noch ein WIDERRUFSRECHT besteht. Dieses beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie nicht ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

      Für den Zugang der Vertragsunterlagen bei Ihnen ist der Versender, also Primastrom, nachweispflichtig, d.h., dieser muss nachweisen, das Ihnen die Vertragsunterlagen zugegangen sind.

      Sollte KEIN Widerrufsrecht mehr bestehen, kann der Vertrag angefochten werden. Hierfür können die von Herrn Moeschler und / oder der Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellten Musterschreiben verwendet werden.

      Wenn Sie sich für eine ANFECHTUNG entscheiden, setzen Sie dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen.

      Wenn der Anbieter (Primastrom) innerhalb dieser Frist NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE TELEKOMMUNIKATION der BUNDESNETZAGENTUR wenden.

      Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme am Schlichtungsverfahren Telekommunikation für beide Parteien freiwillig ist und das genannte Schlichtungsverfahren auf Wunsch einer oder beider Parteien jederzeit beendet werden kann. Darüber hinaus ist das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens nicht verbindlich und den Parteien steht auch nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens der Rechtsweg vor den Gerichten offen.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  21. Guten Morgen
    Auch ich bin in die VOX Falle getappt. Nun hat sich mein monatl. Abschlag von 56 € auf 147,61 erhöht. Ohne Angabe von Gründen bzw. eine Informatieon wie sich dieser Abschlag zusammensetzt. Auf eine Kündigung per Einschreiben ( Einwurf) wurde nicht reagiert. Die letzte Lastschrift habe ich nun zurückgegeben . Wie kann ich weiter vorgehen. ?Bin für jede Hilfe dankbar.
    Gruß
    Roland Lang

    1. @Robert Lang

      Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.

      Wenn Foxenergie HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
      Hinsichtlich Ihrer Kündigung gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund der von Voxenergie begehrten Energiepreiserhöhung eine SONDERKÜNDIGUNG ausgesprochen haben.

      Da Sie Ihren eigenen Angaben zufolge per EINSCHREIBEN / EINWURF gekündigt haben und dieses sicherlich bereits zugestellt wurde, geben Sie im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Wenn Foxenergie auf Ihre (Sonder ???) Kündigung vier Wochen lang nicht reagiert oder das Problem nicht behoben hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden.

      Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – Voxenergie gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG i.H.v. 56,00 EUR per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.

      Wenn Foxenergie trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis Foxenergie nicht mehr abbucht.

      Das ist meine persönliche Meinung

  22. @Claudia Flügel

    Prüfen Sie bitte, ob Ihr Vertrag eine (eingeschränkte) Energiepreisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN GRUNDPREIS und ARBEITSPREIS bezahlen.

    Wenn Primastrom trotz eingeschränkter Energiepreisgarantie eine Erhöhung der Grund- und oder Arbeitspreise sowie Abschlagszahlungen vorgenommen hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie dieses nicht in Anspruch genommen haben (von was ich ausgehe), können Sie alle von Primastrom ausgesprochenen Grund- und / oder Arbeitspreis und Abschlagserhöhungen ANFECHTEN ;-).

    Wenn Sie das vorhaben, versenden Sie das ANFECHTUNGS Schreiben an Primastrom als Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.

    Die Formulierung des Schreibens könnte wie folgt aussehen:

    Kundennummer : 1234
    Auftragsnummer : 5678
    Zählernummer: 9101112
    hier : Anfechtung der Preiserhöhung vom 00.00.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in vorbezeichneter Angelegenheit wurde am 00.00.202.. der bereits eingangs erwähnte Vertrag geschlossen.

    Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet für die vereinbarte Vertragslaufzeit vom 00.00.202… bis 00.00.0000 eine von Ihnen gewährte Eingeschränkte Energiepreisgarantie. Diese ist auf den Energiekostenanteil sowie die Netzentgelte begrenzt, schließt aber alle Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Das bedeutet, dass Sie gestiegene Bezugs- und Vertriebskosten während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht weitergeben können. Auch die Anhebung der monatlichen Abschlagskosten ist nicht möglich

    Bereits aus dem vorgenannten Grund ist die von Ihnen zum 00.00.2022 vorgenommene Tariferhöhung und / oder Preiserhöhung nicht wirksam, denn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens war die von Ihnen gewährte Eingeschränkte Energiepreisgarantie noch gültig. Eine Preiserhöhung trotz vereinbarter Preisgarantie ist nicht möglich.

    Lediglich hilfsweise erkläre ich für den Fall, dass Wirksamkeit gegeben sein sollte, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB und allen weiteren dafür infrage kommenden Gesetzen. Rechtsfolge der Anfechtung ist bekannterweise u.a. nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

    Dies vorausgeschickt, wird hiermit Ihre bereits eingangs erwähnte Preiserhöhung rein vorsorglich auch aus den nachstehenden Gründen angefochten, was wie folgt begründet wird:

    1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.
    2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.
    3. Ich zweifle die Wirksamkeit Ihrer Preisänderungsklausel in Ihren AGBs an.

    (Die Begründungen zu 1., 2., und 3. können Sie aus dem Musterschreiben von Herrn Moeschler entnehmen.)

    Wenn Primastrom höhere Abschlagszahlungen als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen und dies Primastrom mitteilen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.

    Vielleicht können auch andere von Herrn Moeschler angebotene Musterschreiben und / oder die von mir verfassten Beiträge dazu beitragen, dass Sie früher aus dem Vertrag kommen.

    Viel Erfolg!

    Das ist meine persönliche Meinung.

  23. Ich bin am Telefon überrumpelt worden und hatte letztes Jahr einen Vertrag abgeschlossen.
    Irgendwie haben sie sogar eine Vertragsverlängerung bis Juli 2024 geschafft. Normalerweise passiert mir sowas nicht.
    Jetzt bin ich aber wach geworden und habe den ersten Schock bekommen. 108€ monatlich und davor knapp über 90€. Bin davon ausgegangen eine heftige Rückzahlung bei einem 1 Personen Haushalt zu erhalten. Denkste 55 € sind es, ohne einen Monat Abschlagszahlung ausfallen zu lassen. Kannte ich vorher auch noch nicht. Hatte vor der Energieeröhung Abschlagszahlungen von 30 €. Hoffe das ich jetzt früher aus dem Vertrag raus komme. Ich kann nur im nachhinein sagen, Finger weg von diesem Anbieter!!!

    1. Hallo Frau Flügel, mir ist gleiches geschehen -2021 telefonisch abgeschlossen, Abschläge in 2022 2mal erhöht. Vertragsende plötzlich statt 2023 angeblich 2025??Woher?? Wie kommt man von diesem Anbieter wieder weg? VIELLEICHT geht er pleite oder erhöht die Preise. Dann gleich Sonderkündigung senden. Gruß H.Müller

      1. Bei der Auftragsbestätigung ist ein FOrmular beigefügt. Viele verstehen es so, dass man dieses Formular ausfüllen muss. Es handelt sich hierbei aber um eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre. Vermutlich war dies auch bei Ihnen der Fall.
        Unter dem Reiter „Hilfe“ finden Sie Lösungsansätze. Preiseerhöhungen kann man anfechten und Vertragsabschlüsse anfechten. Nutzen Sie die Musterschreiben und folgen Sie den Lösungsweg.
        VG, MM