Primastrom Erfahrungen: viele Probleme
Die Primastrom Erfahrungen sind negativ. Kunden beschweren sichüber unerwünschte Werbeanrufe (in denen sie zu teuren Verträgen überredet wurden), Probleme bei Kündigung, Widerruf sowie starken Abschlag- & Preiserhöhungen.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen Primastrom wehren!
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Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Primastrom Erfahrungen: Verbraucherbeschwerden
Betroffene Kunden beschweren sich über Primastrom. Häufig beginnt die Beschwerde, dass unerwünschte Verträge zustande kommen.
Nachdem der Kunde diesen unerwünschten Vertrag nicht abgewehrt bekommt, werden häufig Preise und Abschläge erhöht.
Während und nach dem Vertragsende drohen weitere Probleme.
Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com über den Stromanbieter Primastrom insb. hinsichtlich unerwünschter Verträge, Erhöhung der Preise & Abschläge sowie Probleme mit der Kündigung/Widerruf. Die Tarife sind meines Wissens nach deutlich teurer als andere Tarife auf den bekannten Vergleichsportalen. Zudem beinhalten die Tarife keine oder nur eine kurze Preisgarantie, weshalb Verbraucher Preiserhöhungen bereits nach wenigen Monaten erhalten haben.
Um sich einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Kunden mit primastrom konkret haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):
Häufig möchten sich Verbraucher gegen Werbeanrufe von Primastrom wehren. Nutzen Sie hierzu meine praxiserprobten und kostenlosen Widerrufsvorlagen.
Zu diesen und weiteren Problemen finden Sie hier praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten:
Werbeanrufe | unerwünschte Verträge |
Widerruf / Kündigung | verweigert oder ignoriert |
Mahnungen | wenn drastische Abschläge nicht gezahlt werden |
Preiserhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
Abschlag-Erhöhung | starke Erhöhung, nicht mitgeteilt |
Hilfe bei Problemen
Primastrom-Kunden berichten mir, dass sie große Schwierigkeiten haben, sich zu wehren: Entweder werden ihre Beschwerden mit nicht hilfreichen Standardtexten beantwortet oder sogar ignoriert. Viele betroffene Kunden wissen daher nicht, wie sie sich erfolgreich wehren können.
Am einfachsten wehren Sie sich mit Hilfe meiner kostenlosen Musterschreiben und der Schritt-für-Schritt-Anleitung. So werden Sie Ihr Problem auf den gleichen Weg lösen, wie die zahlreichen anderen Besucher meiner Internetseite. Häufig erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass alle Ihre Forderungen akzeptiert werden.
1. Vertrag anfechten
Primastrom-Kunden beschweren sich, dass ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde.
Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss: Selbstverständlich muss der Verbraucher aktiv einem Vertrag zustimmen und es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser gültig ist. Seit Juli 2021 müssen Sie den Vertrag schriftlich zustimmen.
So kommen Sie wieder aus dem Vertrag mit Primastrom raus: Nach dem Fernabsatzrecht erlangt jedoch der Vertrag nur Gültigkeit, wenn dieser Ihnen vollständig und mit einer Widerspruchsbelehrung übersandt wurde. Es muss auch ein Widerrufsformular übermittelt werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht. Gegen untergeschobene Verträge können Sie sich mit diesen Hinweisen und meinen Mustervorlagen wehren.
Auf der zuvor verlinkten Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich dagegen wehren können.
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen an der Haustür oder per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Wenn der angebliche Vertragsabschluss mehr als 14-Tage her ist, müssen Sie sich anders wehren. Hierzu können Sie mein umfangreiches Antwortschreiben verwenden, mit dem Sie gleich 7 Gründe für Ihre Beschwerde anführen können. Gerne stelle ich auch Empfehlungen bereit, wie Sie auf ablehnende Primastrom-Antworten reagieren können.
Im 1. Schritt sollten Sie widerrufen. Wenn keine Reaktion erfolgt, dann mahnen Sie. Wird der Widerruf abgelehnt, dann sollten Sie den Vertrag anfechten. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Musterschreiben.
Bitte versenden Sie den Widerruf per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin)
2. Preiserhöhung anfechten
Die mir bekannten Preiserhöhungen stufe ich als unzulässig ein.
Verbraucher beschweren sich über Primastrom, dass die Preise stark und versteckt erhöht werden. Dagegen können Sie sich wehren. Die mir bekannten Preiserhöhungen fallen alle sehr hoch aus und sind intransparent. Daher stufe ich diese als unzulässig ein. Diese Preiserhöhungen können Sie mit meinen Musterschreiben abwehren.
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Primastrom.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Primastrom setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist Primastrom jedoch derartige Beschwerde zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen Primastrom zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von Primastrom , Sie erhalten 667 €.
3. Abschlagshöhung anfechten
In den allermeisten Fällen liegt eine Preiserhöhung vor. Diese müssen Sie anfechten, damit die Abschlagserhöhung zurückgenommen wird (siehe vorheriger Abschnitt). Nur wenn keine Preiserhöhung vorliegen sollte, folgen Sie bitte diesen Hinweisen.
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Primastrom nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Weiterführende Hinweise zum Überprüfen und Anfechten der Abschlagserhöhung habe ich Ihnen auf der verlinkten Seite bereitgestellt.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
Zum Öffnen: bitte klicken
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben die Abschlagserhöhung widersprechen. Wenn Primastrom nicht auf Ihren Wunsch eingeht, dann sollten Sie mahnen und anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin).
MUSTERSCHREIBEN:
Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Abschlagserhöhung
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihre Abschlagserhöhung anfechten:
Sie dürfen den Abschlag nur bei einer Preiserhöhung oder einer Verbrauchserhöhung proportional anheben. Beides liegt aus meiner Sicht nicht vor.
Sollten Sie mir eine Preiserhöhung zugesendet haben, so bitte ich Sie, mir diese erneut zwecks Prüfung zuzusenden.
Ich fordere Sie auf, die Abschlagserhöhung zurück zu nehmen. Hierzu setze ich Ihnen eine 14-tätige Frist zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 2: MAHNUNG
Vertrags-/Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x. Darin habe ich der Abschlagserhöhung widersprochen. Bitte gehen Sie auf meine Gründe in dem Schreiben ein. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Ihr Name
SCHRITT 3: SCHLICHTUNGSSTELLE
Wenn Sie zu keiner Lösung kommen, dann können Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos. Für Ihren Anbieter ist diese kostenpflichtig. Da die Kosten für Ihren Anbieter steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, rechne ich mit einem schnellen Nachgeben von Ihrem Anbieter. Textvorlagen finden Sie bei der zuvor verlinkten Seite.
4. Jahresabrechnung fehlt / falsch
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen von Primastrom können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
5. Guthaben nicht ausgezahlt
Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.
Wenn Primastrom die Frist nicht eingehalten hat, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie dieses Musterschreiben.
6. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden
Wehren Sie sich, wenn Ihr Anbieter nach der Kündigung verlangt, dass Sie weiterhin die Grundgebühr bezahlen sollen. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.
7. Mahnungen
Sollten Sie gemahnt werden,
weil Sie z.B. nur den alten Abschlag zahlen, dann widersprechen Sie stets per E-Mail.
Mir berichtete ein betroffener Kunde, dass er den zu hohen Abschlag widersprochen hat. Daraufhin erhielt er eine SMS mit Androhung rechtlicher Schritte, wenn er nicht zahlen würde. Dieses Ausmaß hat mich sehr überrascht. Der Kunde berichtet mir, dass auf seine Argumente nicht eingegangen war und er sich nicht in Zahlungsverzug befinde. Zudem erhielt er nie einen Hinweis darauf, wie viel er nachzuzahlen habe.
In so einem Fall empfehle ich folgende E-Mail mit 14-tägiger Frist aufzusetzen:
Kunden-/Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x, in der ich der Abschlagserhöhung widersprochen habe. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen und Sie haben in keiner Weise Bezug zu meinen Argumenten genommen.
Ich habe eine SMS erhalten, in der ich zur Zahlung offener Posten aufgefordert wurde. Da in dieser Nachricht weder der Betrag noch meine Kunden-Nummer erwähnt wird, kann ich nicht mit Sicherheit wissen, dass diese Nachricht tatsächlich von Ihnen stammt. Sollte diese Nachricht von Ihnen stammen, so bitte ich Sie mir eine E-Mail zu schreiben
– unter Angabe meiner Kunden- und Zähler-Nr.
– in der Sie den fälligen Betrag beziffern und begründen sowie
– auf meinen vorheriges Schreiben eingehen.
Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,
Wechseln Sie zukünftig sicher zu einem seriösen Anbieter
Sie sollten zukünftig nicht mehr auf derartige telefonische Anrufe reagieren. Schließen Sie Verträge online und schriftlich an.
Sie können erst den Anbieter wechseln, nachdem Sie erfolgreich nowenergy gekündigt haben. Achten Sie darauf, dass Sie eine Kündigungs-/ Widerrufsbestätigung erhalten. Andernfalls werden alle Ihre Wechselversuche scheitern.
Empfehlung:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
Empfehlung:
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu Primastrom
Bitte kontaktieren Sie Primastrom nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Setzen Sie in Ihren Schreiben stets eine 14-tägige Frist. Ich bevorzuge per E-Mail und Einschreiben zu kommunizieren.
Adresse: primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin
Fax: 30 206 143 881
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Viele Kunden beschweren sich über Primastrom, insb. über unzulässige Werbeanrufe und weil Preise und Abschläge erhöht werden. Häufig wird dies den Kunden nicht vorab mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund ist Primastrom als nicht empfehlenswert einzustufen.
Kunden von Primastrom beschweren sich, dass ihre Kündigungen und widerrufe nicht akzeptiert werden. Ich empfehle Ihnen daher per E-Mail und Einschreiben zu kündigen / widerrufen.
E-Mail: [email protected]
Adresse: primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin
Primastrom widerrufen: Bis 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich. Nutzen Sie meine kostenlose Widerrufsvorlage und befolgen Sie meine Hinweise.
Primastrom kündigen:
Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.
Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
Nutzen Sie meine kostenlose Kündigungsvorlagen und befolgen Sie meine Hinweise.
Gegenwärtig beschweren sich viele Kunden über Primastrom. Betroffene Kunden berichten mir, dass Primastrom kaum oder nur sehr unspezifisch auf Beschwerden reagiert. Häufig werden die Probleme erst gelöst, wenn ein Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt wurde.
Kunden berichten mir, dass Primastrom mit recht günstigen Tarifen werben. Jedoch werden die Preise schnell angehoben, teilweise auf über 80 Cent/kWh für Strom. Daher ist Primastrom langfristig gesehen kein günstiger Anbieter.
Primastrom Kontakt
Ich empfehle Ihnen nicht telefonisch mit Primastrom zu kommunizieren. Verbraucher berichten, dass auf mündliche Zusagen nicht vertraut werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen, ausschließlich schriftlich, d.h. per E-Mail, zu kommunizieren.
Primastrom Telefonnummer: 030-290279999 (nicht empfehlenswert)
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie ein Problem mit Primastrom haben, dann lösen Sie dieses entweder selber mit meinen kostenlosen Musterschreiben oder mit Hilfe eines Anwalts.
Für folgende Probleme habe ich Musterschreiben: Preiserhöhungen, Abschlagserhöhungen, unzulässige Verträge, Guthaben/Rechnung fehlt, Schadensersatz nach Vertragsbeendigung.
Primastrom ist nicht insolvent, auch wenn das Unternehmen nur sehr träge auf die Beschwerden der Kunden eingeht. Sobald Primastrom pleite geht, werde ich auf dieser Seite hierüber berichten.
Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.
Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
- wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein; es ist kein Gasanschluss für Ihre neue Adresse verfügbar.)
- bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
- Erben im Falle eines Todes.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Meinen vermeintlichen Vertrag vom 26.07.22 habe ich bei PrimaStrom per E-Mail und Einschreiben/Einwurf am 29.07.22 mit den Vorlagen dieser Website widerrufen.
Am 02.08.22 habe ich folgende Bestätigung des Widerrufs per SMS erhalten:
„Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren Widerruf zu Auftrag […] anerkennen. Somit wurde Ihr Auftrag bei primastrom storniert. Ihr primastrom-Team“
Kann ich den Fall damit als abgeschlossen betrachten oder benötige ich eine Bestätigung in einer anderen Form als einer SMS?
@Manuel
Drucken Sie die SMS aus und bewahren den Ausdruck SEHR GUT auf.
Es ist ihr einziger Nachweis, dass Primastrom Ihren Widerruf ANERKANNT hat.
Ungeachtet dessen ist für ebenfalls Betroffene aus Ihrer vorbildlichen Vorgehensweise, nämlich per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN zu widerrufen, ersichtlich, dass diese gute Erfolgsaussichten auf eine schnelle Erledigung bietet.
Das ist meine persönliche Meinung.
@Juris: Danke für den Tipp.
Ich habe nun allerdings auch einen Brief mit der Bestätigung von PrimaStrom erhalten.
Vielen Dank Herr Dr. Moeschler für diese Website und die Vorlagen, durch die ich die Wahrheit über PrimaStrom erfahren und den Vertrag so schnell widerrufen konnte.
@Manuel
Danke für die Info.
Das ist eine gute Nachricht :-).
Man kann wirklich JEDEM BETROFFENEN nur empfehlen,
– RUHE zu bewahren,
– die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten MUSTERSCHREIBEN zu verwenden
– und die in diesem Forum gegebenen EMPFEHLUNGEN
KONSEQUENT zu befolgen.
Das ist meine persönliche Meinung.
@Böse75
die Methoden von Primastrom kann ich nicht nachvollziehen. Am 20.04.2021 wurde ein Vertrag abgeschlossen, und bereits am 28.05.2021 nur 1 Monat später, durch eine telefonische Aufzeichnung dieser Besagte Vertrag einfach um 2 Jahre verlängert, also ist die Vertragslaufzeit nicht 2 sondern 4 Jahre. Aufpassen und am Telefon Fragen niemals mit „ja“ beantworten!!!!!!!
Und dann bei Umzug aus diesem Vertrag rauskommen, erfordert viel Nerven und Ärger
Ich empfinde das als Abzocke
@Böse75
Bleibt zu hoffen, dass Sie sich gewehrt haben.
Ha e bei prima strom fristgere ht von meinem wiederspruchsrecht gebrauch gemacht. It einschreiben rückschein.wird ei fach ignoriert ständig kommen briefe mit aufforderungen der te h iker kommt der router steht einfach vor der haustür. Anruf bei bei primastrom ich soll abwarten. Wieder rief in der post mit der aufforderung alles füt den techniker bereit zu mache . Der kunde wird ignoriert und masdiv unter druck geyetzt einfach zum kotzen
@Anonymous
Sie haben fristgerecht widerrufen und den Widerruf Primastrom zukommen lassen per Einschreiben Rückschein. Wenn Ihnen der Rückschein vorliegt, können Sie den Nachweis führen, dass Ihr Widerrufsschreiben Primastrom zugegangen ist.
Wenn Ihnen Primastrom Mahnungen schickt, widersprechen Sie diesen.
Sollte Primastrom keine Ruhe geben, können Sie eine VERBRAUCHERBESCHWERDE nach § 111 a EnWG fertigen an Primastrom, die Ihnen dann innerhalb von VIER WOCHEN nach Eingang eine Stellungnahme zukommen lassen muss. Wenn Primastrom das nicht macht, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen.
Wenn Sie sich für eine Verbraucherbeschwerde entscheiden, senden Sie diese als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich mindestens als EINSCHREIBEN / EINWURF an Primastrom.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Wenn Primastrom nicht reagiert oder dem Problem nicht abhilft, können Sie sich – wie bereits erwähnt – an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo Verbraucherhilfe Team
Heute habe die Bestätigung von primastrom erhalten, zum 16.8.22 ist der Vertrag gekündigt.
Sie haben mir ein neues Angebot gemacht. Statt 18,81 Euro Grundpreis, jetzt machen Sie ein neues Angebot, 23,99 Euro. Statt 19,36 Cent jetzt 82,37 Cent und das wäre jeden Monat kündbar-ohne Risiko. Das nennen Sie einen Spezialtarif nur für mich. Also arbeiten bei primastrom nur noch HOHLPFOSTEN. unglaublich.
Mfg Günter Schnelle
@Günter Schnelle
Erfreulicherweise wurde der Vertrag zum 16.08.2022 beendet.
Bleibt abzuwarten welche Grund- und Arbeitspreise der ABSCHLUSSRECHNUNG zu Grunde gelegt werden …
Siehe hierzu mein Beitrag vom 5. August 2022 um 15:29 Uhr.
Das ist meine persönliche Meinung.
Wir sind im März auf Primastrom herein gefallen und haben telefonisch einen Gasliefervertrag gemacht. Sollten für 3500 KW/h 84 Euro mtl. zahlen. Vor zwei Wochen kam ein Schreiben mit einer Erhöhung auf 723 Euro mtl. was von mir aber nie bestätigt wurde. Habe auf anraten der Verbraucherzentrale eine sofortige Kündigung nach Preiserhöhung per Einschreiben dort hin geschickt. Bis heute keine Antwort erhalten. Ans Telefon geht auch seit Tagen niemand, wenn man an ruft. Ebenso wenig wird auf Mails geantwortet. Der Liefervertrag soll am 01.09.22 beginnen. Sollte ab gebucht werden, lass ich das Geld sofort zurück buchen und die Einzugsermächtigung sperren.
@Johannes Brinkmann
Welche Art von Einschreiben haben Sie gewählt?
Einschreiben / Einwurf ? oder Einschreiben / Rückschein ?
Ich habe mehrmals geschrieben das ich diesen Abschlag von 141€ nicht bezahlen kann, das dass viel zu hoch für mich ist keine Reaktion, sie lassen mich nicht aus dem Vertrag, ANWALT eingeschaltet.
Hallo Herr Moeschler,
wir sind auch auf primastrom hereingefallen. Man bot mir im April per Telefon einen neuen günstigeren Vertrag an, bei welchem wir statt vorher 123 €, nur noch 103 € zahlen sollten. Berechnet wurde dieses aufgrund unseres, seit Jahren gleichem Verbrauchs von 4000 kwh. Der Vertragsbeginn sollte der 1.7. sein. Mitte Juni bekamen wir einen Brief, dass wir nun 164,96 € zahlen werden. Das war schon mal eine Frechheit. Ich habe angerufen, man sagte mir ich hätte dem neuen Vertrag im Mai telefonisch zugestimmt? Aha?
Am 1.7. wurde dieser Betrag dann abbucht. Als wir Ende Juli aus dem Urlaub kamen, war wieder ein Brief im Kasten. Diesmal mit einem neuen Abschlag aufgrund unseres neu kalkuliertem Stromverbrauchs, durch den ehemaligen Anbieter. Dieser beträgt jetzt 4300kwh, also gleich viel, wie der damals beim ersten Gespräch mitgeteilte…. Der neue Abschlag beträgt jetzt 329,62 €! Wir haben bis auf diese 2 Briefe nichts erhalten. Wir haben sofort außerordentlich gekündigt. Bislang noch nichts gehört. auf telefonisches nachfragen, kam nur, dass wir in 10 bis 14 Tagen Antwort bekommen. Diese sind in 5 Tagen um…
PS: dem Brief vom 01.07. bestätigte man uns einen Arbeitspreis von 84,24 Cent!
Bitte fordern Sie hierüber mein Musterschreiben an. https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/untergeschobene-vertraege-strom-gas/
Damit wehren Sie dann den Vertrag ab.
@Stephanie
Bleibt zu hoffen, dass Sie Ihre „außerordentliche Kündigung“ per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben. Falls Sie das nicht getan haben, würde ich es rein vorsorglich SCHNELLSTENS nachholen.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Genau dasgleiche ist mir gerade auch passiert. 86 Euro monatlich vereinbart und plözlich soll ich ab Beginn 292 Euro monatlich bezahlen ohne irgendeinen Hinweis. Ich kündige auch außerordentlich und gebs zum Anwalt.
Hallo Verbraucher Hilfe Team,
am 12.07.22 rief ein Vergleichsportal über unsere Festnetznummer an: wir wären doch bei E.ON, und die Dame wollte meinen Mann sprechen. Dieser war nicht da und ich bat um späteren Anruf. Erfolgte einen Tag später. Gleiche Dame, sehr höflich. Ich hatte zwischendurch mit meinem Mann gesprochen, dieser leidet unter Wortfindungsstörungen, er bat mich mit dem Stromanbieter, wir gingen von E.ON aus, zu sprechen. Alle Vertragsunterlagen hatte ich zur Hand.
Aber noch während des Gesprächs, war von Anfang an Primastrom, wurde ich misstrauisch und habe während des Gesprächs gegoogelt, dabei herausgefunden, dass Primastrom unseriös ist. Habe am Telefon um sofortige Löschung aller von mir bereits sensiblen Daten gebeten. Zählernummer 2 x Strom, 1 x Gas und die Bankverbindung. Ich verneinte und bat nochmals ausdrücklich um Stornierung. Die Dame bat mich es mir zu überlegen und rief 2 Stunden später nochmals an. Dieses Mal sehr energisch, sie hätte mir doch so viel Zeit geopfert usw.
Ich schrieb sofort unter die 3 SMS (2x Strom, 1x Gas) welche ich mit JA und Namen angegeben hatte, einen Widerruf. Ebenso ging ein Widerruf per Email an Primastrom gem. Ihrer hervorragenden Vorlage.
Am 14.07.22 erhielt ich einen Anruf von Turbovergleich29 die mit mir nochmals über die Verträge sprechen wollten. Als ich vom Widerruf sprach, wurde der Mitarbeiter ungehalten.
Während des Gesprächs mit der Dame von Primastrom war nie die Rede von NEUVERTRÄGEN, sondern immer nur von VERGLEICHSANGEBOTEN.
Am 15.07.22 Widerruf Einschreiben/Einwurf mit Einwurfbestätigung,
am 18.07.22 2. Widerruf Email,
am 20.07.22 2. Widerruf Einschreiben/Einwurf mit Einwurfbestätigung,
am 25.07.22 Erinnerungsemail,
am 26.07.22 Erinnerungsschreiben Einschreiben/Rückschein mit Rücksendung,
am 06.08.22 Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur mit Einschreiben/Einwurf mit Einwurfbest.
Meine Gas und Stromanbieter habe ich telefonisch und per Einschreiben/Einwurf informiert und um Beibehaltung der Verträge und ggf. um Blockierung eines Wechsels gebeten.
Die eigene Dummheit schmerzt mich neben Schlafstörungen und gesundheitlichen Problemen, am meisten.
Wie kann man nur so naiv sein?
Was unternehme ich als nächstes? Verträge wurden mir noch nicht zugeschickt. Bislang keinerlei Antwort auf meine Widerrufe. Hilft die Schlichtungsstelle auch, wenn ich von Primastrom bis auf die beantworteten SMS nichts in der Hand habe?
Ich bin genauso wie viele Mitleidenden total durch den Wind und wäre dankbar für eine Rückmeldung.
Für Ihre wertvolle Arbeit bedanke ich mich sehr.
Mit freundlichen Gruß
@Anonymous
Erst einmal ein GROSSES LOB! Mit Ihren Informationen kann man etwas anfangen.
Sie haben zwar unglücklicherweise sensible Daten herausgegeben, danach aber gut reagiert.
Sie haben nämlich nach Ihren Angaben die in diesem Forum publizierten WIDERRUFE verwendet und diese sogar per Einschreiben / Einwurf versendet. Das ist schon mal SEHR GUT!
Darüber hinaus haben Sie Ihren Angaben zufolge Ihren Gas- und Stromanbieter telefonisch und per Einschreiben / Einwurf informiert und um Beibehaltung der Verträge und ggf. um Blockierung eines Wechsels gebeten. Auch das ist SEHR GUT!
Was Sie als NÄCHSTES unternehmen müssen, kann man noch nicht sagen, da Sie die Verträge noch nicht zugeschickt bekamen und Primastrom auch sonst noch nicht reagiert hat.
Zum Themenkomplex SCHLICHTUNGSSTELLE kommen wir dann, wenn es soweit ist. Vielleicht brauchen Sie die ja gar nicht.
Nun heißt es erst einmal abwarten, ob und ggf. wie Primastrom reagiert.
Bis dahin können Sie sich etwas entspannen und die Sonne genießen ;-).
Das ist meine persönliche Meinung.
Lieben Dank für Ihre prompte Antwort.
Ich hoffe wirklich, dass ich von Primastrom eine schriftliche Bestätigung der Widerrufe erhalte.
Darf ich mich, falls diese nicht in 14 Tagen/4 Wochen erfolgen, nochmals an Sie wenden? Oder soll ich dann sofort die Schlichtungsstelle bemühen?
Ihnen weiterhin viel Kraft für Ihre wertvolle Arbeit.
Mit einem lieben Gruß
@Anonymous
Sehr gerne ;-).
Am 26.07.2022 haben Sie nach Ihren eigenen Angaben ein Erinnerungsschreiben an Primastrom gesendet per Einschreiben / Rückschein. Auf diesem stehen üblicherweise oben rechts ein DATUM, wann der BRIEFTRÄGER das Einschreiben dem Empfänger (Primastrom) zugestellt hat. Wie lautet dieses DATUM?
Darunter steht normalerweise nochmals ein DATUM und der Name von der PERSON, die das Einschreiben entgegengenommen hat. Wie lautet dieses DATUM?
Liebes Team,
am 28.07.22 wurde das Einschreiben zugestellt. Am 09.08.22 wurde meine Verbraucher Beschwerde nach § 111a EnWG zugestellt.
Ich weiß gar nicht wie ich Ihnen danken soll? Bleiben Sie und Ihre Familien gesund und glücklich.
@Anonymous
Wie Sie schreiben, wurde Ihre VERBRAUCHERBESCHWERDE nach § 111a EnWG dem Versorger Primastrom am 09.08.2022 zugestellt, weshalb dieser ab dem genannten Tag VIER WOCHEN Zeit hat, zu reagieren.
Solange können Sie sich weiterhin entspannt zurücklehnen und die sonnigen Tage genießen :-).
Das ist meine persönliche Meinung
Lieben Dank!
Liebes Team,
leider kam bis heute keine Antwort auf meine Widerrufe. Soll ich nun die Schlichtungsstelle informieren, 4 Wochen hatte Primastrom Zeit um auf die Verbraucher Beschwerde zu reagieren.
Verträge wurden noch nicht zugeschickt, meinen aktuellen Strom/Gas Lieferanten nicht gekündigt.
Ich habe Sorge, dass ich trotz Widerrufe ab Januar bei Primastrom gelandet bin.
Danke für Ihre Mühe!
Bitte fordern Sie mein Musterschreiben hierüber an (kostenlos), mit der Sie den Vertrag anfechten können. https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/untergeschobene-vertraege-strom-gas/
Hallo Verbraucherhilfe Team.
Primastrom hat statt am12.8.22 jetzt schon abgebucht. Wesentlich mehr als in forum steht.
Habe einen gas verbrauch seit Übermittlung von nur 20 kw, dafür soll ich nun 271,94 bezahlen.
Für Strom 324 kW 159,74 Euro.
HABE GERADE DAS GELD ZURÜCK HOLEN LASSEN ( BANK )
Freitag wird die Einzugs, Ermächtigung gesperrt.
Dann werde ich nur die Grundgebühren und gas und stromtarif bezahlen, nach genauer ablesung. Kann man das so machen?
Ich schätze primastrom, die werden noch einige Probleme machen!!!!!
Mfg Günter Schnelle
@ Günter Schnelle
Ich würde nur die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen leisten.
Wenn Primastrom höhere Abschlagszahlungen als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Das ist meine persönliche Meinung.
Das fürchte ich auch.
Wichtig ist, dass Sie stets widersprechen, Preis- und Abschlagserhöhungen anfechten. Auf meiner Seite gibt es hierzu Vorlagen.
Ich vermute, dass in Ihrem Fall es am meisten Sinn macht, die Preiserhöhung anzufechten (https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/)
Gerade eben von einer Frau Sonja Krone einen Anruf erhalten, dass mein jetziger Stomanbieter (sie wusste sogar welcher) sie beauftragt hätte mit einen neuen Vertrag anzubieten. Am Ende des Gesprächs erwähnte Sie, dass die Rechnung dann von Primastrom GmbH kommen würde und ich solle die SMS bestätigen. Das machte mich Stutzig.
Habe dann erst einmal beim Stromanbieter angerufen und die Informationen weitergeleitet und die SMS natürlich nicht bestätig und Ihm mitgeteilt, dass ich definitiv nicht Kündigen möchte falls so etwas kommen sollte.
Man lerne – Immer erst nochmal beim Anbieter nachfragen. Und ne Rechtschutz im petto ist auch nie verkehrt 😉
@ Chris Schubert
Sehr gut reagiert!!!
Wenn das jeder Angerufene so machen würde, würden die Versorger, die sich solcher absonderlichen Vorgehensweisen bedienen, zu weit weniger „Abschlüssen“ gelangen.
Hallo Verbraucherhilfe Team
Nur wer hart kämpft und sich nicht gefallen lässt, gewinnt.
Heute morgen riefen die Stadtwerke an und teilten mir mit, das primastrom zum 17.8.22 die Verträge auflöst. Bin mal gespannt wie die Abrechnung aussieht. Bestimmt extrem überteuert. Werde genau nur das bezahlen ( den verbrauch nach letzter ablesung) und keinen Cent mehr. Danach werde ich bei der Bank dafür sorgen, das nicht mehr abgebucht werden kann. Ich kann nur jeden empfehlen, wie in meinen Foren ( Günter Schnelle) geschrieben ,genau so vor zugehen. Es ist schon eine Menge Arbeit und Stress, aber man sieht ja, es geht.
Mfg Günter Schnelle
@Günter Schnelle
Aus Erfahrung kann ich nur empfehlen, die gesamte Abschlussrechnung von vorne bis hinten auf das GENAUESTE zu überprüfen.
In mir bekannten Fällen wurden nicht die im Vertragstyp „prima bonus home“ (Vertrag mit eingeschränkter Energiepreisgarantie) vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise abgerechnet, sondern viel höhere.
Auch der (zumindest anteilig) zustehende Bonus war nicht berücksichtigt.
Zudem wurde die Anzahl der Abschlagszahlungen und deren Höhe nicht korrekt berücksichtigt.
Darüber hinaus findet sich auf der Abschlussrechnung auf Seite 3 unter der Rubrik
„Ermittlung Ihres Rechnungsbetrages “
folgendes:
Hinweis: Der Grundpreis wird bis Laufzeitende berechnet.
Diesem Ansinnen würde ich im Rahmen des Widerspruchs gegen die Abschlussrechnung rein vorsorglich widersprechen und den Versorger um Mitteilung der Rechtsgrundlage bitten, aufgrund derer der Grundpreis bis Laufzeitende geschuldet sein soll.
Ebenfalls in der genannten Rubrik findet sich der Preis i.H.v. 3,00 EUR für einen vertraglich n i c h t vereinbarten PRINT.
Wie Sie sehen, lohnt sich eine genaue Prüfung der Schlussabrechnung ;-).
Ich drücke Ihnen weiterhin die Daumen!
Das ist meine persönliche Meinung.
Schön guten Tag
diese Firma Primastrom GmbH hat heute zum zweiten mal (und das sehr, sehr hartnäckig) versucht mir per Telefon einen neuen Stromvertrag zu verkaufen. Die sind einfach nur unverschämt.
Mit freundlichen Gruß
Monika
Primstrom absolutes Betrugsgebahren.
Haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet und die Schlichtungsstelle infomiert, die Sammelklage nun auch unterstützt.
Auf meine Einschreiben Rückschein habe ich keine Antworten erhalten nur ein Standardschreiben mit Preismitteilungen, die wesentlich erhöht waren und als Angebot dargestellt werden und das ich noch bis 2024 vertraglich gebunden bin. Das solche Anbieter auf dem Markt sein dürfen unmöglich.
Nun erhielt ich gestern die Kündigung, da ich nicht Euro 213,00 monatlich bei einem Verbrauch von 2800 kw
Stunden überwiesen habe sondern nur für die Monate Juni und Juli insgesamt 200 Euro mit einem gesonderten Schreiben, dass ich die geforderte Summe nicht bezahle, denn ich habe nicht dem Vertrag zugestimmt. Jetzt gestern habe ich die Kündigung erhalten und soll aber bis 2024 den Grundpreis bezahlen. Es geht weiter….
Alles, was hier angeführt wurde, kann ich nur bestätigen. Telefonische „Beratung“ und als ich meinte, ich will nach Erhalt der Unterlagen entscheiden, werde ich mit Nachrichten bombardiert. Ich habe sofort und zeitnah mitgeteilt, dass ich keinen Vertrag mit Primastrom möchte.(Rezessionen im Netz bestätigten mich darin) Ganz furchtbar aufdringlich!!
Hallo verbraucherschutz Team
Habe am 22.7.22 ein Einschreiben mit Rückantwort nach primastrom geschickt.
Habe heute eine Sendungsverfolgung gemacht, das Schreiben ist erst am 1.8.22 zugestellt worden. 9 Tage von Bedburg- Hau nach Berlin, das kann doch nicht sein!!!. Primastrom hat sich seit damals nicht mehr gemeldet. Kann jetzt am 9.8.22 die Schlichtungstelle in Anspruch nehmen. Die Sammelklage werde ich auch unterstützen. Jetzt primastrom am 12.8.22 das erste Mal abbuchen. Ich werde nur das bezahlen, was vereinbart worden ist. Mfg Günter Schnelle
@Günter Schnelle
Die teilweise langen Postlaufwege von Einschreiben / Rückschein sind der Grund, warum ich persönlich Schreiben an die Versorger per Einschreiben / Einwurf versende.
Das ist meine persönliche Meinung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe sehr große Probleme mit dem Stromanbieter PRIMASTROM!
Diese haben haben sich Anfang des Jahres als neutralen Stromanbieter Vergleich an Telefon ausgegeben. Leider war ich so dumm, und habe Vertrag bei diesem Unternehmen abgeschlossen. Nach einigen Nachforschungen wollte ich meinen Vertrag sofort stornieren. Dieses habe ich sofort getan und trotzdem bucht primastrom Geld von meinem Konto ab. Nach etlichen Telefonaten und E-Mail Verkehr weiß ich nicht mehr was ich tun soll. Ohne Einzugsermächtigung von mir, führen sie mich als Kundin.
E-Mails und Telefonate bringen nichts. Ich bin ich berentet und zu 100% schwerbehindert bin nicht alleine in der Lage dieses Problem zu lösen. Ich bitte mir dringend zu helfen.
Über eine positive Bestätigung würde ich mich sehr freuen und sehr sehr dankbar.
Ganz liebe Grüße
NADINE KNAUP
@Nadine KNAUP
Anhand Ihrer Informationen eine verlässliche und insbesondere belastbare Unterstützung zu bieten, ist nahezu unmöglich. Dies deshalb, weil wesentliche Daten wie z.B.:
Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
Wann war bzw. ist Lieferbeginn?
Wie lange ist die Laufzeit des Vertrages?
Welcher Grund- und Arbeitspreis wurde im Vertrag vereinbart?
Welcher monatliche Abschlagsbetrag wurde im Vertrag vereinbart?
Gewährt Primastrom in dem Vertrag eine Eingeschränkte Energiepreisgarantie?
Hat Primastrom den Grund- und Arbeitspreis schon mal erhöht? Wenn ja, wann und um wie viel?
Hat Primastrom den monatlichen Abschlagsbetrag schon mal erhöht? Wenn ja, wann und um wie viel?
Wann wurde der Vertrag „storniert“ bzw. „widerrufen“?
Erfolgte der Widerruf fristgerecht?
fehlen.
Dennoch soll mit den nachstehenden Informationen versucht werden, Sie zu unterstützen.
Wenn Sie mit „stornieren“ meinen, dass Sie schriftlich und insbesondere fristgerecht WIDERRUFEN haben und das auch NACHWEISEN können, wäre das schon mal ein guter Anfang.
Falls kein Widerruf erfolgte oder dieser nicht fristgerecht, muss man von einem wirksamen Vertrag ausgehen. In diesem Fall ordnen Sie zunächst alle Unterlagen chronologisch nach Datum und heften Sie ab. Die abgehefteten Unterlagen sind Ihre BASIS. Und dies sollte geordnet sein.
Wenn Sie alles chronologisch geordnet haben, prüfen Sie insbesondere, ob Ihr Vertrag eine (eingeschränkte) Energiepreisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den anfangs vereinbarten Grundpreis und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn Primastrom trotz eingeschränkter Energiepreisgarantie eine Erhöhung der Grund- und oder Arbeitspreise sowie Abschlagszahlungen vorgenommen hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie dieses (von was ich ausgehe) nicht in Anspruch genommen haben, können Sie alle von Primastrom ausgesprochenen Grund- und / oder Arbeitspreis und Abschlagserhöhungen anfechten.
Wenn Primastrom höhere Abschlagszahlungen als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen und dies Primastrom mitteilen. Der vertraglich vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten. Darüber hinaus würde ich Primastrom mitteilen, dass Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, weshalb widerrechtlich abgebucht wird.
Zudem sollten Sie allen Mahnungen von Primastrom widersprechen und Ihren Widerspruch begründen.
Das alles können Sie u.a. im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG machen.
Es empfiehlt sich, in dieser den Sachverhalt chronologisch (wann ist was passiert) zusammenzufassen sowie zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn Primastrom innerhalb von vier Wochen ab Zugang der E-Mail und des Schreibens auf die Verbraucherbeschwerde nicht antwortet und / oder Abhilfe schafft.
Seit dem 04. August 2011 können sich nämlich Verbraucher gemäß §§ 111a und b EnWG nach einer erfolglosen Beschwerde bei dem Energieversorgungsunternehmen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen oder innerhalb dieser Frist nicht auf die Beschwerde geantwortet hat.
Wenn Sie sich für eine Verbraucherbeschwerde entscheiden, senden Sie diese als Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich mindestens als Einschreiben / Einwurf an Primastrom.
Zu Ihrer Unterstützung können Sie die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben verwenden, die zu Ihrem Sachverhalt passen.
Wenn Sie das alles nicht allein bewältigen können (von was ich ebenfalls ausgehe), sollten Sie zeitnah die Hilfe von Familienmitgliedern, Nachbarn oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Angelegenheit so schnell wie möglich zu klären und abzuschließen.
Falls Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, wird angeregt, Herrn Moeschler, der hier sicherlich mitliest, zu kontaktieren. Dieser hat meines Wissens nach Kontakt zu Anwälten, die sich mit der Materie auskennen.
Sollten Sie nicht über die wirtschaftlichen Mittel verfügen, um einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen zu können, können Sie ggf. „Beratungshilfe“ beantragen.
Wie erhält man Beratungshilfe?
Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem/der für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger/ Rechtspflegerin sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten selbst beratend helfen. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Beratungsperson aufsuchen. Zur Beratungshilfe befugt sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die in Kammern organisierten Rechtsbeistände. In steuerrechtlichen Angelegenheiten dürfen auch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen 12 und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer/innen und in Rentenangelegenheiten die Rentenberaterinnen und Rentenberater Beratungshilfe erteilen. Sie dürfen eine Beratungsperson eigener Wahl aufsuchen.
Man kann auch direkt zu einer Beratungsperson gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen und um Beratungshilfe bitten. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Dies muss allerdings spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit geschehen, sonst kann keine Bewilligung erfolgen.
Wie Sie sehen, gibt es keinen Grund, aufzugeben.
Nur Mut, SIE schaffen das!
Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen VIEL ERFOLG!!!
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo habe mich auch überrumpeln lassen am Telefon .Habe am gleichen Tag per Mail und Einschreiben widerrufen.Habe meinen alten Verträge bei Vattenfall mit sofortiger Wirkung verlängert,also schon mal keine Kündigung möglich. Wie gehe ich vor falls sie den Widerspruch ignorieren was ja laut anderen Kommentare oft der Fall ist .
MfG
@S.Hesse
Positiv ist schon mal, dass Sie per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben widerrufen haben.
Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.
D.h., widerrufen Sie erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihren bisherigen Widerruf. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit widerrufe ich rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meinen Widerruf vom xx.07.2022 nicht beantwortet haben“).
Sollte sich Primastrom weiterhin Ihren Widerruf nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!
Sollte sich Primastrom wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaligem Widerruf an die Schlichtungsstelle wenden.
Im Übrigen ist es vorteilhaft, dass Sie Ihre aktuellen Verträge bei Ihrem derzeitigen Versorger mit sofortiger Wirkung verlängert haben.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Habe sms bekommen das sie den Gasvertrag stornieren fehlt nur noch die Bestätigung für den Stromvertrag habe nochmal Email geschickt.Werde am Mittwoch nochmal Einschreiben mit Rückantwort abschicken .
@Silke Hesse
Es ist wichtig, dass Sie auch Ihren zweiten Widerruf innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist absenden!
Habe heute das Willkommen schreiben bekommen.
Gasvertag haben sie mir per sms am 01.08.2022 bestätigt ist storniert.
Doch hab ich für beide Verträge das schreiben bekommen.
Widerruf ist schon 2mal per einschreiben und 5mal per e-mail raus.
Wie verhalte ich mich jetzt?
@Anonymous
Sie brauchen für JEDEN VERTRAG, den Sie WIDERRUFEN haben, eine BESTÄTIGUNG.
Unter der Voraussetzung, dass ich Ihren Beitrag richtig verstehe, haben Sie einen GAS- und einen STROMvertrag.
Für den GASvertrag haben Sie eine Bestätigung per SMS bekommen, dass der Vertrag storniert wurde.
Für den STROMvertrag benötigen Sie somit noch eine Bestätigung.
Wie Sie schreiben, haben Sie schon zwei mal per Einschreiben (Was für ein Einschreiben ???) und 5 mal per E-Mail WIDERRUFEN.
Wenn die Widerrufe per Einschreiben / Einwurf erfolgt sind, geben Sie im Internet im Bowsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B steht „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „ Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“, ist dass Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Drucken Sie dann die Belege aus und bewahren Sie SEHR GUT auf.
Wenn Sie die Widerrufe per Einschreiben / Rückschein versendet haben und Sie noch keinen roten Rückschein zurückbekommen haben, schauen Sie über die vorstehend beschriebene Vorgehensweise nach, wo die Einschreiben stecken.
Wenn Sie die Widerrufe nicht per Einschreiben / Rückschein oder Einschreiben / Einwurf versendet haben, würde ich sie rein vorsorglich nochmals per Einschreiben / Einwurf versenden.
Verlieren Sie in diesem Fall bitte keine Zeit!
Das ist meine persönliche Meinung
@Silke Hesse
Ich bevorzuge Einschreiben / Einwurf, da Einschreiben / Rückschein vom Empfänger manchmal nicht abgeholt werden und damit als „nicht zugestellt“ gelten.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hatte Glück im Unglück soeben bekam ich eine SMS das auch mein Vertrag für Strom storniert wurde.vielen Dank für die hilfreichen Tipp. Hoffe das ganze hat sich jetzt erledigt
@ S.Hesse
Herzlichen Glückwunsch!
Es freut mich, dass Ihnen geholfen werden konnte.
Sichern Sie die SMS SEHR GUT, denn das ist IHR NACHWEIS.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo, mein Ehemann war Kunde bei prima Strom. Leider ist er im Dezember 2021 verstorben. Ich bin danach umgezogen und habe primastrom gekündigt. Leider haben sie nicht darauf reagiert und weiter abgezogen. Als ich das Unterbunden habe kamen Mahnungen. Telefonate sagten mir zu das alles erst bearbeitet werden muss aber es würde alles schon so eingetragen und ich würde eine Abschlussrechnung in Kürze erhalten. Leider kam jetzt 10 Tage später ein Brief, dass meinem Mann gekündigt wurde weil er den Vertrag nicht eingehalten hat und er bezahlen muss bis zur Abschlussrechnung. Mit Freundilichen Grüßen Monika Neumann
@Monika Neumann
Zunächst darf ich Ihnen mein aufrichtiges Beileid aussprechen.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer kämpfen, sondern oft auch mit einer Menge Bürokratie. Auch so profane Dinge wie Abonnements stehen dann auf der Tagesordnung, denn nur wenige Verträge enden mit dem Tod.
Automatisch mit dem Tod enden nur Verträge, die als „höchstpersönliche Rechtsgeschäfte beziehungsweise Verträge“ gelten. Dabei handelt es sich um Vertragsvereinbarungen, bei denen nur der Verstorbene die Leistung erbringen kann. Darunter zählen z.B. der Arbeitsvertrag oder Pflegevertrag mit ambulantem Pflegedienst, aber auch der Ehevertrag.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle Verträge, die nicht höchstpersönlich sind, laufen selbst nach dem Tod weiter, denn sie gehen auf den oder die Erben über. Der Erbe ist oder die Erben sind dann sogenannte Gesamtrechtsnachfolger, für die die normalen Kündigungsbedingungen und -fristen gelten.
Der einzige Vertrag, bei dem ein Sonderkündigungsrecht gesetzlich vorgesehen ist, ist der Mietvertrag. Auch bei manchen anderen Verträgen wird in den Geschäftsbedingungen auf Sonderrechte bei einem Todesfall hingewiesen. Selbst wenn das nicht der Fall ist, sollten Hinterbliebene versuchen, schriftlich Kontakt zum Vertragspartner (in diesem Fall zu Primastrom) aufzunehmen. Häufig zeigen sich die Firmen bei einem Todesfall kulant und akzeptieren die fristlose Kündigung. Normalerweise kann ein Vertrag einfach gekündigt werden. Außer der Anbieter (Primastrom) verlangt eine Legitimation, dann sollte der Erbe bei der Kündigung den Erbschein beilegen.
Dass ein Versorger in Kenntnis des Sachverhalts so wie von Ihnen beschrieben reagiert, ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich.
Vielleicht kann Sie ein Familienmitglied bei Ihrer weiteren Vorgehensweise unterstützen.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
leider bin ich ebenfalls auf Primastrom hereingefallen, ich habe gestern eine SMS mit Ja und Vor- und Zuname gerichtet, diese aber widerrufen. Ich habe dann noch einen Anruf erhalten, dass ich keine Bestätigung des Widerrufs erhalten werde.
Heute habe ich einen Widerruf gemäß Ihres Musterschreibens per Mail und per Einschreiben geschickt. Ich habe ebenso meinen bisherigen Dienstleister darüber und die Bundesnetzagentur darüber informiert, dass ich Widerruf gegen die Verträge einlege, Strom- und Gas. Ich habe meinen Anbieter darum gebeten, einen Sperrvermerk für die Kündigung einzurichten. Ich hoffe, dass die Kündigung nicht erfolgt. Was kann ich tun, gegen das SEPA-Lastschriftverfahren. Kann ich diesem ebenfalls vorab widersprechen, damit keine Abbuchung erfolgt.
Danke für Ihre Antwort
@anonymous
Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Suchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B steht „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „ Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“, ist dass Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.
Wenn Sie dem SEPA Lastschriftverfahren zugestimmt haben, müssen Sie es widerrufen. Wenn der Versorger trotz des fristgerechten Widerrufs und damit in Kenntnis eines nicht bestehenden Vertrags widerrechtlich abbucht, gehen Sie zu Ihrer Bank und holen den abgebuchten Betrag zurück.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
wurde gerade angerufen und sie wollten
Mir mit 25Monaten Laufzeit ein Tarif anbieten mit Ja und Vor – Nachnamen
Eine Bestätigung… Wo ich sagte ich müsse das erstmal überdenken und mal mit mein jetziger Anbieter besprechen.
Stellte man mich zur „Chefin“ durch,die meinte was das Problem sei.
Sagte ich ja bevor ich irgendwie was bestätigen würde , müsste ich für mein Gewissen erstmal Primastrom Erfahrungs berichte schauen usw sie solle Montag nochmal anrufen.
Danke für euren ganzen Erfahrung.
Ich werde es nicht machen
Ich.habe per Tel. einen Vertrag abgeschlossen aber nie ein Vertrag erhalten. Nur ein Begrüßungsschreiben. Widerruf wurde abgelehnt da er zu spät war. Jetzt soll ich 200€ montl. bezahlen. Am Tel. Wurden aber 100€ abgemacht. Leider hab ich darüber nichts schriftliches. Wie soll ich jetzt vorgehen?
@Christina
Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie nicht ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Ungeachtet dessen schreiben Sie, dass Sie bereits widerrufen haben. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nochmals, ob der Widerruf tatsächlich fristgerecht erfolgt ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Sollte der Widerruf rechtzeitig erfolgt sein, wäre das für Sie schon mal von Vorteil, da ja der Versorger (in Ihrem Fall vermutlich Primastrom) den Eingang bereits bestätigt hat, indem er behauptet, der Widerspruch wäre verspätet erfolgt.
Den Grundpreis- und / oder Abschlagserhöhungen widersprechen Sie natürlich schnellstmöglich und kündigen zudem hilfsweise im Rahmen des Ihnen zustehenden Sonderkündigungsrecht. In der Regel gilt dieses zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens. Das Kündigungsschreiben senden Sie mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Nutzen Sie für Ihr Vorgehen die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Schreiben und ergänzen diese mit Ihren persönlichen Daten und den Vertragsdaten.
In diesem Sinne noch einen schönen Abend.
Das ist meine persönliche Meinung.
Guten Tag, hatte vor sechs Wochen einen Anruf von Primastrom und leider den Auftrag per SMS nach Aufforderung mit Ja, Vorname Nachname bestätigt. Einen Vertrag habe ich nicht zugeschickt bekommen, sondern ein Willkommensschreiben und die Aufforderung, dieses zu unterzeichnen, um „mit meiner Unterschrift die primastrom GmbH zu beauftragen, eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten nach meiner aktuellen Laufzeit bei meinem Tarif zu hinterlegen.“
Habe ich den Vertrag nun bereits abgeschlossen und komme ich da jetzt noch irgendwie raus?
@Holger
Für einen rechtskräftigen Strom und / oder Gasvertrag bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung per Brief, SMS oder E-Mail. Sie sollten daher prüfen, ob Sie diese Erklärung mit der von Ihnen erwähnten SMS abgegeben haben.
Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Abschluss des Vertrages (§ 356 Abs. 2 Nr.2 BGB).
Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie nicht ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts würde ich das Willkommensschreiben und der Aufforderung dieses zu unterzeichnen, nicht nachkommen.
Stattdessen würde ich schnellstens per E-mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf widerrufen.
Für Ihren Widerruf können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben verwenden.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Guten Tag,
Wir wurden auch gerade von dieser Firma angerufen und leider haben wir das Angebot auch angenommen, mir kam das aber komisch vor und habe nachgeschaut. Habe mir schon Ihr Kündigungsschreiben ausgedruckt (den wo man noch keine Vertragsunterlagen bekommen hat) und werde diesen per Einschreiben direkt Morgen losschicken. Ich hoffe das reicht… Sonst bin ich immer vorsichtig und lege auf nach einem „Nein, danke“ aber heute habe ich zu langsam reagiert…
@Anonymous
Da Sie sich innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist befinden, können Sie noch widerrufen. Senden Sie den Widerruf mindestens im Anhang zu einer E-Mail und auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Hallo, ich bin leider auch reingefallen. Im April 2021 habe ich einen Vertrag mit einer Abschlagszahlung von 56,40/Monat zum 1.12.2021 abgeschlossen. Im Oktober kam gleich die erste Ankündigung einer Erhöhung 110,00/Monat. Am 28.12.2021 dann die Nächste, aber ohne Angabe einer neuen Abschlagszahlung. Am 3.01.2022 habe ich gleich reagiert und von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Erstmal keine Antwort von Primastrom, jedoch am 15.01.2022 Abzug 200,00/Mt.. Erst Mitte März wurde die Kündigung anerkannt, ich bezahle jetzt bei einem anderen Anbieter 77,– im Monat. Allerdings: Primastrom will von mir 1.028,– für 2 1/2 Monate Strombezug + weitere Abschlagszahlungen bis Vertragsende 2023. Ich bekomme eine Mahnung nach der anderen. Eine Schlichtungsanwältin kommt nicht weiter, sie rät mir, vor Gericht zu ziehen. Es ist zum Verzweifeln. Ich bräuchte bitte einen guten Rat.
@ Anonymous
Gehen Sie zumindest ab jetzt strukturiert vor und verwenden möglichst die von Herrn Moeschler angebotenen Schreiben, die auf Ihren Sachverhalt passen.
Darüber hinaus sollten Sie den Sachverhalt klarer darstellen, dann wäre es einfacher, Sie zu unterstützen. So fehlt z.B. der genaue Hinweis, wann die Kündigung anerkannt wurde. Mitte März ist schlichtweg zu pauschal. Zudem kann mit dieser Aussage keine verlässliche Berechnung angestellt werden. Ebenfalls kann Ihren Ausführungen nicht entnommen werden, ob Sie der ersten Ankündigung auf Erhöhung der Abschlagszahlung auf 110,00 EUR / monatlich widersprochen haben oder nicht.
Ungeachtet dessen haben Sie am 03.01.2022 von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kündigung wurde von Primastrom Mitte März 2022 anerkannt. Nun stellt sich die Frage, zu welchem Datum die Abmeldung der Lieferstelle durch Primastrom veranlasst wurde. Dieses Datum stellt das Vertragsende dar.
Wie Sie schreiben, haben Sie im April 2021 einen Vertrag mit einer Abschlagszahlung von 56,40 pro Monat zum 1.12.2021 abgeschlossen. Das ist somit die Basis für Ihre Berechnungen. Will heißen, ab dem 01.12.2021 zahlen Sie 56,40 EUR pro Monat und das bis zum Vertragsende „Mitte März“ 2022, wobei Sie den Grundpreis für März 2022 nur anteilmäßig schulden.
Leider ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, ob Sie der am 15.01.2022 von Primastrom ohne Ihr Einverständnis und damit widerrechtlich vorgenommenen Abbuchung i.H.v. 200,00 EUR widersprochen haben oder nicht.
Falls Sie der ersten Abschlagserhöhung auf 110,00 EUR monatlich und der zweiten Abschlagserhöhung auf 200,00 EUR monatlich noch nicht widersprochen haben, beantragen Sie bei Ihrer Bank Rücklastschriften für beide Abbuchungen. Am gleichen Tag überweisen Sie für die betroffenen Monate jeweils die vereinbarten 56,40 EUR / Monat. Damit haben Sie schon mal die vereinbarten Abschlagszahlungen geleistet, weshalb Ihnen diesbezüglich Primastrom keine Schwierigkeiten machen kann.
Wenn Primastrom von Ihnen eine Zahlung von 1.028,00 EUR begehrt, gehe ich davon aus, dass Ihnen die Abschlussrechnung schon vorliegt. Prüfen Sie diese z.B. auf Abweichungen zwischen dem von Ihnen vereinbarten Grund- und Arbeitspreis und dem auf der Rechnung tatsächlich abgerechneten Grund- und Arbeitspreis.
Wenn sich auf der Abschlussrechnung z.B. nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Abschlussrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie – wie bereits eingangs erwähnt – für diesen die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden Schreiben verwenden.
Abschlagszahlungen bis Vertragsende 2023 sind meines Erachtens nach nicht geschuldet. Sollte dies von Primastrom anders gesehen werden, möge Ihnen Primastrom bitte die Rechtsgrundlage mitteilen, aufgrund derer Sie angeblich verpflichtet sein sollen, Abschlagszahlungen bis Vertragsende 2023 zu leisten.
Im Übrigen empfiehlt es sich, den Mahnungen zu widersprechen, wenn diese ungerechtfertigt sind, weil ihnen nicht die vertraglich vereinbarten Zahlenwerte (Grund- und Arbeitspreis) zugrunde gelegt wurden.
Sie können gerne zu Gericht ziehen.
Sie können aber auch eine Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG fertigen an Primastrom, die Ihnen dann innerhalb von 4 Wochen nach Eingang eine Stellungnahme zukommen lassen muss. Wenn Primastrom das nicht macht, können Sie einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. stellen.
Zunächst möchte ich Ihnen, Juris, danken. Leider komme ich nicht so häufig dazu die Fragen zu kommentieren.
Ich möchte ergänzen, dass mir noch kein Kunde über eine Klage von Primastrom oder Voxenergie berichtet hat. Ich kann das natürlich nicht garantieren, gehe jedoch stark davon aus, dass dies alles groß Einschüchterungsversuche sind. Versuchen Sie keinen Fehler zu machen, indem Sie stets den unstrittigen Betrag zahlen und widersprechen. D.h., wenn z.B. 100€ vereinbart wurden und Sie dann 200€ zahlen sollen, dann empfehle ich nur die 100€ zu zahlen und der Preiserhöhung & Abschlagserhöhung zu widersprechen.
Vorlagen hierzu finden Sie auf dieser Seite im Reiter „Hilfe“.
Ich selber habe vor gut 7 Jahren den Fehler gemacht, dass ich mich tierisch über den damaligen Anbieter aufgeregt habe und über Monate schlecht geschlafen habe. Machen Sie nicht den Fehler. Ich habe diese Seite ins Leben gerufen, um Ihnen eine effektive Hilfe zu bieten und um Ihnen ein gutes Gefühl beim Widerstand zu vermitteln: Wehren lohnt sich. Auch Sie bekommen das hin!
An Primastrom habe ich eine Sonderkündigung mit den Punkten erhöhte Preise, mangelndes Vertrauen Kündigung mit bisherigen Stromanbieter (Vatenfall) ohne in Kenntnissetzung. Wurde mit Schreiben vom 18.07.2022 bestätigt am nächstenTag 19.07.2022 wieder revidiert. Das selbe wurde 2020 schon von Primastrom fabriziert.. Wie kann ich Primastrom Parole bieten?
@Bianka Ivette Pötschke
Indem Sie strukturiert vorgehen und möglichst die von Herrn Moeschler angebotenen Schreiben verwenden, die auf Ihren Sachverhalt passen.
Darüber hinaus sollten Sie den Sachverhalt klarer darstellen, dann wäre es einfacher, Sie zu unterstützen. So fehlt z.B. Ihre Erklärung, warum Primastrom den bereits bestätigten Eingang der Sonderkündigung revidiert hat. Ohne diese Angaben stochert man im Nebel herum und kann keine belastbare Unterstützung bieten.
Ungeachtet dessen wurde der Eingang Ihrer Sonderkündigung von Primastrom bereits bestätigt. Wenn diese für die Rücknahme der Bestätigung keine gewichtigen Gründe darlegen kann, dürfte es schlecht für Primastrom aussehen.